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Stromlieferung für Verkehrsanlagen und weitere elektrische Anlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 00:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Stromlieferung an LSA, FGÜ, LZS, SWIS- und alle anderen

elektrischen Anlagen im Zuständigkeitsbereich des

Regionalbereiches Süd der Landesstraßenbaubehörde

Sachsen-Anhalt 2027-2028

Auftraggeber: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Regionalbereich Süd An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle (Saale)

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Informationen .................................................................................................................. 3

1.1. Regionalbereich Süd ..................................................................................................................... 3

  1. Ausgangslage und Zielsetzung der Ausschreibung ............................................................................. 3

  2. Gegenstand der Ausschreibung .......................................................................................................... 3

3.1. Allgemeine Vertragsbestimmungen............................................................................................. 3

3.2 Losbildung ..................................................................................................................................... 4

  1. Eignungskriterien ................................................................................................................................ 4

  2. Angebot ............................................................................................................................................... 4

5.1 Nebenangebot............................................................................................................................... 5

5.2 Bietergemeinschaft ....................................................................................................................... 5

5.3 Bestandteile des Angebots ............................................................................................................ 5

  1. Zuschlagskriterien ............................................................................................................................... 6

  2. Leistungen des Auftragnehmers ......................................................................................................... 6

  3. Leistungen des Auftraggebers ............................................................................................................. 6

  4. Anlagen................................................................................................................................................ 6

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  1. Allgemeine Informationen

Die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Sachsen-Anhalt ist eine obere Landesbehörde. Der Dienstsitz befindet sich in der Landeshauptstadt Magdeburg (Zentrale). Die fünf Regionalbereiche (RB) befinden sich in Stendal (RB Nord), in Magdeburg (RB Mitte), in Halberstadt (RB West), in Dessau-Roßlau (RB Ost) und in Halle (Saale) (RB Süd). Den Regionalbereichen sind insgesamt 23 Straßenmeistereien (SM) sowie eine Fernmeldemeisterei/Verkehrsmanagementzentrale angegliedert.

Die LSBB ist in erster Linie für die Planung, den Bau und den Betrieb des Straßennetzes zuständig. Konkret betrifft das die Bundesstraßen (2.225 km) und die Landesstraßen (4.025 km) sowie eine Vielzahl von Bauwerken, z.B. Brücken, Lärmschutzwände und Verkehrszeichenbrücken.

Weitere Aufgaben der LSBB sind unter anderem die Prüfung hochempfindlicher Messgeräte, die im Straßenbau eingesetzt werden („Kalibrierstelle“), die Prüfung von Schwerlasttransporten sowie der Straßenwinterdienst.

1.1. Regionalbereich Süd

Dem Regionalbereich Süd am Standort Halle (Saale) sind die SM Diemitz und die SM Merseburg im Landkreis Saalekreis, die SM Zorbau und die SM Laucha im Landkreis Burgenlandkreis sowie die SM Berga und die SM Eisleben im Landkreis Mansfeld-Südharz zugeordnet. Die Aufgaben der Straßenmeistereien sind die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Langlebigkeit der Bundes- und Landesstraßen in allen drei Landkreisen sowie der Kreisstraßen im Landkreis Mansfeld-Südharz.

  1. Ausgangslage und Zielsetzung der Ausschreibung

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Regelung des Verkehrsflusses befinden sich auf Bundes- und Landesstraßen zahlreiche Lichtsignalanlagen (LSA), Fußgängerüberwege (FGÜ), SWIS-Anlagen, Wildwarnanlagen, etc. Darüber hinaus befinden sich auf unseren Straßen zur ständigen Datenerfassung Langzeitmessstellen (LZS) sowie Pumpanlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen, die mit elektrischer Energie beliefert werden müssen.

Ziel dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche und zuverlässige Versorgung der LSA, FGÜ, LZS, SWIS- und alle anderen elektrischen Anlagen des Regionalbereichs Süd mit elektrischer Energie.

  1. Gegenstand der Ausschreibung

3.1. Allgemeine Vertragsbestimmungen

Entsprechend VgV § 29 Abs. 2 sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.

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Für den Netzanschluss und die Netznutzung gelten die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01. November 2006, die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltkunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung

  • StromGVV) vom 26. Oktober 2006 und die Allgemeinen Anschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen des Netzbetreibers. Sollten sich durch das Gesetzgebungsverfahren wesentliche Grundlagen ändern, gelten die zum Zeitpunkt des Beginns der Stromlieferung zuletzt in Kraft gesetzten.

