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Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 1 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026
Vertragliche Regelungen Für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Bauleistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der VOB Teil B - DIN 1961 aktuelle Ausgabe und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB Teil C - DIN 18299 aktuelle Ausgabe.
- Angaben zur Baustelle 1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung
- Lage: 01279 Dresden, Stadtteil Laubegast, Stadtbezirk Leuben, Troppauer Straße zwischen Tauernstraße und Haus Nr. 40; Gemarkung Laubegast, Flurstück 542
- Begrenzung / Umgebungsbedingungen: Grünfläche zwischen Tauernstraße und Haus Nr. 40 Die Troppauer Straße ist eine Anliegerstraße und ist in beide Richtungen befahrbar. Beide Straßenränder werden von den Anwohnern zum Parken der PKWs umfassend genutzt.
- Flächengröße des Bearbeitungsgebietes: Straßenbaumpflanzung von 15 Stück Hochstämmen innerhalb einer Grünfläche (2-geteilt) auf einer Länge von ca. 150 m.
- Zufahrtsmöglichkeiten: Verkehrsweg Troppauer Straße
- sonstige Zugänglichkeit/ bisherige Nutzung/ Einschränkungen: beide Straßenseiten werden beparkt Der Baubereich ist beengt und allseitig von einer Hecke umgeben. Alle Leistungen sind abschnittweise und in Teilflächen / Teilkubaturen auszuführen. Lagerflächen und Zwischenlagerflächen stehen im Baubereich und außerhalb des Baubereichs nicht zur Verfügung. Im Baubereich kann nicht gewendet werden. Es ist von längeren Rückwärtsfahrten auszugehen. Der Baubereich kann max. mit LKW 2-Achser angedient werden. In den Positionen wird nicht nochmals auf diese Einschränkungen hingewiesen. Mehraufwendungen sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen Die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten ist zu beachten.
1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse Nicht vorhanden.
1.4 Verkehrsführung während der Bauzeit 1.4.1 Allgemeines Die Troppauer Straße erhält eine bauzeitliche Beschilderung gemäß StVO entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung. Relevant für die Bauausführung sind die mit Stempel versehenen Pläne der verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO). Basis der Beschilderung und Markierung ist der derzeitige Zustand, der entsprechend der baulichen und verkehrlichen Änderungen, den aktuellen Vorgaben und Richtlinien sowie den Abstimmungen mit dem Maßnahmeträger im Rahmen der Baumaßnahme angepasst und ergänzt wird. Folgende Vorschriften und Richtlinien mit der jeweils gültigen Fassung sind insbesondere zu beachten:
- Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen, RSA 21, ASR A5.2
- Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, HAV
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen, ZTV-SA sowie die darin aufgeführten jeweils gültigen Technischen Lieferbedingungen TL
Die Verkehrssicherung ist nach RSA 21 sowie ASR A5.2 auszuführen. Es sind feste Absperrungen zu verwenden. Alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind nach den Unfallverhütungsvorschriften und den polizeilichen Vorschriften durchzuführen. Die Verkehrssicherungspflicht des Auftragnehmers (AN) umfasst neben dem betroffenen Verkehrsbereich auch den Arbeitsbereich. Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen sind gemäß VOB/C DIN 18299, Abschnitt 4, Punkt 4.1.4 Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Verschmutzung der öffentlichen Verkehrsflächen möglichst geringgehalten wird. Verschmutzte Verkehrsflächen sind umgehend und fortwährend zu reinigen. Zu den für die Verkehrssicherung und -regelung notwendigen Maßnahmen gehören u. a. Einrichten, Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen der Absperrungen, Leiteinrichtungen und Beschilderungen sowie die Beleuchtung der Absperrung (auch während Zeiten eventueller Bauruhe). Die Absperrungen und die Beleuchtung der Absperrung sind im erforderlichen Umfang auch während der Dunkelheit entsprechend ZTV SA zu überprüfen und zu protokollieren. Provisorische Übergänge für Fußgänger sind durch den AN zu schaffen.
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 2 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026
Baustellenverkehr Die Verkehrssicherungseinrichtungen sind nach Ein- und Ausfahrt sofort wieder zu schließen. Die Ein- bzw. Ausfahrt darf nur in der zugelassenen Fahrtrichtung erfolgen. Verkehrstechnologische Abhängigkeiten Die Sicherung innerhalb der gesperrten Verkehrsfläche obliegt dem Auftragnehmer. Die der Verkehrsführung entgegenstehende bzw. widersprechende stationäre Beschilderung ist vollständig abzudecken oder abzubauen. Berücksichtigung der Anliegerinteressen Mit den jeweiligen Anliegern sind Absprachen über notwendige Einschränkungen der Erreichbarkeit ihrer Grundstücke zu führen und ggf. schriftlich bestätigen zu lassen. Den Ver- und Entsorgungsfahrzeugen ist nach Möglichkeit jederzeit die Zufahrt zu gewähren. Sollte dies während der Bauphase nicht immer möglich sein, sind Rücksprachen zur Klärung mit der Stadtreinigung zu führen (Verlegung der Räumungstouren, Aufstellen von Großbehältern). Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr ist jederzeit zu gewährleisten! Arbeitsstellen auf Geh- und Radwegen Aufstellpfosten auf Geh- und Radwegen dürfen keine offenen Haken besitzen (sogenannte Neptunhaken). Der Einsatz von Pfosten darf die Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Fußgängerbrücken müssen mind. 1,30 m breit sein. Die Übergänge auf diesen Brücken sind grundsätzlich absatzfrei herzustellen bzw. anzurampen. Generell sind provisorische Gehwege barrierefrei auszuführen. Gehwege müssen mit einer Mindestbreite von 1,30 m jederzeit zur Verfügung stehen. Punktuell sind Gehwegbreiten von 1,00 m möglich. Besondere Sicherungsmaßnahmen Materiallagerungen, Aushub, Bauwagen, Container, Hubarbeitsbühnen, Autokrane, Bauzäune, Gerüste, Fußgängertunnel etc. müssen zum Verkehrsbereich hin wie Arbeitsstellen (Quer- und Längsabsperrung) beschildert und beleuchtet sein. Absperrschranken dienen zur Absicherung von Arbeitsstellen im Bereich von Geh- und Radwegen. Sie müssen mindestens 1 m hoch sein. Die Elemente sind untereinander zu verbinden und müssen stabile Füße besitzen. Bei Notwegen im Fahrbahnbereich werden neben den Absperrschranken zum Verkehrsbereich Leitbaken gesetzt. Behelfsbrücken und Stahlplatten sind grundsätzlich bündig mit der anschließenden Verkehrsfläche einzubauen. Bei Stahlplatten, bei denen die Stahloberfläche in Überfahrrichtung nicht länger als 1 m ist, kann auf eine rutschsichere Oberfläche verzichtet werden. Leitbaken sind zur Absicherung von Baugruben und auf Gehwegen unzulässig. Dort sind Absperrschrankengitter einzusetzen. Bretter, Balken o. ä., auch rot-weiß gestrichen, dürfen als Absperrung nicht eingesetzt werden. Rot-weiße Warnbänder sind nur zur optischen Führung als zusätzliches Element von vorgeschriebenen Absperreinrichtungen zulässig. Sie dürfen nur außerhalb von Fahrbahnen, auf Geh- und Radwegen zur Längsführung, bei Kenntlichmachung von Materialablagerungen/ Arbeitsgeräten und wenn keine Aufgrabung vorhanden ist, verwendet werden. Die Warnbänder müssen in Abständen von max. 2 m und in der Höhe von ca. 1 m befestigt werden. Warnposten dürfen nur in Ausnahmefällen kurzzeitig mit Warnweste, Warnflagge, nur bei Tageslicht und bei Aufstellung außerhalb der Fahrbahn eingesetzt werden. Vorübergehendes Außerkraftsetzen von Verkehrszeichen Vorhandene ständige Markierungen können durch Auskreuzen mit gelber Folie außer Kraft gesetzt werden. Vorhandene ständige Verkehrszeichen, die vorübergehend außer Kraft gesetzt werden, sind komplett abzudecken bzw. abzubauen. Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen, die der neuen Verkehrsführung widersprechen, sind generell abzubauen. Auskreuzungen/ Außerkraftsetzungen von Vorwegweisern bzw. von Teilen dieser sind mit Elementen vorzunehmen, die keine Auflage/ Berührung mit der Schilderfläche haben (sondern nur Halterungen, die am Rahmen befestigt werden). Dadurch ist eine berührungslose Außerkraftsetzung zu sichern. Die Verwendung von Klebebändern, Folien etc. ist nicht erlaubt. Überwachung der Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Baustellensicherung Der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche oder dessen Beauftragter muss mindestens zweimal täglich (bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit), an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich sowie zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder Sturm die Arbeitsstelle einschließlich evtl. Umleitungsstrecken kontrollieren. Die Durchführung der Kontrollen ist schriftlich nachzuweisen. Die Nachweise sind zur ständigen Kontrolle durch die Bauleitung bzw. -überwachung auf der Baustelle zu hinterlegen. Es ist ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen zu gewährleisten. Der Ersatz von zerstörtem bzw. abhanden gekommenem Material hat unverzüglich zu erfolgen. Gegenüber dem Auftraggeber ist der Störungsbeauftragte einschließlich telefonischer Erreichbarkeit zu benennen. Dies gilt besonders für Lichtzeichenanlagen.
Antragstellung auf verkehrsrechtliche Anordnung Durch den Auftragnehmer ist sofort nach Zuschlagserteilung die Baustellensicherung nach § 45 Abs. 6 StVO i. V. m. der RSA zu beantragen und nach Maßgabe der verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde umzusetzen. Die Bearbeitung des Antrages durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgt gebührenfrei. Das ASA bestätigt auf dem Antrag zur VAO, dass es sich um ein städtisches Vorhaben handelt. Diese Bestätigung ist mit Einreichung des Antrages einzuholen.
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 3 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026
1.4.2 Beschreibung der bauzeitlichen Verkehrsführung Die Maßnahme der Stadt Dresden Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft umfasst die Troppauer Straße von Tauerstraße bis Haus Nr. 40. Im Zuge dieses Vorhabens werden 15 Baumneupflanzungen vorgenommen. Die Realisierung soll in einem Abschnitt, über einen Gesamtzeitraum von 3,0 Wochen erfolgen. Ausführung: vgl. hierzu Plan Nr. 03 „Fußgänger- und Verkehrsführung während der Bauzeit“.
1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Kreuzungsbereiche, Sichtdreiecke, Feuerwehrzufahrten sowie Zufahrten / Zugänge zu den Grundstücken
1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen Nicht vorhanden.
