Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

A2 Bewerbungsbedingungen.pdf

Strategische Projekt-, Transformations- und Organisationsberatung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 06:11 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bewerbungsbedingungen

BIT14-0230-1246

Offenes Verfahren

[Seite 2]

Bewerbungsbedingungen

Inhaltsverzeichnis:

1 Allgemeines3

1.1 Auftraggeberin3 1.2 Bieter/Auftragnehmer3 1.3 Gegenstand des Vergabeverfahrens3 1.4 Meilensteine des Vergabeverfahrens3

2 Bedingungen des Vergabeverfahrens4

2.1 Anwendbare Bestimmungen4 2.2 Verfahrensart4 2.3 Vollständigkeit der Unterlagen4 2.4 Kommunikation im Vergabeverfahren5 2.5 Angebotsabgabe5 2.6 Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist)6 2.7 Form und Inhalt der Angebote6 2.8 Geforderte Referenzen7 2.9 Sprache7 2.10 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme; Bindefrist8 2.11 Registeranfragen8 2.12 Informations- und Wartepflicht8 2.13 Zuschlag8 2.14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge9 2.15 Bietergemeinschaften (§ 43 VgV)9 2.16 Unterauftragnehmer (§ 36 VgV)10 2.17 Verwendung der Unterlagen11 2.18 Verschwiegenheitspflicht (§ 5 Abs. 2, 3 VgV)12 2.19 Vergütung13 2.20 Zuständige Vergabekammer13

3 Angebotsprüfung und -wertung13

3.1 Formale Angebotsprüfung13 3.2 Eignungsprüfung13 3.2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)14 3.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)14 3.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)16 3.2.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123-124 GWB)16 3.2.5 Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltbestimmungen16 3.3 Angemessenheit der Preise (ungewöhnlich niedrige Angebote)17 3.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots17 3.4.1 Kriterien17 3.4.2 Bewertungsvorgehen18

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 2 von 18

[Seite 3]

Bewerbungsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Auftraggeberin

Auftraggeberin ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die IT Baden-

Württemberg (BITBW), Burgenlandstraße 33, 70469 Stuttgart, diese wird vertreten

durch den Präsidenten.

Die Vergabestelle der BITBW führt das Vergabeverfahren durch und ist bis zu dessen

Abschluss alleinige Ansprechpartnerin für die teilnehmenden Personen bzw.

Unternehmen. Für die Kommunikation mit der Auftraggeberin bzw. der Vergabestelle

während des Vergabeverfahrens gilt Abschnitt 2.4.

1.2 Bieter/Auftragnehmer

Die Teilnehmenden an dem Vergabeverfahren werden bis zu dessen Abschluss als

Bieter bezeichnet. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird als

Auftragnehmer bezeichnet.

1.3 Gegenstand des Vergabeverfahrens

Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die Beschaffung von verschiedenen

strategischen Projektleistungen über zwei Lose.

Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht

angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Dienstleistung besteht nicht.

Die Einzelheiten zu den gewünschten Leistungen ergeben sich aus der allgemeinen

Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 2 zum Vertrag) und den losspezifischen

Leistungsbeschreibungen (vgl. Anlage 2.X zum Vertrag).

1.4 Meilensteine des Vergabeverfahrens

Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:

MeilensteinZeitpunkt
Veröffentlichung28.09.2026

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 3 von 18

[Seite 4]

Bewerbungsbedingungen

MeilensteinZeitpunkt
Einreichung von Bieterfragen21.10.2026
Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist)29.10.2026, 10:00 Uhr
Mitteilung nach § 134 Abs. 2 GWB (verkürzte Frist 10 Tage) – voraussichtlich –18.11.2026
Zuschlagstermin – voraussichtlich –30.11.2026
Bindefrist31.12.2026
Beginn der LeistungserbringungAb Zuschlag

Der Zeitplan ist nicht verbindlich. Die Auftraggeberin behält sich vor, diesen Zeitplan im

Verlauf des Verfahrens abzuändern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen und

zweckentsprechenden Verfahrensablauf als notwendig erweist.

2 Bedingungen des Vergabeverfahrens

2.1 Anwendbare Bestimmungen

Für das Vergabeverfahren finden der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbs-

beschränkungen (GWB) und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

(Vergabeverordnung – VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertrags-

inhalt werden. Daneben gelten die in diesem und in den folgenden Kapiteln genannten

Bedingungen.

