2021_Uebergabe_BrueckenuIngbw_04-2021.pdf

Straßenbauarbeiten mit Asphaltfahrbahn, Bord- und Rinnenanlage sowie Gewässerdurchlass

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 16:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bremen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Freie

Hansestadt

Bremen

Abteilung Brücken- und Ingenieurbau

BEGLEITUNGS-

und

ÜBERGABEREGELUNGEN

von

Brücken- und

Ingenieurbauwerken

Stand: 01.April 2021

[Seite 2]

Inhalt

1 Beauftragungsphase.............................................................................. Seite 3 2 Planungsphase...................................................................................... Seite 3 3 Ausführungsphase................................................................................. Seite 4 4 Messungen............................................................................................ Seite 5 5 Bestandsunterlagen............................................................................... Seite 5 6 Bauwerksakte – Formate -..................................................................... Seite 6 7 Vergabe von Zeichnungsnummern und Dateinamen............................ Seite 7 8 Bilder (Fotos)........................................................................................... Seite 8 9 Abnahme / Übergabe / Mängelansprüche............................................. Seite 8

Anlagen Schriftfeld Entwurf (Bremen)..................................................................... Anlage HBEntw Schriftfeld Entwurf (Bund).......................................................................... Anlage DEntw Schriftfeld Ausführung und Bestand......................................................... Anlage Ausführ Auszug aus RAB-BRÜ  Inhaltsverzeichnis.............................................. Anlage RAB-ING Hinweise für die Ausschreibung................................................................ Anlage Hinweise Vorläufiges Planverzeichnis...................................................................... Anlage Plan Protokoll Bewehrungskontrolle.................................................................. Anlage Bewehr Ausführungsprotokoll Baubehelfe............................................................. Anlage Behelf Niederschrift Eigenüberwachung.............................................................. Anlage EigBehelf Ausführungsprotokoll Traggerüste............................................................ Anlage Gerüst Niederschrift Eigenüberwachung nach DIN 4421..................................... Anlage EigGerüst Höhenbolzen.............................................................................................. Anlage HB Deckblatt zum BW-Buch Anlage Vollst Aktenordnung der Bauwerksakten............................................................ Anlage X Ordnerrücken Bauwerksakte..................................................................... Anlage X1 Inhalt Bauwerksakte.................................................................................. Anlage X2 Inhaltsverzeichnis Bauwerksakte.............................................................. Anlage X3 Auszug aus der ZTV-ING  Bestandsunterlagen......................................... Anlage ZTV-ING Auszug aus der DIN 1076  Unterlagen für Prüfung und Überwachung...... Anlage DIN Auszug aus RI-EBW-PRÜF  Zustandsbewertung...................................... Anlage PRÜF

2

[Seite 3]

Bauherr: Freie Hansestadt Bremen

– Stadtgemeinde –

Sondervermögen Infrastruktur der

Stadtgemeinde Bremen

- Amt für Straßen und Verkehr - [ASV]

vertreten durch: Projektgesellschaft/Erschließungsträger

[PG]

Verwaltung der Bauwerke: Sondervermögen Infrastruktur der

Stadtgemeinde Bremen

- Amt für Straßen und Verkehr -

Abt. Brücken und Ingenieurbau

[ASV 5]

1 Beauftragungsphase 1.1 Die PG wird von der Freien Hansestadt Bremen mit der Erschließung/Errichtung eines Baugebietes/Bauwerks beauftragt. 1.2 Die PG beauftragt ein leistungsfähiges und erfahrenes Ingenieurbüro mit der Planung der Brücken- und Ingenieurbauwerke, dieses ist mit dem ASV 5 abzustimmen.

2 Planungs- und Vergabephase 2.1 Aufstellen der Entwurfsplanung gemäß „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerks- entwürfen für Ingenieurbauten (RAB-ING)“. (Anlage RAB-ING) 2.2 Planungsgrundlagen sind u. a. die „Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS)“, die „Richtlinien für den Entwurf und Ausbildung von Ingenieurbauten (RE-ING z.Z. im Entwurf)“ die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RIZ-ING)“ und die „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“, des BMVBW. 2.3 Das Schriftfeld auf den Entwurfszeichnungen ist gemäß der Vorgabe des ASV 5 zu erstellen.

[Seite 4]

2.4 Vorlegen des RAB-ING-Entwurfes zur Genehmigung bei ASV 5 mit den erforderlichen Genehmigungen, wie z.B. EBA, Leitungsträgern, Wasserbehörde. Ein Exemplar verbleibt bei ASV 5. 2.5 Der genehmigte RAB-ING-Entwurf ist dem ASV 5, auch in digitaler Form nach den gleichen Konventionen wie bei den Bestandszeichnungen, vorzulegen. Gleiches gilt für das eventuell beauftragte Nebenangebot. 2.6 Die Ausschreibung der Bauleistung wird durch die PG veranlasst. Dabei sind die „Hinweise für die Ausschreibung“ des ASV 5 zu beachten. (Anlage Hinweise) 2.7 Ist beabsichtigt ein Neben- oder Änderungsangeboten anzunehmen, ist eine Abstimmung mit dem ASV 5 vorzunehmen. 2.8 Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt durch die PG; zu beachten ist hierbei, ob aus haushaltsrechtlichen Gründen der Vergabeausschuss der Baudeputation vorher beteiligt werden muss.