1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Es sind keine Anschlüsse im Baufeld vorhanden. Alle notwendigen Medien sind durch den AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen/ Räume Lagerflächen in erforderlicher Größe stehen nicht zur Verfügung. Es können keine Lagerflächen vom AG im Baubereich und außerhalb des Baubereichs zur Verfügung gestellt werden.
1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen Ein Baugrundgutachten ist vorhanden und ist den Unterlagen beigefügt. Weiterführende Angaben: siehe beiliegendes Baugrundgutachten
1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen nicht bekannt
1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Zum Schutz des Bodens im Sinne des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes in der aktuellen Fassung ist besonders zu beachten:
- Unbelastetes Bodenmaterial ist einer Wiederverwendung zuführen.
- Durchmischung unterschiedlicher Bodenarten und Verunreinigungen mit Abfällen und Reststoffen ist nicht zulässig.
- Bodenverdichtungen, -vernässungen, -erosionen sind zu vermeiden.
- Bodenbelastungen sind meldepflichtig. Staubentwicklung und Baulärm im Rahmen der Bautätigkeit ist auf ein unumgängliches Minimum zu beschränken, bei erforderlichen Nacht- und Wochenendarbeiten ist die Genehmigung bei den zuständigen Behörden einzuholen.
1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Abfallerzeuger ist der Auftraggeber. Er delegiert die ordnungsgemäße Entsorgung an den Auftragnehmer. Den Vergabeunterlagen liegt das Ergebnis von Deklarationsanalysen der Abfallbeschaffenheit bei. Der Auftragnehmer erkennt dieses Untersuchungsergebnis des Auftraggebers an. Werden durch den Auftragnehmer vor Ort Abweichungen organoleptischer Art am auszubauenden Boden bzw. Abfall erkannt, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber entscheidet über das weitere Verfahren. Im Zuge der Baumaßnahme anfallende Stoffe, die innerhalb der Baustelle nicht wieder eingebaut werden bzw. nicht zum Lagerplatz des Auftraggebers gefördert werden, sind von der Baustelle zu entfernen und nachweislich einer Wiederverwendung bzw. genehmigten Entsorgung zuzuführen. Die im Baugrund-/Deklarationsgutachten deklarierten, zum Ausbau anstehenden Schichten sind entsprechend diesen Deklarationen und ihren Grundgesamtheiten separat auszubauen. Wiederverwendung und Entsorgung regeln KrWG, Nutzungseinschränkungen und Einbaubedingungen der LAGA, des Sächsischen Recyclingerlasses sowie der Mantel- und Deponieverordnung. Wiederverwendungen bzw. Entsorgungen sind unter Beachtung der konkreten Zulassungsbestimmungen der Entsorgungsanlagen, Deponien und Verfüllungen von Abgrabungen vorzunehmen. Der Auftragnehmer führt mittels Wiegescheinen den lückenlosen Nachweis über die Verwertung bzw. Beseitigung und übergibt diese unverzüglich dem Auftraggeber. Enthält der LV-Text keine Angaben zur Abfalldeklaration, so handelt es sich um unbelastetes Material, welches den Vorgaben an Zuordnungsklasse Z 0 nach LAGA TR Boden, Verwertungsklasse A nach RuVA-StB 01/05, Zuordnungsklasse W 1.1 gemäß dem Sächsischen Recyclingerlass, Materialklasse BM-0 bzw. RC-1 der
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 4 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026
Ersatzbaustoffverordnung genügt.
Der AG/ Bauüberwachung/ Untere Bodenschutzbehörde sind sofort zu unterrichten, wenn Schadstoffe angetroffen werden. Der Auftragnehmer hat bei Gefahr unverzüglich die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Schadstoffhaltige Bestandteile dürfen nicht untereinander vermischt werden, sondern sind getrennt von Bauschutt, Erdaushub und sonstigen Stoffen fachgerecht zu entsorgen. Es besteht Meldepflicht bei Erkennung von Bodenbelastungen (Bauüberwachung, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde).
1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen Schnitt-, Fäll- und Rodungsarbeiten sind grundsätzlich nur im Zeitraum vom 1.Oktober bis 29. Februar zulässig. Unzulässig ist weiterhin das Verbrennen von Abfallholz. Der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln ist nicht zugelassen. Für die aus Gesetzen zum Natur- und Landschaftsschutz sowie vorstehenden Forderungen erwachsenden Erschwernisse wird keine besondere Vergütung gewährt. Es besteht Meldepflicht bei Erkennung naturschutzrelevanter Objekte (Bauüberwachung/AG, Untere Naturschutzbehörde). Es besteht Meldepflicht bei archäologischen Funden (Bauüberwachung/AG, Landesamt für Archäologie).
1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle Das Baufeld ist durch Bauzäune bzw. mobile Absperrgitter allseitig geschlossen zu halten. Bäume, die innerhalb des Baufeldes stehen, sind mit einem Stammschutz gemäß Merkblatt "Schutz von Gehölzen auf Baustellen" der Landeshauptstadt Dresden, zu versehen und zu schützen. Im Kronentraufbereich des vorhandenen Großbaumbestandes ist besonders auf den Erhalt und die Nichtbeschädigung von Wurzeln zu achten. Arbeitsgänge in diesem Bereich sind manuell durchzuführen. Fällungen und Rodungen sind unter größtmöglicher Schonung der tangierenden und zu erhaltenden Baumbestände auszuführen. Beschädigungen an Baumbeständen gehen zu Lasten des AN. Bei Schäden an Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen ist, soweit der AN den Schaden zu vertreten hat, Schadenersatz zu leisten (nach: Verkehrs- und Schadenersatzwerte von Bäumen [...] nach dem Sachwertverfahren von W. Koch.). Sämtliche Fahrbahn- und Wegeverschmutzungen, die durch den AN während der Bauzeit im Bereich der Baufläche einschließlich weiterführender Abrollverschmutzungen verursacht wurden, sind vom AN unverzüglich zu beseitigen. Für die Säuberung und Sauberhaltung, insbesondere nach Erdstofftransporten und -arbeiten, ist der AN in vollem Umfang verantwortlich. Dafür wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäudeeingänge bzw. Fahrweg und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den AN zu sichern.
1.15 Art und Umgang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs Erforderliche Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs hat der AN über eine verkehrsrechtliche Anordnung zu regeln. Die Vollmacht für die Beantragung bzw. Bestätigung der Gebührenfreiheit für die VAO ist vom AN rechtzeitig beim Auftraggeber einzuholen. -vgl. hierzu auch Punkt 1.4.
1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten und die notwendigen Schachtgenehmigungen einzuholen. Alle Leitungen und Versorgungseinrichtungen sind eigenverantwortlich durch den AN zu erkunden und zu schützen. Bei Scheitel- und Sohlenfreilage von Leitungen außer Betrieb der Versorgungsunternehmen im öffentlichen Verkehrsraum sind diese zu Lasten des Eigentümers auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Der Eigentümer ist rechtzeitig zu informieren. Es besteht Meldepflicht bei Leitungs- und Kabelbeschädigungen (Bauüberwachung/AG, jeweiliger Eigentümer/ Rechtsträger).
Medien tangieren in Teilabschnitten die Baumgruben. Hierfür ist Wurzelschutz einzubauen. Alle weiteren Medien sind dem koordinierten Leitungsplan bzw. den Schachtscheinen des AN zu entnehmen.
1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer siehe Punkt 1.16
1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und ggf. Räumungsarbeiten hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden
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Anhaltspunkte für Lagerorte von Kampfmittel liegen dem KMBD Sachsen nicht vor. Sollten bei o.g. Maßnahme wider Erwarten Kampfmittel oder andere Gegenstände militärischer Herkunft gefunden werden, wird auf die Anzeigepflicht entsprechend der Sächs. Kampfmittelverordnung vom 13.02.2020 verwiesen. Dies gilt auch im Zweifelsfall. Es erfolgt dann eine umgehende Beräumung und Neueinschätzung der Sachlage.
1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen Nicht vorhanden.
1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle Die Lage der in der Planungsphase bekannten Medien ist den Bestandsplänen zu entnehmen; die Vorgaben und im Voraus getroffenen Abstimmungen mit den Leitungseigentümern sind zu beachten. Für Arbeiten an öffentlichen Gehwegen und Gehwegüberfahrten gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Erlaubnis zur Herstellung von Einfahrten des Straßen- und Tiefbauamtes der Landeshauptstadt Dresden. Soweit aktuell bekannt, werden während des Ausführungszeitraumes im benachbarten Arbeitsbereich keine weiteren Arbeiten durchgeführt.
1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen Die Bewertung der Laborergebnisse der künftigen Aushubmassen erfolgte wie folgt: siehe beiliegendes Baugrundgutachten.
1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten keine
1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle aktuell nicht bekannt
- Angaben zur Ausführung 2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer Vom Auftragnehmer sind zu beschaffen bzw. zu erstellen:
- Erlaubnis für Aufgrabungen (Schachtscheine) der Rechtsträger/ Eigentümer von Leitungen/Kabeln u. dgl.
- verkehrsrechtliche Anordnung
- im Leistungsverzeichnis im einzelnen aufgeführte Nachweise, Prüfzeugnisse, Güteüberwachungen, Eignungs- und Gleichwertigkeitsnachweise
- Während der gesamten Bauphase ist vom AN ein Bautagebuch zu führen, das der Bauüberwachung/AG zu den Rapportterminen vorgelegt werden muss.
- Die Beweissicherung obliegt dem AN. Sie hat fotografisch zu erfolgen.
- Alle im Plan und im LV angegebenen Maße sind vor Ort nochmals vom AN zu überprüfen. Bei Abweichungen sind nach Rücksprache mit der Bauüberwachung/AG Anpassungen vorzunehmen. Alle Einbauten, Flächenbefestigungen, Ausstattungselemente usw. müssen an vorhandene Höhen der Begrenzungen angepasst werden. Zur Sicherung der termingerechten Leistungserfüllung sind Materialbestellungen frühzeitig und eigenverantwortlich auszulösen. Der AN hat alle mit der Baumaßnahme verbundenen behördlichen An- und Abmeldungen bei z.B. Baubehörden oder Versorgungsbetrieben sowie geforderte Abnahmen eigenständig und rechtzeitig zu beantragen, dass diese zum geforderten Zeitpunkt durchgeführt werden.
2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen Die Leistungen sind abschnittweise und in Teilflächen auszuführen. -siehe hierzu auch Pkt. 1.1 Lage der Baustelle
2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben Nicht vorhanden.
2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter andere Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen keine
2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, ggf. besondere Anordnungen für
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 6 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen keine
2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung Die Baustelle ist ständig und während der gesamten Ausführungszeit sauber und aufgeräumt zu halten. Alle Restmaterialien, die nicht mehr zum Einbau bestimmt sind, sind laufend von der Baustelle zu entfernen. Abfälle und Müll sind in geeigneten Behältnissen zu sammeln und der Entsorgung zuzuführen. Eine zentrale Müllentsorgung wird nicht vorgehalten. Sämtliche gelagerte Materialien sind ordentlich und Platz sparend zu stapeln. Bei Zuwiderhandlung wird die Baustelle kostenpflichtig gesäubert.
2.7 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt Erforderliche Verkehrseinschränkungen hat der AN über eine verkehrsrechtliche Anordnung zu regeln.
2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer Der AN hat individuell für seine Leistung die geeigneten Hebezeuge, Aufzüge, Lagercontainer etc. zu organisieren.
2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat Nicht vorhanden.
2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen Für die Güte der Stoffe und Bauteile und für die Ausführung der Leistungen gelten die zur Ausführungszeit gültigen DIN-Normen, Gütebestimmungen und Vorschriften. Es wird darauf hingewiesen, dass Baustoffe und Produkte den jeweiligen DIN/EN-Vorschriften entsprechen müssen.
2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile Auf Verlangen sind vor Einbau entsprechende aussagekräftige Muster bzw. Handmuster von einzubauenden Bauteilen und Stoffen kostenfrei zur Begutachtung und Feststellung der Eignung zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen entsprechende Referenzen, Güte- und Eignungsnachweise zu übergeben.
2.12 Besondere Anforderungen an Art, Gerät und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen Sämtliche eingesetzte Materialien müssen dem Leitfaden für nachhaltiges Bauen entsprechen.
2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise Auf Verlangen sind vor Einbau entsprechende aussagekräftige Muster bzw. Handmuster von einzubauenden Bauteilen und Stoffen kostenfrei zur Begutachtung und Feststellung der Eignung zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen entsprechende Referenzen, Güte- und Eignungsnachweise zu übergeben.
2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe entsorgt werden dürfen bzw. einer anderen Verwertung zuzuführen sind Sämtliche auf der Baustelle gewonnenen Stoffe sind nachweislich einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Wenn nicht gesondert ausgewiesen, ist dies in die Einzelpreise mit einzukalkulieren.
2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten Mengen sind über Aufmaße und aus Zeichnungen zu ermitteln und durch die Entsorgungsnachweise (Wiegescheine etc.) zu belegen. Alle anfallenden Stoffe sind auf Nachweis, gemäß aktueller Abfallsatzung der Landeshauptstadt Dresden, einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu überlassen. Die Entsorgungswege sind dem Auftraggeber mit Übergabe des vom Auftragnehmer ausgefüllten Formblatts "Benennung der Entsorgungswege gemäß KrWG, NachwV, BBodschG, BBodSchV, SächsABG, AVV sowie Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Dresden" mitzuteilen (Formblatt siehe Anlage). Die Mitteilung soll kurzfristig nach Erhalt des Auftrags erfolgen. Der Nachweis der geordneten Entsorgung ist mit der Entsorgungsdokumentation (Zusammenstellung aller Entsorgungsnachweise mit Aufsummierung je Abfallart) zu erbringen. Die je Abfallart angefallenen Entsorgungskosten sind durch Erstellen der Abfallbilanz darzulegen. Der Aufwand für das Erstellen der Dokumente wird über betreffende Positionen im LV vergütet.
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Für alle zu erbringenden Leistungen gilt: sämtliche im Zusammenhang mit der Entsorgung anfallenden Gebühren und Kosten für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sind in die Einheitspreise auskömmlich einzukalkulieren. Der Auftraggeber setzt die Einhaltung aller für die Abfallentsorgung maßgebliche Gesetze und Vorschriften durch den Auftragnehmer voraus und behält sich eine Prüfung der Zulassung der angezeigten Entsorgungswege über die Abfallbehörde vor.
2.16 Art, Menge und Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe Für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen werden die erforderlichen Stoffe und Bauteile vom AN bereitgestellt, sofern nicht auf eine bauseitige Lieferung verwiesen wird. Alle Leistungen umfassen Liefern, Entladen, Lagern und Fördern zur Verwendungsstelle. Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein. Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte und DIN-Maßbestimmungen entsprechen.
2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteile übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt Nicht vorhanden.
2.18 Leistungen für andere Unternehmer Nicht vorhanden.
2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation Sachverständige, Gutachter, Gehilfen des Auftraggebers sind nach Bedarf bei Untersuchungen, Probenahmen, Prüfungen zu unterstützen.
2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Nicht vorhaden.
2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/ elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag Nicht vorgesehen.
2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Für angelieferte Schüttgüter gilt die Dichte im endgültig eingebauten Zustand als Abrechnungsbezug. Als Bezugsgröße für die Abrechnung auszubauender bzw. zu entsorgender Materialien gilt immer der Urzustand am Ausbauort vor dem Lösen ohne Berücksichtigung des Auflockerungsfaktors. Dies gilt auch, falls das Material vor dem Abtransport auf der Baustelle zwischengelagert wird. Für die Entsorgung gelten die unten aufgeführten Umrechnungswerte, insofern entsprechend der jeweiligen Positions-Einheit erforderlich. Für die Lieferung von Material gelten die Werte des Prüfzertifikats des Lieferanten/Werks. Bei nicht Vorhandensein eines aktuellen (nicht älter als 2 Jahre) Prüfzeugnisses gelten folgende Umrechnungsfaktoren (t-m³), soweit im Positionstext nicht anders aufgeführt:
Oberboden 1m³ 1,60 t Unterboden 1m³ 1,80 t Beton 1m³ 2,20 t Drainagekies 16/32 1m³ 1,75 t Natursand 0/2 1m³ 1,85 t Kiessand 0/32 1m³ 2,05 t Mineralgemisch 0/32, 0/45 1m³ 2,08 t Baumsubstrat 1m³ 1,50 t
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Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV keine
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Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen gemäß DIN 18299 in aktueller Fassung
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Abrechnungseinheiten
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Für alle Teilleistungen (Positionen) gemäß Abschnitt 0.5 der jeweiligen ATV.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Für die nachfolgend beschriebenen Leistungen wird auf geltende Gesetze, Normen, Richtlinien, Satzungen und den aktuellen Stand der Technik verwiesen
- Merkblatt Lärmschutz auf Baustellen
- Merkblatt "Dresdner Standard Straßenbaumpflanzung" (LH Dresden, ASA)
- Merkblatt Baumschutz (Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft)
- TR Stra Dresden, Technisches Regelwerk für Straßenbauarbeiten in Dresden
- ZTV La-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau
- Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen des BdB e. V.
- Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der FLL e. V. -Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) -ZTV-SA Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen jeweils in ihrer gültigen Fassung
ACHTUNG:
Der Baubereich ist beengt und allseitig von einer Hecke umgeben. Alle Leistungen sind abschnittweise und in Teilflächen / Teilkubaturen auszuführen. Lagerflächen und Zwischenlagerflächen stehen nicht zur Verfügung. Im Baubereich kann nicht gewendet werden. Es ist von längeren Rückwärtsfahrten auszugehen. Der Baubereich kann max. mit LKW 2-Achser angedient werden. In den Positionen wird nicht nochmals auf diese Einschränkungen hingewiesen. Mehraufwendungen sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 9 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des L
1.1.10 Baustelle einrichten Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baustellentoiletten, Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen, Lagerflächen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen.
Inbegriffen ist das mehrfache Umsetzen der Baustelleneinrichtung entsprechend des Baufortschritts des AN und entsprechend der Verkehrsführungsphasen.
Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses.
Menge: 1Psch EP: ....................... GB: ............................
1.1.20 Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses.
Menge: 1Psch EP: ....................... GB: ............................
1.1.30 Einholung Schachterlaubnisse Medienträger Einholung der Schachterlaubnisse bzw. Aufgrabegenehmigungen bei allen zuständigen Medienträgern.
Menge: 1Psch EP: ....................... GB: ............................
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 10 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des L
1.1.40 Abfallbilanz erstellen Für die ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Stoffe sind die Entsorgungsnachweise unaufgefordert zu erbringen und der Bauüberwachung vorzulegen.
Eine Abfallbilanz ist gemäß beiliegendem Formblatt zu erstellen und nach Beendigung der Baumaßnahme zu übergeben. Vom Auftragnehmer aufgenommene und der Entsorgung zugeführte Baustoffe und Materialien sind unter der entsprechenden Abfallart (nach AVV-Schlüssel) in die Abfallbilanz aufzunehmen.
Die Mengen der zu entsorgenden Stoffe sind für die Abfallarten einheitlich in m3 oder t anzugeben. Je Abfallart sind ausschließlich die für die Entsorgung angefallenen Kosten als Gesamtsumme auszuweisen.
Menge: 1Psch EP: ....................... GB: ............................
1.1.50 Benennung Entsorgungswege Erstellen der Entsorgungsdokumentation Benennung Entsorgungswege, Erstellen und Übergabe der Dokumentation an den Auftraggeber: Das den Verabeunterlagen beiliegende Formblatt „Benennung der Entsorgungswege gemäß KrWG, NachwV, BBodSchG, BBodSchV, SächsABG, AVV sowie Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Dresden“ ist kurzfristig nach Beauftragung, jedoch spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Entsorgung verbindlich ausgefüllt der Bauüberwachung zu übergeben.
Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Zulassung der Entsorgungswege über die Abfallbehörde vor.
Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, Materialien selbst wieder zu verwenden, ist die abfallrechtliche Zulassung dafür zusammen mit o.g. Formblatt einzureichen.
Dokumentation Entsorgung: Für alle von der Baustelle entsorgten Stoffe sind die Entsorgungsnachweise unaufgefordert zu erbringen, zu sammeln und der Bauüberwachung zu übergeben.
Für die einzelnen Abfallarten sind die Liefer- / Wiegescheine mit Angabe Abfallart, Entsorger und Tonnage / Volumen Mengen sortiert gemäß AVV Schlüssel und Abrechnungsposition zusammenzustellen. Die jeweils entsorgten Gesamtmengen sind tabellarisch aufzusummieren.
Die Entsorgungsdokumentation ist mit der Baumaßnahme fortlaufend zu erstellen und der Bauüberwachung auf Verlangen zur Zwischenprüfung vorzulegen.
