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B2 Anlage 2 - Leistungsbeschreibung losuebergreifend.pdf

Strategische Projekt-, Transformations- und Organisationsberatung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 06:11 (Europe/Berlin)

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Anlage 2 zum Vertrag –

Leistungsbeschreibung

BIT14-0230-1246

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemein ....................................................................................................................... 5

2 Angaben zur Auftraggeberin ........................................................................................ 5

2.1 Aufbauorganisation ................................................................................................... 6

3 Losstruktur .................................................................................................................... 7

4 Ziele der Leistungserbringung ..................................................................................... 8

5 Rahmenbedingungen .................................................................................................... 8

5.1 Generelle Rahmenbedingungen und Leistungen ...................................................... 8

6 Gremien- und Steuerungsstruktur ............................................................................... 9

6.1 Operatives Koordinationsgremium ............................................................................ 9

6.2 Fachliche Arbeitsgruppen ....................................................................................... 10

6.3 Mitwirkung des Auftragnehmers .............................................................................. 10

6.4 Eskalationsverfahren .............................................................................................. 10

7 Anforderungen an die Leistungserbringung ............................................................. 11

8 Anforderungen an die Planung und Durchführung der Leistungen ........................ 12

8.1 Schonender Einsatz der Ressourcen der Auftraggeberin ........................................ 12

8.2 Wahl eines geeigneten Vorgehensmodells ............................................................. 13

8.3 Projekt- und Arbeitspaketerfolg ............................................................................... 13

8.4 Initiierung und Planung von Arbeitspaketen ............................................................ 13

8.4.1 Erster Projektplan und Risikoanalyse ..............................................................14

8.4.2 Kommunikationsstrategie und Dokumentation .................................................14

8.5 Projekt- und Arbeitspaketplanung ........................................................................... 14

8.6 Projekt- und Arbeitspaketdurchführung ................................................................... 15

8.7 Durchführung, Steuerung und Berichtswesen ......................................................... 16

8.8 Kommunikation und Stakeholder-Management....................................................... 16

8.9 Risikomanagement ................................................................................................. 17

8.10 Qualitätsmanagement ......................................................................................... 17

8.11 Projekt- und Arbeitspaketabnahme ..................................................................... 18

8.12 Abschluss und Übergabe .................................................................................... 19

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

8.13 Nutzung der IT-Infrastruktur und Vorlagen der Auftraggeberin ............................ 20

9 Allgemeine Regelungen .............................................................................................. 21

9.1 Overhead-Aufwand ................................................................................................. 21

9.2 Personaleinsatz und Austausch von Personen ....................................................... 21

9.3 Einarbeitung und Vertretung ................................................................................... 22

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Organisationsstruktur der Auftraggeberin (Stand August 2026) ............ 7

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 4 von 22

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

1 Allgemein

Unter dieser Leistungsbeschreibung und den nachrangig zu dieser Leistungs-

beschreibung geltenden losbezogenen Leistungsbeschreibungen (Anlage 2.1 zum

Vertrag für Los 1, Anlage 2.2 zum Vertrag für Los 2) sind alle Informationen

zusammengefasst, die nach Auffassung der Auftraggeberin zur Angebotserstellung

durch den Bieter notwendig sind.

Diese Leistungsbeschreibung regelt die losübergreifenden Festlegungen

(insbesondere Losstruktur, Höchstmenge, Abrufcharakter, Laufzeit, Einzel-

beauftragungen und Datenschutz). Die losbezogenen Leistungsbeschreibungen

beschreiben den jeweiligen Leistungsgegenstand und treffen ergänzende

losspezifische Festlegungen; bei Widersprüchen geht diese Leistungsbeschreibung

vor. Die Rangfolge der Vertragsbestandteile im Übrigen regelt der Vertrag.

Die relevanten Leistungskriterien des Ausschreibungsgegenstandes sind dieser

Leistungsbeschreibung und den Anlagen 2.1 (Los 1) und 2.2 (Los 2) zu entnehmen.

2 Angaben zur Auftraggeberin

Die Auftraggeberin (IT Baden-Württemberg) ist die zentrale IT-Dienstleisterin der

gesamten Landesverwaltung Baden-Württembergs. Als Landesoberbehörde

verantwortet sie den Betrieb der digitalen Infrastruktur, stellt moderne Arbeitsplatz-

lösungen bereit und gewährleistet die Informationssicherheit im staatlichen Sektor.

Durch die Bündelung von IT-Beschaffung, Betrieb und technischem Support bildet sie

das technologische Rückgrat für die Digitalisierung der Verwaltung. Ziel ihrer Arbeit ist

eine leistungsfähige, sichere und zukunftsorientierte IT-Landschaft für alle Ministerien

und Behörden des Landes.

