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Straßenbauarbeiten zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 10:46 (Europe/Berlin)

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Bauvorhaben: Stadt Landau – Bushaltestellen im Stadtgebiet Barrierefreie Umgestaltung - Ausführungsplanung
Bauherr: Stadt Landau
Zeichnungsinhalt: Baubeschreibung
Für den Auftraggeber: Stadt Landau Ort: Landau Datum:Für den Auftragnehmer: Ort: Datum: 02.11.2026
Datum:Name:Format: A 4Fertigung:
bearbeitet:November 2026Maßstab:Anlage:
gezeichnet:Projekt Nr.: P2157Zeichnung Nr.:
geprüft:November 2026
Diese Zeichnung ist urheberrechtlich geschützt Der Empfänger darf die Zeichnung nur zu dem Zweck benutzen, zu dem sie ihm anvertraut wird.

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Stadt Landau – Bushaltestellen im Stadtgebiet Barrierefreie Umgestaltung Straßenbau – Baubeschreibung

1 Allgemeines

Bauherr für die nachfolgend beschriebene Baumaßnahme ist die Stadt Landau.

Barrierefreie Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Stadtgebiet:

  • Bau von Bussteigen und Buseinfahrtsbereichen
  • Bau von Querungsstellen für Menschen mit Behinderung

Insgesamt werden an vier Stellen im Stadtgebiet die bestehenden Bushaltestellen ausgebaut.

  1. Bushaltestelle – Hauptfriedhof
  2. Bushaltestelle – Steingasse
  3. Bushaltestelle – Hainbachstraße
  4. Bushaltestelle – Schänzel

Die Bushaltestellen sollen vollausgebaut werden. Hierzu erfolgen teilweise Eingriffe in die angeschlossenen Straßen. Ziel der Maßnahmen ist der barrierefreie Ausbau und die bessere Anfahrung der Bussteige durch den Linienbusverkehr.

Die Maßnahme erfolgt als Gesamtvergabe.

Das Leistungsverzeichnis (LV) gliedert sich wie folgt:

BT 1: Bushaltestelle – Hauptfriedhof BT 2: Bushaltestelle – Steingasse BT 3: Bushaltestelle – Hainbachstraße BT 4: Bushaltestelle – Schänzel

Beginn der Maßnahme ist nach Auftragsvergabe mit dem AG abzustimmen.

Um den Eingriff in den Straßenverkehr im Stadtgebiet so gering wie möglich zu halten, sind die unterschiedlichen Bushaltestellen nacheinander herzustellen.

Der genaue Bauablauf sowie die Reihenfolge der Durchführung der einzelnen Bushaltestellen werden im Rahmen der Baueinweisung abgestimmt und festgelegt.

Es wird dringend geraten, vor Abgabe des Angebotes die Orte der Baustellen zu besichtigen und daraus entstehende Behinderungen der Bauarbeiten mit einzukalkulieren.

In einer Woche ohne Feiertage ist an mindestens 5 Tagen zu arbeiten. Bei Bedarf ist auch an Samstagen zu arbeiten. Auch während der Urlaubszeit ist durch Ersatzkolonnen sicherzustellen, dass es zu keiner Unterbrechung kommt.

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2 Vorbemerkung

Rechnungen Die Baumaßnahme gliedert sich in Abrechnungseinheiten, für die Rechnungen zu stellen sind. Die Rechnungen werden gemäß Baufortschritt und Zahlungsplan ausbezahlt. Der Mehraufwand, der durch gesonderte Aufmaße und Rechnungsstellung entsteht, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Rechnungen sind an die Stadt Landau zu richten.

Kalkulation der Einheitspreise Alle Einheitspreise sind auskömmlich zu kalkulieren! Bei Prüfung der Vergabe behält sich der AG vor, die Urkalkulation einzelner Einheitspreise offenlegen zu lassen. Bei Spekulationen wird der Bieter ausgeschlossen!

Die Vergütungen für alle in den allg. Vorbemerkungen, ZTV, allgemeine technischen Vorschriften, DIN und Merkblättern beschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise miteinzukalkulieren, sofern im LV nichts anderes bestimmt ist.

Soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, gilt für die Einheits- und Pauschalpreise auch die Lieferung sämtlicher Materialien.

Nebenangebote Alternativen / Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Verwendung von RC-Baustoffen Für die Verwendung von Recyclingmaterial bei der Bodenverbesserung und im Frostschutzschichtbereich (FSS) werden Nebenangebote zugelassen. Hierfür dürfen ausschließlich Böden und Baustoffe der Materialklassen RC1 gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) verwendet werden. Bei Verwendung von gebrauchten Stoffen (RC-Material) sind Herkunft und Materialklassen mit dem Angebot vorzulegen. Die technische Eignung ist gemäß ZTV E-StB bzw. ZTV SoB-StB nachzuweisen. Neben der Güteüberwachung ist insbesondere die Frostsicherheit für den Einbau im Bereich des Straßenaufbaus nachzuweisen.