2.2 Verfahrensart

Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren (§§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV).

2.3 Vollständigkeit der Unterlagen

Die Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlagen einschließlich der im

Angebotsbegleitschreiben aufgelisteten Dokumente (Vergabeunterlagen) bestehen aus

fortlaufend nummerierten Seiten. Sollten Seiten und/oder angegebene

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 4 von 18

[Seite 5]

Bewerbungsbedingungen

Anlagen/Dokumente fehlen, so obliegt es dem Bieter, diese über die von der

Vergabestelle verwendete Vergabeplattform unverzüglich anzufordern.

2.4 Kommunikation im Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren wird im Wege der e-Vergabe durchgeführt. Die Kommunikation

zwischen der Vergabestelle und den Bietern erfolgt ausschließlich über die von der

Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Baden-Württemberg).

Für die Angebotsabgabe gilt Abschnitt 2.5.

Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren werden allen Bietern immer zeitgleich

über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg bereitgestellt. Dies gilt auch für

Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen. Die Antworten der Vergabestelle werden

Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung

des Angebots Fragen ergeben sollten, sind diese rechtzeitig über den

Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg an die

Vergabestelle zu richten. Ein späterer Verweis des Bieters auf Unklarheiten in den

Vergabeunterlagen ist ausgeschlossen.

Während des Vergabeverfahrens werden Fragen zum Vergabeverfahren bzw. zu den

Vergabeunterlagen, die nicht über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg an die

Auftraggeberin bzw. die Vergabestelle gerichtet werden, nicht beantwortet.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter selbst dafür Sorge zu tragen hat, sich in

regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg über

Mitteilungen zu informieren und diese abzurufen. Es besteht die Möglichkeit einer

Registrierung, um über mögliche Änderungen informiert zu werden. Nur im Falle dieser

freiwilligen Registrierung werden Bieter automatisch über den Vergabemarktplatz

Baden-Württemberg per E-Mail über neue Mitteilungen informiert.

2.5 Angebotsabgabe

Das Angebot ist vom Bieter mindestens in Textform über den Vergabemarktplatz Baden-

Württemberg abzugeben. Darüber hinaus steht es dem Bieter frei, freiwillig das Angebot

mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer fortgeschrittenen

elektronischen Signatur abzugeben.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 5 von 18

[Seite 6]

Bewerbungsbedingungen

Der Bieter hat im Angebotsbegleitschreiben unter Ziffer 7 den Vornamen und Namen

der natürlichen Person anzugeben, die die Erklärung abgibt und das Datum. Der Name

der natürlichen Person ist derart anzugeben, dass eine eindeutige Identifizierbarkeit

gegeben ist.

2.6 Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist)

Das vollständige Angebot muss vom Bieter bis zum

28.11.2026, 10:00 Uhr

auf der von der Auftraggeberin verwendeten Vergabemarktplatz Baden-Württemberg

bereitgestellt werden. Hierzu sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Dokumente

zu verwenden. Nach Ablauf der Angebotsfrist können vom Bieter auf dem

Vergabemarktplatz Baden-Württemberg keine (ggf. weitere) Angebotsunterlagen mehr

bereitgestellt werden.

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden vom Bieter verspätet übersandte

Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter

hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3 i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Selbiges gilt auch

für das gesamte Angebot.

2.7 Form und Inhalt der Angebote

Das vollständige Angebot besteht aus mehreren Dokumenten. Die ausgefüllt

abzugebenden Dokumente sind dem Angebotsbegleitschreiben zu entnehmen.

Der Bieter muss bei seiner Angebotsabgabe die unter Abschnitt 2.5 und 2.6 gemachten

Angaben berücksichtigen. Die vorgegebenen Anlagen-Bezeichnungen sind dabei

beizubehalten.

Im Angebot ist auf alle in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführten Punkte

einzugehen. Alle geforderten Dokumente (z. B. Nachweise, Bescheinigungen,

Zertifikate, Erklärungen, Muster) müssen mit dem Angebot vorgelegt werden. Soweit

dies gefordert wird, müssen die Unterlagen bzw. Anlagen an den dafür vorgesehenen

Stellen mit Datum, Ort sowie ggf. Firmenstempel versehen und eigenhändig

unterschrieben werden.

Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 VgV vor, fehlende Unterlagen nachzu-

fordern.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 6 von 18

[Seite 7]

Bewerbungsbedingungen

In diesem Vergabeverfahren sind Nebenangebote und Änderungsvorschläge nicht

zugelassen.

Änderungen an den Unterlagen, wie z. B. Streichungen, Umformulierungen oder

Ergänzungen, sind unzulässig und führen grundsätzlich zum Ausschluss des

Angebots.

Das Beifügen von allgemeinen Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des

Bieters oder eines möglichen Unterauftragnehmers ist unzulässig.

Unaufgefordert eingereichte Anlagen (bspw. Literaturauszüge, vorgefertigte Broschüren

und Prospekte) werden nicht als Angebotsbestandteile gewertet. Verweise auf solche

Anlagen sind nicht zulässig.

Mit Abgabe des elektronischen Angebots bestätigt der Bieter die Angaben seines

Angebots und dass er alle Bedingungen dieses Vergabeverfahrens anerkennt.

2.8 Geforderte Referenzen

Dem Bieter steht es frei weitere, als die geforderte Anzahl, Referenzen einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich die Mindestreferenzen in der

Angebotsbewertung berücksichtigt werden. Der Bieter hat, sofern er über die

Mindestreferenzen hinaus weitere Referenzen einreicht, die Referenzen eindeutig zu

kennzeichnen, die im Rahmen der Angebotsbewertung berücksichtigt werden sollen.

Geschieht dies nicht, wird die Vergabestelle die in dem Dokument „Angebotsblatt“

angegebenen Referenzen in der Angebotsbewertung berücksichtigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass wenn Angaben von maximalen Seitenzahlen ange-

geben sind, diese (ohne Berücksichtigung von Deckblättern, Inhaltsverzeichnissen, etc.)

zwingend einzuhalten sind. Im Falle einer Überschreitung der maximalen Seitenzahlen,

werden lediglich die ersten Seiten in die Angebotsbewertung einbezogen, bis die

vorgegebene maximale Seitenzahl erreicht ist.

2.9 Sprache

Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in deutscher

Sprache zu erstellen. Technische Dokumentationen des Herstellers der angebotenen

Systeme dürfen in englischer Sprache abgefasst sein. Sofern dies nicht eingehalten

wird, führt dies gemäß § 57 Abs.1 Nr.1 VgV zum Ausschluss. Die Kommunikation mit

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 7 von 18

[Seite 8]

Bewerbungsbedingungen

der Auftraggeberin bzw. der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen. Die

Vertragssprache ist deutsch.

2.10 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme; Bindefrist

Änderungen oder Ergänzungen am Angebot sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist

und nur auf der von der Auftraggeberin verwendeten Vergabeplattform möglich und

zulässig. Dies gilt auch für die Rücknahme des Angebots.

Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist am 31.12.2026

an sein Angebot gebunden. Die Bindefrist endet in jedem Fall mit dem Zuschlag.

2.11 Registeranfragen

Die Auftraggeberin führt vor Zuschlagserteilung eine Anfrage beim Wettbewerbsregister

durch. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines Angebotes mit dem Auskunftsersuchen

einverstanden.

2.12 Informations- und Wartepflicht

Vor Zuschlagserteilung informiert die Auftraggeberin gemäß § 134 Abs. 2 GWB die

betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen

des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der

vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt

des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.

2.13 Zuschlag

Der Zuschlag wird durch die Vergabestelle schriftlich über die Vergabeplattform,

voraussichtlich am 30.11.2026, erteilt.

Die/Der EVB-IT Vertrag/Verträge wird/werden nicht gesondert unterzeichnet. Die

Unterzeichnung seitens des Auftragnehmers wird durch dessen Angaben im Dokument

Angebotsbegleitschreiben Ziffer 7 und seitens der Auftraggeberin durch deren

Zuschlagsschreiben ersetzt.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 8 von 18

[Seite 9]

Bewerbungsbedingungen

2.14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im

Falle der Zuschlagserteilung die Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 39

VgV bekannt gegeben wird.