Die Auftraggeberin ist dem Innenministerium Baden-Württemberg unmittelbar

nachgeordnet und wurde zum 01.07.2015 als Kernstück der IT-Neuordnung im Land

gegründet. Sie bündelt die IT-Leistungen für die Landesverwaltung, standardisiert

Services und sorgt für hohe Verfügbarkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der IT-

Leistungen im Land. Sie ist damit ein zentraler Baustein der Digitalisierungsstrategie

Baden-Württembergs.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Der stetige Wandel der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im

Kontext der Anforderungen der Auftraggeberin und ihrer Kunden, führt zu

kontinuierlich steigenden Erwartungen an Leistungsfähigkeit, Flexibilität und

Innovationskraft. Die Auftraggeberin gestaltet diesen Wandel aktiv mit: Sie entwickelt

ihre Strukturen und Prozesse konsequent weiter und passt ihre Aufbauorganisation an

künftige Anforderungen an. Ziel ist es, Serviceverbesserungen nicht nur umzusetzen,

sondern Veränderung als gemeinsame Haltung in der Organisation zu verankern.

2.1 Aufbauorganisation

Die Auftraggeberin gliedert sich in fünf Abteilungen mit insgesamt 20 Referaten:

Abteilung 1 Verwaltung, Abteilung 2 Kunden- und Servicemanagement, Abteilung 3

Infrastrukturdienste, Abteilung 4 Basisdienste und Abteilung 5 Digitale Lösungen und

Anwendungsmanagement. Hinzu kommen der Präsidialstab, die Stabsstellen

Informations- und Cybersicherheit, ferner die Beauftragten und Interessens-

vertretungen.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Abbildung 1: Organisationsstruktur der Auftraggeberin (Stand August 2026)

3 Losstruktur

Das AZ BIT14-0230-1246 umfasst die folgenden beiden Rahmenvereinbarungen:

 Los 1 umfasst die Strategie- und Transformationsberatung im Programm Kairos

einschließlich der Programm- und Portfoliosteuerung. Der

Leistungsgegenstand ist in der Anlage 2.1 zum Vertrag beschrieben.

 Los 2 umfasst Beratungsleistungen für die Weiterentwicklung der

Gesamtorganisation der Auftraggeberin. Der Leistungsgegenstand ist in der

Anlage 2.2 zum Vertrag beschrieben.

Je Los wird die Rahmenvereinbarung mit fünf (5) Marktteilnehmern geschlossen.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

4 Ziele der Leistungserbringung

Auf Basis der Rahmenvereinbarungen können Beratungsleistungen wie Management-

und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung, Unterstützung bei Projekten

und Umsetzungsbegleitung (nachfolgend insgesamt als „Beratungsleistungen“

bezeichnet) in Form einzelner Arbeitspakete bedarfsorientiert beauftragt werden. Die

Handlungsfelder je Los sind in den losbezogenen Leistungsbeschreibungen (Anlagen

2.1 und 2.2) beschrieben; sie können sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch

fortentwickeln.

Die Beratungsleistungen sollen grundsätzlich dazu beitragen, die Selbstbefähigung

der Auftraggeberin nachhaltig zu erhöhen. Die Auftraggeberin erwartet daher von ihren

Rahmenvertragspartnern die Bereitstellung von Instrumenten und Maßnahmen, die

die Beschäftigten zur aktiven Unterstützung und Umsetzung der entwickelten

Strategien befähigen, motivieren und die Zielerreichung nachhalten.

Der ergänzende Einsatz externer Unterstützung ist erforderlich, weil spezifische

Kenntnisse intern nicht in ausreichendem Umfang vorgehalten werden können und

personelle Engpässe bei großen oder komplexen Vorhaben zu überbrücken sind.

Interne Ressourcen sind vielfach langfristig gebunden und reichen bei Großvorhaben,

Migrationen, dem Parallelbetrieb mehrerer Initiativen oder zeitkritischen Aufgaben

nicht aus. Zugleich erhöht sich die Flexibilität der Auftraggeberin, da externe

Kapazitäten kurzfristig und bedarfsgerecht eingesetzt werden können, um auf

technologische und organisatorische Veränderungen zu reagieren. Externe Rahmen-

vertragspartner bringen darüber hinaus innovative Ansätze, moderne Methoden und

aktuelle Erfahrungen aus vergleichbaren Vorhaben ein.

5 Rahmenbedingungen

5.1 Generelle Rahmenbedingungen und Leistungen

Die Beratungsleistungen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und

lassen sich erst vor dem Hintergrund konkreter Außenanforderungen und der inneren

Transformation der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren.

In den einzelnen Arbeitspaketen werden die zu erbringenden Leistungen, die

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

berührten Handlungsfelder und die angestrebte Umsetzungsform konkret

beschrieben. Der Rahmenvertragspartner muss agile Arbeitsformen managen und

Aktivitäten in einem auf strategische Initiativen bezogenen Wertschöpfungsstrom

dynamisch ausrichten können.

