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20260924_SE_I_Bewerbungs-und Angebotsbedingungen.pdf

Strombelieferung für die Stadt Zeitz in den Jahren 2027 und 2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 22:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Inhaltsverzeichnis

  1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ........................................................................ 2

  2. Kommunikation ......................................................................................................................... 2

  3. Verfahrensart ............................................................................................................................ 2

  4. Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ................................................ 2

  5. Bietergemeinschaften ............................................................................................................. 2

  6. Angebotsunterlagen ................................................................................................................ 2

  7. Bieterfragen............................................................................................................................... 3

  8. Angebotsabgabe .................................................................................................................... 4

  9. Nebenangebote ...................................................................................................................... 4

  10. Submission ................................................................................................................................. 4

  11. Zuschlagskriterien für alle Lose ................................................................................................ 4

  12. Nachforderung von Unterlagen ............................................................................................. 5

  13. Bieterinformationspflicht .......................................................................................................... 6

  14. Zuschlag..................................................................................................................................... 6

  15. Bindefrist des Angebotes ......................................................................................................... 6

  16. Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens ................................................................................. 6

  17. Ausschluss von Interessenkonflikten ....................................................................................... 6

  18. Vertragsabschluss ..................................................................................................................... 6

  19. Aufwandsentschädigung ........................................................................................................ 6

  20. Nachprüfung des Vergabeverfahrens .................................................................................. 7

  21. Datenschutzklausel .................................................................................................................. 7

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Bewerbungs- und Angebotsbedingungen

Belieferung von Strom für die Stadt Zeitz für den Lieferzeitraum 2027 und 2028

  1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Der Auftraggeber ersucht Sie um die Abgabe eines vollständigen und verbindlichen Angebotes für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen unter Beachtung der nachfolgenden Informationen.

Grundlage für das Angebot sind neben diesem Schreiben die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere jene des Teils 4 des GWB und der VgV).

  1. Kommunikation Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabeportal www.eVergabe-online.de zum Download bereit. Sämtliche Kommunikation (Bieterfragen, Angebotsabgabe, Nachforderungen etc.) erfolgt ausschließlich über dieses Portal.

  2. Verfahrensart Das vorliegende Verfahren findet als offenes Verfahren im Sinne des § 119 Abs. 3 GWB statt. Bieter haben ihre Angebote auf elektronischem Weg ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen und zwingend die geforderten Erklärungen beizufügen. Die Angebote können nicht verhandelt werden.

  3. Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags an Dritte zu vergeben, müssen die betroffenen Auftragsbestandteile sowie die Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift im Angebot benannt und die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachgewiesen werden.

Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Abs. 1 GWB. Der öffentliche Auftraggeber überprüft vor Zuschlagserteilung die Ausschlussgründe und Eignung der Unterauftragnehmer.

Bei zwingenden Ausschlussgründen verlangt der öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei fakultativen Ausschlussgründen oder fehlender Eignung kann er dies ebenfalls verlangen und eine Frist setzen.

  1. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor Zuschlagserteilung beizubringen. Zudem haben Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben und Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen.

  2. Angebotsunterlagen Die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind □ 631 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU □ 632 EU Bewerbungsbedingungen EU

Die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden □ Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm □ 634 Besondere Vertragsbedingungen

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□ 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen □ (Muster-) Stromliefervertrag

□ Lieferstellenübersicht Los 1 bis Los 3 □ Lastgangdaten Los 3 RLM □ Bewerbungs- und Angebotsbedingungen

Die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind □ 633 EU Angebotsschreiben □ Eigenerklärung RU-Sanktionen □ Eigenerklärung Eignung □ Aktueller Nachweis bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung oder – schein) □ Aktueller Bonitätsnachweis durch eine externe Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung) □ Nachweis der Eintragung ins Handels-/oder Berufsregister bzw. vergleichbarer Nachweis für Existenz und Gegenstand des Unternehmens gem. Eigenerklärung Eignung