2.15 Bietergemeinschaften (§ 43 VgV)

In Angeboten von Bietergemeinschaften sind sämtliche Mitglieder mit Namen und

Anschrift zu benennen. Ein Angebot einer Bietergemeinschaft findet nur

Berücksichtigung, wenn

 im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigte Vertretung

für die Durchführung des Vertrages benannt ist und

 sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem

Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung

verpflichten.

Diese Punkte sind durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eigenhändig

unterschriebene, gesonderte Erklärung zu bestätigen. Es wird auf die Anlage 6 zum

Vertrag – Vollmacht Bietergemeinschaft verwiesen. Bitte beachten Sie, dass Sie

das Dokument je Los einzureichen haben. Einer notariellen Beglaubigung dieser

Erklärung bedarf es nicht.

Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zur Angebotsabgabe neu oder

umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der

Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von

Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des

Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und

begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach

Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und

führt dann zur Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.

Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen

zur persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft

nachzuweisen, die technische Leistungsfähigkeit muss dagegen nur von den Mit-

gliedern der Bietergemeinschaft erbracht werden, die die Leistung oder den jeweiligen

Teil der Leistung erbringen sollen.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 9 von 18

[Seite 10]

Bewerbungsbedingungen

Sofern in den Vergabe- und Vertragsunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung

Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemein-

schaft eigenhändig geleistet werden. Zur Vereinfachung kann der für die Durchführung

des Vertrages bevollmächtigte Vertretung durch die Erklärung der Bietergemeinschaft

zusätzlich ermächtigt werden, die im Rahmen der Angebotserstellung zu leistenden

Unterschriften/Signaturen für die gemeinschaftlich bietenden Unternehmen zu leisten.

Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o. g. Erklärung zu erteilen.

2.16 Unterauftragnehmer (§ 36 VgV)

Der Auftragnehmer kann sich zur Auftragsausführung eines Unterauftragnehmers

bedienen.

Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu

lassen, so kann er die beabsichtigte Erfüllung der entsprechenden Leistungen durch

einen Unterauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe mittels Anlage 5 zum

Vertrag – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer anzeigen. Bitte beachten

Sie, dass Sie das Dokument je Los einzureichen haben. Der Bieter hat die zur

Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer für die entsprechende

Leistung sowie den vorgesehenen Umfang erst nach Aufforderung durch die

Vergabestelle mit Namen und Anschrift zu benennen.

Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens sollten diese Angaben jedoch möglichst

bereits mit dem Angebot eingereicht werden (Anlage 5 zum Vertrag – Verpflichtungs-

erklärung Unterauftragnehmer). Bitte beachten Sie, dass Sie das Dokument je Los

einzureichen haben.

Diese Vorgabe betrifft nicht die Bereiche, in denen sich der Bieter eines Unterauftrag-

nehmers bedienen muss, um seine Eignung nachzuweisen (sog. Eignungsleihe). In

diesen Fällen hat der Bieter bereits bei Angebotsabgabe mittels Anlage 5 zum

Vertrag – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer anzuzeigen. Bitte

beachten Sie, dass Sie das Dokument je Los einzureichen haben.

Der Bieter stellt sicher, dass der Einsatz eines Unterauftragnehmers mit der

vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbar ist. Der Bieter hat der

Auftraggeberin auf Anforderung nachzuweisen, dass er für die Leistungserbringung

über die Ressourcen seiner Unterauftragnehmer tatsächlich verfügen kann.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 10 von 18

[Seite 11]

Bewerbungsbedingungen

Der Auftragnehmer hat spätestens bei Beginn der Auftragsausführung den Namen, die

Kontaktdaten und die gesetzliche Vertretung seiner Unterauftragnehmer mitzuteilen. Er

hat jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf Ebene der

Unterauftragnehmer mitzuteilen.

Ein Zulieferer wird nicht als Unterauftragnehmer angesehen.

In den Bereichen, in denen ein Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen soll, muss

der Bieter die technische Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers nachweisen.

Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer, die vom Bieter bzw. Auftragnehmer

nicht vor oder nach Aufforderung benannt worden sind, bedarf der vorherigen schrift-

lichen Zustimmung der Auftraggeberin.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Unterauftragnehmer die Leistungen nicht

seinerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin weitervergibt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags

 die VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen,

 dem Unterauftragnehmer auf Verlangen die Auftraggeberin zu benennen,

 dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen –

insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – zu

stellen als zwischen ihm und der Auftraggeberin vereinbart sind.

Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere

Unternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner,

Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es

mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.

Die Haftung des (Haupt-)Auftragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt unbe-

rührt (§ 36 Abs. 2 VgV).

2.17 Verwendung der Unterlagen

Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich zum Erstellen eines Angebotes zu

verwenden.

Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der

Unterauftragnehmer) oder kommerzielle Verwendung ist ohne ausdrückliche

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 11 von 18

[Seite 12]

Bewerbungsbedingungen

Genehmigung der Auftraggeberin nicht erlaubt. Für eine Verletzung der Nutzungsrechte

und daraus resultierender Ansprüche des Urhebers hat der Nutzer einzustehen.

2.18 Verschwiegenheitspflicht (§ 5 Abs. 2, 3 VgV)

Mit der Abgabe eines Angebots oder einer Interessenbekundung erklärt sich der Bieter

damit einverstanden, dass die Anlage 4 zum Vertrag – Geheimhaltungsvereinbarung die

Auftraggeberin und den Bieter bereits ab diesem Zeitpunkt vor dem Zuschlag bindet

sowie auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens und Nichtzustandekommen des

Vertrags gilt, mit folgenden Maßgaben.

 Vertrauliche Informationen im Sinne der Ziffer 1.2 der Anlage 4 zum Vertrag –

Geheimhaltungsvereinbarung können auch enthalten sein in bzw. sind:

Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und

Angeboten einschließlich ihrer Anlagen sowie der Dokumentation über Öffnung und

Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote.

 Ab Beendigung des Vergabeverfahrens und Nichtzustandekommen des Vertrages ist

eine Weitergabe im Sinne der Ziffer 2.3 der Anlage 4 zum Vertrag –

Geheimhaltungsvereinbarung von vertraulichen Informationen an verbundene

Unternehmen nach §§ 15 ff. AktG, Subunternehmer oder eigene Dienstleister des

Bieters nicht mehr möglich.

Unabhängig von der Geltung der Anlage 4 zum Vertrag – Geheimhaltungsvereinbarung

gilt, dass die Auftraggeberin in allen Phasen des Vergabeverfahrens, bspw. bereits im

Rahmen der Markterkundung, bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch

und der Speicherung von Informationen die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit

der bieterseitigen Informationen gewährleistet. Die Interessensbekundungen,

Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen

sowie die Dokumentation über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und

Angebote werden unabhängig von der Geltung der Anlage 4 zum Vertrag –

Geheimhaltungsvereinbarung auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich

behandelt.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 12 von 18

[Seite 13]

Bewerbungsbedingungen

2.19 Vergütung

Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe

eines Angebotes verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie

eventuell entstehender Kosten.

2.20 Zuständige Vergabekammer

Zuständige Vergabekammer zur Nachprüfung von Vergabeverstößen (§ 37 Abs. 3 VgV)

ist:

Vergabekammer Baden-Württemberg

im Regierungspräsidium Karlsruhe

Kapellenstraße 17

76137 Karlsruhe

Telefon: 0721 926-8730

Telefax: 0721 926-3985

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

3 Angebotsprüfung und -wertung

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgen in vier Stufen:

a) Formale Angebotsprüfung

b) Eignungsprüfung

c) Prüfung der Angemessenheit der Preise (ungewöhnlich niedrige Angebote)

d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

3.1 Formale Angebotsprüfung

Alle Angebote werden gemäß den §§ 56, 57 VgV formal geprüft.

3.2 Eignungsprüfung

Die Auftraggeberin führt die Eignungsprüfung gemäß § 42 ff. VgV durch. Bieter, die die

Eignungskriterien nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1

VgV).

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 13 von 18

[Seite 14]

Bewerbungsbedingungen

Der Bieter hat die in diesem Abschnitt geforderten Angaben in den

entsprechenden Anlagen zu erklären bzw. die geforderten Nachweise mit dem

Angebot vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur finanziellen und

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen zur persönlichen

Lage zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen sind. Hin-

sichtlich der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit kommt es auf die gemeinschaft-

lichen Bieter insgesamt an, bei den Angaben von Referenzen ist das Mitglied der

Bietergemeinschaft anzugeben, welches die Leistung erbracht hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Auftraggeberin vorbehält, die eingereichten

Angaben zu überprüfen.