Im Bereich von Pflasterflächen muss das Material zusätzlich sickerfähig und somit gleichwertig zu Primärmaterialien sein. Der Auftraggeber behält sich Kontrollprüfungen und Rückstellproben vor. Sollten erforderliche Nachweise bei den Nebenangeboten fehlen, werden diese nicht gewertet! Die Pflicht zum Nachweis der Materialklassen entfällt bei der Lieferung von Primärrohstoffen.

Aufmaße und Massen Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Massen wurden nach der Ausführungsplanung ermittelt. Die Abrechnung erfolgt nach dem örtlichen, gemeinsamen Aufmaß mit der Bauüberwachung des AG und dem AN. Es werden nur Aufmaße anerkannt, welche von der Bauüberwachung des AG gegengezeichnet sind. Der Schlussrechnung sind die jeweiligen Originalaufmaße, sowie Abrechnungspläne beizufügen.

Haftung gegenüber Dritter Der Auftragnehmer haftet für alle Beschädigungen Dritten gegenüber.

Bauzeitenplan Vor Auftragserteilung hat der Bieter einen Bauzeitenplan vorzulegen, der Vertragsbestandteil wird und aus dem die Fristen für die wesentlichen Bauabläufe erkennbar sind. Diese Fristen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und müssen eingehalten werden.

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Nach Auftragserteilung hat der AN vor Baubeginn ohne weitere Aufforderung einen detaillierten Termin- und einen Baustelleneinrichtungsplan der Bauüberwachung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Eventuelle Änderungen im Baustellenablauf infolge der Prüfung der vorgenannten Pläne etc. behält sich der AG ohne Preisänderung vor. Die Baustellen sind mit geeigneten Kolonnen so zu organisieren, dass Bauferien durch entsprechende Vertretungen abgedeckt werden. Ein Baustellenstillstand ist auszuschließen.

Baustellenzufahrt Die Baustellenzufahrten sind über die angrenzenden Straßen sichergestellt.

Bauabschnitte Die Maßnahmen (Bushaltestellen) werden nacheinander durchgeführt.

Arbeitsschutzvorschriften Die auf den Baustellen tätigen Arbeiter des AN müssen über die notwendige persönliche Schutzausrüstung ständig verfügen und diese auch anwenden. Der AN haftet dafür, dass auf den Baustellen die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Ein Zuwiderhandeln gegen die Arbeitsschutzvorschriften kann zum sofortigen Einstellen der Baustellen durch den AG führen; solange, bis der Missstand behoben ist. Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen die Arbeitsschutzvorschriften ist ein Vertragskündigungsgrund. Ein Schadensersatzanspruch für den AN entsteht nicht.

Qualifikationsnachweis Verkehrssicherung Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen, gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999), ist nach Auftragserteilung vorzuweisen. Es muss die ZTV-SA eingehalten werden.

Straßenreinigung Alle Straßen zu den Baustellen sind bei Bedarf auf Kosten des AN zu reinigen.

Baustellensicherung und –einrichtung Die Baustelleneinrichtung ist für jedes Bauteil einmal ausgeschrieben. Die Positionen sind pauschal ausgeschrieben und können nur einmal abgerechnet werden. In den Rechnungen wird die Baustelleneinrichtung entsprechend der tatsächlich erbrachten und anerkannten Bauleistungen prozentual vergütet. Die Pauschalen für die Baustelleneinrichtung sind unabhängig von der Endabrechnungssumme. Die Baustellen sind gemäß bestehenden Vorschriften zu sichern.

Sämtliche Absperrungen müssen nach StVO erfolgen. Baugruben dürfen nicht mit Flatterband gesichert werden, sondern ausschließlich mit rot-weiß markierten Absperrgittern. Öffentliche Schächte z. B. bei Wasserhaltungsmaßnahmen sind mit Gitter + Fahnen oder Umstellrahmen zu sichern. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. In der Position Baustelleneinrichtung sind die erforderlichen Verkehrssicherungen mit einzurechnen. Die Beeinträchtigung der Anwohner ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bauablauf und Baubeginn sind den Anwohnern anzuzeigen und evtl. abzustimmen. Für Rettungsfahrzeuge muss die Zufahrt dauerhaft möglich sein.

Diese werden für die Ausführung der vorliegenden Baumaßnahme dem AN alleinverantwortlich übertragen. Dies gilt auch außerhalb der Baustelle, soweit Verkehrssicherungen durch die Baumaßnahme erforderlich sind. Die Beantragung der erforderlichen Verkehrsanordnungen haben mindestens 2 Wochen vor Beginn bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu erfolgen. Die Erstellung der Verkehrssicherungspläne und die Gebühren für die Anordnungen sowie aller sonstigen Nebenkosten sind in die Pauschale der Baustelleneinrichtung einzurechnen.