Der beauftragte Rahmenvertragspartner erbringt die Beratungsleistungen mit den für

die jeweilige Einzelbeauftragung spezifizierten Personen. Eine Ergebnis-

dokumentation stellt sicher, dass die Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse auch nach

Abschluss der Beratung für die Weiterentwicklung der Auftraggeberin zur Verfügung

stehen und uneingeschränkt genutzt werden können.

Nicht Gegenstand der Leistung sind: Softwareentwicklung, technische Implemen-

tierung oder Systemintegration; Betrieb von IT-Systemen, Hosting oder produktive

Betriebsverantwortung; Beschaffung, Lieferung oder Einführung konkreter Produkte

und Lizenzen; Übernahme originärer Linienverantwortung der BITBW; Rechts-

beratung; hoheitliche Entscheidungen sowie Entscheidungen im Namen der

Auftraggeberin; Übernahme von Personalverantwortung für Beschäftigte der

Auftraggeberin.

6 Gremien- und Steuerungsstruktur

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, transparenten und effizienten Umsetzung

der Rahmenvereinbarung richtet die Auftraggeberin eine abgestufte Gremien- und

Steuerungsstruktur ein. Die Mitwirkung des Auftragnehmers in diesen Gremien dient

ausschließlich der fachlichen und organisatorischen Abstimmung; sie begründet keine

Eingliederung in die Organisation der Auftraggeberin.

6.1 Operatives Koordinationsgremium

Zur operativen Abstimmung zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer wird

je Los ein gemeinsames Koordinationsgremium eingerichtet. Ihm gehören auf Seiten

der Auftraggeberin die fachlich und organisatorisch verantwortlichen Personen an, auf

Seiten des Auftragnehmers die benannte zentrale Ansprechperson bzw.

Projektleitung.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Aufgaben des Koordinationsgremiums sind insbesondere:

 Abstimmung der laufenden Einzelbeauftragungen

 Klärung fachlicher Anforderungen und Leistungsinhalte

 Termin- und Ressourcenabstimmung

 Monitoring von Leistungserbringung, Qualität und Fristen

Das Gremium tagt regelmäßig (z. B. 14-tägig) oder anlassbezogen, bei mehreren

Rahmenvertragspartnern je Los als Einzeltermin je Partner.

6.2 Fachliche Arbeitsgruppen

Für die Durchführung einzelner Beauftragungen können fachliche Arbeitsgruppen

eingerichtet werden. Ihre Zusammensetzung erfolgt vorhaben- und abrufbezogen

nach Bedarf. Aufgaben sind die fachliche Abstimmung im jeweiligen Einzelauftrag, die

Durchführung und Begleitung der Leistungserbringung, die Qualitäts- und

Ergebnissicherung und die Dokumentation der Arbeitsergebnisse.

6.3 Mitwirkung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Benennung fester Ansprechpersonen, zur

aktiven und konstruktiven Mitwirkung in den vorgesehenen Gremien und zur ordnungs-

gemäßen Dokumentation der Gremiensitzungen und ihrer Ergebnisse. Der Aufwand

für die Mitwirkung in den Gremien der Steuerungsstruktur ist mit den vereinbarten

Preisen abgegolten.

6.4 Eskalationsverfahren

Bei fachlichen, organisatorischen oder terminlichen Konflikten gilt ein zweistufiges

Eskalationsmodell: Die Klärung erfolgt zunächst in der fachlichen Arbeitsgruppe des

betroffenen Einzelauftrags, sodann im operativen Koordinationsgremium.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

7 Anforderungen an die Leistungserbringung

Die eingesetzten Personen müssen dem im Miniwettbewerb/Einzel-Direktabruf

geforderten Qualifikationsprofil entsprechen; Grundlage ist das Rollenmodell des

Preisblatts. Ein Austausch benannter Personen während eines Einzelauftrags bedarf

der Zustimmung der Auftraggeberin und setzt eine mindestens gleichwertige

Qualifikation voraus; der Rahmenvereinbarungspartner stellt Kontinuität und

Vertretung sicher.

Arbeitssprache ist Deutsch. Leistungsort ist der Sitz der Auftraggeberin. Die Leistung

wird zu 40 % vor Ort und zu 60 % remote erbracht; die konkreten Präsenzanteile

werden je Einzelauftrag-Direktabruf bzw. Miniwettbewerb innerhalb dieses Rahmens

vereinbart. Für Leistungen vor Ort und Remote-Leistungen gelten die jeweiligen

Tagessätze der Anlage 3.1 und 3.2 zum Vertrag (Preisblatt); beide Sätze schließen

sämtliche Reise- und Nebenkosten ein, abgerechnet wird nach dem tatsächlichen

Leistungsort.

Der Auftragnehmer erhält keine Weisungsbefugnis gegenüber Beschäftigten der

Auftraggeberin oder gegenüber weiteren Auftragnehmern, vertritt die Auftraggeberin

nicht nach außen und trifft keine Entscheidungen in deren Namen. Die eingesetzten

Personen sind nicht in die Organisation der Auftraggeberin eingegliedert.

Jeder Miniwettbewerb/Einzel-Direktabruf beschreibt ein Arbeitspaket mit Ergebnis,

Zeitraum und Umfang. Eine allgemeine Mitarbeit oder Anwesenheit ohne

beschriebenes Ergebnis wird nicht beauftragt. Der Fortschritt der Einzelaufträge wird

gegenüber der Auftraggeberin regelmäßig berichtet; Form und Rhythmus werden je

Miniwettbewerb/Einzel-Direktabruf festgelegt.

Arbeitsergebnisse werden in den vereinbarten Formaten übergeben; die Einräumung

der Nutzungsrechte richtet sich nach den vertraglichen Regelungen.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

8 Anforderungen an die Planung und Durchführung der

Leistungen

Die nachfolgenden Anforderungen bilden den verbindlichen Rahmen für die Planung

und Durchführung von Projekten sowie definierten Aufgaben. Der Auftragnehmende

ist verpflichtet, diese Grundsätze in allen Projekten und Arbeitspaketen im Rahmen

dieser Rahmenvereinbarung anzuwenden.

Unabhängig von Umfang und Komplexität der jeweiligen Projekte oder Arbeitspakete

sind diese einheitlich und standardisiert durchzuführen, um konsistente, effiziente und

qualitativ hochwertige Ergebnisse sicherzustellen. Die Auftraggeberin legt besonderen

Wert auf eine hohe Qualität der Projektdurchführung. Es wird erwartet, dass die

nachfolgend definierten Standards in allen Projekten und Arbeitspaketen konsequent

eingehalten werden. Der Umfang der einzelnen Anforderungen richtet sich nach dem

jeweiligen Arbeitspaket; der Miniwettbewerb/Einzel-Direktabruf kann Anforderungen

konkretisieren oder als nicht einschlägig bezeichnen.

8.1 Schonender Einsatz der Ressourcen der Auftraggeberin

Die rolleninhabende Person stellt sicher, dass das Projekt- und

Arbeitspaketmanagement konsequent nach dem Minimal-Impact-Prinzip ausgerichtet

ist. Ziel ist es, die sehr begrenzten personellen Ressourcen der Auftraggeberin

möglichst schonend einzusetzen. Die rolleninhabende Person ist verpflichtet, die

Organisation der Auftraggeberin so gering wie möglich zu belasten. Dies umfasst

insbesondere:

 eine effiziente Planung und Nutzung der Ressourcen der Auftraggeberin,

 die Minimierung von Anforderungen und Mitwirkungsleistungen seitens der

Mitarbeitenden der Auftraggeberin sowie

 die eigenständige Durchführung des überwiegenden Teils der

Projektmanagement- und definierten Aufgaben durch den Auftragnehmenden.

Regelmäßige Abstimmungen und Berichterstattungen sind so zu gestalten, dass der

Arbeitsaufwand für die Auftraggeberin minimiert wird und Entscheidungen schnell,

fundiert und effizient getroffen werden können.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

8.2 Wahl eines geeigneten Vorgehensmodells

Im Rahmen der Leistungserbringung arbeitet die rolleninhabende Person eng mit

verschiedenen Bereichen der Auftraggeberin sowie gegebenenfalls mit deren

Kundinnen und Kunden zusammen. Dabei sind Projekte und Arbeitspakete mit

unterschiedlichen Anforderungen, Rahmenbedingungen und Zielsetzungen

erfolgreich umzusetzen.

Die rolleninhabende Person ist verantwortlich für die Auswahl eines geeigneten

Projektmanagementansatzes und dessen bedarfsgerechte Anpassung an die

jeweilige Aufgabe. Zu Beginn eines Projekts oder Arbeitspakets bewertet die

rolleninhabende Person auf Basis der spezifischen Anforderungen und

Rahmenbedingungen geeignete Projektmanagementansätze. In enger Abstimmung

mit der Auftraggeberin wird anschließend der am besten geeignete Ansatz ausgewählt

(z. B. klassisch, agil oder hybrid). Der gewählte Ansatz ist zu dokumentieren und allen

Beteiligten transparent zu kommunizieren. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass der

Projektmanagementansatz nahtlos in die bestehenden Prozesse und Strukturen der

Auftraggeberin integriert wird.