Dokumentation Bauleistungen: alle vom Auftragnehmer erbrachten Entsorgungsleistungen, Bauleistungen und weitere im Auftrag enthaltene Leistengen wie z.B. Analysen/Prüfungen sind durch Einreichung belegender Unterlagen zu dokumentieren. Die Unterlagen sind ausschließlich digital über einen Cloud-Ordner auf der „Dresden-Cloud“ des
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Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 11 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des L
Auftraggebers rechtzeitig und vollständig als Grundlage für die Einreichung der Teilschlussrechnung / Schlussrechnung der Bauleistung zu übergeben. Inhalt der Unterlagen siehe den Vergabeunterlagen beiliegendes Dokument „Strukturvorgabe / Inhaltsverzeichnis Dokumentation Bau“. Die Daten sind zwingend gemäß der Strukturvorgabe geordnet einzureichen. Das Dokument enthält als generalisierte Vorlage auch Inhalte, die vom Auftragnehmer im konkreten Auftrag nicht geschuldet sind bzw. dem beauftragten Planungsbüro obliegen. Solche Inhalte sind nicht Teil der geschuldeten Leistung und müssen vom Auftragnehmer nicht dokumentiert werden. Die betreffenden Punkte der Aufstellung sind dem entsprechend beim Hochladen der Daten zu ignorieren.
Menge: 1Psch EP: ....................... GB: ............................
1.1.60 fotographische Beweissicherung durchführen fotographische Beweissicherung durchführen vor Beginn der Arbeiten
Beweissicherung hinsichtlich Schäden aller Art an Schächte, Einbauten, Oberflächen, Einfassungen, Verkehrsflächen, Einfriedungen, Einfahrten, Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Beleuchtungsanlagen und sonstigen baulichen Anlagen, die innerhalb des Baubereiches oder in an das Baufeld angrenzenden Bereichen von der Baumaßnahme betroffen sein können, durchführen.
Über die Bestandsaufnahme ist ein schriftliches Protokoll zu führen. Das Protokoll muss genauen Aufschluss über den baulichen Zustand der Flächen geben. Weiterhin ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Fotodokumentation zum baulichen Zustand des Baufeldes herzustellen. Schäden sind detailliert aufzunehmen und mit geeignetem Mittel temporär zu markieren. Diese sind mit Fotos datumsbezogen zu dokumentieren.
Abgabe Beweissicherung als pdf-Datei in 1 - facher Ausfertigung an den AG vor Baubeginn der Baumaßnahmen
Menge: 1Psch EP: ....................... GB: ............................
1.1.70 Information der Anlieger, 7 Tage vor Baubeginn schriftliche Information der Anwohner und Anlieger, 7 Kalendertage vor Baubeginn.
Koordinierung und Abstimmung der bauzeitlichen Zufahrten und Zugänge etc. und bei Anliegerbeziehungen wichtigen Veränderungen der Wegebeziehungen / Fußwegführungen während der Baumaßnahme insbesondere für:
Troppauer Straße 30, 32, 34, 36, 38 und 40.
Leistung für die gesamte Baumaßnahme, Adresse Firma, Ansprechpartner Bauleiter und Polier mit Handynummer.
Inkl. aller notwendigen Arbeiten und Materialien.
Menge: 1Psch EP: ....................... GB: ............................
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 12 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des L
1.1.80 Geotextil als Trennschicht Geotextil als Trennschicht liefern und verlegen. Überlappung mind. 0,5 m. Verlegebreite 4,0 m. Überschüttung wird gesondert vergütet Abgerechnet wird die überdeckte Fläche. Material = Vliesstoff. Geotextilrobustheitsklasse 3.
Menge: 100m2 EP: ....................... GB: ............................
1.1.90 Geotextil wie vor aufnehmen Geotextil der Vorposition und Geotextil als Trennschicht unter Provisorien aufnehmen, von der Baustelle entfernen und fachgerecht zum Nachweis entsorgen
Menge: 100m2 EP: ....................... GB: ............................
1.1.100 Asphalttragdeckschicht AC 16 TD herstellen Asphalttragdeckschicht aus Asphalttragdeckschichtmischgut AC 16 TD herstellen, liefern und einbauen als provisorische Gehbahnüberfahrt. Einbaudicke 15 cm. Bindemittel = 70/100. Seitliche Abböschungen 1 zu 1 herstellen.
Menge: 80m2 EP: ....................... GB: ............................
1.1.110 Bitumendecke, D=15cm aufbrechen, entsorgen Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen. Fläche = Asphalttragdeckschicht der Baustraße Dicke der Asphaltbefestigung 15 cm. Aufbruchstücke zerkleinern, Kantenlängen höchstens 40 cm. Material entspricht der Verwertungsklasse A nach RuVA -StB 0. Aufbruchgut aufnehmen, von der Baustelle entfernen und fachgerecht zum Nachweis entsorgen.
Menge: 80m2 EP: ....................... GB: ............................
1.1.120 Kunststoff-Fahrplatten liefern, auslegen Kunststoff-Fahrplatten liefern, nach Angaben des Herstellers auf vorhandenen Rasenflächen auslegen, vorhalten und am Ende der Bauzeit säubern und zurückbauen. Ausführung zum Schutz der vorhandener Rasenflächen bei Befahrung.
Breite: 1.000 mm, Länge: 2.000 mm, Mindesthöhe: >/= 15 mm Einschließlich evtl. systemgebundener Verbindungsklammern. Verlegung auf westlicher Teilfläche N6 bis N15.
Menge: 196m2 EP: ....................... GB: ............................
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 13 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des L
Titel 1 Baustelleneinrichtung, allgemeine Bauleistungen
1.1.130 Kunststoff-Fahrplatten umsetzen Kunststoff-Fahrplatten aus der Vorposition zur Lastverteilung umverlegen. Verlegung von westlicher Teilfläche auf östliche Teilfläche (N16 bis N20).
Menge: 92m2 EP: ....................... GB: ............................
Summe Titel 1 Baustelleneinrichtung, allgemeine Bauleistungen ...........................
-
Verkehrsführung für Herstellung der Baumgruben Die Verkehrssicherung erfolgt für alle betroffenen Baufelder des ASA als komplexe Maßnahme mit einer Gesamtbauzeit von 4 Wochen; vgl. Plan Nr. 03.
-
Baustellenverkehr Die Verkehrssicherungseinrichtungen sind nach Ein- und Ausfahrt sofort wieder zu schließen. Die Ein- bzw. Ausfahrt darf nur in der zugelassenen Fahrtrichtung erfolgen.
-
Verkehrstechnologische Abhängigkeiten Die Fußgängerbeziehungen sind während der gesamten Bauzeit zu gewährleisten. Die Sicherung innerhalb der gesperrten Verkehrsfläche obliegt dem Auftragnehmer. Die der Verkehrsführung entgegenstehende bzw. widersprechende stationäre Beschilderung ist vollständig abzudecken oder abzubauen.
-
Berücksichtigung der Anliegerinteressen Mit den jeweiligen Anliegern sind Absprachen über notwendige Einschränkungen der Erreichbarkeit ihrer Grundstücke zu führen und von ihnen schriftlich bestätigen zu lassen. Den Ver- und Entsorgungsfahrzeugen ist nach Möglichkeit jederzeit die Zufahrt zu gewähren. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr ist jederzeit zu gewährleisten!
-
Arbeitsstellen auf Geh- und Radwegen Aufstellpfosten auf Geh- und Radwegen dürfen keine offenen Haken besitzen (sogenannte Neptunhaken). Der Einsatz von Pfosten darf die Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Fußgängerbrücken müssen mind. 1,50 m breit und für Rollstuhlfahrer und Blinde geeignet sein. Die Übergänge auf diesen Brücken sind grundsätzlich absatzfrei herzustellen bzw. anzurampen. Generell sind provisorische Gehwege barrierefrei auszuführen.
-
Besondere Sicherungsmaßnahmen Materiallagerungen, Aushub, Bauwagen, Container, Hubarbeitsbühnen, Bauzäune, etc. müssen zum Verkehrsbereich hin wie Arbeitsstellen (Quer- und Längsabsperrung) beschildert und beleuchtet sein. Absperrschranken dienen zur Absicherung von Arbeitsstellen im Bereich von Geh- und Radwegen. Sie müssen mindestens 1 m hoch sein. Die Elemente sind untereinander zu verbinden und müssen stabile Füße besitzen. Bei Notwegen im Fahrbahnbereich werden neben den Absperrschranken zum Verkehrsbereich Leitbaken gesetzt. wenn Behelfsbrücken nicht länger als 1 m sind, kann auf eine rutschsichere Oberfläche verzichtet werden. Leitbaken sind zur Absicherung von Baugruben und auf Gehwegen unzulässig. Dort sind Absperrgeländer einzusetzen. Bretter, Balken o. ä., auch rot-weiß gestrichen, dürfen als Absperrung nicht eingesetzt werden.
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 14 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des L
Warnposten dürfen nur in Ausnahmefällen kurzzeitig mit Warnweste, Warnflagge, nur bei Tageslicht und bei Aufstellung außerhalb der Fahrbahn eingesetzt werden.
-
Vorübergehendes Außerkraftsetzen von Verkehrszeichen Vorhandene ständige Verkehrszeichen, die vorübergehend außer Kraft gesetzt werden, sind komplett abzudecken bzw. abzubauen. Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen, die der neuen Verkehrsführung widersprechen, sind generell abzubauen.
-
Überwachung der Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Baustellensicherung Der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche oder dessen Beauftragter muss mindestens zweimal täglich (bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit), an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich sowie zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder Sturm die Arbeitsstelle einschließlich evtl. Umleitungsstrecken kontrollieren. Die Durchführung der Kontrollen ist schriftlich nachzuweisen. Es ist ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen zu gewährleisten. Der Ersatz von zerstörtem bzw. abhanden gekommenem Material hat unverzüglich zu erfolgen.
-
Antragstellung zu Straßensperrungen Durch den Auftragnehmer ist sofort nach Zuschlagserteilung die Baustellensicherung nach § 45 Abs. 6 StVO i. V. m. der RSA zu beantragen und nach Maßgabe der verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zu sichern. Durch den AG wird eine Gebührenfreistellung ausgestellt.
1.2.10 Verkehrsrechtliche Anordnungen einholen Einholen aller erforderlichen Verkehrsrechtlichen Anordnungen (VAO) für Baustellenzufahrt und Baustellenbetrieb sowie für Baustellensicherung nach § 45 Abs. 6 StVO i.V.m. der RSA, über die vertraglich gebundene Bauzeit.
Antragstellung beim Sachgebiet Straßenverwaltung, Straßen- und Tiefbauamt Landeshauptstadt Dresden (STA) und zusätzliche Info an Abt. Verkehrssteuerung des STA und parallel Kopie an Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft (ASA), einschließlich Koordination und Vor-Ort-Termine, einschließlich Aufstellen der Verkehrszeichenpläne.