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Die erforderlichen Absperrvorrichtungen, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind vom AN beizustellen, während der gesamten Anordnungszeit vorzuhalten, zu betreiben, umzusetzen und ggf. zu erneuern. Nach Ablauf der Anordnung sind sie abzubauen. Die verwendeten Materialien zur Verkehrssicherung müssen den Anforderungen der entsprechenden – Technischen Lieferbedingungen – entsprechen. Sollten während der Baudurchführung die angeordneten Verkehrszeichen entbehrlich werden oder weitere hinzukommen, so ist der entsprechende Verkehrszeichenplan vom AN zu ändern.

An den Einmündungen der Baustellenzufahrten ist dafür zu sorgen, dass Verkehrsbehinderungen und Verschmutzungen nicht auftreten. Kosten für entsprechende Maßnahmen sind in die Baustelleneinrichtungspauschale einzurechnen. Bestehende, für die Verkehrssicherung nicht relevante Beschilderung ist abzuhängen und nach Abschluss der Maßnahme wieder anzubringen.

Absteckungen und Messungen Nach den vom AG übergebenen Plänen und den Höhen der Fixpunkte sowie nach Grenz- und Polygonsteinen hat der AN die Absteckung und Höhenmessung selbst vorzunehmen, soweit die Hauptachsen nicht vom AG abgesteckt werden. Der AN ist für die Richtigkeit der Absteckung allein verantwortlich.

Baustellenbesprechung Während der Baumaßnahme werden mindestens wöchentlich zum Zwecke der Koordination und zur Festlegung der erforderlichen Arbeitsschritte Besprechungen mit allen an der Maßnahme Beteiligten durchgeführt. Die Teilnahmen des AN an diesen Besprechungen ist einzurechnen.

Bautagebuch Während der gesamten Bauausführung ist ein Bautagebuch zu führen und fortlaufend aktuell zu halten. Das Bautagebuch hat sämtliche wesentlichen Abstimmungen vor Ort, relevante Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung, besondere Vorkommnisse sowie den täglichen Baufortschritt nachvollziehbar zu dokumentieren.

Darüber hinaus sind die jeweiligen Witterungsverhältnisse, der eingesetzte Personal- und Geräteeinsatz, ausgeführte Leistungen, Lieferungen und Materialeinbauten sowie etwaige Behinderungen, Unterbrechungen oder Störungen des Bauablaufs vollständig festzuhalten.

Ver- und Entsorgungsleitungen Folgende öffentliche und private Ver- und Entsorgungsleitungen von Versorgungsträgern sind im Ausbaubereich vorhanden: Telekom, Gas, Wasserversorgung, Strom, Mischwasserkanalisation. Weitere Information zu Höhe und Lage sind dem Lageplan Bestand zu entnehmen.

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3 Bestehende Verhältnisse

Lage Die Bushaltestellen liegen alle im Stadtgebiet der Stadt Landau.

  1. Bushaltestelle – Hauptfriedhof Landau Stadt, Zweibrücker Straße
  2. Bushaltestelle – Steingasse Landau Godramstein, Hauptstraße
  3. Bushaltestelle – Hainbachstraße Landau Stadt, Hainbachstraße
  4. Bushaltestelle – Schänzel Landau Stadt, Godramsteiner Str.

Topografie Bei allen Bushaltestellen tritt ein Längsgefälle der angrenzenden Straßen auf.

Geologie Für die Maßnahmen liegen keine Baugrundgutachten vor.

Kampfmittel Aufgrund der lediglich geringfügigen bzw. nicht tiefreichenden erforderlichen Eingriffe in den Straßenbau sowie der Tatsache, dass die betroffenen Straßenbereiche nach dem Zweiten Weltkrieg bereits ausgebaut worden sind, ist nach derzeitiger Einschätzung nicht mit Kampfmitteln im Untergrund zu rechnen.

Kanalisation

  1. Bushaltestelle – Hauptfriedhof Mischwasserkanalisation B 400/400
  2. Bushaltestelle – Steingasse Mischwasserkanalisation SB 400/400 / 700/700
  3. Bushaltestelle – Hainbachstraße Mischwasserkanalisation SB 400/400
  4. Bushaltestelle – Schänzel Mischwasserkanalisation SB 300/400 / 400/400

Wasserversorgung

  1. Bushaltestelle – Hauptfriedhof VW 160 PEh 2009
  2. Bushaltestelle – Steingasse VW 160 PEh 2017
  3. Bushaltestelle – Hainbachstraße VW 250 GGG 1986
  4. Bushaltestelle – Schänzel VW 150 GGG 1987

Gasversorgung

  1. Bushaltestelle – Hauptfriedhof VGM 160 PEh 2009
  2. Bushaltestelle – Steingasse VGM 160 PEh 1989
  3. Bushaltestelle – Hainbachstraße VGN 200 St 1986
  4. Bushaltestelle – Schänzel VGN 150 St 1987

Stromversorgung Bei allen Bushaltestellen liegen ein- und beidseitig Stromversorgungsleitungen der ESW.