Sollten sich Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er

von der Wertung aufgrund mangelnder Eignung gem. § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen

werden.

3.2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

 Vorzulegen ist ein aktueller Nachweis (nicht älter als ein Jahr), dass der Bieter

im Berufs- oder Handelsregister – je nach den Rechtsvorschriften des Staates,

in dem er niedergelassen ist – eingetragen ist. (A)

Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen

Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der

zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich)

oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor,

der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.

 Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Kriterienkatalog. (A)

3.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

 Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Industriehaftpflichtversi- cherung (aktuelle Bestätigung (nicht älter als ein Jahr) der Versicherungsgesell-

schaft oder Kopie der Police). (A)

 Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist.

(A)

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 14 von 18

[Seite 15]

Bewerbungsbedingungen

 Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren

oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung

beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (A)

 Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet. (A)

 Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,

Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur

Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist. (A)

 Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes

zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im

Wettbewerbsregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)

 Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen,

noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder

Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den

Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des

Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)

 Eigenerklärung, dass es sich bei dem Bieter nicht um

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder

juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über

50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten

Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im

Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten

Organisationen handelt.

Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf

Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren

Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt,

soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf betroffene

Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren

Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A)

 Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Kriterienkatalog. (A)

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 15 von 18

[Seite 16]

Bewerbungsbedingungen

3.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)

 Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit eines Bieters

werden zwingende Eignungskriterien zu Grunde gelegt, welche im

Kriterienkatalog einzutragen sind. (A)

3.2.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123-124

GWB)

 Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1

VgV i. V. m. §§ 123-124 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. Für den Fall,

dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, sind die Tat-

sachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB führen nachzuweisen.

(A)

 Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren

oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung be-

antragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (A)

 Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,

Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur Be-

rufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist. (A)

 Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes

zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im

Wettbewerbsregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)

 Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen,

noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Toch-

tergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anla-

gen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des

Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)

Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert die Auftraggeberin die Vorlage einer

Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV).

3.2.5 Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltbestimmungen

 Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbe-

stimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält, vgl.

Anlage 8 zum Vertrag – Verpflichtungserklärung Mindestentgelt und ggf.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 16 von 18

[Seite 17]

Bewerbungsbedingungen

Anlage 9 zum Vertrag – Verpflichtungserklärung Mindestentgelt

Unterauftragnehmer. Bitte beachten Sie, dass Sie das Dokument je Los

einzureichen haben. (A)

3.3 Angemessenheit der Preise (ungewöhnlich niedrige Angebote)

Die Auftraggeberin prüft gemäß § 60 VgV, ob der Preis oder die Kosten eines Angebots

im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistungen ungewöhnlich niedrig erscheinen und

verlangt gegebenenfalls Aufklärung vom Bieter.

3.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Die Beurteilung der Angebote erfolgt anhand vorgegebener objektiver Kriterien. Dieses

Ausschreibungsverfahren beinhaltet die folgenden Kriterien:

3.4.1 Kriterien

„A“ Ausschlusskriterium

Die Anforderung ist zwingend und muss uneingeschränkt sowie umfassend erfüllt

werden.

A-Kriterien müssen entweder mit einem „JA“ bestätigt werden oder es müssen die

geforderten Angaben getätigt werden. Jede anderslautende Formulierung führt zum

Ausschluss.

Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien kann das Angebot auch dann nicht berück-

sichtigt werden, wenn es auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen beinhaltet.

„B“ Bewertungskriterium

Die Anforderung ist wichtig und soll uneingeschränkt sowie umfassend erfüllt werden.

Die B-Kriterien werden bewertet, d. h. aus den Antworten in den Angeboten werden die

Unterschiede ermittelt, welche die angebotenen Leistungen voneinander unterscheiden.

Die erreichbare Zahl an Bewertungspunkten ist bei jedem B-Kriterium angegeben.

„I“ Informationskriterium

I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber

verbindlich.

Antworten zu I-Kriterien dürfen keinesfalls Angaben zu A-Kriterien einschränken.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 17 von 18

[Seite 18]

Bewerbungsbedingungen

3.4.2 Bewertungsvorgehen

Im Hinblick auf das Bewertungsvorgehen wird auf die Ausführungen je Los im

Kriterienkatalog (Anlage 2.2.1 – Los 1 und Anlage 2.2.2 – Los 2) verwiesen.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 18 von 18

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung