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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT
Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen
Inhaltsverzeichnis
1 Demarkierung 5
2 Vorarbeiten 8
3 Markierung Typ II mit thermoplastischer Heißplastikmasse herstellen 9
4 Markierung mit Reibeplastik Typ II herstellen 13
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Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen
24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 1 von 15
Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
1. Allgemeine Beschreibung der Leistung
Art der Maßnahme
Die Ausschreibung umfasst die Erneuerung bzw. Wartung der vorhandenen
Fahrbahn-Markierungen im Stadtgebiet von Velbert.
Die Arbeiten können örtlich und zeitlich nicht zusammenhängend ausgeführt
werden. Es werden daher jeweils Einzelaufträge mit einer Auswahl von Einzel-
leistungen aus dem Gesamtleistungskatalog erteilt. Der Auftraggeber hält je-
doch immer ausreichend Aufträge vor, um eine Tagesleistung zu gewähren. An-
fahrten seitens des Auftragnehmers für weniger als eine Tagesleistung werden
ausgeschlossen.
Des Weiteren hat der Auftragnehmer sicherzustellen dass in den Monaten
Mai und August 2027 jeweils an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Werk-
tagen zwischen Montag und Freitag eine Markierungskolonne für den Auf-
traggeber tätig wird. Bei Auftragsverlängerung gilt selbiges in den Mona-
ten Mai und August 2028.
Sollte auf Grund der Witterungsverhältnisse eine Ausführung der Arbeiten nicht
möglich sein verschieben sich die Ausführungstage jeweils unmittelbar um
einen Arbeitstag nach hinten.
Unberührt von dieser Regelung bleiben zusätzliche Ausführungstage, in erster
Linie zwischen April und Oktober, die bei Bedarf vom Auftraggeber mitgeteilt
werden. Hier ist sicherzustellen das binnen drei Werktagen eine Markierungsko-
lonne zur Verfügung steht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Absprache mit der zuständigen Abteilung
Verkehr und Mobilität kurzfristig mit den in Auftrag gegebenen Arbeiten zu be-
ginnen und diese zügig zu Ende zu führen.
Die Einzelaufträge setzen sich voraussichtlich wie folgt zusammen:
60 % der Aufträge < 1.000 € netto
40 % der Aufträge > 1.000 € netto
2. Auszuführende Leistungen
2.1 Für alle auszuführenden Arbeiten
Für alle auszuführenden Arbeiten gelten die nachstehend aufgeführten Regel-
werke in der am Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung gültigen Ausgabe:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungs-Vorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
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24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 2 von 15
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
(VwV-StVO)
- Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Markierung von
Straßen
(ZTV-M)
- Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06)
- Straßenmarkierungsmaterialien - Anforderungen an Markierungen auf
Straßen (DIN EN 1436)
- Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Siche-
rungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)
- Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im
Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR 5.2)
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV)
- Alle einschlägigen DIN-Vorschriften
- Abfallsatzung des Kreises Mettmann
- Die einschlägigen Umweltschutzbestimmungen
2.2 Verkehrssicherungsmaßnahmen
Zu Beginn des Vertrages ist eine sogenannte Jahresgenehmigung gemäß § 45
StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
Maßnahmen die über die in der Jahresgenehmigung erlassenen Regelungen
hinausgehen sind gesondert bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass eine Beeinträchtigung der Verkehrs-
teilnehmer soweit wie möglich vermieden wird und für Anlieger der Zugang zu
ihren Grundstücken und die Zufahrt zu ihren Garagen und Einstellplätzen stets
gewährleistet bleibt.
Sollten Halteverbotsstrecken für die anstehenden Arbeiten erforderlich sein,
wird der Auftraggeber Diese im Vorfeld einrichten. Werden die unter Punkt 1
vereinbarten Ausführungstermine seitens des Auftragnehmers nicht wargenom-
men, behält der Auftraggeber sich vor, die Aufwendungen für die Beschilderung
dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.
2.3 Allgemeines
Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Einbaudicken beziehen sich auf die
Schichtdicken im eingebauten Zustand.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Ausführbarkeit oder die technische
Güte der bauseitigen Forderungen und Anordnungen, so hat er diese unverzüg-
lich dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Bauleiter des AG vor Ort
sein ist ihm dies unmittelbar auch mündlich mitzuteilen.
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Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Der Bieter hat sicherzustellen, dass ein geprüfter Fahrbahnmarkierer ge-
mäß ZTV-M bei allen Arbeiten dieses Vertrages die Arbeiten vor Ort leitet
bzw. beaufsichtigt.