Für Los 1 SLP □ Formular: Angebot zur Strombelieferung - Los 1

Nur wenn vorliegend □ 234 Erklärung Bietergemeinschaft – Los 1 □ 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern – Los 1 □ 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur wenn 235 eingereicht wird) – Los 1

Für Los 2 Straßenbeleuchtung □ Formular: Angebot zur Strombelieferung - Los 2

Nur wenn vorliegend □ 234 Erklärung Bietergemeinschaft – Los 2 □ 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern – Los 2 □ 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur wenn 235 eingereicht wird) – Los 2

Für Los 3 RLM □ Formular: Angebot zur Strombelieferung - Los 3

Nur wenn vorliegend □ 234 Erklärung Bietergemeinschaft – Los 3 □ 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern – Los 3 □ 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur wenn 235 eingereicht wird) – Los 3

  1. Bieterfragen Rückfragen sind bis zum 15.10.2026 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die elektronische Plattform. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder ergeben sich Fragen aus den Vergabeunterlagen, so hat der Bieter den Auftraggeber (AG) vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Eine nachträgliche Geltendmachung

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(nach dem Ende der Angebotsfrist) von derartigen Unklarheiten oder Widersprüchen ist ausgeschlossen.

Auskünfte von grundsätzlicher Natur werden allen Anbietern gem. § 9 VgV zeitnah über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.

Der Bieter ist verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen bzw. zusätzliche Informationen und Änderungen selbst zu informieren. Angebote, die auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, können ggf. ausgeschlossen werden.

  1. Angebotsabgabe Das Angebot ist vollständig ausgefüllt unter Beifügung aller geforderten Unterlagen und den ausgefüllten Preisblättern bis zum Angebotsfristende, dem 26.10.2026, 10:00 Uhr, über das Vergabeportal einzureichen. Nach dem Fristende ist eine Angebotseinreichung nicht mehr möglich.

Es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die elektronische Abgabe darf hinsichtlich einer elektronischen Unterschrift gem. § 53 Abs. 1 VgV in Textform nach § 126b BGB erfolgen.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.

Vertreter von Bietern haben auf Verlangen ihre Vertretungsmacht nachzuweisen, insbesondere durch Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Handelsregister.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Die Öffnung der Angebote findet ohne die Bieter statt.

  1. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zulässig.

  2. Submission Die Öffnung der Angebote findet gem. der Auftragsbekanntmachung statt.

  3. Zuschlagskriterien für alle Lose

BewertungskriteriumWobei gilt:Max. Punktzahl
Energiekosten Vertragslaufzeit 2027–2028 Exklusive Netzentgelte, Steuern und AbgabeDas Angebot mit den niedrigsten bewerteten Energiekosten erhält 800 Punkte. Angebote, deren bewertete Energiekosten mindestens 20 % über den niedrigsten bewerteten Energiekosten liegen, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punktzahl durch lineare Interpolation zwischen diesen Wertungsgrenzen.800
Symmetrische Mehr- /MindermengentoleranzUnter 15 %: nicht wertbar beziehungsweise Ausschluss nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. 15 % bis unter 25 %: 20 Punkte.150

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25 % bis unter vollständige Risikoübernahme: 70 Punkte. Vollständige Übernahme des Mehr- /Mindermengenrisikos: 150 Punkte. Die Toleranz gilt in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen.
Dienstleistungsentgelt für ausgleichspflichtige Mehr- /Mindermengen• Vollständige Risikoübernahme (0,000 ct/kWh): 50 Punkte. • Mehr als 0,000 bis einschließlich 0,200 ct/kWh: 20 Punkte. • Mehr als 0,200 bis einschließlich 0,400 ct/kWh: 5 Punkte. • Mehr als 0,400 ct/kWh: 0 Punkte. Das Entgelt wird nur auf die ausgleichspflichtige Differenzmenge angewendet.50
Max. GesamtpunktzahlDie Zuschlagserteilung erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los, sofern keine andere vergaberechtlich zulässige Regelung getroffen wird.1.000

Bewertung der Mehr-/Mindermengenregelung und des Dienstleistungsentgelts

Die Angaben zur vollständige Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos oder der symmetrischen Mehr-/Mindermengentoleranz und zum Dienstleistungsentgelt sind im Formular Angebot zur Strombelieferung je Los vollständig und eindeutig einzutragen. Die Wertung erfolgt nach der vorstehenden Wertungsmatrix.