Die Bearbeitung des Antrages durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgt gebührenfrei. Das ASA bestätigt auf dem Antrag zur VAO, dass es sich um ein städtisches Vorhaben handelt. Diese Bestätigung ist mit Einreichung des Antrages einzuholen.
Menge: 1Psch EP: ....................... GB: ............................
1.2.20 mobile Absperrschranke Kunststoff auf-, abbauen, vorhalten mobile Absturzsicherung / Absperrschranke aus Kunststoff gem. TL-Absperrschranken betriebsfertig aufbauen und abbauen, für die Gesamtbauzeit vorhalten, betreiben und warten.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Absperrschranke Größe 250 x 2.000 mm mit
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Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 15 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des L
Aufstellvorrichtung. Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2. Mit Tastleiste. einschl. TL- geprüften Fußplatten. Bautechnologisches Umsetzen innerhalb der Arbeitstage wird nicht gesondert vergütet.
Menge: 86St EP: ....................... GB: ............................
1.2.30 Absperrschranken mit 3 Richtstrahler auf-, abbauen, vorhalten gelb Absperrschranken (VZ 600-35) Größe 250 x 2.000 mm, mit 3 Richtstrahlern einseitig gelbes Dauerlicht mit Aufstellvorrichtung auf- und abbauen, für die Gesamtbauzeit vorhalten, betreiben und warten.
Absperrschranke Größe 250 x 2.000 mm mit Aufstellvorrichtung. Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2. Mit Tastleiste, einschl. TL- geprüften Fußplatten. Mit 3 Richtstrahler einseitig, gelbes Dauerlicht, WL1. Energieversorgung nach Wahl des AN. Bautechnologisches Umsetzen innerhalb der Arbeitstage wird nicht gesondert vergütet.
Menge: 3St EP: ....................... GB: ............................
1.2.40 Leitbaken mit Richtstrahler auf-, abbauen, vorhalten Leitbaken- VZ 605-41 (1.000 x 250mm), mit 1 Richtstrahler auf- und abbauen, für die Gesamtbauzeit vorhalten, betreiben und warten.
Bautechnologisches Umsetzen innerhalb der Arbeitstage wird nicht gesondert vergütet. Pfeilbake Größe 1.000 x 250 mm. Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2. Mit einem Richtstrahler einseitig, gelbes Dauerlicht, WL1. Energieversorgung nach Wahl des AN.
Menge: 2St EP: ....................... GB: ............................
1.2.50 Leitbaken auf-, abbauen, vorhalten Leitbaken - VZ 605-41 (1.000 x 250 mm) auf- und abbauen, für die Gesamtbauzeit vorhalten, betreiben und warten. Bautechnologisches Umsetzen innerhalb der Arbeitstage wird nicht gesondert vergütet.
Menge: 1St EP: ....................... GB: ............................
1.2.60 Verkehrszeichen auf-, abbauen, vorhalten Verkehrszeichen Größe 2, Retroreflektions-Klasse RA 1, mit Aufstellvorrichtung auf- und abbauen, für die Bauzeit vorhalten, betreiben und warten. einschl. vorübergehender Sicherungsmaßnahmen.
Menge: 7St EP: ....................... GB: ............................
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Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 16 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des L
1.2.70 Zusatzzeichen anbringen, Sonderbeschriftung Zusatzzeichen Größe 2, Retroreflektions-Klasse RA 1, an vorhandene Aufstellvorrichtung anbringen und wieder abbauen, für die Bauzeit vorhalten und warten, einschl. vorübergehender Sicherungsmaßnahmen. Zusatzzeichen mit Sonderbeschriftung "ab Datum" bzw. "Mo-Fr. Zeitspanne".
Menge: 8St EP: ....................... GB: ............................
Titel 2 Verkehrsführung während der Bauzeit (VwdB)
1.2.80 Kontrolle der Arbeitsstellensicherung Kontrolle der Arbeitsstellensicherung (Verkehrsbereich) gem. ZTV-SA mindestens zweimal täglich (bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit), an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich, sowie zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder Sturm durchführen. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits- und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugänglich zu machen Kontrolle durch schriftliche Dokumentation.
Einheit = Pauschal für die Dauer der Gesamtbauzeit bzw. Gesamtbauvorhaben:
Menge: 1Psch EP: ....................... GB: ............................
Summe Titel 2 Verkehrsführung während der Bauzeit (VwdB) ...........................
Summe Abschnitt1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des L ...........................
2.1.10 Gehölzhecke abräumen Gehölzhecke Liguster abräumen einschließlich Wurzelwerk roden. Höhe der geschnittenen Hecke: 80 cm Breite der geschnittenen Hecke: 60 cm Erforderliche Erdarbeiten ausführen.
Alle Stoffe aufnehmen, von der Baustelle entfernen und fachgerecht zum Nachweis entsorgen.
Menge: 17m EP: ....................... GB: ............................
2.1.20 Grasnarbe abtragen, Abtragsdicke 10 cm Oberboden einschließlich Vegetationsdecke / Grasnarbe abtragen. Vegetationsdecke = Rasen, Wiese bis 20 cm Wuchshöhe, Abgerechnet wird nach Abtragsfläche. Dicke des Abtrages 10 cm. Vorbereitende Mahd wird nicht gesondert vergütet. Erforderliche Erdarbeiten ausführen.
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 17 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Alle Stoffe aufnehmen, von der Baustelle entfernen und fachgerecht zum Nachweis verwerten. Ausführung in Teilflächen im Bereich der Baumgruben.
Menge: 110m2 EP: ....................... GB: ............................
2.1.30 Suchgraben ausheben und verfüllen, Tiefe bis 1,50 m, in Handschachtung Boden für Suchgraben ausheben als Suchschlitz zur genauen Bestimmung der Leitungslage für Baumpflanzungen. Aushub zur Wiederverwendung seitlich lagern und nach Beendigung der Suche wieder lagenweise einbauen und setzungssicher verdichten. Homogenbereich A: fein- bis gemischtkörnige Auffüllungen; Homogenbereich L: weichselzeitlicher Schwemmlöß (Schluff, schwach tonig, schwach feinsandig) vgl. beiliegende Baugrunduntersuchung
Grabentiefe: bis 1,50 m Grabenbreite 0,30 m bis 0,6 m. Ausführung in geböschten Wänden.
Es ist Handschachtung einzukalkulieren. Aufbruch der Oberflächenbefestigung wird gesondert vergütet. Die Vorschriften der Versorgungsunternehmen sind zwingend zu beachten.
Leistung zur Feststellung von lageunbekannten, ungenauen Medien bzw. deren Höhenfeststellung. Ausführung der Leistung im Beisein des AG.
Menge: 8m3 EP: ....................... GB: ............................
2.1.40 Boden für Heckengraben ausheben Boden (Auffüllungen) für Heckengraben ausheben, Auffüllungen: Sand, schwach kiesig mit Recyclaten < 10 Vol.-% vgl. beiliegendes Baugrundgutachten. Abmessungen Heckengraben: B = 0,6 m Tiefe: 0,3 m
Bodenklasse nach veralteter DIN 18300 (2012): 3 bis 4 Abrechnung nach Abtragsprofilen. Entsorgung wird gesondert vergütet.
Menge: 3m3 EP: ....................... GB: ............................
2.1.50 Oberboden für Heckengraben liefern, einbauen Heckengraben der Vorposition verfüllen mit zu lieferndem Oberboden. Bodengruppen 4 und 6, mit 5 bis 10 Massen-% an organischer Substanz, frei von Wurzelunkräutern. Abmessungen Heckengraben: B = 0,6 m Tiefe: 0,3 m
Menge: 3m3 EP: ....................... GB: ............................
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 18 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
2.1.60 Boden für Baumgruben ausheben, laden 50 % laden, 50 % seitlich lagern Boden (Auffüllungen) für Baumgruben ausheben, Auffüllungen: Sand, schwach kiesig mit Recyclaten < 10 Vol.-% vgl. beiliegendes Baugrundgutachten.
-50 % des Aushubs separieren, laden. -50 % des Aushubs seitlich lagern zur Wiederverwendung.
Abmessungen der Baumgruben: LxB = 3,0 m x 2,0 m Ausbauhorizont: 0,1 m bis Minus 1,5 m unter Oberkante Bestand. Abtrag 10cm Grasnarbe wird gesondert vergütet.
Bodenklasse nach veralteter DIN 18300 (2012): 3 bis 4 Abrechnung nach Abtragsprofilen. Entsorgung wird gesondert vergütet.
Auf Grund der Leitungsproblematik im Bereich der Baumgruben bzw. der Annäherung an vorhandene Leitungen, ist mit einem Anteil von Handschachtung bis zu 10 % zu kalkulieren.
Menge: 105m3 EP: ....................... GB: ............................
2.1.70 Aushub aufnehmen, fördern zur Bereitstellungsfläche des AN Aushub von Baumgruben und Abtragsbereichen aus Baustelle aufnehmen, laden in Teilmengen / Kleinmengen fördern zur Bereitstellungsfläche des Auftragnehmers.
Kosten für anfallende Mieten/Pacht, Zwischentransporte, etc. sind mit dieser Position abgegolten.
Menge: 60m3 EP: ....................... GB: ............................
2.1.80 Boden-Gemische laden, entsorgen, Z2 | BM-F0* Boden-Gemische aus Baustelle bzw. Bereitstellungsfläche des AN laden, fördern und fachgerecht zum Nachweis entsorgen. Abfall = Boden-Gemische: Auffüllungen: Sand, schwach kiesig mit Recyclaten < 10 Vol.-%
Das Lösen und Transportieren auf der Baustelle werden separat vergütet.
Für die fachgerechte Entsorgung des Materials ist die Zuordnung gemäß geltendem Abfallrecht durch den Auftragnehmer bzw. die Deponierungsstelle selbstständig vorzunehmen. Dafür sind die Analysewerte des beiliegenden Gutachtens und die für die Deponierungsstelle geltenden Zulassungswerte heranzuziehen. Die Zuordnung ist bei der Entsorgungsdokumentation nachzuweisen. Inklusive Nachweiskosten.
Proben Nr.: MP 3
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 19 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
AVV-Kennnummer: 17 05 04 (Boden und Steine) Bauschuttgehalt: gering, kleiner 10% Abfallrechtliche Eigenschaften des zu entsorgenden Materials:
Zuordnungswert nach LAGA TR Boden: Z 2 Z2 auf Grund von: PAK im Feststoff. Zuordnungswert nach Ersatzbaustoffverordnung: Bodenmaterial der Klasse BM-F0* nach der EBV siehe beiliegendes Gutachten.