2.4 Materialien
Außer den einschlägigen Vorschriften sind bei der Verwendung der Materialien
auch die Vorschriften und Angaben der Hersteller zu beachten.
2.5 Einheitspreise
In die Einheitspreise einzurechnen sind:
- Muster und Proben von Materialien
- Kosten der Abnahmedurchführung und Messprotokolle
- Mehrkosten durch Splitten in mehrere kleinere Aufträge
- Kosten für Baustelleneinrichtung und -räumung
- Kosten zur Sicherung der Baumaßnahme nach RSA und ZTV-SA
- Kosten für die Beantragung der Sperrgenehmigung
- Kosten zur Entsorgung des Kehrgutes und der Altbaustoffe
- Kosten für die Verkehrsrechtliche Jahresgenehmigung
- Kosten für weitere Verkehrsrechtliche Genehmigungen sofern erforderlich
3. Auftragserteilung und Abrechnung
3.1 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt in mehreren Einzelaufträgen je Standort, die sich
über das Jahr verteilen.
3.2 Auftragssumme
Die ausgeschriebenen Mengenansätze ergeben sich aus den Durchschnittswer-
ten der letzten Jahre. Aus diesem Grund kann die tatsächlich vergebene Auf-
tragsmenge von der ausgeschriebenen Gesamtmenge abweichen.
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24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 4 von 15
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Für Kleinstaufträge wird kein gesonderter Zuschlag gewährt.
3.3 Auftragsverlängerung
Der Vertrag kann bei beidseitigem Einvernehmen optional bis zu vier Wochen
vor Vertragsende um maximal ein Jahr verlängert werden.
3.4 Rechnungslegung
Die Rechnungslegung hat auf Grundlage der erteilten Einzelaufträge zu erfol-
gen. Es handelt sich um Arbeiten unterschiedlichen Umfanges.
Die Rechnungen sind aufgeschlüsselt nach Standorten zeitnah einzureichen.
Leistungen aufgrund von Nachtragsaufträgen sind gesondert aufzuführen.
Abgerechnet wird nur die tatsächlich aufgebrachte Markierung. Lücken bei un-
terbrochener Längs- bzw. Quer-Markierung werden nicht berücksichtigt.
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
1 Demarkierung
Vorbemerkungen
Verwertung von nicht wiederverwendbaren Altbaustoffen oder nicht
wiederverwertbaren Altbaustoffen
Verwertung oder Beseitigung der Aushubmaterialien
Die Verwertung oder Beseitigung der Aushubmaterialien
a) nicht wiederverwendbare Altbaustoffe
b) nicht wiederverwertbare Altbaustoffe
ist besonders geregelt.
Verwertung der recyclingfähigen Aufbruch- und Aushubmaterialien
Nicht wiederverwendbare Altbaustoffe
Recyclingfähiges Aufbruch- und Aushubmaterial ist einer Recyclinganlage, die
der "Gütegemeinschaft Recyclingbaustoffe" angehört, zuzuführen.
Bituminöses Aufbruchmaterial ist einer Recyclinganlage oder einer
Asphaltmischanlage zuzuführen.
Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden
Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Nachweis der Verwertung
Der Nachweis über die gesetzliche und satzungsgemäße Verwertung ist zu
führen und durch Lieferscheine, Wiegekarten bzw. Rechnungen dem
Auftraggeber zu belegen.
Beseitigung von nicht wiederverwertbaren Altbaustoffen
Nicht wiederverwertbare Altstoffe
Die nicht wiederverwertbaren Altbaustoffe, aller im Leistungsverzeichnis
enthaltenen Aufbruch- und Aufnahmepositionen, werden nach den gesetzlichen
Bestimmungen der Abfallsatzung des Kreises Mettmann entsorgt.
Die jeweiligen Kippgebühren sind in die entsprechenden Positionen
einzurechnen und werden nicht besonders vergütet.
Nachweis der Entsorgung
Der Nachweis über die gesetzliche und satzungsgemäße Entsorgung ist zu
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Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
führen und durch Lieferscheine, Wiegekarten bzw. Rechnungen dem
Auftraggeber zu belegen.
1.1 Markierung durch Abziehen entfernen
Markierungen auf bituminösen Deckschichten, in Fahrbahnen und
Fahrbahnnebenflächen, durch Abziehen entfernen.
Markierungsstoffart = Folie
Strichbreiten von 0,10 m bis 0,50 m, sowie Pfeil, Buchstabe, Ziffer,
Verkehrsschild und Piktogramm. Abgerechnet wird nach der Fläche, des
kleinsten umschließenden Rechteckes.
