[Seite 1]
Bewerbungsbedingungen
BIT14-0230-1246
Offenes Verfahren
[Seite 2]
Bewerbungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis:
1 Allgemeines3
1.1 Auftraggeberin3 1.2 Bieter/Auftragnehmer3 1.3 Gegenstand des Vergabeverfahrens3 1.4 Meilensteine des Vergabeverfahrens3
2 Bedingungen des Vergabeverfahrens4
2.1 Anwendbare Bestimmungen4 2.2 Verfahrensart4 2.3 Vollständigkeit der Unterlagen4 2.4 Kommunikation im Vergabeverfahren5 2.5 Angebotsabgabe5 2.6 Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist)6 2.7 Form und Inhalt der Angebote6 2.8 Geforderte Referenzen7 2.9 Sprache7 2.10 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme; Bindefrist8 2.11 Registeranfragen8 2.12 Informations- und Wartepflicht8 2.13 Zuschlag8 2.14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge9 2.15 Bietergemeinschaften (§ 43 VgV)9 2.16 Unterauftragnehmer (§ 36 VgV)10 2.17 Verwendung der Unterlagen11 2.18 Verschwiegenheitspflicht (§ 5 Abs. 2, 3 VgV)12 2.19 Vergütung13 2.20 Zuständige Vergabekammer13
3 Angebotsprüfung und -wertung13
3.1 Formale Angebotsprüfung13 3.2 Eignungsprüfung13 3.2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)14 3.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)14 3.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)16 3.2.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123-124 GWB)16 3.2.5 Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltbestimmungen16 3.3 Angemessenheit der Preise (ungewöhnlich niedrige Angebote)17 3.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots17 3.4.1 Kriterien17 3.4.2 Bewertungsvorgehen18
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 2 von 18
[Seite 3]
Bewerbungsbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Auftraggeberin
Auftraggeberin ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die IT Baden-
Württemberg (BITBW), Burgenlandstraße 33, 70469 Stuttgart, diese wird vertreten
durch den Präsidenten.
Die Vergabestelle der BITBW führt das Vergabeverfahren durch und ist bis zu dessen
Abschluss alleinige Ansprechpartnerin für die teilnehmenden Personen bzw.
Unternehmen. Für die Kommunikation mit der Auftraggeberin bzw. der Vergabestelle
während des Vergabeverfahrens gilt Abschnitt 2.4.
1.2 Bieter/Auftragnehmer
Die Teilnehmenden an dem Vergabeverfahren werden bis zu dessen Abschluss als
Bieter bezeichnet. Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird als
Auftragnehmer bezeichnet.
1.3 Gegenstand des Vergabeverfahrens
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die Beschaffung von verschiedenen
strategischen Projektleistungen über zwei Lose.
Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht
angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Dienstleistung besteht nicht.
Die Einzelheiten zu den gewünschten Leistungen ergeben sich aus der allgemeinen
Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 2 zum Vertrag) und den losspezifischen
Leistungsbeschreibungen (vgl. Anlage 2.X zum Vertrag).
1.4 Meilensteine des Vergabeverfahrens
Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:
| Meilenstein | Zeitpunkt |
|---|---|
| Veröffentlichung | 28.09.2026 |
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 3 von 18
[Seite 4]
Bewerbungsbedingungen
| Meilenstein | Zeitpunkt |
|---|---|
| Einreichung von Bieterfragen | 21.10.2026 |
| Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) | 29.10.2026, 10:00 Uhr |
| Mitteilung nach § 134 Abs. 2 GWB (verkürzte Frist 10 Tage) – voraussichtlich – | 18.11.2026 |
| Zuschlagstermin – voraussichtlich – | 30.11.2026 |
| Bindefrist | 31.12.2026 |
| Beginn der Leistungserbringung | Ab Zuschlag |
Der Zeitplan ist nicht verbindlich. Die Auftraggeberin behält sich vor, diesen Zeitplan im
Verlauf des Verfahrens abzuändern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen und
zweckentsprechenden Verfahrensablauf als notwendig erweist.
2 Bedingungen des Vergabeverfahrens
2.1 Anwendbare Bestimmungen
Für das Vergabeverfahren finden der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbs-
beschränkungen (GWB) und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung – VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertrags-
inhalt werden. Daneben gelten die in diesem und in den folgenden Kapiteln genannten
Bedingungen.
