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Inhaltsverzeichnis
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Auftraggeber ............................................................................................................................ 2
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ........................................................................ 2
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Auftragsgegenstand ................................................................................................................ 2
3.1. Los 1 (SLP) .................................................................................................................................. 2
3.1.1. Informationen zum Verbrauchsverhalten ............................................................................. 2
3.2. Los 2 (Straßenbeleuchtung) .................................................................................................... 3
3.2.1 Informationen zum Verbrauchsverhalten ............................................................................. 3
3.3. Los 3 (RLM) ................................................................................................................................. 3
3.3.1. Informationen zum Verbrauchsverhalten ............................................................................. 3
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Vertragslaufzeit (Los 1–3) ......................................................................................................... 3
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Preisgestaltung (Los 1-3) .......................................................................................................... 3
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Mengenbeschaffung & finale Preisfixierung (Los 1-3) .......................................................... 4
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Mehr-/Mindermengenregelung (Los 1-3) .............................................................................. 4
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Ansprechpartner ...................................................................................................................... 6
Leistungsbeschreibung Stadt Zeitz - Vergabenummer 633104/22/2026 Stand 17.09.2026 Seite 1 von 6
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Leistungsbeschreibung
Ausschreibung
Belieferung von Strom für die Stadt Zeitz
für den Lieferzeitraum 2027 und 2028
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Auftraggeber Stadt Zeitz Altmarkt 1 06712 Zeitz
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Der Auftraggeber ersucht Sie um die Abgabe eines vollständigen und verbindlichen Angebotes für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen unter Beachtung der nachfolgenden Informationen.
Grundlage für das Angebot sind neben diesem Schreiben die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere jene des Teils 4 des GWB und der VgV).
- Auftragsgegenstand Ausgeschrieben wird in 3 Losen, aufgeteilt in SLP-Abnahmestellen, Straßenbeleuchtung sowie RLM-Abnahmestellen.
Zur Abdeckung des Strombedarfs benötigt die Stadt Zeitz für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 einen neuen Stromliefervertrag je Los. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers.
3.1. Los 1 (SLP) Das Los umfasst insgesamt 144 Lieferstellen mit insgesamt ca. 972.512 kWh Strom. Die Anschriften der Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Lieferstellenübersicht Los 1 entnehmen.
Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Strombedarfs zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
3.1.1. Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2027 wird mit ca. 972.512 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2028 spätestens mit der Mengenbeschaffung/Preisfixierung die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten.
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3.2. Los 2 (Straßenbeleuchtung) Das Los umfasst insgesamt 95 Lieferstellen mit insgesamt ca. 787.124 kWh Strom. Die Anschriften der Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Lieferstellenübersicht Los 2 entnehmen. Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Strombedarfs zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
3.2.1 Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2027 wird mit ca. 787.124 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2028 spätestens mit der Mengenbeschaffung/Preisfixierung die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten.
3.3. Los 3 (RLM) Das Los umfasst insgesamt 7 Lieferstellen mit insgesamt ca. 1.804.588 kWh Strom. Die Anschriften der Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Lieferstellenübersicht Los 3 sowie den Lastgangdaten entnehmen.
Der abzuschließende Stromliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Strombedarfs zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen.
3.3.1. Informationen zum Verbrauchsverhalten Die prognostizierte Jahresmenge 2027 wird mit ca. 1.804.588 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2028 spätestens mit der Mengenbeschaffung/Preisfixierung die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten.