3 Ausführungsphase 3.1 Mit der Bauüberwachung ist eine Firma mit geeignetem Fachpersonal von der PG zu beauftragen, die Auswahl ist mit dem ASV 5 vorher abzustimmen. 3.2 Bei größeren Maßnahmen ist im Rahmen der Ausführungsplanung dem ASV 5 ein vorläufiges Planverzeichnis vorzulegen. (siehe Anlage Plan) 3.3 Die Ausführungsunterlagen sind von einem mit dem ASV 5 abgestimmten anerkannten freiberuflichen Prüfingenieur in statischer und konstruktiver Hinsicht zu prüfen. 3.4 Die geometrische und wirtschaftliche Prüfung wird durch die PG veranlasst 3.5 Die gemäß ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 2 Nr.1 erstellten Ausführungsunterlagen sind versehen mit den Unterschriften des Planverfassers, des Hauptunternehmers, des technischen Koordinators, der PG und der Prüfer beim ASV 5, einschließlich der Prüfberichte, einzureichen. 3.6 Die Freigabe der Ausführungsunterlagen erfolgt durch die PG nach Genehmigung durch das ASV 5. Ein Exemplar (1. Ausfertigung) ist dem ASV 5 zu übergeben. 3.7 Die Durchführung der Bewehrungsabnahmen, das Beaufsichtigen der Vorspannarbeiten, Abnahmen der Baubehelfe nur durch einen, mit dem ASV 5 abgestimmten, anerkannten Prüfingenieur. Ergebnisdokumentation in Form eines Protokolls ( Anlagen ). Die gemäß anderer Vorschriften erforderlichen Protokolle sind ebenfalls in der Bauwerksakte abzulegen. 3.8 Besondere Bautätigkeiten, wie z.B. Betonieren des Überbaus, Montage des Überbaus, andere wichtige Bauzustände, sind dem ASV 5 rechtzeitig anzuzeigen.  Das ASV 5 hat das Recht, jederzeit – auch ohne vorherige Anmeldung - die Baustelle zu betreten.

4 Stand: 24.09.2004

[Seite 5]

4 Messungen 4.1 Alle Bauwerke sind nach Fertigstellung im Grundriss und in der Höhenlage durch „GeoInformation Bremen“ einzumessen (Schlussvermessung). 4.2 Horizontale und vertikale Bewegungen von Ingenieurbauwerken sind zu kontrollieren, dies geschieht für Setzungen und Verformungen durch ein Feinnivellement. 4.3 Brücken, ausgenommen einfeldrige Holz- und Stahl-Holzbrücken, müssen ausreichend mit Höhenbolzen ausgestattet sein. Die Höhenbolzen sind so anzuordnen, dass aus den Messergebnissen Rückschlüsse über Stützensenkung, Durchbiegung und Verdrehung des Überbaues sowie Kippung der Flügel möglich sind. 4.4 Höhenbolzen sind so anzuordnen, dass sie ohne Hilfsmittel zugänglich sind, d.h. nicht unter dem Geländer, den Schutzplanken usw. angebracht sind und die Lattenfreiheit über den Bolzen mindestens 1 m beträgt. Die Bolzen sind innerhalb des Geländers anzuordnen. 4.5 Widerlager bzw. Pfeiler (h > 4,00 m) die als Festpunkt fungieren sind mit Bolzenpaaren für Lotungen zu versehen, gleiches gilt für alle verankerten Stützwände. 4.6 Für alle Bolzen ist ein (Höhen)bolzenplan zu erstellen, aus dem die Lage und Nummer der Bolzen hervorgeht. Die Nummern sind an Bauwerk dauerhaft anzubringen. 4.7 Es sind Bolzen gemäß Anlage HB einzubauen.

5 Bestandsunterlagen 5.1 Alle Bestandsunterlagen sind von der PG zu prüfen und die Übereinstimmung mit der Ausführung auf den Zeichnungen und Vollständigkeit zu bescheinigen. 5.2 Bauwerksdaten gemäß ASB-ING - Anweisung Straßeninformationsbank; Teilsystem Bauwerksdaten - sind mit dem Programmsystem „SIB-Bauwerke“ zu erfassen und in digitaler Form zu übergeben. Eine „CAB-Datei“ muss von der PG beim ASV 5 angefordert werden, da neue Bauwerke nur von ASV 5 angelegt werden dürfen Ab der Version SIB 2.0 muss die Bearbeitung der Daten freigeschaltet werden, die CAB-Datei entfällt. 5.3 Bauwerksbuch gemäß DIN 1076 (wird aus den Bauwerksdaten mit dem Progammsystem „SIB-Bauwerke“ erstellt).  Anmerkung: Die Bauwerksdaten müssen vor der ersten Hauptprüfung übergeben werden, da sonst kein Prüfbericht erstellt werden kann. (siehe auch ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 2 Nr.4.1 (1)). 5.4 Bestandszeichnungen der gesamten Baumaßnahme einschließlich der Bestandsüber- sichtszeichnungen sind mikrofilmgerecht anzufertigen, als Pausen (Abrechnungs- zeichnungen), als pdf/a- Datei und als tif-Datei (G4 200 dpi) auf Datenträger zu übergeben. Dateinamen siehe unter 7 (Vergabe von Zeichnungsnummern und Dateinamen). Die Bestandsübersichtszeichnung ist zusätzlich auch als CAD-Datei im Format dxf zu übergeben (siehe auch ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 2 Nr.4.2 (4)).

Stand:

[Seite 6]

6 Bauwerksakte – Dateiformate.- 6.1 Die Bauwerksakte ist in Papierform gemäß Anlage X und in digitaler Form gemäß u.a. Dateiformaten zu erstellen und dem ASV 5 zu übergeben. 6.2 Die PDF-Dateien sind mit Lesezeichen zu versehen.