8.3 Projekt- und Arbeitspaketerfolg

Die jeweils rolleninhabende Person trägt die Gesamtverantwortung für den Erfolg

ihrer Projekte oder Arbeitspakete. Dazu zählen insbesondere:

 die Erreichung der definierten Ziele in der vereinbarten Qualität sowie

 die Einhaltung der abgestimmten Zeit- und Budgetvorgaben

8.4 Initiierung und Planung von Arbeitspaketen

Die rolleninhabende Person stellt eine sorgfältige Vorbereitung und Initiierung von

Projekten und Arbeitspaketen sicher. Zu Projektbeginn wird in enger Abstimmung mit

der Auftraggeberin ein detaillierter Projekt- bzw. Arbeitspaketauftrag erstellt. Dieser

definiert insbesondere Ziele, Umfang und Anforderungen. Im Zuge der Initiierung

werden alle relevanten Interessenvertretenden identifiziert und frühzeitig

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

eingebunden, um deren Erwartungen und Anforderungen angemessen zu

berücksichtigen.

8.4.1 Erster Projektplan und Risikoanalyse

Zu Beginn wird ein initialer Projektplan erstellt, der einen Überblick über die geplanten

Phasen, den Zeitplan, die erforderlichen Ressourcen sowie die vorgesehenen

Meilensteine gibt. Dieser Plan bildet die Grundlage für die weitere Planung und

Umsetzung des Projekts oder Arbeitspakets. Darüber hinaus führt die rolleninhabende

Person eine erste Risikoanalyse durch, um potenzielle Risiken und

Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur

Risikominimierung abzuleiten.

8.4.2 Kommunikationsstrategie und Dokumentation

Die rolleninhabende Person entwickelt eine klare und zielgerichtete

Kommunikationsstrategie, die sicherstellt, dass alle Beteiligten jederzeit über den

aktuellen Stand des Projekts oder Arbeitspakets informiert sind. Der Projekt- bzw.

Arbeitspaketplan sowie alle relevanten Dokumente und Entscheidungen werden

vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Diese Dokumentation wird den

Interessenvertretenden zur Verfügung gestellt, um Transparenz und eine

revisionssichere Projekt- bzw. Arbeitspaketführung zu gewährleisten.

8.5 Projekt- und Arbeitspaketplanung

Aufbauend auf der initialen Projektplanung, die während der Projekt- bzw.

Arbeitspaketinitiierungsphase erstellt wurde, entwickelt die rolleninhabende Person

einen umfassenden und detaillierten Projektplan. Dieser bildet alle wesentlichen

Aspekte des Projekts oder des Arbeitspakets ab und umfasst eine strukturierte

Planung der Projektphasen sowie der einzelnen Arbeitspakete.

Ein zentraler Bestandteil ist die Erstellung eines detaillierten Zeitplans mit klar

definierten Meilensteinen. Dieser ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Vorgehensweise und dient als Grundlage für die Steuerung und Überwachung des

Projektfortschritts.

Ergänzend dazu erstellt und pflegt die rolleninhabende Person bei Bedarf einen

Ressourcenplan. Dieser beschreibt den erforderlichen Einsatz personeller und

materieller Ressourcen und stellt sicher, dass das Projekt oder Arbeitspaket mit den

notwendigen Mitteln ausgestattet ist, um die gesetzten Ziele erfolgreich zu erreichen.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Projekt- und Arbeitspaketplanung ist das

Risikomanagement. Bei Bedarf wird ein Risikomanagementplan entwickelt, der

potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert und bewertet. Auf dieser Basis werden

geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert und umgesetzt, um

Projektrisiken zu reduzieren und den erfolgreichen Abschluss des Projekts oder

Arbeitspakets zu unterstützen.

Darüber hinaus werden Kommunikations- und Berichterstattungsprozesse festgelegt.

Diese stellen sicher, dass alle beteiligten Stakeholder jederzeit über den aktuellen

Projektstatus informiert sind. Durch eine regelmäßige, transparente Kommunikation

können Herausforderungen frühzeitig erkannt und erforderliche Anpassungen

vorgenommen werden, um die Projekt- und Arbeitspaketziele zuverlässig zu erreichen.

8.6 Projekt- und Arbeitspaketdurchführung

Die rolleninhabende Person ist verantwortlich für die Planung, Durchführung sowie die

Überwachung des Projekts bzw. des jeweiligen Arbeitspakets auf Grundlage des

erstellten Projektplans. Dazu zählen die Koordination und Steuerung aller Aktivitäten,

die Sicherstellung der termingerechten und qualitativ hochwertigen Umsetzung der

geplanten Aufgaben sowie die Durchführung regelmäßiger Team- und

Statusmeetings.