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Telekommunikation Bei allen Bushaltestellen liegen ein- und beidseitig Telekommunikationsleitungen der Telekom und Vodafone. Bei der Bushaltestelle Steingasse liegen zusätzlich beidseitig Glasfaserkabel der Deutschen Glasfaser im Gehweg.

Fremdleitungen Der AN ist verpflichtet, vor Baubeginn mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsträgern (Gas, Strom, Telekom, etc.) Verbindung aufzunehmen und alle notwendigen Vorkehrungen für die Sicherheit der Versorgungsleitungen und der Kabel zu treffen. Für die Beschädigung dieser Anlagen haftet der AN. Erschwernisse und Zulagen die durch die Versorgungsleitungen auch der Anschlussleitungen entstehen sind in die Positionen Sichern und Kreuzen von Leitungen einzurechnen.

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4 Bauablauf

Vorarbeiten / Straßenaufbruch Zu Beginn werden zur Verkehrssicherung die Absperrungen und die entsprechenden Beschilderungen gemäß geltenden Richtlinien (RSA) aufgebaut und die Baustelle eingerichtet. Danach werden bestehende Fahrgastunterstände und Verkehrsschilder rückgebaut. Der Straßenaufbruch sowie der Bodenaushub erfolgt anschließend bis Planum (-60 / 50 cm ab Gradiente). Hierfür werden die Asphaltdecke, Pflaster sowie alle sonstigen Beläge, aufgebrochen und einer Verwertung nach Wahl des AN zugeführt. Der erforderliche Bodenaustausch wird erst unmittelbar vor Beginn der Arbeiten zum Straßenbau und nach der Leerrohrverlegung und Kabelverlegung vorgenommen. Die Dicke der Bodenverbesserung kann erst nach dem Straßenaufbruch sowie dem Bodenaushub durch Probefelder und Lastplattendruckversuche exakt bestimmt werden.

Folgender weiterer Bauablauf nach Straßenaufbruch und Leitungsverlegung:

Straßenabläufe Anschlussleitungen Es erfolgt der Anschluss der neuen Straßenabläufe mit Sinkkastenleitungen an die bestehenden Sinkkastenleitungen mittels Rohrkupplungen.

Beleuchtung Es erfolgt die Verlegung von Beleuchtungskabeln Typ NYCY 4x6 RE/6. Übergabesäulen bei Fahrgastunterständen werden nach Herstellung der Fundament der FGUs gesetzt. Das Beleuchtungskabel ist anschließend in die Übergabesäulen einzuführen und an den vorgesehenen Anschlussstellen an die bestehenden erdverlegten Beleuchtungskabel anzuschließen.

Leerrohrverlegung Vor Einbau der Bodenverbesserung in der Straße erfolgen auch die Erdarbeiten sowie die Verlegung von roten Leerrohren der Stadt Landau.

Fahrgastunterstände Für das Setzen der FGUs werden Fundamente in Ortbeton hergestellt.

Arbeiten der Versorgungsträger Sofern weitere Versorgungsträger dem AN zusätzliche Erdarbeiten beauftragen, so sind diese Hand in Hand mit dem Auskoffern der Straßenbaus vorzunehmen, um sie zu minimieren. Diese Arbeiten werden dann von dem jeweiligen Versorgungsträger direkt mit dem wirtschaftlichsten Bieter verhandeln.

Straßenausbau Die nach dem Verlegen der Leitungen und Beleuchtungskabel sowie Leerrohre verbleibenden Flächen werden auf UK Bodenverbesserun ausgekoffert. Anschließend erfolgt die Herstellung des Straßenoberbaus, die Herstellung der FGUs, die Beschilderung sowie die Markierungsarbeiten.

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5 Straßenbau

Belastungsklasse Die Bushaltestellen werden in Anlehnung an die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) ausgebaut.

Im Zuge des Einbaus der Busbordsteine und weiteren Bordanlagen sind örtlich geringfügige Eingriffe in die angrenzenden Fahrbahnflächen und bestehenden Bordanlagen erforderlich.

Folgende Belastungsklassen sind für die angrenzenden Fahrbahnen festgesetzt:

Bushaltestelle: Straße: Klassifizierung Belastungskl.:

  1. Hauptfriedhof Zweibrücker Straße (K12) Bk1,8
  2. Steingasse Hauptstraße (K9) Bk3,2
  3. Hainbachstraße Hainbachstraße (K7) Bk3,2
  4. Schänzel Godramsteiner Str. (K13) Bk1,8

Regelbefestigungen nach RStO 12 Die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) sind zu beachten.

Vorarbeiten Die Randeinfassungen (Randsteine, Pflasterzeilen, Entwässerungsrinnen etc.) sind vom AN nach Ausführungsplanung höhen- und fluchtgerecht abzustecken und mit einer Schnur zu fixieren. Nach der Absteckung ist vor Beginn der Ausführung die Bauüberwachung zur Beurteilung der Linienführung zu benachrichtigen. Sämtliche Pflaster- und Plattenbeläge sowie Bordanlagen sind mit Richtschnüren zu verlegen. Das Aufnehmen und Festhalten aller Höhen und das Abstecken bzw. Festhalten aller Messpunkte ist in die Einheitspreise einzurechnen.

