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Stromliefervertrag
zwischen
Stadt Zeitz
-Der Oberbürgermeister-
Altmarkt 1
06712 Zeitz
(nachfolgend – Kunde – genannt)
und
Energielieferant
Straße 1
12345 Ort
(nachfolgend – EVU – genannt)
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§1 Vertragsbestandteile
Entsprechend der VOL-B §1, werden die Art und der Umfang der beiderseitigen Leistungen durch den Vertrag bestimmt. Vertragsbestandteile sind:
- Ausschreibungsunterlagen inkl. Anlagen
- Angebot des EVU
- die dem EVU im Vergabeverfahren schriftlich erteilten Auskünfte und Mitteilungen
- Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die in Absatz 1 vorgenannten Bestandteile in der ange- gebenen Reihenfolge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des EVU sind ausgeschlossen.
§2 Allgemeines / Vertragsgegenstand
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Der Stromliefervertrag ist ein Kaufvertrag über die elektrische Energie. Er regelt die Lieferung von elektrischer Energie einschließlich der notwendigen Netznutzung und Messung sowie Abrechnung, mit dem Ziel der sicheren Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen.
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Das EVU verpflichtet sich, die Abnahmestellen des Kunden gemäß der den Ausschreibungs- unterlagen beigefügten Übersicht mit elektrischer Energie zu versorgen. Der Kunde zahlt dem EVU das Entgelt für die Belieferung elektrischer Energie.
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Der Kunde nimmt die elektrische Energie vom EVU ab. Die Belieferung mit elektrischer Ener- gie erfolgt an der Übergabestelle des Kunden.
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Das EVU stellt dem Kunden die elektrische Energie am Ende des jeweiligen Netzanschlusses (Eigentumsgrenze zwischen der Anschlussanlage des für die Abnahmestelle zuständigen Netzbetreibers und der Stromanlage, über die der Kunde die elektrische Energie bezieht) zur Verfügung.
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Die Versorgung der Abnahmestellen erfolgt mit einer Nennspannung von 10 kV - 20 kV in der Mittelspannung bzw. 0,4 kV in der Niederspannung mit einer Nennfrequenz von etwa 50 Hz über das öffentliche Netz des Netzbetreibers.
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Stellt der Kunde Ansprüche an die Qualität der elektrischen Energie, die über diese Ver- pflichtung hinausgehen, hat er die entsprechenden Vorkehrungen zum störungsfreien Be- trieb von Geräten und Anlagen auf eigene Kosten zu treffen.
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Der Kunde verpflichtet sich, seinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie nach den Best- immungen dieses Vertrages abzunehmen und zu vergüten. Davon ausgenommen sind Ei- generzeugungsmengen gemäß § 3 des Vertrages. Anfallende Mehr- oder Mindermengen werden laut Regelung gem. Punkt 6. der Leistungsbeschreibung berechnet.
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Soweit auf dem jeweiligen Betriebsgelände (Kundenanlage) nachgelagerte Dritte über Un- terzähler mitversorgt werden, ist eine Weiterleitung zulässig. Soweit die nachgelagerten Drit- ten über ihre Unterzähler im Wettbewerb von einem anderen Lieferanten beliefert werden wollen, was wettbewerbsrechtlich zugelassen werden muss, werden die Unterzählermen- gen von den Strommengen der Zählpunkte an der Einspeisung in die Kundenanlage in Ab- zug gebracht.
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Das EVU schließt auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes mit allen betroffenen Netzbetrei- bern die erforderlichen Vereinbarungen zur Sicherstellung von Durchleitungsrechten und Systemdienstleistungen ab. Der Abschluss der Netzanschluss- und Anschlussnutzungsver- träge obliegt dem Kunden, soweit dies erforderlich ist und nicht aufgrund der Niederspan- nungsanschlussverordnung (NDAV) entbehrlich ist.
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Der Kunde versichert, dass er die in den Netzanschlussverträgen vereinbarte Leistung (Netz- anschlusskapazität) nicht überschreitet. Entstehen durch eine Überschreitung der im An- schlussnutzungs- oder Netzanschlussvertrag (ANV, NAV) vereinbarten Leistung zusätzliche Kosten, werden diese vom Kunden getragen.
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Die Anpassung bzw. Bereitstellung von Leistungen, die über die Netzanschlusskapazität hin- ausgehen erfordern die Anpassung der Netzanschlusskapazität. Die hierfür erforderlichen Regularien sind Gegenstand der Netzanschlussverträge zwischen dem Netzbetreiber und dem Kunden.
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Es obliegt dem Kunden, bei einer Erhöhung der bereitgestellten Leistung über die technisch möglichen Rahmen des Netzanschlusses hinaus, die entsprechenden Klärungen mit dem Netzbetreiber vorzunehmen. Dies gilt auch für den Abschluss oder die Anpassung der Netz- anschlussverträge.
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Das EVU und der Netzbetreiber sind als Vertragspartner des Kunden berechtigt, die Grund- stücke zum Betrieb und zur Instandhaltung der notwendigen Anschluss- und Systemeinrich- tung bis zur entsprechenden Abnahmestelle, zur Ermittlung der preislichen Bemessungs- grundlage oder zur Ablesung der Messeinrichtung zu betreten und kostenfrei zu nutzen. Dieses Recht entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Kunden mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belastet.
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Das EVU kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere hinsichtlich der Netzinanspruchnahme und sonstiger Netzdienstleistungen, Dritter als Erfüllungsgehilfen be- dienen.
§3 Eigenerzeugungsanlagen
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Der Kunde ist berechtigt, bestehende oder künftig errichtete Eigenerzeugungsanlagen zu betreiben und seinen Bedarf an elektrischer Energie daraus teilweise zu decken.
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Während der Vertragslaufzeit wird der Kunde die erstmalige Inbetriebnahme einer neuen oder vorhandenen Eigenerzeugungsanlage unter Angabe von Standort und Leistung dem EVU mindestens einen Monat im Voraus bekannt geben.