Das Folienmaterial wird aufgeladen, abgefahren und gemäß Vorbemerkung
beseitigt.
20 m² .................... ....................
1.2 Markierung durch Feinfräsen entfernen
Markierungen auf bituminösen Deckschichten, in Fahrbahnen und
Fahrbahnnebenflächen, durch Feinfräsen entfernen.
Markierungsstoffart = Plastikmasse aufgelegt
Strichbreiten von 0,10 m bis 0,50 m, sowie Pfeil, Buchstabe, Ziffer,
Verkehrsschild und Piktogramm. Abgerechnet wird nach der Fläche, des
kleinsten umschließenden Rechteckes.
Das Fräsgut wird aufgeladen, abgefahren und gemäß Vorbemerkung beseitigt.
50 m² .................... ....................
1.3 Markierung durch Ausfräsen entfernen
Markierungen auf bituminösen Deckschichten, in Fahrbahnen und
Fahrbahnnebenflächen, 10 mm tief durch Ausfräsen entfernen.
Markierungsstoffart = Plastikmasse eingelegt
Strichbreiten von 0,10 m bis 0,50 m, sowie Pfeil, Buchstabe, Ziffer,
Verkehrsschild und Piktogramm. Abgerechnet wird nach der Fläche, des
kleinsten umschließenden Rechteckes.
Das Fräsgut wird aufgeladen, abgefahren und gemäß Vorbemerkung beseitigt.
20 m² .................... ....................
1.4 Ausgefräste Fläche verfüllen
Asphaltmastix nach ZTV Asphalt-StB 01, für Fahrbahnen und
Fahrbahnnebenflächen der Bauklassen II bis V, liefern und in ca. 10 mm tief
ausgefräste, bituminöse Deckschichten der Fahrbahnen und
Fahrbahnnebenflächen einbauen.
Das Abstreumaterial auf die heiße Oberfläche aufbringen und mit einer glatten
Handwalze einwalzen.
Abstreumaterial licht bituminierter Edelsplitt aus Basalt der Körnung 5/8 mm.
Schichtdicke ca. 1,0 cm einschließlich eingewalztem Abstreugut.
Übertrag: ....................
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Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
20 m² .................... ....................
1 Demarkierung ....................
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Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
2 Vorarbeiten
2.1 Markierungsflächen trocknen
Fläche für Markierungen auf Anordnung des AG schonend trocknen.
Abgerechnet wird die zu markierende Fläche. Bei Pfeil, Buchstabe, Ziffer,
Verkehrsschild und Piktogramm ergibt sich die Fläche aus dem kleinsten
umschließenden Rechteck.
20 m² .................... ....................
2.2 Markierungsfläche reinigen
Fläche der Markierung auf Anordnung des AG mit Saugkehrwagen (bei
kleineren Flächen von Hand) reinigen.
Kehrgut aufnehmen und gemäß den Vorbemerkungen beseitigen.
Abgerechnet wird die zu markierende Fläche. Bei Pfeil, Buchstabe, Ziffer,
Verkehrsschild und Piktogramm ergibt sich die Fläche aus dem kleinsten
umschließenden Rechteck.
50 m² .................... ....................
2.3 Vormarkierung herstellen
Vormarkierung inklusive aller Nebenarbeiten herstellen.
2000 m .................... ....................
2 Vorarbeiten ....................
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Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
3 Markierung Typ II mit thermoplastischer Heißplastikmasse herstellen
Vorbemerkungen
Markierungsarbeiten mit thermoplastischer Heißplastikmasse
Markierungsstoffart:
Weiße Heißplastikmasse Typ II,
als Glattstrichsystem (mit erhöter Nachtsichbarkeit bei Nässe),
Verkehrsklasse P7
Griffigkeit S1
Tagessichtbarkeit Q5
Nachtsichtbarkeit trocken R5
Nachtsichtbarkeit bei Nässe RW5
Überrollbarkeit T2
Einbau-Schichtdicke 3,00 mm
Alle Werte beziehen sich auf den Neuzustand.
Es dürfen nur die von der Bundesanstalt für Straßenwesen zugelassenen Mar-
kierungsstoffe verwendet werden.
Als Nachweis der Eignung gilt ein Prüfbericht der angebotenen Materialien.
Eine Fotokopie des Zulassungsbescheides ist dem Angebot beizufügen.
Dabei müssen die Prüfwerte der angebotenen Heißplastikmasse bei den jeweils
geforderten Schichtdicken nach 4,0 Mio. Radüberrollungen zu 90% erreicht
sein.