Wasserführung Vor dem Verfugen der Pflasterflächen und -rinnen auf Unterbeton ist die Bauüberwachung zur Beurteilung der Linienführung zu benachrichtigen. Vor dem Pflastereinbau ist die Wasserführung der Entwässerungsrinnen unter Anwesenheit der Bauüberwachung mit Wasser zu überprüfen. Im Anschlussbereich an bestehende Straßen, muss eine einwandfreie Wasserführung gewährleistet sein.

Aufbrucharbeiten Wie unter Punkt 4 Bauablauf beschrieben, stellen die Aufbrucharbeiten den ersten baulichen Schritt dar. Nachdem bestehende Asphalt-, Beton- und Pflasterflächen, einschließlich Bordsteinen und Rinnensteinen und sonstigen vorhandenen Belägen aufgebrochen sind, erfolgt der Aushub auf Planumshöhe (-60 / 50 cm ab Gradiente). Der Asphalt ist in den Anschlussbereichen zu schneiden. Ein Nachschnitt (Rückschnitt) ist zwingend erforderlich. An den Grundstückseinfriedungen und Mauern müssen z. T. Fundamente abgespitzt werden.

Bodenverbesserung Damit auf dem anstehenden Boden ein Verformungsmodul von E = 45 MN/m² erreicht werden v2 kann, erfolgt der Einbau einer Bodenverbesserung. Die erforderliche Bodenverbesserung erfolgt mit gut abgestuftem, gebrochenem Natursteinmaterial der Körnung 0/32 bis 0/56 mit einer Schichtdicke von im Mittel 20 cm. Die exakte Dicke der Bodenverbesserung kann jedoch endgültig erst bei Baubeginn der einzelnen Bushaltestellen durch Probefelder und Lastplattendruckversuche geklärt werden.

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Straßenoberbau Nach Ausbau der Straßenbefestigung wird die Straße in Anlehnung an die Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) auf -60 cm in Asphaltbereichen und auf -50 cm in Pflasterbereichen ausgekoffert. Der erforderliche Bodenaustausch wird erst unmittelbar vor Beginn der Arbeiten zum Straßenbau vorgenommen.

Anschlussbereiche In den Anschlussbereichen erfolgt der Anschluss an den Bestand. In den Übergangsbereichen muss der bestehende Asphalt geschnitten werden sowie z.T. Pflaster angeglichen werden.

Längsneigung Aufgrund des Anschlusses der neuen Bussteige an die bestehenden Straßen erfolgt keine Änderung der bestehenden Längsneigung.

Querneigung In den Anschlussbereichen ist an die bestehende Querneigung von Fahrbahnen und Gehwegen anzuschließen. Eine Querneigung über 2,5 % darf im Bereich der Bussteige nicht überschritten werden.

Pflasterbeläge Die Bushaltestellen und Gehwege werden mit 10 cm starkem grauen Betonpflaster im Ellbogenverband gepflastert. Für die Bushaltestellen Hainbachstraße und Schänzel erfolgt der Einbau von anthrazitfarbenem 10 cm starkem Betonpflaster im Ellbogenverband in den Buseinstiegsbereichen. Entlang aller Begrenzungen der Pflasterflächen ist ein Pflasterband / Läuferband zu verlegen. Im Bereich von Querungen und Bussteigen werden 10 cm starke Platten mit Rippen- und Noppenstruktur eingebaut. Das Fugenverfüllen nach dem Abrütteln der Betonpflasterflächen ist Bestandteil der Leistung. Die Pflasterflächen sind nach der Abnahme 3-mal mit dem im Leistungsverzeichnis genannten Fugenmaterial zu verfüllen. Schieber und Hydrantenkappen sowie Kanaldeckel sind im Pflasterbereich zu umpflastern und an die neue Straßenhöhen anzugleichen. Im Asphaltbereich sind Schieber und Hydrantenkappen sowie Kanaldeckel ebenfalls an die neue Straßenhöhen anzugleichen.

Bordsteine - Straßenentwässerung Im Bereich der neuen Bussteige werden bei allen Bushaltestellen Busbordsteine mit Anfahrtshöhe 18 cm sowie für den Übergang von Hochbord auf die Busbordsteine Übergangssteine Typ B eingebaut. Die Entwässerung der Verkehrsflächen (Fahrbahnen, Bussteige und Gehwege) erfolgt über zwei- und einzeilige Rinnenpflastersteine in die bestehenden sowie teilweise in neu zu setzenden Straßenabläufe. Hierfür sind die bestehen Straßenabläufe rückzubauen und durch neue zu ersetzen. Die bestehenden SK-Leitungen werden hierbei geschnitten und mittels Rohrkupplung an die neuen Straßenablaufleitungen angeschlossen. Alle neuen Straßenabläufe werden mit Sinkkastenleitungen DN/OD 160 PVC-U angeschlossen.