Während der Projektlaufzeit überwacht sie kontinuierlich den Projektfortschritt und

passt den Projektplan bei Bedarf an, um auf Änderungen und unvorhergesehene

Ereignisse angemessen reagieren zu können. Zur Sicherstellung der Qualität der

Projekt- und Arbeitspaketergebnisse werden regelmäßige Qualitätskontrollen und

Prüfungen durchgeführt. Darüber hinaus werden Änderungen und Risiken fortlaufend

dokumentiert, nachverfolgt und bewertet, um eine effektive Projektsteuerung und -

kontrolle zu gewährleisten.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 15 von 22

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

8.7 Durchführung, Steuerung und Berichtswesen

Der Auftragnehmer verantwortet die Durchführung und Überwachung des

Arbeitspakets auf Grundlage des abgestimmten Plans. Dazu zählen die Koordination

und Steuerung der Aktivitäten, die Sicherstellung der termingerechten und qualitativ

hochwertigen Umsetzung sowie die Durchführung der erforderlichen Abstimmungs-

und Statustermine.

Während der Laufzeit überwacht er kontinuierlich den Fortschritt und passt die

Planung bei Bedarf an, um auf Änderungen und unvorhergesehene Ereignisse

angemessen zu reagieren. Zu den Steuerungsaufgaben zählen insbesondere:

 die regelmäßige Erstellung von Statusberichten für die Auftraggeberin und

weitere relevante Beteiligte

 die Überwachung von Zeitplänen, Aufwänden und Ressourceneinsatz

 die Durchführung von Soll-Ist-Vergleichen zur frühzeitigen Identifikation von

Abweichungen.

Werden Abweichungen festgestellt, schlägt der Auftragnehmer geeignete Korrektur-

maßnahmen vor und setzt die abgestimmten Maßnahmen um. Änderungen und

Risiken werden fortlaufend dokumentiert, nachverfolgt und bewertet. Entscheidungen

über Priorisierung, Budget und Personaleinsatz verbleiben bei der Auftraggeberin.

8.8 Kommunikation und Stakeholder-Management

Eine effektive Kommunikation sowie ein strukturiertes Stakeholder-Management sind

entscheidend für den Erfolg eines Projekts oder Arbeitspakets. Die rolleninhabende

Person entwickelt und implementiert einen Kommunikationsplan, der sicherstellt, dass

alle relevanten Informationen zeitnah, transparent und zielgruppengerecht an die

Stakeholder übermittelt werden. Regelmäßige Abstimmungen mit der Auftraggeberin

sowie weiteren Stakeholdern dienen dazu, Erwartungen zu klären und sicherzustellen,

dass alle Beteiligten kontinuierlich über den Projektfortschritt sowie über potenzielle

Risiken oder Änderungen informiert sind. Darüber hinaus organisiert und moderiert die

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

rolleninhabende Person bei Bedarf Stakeholder-Workshops und Meetings und stellt

die Einhaltung der definierten Kommunikationsrichtlinien und -prozesse sicher.

8.9 Risikomanagement

Das Management von Projektrisiken ist eine kontinuierliche Aufgabe der

rolleninhabenden Person. Sie identifiziert und bewertet fortlaufend potenzielle Risiken

und entwickelt geeignete Strategien zu deren Steuerung. Diese

Risikomanagementstrategien werden regelmäßig überprüft und an den aktuellen

Projektfortschritt sowie an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Die

rolleninhabende Person führt ein Risikoregister, dokumentiert sämtliche Risiken

einschließlich der zugehörigen Maßnahmen zur Risikominderung und stellt sicher,

dass diese Maßnahmen wirksam umgesetzt werden.

8.10 Qualitätsmanagement

Die Sicherstellung der Qualität von Projekt- und Arbeitspaketergebnissen gehört zu

den zentralen Aufgaben der der rolleninhabenden Person. Zu diesem Zweck wird ein

Qualitätsmanagementplan implementiert, der regelmäßige Qualitätskontrollen und -

prüfungen vorsieht. Die verantwortliche Person stellt sicher, dass sämtliche

Ergebnisse den festgelegten Qualitätsstandards und Richtlinien entsprechen.

Die Auftraggeberin übernimmt dabei nicht die Rolle der Qualitätssicherungsinstanz für

die rolleninhabenden Person oder deren Aufgabe. Die Verantwortung für die Qualität

der Arbeitsergebnisse liegt vollständig bei der der rolleninhabenden Person.

Dokumentationen werden sorgfältig geprüft und freigegeben, und erforderliche

Korrekturmaßnahmen werden zeitnah eingeleitet und umgesetzt.

