Vertrag über IT-Dienstleistungen
Inhaltsangabe
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages 2
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 2
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung 3
3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen 3
3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen 3
3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen 4
3.5 Abweichende Kündigungsregelung 4
4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 5
4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten 5
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung 5
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 6
4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis 6
5 Service- und Reaktionszeiten* 6
7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 7
8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 7
9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen 7
10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) 8
11 Abweichende Haftungsregelungen 9
13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 9
13.2 Haftpflichtversicherung 9
13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten 10
14 Pflichten nach Vertragsende 10
Vertrag über IT-Dienstleistungen
zwischen
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: BIT14-0230-1246_Los 2
„Auftraggeber"
dem Land Baden-Württemberg
vertreten durch die IT Baden-Württemberg (BITBW)
vertreten durch den Präsidenten
Burgenlandstraße 33
70469 Stuttgart
und
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand und Bestandteile des Vertrages
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers Rahmenvereinbarung Beratung zur Weiterentwicklung der Gesamtorganisation – Los 2.
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
| Anlage | Bezeichnung | Datum/Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| 1 | Ergänzende Vereinbarungen | in der aktuellen Version | |
| 2 | Leistungsbeschreibung losübergreifend | in der aktuellen Version | |
| 2.2 | Leistungsbeschreibung Los 2 | in der aktuellen Version | |
| 2.2.1 | Kriterienkatalog Los 2 | vorzulegen durch AN | |
| 3.2 | Preisblatt Los 2 | vorzulegen durch AN | |
| 4 | Geheimhaltungsvereinbarung | vorzulegen durch AN | |
| 4.1 | BITBW Richtlinien IuK | in der aktuellen Version | |
| 5 | Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer | vorzulegen durch AN | |
| 6 | Vollmacht Bietergemeinschaft | vorzulegen durch AN | |
| 7 | Besondere Vertragsbedingungen | in der aktuellen Version | |
| 8 | Verpflichtungserklärung Mindestentgelt | in der aktuellen Version | |
| 9 | Verpflichtungserklärung Mindestentgelt UA | vorzulegen durch AN | |
| 10 | No Spy Erklärung | vorzulegen durch AN | |
| 11 | Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung | vorzulegen durch AN | |
| 12 | Glossar | in der aktuellen Version | |
| Angebotsbegleitschreiben | vorzulegen durch AN | ||
| Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO | in der aktuellen Version | ||
| Muster Datenschutzkonzept Vergabe/Beschaffung | in der aktuellen Version | ||
| Muster Leistungsnachweis | in der aktuellen Version | ||
| Datenschutzhinweise der Vergabestelle | in der aktuellen Version | ||
| Sämtliche Bietermitteilungen während des Vergabeverfahrens | in der aktuellen Version | ||
| Zuschlagsschreiben | in der aktuellen Version |
[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Überblick über die vereinbarten Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:
[x] Beratung
[x] Projektleitungsunterstützung
[ ] Schulung
[ ] Einführungsunterstützung
[ ] Betreiberleistungen
[ ] Benutzerunterstützungsleistungen
[ ] Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit
[ ] Unterstützung bei Planungsleistungen
[ ] Unterstützung bei Softwareentwicklung
[ ] Hotline
[x] sonstige Dienstleistungen: gemäß Anlage 2 und Anlage 2.2
Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
Art, Umfang und Termine
Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):
| Lfd. Nr. | Leistung (ggf. Verweis auf Anlage) | Ort der Leistung | MVD1 | Beginn² | Ende/Termin3 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Rollen gemäß Anlage 2 und 2.2, 2.2.1 | Gemäß Anlage 1 | Gemäß Anlage 1 | Gemäß Anlage 1 | Gemäß Anlage 1 |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MVD = Mindestvertragsdauer |
| 2 | wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen |
| 3 | z. B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen) |
[x] Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in Baden-Württemberg (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB).
Einmalig zu erbringende Leistungen
[…]
Regelmäßig zu erbringende Leistungen
[…]
Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen
[x] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. __1___ werden nur auf Abruf erbracht.
[ ] Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage).
[x] Die geschätzte Abnahme ist Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 2.2 zu entnehmen beträgt _____ (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit).
[ ] Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit).
[ ] Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf _____ (Stunden/Tage).
Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leistungserbringung bereit.
Abweichende Kündigungsregelung
[…]
Vergütung
Vergütung nach Aufwand
[x] Die Leistungen gemäß
[x] Nummer 3.1 lfd. Nr. __1___ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) 1 bis 3 aus Nummer 4.1.1
[x] mit einer Gesamt-Auftragsobergrenze in Höhe von gemäß Anlage 1 Euro
[ ] Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro
[ ] Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro
vergütet.
Kategorien
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Kategorie | Stundensatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Multiprojektleitung / Programmleistung gemäß Anlage 2 und Anlage 2.2, 2.2.1 | Gemäß Anlage 3.2 | ||||||
| 2 | Teilprojektleitung gemäß Anlage 2 und Anlage 2.2, 2.2.1 | Gemäß Anlage 3.2 | ----- | |||||
| 3 | PMO/Consultant gemäß Anlage 2 und Anlage 2.2, 2.2.1 | Gemäß Anlage 3.2 | ----- |
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von 06:00 bis 20:00 Uhr |
| Freitag | von 06:00 bis 20:00 Uhr |
[x] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 1 , Anlage 2 und Anlage 2.2, 2.2.1.
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[x] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten
[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Preisanpassung
[…]
Fälligkeit und Zahlung
[…]
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[…]
Vergütung zum Pauschalfestpreis
[…]
Rechnungsadresse
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Land Baden-Württemberg, vertreten durch die IT Baden-Württemberg (BITBW)
Burgenlandstraße 33
70469 Stuttgart
Es werden nur elektronische Rechnungen gemäß Anlage 1 akzeptiert.
Service- und Reaktionszeiten*
[…]
Servicezeiten*
[…]
Reaktionszeiten*
[…]
Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
Wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
gem. Angebotsbegleitschreiben
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz
[ ] Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
[ ] Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kommunizieren in der Lage ist: _____.
[x] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1, Anlage 2, Anlage 2.2 , Anlage 2.2.1.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
[…]
Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen
Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart:
[x] Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _1____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen.
[ ] Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: _____.
[ ] Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist.
[ ] Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, _____.
[ ] Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist.
[ ] Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: _____.
[ ] Für alle Ergebnisse der Leistungen (z.B. Dokumentationen) gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt abweichend von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB folgende von openCode* freigegebene Lizenz: _____.
[ ] Bereitstellung als Open Source Software*: Die Bereitstellung der Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ erfolgt als Open Source Software* (ergänzend zur Rechteeinräumung gemäß Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB und zu ggf. vorstehend vereinbarten Änderungen daran).
Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der Software
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen.
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen, die keinen Copyleft*-Effekt haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0).
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL).
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entsprechen: _____.
[ ] Soweit die Ergebnisse der Leistungen als Open Source Software* bereitgestellt werden müssen, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB): _____.
[ ] Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt.
[ ] Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 3.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB darf der Auftragnehmer vorbestehende Software bzw. Softwareteile auch ohne Zustimmung des Auftraggebers in die Leistungsergebnisse integrieren, sofern daran Nutzungsrechte wie an den Leistungsergebnissen im Übrigen verschafft werden.
Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM)
[…]
Abweichende Haftungsregelungen
[…]
Vertragsstrafen
[…]
Weitere Regelungen
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
[x] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 4.1 zu beachten.
[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.
[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[x] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet.
[x] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage 4.
Haftpflichtversicherung
[x] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.
Teleservice*
[…]
Dokumentations- und Berichtspflichten
[ ] Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.
[x] Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1, Anlage 2 und Anlage 2.2.
Interessenkonflikt
[…]
Pflichten nach Vertragsende
[…]
Sonstige Vereinbarungen
[…]
| Unterschrift Auftraggeberin | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Siehe Zuschlagsschreiben Datum, Name | Siehe Angebotsbegleitschreiben Datum, Name |