2.2 Verfahrensart
Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren (§§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV).
2.3 Vollständigkeit der Unterlagen
Die Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlagen einschließlich der im
Angebotsbegleitschreiben aufgelisteten Dokumente (Vergabeunterlagen) bestehen aus
fortlaufend nummerierten Seiten. Sollten Seiten und/oder angegebene
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 4 von 18
[Seite 5]
Bewerbungsbedingungen
Anlagen/Dokumente fehlen, so obliegt es dem Bieter, diese über die von der
Vergabestelle verwendete Vergabeplattform unverzüglich anzufordern.
2.4 Kommunikation im Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren wird im Wege der e-Vergabe durchgeführt. Die Kommunikation
zwischen der Vergabestelle und den Bietern erfolgt ausschließlich über die von der
Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Baden-Württemberg).
Für die Angebotsabgabe gilt Abschnitt 2.5.
Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren werden allen Bietern immer zeitgleich
über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg bereitgestellt. Dies gilt auch für
Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen. Die Antworten der Vergabestelle werden
Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung
des Angebots Fragen ergeben sollten, sind diese rechtzeitig über den
Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg an die
Vergabestelle zu richten. Ein späterer Verweis des Bieters auf Unklarheiten in den
Vergabeunterlagen ist ausgeschlossen.
Während des Vergabeverfahrens werden Fragen zum Vergabeverfahren bzw. zu den
Vergabeunterlagen, die nicht über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg an die
Auftraggeberin bzw. die Vergabestelle gerichtet werden, nicht beantwortet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter selbst dafür Sorge zu tragen hat, sich in
regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg über
Mitteilungen zu informieren und diese abzurufen. Es besteht die Möglichkeit einer
Registrierung, um über mögliche Änderungen informiert zu werden. Nur im Falle dieser
freiwilligen Registrierung werden Bieter automatisch über den Vergabemarktplatz
Baden-Württemberg per E-Mail über neue Mitteilungen informiert.
2.5 Angebotsabgabe
Das Angebot ist vom Bieter mindestens in Textform über den Vergabemarktplatz Baden-
Württemberg abzugeben. Darüber hinaus steht es dem Bieter frei, freiwillig das Angebot
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer fortgeschrittenen
elektronischen Signatur abzugeben.
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 5 von 18
[Seite 6]
Bewerbungsbedingungen
Der Bieter hat im Angebotsbegleitschreiben unter Ziffer 7 den Vornamen und Namen
der natürlichen Person anzugeben, die die Erklärung abgibt und das Datum. Der Name
der natürlichen Person ist derart anzugeben, dass eine eindeutige Identifizierbarkeit
gegeben ist.
2.6 Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist)
Das vollständige Angebot muss vom Bieter bis zum
28.11.2026, 10:00 Uhr
auf der von der Auftraggeberin verwendeten Vergabemarktplatz Baden-Württemberg
bereitgestellt werden. Hierzu sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Dokumente
zu verwenden. Nach Ablauf der Angebotsfrist können vom Bieter auf dem
Vergabemarktplatz Baden-Württemberg keine (ggf. weitere) Angebotsunterlagen mehr
bereitgestellt werden.
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden vom Bieter verspätet übersandte
Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter
hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3 i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Selbiges gilt auch
für das gesamte Angebot.
2.7 Form und Inhalt der Angebote
Das vollständige Angebot besteht aus mehreren Dokumenten. Die ausgefüllt
abzugebenden Dokumente sind dem Angebotsbegleitschreiben zu entnehmen.
Der Bieter muss bei seiner Angebotsabgabe die unter Abschnitt 2.5 und 2.6 gemachten
Angaben berücksichtigen. Die vorgegebenen Anlagen-Bezeichnungen sind dabei
beizubehalten.
Im Angebot ist auf alle in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführten Punkte
einzugehen. Alle geforderten Dokumente (z. B. Nachweise, Bescheinigungen,
Zertifikate, Erklärungen, Muster) müssen mit dem Angebot vorgelegt werden. Soweit
dies gefordert wird, müssen die Unterlagen bzw. Anlagen an den dafür vorgesehenen
Stellen mit Datum, Ort sowie ggf. Firmenstempel versehen und eigenhändig
unterschrieben werden.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 VgV vor, fehlende Unterlagen nachzu-
fordern.
