Anlage_1_zu_214_BVB-Blv_2026-673-00027.pdf

Straßenbaumpflanzungen und Landschaftsbau in der Troppauer Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 13:04 (Europe/Berlin)

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Anlage 1 zu 214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer 2026-673-00027 Baumaßnahme Straßenbaumpflanzung Troppauer Straße

Leistung

Garten- und Landschaftsbau

Fortsetzung der weiteren BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN

10.1 Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber versichert die gesamte Bauleistung. Ausgenommen davon sind Diebstahl nicht fest eingebauter Mate- rialien und Gegenstände sowie Pflanzware. Baustelleneinrichtung und Baugeräte sind nicht Bestandteil der Bauleistung und damit nicht versichert. Es gelten die Regelungen der „Allge- meine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen“ (ABU) in ihrer aktuellen Fassung. nur die Bauleistungen der Teilleistungsverzeichnisse, bei denen die Rechnungslegung an die Landeshauptstadt Dresden erfolgt.

Die Bauleistungsversicherung besteht für das Risiko des Auftraggebers und Auftragnehmers. Der Selbstbehalt von 500,- EUR je Schadensfall ist jeweils von der Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr zu tragen hat.

Sofern die Angebotssumme 250.000 € inklusive Mehrwertsteuer erreicht bzw. überschreitet, ist fol- gende Regelung vereinbart:

1, die Versicherungsprämie in Höhe von

1,25 o/ der Netto-Angebotssumme ist in die Einheitspreise einzurechnen. oo

2, Der Auftraggeber setzt die Versicherungsprämie von der

Abschlagsrechnung je Abschlag Schlussrechnung ab.

Bezugssumme ist der Endbetrag der Nettoabrechnungssumme inklusive Nachträge. Sofern der Abzug der Versicherungsprämie noch nicht bei den Abschlagsrechnungen erfolgt, wird diese von der Schlussrechnung abgesetzt.

10.2 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicher- heit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Abrechnungssumme (inkl. Umsatz- steuer) einschließlich erteilter Nachträge zu leisten.

10.3 Getrennte Rechnungslegung Die Abrechnung der Leistung wird wie folgt geteilt:

  • 70% an Landeshauptstadt Dresden, Amt 67.3, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Postfach 110153, 01330 Dresden
  • 30% an Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Postfach 100955, 01079 Dresden

Ende der weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.

Stand Mai 2010 Seite 1 von 1

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