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Änderungen des Standortes oder der Leistung der Eigenerzeugungsanlage wird der Kunde dem EVU mindestens einen Monat im Voraus bekannt geben.
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Betreibt der Kunde eine Eigenerzeugungsanlage, die eine EE-Anlage im Sinne des Erneu- erbare-Energien-Gesetzes ist, so verpflichtet sich der Kunde dem Netzbetreiber a) bis zum 28. 02. eines Jahres alle für die Endabrechnung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten anlagenscharf zur Verfügung stellen, b) mitzuteilen, wenn und in welchem Umfang im vorangegangenen Kalenderjahr für den in der Anlage erzeugten und durch ein Netz durchgeleiteten Strom aa) eine Stromsteuerbefreiung vorgelegen hat, und den Netzbetreiber über entspre- chende Änderungen informieren, bb) Regionalnachweise ausgestellt worden sind, wenn der anzulegende Wert der Anlage
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gesetzlich bestimmt ist, und bei Biomasseanlagen die Art und Menge der Einsatzstoffe so- wie Angaben zu Wärmenutzungen und eingesetzten Technologien oder zu dem Anteil eingesetzter Gülle in der für die Nachweisführung vorgeschriebenen Weise zu übermitteln.
- Der Kunde kann im Falle der Inanspruchnahme von energierechtlichen Privilegierungen und der Weiterleitung von Strom an Dritte, den Eigenverbrauch vom Fremdverbrauch nach den Regelungen zum Messen und Schätzen abgrenzen. Dies gilt nicht für geringfügige Dritt- verbräuche.
§4 Messung / Messeinrichtungen / Nachprüfung
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An den Abnahmestellen des Kunden wird jeweils mittels geeichter Messeinrichtungen ge- messen. Sofern keine Messstellen vorhanden sind, gelten die vom Netzbetreiber zugrunde gelegten Messwerte.
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Die Messung und Ablesung an der Marktlokation der jeweiligen Abnahmestelle(n) erfolgt durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder durch einen von diesem beauftragten Dritten.
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Der tatsächliche Lieferumfang, der nach diesem Vertrag abgerechnet wird, basiert auf den Messwerten (Arbeit und Leistung), die das EVU vom jeweiligen Netz- oder Messstellen- betreiber für die jeweilige Marktlokation der Abnahmestelle(n) erhält.
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Der Kunde wird auf Wunsch des EVU jederzeit alles Notwendige unternehmen, um eine Nachprüfung von Messeinrichtungen an seinen Abnahmestellen zu ermöglichen.
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Die Kosten für eine vom Kunden veranlassten Nachprüfung der Messeinrichtung fallen dem Kunden zur Last, sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten wer- den.
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Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtung ein Überschreiten der eichrechtlichen Ver- kehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festge- stellt, so wird der zu viel oder zu wenig gezahlte Betrag erstattet oder nachentrichtet. Ist die Höhe des Fehlers nicht einwandfrei feststellbar oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, ermittelt das EVU den Verbrauch seit der letzten fehlerfreien Messung anhand des prognos- tizierten Bedarfs und/oder der letzten Verbrauchswerte und/oder der aktuellen Witterung. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch von der Schätzung erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen.
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Ansprüche nach Ziffer 4 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablese- zeitraum beschränkt, es sei denn die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeit- raum festgestellt werden. In diesem Fall ist der Anspruch auf maximal 3 Jahre beschränkt.
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Im Übrigen unterliegen die Messeinrichtungen den gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und behördlichen Vorgaben der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsverordnungs- netzen (StromNZV) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzan- schluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV).
§5 Aufnahme / Herausnahme von Abnahmestellen / Abnahmestellenbereitstellung
- Der Kunde ist berechtigt die Übersicht der Abnahmestellen anzupassen, wenn weitere Ab- nahmestellen hinzukommen oder bestehende wegfallen.
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Der Kunde teilt dem EVU mindestens 6 Wochen vor Beginn der Belieferung die technischen und wirtschaftlichen Daten und den jeweiligen Lieferbeginn der neuen Abnahmestelle schriftlich mit. Die Belieferung kann nur verweigert werden, sofern die Belieferung dem EVU wirtschaftlich unzumutbar wäre.
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Neue Abnahmestellen werden zu den Konditionen dieses Vertrages beliefert.
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Fallen Abnahmestellen durch Stilllegung, Änderung, Vermietung bzw. Verpachtung oder Veräußerung weg, informiert der Kunde das EVU spätestens 6 Wochen vor der Beendigung der Belieferung mit elektrischer Energie. Die Stilllegung, Änderung, Vermietung bzw. Ver- pachtung oder Veräußerung ändert die Vertragsgrundlage zwischen dem Kunden und dem EVU nicht.
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Das EVU erstellt und pflegt eine Energiedaten-Liste für den Kunden. Die Energieverbrauchs- daten werden monatlich in einer Microsoft Excel-Datei bereitgestellt und nach einzelnen RLM-Abnahmestellen differenziert. Für Abnahmestellen mit Standardlastprofil sind mindestens die Informationen der Übersicht der Abnahmestellen jährlich zu aktualisieren und in Excel zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann die Bereitstellung auch über eine digitale Plattform des EVU erfolgen.
§6 Unterbrechung der Belieferung / Höhere Gewalt
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Im Falle einer Unterbrechung oder einer Unregelmäßigkeit in der Versorgung mit elektrischer Energie ist das EVU von der Lieferpflicht befreit, sofern es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Daraus resultierende Ansprüche in diesem Fall sind beim Netzbetreiber geltend zu machen. Die Befreiung des EVU von der Lieferpflicht gemäß Satz 1 entfaltet insoweit keine Wirkungen zugunsten des Netzbetreibers.
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Liefer- und Abnahmehindernisse in Folge höherer Gewalt entbinden die Vertragspartner für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung dieses Vertrages. Unter höhere Gewalt fallen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Brände, hoheitliche Anordnungen u. ä. Für vom EVU nicht zu vertretende Gründe (bspw. fehlende Rohstoffversorgung) und sonstige Fälle höherer Gewalt gilt gleiches, wenn und soweit deren Abwendung mit einem angemesse- nen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann.
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Das EVU ist berechtigt, die Belieferung mit elektrischer Energie zu unterbrechen oder vom Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn
a. der Kunde im erheblichen Umfang den Bestimmungen dieses Vertrages schuldhaft zuwiderhandelt. b. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen und Anlagen abgewen- det werden muss. c. gewährleistet werden muss, dass Störungen anderer Kunden oder störende Rück- wirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers ausgeschlossen sind. d. verhindert werden muss, dass die elektrische Energie unter Umgehung, Beeinflus- sung oder vor der Anbringung der Messeinrichtung gebraucht wird.
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Der an der Erfüllung gehinderte Vertragspartner ist verpflichtet, den anderen Vertrags- partner umgehend und unter Bekanntgabe der Gründe zu unterrichten.
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Die Belieferung durch das EVU ist wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für die Unter- brechung entfallen sind.
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§7 Haftung
Das EVU und der Kunde haften einander nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§8 Preise
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Der Kunde zahlt dem EVU für seinen Verbrauch einen Energiepreis gemäß Punkt 4. der Leis- tungsbeschreibung.
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Die beschriebenen Energiepreise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen Netznut- zungs- und Messdienstleistungsentgelte sowie aller gesetzlichen Steuern, Umlagen, Abga- ben und sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen. Änderungen der Netznutzungs- und Messdienstleistungsentgelte sowie der gesetzlichen Steuern Umlagen, Abgaben und sons- tiger hoheitlich auferlegter Belastungen werden während der Vertragslaufzeit 1:1weiterbe- rechnet.
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Entfallen Steuern, Umlagen, Abgaben oder sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen, ist das EVU verpflichtet, diese Änderung ebenfalls weiterzugeben.
§9 Steuerklausel
Soweit künftig weitere Energiesteuern, eine CO -Steuer oder sonstige die Beschaffung, Über- 2 tragung, Verteilung, Durchleitung, Netznutzung oder sonstige den Verbrauch von elektrischer Energie belastende Steuern, öffentliche Abgaben irgendwelcher Art oder sonstige sich aus ge- setzlichen Bestimmungen ergebende, die Beschaffung, Übertragung, Verteilung, Durchlei- tung, Netznutzung oder sonstige den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastun- gen wirksam werden sollten, werden diese in der jeweils gültigen Höhe vom Kunden getragen.
§10 Abrechnung / Rechnungsstellung
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Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr (01.01.-31.12.).
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Der Kunde kann für jede Abnahmestelle einen abweichenden Rechnungsempfänger be- nennen.
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Für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung ist eine monatliche Rechnung auf Grundlage der monatlich gemessenen Leistungs- und Verbrauchsdaten innerhalb einer Frist von 21 Werktagen nach Ende des Liefermonats zu erteilen.
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Für alle übrigen Abnahmestellen läuft der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. von Ablesung zu Ablesung. Die Rechnungsstellung an den Kunden ist mittels jährlicher Ab- rechnung durch den Energieversorger zu garantieren. Der Kunde zahlt grundsätzlich mo- natliche Abschläge auf Grundlage der Vorjahresverbrauchswerte, im ersten Vertragsjahr auf Grundlage der genannten Verbrauchswerte Die Abschlagsrechnungen für die SLP-Ab- nahmestellen müssen seitens des EVU ebenfalls innerhalb einer Frist von 21 Werktagen ge- stellt werden.
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Zur ordnungsgemäßen Abrechnung der in Rechnung gestellten Leistungen der Stromver- sorgungsunternehmen müssen in diesen Rechnungen mindestens folgende Angaben ent- halten sein:
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Genaue Rechnungsanschrift von der Einrichtung, welche die Liegenschaft verwaltet.
Stadt Zeitz Altmarkt 1 06712 Zeitz
Genaue Angabe der Abnahmestelle gemäß Liste (wichtig für die Zuordnung der Rechnun- gen!): • Abrechnungszeitraum • Kunden-Nummer und / oder Vertragsnummer für die jeweilige Abnahmestelle • Rechnungsnummer • Rechnungsdatum • Angabe der Fälligkeit des Rechnungsbetrages • Zählernummer(n), MeLo-ID(s), MaLo-ID(s) • Zählerstand Anfang und Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes (sofern ver- fügbar) • Verbrauchsmenge in kWh • Detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der in Rechnung gestellten Kosten
- Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch als eRechnung an folgende E-Mailadresse: kommunen@erechnung.sachsen-anhalt.de.
§11 Laufzeit / Verlängerung / Kündigung
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Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.
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Lieferbeginn: 01.01.2027; 00.00 Uhr Lieferende: 31.12.2028; 24.00 Uhr
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Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§12 Außerordentliche Kündigung
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Das EVU ist bei grob vertragswidrigem Verhalten (insbesondere Nichtzahlung fälliger Rech- nungen) berechtigt eine Frist von mind. 10 Werktagen (Montag bis Freitag) zur vertragsge- mäßen Erfüllung zu setzen. Verstreicht die Frist, ist das EVU berechtigt, den Vertrag außeror- dentlich zu kündigen.
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Der Kunde ist bei grob vertragswidrigem Verhalten (insbesondere Nichtlieferung der elektri- schen Energiemengen) berechtigt eine Frist von mind. 10 Werktagen zur vertragsgemäßen Erfüllung zu setzen. Verstreicht die Frist, ist der Kunde berechtigt den Vertrag außeror- dentlich zu kündigen.
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Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen.
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Ein Anspruch auf die weitere Belieferung besteht ab dem Kündigungszeitpunkt nicht mehr.
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Über vorstehende Regelungen hinaus steht den Vertragspartnern das Recht zur außeror- dentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
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§13 Rechtsnachfolge
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Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ihrem jeweiligen Rechtsnachfolger zu übergeben, mit der Maßgabe, diese auch jedem weiteren Rechtsnachfolger aufzuerlegen.
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Die Übertragung des Vertrages auf einen anderen Vertragspartner ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners möglich.
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Der Übertragung des Vertrages kann nur widersprochen werden, wenn dem neuen Ver- tragspartner gegenüber Bedenken technischer, finanzieller oder sicherheitsrelevanter Art bei der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages bestehen.
§14 Vertragsänderungen / Vertragssprache / Erfüllungsort / Gerichtsstand
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Änderungen und Ergänzungen – einschließlich dieser Klausel – bedürfen der Schriftform.
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Abschluss, Abwicklung und Beendigung des Vertrages finden ausschließlich auf Grundlage des deutschen Rechtes statt.
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Die Vertragssprache ist deutsch.
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Erfüllungsorte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die in der Übersicht ge- nannten Abnahmestellen.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das jeweils zuständige Gericht im Gerichtsbezirk des Kunden.
§15 Vertraulichkeit / Datenschutz
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Die Weitergabe von Informationen über diesen Vertrag an Dritte oder die Nutzung zu Wer- bezwecken durch das EVU ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden er- laubt.
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Die innerbetriebliche Weitergabe und Vervielfältigung der Vertragsunterlagen bleiben un- berührt.
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Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) werden beachtet.
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§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragspartner verpflich- ten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lü- cke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt bedacht worden wäre.
Ort, Datum Ort, Datum
Stempel, Unterschrift Kunde Stempel, Unterschrift EVU
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VOL Teil B des Vertragspartners weder veröffentlicht, (2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Allgemeine Vertragsbedingungen vervielfältigt noch für einen anderen als den die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 vom für die Ausführung von Leistungen vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie Auftragnehmer nicht zu vertretende Behin- (VOL/B) sind, soweit derung länger als drei Monate seit Zugang nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen der Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 oder Ein- zurückzugeben. tritt des offenkundigen Ereignisses gemäß
- Fassung 2003 – Nr. 1 Satz 2 dauert berechtigt, binnen 30 Ta- gen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche § 4 Ausführung der Leistung Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung Präambel 1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung zu kündigen oder ganz oder teilweise von Die nachstehenden Allgemeinen Vertrags- unter ihm zurückzutreten. bedingungen sind bestimmt für Verträge eigener Verantwortung nach dem Vertrag 3. Sobald die hindernden Umstände wegfal- über Leistungen, insbesondere für Dienst-, auszuführen. Dabei hat er die Handelsbräu- len, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge che, die hat der Auftragnehmer unter schriftlicher Mit- über die Lieferung herzustellender oder zu anerkannten Regeln der Technik sowie die teilung an den Auftraggeber die Ausführung erzeugender beweglicher Sachen. gesetzlichen Vorschriften und behördlichen der Bestimmungen zu beachten. Leistung unverzüglich wieder aufzunehmen. (2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung § 1 Art und Umfang der Leistungen der
- Art und Umfang der beiderseitigen Leis- gesetzlichen, behördlichen und berufsge- § 6 Art der Anlieferung und Versand tungen nossenschaftlichen Verpflichtungen gegen- Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftrag- werden durch den Vertrag bestimmt. über seinen Arbeitnehmern allein verant- geber die Versandkosten gesondert trägt,
- Bei Widersprüchen im Vertrag gelten wortlich. Es ist unter Beachtung der Versandbedingungen nacheinander ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinba- des Auftraggebers dessen Interesse sorgfäl- a) die Leistungsbeschreibung rungen und Maßnahmen zu treffen, die sein tig zu wahren. Dies bezieht sich insbeson- b) Besondere Vertragsbedingungen Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln. dere auf die Wahl des Beförderungsweges, c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingun- 2. (1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, die Wahl und die Ausnutzung des Beförde- gen dass er sich von der vertragsgemäßen Aus- rungsmittels sowie auf die tariflich günstigste d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingun- führung der Leistung unterrichten kann, so Warenbezeichnung. gen ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Be- e) etwaige allgemeine Technische Vertrags- triebsstunden zu bedingungen den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lager- § 7 Pflichtverletzungen des Auftragneh- f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für räumen, in denen die Gegenstände der Leis- mers die tung 1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auf- Ausführung von Leistungen (VOL/B). oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür tragnehmers finden vorbehaltlich der Rege- bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu lungen des § 14 VOL/B die gesetzlichen Vor- gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Un- schriften nach Maßgabe der folgenden Best- § 2 Änderungen der Leistung terrichtung erforderlichen Unterlagen zur immungen Anwendung.
- Der Auftraggeber kann nachträglich Ände- Einsicht vorzulegen und die entsprechenden 2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftragge- rungen in der Beschaffenheit der Leistung im Auskünfte zu erteilen. ber im Fall leicht fahrlässig verursachter Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftrag- (2) Dabei hat der Auftraggeber keinen An- Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen nehmers spruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder den entgangenen Gewinn des Auftragge- verlangen, es sei denn, dies ist für den Auf- Geschäftsgeheimnissen des Auftragneh- bers nicht zu ersetzen. tragnehmer unzumutbar. mers. Die Pflicht zum Ersatz dieser Schäden ist
- Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen (3) Alle bei der Besichtigung oder aus den ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Verzug die Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung durch Unterauftragnehmer verursacht wor- Leistungsänderung, so hat er sie dem Auf- erworbenen Kenntnisse von Fabrikations- den ist, die der Auftraggeber dem Auftrag- traggeber unverzüglich schriftlich mitzutei- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertrau- nehmer vorgeschrieben hat. len. Teilt lich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der (2) Darüber hinaus kann die Schadenser- der Auftraggeber die Bedenken des Auftrag- Auftraggeber. satzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt wer- nehmers nicht, so bleibt er für seine Anga- 3. Für die Qualität der Zulieferungen des Auf- den. Dabei sollen branchenübliche Lieferbe- ben und traggebers sowie für die von ihm vereinbar- dingungen z. B. dann berücksichtigt werden, Anordnungen verantwortlich. Zu einer gut- ten Leistungen anderer haftet der Auftragge- wenn die Haftung summenmäßig oder auf achtlichen Äußerung ist der Auftragnehmer ber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der die Erstattung von nur aufgrund eines gesonderten Auftrags Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftrag- Mehraufwendungen für Ersatzbeschaffun- verpflichtet. geber die bei Anwendung der verkehrsübli- gen beschränkt werden soll.
- Werden durch Änderung in der Beschaf- chen Sorgfalt erkennbaren Mängel der Zulie- (3) Macht der Auftraggeber Schadensersatz fenheit der Leistung die Grundlagen des ferungen des Auftraggebers und der vom statt der ganzen Leistung oder anstelle da- Preises für Auftraggeber vereinbarten Leistungen ande- von Aufwendungsersatz geltend, so ist der die im Vertrag vorgesehene Leistung geän- rer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Un- Auftragnehmer verpflichtet, die ihm überlas- dert, terlässt er dies, so übernimmt er damit die senen Unterlagen (Zeichnungen, Berech- so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung Haftung. nungen usw.) unverzüglich zurückzugeben. der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. 4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkun- der Leistung oder wesentlicher Teile davon unverzüglich eine Aufstellung über die Art gen der Leistungsänderung auf sonstige nur mit vorheriger Zustimmung des Auftrag- seiner Ansprüche mitzuteilen. Die Mehrkos- Vertragsbedingungen, insbesondere auf gebers an andere übertragen. Die Zustim- ten für die Ausführung der Leistung durch ei- Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. mung ist nicht erforderlich bei unwesentli- nen Dritten hat der Auftraggeber dem Auf- Diese Vereinbarung ist unverzüglich zu tref- chen Teilleistungen oder solchen Teilleistun- tragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach fen. gen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen. Die
- (1) Leistungen, die der Auftragnehmer nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftrag- ohne nicht zum Nachteil des Handels ausgelegt geber dem Auftragnehmer unverzüglich an- Auftrag oder unter eigenmächtiger Abwei- werden. zugeben. chung (4) Macht der Auftraggeber bei bereits teil- vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. weise erbrachter Leistung Ansprüche auf Solche Leistungen hat er auf Verlangen in- § 5 Behinderung und Unterbrechung der Schadensersatz statt der Leistung oder an- nerhalb einer angemessenen Frist zurückzu- Leistung stelle davon Aufwendungsersatz nur wegen nehmen oder zu beseitigen, sonst können 1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ord- des noch ausstehenden Teils der Leistung sie auf seine Kosten und Gefahr zurückge- nungsgemäßen Ausführung der Leistung be- geltend, so hat der Auftragnehmer dem Auf- sandt oder beseitigt werden. Eine Vergütung hindert, so hat er dies dem Auftraggeber un- traggeber unverzüglich eine prüfbare Rech- steht ihm jedoch zu, wenn der Auftraggeber verzüglich schriftlich anzuzeigen. Die An- nung über den bereits bewirkten Teil der solche Leistungen nachträglich annimmt. zeige kann unterbleiben, wenn die Tatsa- Leistung zu über-mitteln. Im Übrigen findet (2) Weitergehende Ansprüche des Auftrag- chen und deren hindernde Wirkung offen- Absatz 3 Anwendung. gebers bleiben unberührt. kundig sind. 3. Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht
- (1) Die Ausführungsfristen sind angemes- aus, sen zu verlängern, wenn die Behinderung im finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4 entspre- § 3 Ausführungsunterlagen Betrieb des Auftragnehmers durch höhere chende Anwendung; bei teilweisem Rücktritt
- Die für die Ausführung erforderlichen Un- Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu gilt zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1 entspre- terlagen sind dem Auftragnehmer unentgelt- vertretende Umstände, Streik oder durch chend. lich und rechtzeitig zu übergeben, soweit sie rechtlich zulässige Aussperrung verursacht 4. (1) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, nicht allgemein zugänglich sind. worden ist. Gleiches gilt für solche Behinde- setzt, der Auftraggeber dem Auftragnehmer
- Die von den Vertragsparteien einander rungen von Unterauftragnehmern und Zulie- vor Ausübung des Rücktrittsrechtes eine an- überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zu- ferern, so-weit und solange der Auftragneh- gemessene Frist zur Leistung oder Nacher- stimmung mer tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, füllung. Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Seite 10 von 12
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(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Ver- der Leistung betragen, der nicht genutzt wer- fertiggestellten Leistung auf Wunsch des langen des Auftragnehmers zu erklären, ob den kann. Diese beträgt maximal 8 % . Ist die Auftraggebers über den im Vertrag vorgese- er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertragsstrafe nach Tagen bemessen, so henen Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung be- zählen nur Werktage; ist sie nach Wochen Termin hinausgeschoben wird, so geht, so- steht. Diese Anfrage ist vor Ablauf der Frist bemessen, so wird jeder Werktag einer an- fern nach Absatz 1 zu stellen. Bis zum Zugang gefangenen Woche als 1/6 Woche gerech- nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, für der Antwort beim Auftragnehmer bleibt die- net. Der Auftraggeber kann Ansprüche aus den Zeitraum der Verschiebung die Gefahr ser zur Leistung berechtigt. verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszah- auf den Auftraggeber über. lung geltend machen. 2. (1) Abnahme ist die Erklärung des Auftrag- § 8 Lösung des Vertrags durch den Auf- gebers, dass der Vertrag der Hauptsache traggeber nach erfüllt ist. Ist eine Abnahme gesetzlich
- Der Auftraggeber kann vom Vertrag zu- § 12 Güteprüfung vorgesehen rücktreten oder den Vertrag mit sofortiger 1. Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung oder vertraglich vereinbart, hat der Auftrag- Wirkung kündigen, wenn über das Vermö- auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten geber gen des Auftragnehmers das Insolvenzver- technischen und damit verbundenen organi- innerhalb der vorgesehenen Frist zu erklä- fahren oder ein vergleichbares gesetzliches satorischen Anforderungen durch den Auf- ren, ob er die Leistung abnimmt. Liegt ein Verfahren eröffnet oder die Eröffnung bean- traggeber oder seinen gemäß Vertrag be- nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der tragt oder dieser Antrag mangels Masse ab- nannten Beauftragten. Die Abnahme bleibt Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern, gelehnt worden ist oder die ordnungsge- davon unberührt. wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur mäße Abwicklung des Vertrags dadurch in 2. Ist im Vertrag eine Vereinbarung über die Beseitigung des Mangels ausdrücklich aner- Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen Güteprüfung getroffen, die Bestimmungen kennt. Bei Nichtabnahme gibt der Auftragge- nicht nur vorübergehend einstellt. 2. Der Auf- über Art, Umfang und Ort der Durchführung ber dem Auftragnehmer die Gründe bekannt traggeber kann auch vom Vertrag zurücktre- enthalten muss, so gelten ergänzend hierzu, und setzt, sofern insbesondere eine Nacher- ten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung falls nichts anderes vereinbart worden ist, die füllung möglich und beiden Parteien zumut- kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in folgenden Bestimmungen: bar ist, eine Frist zur erneuten Vorstellung bezug auf die Vergabe an einer unzulässi- a) Auch Teilleistungen können auf Verlangen zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs gen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Auftraggebers oder Auftragnehmers ge- des Auftraggebers aus der Nichteinhaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- prüft werden, insbesondere in den Fällen, in des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts. kungen beteiligt hat. denen die Prüfung durch die weitere Ausfüh- (2) Mit der Abnahme entfällt die Haftung des
- Im Falle der Kündigung ist die bisherige rung wesentlich erschwert oder unmöglich Auftragnehmers für erkannte Mängel, soweit Leistung, soweit der Auftraggeber für sie würde. sich der Auftraggeber nicht die Geltendma- Verwendung hat, nach den Vertragspreisen b) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber chung von Rechten wegen eines bestimmten oder nach dem Verhältnis des geleisteten oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der Mangels vorbehalten hat. Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung Bereitstellung der Leistung oder Teilleistun- (3) Hat der Auftraggeber die Leistung in Be- auf der Grundlage der Vertragspreise abzu- gen für die vereinbarten Prüfungen rechtzei- nutzung genommen, so gilt die Abnahme mit rechnen; die nicht verwendbare Leistung tig schriftlich anzuzeigen. Die Parteien legen Beginn der Benutzung als erfolgt, soweit wird dem Auftragnehmer auf dessen Kosten dann unverzüglich eine Frist fest, innerhalb nichts anderes vereinbart ist. zurückgewährt. derer die Prüfungen durchzuführen sind. (4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung
- Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Verstreicht diese Frist aus Gründen, die der gelten die vorstehenden Absätze entspre- Ansprüche des Auftraggebers bleiben unbe- Auftraggeber zu vertreten hat ungenutzt, chend rührt. kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber 3. Der Auftraggeber kann dem Auftragneh- eine angemessene Nachfrist setzen mit der mer eine angemessene Frist setzen um Sa- Forderung, entweder innerhalb der Nachfrist chen, die § 9 Verzug des Auftraggebers, Lösung die Prüfungen durchzuführen oder zu erklä- der Auftraggeber als nicht vertragsgemäß des ren, ob der Auftraggeber auf die Güteprüfung zurückgewiesen hat, fortzuschaffen. Nach Vertrags durch den Auftragnehmer verzichtet. Führt der Auftraggeber die Prü- Ab-lauf
- Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als fungen nicht innerhalb der Nachfrist durch der Frist kann er diese Sachen unter mög- Schuldner und als Gläubiger finden die ge- und verzichtet der Auftraggeber auf die Prü- lichster setzlichen Vorschriften nach Maßgabe der fungen nicht, so hat er nach dem Ende der Wahrung der Interessen des Auftragneh- folgenden Bestimmungen Anwendung. Nachfrist Schadensersatz nach den Vor- mers auf dessen Kosten veräußern.