Beleuchtung Die Leistungen umfassen die Verlegung von Beleuchtungskabeln sowie das Setzen von Übergabesäulen bei Fahrgastunterständen. Das Beleuchtungskabel ist in die Übergabesäulen einzuführen und an den vorgesehenen Anschlussstellen an die bestehenden erdverlegten Beleuchtungskabel anzuschließen. Im Zuge der Beleuchtungsarbeiten erfolgen auch die Erdarbeiten sowie die Verlegung von roten Leerrohren der Stadt Landau bei den BHS Hauptfriedhof, Steingasse und Hainbachstraße.

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6 Qualitätsprüfungen Bauausführung

Qualitätsprüfung - Verdichtungsgrad D Pr Die Kontrollprüfungen dienen dem Qualitätsnachweis der Güteanforderungen und in diesem Zusammenhang zugleich als Grundlage für die Abnahme und Gewährleistung. Die Anforderungen für den Verdichtungsgrad D % stellen einen technisch erforderlichen Pr Grenzwert dar, dass bei Leitungsgräben innerhalb des Straßenkörpers die Anforderungen gemäß Abschnitt 3.3.2 der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTVE-StB erreicht werden. Bei Leitungsgräben innerhalb und außerhalb des Straßenkörpers gilt für die Leitungszone eine Anforderung an das 10 %-Mindestquantil des Verdichtungsgrades D von 97 %. Pr

Mindestumfang der Qualitätssicherung im Leitungsgraben

Prüfung/NachweisEigenüberwachungKontrollprüfungenAnforderungen nach ZTVE-StB
Verdichtungsgrad (Dichtemessung und Proctorversuch)3 Stück in jeder 2. Lage1 Stück in jeder 2. LageTab. 3
bei Liefermaterial: Korngrößenverteilung nach DIN 18123mind. 1 Mal je Materialnach Bedarf-

Zur Kontrolle der Verdichtung können auch ergänzend / alternativ Rammsondierungen DPL-5 nach DIN 4094 durchgeführt werden.

Qualitätsprüfungen – Straßenbau Die Anforderungen für den Verdichtungsgrad D und das Verformungsmodul E stellen technisch Pr v erforderliche Grenzwerte dar, die durch Eigenüberwachung- und Kontrollprüfungen dem Qualitätsnachweis der Güteanforderungen und in diesem Zusammenhang zugleich als Grundlage für die Abnahme, Gewährleistung und Abrechnung der Bauleistungen dienen. Bei frostempfindlichem Untergrund bzw. Unterbau ist auf dem Planum ein Verformungsmodul von mindestens E = 45 MN/m² erforderlich. Bei dem Straßenoberbau auf frostsicherem Unterbau ist v2 auf der Frostschutzschicht ein Verformungsmodul von mindestens E = 100 / 120 MN/m² v2 erforderlich. Die geforderten Werte sind durch Prüfungen im Rahmen der Eigenüberwachung festzuhalten. Protokolle über die Eigenüberwachung sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Die Prüfungen im Rahmen der Eigenüberwachung werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten hierfür sind vom AN in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die im LV ausgeschriebenen Hilfeleistungen für Lastplattendruckversuche dienen der Fremdüberwachung. Für die Kontrollprüfungen wird vom AG ein unabhängiger Sachverständiger bestimmt. Mindestumfang der Qualitätssicherung auf dem Erdplanum

PrüfungEigenüberwachungKontrollprüfungenAnforderungen nach ZTVE-StB
Bestimmung des Verformungsmoduls EV2 und des Verhältnisses EV2/EV13 Stück à 200 m2 Stück à 200 mEv2 ≥ 45 MN/m²
Alternativ: Bestimmung des Verdichtungsgrades (Dichtemessung und Proctorversuch)3 Stück à 200 m2 Stück à 200 mTab. 2

Mindestumfang der Qualitätssicherung an der Tragschicht (TS) und Frostschutzschicht (FSS)

PrüfungEigenüberwachungKontrollprüfungenAnforderungen ZTVE-StB 17
Korngrößenverteilung Nach DIN EN ISO 17892- 4:2017-04Mindestens einmal zu Beginn der LieferungNach Bedarf---
Bestimmung des VerdichtungsgradesIn jeder 2. Lage; max. Abstand ca. 50 mIn jeder 3. Lage; max. Abstand ca. 50 mTab. 4

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Die Bestimmung der Korngrößenverteilung muss bei Wechsel des Materials oder des Lieferwerkes wiederholt werden. Des Weiteren ist sinnvoll im Zusammenhang mit der Dichtemessung für die Bestimmung des Verdichtungsgrades die ausreichende Wasserdurchlässigkeit des verdichteten Frostschutzmaterials zu kontrollieren. Wegen fehlender genormter Versuchsdurchführung empfiehlt sich z. B. ein Eingießversuch in die Ausgrabung der Dichtemessung.