Inhalt der Bauwerksakte gemäß DIN 1076, Anhang A Dateiformate Inhaltsverzeichnis PDF alle mit Genehmigungsvermerk versehenen Zeichnungen samt Verzeichnis alle mit Prüfvermerk versehene Standsicherheitsnachweise samt PDF Inhaltsverzeichnis Korrosionsschutzpläne TIF Stahllisten einschließlich Mengenberechnungen für Stahlbeton- und Spannbetonbauwerke oder -bauteile bei Spannbetonbauwerken mit nachträglichem Verbund Vorspannprotokolle PDF und Auspressprotokolle Stücklisten einschließlich Mengen- und Beschichtungsflächenberechnung PDF für stählerne Bauwerke oder Bauteile Untersuchungsergebnisse, Gutachten (Baugrund, Baustoffe) PDF Vermessungsergebnisse (Peilergebnisse, baubegleitende Messungen und Höhenmessungen: Nullmessungen nach Fertigstellung usw.) System NigraWin Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Eignungsprüfungen PDF Zustimmungen im Einzelfall PDF Abnahmezeugnisse, Gütenachweise PDF Liste der verwendeten Baustoffe mit Angabe der Lieferanten und Hersteller PDF Bautagebuch PDF Angaben über Baugeschichte und Bauablauf PDF Unterlagen über spätere Änderungen und Umbauten PDF Bestandsübersichtszeichnungen siehe 5.4 Bestandszeichnungen alle Bestandsunterlagen, die entsprechend dem Prüf- und Bestandunterlagen: Genehmigungsverfahren und der Bauausführung berichtigt sind siehe 5 Dokumentationsblatt Großbrücken PDF Zusammenstellung der Kostenabrechnung des Bauwerks PDF wesentliche Verträge, insbesondere Bau-, Gestattungsverträge und PDF Vereinbarungen behördliche Genehmigungen und Urkunden PDF Sonstiges PDF Zusätzlich: Bilder von wichtigen Bauzuständen, Seitenansicht und Draufsicht JPG

6 Stand: 24.09.2004

[Seite 7]

7 Vergabe von Zeichnungsnummern und Dateinamen 7.1 Die Entwurfszeichnungen werden fortlaufend nummeriert, die Nummer ist voranzustellen und „Auszunullen“ (z.B. 008_Dateiname) 7.2 Die Zeichnungsnummer der Bestandszeichnungen beginnt mit den Buchstaben der jeweiligen Gruppe, danach ein Underline ( _ ) und eine fortlaufende Nummer die „Auszunullen“ ist.  Ausnahme: Bestandsübersicht Hier darf kein Underline benutzt werden und die fortlaufende Nummerierung darf nicht „Ausgenullt“ werden.

Zeichn.-Nr.GruppenBeispiel für Schriftfeld Zeichnungsinhalt
Au_01 B_01 Ft_01 Fue_01 Geo_01 Ho_01 La_01 S_01 St_01 Tg_01 V_01 Bestand1Ausstattung z.B. Entwässerung, Schutzeinrichtung, Geländer, Verankerungen, Abdichtungen.. Bewehrung Fertigteil Fahrbahnübergang Geometrie Holztragwerke Lager Schalplan Stahltragwerke Tiefgründungen auch für Spund- und Pfahlwände Vorspannung BestandsübersichtFüllstabgeländer außen RiFa OS Bewehrung WL Süd RiFa HH Übergangskonstruktion WL Arsten RiFa HH Gesamtbauwerk Verformungslager, allseitig, Nr. 4 + 6, Achse 3 Schalplan Überbau Süd Achse 4 – 7 Hauptträger Überbau Ost Spundwand Nord Block 9 - 12 Querspannglieder Fahrbahnplatte Überbau Süd Achse 6 - 13

Bestand1 Bestandsübersicht Achse 6 - 13

7.3 Der Dateiname für die digitalisierten Zeichnungen besteht aus der Zeichnungsnummer danach ein Underline und dem Zeichnungsinhalt, ohne Verwendung von Umlauten, Leer- und Sonderzeichen, ausgenommen Underline ( _ ) und Minus ( - ). Der Zeichnungsinhalt sollte aus nicht mehr als 70 Zeichen bestehen. Das Schriftfeld Zeichnungsinhalt sollte mindestens Angaben machen über: Bauteil, Unterteilung Unter- bzw. Überbau und Ortsangabe. Beispiel: S_01_Schalplan-Ueberbau-Sued_Achse_4-7.tif

Ausnahme: Bestandsübersicht Hier besteht der Dateiname nur aus der Bezeichnung im Feld Zeichnungsnummer. (Ist eine Vorgabe von SIB-Bauwerke) Beispiel: Bestand1.tif bzw. .dxf

7 Stand: 24.09.2004

[Seite 8]

8 Bilder (Fotos) Von allen wichtigen Bauzuständen sind Bilder (Fotos) zu erstellen und auf Datenträger zu übergeben. Sie sind in digitaler Form als Dateien im JPEG-Format zu erstellen, wobei die Dateigröße 500 KB möglichst nicht überschreiten sollte. Die Bilder sind mit einem aussage- kräftigen Dateinamen zu versehen. Dem Dateinamen ist das englische Datum voranzustellen (z. B. 2004-06-01_Dateiname), ausgenommen bei der Seitenansicht. Dateiname ohne Umlaute, Leer- und Sonderzeichen, ausgenommen Underline ( _ ) und Minus ( - ).

