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Anlage 8 zum Vertrag – Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Verpflichtungserklärung
zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen
im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Ta-
riftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landesta-
riftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Ich erkläre/ Wir erklären, dass
dass meinen/ unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausfüh-
rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohn-
gesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverord-
nung entspricht oder
mein/ unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leis-
tung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird;
von einem von mir/ uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunter-
nehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/ las-
sen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunterneh-
men und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n)
oder
von einem von mir/ uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung ge-
ben lasse/ lassen, dass dieses den Auftrag, falls zutreffend, ausschließlich im Ausland mit
dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem
öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
Ich verpflichte mich/ wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und
Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie
nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Aus-
land mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
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Anlage 8 zum Vertrag – Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass
mein/ unser Unternehmen sowie die von mir/ uns beauftragten Nachunternehmen und Ver-
leihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Ver-
pflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen;
mein/ unser Unternehmen sowie die von mir/ uns beauftragten Nachunternehmen und Ver-
leihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die
eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben;
zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auf-
traggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften
Verstoß vereinbart wird;
bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/ unseres Unternehmens sowie der
von mir/ uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflich-
tungen aus dieser Erklärung
den Ausschluss meines/ unseres Unternehmens und die von mir/ uns beauf-
tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabever-
fahren zur Folge hat,
mein/ unser Unternehmen oder die von mir/ uns beauftragten Nachunterneh-
men und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von
bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlos-
sen werden kann/ können,
der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/ wir dem öffentlichen Auftraggeber
den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/ haben.
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