Vertragslaufzeit Kosten in €: Kosten + Kosten 2027 2028 Wobei Kosten = (EP /100)*Verbrauchsmenge 2027 2027 Kosten = (EP /100)*Verbrauchsmenge 2028 2028

Es gilt: • Verbrauchsmenge gemäß Anlage Lieferstellenübersicht je Los. • Die Berechnung der Energiepreise (EP) je Lieferjahr erfolgt analog dem Angebot zur Strombelieferung je Los. • Die Energiepreise werden für die Berechnung der Kosten auf drei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. • Die Kosten werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.

Die Bezuschlagung erfolgt sodann: Dasjenige Angebot je Los, welches in der Summenbildung aller genannten Bewertungskriterien, annähernd an die höchst zu erreichende Punktzahl reicht und damit die Rangfolge 1 erhält, bekommt den Zuschlag.

  1. Nachforderung von Unterlagen Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist

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ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.

  1. Bieterinformationspflicht Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, erhalten eine Information gemäß § 134 GWB mit Begründung.

  2. Zuschlag Der Zuschlag wird nach Ablauf der Informationsfrist gemäß § 134 GWB durch den Auftraggeber erteilt.

  3. Bindefrist des Angebotes Das Angebot muss bis zum 16.11.2026 gültig sein.

  4. Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens Die Bieter sind verpflichtet, während und auch nach der Durchführung oder Beendigung des Vergabeverfahrens die Verdingungsunterlagen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber Unternehmen, die mit dem Bieter verbunden sind. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Verfahren beauftragten Unternehmen und deren Mitarbeiter.

Bitte kennzeichnen Sie sämtliche Angebotsbestandsteile, welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, im Falle eines Nachprüfungsverfahrens weitergehende Kennzeichnungen über eventuelle Geheimhaltungsbedürfnisse an den Angeboten der Bieter vorzunehmen. Die angebotenen Preise werden allerdings grundsätzlich geschwärzt.

  1. Ausschluss von Interessenkonflikten Die Auftraggeberin erfüllt ihre gesetzliche Pflicht, bei der Durchführung des Verfahrens Interessenkonflikte auszuschließen. Personen, die ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte (§ 6 Abs. 1 VgV), sind an der Durchführung des Vergabeverfahrens nicht beteiligt und können auch keinen Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens nehmen.

  2. Vertragsabschluss Für die Lieferstellen des Auftraggebers wird beigefügter (Muster-) Stromliefervertrag je Los abgeschlossen. Weitere Vertragsbestandteile können dem jeweiligen Mustervertrag unter § 1 entnommen werden.

Die Unterzeichnung dieser Vertragsdokumente ist rein deklaratorisch und hat keinerlei rechtsgestaltende Wirkung.

  1. Aufwandsentschädigung Der Bieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Kostenerstattung für die Angebotserstellung, angeforderte Anlagen oder den Verfahrensverlauf.

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  1. Nachprüfung des Vergabeverfahrens Vergabeverstöße sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Die Informationspflicht des Auftraggebers nach § 134 GWB bleibt hiervon unberührt.

Wird einer Rüge durch den Auftraggeber nicht abgeholfen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Dieser Nachprüfungsantrag ist spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

  1. Datenschutzklausel Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung ihres Angebotes nach der VgV. Soll Ihr Angebot angenommen werden, so werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über Ihren Namen vor dem Vertragsschluss gemäß § 134 GWB informiert. Mit Angebotsabgabe erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten gemäß der vorgenannten Datenschutzerklärung einverstanden.

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