Abrechnung nach Wiegeschein der Entsorgungsstelle.
Menge: 110t EP: ....................... GB: ............................
2.1.90 Baumsubstrat nicht überbaufähig liefern Einbau gesondert, Ausführung in Teilmengen Baumsubstrat nicht überbaufähig liefern für Baumgruben, ohne Wurzellockstoff. Baumsubstrat gemäß "Empfehlungen der FLL für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen (Ausgabe 2011) und Merkblatt "Dresdner Standard Straßenbaumpflanzung" der Landeshauptstadt Dresden, in Pflanzgrubenbauweise 1
Einbau wird gesondert vergütet. Ausführung in Teilmengen.
Substrateigenschaften entsprechend dem erhöhten Anforderungsprofil von Heidger mit: Korngrößenverteilung:
- Anteil an abschlämmbaren Teilen (d< 0,063 mm): 5-15 Masse-%
- Körnung 0/16 - 0/32 Bodenluft-/Bodenwasserhaushalt:
- Wasserdurchlässigkeit kf 1,0 x 10-6;
- max. Wasserkapazität >= 25 Vol.- %,
- Gesamtporenvolumen (GPV) >= 35 Vol.-%,
- Luftvolumen bei pF 1,8 (weite Grobporen) 1/3 bis 2/3 GPV, Bodenchemie:
- Organische Substanz <= 2,0 Masse-%,
- Salzgehalt in Wasserauszug: <= 150 mg/100 g, -pH-Wert: 7 bis max. 8,2
Der Nachweis der geforderten Parameter ist mittels Prüfzeugnis (Zertifikat) von einem unabhängigen Labor, vor Einbau des Materials unaufgefordert zu erbringen. Die Kosten dafür sind einzukalkulieren. Abrechnung nach Lieferschein.
Menge: 80t EP: ....................... GB: ............................
2.1.100 vorhandenen Aushub mischen mit Baumsubstrat (50/50) Einbau in Baumgruben seitlich gelagerten Aushub aus Baumgruben gleichmäßig mischen mit Baumsubstrat der Vorposition im Verhältnis 50 : 50. Mischung aufnehmen und in Baumgrube lagenweise einbauen und leicht verdichten. Einbau bis Minus 0,05 m unter OK Wiese.
Einbauhorizont: Minus 0,05 m bis Minus 1,2 m.
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 20 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Baumgruben LxB: 3,0 m x 2,0 m Abrechnung nach m3 in Baumgrube eingebauter Menge. Menge: 105m3 EP: ....................... GB: ............................
Titel 1 Herstellung Baumgruben und Heckengraben
2.1.110 PE-HD Medienschutzbahn liefern, einbauen, 1,0m hoch Wurzelsperre als Medienschutz bei Neupflanzungen gemäß Merkblatt "Dresdner Standard Straßenbaumpflanzung" der Landeshauptstadt Dresden liefern, Medienschutz, aus PE-HD, FLL-geprüft, durchwurzelungsfest, Stärke mind. 2,0 mm, Längsschutz 3 m Querschutz 2 m, Tiefe 1,0 m, liefern und an allen gekennzeichneten Standorten einbauen. Einbau als vertikale Trennwand, ohne Stöße innerhalb der Baumgrube. Erforderliche Erdarbeiten ausführen. Achtung: keine Bitumenbahn !
Menge: 86m2 EP: ....................... GB: ............................
Summe Titel 1 Herstellung Baumgruben und Heckengraben ...........................
Hinweis: Die Qualität der Pflanzware richtet sich nach den FLL- Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, Ausgabe 2004.
Sämtliche Pflanzen müssen eine einheitliche Krone, einen einheitlichen Kronenansatz bei Hochstämmen mind. 2,20m, durchgehenden Leittrieb und gerade Stämme aufweisen. Die Bäume müssen mit ausreichend Platz und Licht verschult sein. Die Kronen sind artgerecht verschult zu liefern und haben aus einem zusammenhängenden Quartier zu stammen.
Entsprechen die Bäume nicht komplett den o.g. Anforderungen, so kann die Lieferung in der Gesamtheit zurückgewiesen werden.
Die Pflanzen müssen für die Winterhärtezone 7 (7a, 7b) geeignet sein.
Nachweis über Lieferschein! Sortenangaben sind bindend!
2.2.10 Prunus yedoensis liefern und pflanzen Prunus yedoensis Yoshinokirsche, Tokyo Kirsche Form: Hochstamm Wuchsart: 3xv Wurzelverp.: mDb Stammumfang: 16-18 cm liefern und pflanzen.
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 21 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Pflanzloch herstellen in vorbereitete Baumgrube. Pflanzloch in Abhängigkeit von der Ballenware. wiederzuverfüllende Pflanzloch wieder verfüllen. Rest des Substrates aufnehmen und verwerten.
Einmischen Bodenhilfsstoff zur Wasserspeicherung und Langzeitdünger werden gesondert vergütet. Pflanzschnitt ausführen.
Menge: 15St EP: ....................... GB: ............................
2.2.20 Bodenhilfsstoff z. Wasserspeicherung liefern, einmischen 2,0 kg / Pflanzloch Bodenhilfsstoff zur Wasserspeicherung liefern und gleichmäßig nach Angaben des Herstellers im Zuge der Pflanzung der Hochstämme im Bereich um den Ballen in das Baumsubstrat einarbeiten bzw. einmischen. (nicht unter den Ballen)
Menge: 2,0 kg / Pflanzloch.
Langzeit - Wasserspeichergranulat, vernetztes organisches Copolymer auf Kaliumsalz-Basis, Körnungsgröße: 1,0 mm bis 2,5 mm Granulat nimmt bis zu 300-fache seines Eigenvolumens an Wasser auf, ist umweltverträglich.
Materialnachweis durch Original-Lieferschein.
Menge: 30kg EP: ....................... GB: ............................
2.2.30 Langzeit-Volldünger 9+5+20(+4+8) liefern, einmischen Langzeit-Volldünger 9+5+20(+4+8) mit Eisen, chloridarm, Teil des Phosphates: neutral-ammoncitratlöslich, mit hohen Kali- und Magnesiumgehalt, breite Spurennährstoff-Ausstattung, mit lebenden Mikroorganismen Bacillus subtilis liefern und gleichmäßig nach Angaben des Herstellers im Zuge der Pflanzung im Bereich der Baumscheibe oberflächig in das Baumsubstrat einarbeiten. Kornart: Feingranulat Korngröße: 90 Gew - % 0,7 – 2,8 mm
Aufwandmenge: 1,0 kg / Standort
Zusammensetzung Langzeit-Volldünger: 9 % N Gesamtstickstoff; 1,1 % N Nitratstickstoff; 1,9 % N Ammoniumstickstoff; 6 % N Isobutylidendiharnstoff; 5 % P2O5 Gesamt-Phosphat; 2,5 % P2O5 wasserlösliches Phosphat 20 % K2O wasserlösliches Kaliumoxid; 4 % MgO Gesamt-Magnesiumoxid; 8 % S Gesamt-Schwefel; 0,01 % B Gesamt-Bor; 0,01 % Cu Gesamt-Kupfer; 0,5 % Fe Gesamt-Eisen; 0,01 % Mn Gesamt-Mangan; 0,01 % Zn Gesamt-Zink
Menge: 15kg EP: ....................... GB: ............................
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Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 22 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
2.2.40 Stammschutzfarbe weiß, einschl. Voranstrich Hochstamm Schutz des Stammes vor nichtparasitären (abiotischen) Schäden und als Verdunstungsschutz für Laubgehölze durch Stammschutzfarbe, weiß. Farbe muss für den angegebenen Zweck amtlich geprüft und zugelassen sein. Anstrich erst nach Begutachtung der Bäume durch AG.
Erforderlicher Voranstrich durchführen. Stammschutzfarbe, unverdünnt im Stammbereich bis in die ersten Kronenansätze streichen, bis 2,5 m Höhe, keinesfalls mit Wasser verdünnen. Außentemperatur mind. + 10 °C. Einschl. Bereitstellung und Verwendung des empfohlenen Spezialpinsels. Aufwandmenge bei StU 16/18 cm ca. 250 bis 300 g/Stamm oder 800-1.000 g/m2.
Mittel darf keine Wasserschutzgebietsauflage besitzen. Die Verarbeitungs- und Entsorgungshinweise für nicht entleerte Behältnisse, produktanhaftende Gegenstände oder unbrauchbar gewordene Farbe des Herstellers sind unbedingt zu beachten. Für die Entsorgung wird keine weitergehende Vergütung gewährt, sondern diese hat der Bieter in den Preis einzukalkulieren. Die ggf. erforderliche Entsorgung hat ordnungsgemäß über eine zugelassene Entsorgungsstelle zu erfolgen. Ein Nachweis darüber ist zu erbringen.
Produkt nach Merkblatt "Dresdner Standard Straßenbaumpflanzung" der Landeshauptstadt Dresden.
Menge: 15St EP: ....................... GB: ............................
2.2.50 Verankerung Pfahl-Dreibock, Zopfdicke 10cm Baumverankerung mit Pfahl-Dreibock (ohne Imprägnierung) liefern und herstellen, mit Querlatten aus Halbrundholz und Gurtband. Pfähle weißgeschält, gekegelt und gespitzt, Pfahllänge = 350 cm, Zopfdicke 10 cm standfest einschlagen Dreibock mit Lattenrahmen, Pfahlzöpfe durch Querhölzer seitlich verbinden mittels Holzlatte 80 mm. Gehölz an Pfähle anbinden, drei Bindungen mit Gurtband, 50 mm breit, verrottungsfrei, Rindenschutzschlauch 60 mm breit als Flachschlauch zum Schutz der Baumrinde, Befestigungsplättchen für Baumgurt mit 2 Löchern zur Befestigung mit Pappstiften 2,5 x 25 mm, verzinkt. Ausführung nach Merkblatt "Dresdner Standard Straßenbaumpflanzung" der Landeshauptstadt Dresden.
Menge: 15St EP: ....................... GB: ............................
2.2.60 Gießrand grün, mit Clipverbindung liefern und einbauen Gießrand Farbe grün, mit Clipverbindung liefern und einbauen zur Bewässerung des Wurzelballens, alterungsbeständig, UV beständig, wiederverwendbar,
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Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 23 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
aus LDPE, Farbe grün, Dicke 3 mm, Höhe 300 mm, Durchmesser 800mm (=2.500 mm Länge) Einbau als Gießrand rund um den Ballen innerhalb des Dreibocks, 100 mm tief eingraben, Gießrandhöhe sichtbar 200 mm. Verschluss mittels Clipverbindung herstellen. Wasserkapazität 100 Liter.