9 Abnahme / Übergabe / Mängelansprüche 9.1 Das ASV 5 ist rechtzeitige mit der Durchführung der ersten Hauptprüfung gemäß DIN 1076 vor Abnahme der Bauleistung zu beauftragen. 9.2 Nach Durchführung der Hauptprüfung durch das ASV 5, erfolgt die Übergabe des Prüfberichtes an die PG. 9.3 Die Abnahme der Bauleistung erfolgt durch die PG, ASV 5 ist nicht beteiligt.  Anmerkung für Bundesmaßnahmen: Die Abnahme der Bauleistung erfolgt durch das ASV 5. 9.4 Die Bestandsunterlagen / Bauwerksakte gemäß ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 2 Nr.4 bzw. DIN 1076 Ziff. 4.4 sind vor der Übergabe an das ASV 5 zu übergeben. 9.5 Dem ASV sind betriebsbereite, funktionsfähige und mängelfreie Bauwerke zu übergeben, die Zustandsnote gemäß RI-EBW-PRÜF muss kleiner als 2,0 sein. Die Übergabe der Brücken- und Ingenieurbauwerke an das ASV erfolgt im Rahmen eines Ortstermins (Baustellenbegehung PG – ASV 5). Ergebnisdokumentation in Form eines Protokolls. 9.6 Bis zur Übergabe der Bauwerke an das ASV 5 obliegt die Verkehrssicherungspflicht der PG. 9.7 Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche ist das ASV 5 von der PG mit der Durchführung der zweiten Hauptprüfung zu beauftragen. 9.8 Die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche wird von ASV 5 durchgeführt, danach erfolgt die Übergabe des Prüfberichtes an die PG. 9.9 Die Durchsetzung der Mängelansprüche gegenüber den Auftragnehmern erfolgt durch die PG, soweit nicht andere Vereinbarungen im Übergabeprotokoll getroffen werden.

8 Stand: 24.09.2004

[Seite 9]

Anlage HBEntw

d
C
b
a
GeändertDatumGez.:Geprüft
Entwurfsbearbeitung [Ingenieurbüro AN]Projekt- Nr.:
DatumZeichen
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
ProjektleitungProjekt- Nr.:
DatumZeichen
Bearb.:
Gepr.:
< Straßenbauverwaltung Freie Hansestadt Bremen Amt für Straßen und Verkehr Straßenklasse und Nr.: Streckenbezeichnung:Anlage: Blatt-Nr.: BW-Nr.: ASB-Nr.:
Bauwerk
PlandarstellungMaßstab:
Überprüft [Sachbearbeiter ASV]Genehmigt [ASV!Obere Landesstraßenbaubehörde ]

[Seite 10]

!Anlage DEntw

d
C
b
a
GeändertDatumGez.:Geprüft
Entwurfsbearbeitung [Ingenieurbüro AN]Projekt- Nr.:
DatumZeichen
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
ProjektleitungProjekt- Nr.:
DatumZeichen
Bearb.:
Gepr.:
< Straßenbauverwaltung Freie Hansestadt Bremen Amt für Straßen und Verkehr Straßenklasse und Nr.: Streckenbezeichnung:Anlage: Blatt-Nr.: BW-Nr.: ASB-Nr.:
Bauwerk
PlandarstellungMaßstab:
Aufgestellt [Sachbearbeiter ASVJGeprüft [ASV/Oberste Landesstraßenbaubehörde ]
Gesehen [BMVBW]

[Seite 11]

!Anlage Ausführ!

jra 2004-09-22 1 2:50:39




verkeinert auf DIN A4 Orginal DIN A3

d
C
b
a
Geändert DatumGez.:Geprüft
Übereinstimmunq mit der Ausführung bescneinigt [Auftragnehmer]Geprüft [Bauleitung Auftraggeber]
Aufsteller [Ingenieurbüro AN]Projekt- Nr.:
DatumZeichen
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
HauptunternehmerKoordinator gemäß ZTV-K
ProjektleitungProjekt-Nr.:
DatumZeichen
Bearb.:
Gepr.
Straßenbauverwaltung Freie Hansestadt Bremen Amt für Straßen und Verkehr Straßenklasse und Nr.: Streckenbezeichnung:Blatt-Nr.: BW-Nr.: ASB-Nr.:
Bauwerk
PlandarstellungMaßstab:
Bauwerksskizze
In statischer und konstruktiver Hinsicht geprüft [Prüfingenieur]In qeometrischer und wir1schaftlicher Hinsicht geprüft [Projektleitung]
Zur Ausführung genehmigt [ASV/Obere Landesstraßenbaubehörde]Zur Ausführung freigegeben [Projektleitung]

[Seite 12]

RAB-BRÜ

Anlage RAB-ING Auszug aus der RAB-BRÜ (Stand: 02/95)

0 Richtlinien

Formblatt 2: Inhaltsverzeichnis zum Bauwerksentwurf

Inhaltsverzeichnis zum Bauwerksentwurf

  1. Erläuterungsbericht

  2. Übersichtskarte

  3. Kostenberechnung

  4. Straßenquerschnitt

  5. Lageplan

  6. Höhenplan

  7. Geotechn. Untersuchungen, Gutachten, Berichte

  8. Bauwerksplan

[Seite 13]

Anlage Hinweise

Hinweise für die Ausschreibung

Für die Ausschreibung von Leistungen zur Lieferung von Bestandsunterlagen gem. ZTV- ING sind folgende Leistungstexte zu verwenden:

pschBestandszeichnungen liefern
Bestandszeichnungen gem ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, Nr.4 liefern. Bestandszeichnungen als Pause, als Mikrofilmaufnahme in Mikrofilmlochkarte sowie als Rasterformat TIFF G4 auf Datenträger.
pschBestandsübersichtszeichnung liefern
Bestandsübersichtszeichnung gem ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, Nr.4 liefern. Bestandsübersichtszeichnung als Pause, als Mikrofilmaufnahme in Mikrofilmlochkarte sowie auf Datenträger als Rasterformat TIFF G4, im CAD Originalformat mit Definitionsdatei sowie als DXF Datei.
StDigitalisierte Lichtbilder liefern
Lichtbilder über den wesentlichen Bauablauf des Bauwerkes in digitaler Form, Format JPEG, auf Datenträger liefern. Dateigröße < 500KB.
pschBauwerksdaten und Bauwerksbuch liefern
Bauwerksdaten gemäß Anweisung Straßeninformationsbank Teilsystem Bauwerksdaten mit dem aktuellen Programmsystem SIB-Bauwerke erfassen und auf Datenträger liefern. Bauwerksbuch gemäß DIN 1076 in Papierform liefern.
pschZeichnungsverzeichnisse liefern
Zeichnungsverzeichnisse in Papierform sowie als PDF-Datei auf Datenträger liefern.
pschStandsicherheitsnachweis liefern
Geprüften Standsicherheitsnachweis für Bauwerk als PDF-Datei mit Lesezeichen auf Datenträger liefern
pschDokumentationsblatt Großbrücken liefern
Dokumentationsblatt Großbrücken gem. ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, Nr.4 liefern.
pschKurzdokumentation für Tunnel liefern
Kurzdokumentation für Tunnel gem. ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2 in Papierform (2-fach) sowie als PDF-Datei auf Datenträger liefern.