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 6 von 18
[Seite 7]
Bewerbungsbedingungen
In diesem Vergabeverfahren sind Nebenangebote und Änderungsvorschläge nicht
zugelassen.
Änderungen an den Unterlagen, wie z. B. Streichungen, Umformulierungen oder
Ergänzungen, sind unzulässig und führen grundsätzlich zum Ausschluss des
Angebots.
Das Beifügen von allgemeinen Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des
Bieters oder eines möglichen Unterauftragnehmers ist unzulässig.
Unaufgefordert eingereichte Anlagen (bspw. Literaturauszüge, vorgefertigte Broschüren
und Prospekte) werden nicht als Angebotsbestandteile gewertet. Verweise auf solche
Anlagen sind nicht zulässig.
Mit Abgabe des elektronischen Angebots bestätigt der Bieter die Angaben seines
Angebots und dass er alle Bedingungen dieses Vergabeverfahrens anerkennt.
2.8 Geforderte Referenzen
Dem Bieter steht es frei weitere, als die geforderte Anzahl, Referenzen einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich die Mindestreferenzen in der
Angebotsbewertung berücksichtigt werden. Der Bieter hat, sofern er über die
Mindestreferenzen hinaus weitere Referenzen einreicht, die Referenzen eindeutig zu
kennzeichnen, die im Rahmen der Angebotsbewertung berücksichtigt werden sollen.
Geschieht dies nicht, wird die Vergabestelle die in dem Dokument „Angebotsblatt“
angegebenen Referenzen in der Angebotsbewertung berücksichtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass wenn Angaben von maximalen Seitenzahlen ange-
geben sind, diese (ohne Berücksichtigung von Deckblättern, Inhaltsverzeichnissen, etc.)
zwingend einzuhalten sind. Im Falle einer Überschreitung der maximalen Seitenzahlen,
werden lediglich die ersten Seiten in die Angebotsbewertung einbezogen, bis die
vorgegebene maximale Seitenzahl erreicht ist.
2.9 Sprache
Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in deutscher
Sprache zu erstellen. Technische Dokumentationen des Herstellers der angebotenen
Systeme dürfen in englischer Sprache abgefasst sein. Sofern dies nicht eingehalten
wird, führt dies gemäß § 57 Abs.1 Nr.1 VgV zum Ausschluss. Die Kommunikation mit
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 7 von 18
[Seite 8]
Bewerbungsbedingungen
der Auftraggeberin bzw. der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen. Die
Vertragssprache ist deutsch.
2.10 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme; Bindefrist
Änderungen oder Ergänzungen am Angebot sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist
und nur auf der von der Auftraggeberin verwendeten Vergabeplattform möglich und
zulässig. Dies gilt auch für die Rücknahme des Angebots.
Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist am 31.12.2026
an sein Angebot gebunden. Die Bindefrist endet in jedem Fall mit dem Zuschlag.
2.11 Registeranfragen
Die Auftraggeberin führt vor Zuschlagserteilung eine Anfrage beim Wettbewerbsregister
durch. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines Angebotes mit dem Auskunftsersuchen
einverstanden.
2.12 Informations- und Wartepflicht
Vor Zuschlagserteilung informiert die Auftraggeberin gemäß § 134 Abs. 2 GWB die
betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.
2.13 Zuschlag
Der Zuschlag wird durch die Vergabestelle schriftlich über die Vergabeplattform,
voraussichtlich am 30.11.2026, erteilt.
Die/Der EVB-IT Vertrag/Verträge wird/werden nicht gesondert unterzeichnet. Die
Unterzeichnung seitens des Auftragnehmers wird durch dessen Angaben im Dokument
Angebotsbegleitschreiben Ziffer 7 und seitens der Auftraggeberin durch deren
Zuschlagsschreiben ersetzt.
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 8 von 18
[Seite 9]
Bewerbungsbedingungen
2.14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im
Falle der Zuschlagserteilung die Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des § 39
VgV bekannt gegeben wird.