Abgerechnet wird nach markierter Strichlänge in der Achse.
Doppelstrich werden als zwei Striche abgerechnet.
Loser Schmutz ist von der zu markierenden Fläche zu entfernen.
Bietererklärung
Bietererklärung
zu
den angebotenen Markierungsstoffen
Wie erklären hiermit, dass die angebotenen Markierungsmaterialien
(Markierungsstoffe,Beistoffe und Nachstreumittelgemische) mit den
Bezeichnungen:
......................................................................................
......................................................................................
......................................................................................
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Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
(Chemikaliengesetz ChemG) vom 16.09.1980, BGBl, I S. 1718 und des
Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) vom 15.03.1974, BGBl, I S. 721
und den einschlägigen Verordnungen entsprechen.
3.1 Schmalstrich 120 mm durchgehend herstellen
Schmalstrich 120 mm durchgehend,
als Fahrstreifen-, Fahrbahn-, Radfahrstreifen bzw. Parkflächenbegrenzung
herstellen.
800 m .................... ....................
3.2 Schmalstrich 120 mm unterbrochen 1:1:1 herstellen
Schmalstrich 120 mm unterbrochen im Verhältnis 1:1:1,
als Leitlinie, Mittelmarkierung, Radfahrleitlinie und Radfahrstreifenbegrenzung
herstellen.
wahlweise: 0,5 m Strich / 0,5 m Lücke / 0,5 m Strich
1 m Strich / 1 m Lücke / 1 m Strich
1,5 m Strich / 1,5 m Lücke / 1,5 m Strich
3 m Strich / 3 m Lücke / 3 m Strich
6 m Strich / 6 m Lücke / 6 m Strich
1000 m .................... ....................
3.3 Schmalstrich 120 mm unterbrochen 2:1:2 herstellen
Schmalstrich 120 mm unterbrochen im Verhältnis 2:1:2,
als Mittelmarkierung herstellen.
wahlweise: 3 m Strich / 1,5 m Lücke / 3 m Strich
6 m Strich / 3 m Lücke / 6 m Strich
50 m .................... ....................
3.4 Schmalstrich 120 mm unterbrochen 2,5:1:2,5 herstellen
Schmalstrich 120 mm unterbrochen im Verhältnis 2,5:1:2,5 als Fußgängerfurt
herstellen.
0,5 m Strich / 0,2 m Lücke / 0,5 m Strich
30 m .................... ....................
3.5 Schmalstrich 120 mm als Verkehrszeichen 299 herstellen
Schmalstrich 120 mm als Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack) herstellen.
20 m .................... ....................
3.6 Breitstrich 250 mm durchgehend herstellen
Breitstrich 250 mm durchgehend herstellen.
60 m .................... ....................
Übertrag: ....................
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Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen
24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 11 von 15
Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
3 .7 Breitstrich 250 mm unterbrochen 1:1:1 herstellen
Breitstrich 250 mm unterbrochen im Verhältnis 1:1:1,
als Fahrbahnbegrenzung, Mittelmarkierung und Radfahrstreifenbegrenzung
herstellen.
wahlweise: 0,5 m Strich / 0,5 m Lücke / 0,5 m Strich
1 m Strich, / 1 m Lücke / 1 m Strich
1,5 m Strich / 1,5 m Lücke / 1,5 m Strich
3 m Strich / 3 m Lücke / 3 m Strich
45 m .................... ....................
3.8 Breitstrich 250 mm unterbrochen 2,5:1:2,5 herstellen
Breitstrich 250 mm unterbrochen im Verhältnis 2,5:1:2,5 als Radfahrerfurt
herstellen.
0,5 m Strich / 0,2 m Lücke / 0,5 m Strich
15 m .................... ....................
3.9 Breitstrich 250 mm als Schrägstrichgatter herstellen
Breitstrich 250 mm als Schrägstrichgatter für kleine Sperrfläche herstellen.
50 m .................... ....................
3.10 Breitstrich 400 mm als Fußgängerüberweg herstellen
Breitstrich 400 mm als Fußgängerüberweg herstellen.
50 m .................... ....................
3.11 Breitstrich 500 mm als Fußgängerüberweg herstellen
Breitstrich 500 mm als Fußgängerüberweg herstellen.
50 m .................... ....................
3.12 Breitstrich 500 mm durchgehend als Haltelinie herstellen
Breitstrich 500 mm durchgehend als Haltelinie herstellen.
20 m .................... ....................
3.13 Breitstrich 500 mm unterbrochen als Wartelinie herstellen.
Breitstrich 500 mm unterbrochen als Wartelinie herstellen.