[Seite 14]

Die Technische Bearbeitung ist mit folgenden Leistungstexten auszuschreiben:

pschStandsicherheitsnachweis aufstellen
Standsicherheitsnachweis nach ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2 für gesamtes Bauwerk aufstellen. Papierkopien in .... .. -facher Ausfertigung liefern.
pschAusführungszeichnungen aufstellen
Ausführungszeichnungen nach ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2 für gesamtes Bauwerk ohne Baubehelfe aufstellen. Papierkopien in .... .. -facher Ausfertigung liefern.
pschAusführungsunterlagen für Baubehelfe aufstellen
Ausführungsunterlagen nach ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2 und Teil 6, Abschnitt 1 für Baubehelfe aufstellen. Ausführungsunterlagen nach Prüfung durch einen Prüfingenieur für Baustatik, vorlegen. Die Beauftragung des Prüfingenieurs erfolgt durch den AG, die Prüfkosten trägt der AN. Papierkopien in .... .. -facher Ausfertigung liefern.

Papierkopien in .... .. -facher Ausfertigung liefern.

In der Baubeschreibung ist unter "5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" folgender Text aufzunehmen:

Weitere vertragliche Regelungen:

Pfahlgründungen: Probebelastungen sind an gesonderten Pfählen außerhalb des Bauwerks durchzuführen. Die Probebelastung umfaßt auch eine Spitzendrucksondierung, die vor Herstellung in unmittelbarer Nähe des Probepfahles bis 5 m unter geplanter Pfahlfußebene durchzuführen ist.

Die Längsbewehrung von Pfählen muss mindestens 0,8 % des Pfahlquerschnittes betragen.

Bei Teilverdrängungsbohrpfählen muss der Durchmesser des Seelenrohres mindestens 55 % des Pfahldurchmessers betragen. Die Mindestlängsbewehrung muss bei diesen Pfählen mindestens 0,8 % des Pfahlaussendurchmessers betragen.

Beton: Risse mit Breiten über 0,2 mm sind nach ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 5 zu schließen.

Die Schwindvorspannung muss mindestens 20 % der endgültigen Vorspannung betragen. Jedes zweite Spannglied ist hierbei mindestens vorzuspannen.

Stahlbau: Bei erd- und wasserberührten Stahlflächen ist die statisch erforderliche Materialdicke um 1,0 mm je erdberührter Seite zu vergrößern.

[Seite 15]

Anlage Plan Amt für Straßen und Verkehr , Bremen

Vorläufiges Planverzeichnis

z.B. Bauwerks - Nr. : 2222 ; BAB A 281, Überführung A ....

Z.Nr. Bezeichnung Stand Eingang Genehmigung

Au_01

B_01

Ft_01

Fue_01

Geo_01

Ho_01

La_01

S_01 S_.....

St_01

Tg_01 Tg_....

V_01 V_....

Bestand1

Ausstattung z.B.Verankerung, Entwässerung, Fugen, Belag, Abdichtungen, Schutzeinrichtungen, Geländer.....
Bewehrung ( unterteilt in Überbau und Unterbau )
Fertigteile
Fahrbahnübergang
Absteckplan , Höhenplan, Querschnitte
Holzbautragwerk
Lager
Schalplan (unterteilt in Überbau und Unterbau )
Schal- und Bewehrungsplan
Stahlbautragwerk
Tiefgründung z.B. Pfähle,Brunnen ....
Tiefgründung z.B.Spundwand, Bohrpfahlwand
Vorspannung Längs
Vorspannung Quer
Bestandsübersicht

[Seite 16]

Amt für Straßen und VerkehrProtokoll Bewehrungskontrolle Bauteil: Protokoll - Nr. :Bauwerksnummer:rheweB egalnA
Spannstahl - längs*) *) *) *)
Spannstahl - quer
Spannstahl - sonst.
Betonstahl
Plan Nr.
Werkkennzeichen (Betonstahl)
Bauaufsichtliche Zulassung (Spannstahl)
Kontrolle (Datum)
Teilnehmer Auftragnehmer
Teilnehmer Auftraggeber
Beanstandungen
Beanstandungen behoben Bemerkungen
Aufgestellt: Ort Datum

687-5. *) zutreffendes ankreuzen 008_Bewehr

[Seite 17]