2.15 Bietergemeinschaften (§ 43 VgV)
In Angeboten von Bietergemeinschaften sind sämtliche Mitglieder mit Namen und
Anschrift zu benennen. Ein Angebot einer Bietergemeinschaft findet nur
Berücksichtigung, wenn
im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigte Vertretung
für die Durchführung des Vertrages benannt ist und
sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem
Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten.
Diese Punkte sind durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eigenhändig
unterschriebene, gesonderte Erklärung zu bestätigen. Es wird auf die Anlage 6 zum
Vertrag – Vollmacht Bietergemeinschaft verwiesen. Bitte beachten Sie, dass Sie
das Dokument je Los einzureichen haben. Einer notariellen Beglaubigung dieser
Erklärung bedarf es nicht.
Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zur Angebotsabgabe neu oder
umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der
Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von
Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des
Zuschlags muss der Auftraggeberin gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und
begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach
Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und
führt dann zur Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen
zur persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
nachzuweisen, die technische Leistungsfähigkeit muss dagegen nur von den Mit-
gliedern der Bietergemeinschaft erbracht werden, die die Leistung oder den jeweiligen
Teil der Leistung erbringen sollen.
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 9 von 18
[Seite 10]
Bewerbungsbedingungen
Sofern in den Vergabe- und Vertragsunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung
Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemein-
schaft eigenhändig geleistet werden. Zur Vereinfachung kann der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertretung durch die Erklärung der Bietergemeinschaft
zusätzlich ermächtigt werden, die im Rahmen der Angebotserstellung zu leistenden
Unterschriften/Signaturen für die gemeinschaftlich bietenden Unternehmen zu leisten.
Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o. g. Erklärung zu erteilen.
2.16 Unterauftragnehmer (§ 36 VgV)
Der Auftragnehmer kann sich zur Auftragsausführung eines Unterauftragnehmers
bedienen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu
lassen, so kann er die beabsichtigte Erfüllung der entsprechenden Leistungen durch
einen Unterauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe mittels Anlage 5 zum
Vertrag – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer anzeigen. Bitte beachten
Sie, dass Sie das Dokument je Los einzureichen haben. Der Bieter hat die zur
Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer für die entsprechende
Leistung sowie den vorgesehenen Umfang erst nach Aufforderung durch die
Vergabestelle mit Namen und Anschrift zu benennen.
Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens sollten diese Angaben jedoch möglichst
bereits mit dem Angebot eingereicht werden (Anlage 5 zum Vertrag – Verpflichtungs-
erklärung Unterauftragnehmer). Bitte beachten Sie, dass Sie das Dokument je Los
einzureichen haben.
Diese Vorgabe betrifft nicht die Bereiche, in denen sich der Bieter eines Unterauftrag-
nehmers bedienen muss, um seine Eignung nachzuweisen (sog. Eignungsleihe). In
diesen Fällen hat der Bieter bereits bei Angebotsabgabe mittels Anlage 5 zum
Vertrag – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer anzuzeigen. Bitte
beachten Sie, dass Sie das Dokument je Los einzureichen haben.
Der Bieter stellt sicher, dass der Einsatz eines Unterauftragnehmers mit der
vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbar ist. Der Bieter hat der
Auftraggeberin auf Anforderung nachzuweisen, dass er für die Leistungserbringung
über die Ressourcen seiner Unterauftragnehmer tatsächlich verfügen kann.
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 10 von 18
[Seite 11]
Bewerbungsbedingungen
Der Auftragnehmer hat spätestens bei Beginn der Auftragsausführung den Namen, die
Kontaktdaten und die gesetzliche Vertretung seiner Unterauftragnehmer mitzuteilen. Er
hat jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf Ebene der
Unterauftragnehmer mitzuteilen.
Ein Zulieferer wird nicht als Unterauftragnehmer angesehen.
In den Bereichen, in denen ein Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen soll, muss
der Bieter die technische Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers nachweisen.
Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer, die vom Bieter bzw. Auftragnehmer
nicht vor oder nach Aufforderung benannt worden sind, bedarf der vorherigen schrift-
lichen Zustimmung der Auftraggeberin.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Unterauftragnehmer die Leistungen nicht
seinerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin weitervergibt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags
die VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen,
dem Unterauftragnehmer auf Verlangen die Auftraggeberin zu benennen,
dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen –
insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – zu
stellen als zwischen ihm und der Auftraggeberin vereinbart sind.
Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere
Unternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner,
Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es
mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
Die Haftung des (Haupt-)Auftragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt unbe-
rührt (§ 36 Abs. 2 VgV).
2.17 Verwendung der Unterlagen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich zum Erstellen eines Angebotes zu
verwenden.
Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der
Unterauftragnehmer) oder kommerzielle Verwendung ist ohne ausdrückliche
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 11 von 18
[Seite 12]
Bewerbungsbedingungen
Genehmigung der Auftraggeberin nicht erlaubt. Für eine Verletzung der Nutzungsrechte
und daraus resultierender Ansprüche des Urhebers hat der Nutzer einzustehen.
2.18 Verschwiegenheitspflicht (§ 5 Abs. 2, 3 VgV)
Mit der Abgabe eines Angebots oder einer Interessenbekundung erklärt sich der Bieter
damit einverstanden, dass die Anlage 4 zum Vertrag – Geheimhaltungsvereinbarung die
Auftraggeberin und den Bieter bereits ab diesem Zeitpunkt vor dem Zuschlag bindet
sowie auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens und Nichtzustandekommen des
Vertrags gilt, mit folgenden Maßgaben.
Vertrauliche Informationen im Sinne der Ziffer 1.2 der Anlage 4 zum Vertrag –
Geheimhaltungsvereinbarung können auch enthalten sein in bzw. sind:
Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und
Angeboten einschließlich ihrer Anlagen sowie der Dokumentation über Öffnung und
Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote.
Ab Beendigung des Vergabeverfahrens und Nichtzustandekommen des Vertrages ist
eine Weitergabe im Sinne der Ziffer 2.3 der Anlage 4 zum Vertrag –
Geheimhaltungsvereinbarung von vertraulichen Informationen an verbundene
Unternehmen nach §§ 15 ff. AktG, Subunternehmer oder eigene Dienstleister des
Bieters nicht mehr möglich.
Unabhängig von der Geltung der Anlage 4 zum Vertrag – Geheimhaltungsvereinbarung
gilt, dass die Auftraggeberin in allen Phasen des Vergabeverfahrens, bspw. bereits im
Rahmen der Markterkundung, bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch
und der Speicherung von Informationen die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit
der bieterseitigen Informationen gewährleistet. Die Interessensbekundungen,
Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen
sowie die Dokumentation über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und
Angebote werden unabhängig von der Geltung der Anlage 4 zum Vertrag –
Geheimhaltungsvereinbarung auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich
behandelt.
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 12 von 18
[Seite 13]
Bewerbungsbedingungen
2.19 Vergütung
Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe
eines Angebotes verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie
eventuell entstehender Kosten.
2.20 Zuständige Vergabekammer
Zuständige Vergabekammer zur Nachprüfung von Vergabeverstößen (§ 37 Abs. 3 VgV)
ist:
Vergabekammer Baden-Württemberg
im Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-8730
Telefax: 0721 926-3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
3 Angebotsprüfung und -wertung
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgen in vier Stufen:
a) Formale Angebotsprüfung
b) Eignungsprüfung
c) Prüfung der Angemessenheit der Preise (ungewöhnlich niedrige Angebote)
d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
3.1 Formale Angebotsprüfung
Alle Angebote werden gemäß den §§ 56, 57 VgV formal geprüft.
3.2 Eignungsprüfung
Die Auftraggeberin führt die Eignungsprüfung gemäß § 42 ff. VgV durch. Bieter, die die
Eignungskriterien nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1
VgV).
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 13 von 18
[Seite 14]
Bewerbungsbedingungen
Der Bieter hat die in diesem Abschnitt geforderten Angaben in den
entsprechenden Anlagen zu erklären bzw. die geforderten Nachweise mit dem
Angebot vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen zur persönlichen
Lage zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen sind. Hin-
sichtlich der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit kommt es auf die gemeinschaft-
lichen Bieter insgesamt an, bei den Angaben von Referenzen ist das Mitglied der
Bietergemeinschaft anzugeben, welches die Leistung erbracht hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Auftraggeberin vorbehält, die eingereichten
Angaben zu überprüfen.