- Vertragslaufzeit (Los 1–3) Lieferbeginn: 01.01.2027; 00.00 Uhr Lieferende: 31.12.2028; 24.00 Uhr
Der Vertrag endet zum 31.12.2028; 24:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Preisgestaltung (Los 1-3) Gefordert wird jeweils ein Energiepreis (EP), der sich mittels der nachfolgenden Formel an der Energiebörse in Leipzig (EEX, European Energy Exchange) orientiert. Folgende Parameter werden dabei je Lieferjahr zu Grunde gelegt:
x = Verbrauchsanteil an Base in % (1% = 0,01) Base = Tagesendpreis der gehandelten Jahreskontraktes für Base (EEX German Power Future Baseload in ct/kWh y = Verbrauchsanteil an Peak in % (1% = 0,01) Peak = Tagesendpreis der gehandelten Jahreskontraktes für Peak (EEX German Power Future Peakload) in ct/kWh z = Zuschlag für Verwaltungsaufwand in ct/kWh
Die beschriebenen Energiepreise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Netznutzungs- und Messdienstleistungsentgelte sowie aller gesetzlichen Steuern, Umlagen, Abgaben und sonstigen hoheitlichen Belastungen. Änderungen dieser Entgelte und Belastungen werden während der Vertragslaufzeit 1:1 weiterberechnet.
Leistungsbeschreibung Stadt Zeitz - Vergabenummer 633104/22/2026 Stand 17.09.2026 Seite 3 von 6
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Vertragslaufzeit
EP = x *Base + y *Peak + z 2027 2027 2027 2027 2027 2027
EP = x *Base + y *Peak + z 2028 2028 2028 2028 2028 2028
- Mengenbeschaffung & finale Preisfixierung (Los 1-3) Zwischen der Angebotsstellung durch den Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung liegt ein nicht geringer zeitlicher Abstand. Im Hinblick auf die schwankenden Energiepreise auf den Großhandelsmärkten bzw. der European Energy Exchange (EEX), erfolgt die finale Preisfixierung und Mengenbeschaffung für die einzelnen Kalenderjahre je Los und jeweils in einer Tranche ab dem Tag der Zuschlagserteilung wie folgt:
Die Beschaffung und Preisfixierung der Verbrauchsmengen der Vertragslaufzeit und/oder Verlängerungsoption muss bis spätestens 30.11. des Vorjahres abgeschlossen sein.
Die Beschaffung erfolgt durch Abgabe einer schriftlichen Willenserklärung per E-Mail seitens des Auftraggebers zum Kauf der Tranche. Die Kauforder muss bis spätestens 12 Uhr eines Kalendertages beim Versorger eingehen, damit die Menge am Tag des Auftrags zum Tagesendpreis der an der EEX gehandelten Jahreskontrakte (EEX German Power Future) beschafft werden kann. Sollte die Willenserklärung nach 12 Uhr beim Energieversorger eintreffen, gelten die Handelspreise des nächsten Handelstages.
- Mehr-/Mindermengenregelung (Los 1-3) Für jedes Los und jedes Lieferjahr ist die prognostizierte Jahresmenge die Grundlage der Mehr- /Mindermengenregelung. Die prognostizierte Jahresmenge wird dem Auftragnehmer in den Vergabeunterlagen, spätestens jedoch vor Eindeckung mitgeteilt und dient zugleich als einheitliche Wertungsmenge.
Der Auftragnehmer stellt die tatsächlich benötigte Energiemenge im Rahmen der nachfolgenden Regelung bereit.
Der Auftragnehmer hat mit seinem Angebot entweder • eine symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz von mindestens 15 % • oder die vollständige Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos anzubieten.
Die angebotene Mengentoleranz gilt einheitlich für Mehr- und Mindermengen sowie für alle Lieferjahre der Vertragslaufzeit und die angebotenen Verlängerungsoptionen. Abweichende Toleranzen für Mehr- und Mindermengen sind nicht zulässig.
Die Wahl zwischen der angebotenen Mengentoleranz und der vollständigen Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos ist im Formular zur Strombelieferung je Los eindeutig anzugeben.
Wird die vollständige Risikoübernahme angeboten, ist keine zusätzliche Mengentoleranz einzutragen.
Innerhalb des vom Auftragnehmer angebotenen Toleranzkorridors erfolgt kein Mehr- /Mindermengenausgleich.
Die angebotene Toleranz bestimmt unmittelbar die Auslöseschwelle der Mehr- /Mindermengenabrechnung.