Menge: 15St EP: ....................... GB: ............................
2.2.70 Baumscheibe mulchen, Rindenmulch 10/40 Baumscheibe nach dem Pflanzen schützen gegen Verunkrauten, Austrocknen und Erosion durch Mulchen mit Rindenmulch gütegesichert, entsprechend den RAL-Gütebestimmungen für Rindenmulch d. Gütegemeinschaft Rinde f. Pflanzenbau e.V., Mulch = Nadelholzrinde 10/40 mm. Pflanzscheibe = Gießring mit Durchmesser 80 cm. Dicke der Mulchdecke 5 cm, Feststellung der Dicke drei Wochen nach Andeckung. Mulchdecke Rindenschnitzel, verwehungsstabil. Keine Rindenstücke oder Holzhäcksel.
Menge: 15St EP: ....................... GB: ............................
2.2.80 Stammschutz gegen Mähschäden liefern und anbringen Stammschutz gegen Mähschäden, aus Polyethylen, Höhe 20 cm, Breite 36 cm, Stärke 2 mm, liefern und anbringen jeweils 2 Stück pro Baum.
Menge: 30St EP: ....................... GB: ............................
2.2.90 Ligustrum vulgare liefern und pflanzen Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Wuchsart: 2xv Form: Strauch, Heckenpflanze Wurzelverp.: C Container: 3,0 L Höhe: 60-100 cm liefern und pflanzen.
Pflanzloch herstellen in vorbereitetem Heckengraben. Pflanzloch in Abhängigkeit von der Ballenware. wiederzuverfüllende Pflanzloch wieder verfüllen. Rest des Oberbodens aufnehmen und verwerten.
Schnitt der Pflanzen auf einheitliche Höhe analog Bestand.
Menge: 48St EP: ....................... GB: ............................
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Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 24 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Titel 2 Pflanzung
2.2.100 Pflanzstreifen mulchen, Rindenmulch 10/40 Pflanzstreifen der Hecke nach dem Pflanzen schützen gegen Verunkrauten, Austrocknen und Erosion durch Mulchen mit Rindenmulch gütegesichert, entsprechend den RAL-Gütebestimmungen für Rindenmulch d. Gütegemeinschaft Rinde f. Pflanzenbau e.V., Mulch = Nadelholzrinde 10/40 mm. Pflanzscheibe = 60 cm breit. Dicke der Mulchdecke 5 cm, Feststellung der Dicke drei Wochen nach Andeckung. Mulchdecke Rindenschnitzel, verwehungsstabil. Keine Rindenstücke oder Holzhäcksel.
Menge: 10m2 EP: ....................... GB: ............................
Summe Titel 2 Pflanzung ...........................
2.3.10 Oberboden lief., auftragen, D=5 cm Ausgleich Fahrspuren und Beschädigung gesiebten Oberboden liefern, nach DIN 18915, Bodengruppen 4 und 6, mit 5 bis 10 Massen-% an organischer Substanz, frei von Wurzelunkräutern.
Auftragen auf vorhandene Wiesenflächen zum Ausgleich von Fahrspuren und Beschädigungen an der vorhandene Wiesenfläche, Auftragsdicke 5 cm. Vorsorgewerte nach BBodSchV: Park- und Freizeitanlagen
Menge: 905m2 EP: ....................... GB: ............................
2.3.20 Oberboden lief., auftragen, D=5 cm Bereich Baumgruben Oberboden liefern, nach DIN 18915, Bodengruppen 4 und 6, mit 5 bis 10 Massen-% an organischer Substanz, frei von Wurzelunkräutern.
Auftragen im Bereich der Baumgruben Auftragsdicke 5 cm. Vorsorgewerte nach BBodSchV: Park- und Freizeitanlagen
Menge: 90m2 EP: ....................... GB: ............................
2.3.30 Feinplanum für Rasenflächen herstellen Feinplanum für Rasenfläche herstellen, Boden lockern. Fahrspuren (vom AN verursacht) egalisieren. Steine, Fremdkörper, Unkraut und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen. Durchmesser der Steine und Fremdkörper über 2 cm,
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Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 25 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Alle Stoffe aufnehmen, von der Baustelle entfernen und entsorgen. Bodengruppe 4 und 6 DIN 18 915.
Menge: 995m2 EP: ....................... GB: ............................
Titel 3 Ansaaten
2.3.40 Rasenansaat, RSM 2.4 Kräuterrasen Rasenansaat herstellen in zwei gekreuzten Arbeitsgängen, Saatgut liefern, ohne Entmischung ausbringen und einarbeiten. Feinplanum feinkrümelig lockern und nach Ansaat rückverdichten. Saatgutmenge 25 g/m2. Regelsaatgutmischung (RSM) RSM 2.4 Kräuterrasen.
Menge: 995m2 EP: ....................... GB: ............................
Summe Titel 3 Ansaaten ...........................
Die Fertigstellungspflege nach DIN 18916 bis 18918, beginnend nach Abschluss der Pflanzarbeiten, umfasst alle zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustandes erforderlichen Leistungen gemäß ZTV La-StB und FLL-Richtlinien und erstreckt sich über ein Jahr. Wird mit diesen Leistungen der abnahmefähige Zustand nicht erreicht, so werden die zusätzlich erforderlichen Leistungen nicht vergütet.
Nach Beendigung der Fertigstellungspflege erfolgt eine Abnahme gemäß ZTV La-StB auf Antrag des AN.
Für den Vergütungsanspruch des AN gilt: Alle Pflegeleistungen sind beim AG/ BÜ 48 h vor der Durchführung per Email anzuzeigen. Die Pflegegänge sind vom AG zu bestätigen. Ohne Bestätigung keine Abrechnung. Fertigstellungspflege = für ein Jahr.
2.4.10 Hochstamm wässern, 20x 100Liter Wasser an Einzelgehölz Hochstamm gießen Mindestwassermenge 100 Liter pro Einzelbaum pro Bewässerungsgang. Das Wasser ist direkt an die Pflanze in den 20 cm hohen Gießrand, in jeweils 3 Gaben zu gießen. Das Wässern ist bedarfsgerecht in Abhängigkeit von der Witterung durchzuführen. Wasser liefern. Anzahl der Bewässerungsgänge: 20 x pro Jahr/Stück. Abrechnung nach bewässerten Einheiten und auf Nachweis. 20 Bewässerungsgänge x 1 Jahr x 15 Stück = 300 Stück.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer nach RSA Ausgabe 2021, Regelplan CII/3 ist inbegriffen und wird nicht gesondert vergütet.
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 26 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Menge: 300St EP: ....................... GB: ............................
2.4.20 Einzelgehölz Hochstamm pflegen Einzelgehölz Hochstamm pflegen,
Gießring mit Clipverbindung nachrichten, Eingrabetiefe 10 cm, Höhe über Gelände 20 cm, Durchmesser 80 cm; Nachgurten: Bindungen nachbessern, zu enge Bindungen lockern. Richten der Baumpfähle, Pfahl-Dreibock. Baumscheibe innerhalb Gießring von Laub, Unkraut, Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigen Unrat säubern, Dauerunkräuter ausgraben.
Alle anfallenden Stoffe und Unrat aufnehmen, von der Baustelle entfernen und fachgerecht zum Nachweis entsorgen.
Anzahl der Arbeitsgänge (Pflegegänge) 6x pro Jahr. Abrechnung nach bearbeiteten Einheiten und auf Nachweis. 6 Arbeitsgänge x 1 Jahr x 15 Stück = 90 Stück.
Menge: 90St EP: ....................... GB: ............................
2.4.30 Rasenflächen mähen, 3x inkl. Laubberäumung Rasenflächen innerhalb der Heckenquartiere gemäß DIN 18 916 pflegen (Ansaatfläche + Bestand). Die Leistung umfasst das Mähen der Rasenflächen und das Nachsäen von Kahlstellen. Die Laubberäumung auf den Rasenflächen sowie das Ablesen von Ästen vor der Mahd sind in die Arbeitsgänge einzurechnen. Rasen mähen, Schnitthöhe 3-5 cm, Schnittfolge nach Wuchshöhe. Schnittgut, Laub, Äste sortieren, aufnehmen, von der Baustelle entfernen und entsorgen. Anzahl der Arbeitsgänge: 3 x im Rahmen der Fertigstellungspflege. 3 Arbeitsgänge x ca. 1.300 m2 = 3.900 m2.
Menge: 3.900m2 EP: ....................... GB: ............................
2.4.40 Wässern Heckenstreifen, 20x Wässern des Heckenstreifens ca. 0,6 m breit, gemulcht Mindestwassermenge 20 Liter pro lfdm Hecke. Das Wasser ist direkt an die Hecken in jeweils 3 Gaben zu gießen. Das Wässern ist bedarfsgerecht in Abhängigkeit von der Witterung durchzuführen. Die Beschaffungsmöglichkeit von Wasser obliegt dem AN und ist einzukalkulieren. Anzahl der Bewässerungsgänge: 20 x pro Jahr. Abrechnung nach gewässerter Länge Hecke. 20 Bewässerungsgänge x 1 Jahr x ca. 16 m Hecke = 320 m.
Menge: 320m EP: ....................... GB: ............................
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Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 27 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Titel 4 Fertigstellungspflege 1. Standjahr
2.4.50 Heckenstreifen jäten, 6x Lockern und jäten des Heckenstreifens ca. 0,6 m breit, gemulcht trockene und kranke Triebe abschneiden, Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm und Unrat säubern, Wurzelunkräuter ausgraben, Abfall ablesen, inkl. Nachbesserung / Nachverteilung der Mulchschicht.
Alle anfallenden Stoffe aufnehmen, von der Baustelle entfernen und fachgerecht zum Nachweis entsorgen. Anzahl der Arbeitsgänge (Pflegegänge) 6x pro Jahr. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche. 6 Arbeitsgänge x 1 Jahr x ca. 10 m2 = 60 m2.
Menge: 60m2 EP: ....................... GB: ............................
Summe Titel 4 Fertigstellungspflege 1. Standjahr ...........................
Alle Pflegeleistungen sind beim AG/ BÜ 48 h vor der Durchführung per Email anzuzeigen. Die Pflegegänge sind von der BÜ zu bestätigen. Ohne Bestätigung keine Abrechnung.