Sollten sich Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er
von der Wertung aufgrund mangelnder Eignung gem. § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen
werden.
3.2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)
Vorzulegen ist ein aktueller Nachweis (nicht älter als ein Jahr), dass der Bieter
im Berufs- oder Handelsregister – je nach den Rechtsvorschriften des Staates,
in dem er niedergelassen ist – eingetragen ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen
Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der
zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich)
oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor,
der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Kriterienkatalog. (A)
3.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Industriehaftpflichtversi- cherung (aktuelle Bestätigung (nicht älter als ein Jahr) der Versicherungsgesell-
schaft oder Kopie der Police). (A)
Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist.
(A)
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 14 von 18
[Seite 15]
Bewerbungsbedingungen
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (A)
Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet. (A)
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur
Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist. (A)
Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im
Wettbewerbsregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen,
noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder
Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den
Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
Eigenerklärung, dass es sich bei dem Bieter nicht um
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über
50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten
Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im
Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten
Organisationen handelt.
Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf
Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren
Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt,
soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf betroffene
Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren
Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A)
Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Kriterienkatalog. (A)
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 15 von 18
[Seite 16]
Bewerbungsbedingungen
3.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit eines Bieters
werden zwingende Eignungskriterien zu Grunde gelegt, welche im
Kriterienkatalog einzutragen sind. (A)
3.2.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123-124
GWB)
Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1
VgV i. V. m. §§ 123-124 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. Für den Fall,
dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, sind die Tat-
sachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB führen nachzuweisen.
(A)
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung be-
antragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (A)
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur Be-
rufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist. (A)
Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im
Wettbewerbsregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen,
noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Toch-
tergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anla-
gen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert die Auftraggeberin die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV).
3.2.5 Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltbestimmungen
Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbe-
stimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält, vgl.
Anlage 8 zum Vertrag – Verpflichtungserklärung Mindestentgelt und ggf.
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 16 von 18
[Seite 17]
Bewerbungsbedingungen
Anlage 9 zum Vertrag – Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
Unterauftragnehmer. Bitte beachten Sie, dass Sie das Dokument je Los
einzureichen haben. (A)
3.3 Angemessenheit der Preise (ungewöhnlich niedrige Angebote)
Die Auftraggeberin prüft gemäß § 60 VgV, ob der Preis oder die Kosten eines Angebots
im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistungen ungewöhnlich niedrig erscheinen und
verlangt gegebenenfalls Aufklärung vom Bieter.
3.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Die Beurteilung der Angebote erfolgt anhand vorgegebener objektiver Kriterien. Dieses
Ausschreibungsverfahren beinhaltet die folgenden Kriterien:
3.4.1 Kriterien
„A“ Ausschlusskriterium
Die Anforderung ist zwingend und muss uneingeschränkt sowie umfassend erfüllt
werden.
A-Kriterien müssen entweder mit einem „JA“ bestätigt werden oder es müssen die
geforderten Angaben getätigt werden. Jede anderslautende Formulierung führt zum
Ausschluss.
Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien kann das Angebot auch dann nicht berück-
sichtigt werden, wenn es auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen beinhaltet.
„B“ Bewertungskriterium
Die Anforderung ist wichtig und soll uneingeschränkt sowie umfassend erfüllt werden.
Die B-Kriterien werden bewertet, d. h. aus den Antworten in den Angeboten werden die
Unterschiede ermittelt, welche die angebotenen Leistungen voneinander unterscheiden.
Die erreichbare Zahl an Bewertungspunkten ist bei jedem B-Kriterium angegeben.
„I“ Informationskriterium
I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber
verbindlich.
Antworten zu I-Kriterien dürfen keinesfalls Angaben zu A-Kriterien einschränken.
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 17 von 18
[Seite 18]
Bewerbungsbedingungen
3.4.2 Bewertungsvorgehen
Im Hinblick auf das Bewertungsvorgehen wird auf die Ausführungen je Los im
Kriterienkatalog (Anlage 2.2.1 – Los 1 und Anlage 2.2.2 – Los 2) verwiesen.
AZ: BIT14-0230-1246 Seite 18 von 18