- (1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Ver- schriften über den Schuldnerverzug zu leis- schulden eine ihm nach dem Vertrag oblie- ten. gende Mitwirkung und setzt er dadurch den c) Der Auftragnehmer hat die zur Güteprü- § 14 Mängelansprüche und Verjährung Auftragnehmer außerstande, die Leistung fung erforderlichen Arbeitskräfte, Räume, 1. Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auf- vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Maschinen, Geräte, Prüf- und Messeinrich- traggebers nach Änderung der Beschaffen- Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Erfül- tungen sowie Betriebsstoffe zur Verfügung heit der Leistung (§ 2 Nr. 1), auf die von ihm lung dieser Mitwirkungspflicht eine ange- zu stellen. gelieferten messene Frist setzen mit der Erklärung, d) Besteht aufgrund der Güteprüfung Einver- oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm dass er sich vorbehalte, den Vertrag mit so- nehmen über die Zurückweisung der Leis- geforderten Vorlieferungen eines anderen fortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mit- tung oder zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer wirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist von Teilleistungen als nicht vertragsgemäß, von Ansprüchen aufgrund dieser Mängel frei, erfüllt werde. so wenn er die schriftliche Mitteilung nach § 2 (2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin be- hat der Auftragnehmer diese durch vertrags- Nr. 2 oder § 4 Nr. wirkte Leistungen nach den Vertragspreisen gemäße zu ersetzen. 3 erstattet hat oder wenn die vom Auftragge- abzurechnen. Im Übrigen hat der Auftrag- e) Besteht kein Einvernehmen über die Zu- ber nehmer Anspruch auf eine angemessene rückweisung der Leistung aufgrund von Mei- gelieferten Stoffe mit Mängeln behaftet sind, Entschädigung, deren Höhe in entsprechen- nungsverschiedenheiten über das ange- die der Anwendung von § 642 Abs. 2 des Bür- wandte Prüfverfahren, so kann der Auftrag- bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt gerlichen Gesetzbuches zu bestimmen ist. nehmer eine weitere Prüfung durch eine mit nicht
- Ansprüche des Auftragnehmers wegen dem Auftraggeber zu vereinbarende Prüf- erkennbar waren. schuldhafter Verletzung von Mitwirkungs- stelle verlangen, deren Entscheidung end- 2. Für die Mängelansprüche gelten die ge- pflichten durch den Auftraggeber bleiben un- gültig ist. Die hierbei entstehenden Kosten setzlichen Vorschriften mit folgenden Maß- berührt. trägt der unterliegende Teil. gaben: f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung der a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Leistung einen Freigabevermerk zu erteilen. Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur § 10 Obhutspflichten Dieser ist die Voraussetzung für die Auslie- Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrüber- ferung an den Auftraggeber. zu gewähren. Alle diejenigen Teile oder Leis- gang die von ihm ausgeführten Leistungen g) Der Vertragspreis enthält die Kosten, die tungen sind nach Wahl des Auftragnehmers und die für dem unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern die Ausführung übergebenen Gegenstände Auftragnehmer durch die vereinbarte Gü- oder neu zu erbringen, die innerhalb der Ver- vor Beschädigungen oder Verlust zu schüt- teprüfung entstehen. Entsprechend der Gü- jährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, zen. teprüfung soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt unbrauchbar gewordene Stücke werden auf des Gefahrübergangs vorlag. Nach Ablauf die der Frist zur Nacherfüllung kann der Auftrag- § 11 Vertragsstrafe Leistung nicht angerechnet. geber die Mängel auf Kosten des Auftrag-
- Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gel- nehmers selbst beseitigen oder durch einen ten die §§ 339 bis 345 des Bürgerlichen Ge- Dritten beseitigen lassen. Der Auftraggeber setzbuches. Eine angemessene Obergrenze § 13 Abnahme kann eine angemessene Frist auch mit dem ist festzulegen. 1. (1) Für den Übergang der Gefahr gelten, Hinweis setzen, dass er die Beseitigung des
- Ist die Vertragsstrafe für die Überschrei- soweit nichts anderes vereinbart ist, die ge- Mangels nach erfolglosem Ablauf der Frist tung von Ausführungsfristen vereinbart, darf setzlichen Vorschriften. ablehne; in diesem Fall kann der Auftragge- sie für jede vollendete Woche höchstens 1/2 (2) Wenn der Versand oder die Übergabe ber vom Hundert des Wertes desjenigen Teils der nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- gen Seite 11 von 12
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- die Vergütung mindern oder vom Vertrag der Ausführung vom Auftraggeber in Auftrag des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die zurücktreten sowie gegeben worden sind. Tauglichkeit nach-zuweisen.
- Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher 2. Dem Auftraggeber sind Beginn und Been- (2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter Aufwendungen verlangen. digung von derartigen Arbeiten anzuzeigen. den verschiedenen Arten der Sicherheit; er b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind kann eine Sicherheit durch eine andere er- Schadensersatz bezieht sich auf den Scha- über die setzen. den am Gegenstand des Vertrages selbst, Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen 3. Bei Bürgschaft durch andere als zugelas- es sei denn, aa) der entstandene Schaden wöchentlich Listen einzureichen, in denen sene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist ist durch Vorsatz die geleisteten Arbeitsstunden und die etwa Voraussetzung, dass der Auftraggeber den oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragneh- besonders zu vergütenden Roh- und Werk- Bürgen als tauglich anerkannt hat. 4. (1) Die mers stoffe, Hilfsund Betriebsstoffe sowie beson- Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder ders vereinbarte ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürg- seiner Vergütungen für die Bereitstellung von Ge- schaft deutschem Recht unterliegt, unter Erfüllungsgehilfen (§ 278 des Bürgerlichen rüsten, Werkzeugen, Geräten, Maschinen Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbar- Gesetzbuches) verursacht, und dergleichen aufzuführen sind. keit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage bb) der Schaden ist durch die Nichterfüllung 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind abzugeben (§§ 770, 771 des Bürgerlichen einer Garantie für die Beschaffenheit der Listen wöchentlich, erstmalig 12 Werktage Gesetzbuches); sie darf nicht auf bestimmte Leistung nach Beginn, einzureichen. Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des verursacht oder Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürg- cc) der Schaden resultiert aus einer Verlet- schaft muss unter den Voraussetzungen von zung § 17 Zahlung § 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückli- des Lebens, des Körpers oder der Gesund- 1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages er- che Vereinbarung eines vom Auftraggeber heit. folgt gewählten inländischen Gerichtsstands für Soweit der Auftragnehmer nicht nach aa) – nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der cc) haftet, ist der Anspruch auf Ersatz ver- gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingun- Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Ver- geblicher Aufwendungen begrenzt auf den gen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarun- einbarung selbst enthalten. Wert der vom Mangel betroffenen Leistung. gen, so hat die Zahlung des Rechnungsbe- (2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit Die Schadens- und Aufwendungsersatz- trages binnen 30 Tagen nach Eingang der keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur pflicht gemäß aa) entfällt, wenn der Auftrag- prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zah- Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet. nehmer nachweist, dass Sabotage vorliegt, lung geschieht in der Regel bargeldlos. Maß- 5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von oder wenn der Auftraggeber die Erfüllungs- gebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang Geld gehilfen gestellt hat oder wenn der Auftrag- des Überweisungsauftrages beim Zahlungs- geleistet, so hat der Auftragnehmer den Be- nehmer auf die Auswahl der Erfüllungsgehil- institut des Auftraggebers. trag fen einen entscheidenden Einfluss nicht aus- 2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf üben konnte. sind, sind sie in angemessenen Fristen auf ein c) Der Auftraggeber kann dem Auftragneh- Antrag entsprechend dem Wert der erbrach- Sperrkonto einzuzahlen, über das beide Par- mer eine angemessene Frist setzen, man- ten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leis- teien nur gemeinsam verfügen können. Et- gelhafte Sachen fortzuschaffen. Nach Ablauf ten. Die Leistungen sind durch nachprüfbare waige der Frist kann er diese Sachen unter mög- Aufstellungen nachzuweisen. Abschlags- Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu. lichster Wahrung der Interessen des Auftrag- zahlungen gelten nicht als Abnahme von Tei- 6. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit bin- nehmers auf dessen Kosten veräußern. len der Leistung. nen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu d) Für vom Auftraggeber unsachgemäß und 3. Bleiben bei der Schlussrechnung Mei- leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist. ohne Zustimmung des Auftragnehmers vor- nungsverschiedenheiten, so ist dem Auftrag- 7. Der Auftraggeber hat eine Sicherheit ent- genommene Änderungen oder Instandset- nehmer gleichwohl der ihm unbestritten zu- sprechend dem völligen oder teilweisen zungsarbeiten und deren Folgen haftet der stehende Betrag auszuzahlen. Wegfall des Sicherungszwecks unverzüglich Auftragnehmer nicht. 4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche zurückzugeben.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, gel- gekennzeichneten Schlusszahlung schließt ten für die Verjährung der Mängelansprüche Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist in- die gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen nerhalb von zwei Wochen nach Eingang der § 19 Streitigkeiten Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt 1. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen vorgesehen werden, wenn dies wegen der wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines wei- Auftraggeber und Auftragnehmer zunächst Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei teren Monats eine prüfbare Rechnung über versuchen, möglichst binnen zweier Monate können die in dem die vorbehaltenen Forderungen eingereicht eine gütliche Einigung herbeizuführen. jeweiligen Wirtschaftszweig üblichen Rege- oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbe- 2. Liegen die Voraussetzungen für eine Ge- lungen in Betracht gezogen wer-den. Der halt eingehend begründet wird. richtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zi- Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Män- 5. Werden nach Annahme der Schlusszah- vilprozessordnung vor, richtet sich der Ge- gel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. lung Fehler in den Unterlagen der Abrech- richtsstand nung festgestellt, so ist die Schlussrechnung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis § 15 Rechnung der Leistungsermittlung und in der Anwen- ausschließlich nach dem Sitz der für die Pro-
- (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung dung der allgemeinen Rechenregeln, zessvertretung des Auftraggebers zuständi- nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Komma- und Übertragungseinschließlich gen Stelle, soweit nichts anderes vereinbart Rechnungen übersichtlich aufzustellen und Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und ist. Die auftraggebende Stelle ist auf Verlan- dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich da- gen verpflichtet, die den Auftraggeber im der Posten einzuhalten, die in den Vertrags- raus ergebenden Beträge zu erstatten. Prozess vertretende Stelle mitzuteilen. bestandteilen enthaltenen Bezeichnungen 3. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer zu verwenden sowie gegebenenfalls sons- nicht, die übertragenen Leistungen einzu- tige im Vertrag festgelegte Anforderungen an § 18 Sicherheitsleistung stellen, Rechnungsvordrucke zu erfüllen und Art und 1. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wenn der Auftraggeber erklärt, dass aus Umfang der Leistung durch Belege in allge- sind Gründen besonderen öffentlichen Interesses mein üblicher Form nachzuweisen. Rech- Sicherheitsleistungen unter den Vorausset- eine Fortführung der Leistung geboten ist. nungsbeträge, die für Änderungen und Er- zungen des § 14 VOL/A erst ab einem Auf- gänzungen zu zahlen sind, sollen unter Hin- tragswert weis auf die getroffenen Vereinbarungen von von 50.000,-- Euro zulässig. Wenn eine Si- den übrigen getrennt aufgeführt oder beson- cherheitsleistung vereinbart ist, gelten die §§ ders kenntlich gemacht werden. 232- 240 des Bürgerlichen Gesetzbuches, (2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders soweit bezeichnet, gilt diese Rechnung als Schluss- sich aus den nachstehenden Bestimmungen rechnung. nichts anderes ergibt. (2) Die Sicherheit dient
- Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. dazu, die vertragsgemäße Ausführung der 1 trotz Setzung einer angemessenen Frist Leistung und die Durchsetzung von Mängel- nicht eingereicht, so kann der Auftraggeber ansprüchen sicherzustellen. die Rechnung auf Kosten des Auftragneh- 2. (1) Wenn im Vertrag nichts anderes ver- mers für diesen aufstellen, wenn er dies an- einbart gekündigt hat. ist, kann Sicherheit durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines in der Eu- ropäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den § 16 Leistungen nach Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied Stundenverrechnungssätzen des WTODienstleistungsübereinkommens
- Leistungen werden zu Stundenverrech- (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts nungssätzen nur bezahlt, wenn dies im Ver- oder Kreditversicherers geleistet werden. trag vorgesehen ist oder wenn sie vor Beginn Sofern der Auftraggeber im Einzelfall be- gründete Bedenken gegen die Tauglichkeit Seite 12 von 12