Nachbesserungen von Projekt- und Arbeitspaketergebnissen, die aufgrund

mangelnder Qualität durch den Auftragnehmenden notwendig werden, sind

unentgeltlich durchzuführen. Die Qualitätssicherungsmaßnahmen werden während

des gesamten Projektverlaufs konsequent angewendet.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

8.11 Projekt- und Arbeitspaketabnahme

Vor dem Abschluss eines Projekts oder Arbeitspakets erfolgt eine offizielle Abnahme

durch die Auftraggeberin. Hierzu reicht die für die rolleninhabenden Person alle

erstellten und geschuldeten Arbeitsergebnisse einschließlich eines Abschlussberichts,

der die Ergebnisse und den Verlauf des Projekts oder Arbeitspakets dokumentiert, bei

der Auftraggeberin zur finalen Prüfung ein (Bereitstellung zur Abnahme).

Die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung und der auf ihrer Grundlage erteilten

Einzelaufträge werden als Dienstleistungen erbracht. Die Prüfung nach diesem

Abschnitt ist keine Abnahme im Sinne der §§ 640 ff. BGB; sie dient der Feststellung,

ob die vereinbarten Leistungen erbracht wurden und die Arbeitsergebnisse den

vereinbarten Anforderungen entsprechen.

Die Auftraggeberin prüft die Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist.

Dabei werden eventuell festgestellte Mängel in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert

und dieser verantwortlichen Person spätestens zum Ablauf der Frist bereitgestellt.

Kategorien von Mängeln

Mängel können in folgende Klassen eingeteilt werden und werden entsprechend im

Abnahmeprotokoll vermerkt:

 Fehlerklasse 1 – schwerwiegende Mängel:

Die Abnahme wird verweigert, wenn z. B. wesentliche Dokumente fehlen, feh-

lerhaft sind, sich widersprechen oder bei der Erstellung bzw. Implementierung

von Dokumenten gravierende Abweichungen aufgetreten sind.

 Fehlerklasse 2 – erhebliche Mängel:

Die Abnahme kann verweigert oder unter Vorbehalt durchgeführt werden,

wenn z. B. inhaltliche oder formelle Fehler in den erarbeiteten Dokumenten

vorliegen, die die Verständlichkeit oder Korrektheit nicht unmittelbar beein-

trächtigen (z. B. fehlerhafte Gliederung, abweichende Bezeichnungen).

 Fehlerklasse 3 – geringfügige Mängel:

Die Abnahme erfolgt in jedem Fall, gegebenenfalls unter Vorbehalt der Män-

gelbeseitigung, wenn z. B. kleinere Rechtschreib- oder Grammatikfehler oder

Abweichungen von der gewünschten Formatierung vorliegen.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Beseitigung von Mängeln

Die rolleninhabende Person ist verpflichtet, aufgetretene Mängel innerhalb einer an-

gemessenen Frist unentgeltlich zu beheben. Bei Mängeln der Fehlerklasse 1 oder 2,

die eine Abnahme verhindern, müssen diese behoben werden, bevor das Projekt

oder Arbeitspaket erneut zur Abnahme bei den Auftraggebenden eingereicht wird.

Eine Abnahme erfolgt erst, wenn alle abnahmeverhindernden Mängel behoben sind.

Grundlage der Abrechnung sind bei Vergütung nach Aufwand die tatsächlich

geleisteten Beratertage zu den Preisen der Rahmenvereinbarung, bei Einzelaufträgen

mit Pauschalfestpreis der vereinbarte Festpreis nach dem im Einzelauftrag

festgelegten Zahlungsplan. Der Auftragnehmer führt je Einzelauftrag einen Leistungs-

nachweis, der die erbrachten Leistungen und die aufgewendeten Beratertage

ausweist; die Auftraggeberin bestätigt ihn. Der bestätigte Leistungsnachweis ist der

Rechnung beizufügen.

8.12 Abschluss und Übergabe

Ein Arbeitspaket gilt als abgeschlossen, wenn die Auftraggeberin die Arbeits-

ergebnisse entgegengenommen hat und alle im Prüfprotokoll dokumentierten

Beanstandungen behoben sind. Auf Wunsch der Auftraggeberin führt der

Auftragnehmer einen Abschluss- oder Lessons-Learned-Termin durch.

Mit dem Abschluss übergibt der Auftragnehmer die relevanten Unterlagen,

insbesondere:

 Projektbericht: Zusammenfassung der Projekt- oder Arbeitspaketsziele,

Ergebnisse, Risiken, Meilensteine und Lessons Learned.

 Dokumentation: Alle relevanten Unterlagen wie Anforderungsspezifikationen,

Entwürfe, Testergebnisse, Benutzerhandbücher und technische

Dokumentationen.

 Projektmanagement-Dokumente: Projektplan, Ressourcenplan,

Kommunikationsplan, Risikomanagement-Plan und Qualitätssicherungs-Plan.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 19 von 22

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

 Quellcode und Software: Alle im Projekt oder Arbeitspaket entwickelten

Softwarebestandteile.