2.5.10 Hochstamm wässern, 15x 100Liter Wasser an Einzelgehölz Hochstamm gießen Mindestwassermenge 100 Liter pro Einzelbaum pro Bewässerungsgang. Das Wasser ist direkt an die Pflanze in den 20 cm hohen Gießrand, in jeweils 3 Gaben zu gießen. Das Wässern ist bedarfsgerecht in Abhängigkeit von der Witterung durchzuführen. Wasser liefern. Anzahl der Bewässerungsgänge: 15 x pro Jahr/Stück. Abrechnung nach bewässerten Einheiten und auf Nachweis. 15 Bewässerungsgänge x 1 Jahr x 15 Stück = 225 Stück.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer nach RSA Ausgabe 2021, Regelplan CII/3 ist inbegriffen und wird nicht gesondert vergütet.
Menge: 225St EP: ....................... GB: ............................
2.5.20 Hochstamm pflegen Einzelgehölz Hochstamm pflegen,
Gießring mit Clipverbindung nachrichten, Eingrabetiefe 10 cm, Höhe über Gelände 20 cm, Durchmesser 80 cm; Nachgurten: Bindungen nachbessern, zu enge Bindungen lockern. Richten der Baumpfähle, Pfahl-Dreibock. Baumscheibe innerhalb Gießring von Laub, Unkraut, Steinen ab 5cm Durchmesser und sonstigen Unrat säubern, Dauerunkräuter ausgraben.
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Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 28 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Alle anfallenden Stoffe und Unrat aufnehmen, von der Baustelle entfernen und fachgerecht zum Nachweis entsorgen.
Anzahl der Arbeitsgänge (Pflegegänge) 6x pro Jahr. Abrechnung nach bearbeiteten Einheiten und auf Nachweis. 6 Arbeitsgänge x 1 Jahr x 15 Stück = 90 Stück.
Menge: 90St EP: ....................... GB: ............................
2.5.30 Wässern Heckenstreifen, 15x Wässern des Heckenstreifens ca. 0,6 m breit, gemulcht Mindestwassermenge 20 Liter pro lfdm Hecke. Das Wasser ist direkt an die Hecken in jeweils 3 Gaben zu gießen. Das Wässern ist bedarfsgerecht in Abhängigkeit von der Witterung durchzuführen. Die Beschaffungsmöglichkeit von Wasser obliegt dem AN und ist einzukalkulieren. Anzahl der Bewässerungsgänge: 15 x pro Jahr. Abrechnung nach gewässerter Länge Hecke. 15 Bewässerungsgänge x 1 Jahr x ca. 16 m Hecke = 240 m.
Menge: 240m EP: ....................... GB: ............................
Titel 5 Entwicklungspflege 2. Standjahr
2.5.40 Heckenstreifen jäten, 6x Lockern und jäten des Heckenstreifens ca. 0,6 m breit, gemulcht trockene und kranke Triebe abschneiden, Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm und Unrat säubern, Wurzelunkräuter ausgraben, Abfall ablesen, inkl. Nachbesserung / Nachverteilung der Mulchschicht.
Alle anfallenden Stoffe aufnehmen, von der Baustelle entfernen und fachgerecht zum Nachweis entsorgen. Anzahl der Arbeitsgänge (Pflegegänge) 6x pro Jahr. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche. 6 Arbeitsgänge x 1 Jahr x ca. 10 m2 = 60 m2.
Menge: 60m2 EP: ....................... GB: ............................
Summe Titel 5 Entwicklungspflege 2. Standjahr ...........................
Alle Pflegeleistungen sind beim AG/ BÜ 48 h vor der Durchführung per Email anzuzeigen. Die Pflegegänge sind von der BÜ zu bestätigen. Ohne Bestätigung keine Abrechnung.
2.6.10 Hochstamm wässern, 15x 100Liter Wasser an Einzelgehölz Hochstamm gießen Mindestwassermenge 100 Liter pro Einzelbaum pro Bewässerungsgang. Das Wasser ist direkt an die Pflanze in den 20 cm hohen
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Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 29 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Gießrand, in jeweils 3 Gaben zu gießen. Das Wässern ist bedarfsgerecht in Abhängigkeit von der Witterung durchzuführen. Wasser liefern. Anzahl der Bewässerungsgänge: 15 x pro Jahr/Stück. Abrechnung nach bewässerten Einheiten und auf Nachweis. 15 Bewässerungsgänge x 1 Jahr x 15 Stück = 225 Stück.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer nach RSA Ausgabe 2021, Regelplan CII/3 ist inbegriffen und wird nicht gesondert vergütet.
Menge: 225St EP: ....................... GB: ............................
2.6.20 Hochstamm pflegen Einzelgehölz Hochstamm pflegen,
Gießring mit Clipverbindung nachrichten, Eingrabetiefe 10 cm, Höhe über Gelände 20 cm, Durchmesser 80 cm; Nachgurten: Bindungen nachbessern, zu enge Bindungen lockern. Richten der Baumpfähle, Pfahl-Dreibock. Baumscheibe innerhalb Gießring von Laub, Unkraut, Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigen Unrat säubern, Dauerunkräuter ausgraben.
Alle anfallenden Stoffe und Unrat aufnehmen, von der Baustelle entfernen und fachgerecht zum Nachweis entsorgen.
Anzahl der Arbeitsgänge (Pflegegänge) 6x pro Jahr. Abrechnung nach bearbeiteten Einheiten und auf Nachweis. 6 Arbeitsgänge x 1 Jahr x 15 Stück = 90 Stück.
Menge: 90St EP: ....................... GB: ............................
2.6.30 Wässern Heckenstreifen, 15x Wässern des Heckenstreifens ca. 0,6 m breit, gemulcht Mindestwassermenge 20 Liter pro lfdm Hecke. Das Wasser ist direkt an die Hecken in jeweils 3 Gaben zu gießen. Das Wässern ist bedarfsgerecht in Abhängigkeit von der Witterung durchzuführen. Die Beschaffungsmöglichkeit von Wasser obliegt dem AN und ist einzukalkulieren. Anzahl der Bewässerungsgänge: 15 x pro Jahr. Abrechnung nach gewässerter Länge Hecke. 15 Bewässerungsgänge x 1 Jahr x ca. 16 m Hecke = 240 m.
Menge: 240m EP: ....................... GB: ............................
2.6.40 Heckenstreifen jäten, 6x Lockern und jäten des Heckenstreifens ca. 0,6 m breit, gemulcht trockene und kranke Triebe abschneiden, Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm und Unrat säubern, Wurzelunkräuter ausgraben, Abfall ablesen, inkl. Nachbesserung / Nachverteilung der Mulchschicht.
Alle anfallenden Stoffe aufnehmen, von der Baustelle entfernen und fachgerecht zum Nachweis entsorgen.
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Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 30 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Anzahl der Arbeitsgänge (Pflegegänge) 6x pro Jahr. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche. 6 Arbeitsgänge x 1 Jahr x ca. 10 m2 = 60 m2.
Menge: 60m2 EP: ....................... GB: ............................
2.6.50 Erneuerung Vor-/Deckanstrich Stammschutzfarbe weiß bis in die Kronenansätze Erneuerung des Voranstrichs und des Deckanstrichs, Schutz des Stammes vor nichtparasitären (abiotischen) Schäden und als Verdunstungsschutz für Laubgehölze durch Stammschutzfarbe, weiß.
Erforderlichen Voranstrich durchführen. Stammschutzfarbe, unverdünnt im Stammbereich bis in die ersten Kronenansätze streichen, keinesfalls mit Wasser verdünnen. Außentemperatur mind. + 10 °C. Einschl. Bereitstellung und Verwendung des empfohlenen Spezialpinsels. Aufwandmenge bei StU 18/20 cm ca. 250 bis 300 g/Stamm oder 800-1.000 g/m2.
Mittel darf keine Wasserschutzgebietsauflage besitzen. Die Verarbeitungs- und Entsorgungshinweise für nicht entleerte Behältnisse, produktanhaftende Gegenstände oder unbrauchbar gewordene Farbe des Herstellers sind unbedingt zu beachten. Für die Entsorgung wird keine weitergehende Vergütung gewährt, sondern diese hat der Bieter in den Preis einzukalkulieren. Die ggf. erforderliche Entsorgung hat ordnungsgemäß über eine zugelassene Entsorgungsstelle zu erfolgen. Ein Nachweis darüber ist zu erbringen.
Produkt nach Merkblatt "Dresdner Standard Straßenbaumpflanzung" der Landeshauptstadt Dresden
Ausführung am Ende der Entwicklungspflege 3. Standjahr.
Menge: 15St EP: ....................... GB: ............................
2.6.60 Mulchabdeckung Hecke nachbessern, ganzflächig, 1x am Ende 3. Standjahr Mulchabdeckung des Heckenstreifens nachbessern, ganzflächig, Mulchstoff Rindenmulch, gütegesichert, Auftragsdicke Dicke 5 cm - Material liefern.
Ausführung am Ende Entwicklungspflege 3. Standjahr. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
1 Arbeitsgang am Ende der Entwicklungspflege
Menge: 10m2 EP: ....................... GB: ............................
[Seite 31]
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Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 31 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026 Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Titel 6 Entwicklungspflege 3. Standjahr
2.6.70 Mulch Baumscheibe nachbessern, ganzflächig, 1x Mulchschicht nachbessern, ganzflächig, auf Baumscheiben bis 1,0 m2, Mulchstoff Rindenmulch, gütegesichert, Auftragsdicke Dicke 5 cm - Material liefern.
1 Arbeitsgang am Ende der Entwicklungspflege
Menge: 15St EP: ....................... GB: ............................
Summe Titel 6 Entwicklungspflege 3. Standjahr ...........................
Summe Abschnitt2 Baumpflanzungen ...........................
[Seite 32]
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Abteilung Planung/Entwurf/Neubau
Projekt: 0492_42 Troppauer Straße Seite 32 LV-Nr.: 01 Baumpflanzungen in Grünfläche 15.09.2026
Z U S A M M E N S T E L L U N G
Abschnitt 1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des LVs
Titel 1 Baustelleneinrichtung, allgemeine Bauleistungen .............................. EUR
Titel 2 Verkehrsführung während der Bauzeit (VwdB) .............................. EUR
Summe 1 allgemeine Bauleistungen für alle Abschnitte des LVs .............................. EUR
Abschnitt 2 Baumpflanzungen
Titel 1 Herstellung Baumgruben und Heckengraben .............................. EUR
Titel 2 Pflanzung .............................. EUR
Titel 3 Ansaaten .............................. EUR
Titel 4 Fertigstellungspflege 1. Standjahr .............................. EUR
Titel 5 Entwicklungspflege 2. Standjahr .............................. EUR
Titel 6 Entwicklungspflege 3. Standjahr .............................. EUR
Summe 2 Baumpflanzungen .............................. EUR
Summe LV .............................. EUR
zuzüglich 19,00 % Mwst .............................. EUR
Gesamtsumme .............................. EUR