Hinweise zur Bauausführung Bei der Bauausführung sind die Platzverhältnisse, die Verkehrssituation und die vorhandene Bebauung zu berücksichtigen. Die gewählten Bauverfahren müssen ein Minimum an Beeinträchtigung für Bebauung und Umwelt darstellen. Die Baugeräte und Baufahrzeuge sind den Verhältnissen anzupassen. Beim Ausbau der Straßen ist die Gründungstiefe der Fundamente und Mauern zu überprüfen. Die Standsicherheit der Fundamente muss gewährleistet sein. Für die Verdichtung sind vibrationsarme Geräte zu verwenden. Dies bezieht sich vor allem auf das Einbringen bei Baugruben mit Spundwandverbau.

Der Aushub darf eine Tagesleistung nicht überschreiten, um witterungsbedingte Wassergehaltsänderungen zu vermeiden. Es ist zu prüfen, ob der anstehende Boden bei guter Witterung befahren werden kann. Ist dies nicht möglich, weil die Untergrundverhältnisse es nicht erlauben, so ist über Kopf auszukoffern und wieder neu einzubauen. Dies ist einzurechnen. Unter Wassereintritt und Einwirkung von mechanischer Energie (Befahren mit Fahrzeugen u. ä.) ist eine Änderung der Konsistenz in den breiigen Bereich zu erwarten. Dies bedeutet, dass die Arbeiten bei Witterungswechsel zu unterbrechen sind oder das Planum vor Vernässung zu schützen ist. Evtl. vernässte Bereiche sind auszutauschen. Maßnahmen zum Schutz des Planums werden nicht gesondert vergütet. Maßnahmen die durch den unsachgemäßen Umgang mit dem Untergrund erforderlich werden, werden ebenfalls nicht vergütet. Der Aushubhorizont bzw. jede Schüttlage ist unmittelbar und ordnungsgemäß zu verdichten.

Befahrbarkeit des Planums Unter Wassereintritt und Einwirkung von mechanischer Energie (Befahren mit Fahrzeugen u.ä.) ist eine Änderung der Konsistenz in den breiigen Bereich zu erwarten. Dies bedeutet, dass die Arbeiten bei Witterungswechsel zu unterbrechen sind oder das Planum vor Vernässung zu schützen ist. Evtl. vernässte Bereiche sind auszutauschen. Maßnahmen zum Schutz des Planums werden nicht gesondert vergütet. Maßnahmen die durch den unsachgemäßen Umgang mit dem Untergrund erforderlich werden, werden ebenfalls nicht vergütet. Der Aushubhorizont bzw. jede Schüttlage ist unmittelbar und ordnungsgemäß zu verdichten.

Anlagen in Baugelände Im Bereich der Baustelle der Bushaltestellen liegen folgende Leitungen:

  • Kanalleitung Mischwasserkanal
  • Wasserversorgung
  • Gasleitung
  • Telekom / Vodafone
  • Stromleitungen / Beleuchtung

Der AN ist verpflichtet, vor Baubeginn mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsträgern (Gas, Strom, Telekom, Glasfaser, etc.) Verbindung aufzunehmen und alle notwendigen Vorkehrungen für die Sicherheit der Versorgungsleitungen und der Kabel zu treffen. Für die Beschädigung dieser Anlagen haftet der AN. In jedem Falle ist der entsprechende Versorgungsträger von einer evtl. Beschädigung in Kenntnis zu setzen.

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7 Behandlung von Aushub- und Aufbruchmaterial

Grenzsteine – Grenzpunkte Vor Baubeginn sind gemeinsam mit der Bauüberwachung alle Grenzpunkte und –steine zu sichten und fotografisch zu dokumentieren. Grenzsteine sind gemäß Ausschreibung zu sichern. Grenzsteine, die erst beim Aufgraben entdeckt werden, sind ebenfalls unbedingt fotografisch festzuhalten und zu sichern.

Ablagerungsstellen Alle überschüssigen, nicht kontaminierten Erdmassen sowie Aufbruchmaterialien sind nach Wahl des AN einer Wiederverwertung zuzuführen. Evtl. anfallende Kosten und Genehmigungen sind in die entsprechende Position einzurechnen.

Belastete Materialien Werden unvorhergesehene belastete Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Er behält sich weitere Entscheidungen im Einzelfall ausdrücklich vor.

Abfälle Abfälle jeder Art sind entsprechend der aktuellen Fassung der Abfallsatzung des Landkreises bzw. der Stadt Landau und der Abfallnachweisverordnung des Bundes zu entsorgen. Es sind sämtliche Abfallmaterialien getrennt nach ihren verschiedenen Materialien zu sammeln und in ihren Bestandteilen einer Deponie zur Wiederaufbereitung zuzuführen.