10 m .................... ....................
3.14 Breitstrich 500 mm als Schrägstrichgatter herstellen
Breitstrich 500 mm als Schrägstrichgatter herstellen.
25 m .................... ....................
3.15 Richtungspfeil geradeaus 5.000 mm herstellen.
Richtungspfeil geradeaus 5.000 mm lang herstellen.
3 St .................... ....................
3.16 Richtungspfeil geradeaus und abbiegend 5.000 mm herstellen.
Richtungspfeil geradeaus und abbiegend 5.000 mm lang herstellen.
Übertrag: ....................
[Seite 13]
TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT
Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen
24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 12 von 15
Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
wahlweise: geradeaus und rechts ab
geradeaus und links ab
3 St .................... ....................
3.17 Richtungspfeil abbiegend 5.000 mm herstellen.
Richtungspfeil abbiegend 5.000 mm lang herstellen.
wahlweise: rechts-ab
links-ab
3 St .................... ....................
3.18 Richtungspfeil doppelt-abbiegend 5.000 mm herstellen.
Richtungspfeil doppelt-abbiegend 5.000 mm lang herstellen.
1 St .................... ....................
3.19 Buchstabe 4.000 mm hoch herstellen.
Buchstabe (A - Z) 4.000 mm hoch,
Engschrift DIN 1451 Teil 3, 3-fach längsverzerrt herstellen.
6 St .................... ....................
3.20 Ziffer 4.000 mm hoch herstellen
Ziffer (0 - 9) 4.000 mm hoch
Engschrift DIN 1451 Teil 2, 3-fach längsverzerrt herstellen.
2 St .................... ....................
3.21 Piktogramm "Radfahrer" herstellen.
Piktogramm "Radfahrer" 1.000 x 1.300 mm herstellen.
5 St .................... ....................
3.22 Piktogramm "Kinder" 1.520 x 3.000 herstellen.
Piktogramm "Kinder" 1.520 x 3.000 mm herstellen
1 St .................... ....................
3.23 Piktogramm "Kinder" 1.250 x 4.000 herstellen
Piktogramm "Kinder" 1.250 x 4.000 mm herstellen.
1 St .................... ....................
3.24 Piktogramm "Behinderte" herstellen
Piktogramm "Behinderte" 720 x 1.000 mm herstellen.
1 St .................... ....................
3 Markierung Typ II mit thermoplastischer Heißplastikmasse herstellen ....................
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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT
Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen
24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 13 von 15
Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
4 Markierung mit Reibeplastik Typ II herstellen
Vorbemerkungen
Markierungsarbeiten mit Reibeplastik
Markierungsstoffart:
lösungsmittelfreies, mehrkomponenten Reibeplastik Typ II
Farbe: RAL 3020 Verkehrsrot
Verkehrsklasse P7
Griffigkeit S1
Tagessichtbarkeit Q5
Nachtsichtbarkeit trocken R5
Nachtsichtbarkeit bei Nässe RW4
Überrollbarkeit T3
Einbau-Schichtdicke 3,00 mm
Es dürfen nur die vom BMV zugelassenen Markierungsstoffe verwendet
werden.
Als Nachweis der Eignung gilt ein Prüfbericht der Bundesanstalt für
Straßenwesen über die Prüfung der angebotenen Materialien.
Eine Fotokopie des Zulassungsbescheides ist dem Angebot beizufügen.
Dabei müssen die Prüfwerte des angebotenen Reibeplasik bei den jeweils
geforderten Schichtdicken nach 4,0 Mio. Radüberrollungen zu 90% erreicht
sein.
Loser Schmutz ist von der zu markierenden Fläche zu entfernen.
Bietererklärung
Bietererklärung
zu
den angebotenen Markierungsstoffen
Wie erklären hiermit, dass die angebotenen Markierungsmaterialien
(Markierungsstoffe,Beistoffe und Nachstreumittelgemische) mit den
Bezeichnungen:
......................................................................................
......................................................................................
......................................................................................
den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
(Chemikaliengesetz ChemG) vom 16.09.1980, BGBl, I S. 1718 und des
Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
[Seite 15]
TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT
Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen
24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 14 von 15
Markierung Straßenmarkierung 2027/2028
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
(Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) vom 15.03.1974, BGBl, I S. 721
und den einschlägigen Verordnungen entsprechen.
4.1 Radwegmarkierung
Radwegmarkierung gemäß den Erfordernissen herstellen oder vorhandene
Markierung ausbessern
100 m² .................... ....................
4 Markierung mit Reibeplastik Typ II herstellen ....................
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