Ist die Leistungsbeschreibung nach Auffassung des Bieters unvollständig oder enthält sie Unklarheiten, die Einfluss auf die Preisermittlung haben können, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Ablauf der Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen schriftlich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher in anderer Form gegeben hat.

3.2 Losbildung

Es erfolgt eine Vergabe für den gesamten Zuständigkeitsbereich des RB Süd der LSBB. In den drei Landkreisen sollen die Lieferstellen gemäß der „Anlage 2 - Übersicht Lieferstellen“ mit elektrischer Energie für den Lieferzeitraum versorgt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine feste Anzahl an Entnahmestellen. Während des Lieferzeitraums wird es dazu kommen, dass einige Entnahmestellen wegen Rückbau entfallen und einige neu errichteten Anlagen aufgenommen werden müssen. Die Jahresgesamtbedarfserwartung beträgt für den Lieferzeitraum ca. 500.000 Kilowattstunden. Bei der Energiemenge handelt es sich um einen Richtwert der auf historische Lastdaten basiert und dem erwarteten zukünftigen Verbrauch entspricht. Die Stromlieferung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2027

  • 31.12.2028. Das Entgelt für den Arbeitspreis für die bezogene elektrische Energie (netto) ist in der „Anlage 3 – Preisblatt“ unter Punkt 1 Entgelt für die Stromlieferung einzutragen. Änderungen oder Ergänzungen des Preisblattes sind unzulässig.
  1. Eignungskriterien

Gemäß VOL/A § 2 Nr. 1 werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. In diesem Zusammenhang stellt der Bieter die Unterlagen gemäß 5.3 Bestandteile des Angebots zur Verfügung.

  1. Angebot

Mit der Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter, im Falle einer Auftragserteilung, die beschriebenen Leistungen zu den genannten Bedingungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums auszuführen. Das Angebot muss die Preise und die sonstigen in den Verdingungsunterlagen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.

Aufwendungen zur Angebotserstellung werden nicht erstattet. Die Abgabe eines Angebotes begründet keinen Anspruch auf Auftragserteilung.

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5.1 Nebenangebot

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

5.2 Bietergemeinschaft

Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist gemäß § 6 VOL/A unter folgenden Voraussetzungen möglich: es wird eine Liste aller Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt, die Abwicklung des Vertrages erfolgt durch ein Mitglied auf Basis einer rechtverbindlichen Erklärung aller Mitglieder und alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.

5.3 Bestandteile des Angebots

Das vollständige Angebot umfasst folgende Unterlagen: Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes gemäß § 48 Einkommensteuergesetz Eintragung im Handelsregister Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen (ILO) Eigenerklärung zur Eignung, Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Stromvertrag mit Unterschrift und Stempel (Anlage 1 - Vertrag über Stromlieferung), Preisblatt mit Unterschrift und Stempel (Anlage 3 - Preisblatt) und Angaben zur Stromkennzeichnung und Transparenz gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 42 Abs. 1 für die gesamte Stromlieferung des Bieters 2020, insbesondere Informationen über die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO2Emissionen) und radioaktiven Abfall, die auf den Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung in 2020 zurückzuführen sind.

Bei Bietergemeinschaften sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen (gemäß § 6 VOL/A): Liste der Mitglieder, Erklärung der Mitglieder, welches Mitglied den Vertrag abwickeln soll, Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung.

Beabsichtigt der Bieter Leistungen an andere Unternehmer bzw. an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese im Angebot zu benennen und die Leistungen aufzulisten. Für die anderen Unternehmer bzw. Unterauftragnehmer hat der Bieter auf Verlangen die gleichen Nachweise und Erklärungen auch für diesen beizubringen. Dem Angebot sind bei Angebotsabgabe bereits die Eigenerklärung zur Eignung, Erklärung Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit und die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz beizulegen.

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  1. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erhält nach VOL/A § 18 Nr. 1 das wirtschaftlichste Angebot. Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird der Arbeitspreis für die bezogene elektrische Energie (gemäß der „Anlage 3 – Preisblatt“) herangezogen.

  1. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer übernimmt bei Zuschlagserteilung die Elektroenergielieferung im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere gemäß dem Vertrag (siehe „Anlage 1 - Vertrag über Stromlieferung“) sowie der in Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen.

  1. Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über Änderungen der Lieferstellen gem. Anlage 2 zu informieren.

  1. Anlagen

Die beigefügten Anlagen sind Vertragsbestandteil und dürfen im Rahmen des Vergabeverfahrens weder ergänzt noch verändert werden.

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