Lager- und Arbeitsflächen Lager- und Arbeitsflächen stehen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht gesichert zur Verfügung. Im Rahmen der Bietergespräche wird geklärt, ob und in welchem Umfang seitens der Stadt Landau geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Ein Anspruch auf die Bereitstellung entsprechender Lager- und Arbeitsflächen durch die Stadt Landau besteht nicht. Der Auftragnehmer hat daher grundsätzlich davon auszugehen, erforderliche Flächen eigenständig zu organisieren.

Historische Funde Bei etwa auftretenden vorgeschichtlichen Funden wird eindringlich auf die Bestimmungen des Denkmalschutz- und Pflegegesetzes vom 23.03.1978 (GVBl. 1978, Nr. 10, 5. 159 ff) hingewiesen. Danach ist jeder zutage kommende, archäologische Fund unverzüglich zu melden, die Fundstelle ist soweit als möglich unverändert zu lassen, und die Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Das gleiche gilt auch beim Auffinden historischer Grenzsteine. Der Auftragnehmer hat zu gegebener Zeit den Baubeginn dem Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Bodendenkmalpflege, Außenstelle Speyer, anzuzeigen, damit dieses die Arbeiten überwachen kann. Dem Amt sind Grabungen und wissenschaftliche Untersuchungen zu gestatten. Damit verbundene Arbeitsunterbrechungen gelten als Ausfallzeiten (Behinderungen im Sinne der VOB/B § 6 Ziff. 2), schließen jedoch weitergehende Ersatzansprüche des Auftragnehmers aus.

Munitionsfunde Sollte bei Arbeiten auf Munitionsfunde gestoßen werden, so ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen, die die Abholung durch das zuständige Sprengkommando veranlasst. Die Anlaufstelle für Munitionsräumung ist der

Kampfmittelräumungsdienst Räumungsgruppe Worms Tel.: 06241/ 852110 Fax: 06241/ 852441 Mobile: 0171/ 3326358

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Außerdem ist die örtliche Bauüberwachung sofort zu benachrichtigen. Auf keinen Fall dürfen Sprengkörper durch unbefugte Personen, auch wenn es sich um Sprengmeister handelt, berührt werden. Die Freilegung eventueller Munitionsfunde darf nur im Beisein des zuständigen Sprengkommandos durchgeführt werden und wird gemäß Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Sonstige Kosten werden nicht vergütet.

8 Aufstellung der Schlussrechnung

Abschlags-, Schluss- bzw. Teilschlussrechnungen sind getrennt nach Bauteilen, soweit ausgeschrieben einzureichen.

Die Rechnungsstellung hat ausschließlich in Form einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Die rechnungsbegründenden Unterlagen sind der E-Rechnung in elektronischer Form (z. B. als PDF-Dateien) beizufügen und müssen eine prüffähige Abrechnung ermöglichen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Rechnungsübersicht
  • Gegebenenfalls Nachtragsangebote, soweit sie dem AG noch nicht vorliegen
  • Erklärung AN, dass sämtliche Forderungen Dritter abgegolten sind
  • Mengenermittlungen
  • Aufmaßblätter
  • Rapportzettel
  • Lieferscheine einschließlich Zusammenstellung der Lieferscheine und Berechnung der eingebauten Mengen
  • Soll-Ist-Vergleiche für:
  • Bituminöse Deckschichten
  • Bituminöse Tragschichten
  • Schotter- und Frostschutzschichten
  • Bodenlieferungen

Die Unterlagen sind so aufzubereiten, dass eine eindeutige Zuordnung zur jeweiligen Rechnung sowie zum Abrechnungsabschnitt möglich ist.

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Stadt Landau – Bushaltestellen im Stadtgebiet Barrierefreie Umgestaltung Straßenbau – Baubeschreibung

9 Erdarbeiten - Umrechnungsfaktoren für Materialien

MaterialKörnunglose Schüttungfeste Verdichtung
[mm][m³ / to][to / m³][m³ / to][to / m³]
I. Kies: Rheinsand Rheinsand Rheinsand Rheinkies Kiessand0/2 0/8 2/8 2/6, 4/8 8/16, 8/32 16/32 0/320,641 0,613 0,588 0,581 0,562 0,588-0,559 0,595-0,5621,56 1,63 1,70 1,72 1,78 1,70-1,79 1,68-1,780,541 - - - - - 0,4881,85 - - - - - 2,05
II. Sand-Splitt- Schotter-Gemisch Mineralgemisch, STS, FSS BVM Recyclingmaterial0/32, 0/56 0/32, 0/56, 0/100 0/32, 0/560,556 0,556 0,5881,80 1,80 1,700,476 0,476 0,5052,10 2,10 1,98
IV. Asphaltmischgut Bit. Fräsgut Bit. Tragschicht Asphaltbinder Asphaltbeton0/16, 0/32 }0,5541,8050,4172,400 Gemäß LV Text
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