 Daten und Informationen: Alle während des Projekts oder Arbeitspakets

gesammelten relevanten Daten.

 Sicherheits- und Datenschutzdokumente: Nachweise über implementierte

Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen.

 Wartungs- und Betriebsanleitungen: Anleitungen für den Betrieb und die

Wartung der Projektergebnisse.

 Schulungs- und Unterstützungsmaterial: Materialien für die Schulung und

Unterstützung der nutzenden Personen.

 Empfehlungen für zukünftige Projekte oder Arbeitspakete: Basierend auf

den Erfahrungen und Erkenntnissen des aktuellen Projekts.

Die Einräumung der Nutzungsrechte an den übergebenen Arbeitsergebnissen richtet

sich nach den vertraglichen Regelungen.

8.13 Nutzung der IT-Infrastruktur und Vorlagen der Auftraggeberin

Bei der Durchführung von Projekten und Arbeitspaketen sowie für die Dokumentation

sind die IT-Infrastruktur und die Anwendungen der Auftraggeberin zu nutzen. Die

Auftraggeberin stellt dafür die notwendige IT-Infrastruktur, ggf. mobilen Zugänge und

Systeme bereit. Die Verarbeitung projektbezogener Informationen auf den IT-

Systemen des Auftragnehmenden ist nur mit vorheriger Zustimmung der

Auftraggeberin zulässig.

Für die Planung, Durchführung und Dokumentation von Projekten oder Arbeitspaketen

sind die Vorlagen der Auftraggeberin verpflichtend zu verwenden.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

9 Allgemeine Regelungen

9.1 Overhead-Aufwand

Kosten seitens der Auftragnehmenden, welche zur Steuerung erforderlich sind und als

Overhead bezeichnet werden könnten, können nicht separat in Rechnung gestellt

werden. Dazu zählen zum Beispiel Tätigkeiten, die seitens des Auftragnehmers

gegenüber dem Auftraggeber Transparenz in puncto Personalmanagement schaffen.

9.2 Personaleinsatz und Austausch von Personen

Die Auftraggeberin kann den Austausch von Personal verlangen, wenn dieses nicht

den vereinbarten Anforderungen entspricht oder sich als nicht geeignet für die

jeweilige Aufgabenstellung erweist. Die Auftragnehmenden stellen sicher, dass

kurzfristig (innerhalb 10 Werktagen) adäquater Ersatz bereitgestellt wird, um den

Fortgang der Projekte oder der entsprechenden Leistungserbringung nicht zu

gefährden.

Der Auftragnehmer setzt Personen ein, die dem im jeweiligen Miniwettbewerb/Einzel-

Direktabruf geforderten Qualifikationsprofil entsprechen. Ein Wechsel der für einen

Miniwettbewerb/Einzel-Direktabruf eingesetzten Personen bedarf der vorherigen

Zustimmung der Auftraggeberin. Vor dem Einsatz einer anderen Person weist der

Auftragnehmer nach, dass diese das geforderte Qualifikationsprofil mindestens

gleichwertig erfüllt; die Auftraggeberin wird ihre Zustimmung nicht sachwidrig

verweigern.

Die Auftraggeberin kann den Austausch eingesetzter Personen verlangen, wenn diese

nicht dem geforderten Qualifikationsprofil entsprechen oder sich für die jeweilige

Aufgabenstellung als nicht geeignet erweisen. Fällt eine eingesetzte Person aus oder

verlangt die Auftraggeberin den Austausch, stellt der Auftragnehmer innerhalb von 10

Werktagen gleichwertigen Ersatz bereit (Ersatzfrist), um den Fortgang der Leistungs-

erbringung nicht zu gefährden. Die Ersatzfrist und die Vertretungsregelung des

folgenden Kapitels sind Mindestanforderungen an den Personaleinsatz (Kriterien-

katalog, Blatt 5_Personal); ihre strukturelle Absicherung ist Gegenstand des Personal-

und Teamkonzepts K3.

Eine Vergütung für die Einarbeitungszeit erfolgt nicht.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 21 von 22

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

9.3 Einarbeitung und Vertretung

Die Auftraggeberin vergütet den Einarbeitungsaufwand der zunächst eingesetzten

Person. Weitere Aufwände, die durch einen vom Auftragnehmer veranlassten

Personalwechsel entstehen, werden nicht vergütet.

Der Auftragnehmer trifft für jeden Einzelauftrag eine verbindliche Vertretungsregelung.

Während der vertraglich vereinbarten Geschäftszeiten muss ohne schuldhaftes

Zögern eine einsatzbereite Vertretung zur Verfügung stehen. Ein hierdurch

entstehender Mehraufwand wird nicht gesondert vergütet.

AZ: BIT14-0230-1246 Seite 22 von 22

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