Amt für Straßen und Verkehr, BremenAusführungsprotokoll -Baubehelfe- Bauteil: Blatt Nr.:Bauwerksnummer:
fleheB egalnA
Bauwerksname: oben: unten:
Auftragnehmer:
Baumaßnahme:
Aufsteller der Baubehelfsstatik und -pläne:
Ausführende Firma des Baubehelfes:
Vertreter des Auftragnehmers
Koordinator (ZTV-ING):
Es wird bestätigt: 1. Die Ausführung des Baubehelfes stimmt mit den genehmigten Ausführungsunterlagen überein. Abweichungen sind begründet und belegt. 2. Die eingebauten Teile sind augenscheinlich unbeschädigt. 3. Es ist ein einwandfreier Kraftschluß in den Verbindungselementen vorhanden. 4. Alle Schweißarbeiten wurden von geeignetem Fachpersonal durchgeführt, das die Bescheinigung über den Befähigungsnachweis besitzt (vgl. auch DIN 18800 T. 7)
Besondere Vorkommnisse während der Montage, z.B. (zutreffendes ankreuzen) Ausführungen von Teilen, die auf Zeichnungen nicht eindeutig oder abweichend dargestellt sind Nachträglicher Austausch von bereits unter Last stehenden Bauteilen. Schwierigkeiten, die Geometrie (z.B. Achsmaß, Sollhöhen) zu erfüllen und deren Korrektur. Ramm- bzw. Bohrhindernisse. Weitere besondere Vorkommnisse:
Getroffene Maßnahmen (mit Begründung):
Aufgestellt: Bremen, den technischer Koordinator Vertreter des Auftragnehmers Nachunternehmer anlaog DIN 4421 7.3.2
Gesehen: Bremen, den Auftraggeber
Durchschrift: AG AN Bauüberwachung Prüfingenieur

687-5.36b-9/96

[Seite 18]

Prüfingenieur: (Stempel)Blatt Nr.:Ausfertigung:fleheBgiE egalnA
Bremen, den
Prüfnummer:

Niederschrift über die Kontrolle der Wirksamkeit der von der ausführenden Baufirma durchzuführenden Eigenüberwachung

Baumaßnahme:
Bauwerk Nr.:
Bauwerksname:
Baubehelf:
Ausführende Firma:
Ausführende Firma des Baubehelfes:
Technischer Kooridnator (analog DIN 4421, 7.3.2)NameFirma
AuftragnehmerNameFirma
Bei der heutigen Kontrolle des Baubehelfes wurde gleichzeitig die bauaufsichtliche Abnahme durchgeführt. Die mängelfreie Ausführung des Baubehelfes wird bestätigt. Es bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der Zustimmung zur Benutzung des Baubehelfes.
Bemerkungen:
Zeitpunkt der Kontrolle:Datum:von Uhrbis Uhr
gesehen:
AuftragnehmerPrüfingenieurAuftraggeber
Durchschrift: AG, AN, Koordinator; Nachunternehmer, Baustelle, Prüfingenieur

687-5.36-9/96 *)zutreffendes ankreuzen

[Seite 19]

tsüreG egalnA

Amt für Straßen und Verkehr BremenAusführungsprotokoll gemäß DIN 4421 — Traggerüste Bauteil: Blatt-Nr:Bauwerksnummer Bauwerksname: oben: unten:
Autragnehmer:
Baumaßnahme:
Aufsteller Traggerüststatik u. -pläne
Aufbaufirma Traggerüstkonstruktion
Fachkundiger Ingenieur (DIN 4421, 7.3.2)
Technischer Koordinator (DIN 4421, 7.3.2)
Es wird bestätigt: 1. Die Ausführung des Traggerüstes stimmt mit den genehmigten Ausführungsunterlagen überein. Abwei- chungen sind begründet und belegt. 2. Die eingebauten Teile sind augenscheinlich unbeschädigt. 3. Es ist ein einwandfreier Kraftschluß in den Verbindungselementen vorhanden. 4. Alle Schweißarbeiten wurden von geeignetem Fachpersonal durchgeführt, das die Bescheinigung über den Befähigungsnachweis besitzt (vgl. auch DIN 18800 T. 7). 5. Die Gründung des Traggerüstes ist einwandfrei konstruiert und ausgeführt (unter Berücksichtigung der zul. Pressungen und des Setzungsverhaltens des anstehenden Bodens).
Besondere Vorkommnisse während der Montage, z.B (zutreffendes ankreuzen) Ausführung von Teilen, die auf Zeichnungen nicht eindeutig oder abweichend dargestellt worden sind Nachträglicher Austausch von bereits unter Last stehenden Bauteilen. Schwierigkeiten, die Traggerüstgeometrie (z.B. Achsmaße, Gradiente, Sollhöhen) zu erfüllen und deren Korrektur. Weitere besondere Vorkommnisse:
Getroffene Maßnahmen (mit Begründung):
Aufgestellt: Ort Datum Techn. Koordinator (DIN 4421 7.3.2) Gerüstteil Fachkundiger Inenieur des AN/Nachunternehmers Gerüstteil Fachkundiger Inenieur Gesehen: des AN/Nachunternehmers Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber
Gesehen: Ort Datum Auftraggeber
Durchschrift: AG Bauüberwachung Prüfingenieur Techn. Koordinator

687-5.36c-9/96 *)nicht zutreffendes streichen

[Seite 20]

tsüreGgiE egaln

Prüfingenieur: (Stempel)Blatt Nr.:Ausfertigung:
Bremen, den
Prüfnummer:

nA Niederschrift über die Kontrolle der Wirksamkeit der von der ausführenden Baufirma durchzuführenden Eigenüberwachung nach DIN 4421 Abs. 7 (Fassung Aug.1982)

Baumaßnahme:
Bauwerk Nr.:
Bauwerksname:
Lehrgerüstabschnitt:
Ausführende Firma für das einzurüstende Bauwerk:
Ausführende Firma des Traggerüstes:
Fachkundiger Ingenieur (DIN 4421 7.3.2)NameFirma
Technischer Kooridnator (DIN 4421, 7.3.2)NameFirma
AuftragnehmerNameFirma
Bei der heutigen Kontrolle des Traggerüstes wurde gleichzeitig die bauaufsichtliche Abnahme durchgeführt. Die mängelfreie Ausführung des Traggerüstes wird bestätigt. Es bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der Zustimmung zur Benutzung des Traggerüstes.
Bemerkungen:
Zeitpunkt der Kontrolle:Datum:von Uhrbis Uhr
gesehen:
AuftragnehmerPrüfingenieurAuftraggeber
Durchschrift: AG, AN, Koordinator; Nachunternehmer, Baustelle, Prüfingenieur

687-5.36a-9/96 *)zutreffendes ankreuzen

[Seite 21]

Anlage HB

Höhenbolzen

Es sind Bolzen wie im nachfolgenden Bild dargestellt als Höhen- bzw. Lotbolzen einzubauen.