Leistungsbeschreibung Stadt Zeitz - Vergabenummer 633104/22/2026 Stand 17.09.2026 Seite 4 von 6
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Die untere Toleranzgrenze berechnet sich wie folgt: prognostizierte Jahresmenge × (1 – angebotene Toleranz).
Die obere Toleranzgrenze berechnet sich wie folgt: prognostizierte Jahresmenge × (1 + angebotene Toleranz).
Die ausgleichspflichtige Mindermenge entspricht der positiven Differenz zwischen der unteren Toleranzgrenze und der tatsächlich verbrauchten Jahresmenge. Ist die tatsächlich verbrauchte Jahresmenge gleich oder höher als die untere Toleranzgrenze, beträgt die ausgleichspflichtige Mindermenge null.
Die ausgleichspflichtige Mehrmenge entspricht der positiven Differenz zwischen der tatsächlich verbrauchten Jahresmenge und der oberen Toleranzgrenze. Ist die tatsächlich verbrauchte Jahresmenge gleich oder niedriger als die obere Toleranzgrenze, beträgt die ausgleichspflichtige Mehrmenge null.
Beispiel: Bei einer prognostizierten Jahresmenge von 1.000.000 kWh und einer angebotenen Toleranz von 15 % liegen die Toleranzgrenzen bei 850.000 kWh und 1.150.000 kWh. Bei einem tatsächlichen Verbrauch von 820.000 kWh beträgt die ausgleichspflichtige Mindermenge 30.000 kWh.
Bei vollständiger Übernahme des Mehr-/Mindermengenrisikos durch den Auftragnehmer erfolgt unabhängig von der tatsächlich verbrauchten Energiemenge kein Mehr- /Mindermengenausgleich. Ein gesondertes Dienstleistungsentgelt für Mehr-/Mindermengen wird in diesem Fall nicht berechnet.
Das Dienstleistungsentgelt wird ausschließlich auf die nach Anwendung der angebotenen Mengentoleranz verbleibende ausgleichspflichtige Mehr- beziehungsweise Mindermenge angewendet. Eine Berechnung auf die gesamte Prognosemenge oder die gesamte tatsächlich verbrauchte Menge erfolgt nicht.
Ergibt sich aus der jeweiligen Berechnung ein positiver Ausgleichsbetrag, ist dieser vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlen. Ergibt sich ein negativer Ausgleichsbetrag, ist der absolute Betrag vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu zahlen. Ein Ausgleichsbetrag von null führt zu keiner Zahlung.
Die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen erfolgt nach Vorliegen der für das jeweilige Lieferjahr maßgeblichen tatsächlichen Jahresmengen.
Zuschlagsrelevante Angaben zur Mehr-/Mindermengenregelung Die im Angebotsformular anzugebende vollständige Übernahme des Mehr- /Mindermengenrisikos oder symmetrische Mehr-/Mindermengentoleranz und das Dienstleistungsentgelt je Los sind Zuschlagskriterien.
Die Wertung erfolgt nach den in den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen festgelegten Stufen.
Die Wertungsmengen der Vergabeunterlagen sind reine Vergleichsmengen. Die tatsächlichen Beschaffungs- und Abrechnungsmengen richten sich nach den vertraglichen Regelungen und den jeweils maßgeblichen tatsächlichen Verbrauchsmengen.
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- Ansprechpartner Während der Vertragslaufzeit wird durch den Auftraggeber ein fester Ansprechpartner nebst fester Vertretung gefordert. Dies gilt für die Bereiche: • Lieferkundenabrechnung • Energiebeschaffung • Änderungsmitteilungen zu Lieferstellen
Dies ist zu den üblichen Geschäftszeiten (8:00 bis 17:00 Uhr) durch den Auftragnehmer sicherzustellen; d.h., es gibt eine direkte Kontaktmöglichkeit ohne zwischengeschaltete Hotline für den Auftraggeber zum Auftragnehmer.
Ansprechpartnerwechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
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