Straßen- u. Brückenbolzen D 28x75 mm Kopf sauber überdreht, Messing, geschmiedet

z.B. von Firma GOECKE Postfach 305 D-58316 Schwelm

[Seite 22]

Anlage Vollst

Amt für Straßen und Verkehr Bauwerksnummer :

Bremen

Interne Bauwerksnummer :

Bauwerksbuch

Nach DIN 1076

Bremen - Stadtteil

BW-Art

Oben / Unten

Bezeichnung des Bauwerks

Datum Unterschrift

Aufgestellt : ........................... ............................................. [Büro]

Geprüft : ........................... ............................................. [Auftragnehmer]

Datenerfassung abgeschlossen : ........................... ............................................. [Projektleiter]

Gesehen : ........................... ............................................. [ASV SG 52]

[Seite 23]

Anlage X

Aktenordnung der Bauwerksakten

Es werden folgende Akten geführt:

A = Planungsakte B = Bauausführungsakte (einschl. Bestandsunterlagen) C = Instandsetzungsakte

Die Gliederung der Akten B und C sind identisch. (Anlage X2 neue Gliederung)

Farbe der Ordnerrücken: (Anlage X1 neuer Ordnerrücken)

Ordner A = weiß Ordner B = gelb Ordner C = grün

In der ersten Akte ist jeweils ein Inhaltsverzeichnis anzulegen, hier ist anzugeben ob in den Registern etwas vorhanden ist und in welcher Ordner-Nr abgelegt. Bei nichtvorhandensein ist „Nein“ anzukreuzen. (Anlage X3)

Die Aktenzeichen sind wie folgt zu vergeben:

Stadtgemeinde 687 - 52 – interne Bauwerksnummer Bund 671 - 52 – interne Bauwerksnummer BgA 688 - 52 – interne Bauwerksnummer

1/1

[Seite 24]

687-52 687-52 687-52 687-52

Bw-Nr Bw-Nr Bw-Nr Bw-Nr

876-4 876-4 876-4 876-4

Bauwerksakte Bauwerksakte Bauwerksakte Bauwerksakte

A B C B

Planung Ausführung Instandsetzung Ausführung

Statik

Ordner-Nr Ordner-Nr Ordner-Nr Ordner-Nr

1 1 1 13

[Rücken weiß] [Rücken gelb] [Rücken grün] [Rücken gelb] Anlage X1

[Seite 25]

Inhalt Bauwerksakte Anlage X2/1

APlanungsakteInhaltVon PG zu liefern
1Vorarbeiten
1/0AllgemeinGutachterliche Unterlagen .
1/1Straßenplanung
1/2Baugrundaufschlüsse
1/3VermessungHöhenmessungen
2Schriftverkehr
2/0mit LeitungsverwaltungenNur wichtiger Schriftwechsel .
2/1mit dem BMVBW
2/2mit Behörden
2/3mit AN
2/4mit Privaten
2/5Sonstiges
3Entwurf und KostenPläne als Mikroverfilmung und Rasterdatei. Original unterschriebe Pläne und Kostenberechnungen dauerhaft aufbewahren.
4Statik und VorspannunterlagenSind als Ausführungsakte B bzw. C zu führen
5AusführungszeichnungenExemplar 1Sind in der Ausführungsakte vorhanden
6BaubehelfeStatik, AusführungszeichnungenNach Beendigung der Baumaßnahme vernichten.

[Seite 26]

Inhalt Bauwerksakte Anlage X2/2

BBauausführungsakteInhaltVon PG zu liefern
1EntwurfIn der Planungsakte A vorhanden. Nach Beendigung der Baumaßnahme vernichten.
2Bauvertrag
2/0VorarbeitenSoweit für eine Historisierung interessant, dauerhaft aufbewahren, sonst nach Beendigung der Baumaßnahme vernichten.
2/1Ausschreibungeinschl. PläneDauerhaft aufbewahren! Pläne sind nach Mikroverfilmung und Beendigung der Baumaßnahme zu vernichten.
2/2Angebot und Vergabeeinschl. PläneDauerhaft aufbewahren, einschl. Pläne vom ausgeführten Nebenangebot.
2/3Nachträgewie 2/1 Ausschreibung
3Schriftwechsel
3/0mit LeitungsverwaltungenNur wichtiger Schriftverkehr
3/1mit dem BMVBW
3/2mit Behörden
3/3mit AN
3/4mit Privaten
3/5Sonstiges
4Mittelbewirtschaftung und Abrechnung
4/0Mittelanforderungen und -überwachungnein
4/1RechnungenSchlußrechnung AbschlagrechnungenSchlußrechnung
5Statik und Vorspannunterlagengeprüfte Statik, Prüfberichte, VorspannprotokolleJa Hier wird Exemplar 1 aus der Planungsakte A übernommen.

[Seite 27]

Anlage X2/3

BBauausführungsakteInhaltVon PG zu liefern
6AusführungszeichnungenVerzeichnis der Ausführungszeichnungen Ausführungszeichnungenja Exemplar 3
7Materialprüfungen und Kontrollenz.B. Rammprotokolle, Einbauprotokolle, Bewehrungskontrollen, Zulassungenja
8TagesberichteBautagebüchernein
9Abnahmen, Verkehrsübergabe, GewährleistungenSchlußabnahmeja
10
10/0Planfeststellungsbeschlußwenigstens Hinweis wo der Beschluß liegtja
10/1Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungenz.B. Wasserbehördliche Genehmigungenja
10/2Kreuzungs- und sonstige Vereinbarungenz.B. Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen, Kostenteilungs- oder Unterhaltungsverträgeja
10/3Nutzungsverträge, Sondernutzungenz.B. Verträge über Nutzung von Räumen und Flächen durch dritte.ja
10/4Anliegervertäge, GrunddienstbarkeitVerträge mit Anliegern hinsichtlich Zugänge, Nutzung von Flächen für bestimmte Arbeiten (z.B. Bauwerksprüfung) mit wesentlichem Schriftverkehrja
11Unberücksichtigte Angebotenein
12Messungenz.B. Absteckungen, Höhenmessungen, Endvermessungja
13BaubehelfeStatik, AusführungszeichnungenNur verbleibende Baubehelfe

[Seite 28]

Inhaltsverzeichnis Anlage X3/1

APlanungsakteneinOrdnerBemerkungen
1Vorarbeiten
1/0Allgemein
1/1Straßenplanung
1/2Baugrundaufschlüsse
1/3Vermessung
2Schriftverkehr
2/0mit Leitungsverwaltungen
2/1mit dem BMVBW
2/2mit Behörden
2/3mit AN
2/4mit Privaten
2/5Sonstiges
3Entwurf und Kosten
4Statik und Vorspannunterlagen
5Ausführungszeichnungen
6BaubehelfeX

[Seite 29]

Inhaltsverzeichnis Anlage X3/2

BBauausführungakteneinOrdnerBemerkungen
1Entwurf
2Bauvertrag
2/0Vorarbeiten
2/1Ausschreibung
2/2Angebot und Vergabe
2/3Nachträge
3Schriftwechsel
3/0mit Leitungsverwaltungen
3/1mit dem BMVBW
3/2mit Behörden
3/3mit AN
3/4mit Privaten
3/5Sonstiges
4Mittelbewirtschaftung und Abrechnung
4/0Mittelanforderungen und -überwachung
4/1Rechnungen
5Statik und Vorspannunterlagen
6Ausführungszeichnungen
7Materialprüfungen und Kontrollen
8Tagesberichte
9Abnahmen, Verkehrsübergabe, Gewährleistungen
10Genehmigungen anderer Behörden; Verträge mit anderen Verwaltungen und Dritten
10/0Planfeststellungsbeschluß
10/1Genehmigungen, Erlaubnisse u. Zustimmungen
10/2Kreuzungs- und sonstige Vereinbarungen
10/3Nutzungsverträge, Sondernutzungen
10/4Anliegervertäge, Grunddienstbarkeit
11Unberücksichtigte Angebote
12Messungen
13BaubehelfeX

[Seite 30]

ZTV-ING

Anlage ZTV-ING

Auszug aus der ZTV-ING (Stand 01/03)

Teil 1, Abschnitt 2

4 Bestandsunterlagen

4.1 Allgemeines (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung die Bestandsunterlagen zu übergeben. Die Bauwerksdaten müssen zur ersten Hauptprüfung vor der Abnahme vorliegen.

(2) Als Bestandsunterlagen gelten u.a. Ausführungsunterlagen, die entsprechend dem Prüf- und Genehmigungsverfahren und der Bauausführung berichtigt sind. Sie dürfen keine ungültig gewordenen Teile enthalten. Prüf- und Genehmigungsvermerke sind in die Originale zu übertragen. Die Übereinstimmung mit der Ausführung ist vom Auftragnehmer auf den Vervielfältigungen zu bescheinigen. Diese Bescheinigungen sind vor der Mikroverfilmung auf die Originale zu übertragen.

(3) In Ergänzung zu den Unterlagen gemäß Absatz (2) gehören zu den Bestandsunterlagen: − Inhaltsverzeichnisse für die Standsicherheitsnachweise − Zeichnungsverzeichnisse − Stahllisten einschließlich Mengenberechnung für Stahl- und Spannbetonbauwerke oder -bauteile − Bauwerksdaten und Bauwerksbuch einschließlich sämtlicher Unterlagen (Pläne in der Höhe des Formates DIN A 4) − Bestandsübersichtszeichnung(en) − Stücklisten einschließlich Mengen- und Beschichtungsflächenberechnung für stählerne Bauwerke oder Bauteile − Korrosionsschutzpläne − Dokumentationsblatt Großbrücken (Anhänge A und B) − Kurzdokumentation für Tunnel (Teil 5 Abschnitt 1 Nr.12.4 und Abschnitt 2 Nr. 11) − Bauwerksdatenblatt: Betonbrücken mit externen Spanngliedern (Anhang C)

4.2 Bestandsübersichtszeichnung (1) Als Bestandsübersichtszeichnung gilt eine aufgrund der endgültigen Ausführung und den örtlichen Gegebenheiten hergestellte Übersichtszeichnung.

(2) Darzustellen sind u.a. Ansichten, Längs- und Querschnitte, sonstige Schnitte, Grundrisse und alle wesentlichen Einzelheiten. Mit zu erfassen sind auch Bauteile und Einbauten, die nicht vom Auftragnehmer erstellt wurden, jedoch im Bereich des Bauwerkes vorhanden sind und zur Darstellung der Bauwerksübersicht gehören. Dazu gehören auch im Boden und im Bauwerk verbleibende Teile von Bauhilfsmaßnahmen.

(3) Im Einzelnen müssen u. a. folgende Angaben enthalten sein:

a) Lagebezeichnungen

Nordpfeil, Kilometrierung der Kreuzungsstation, Kreuzungswinkel, Lage und Richtung der überbrückten Gleise, Straßen, Leitungen, Gewässer usw., Namen von benachbarten Ortschaften, Benennung der Gewässer, Gleis- und/oder Straßenbezeichnungen.

b) Geometrische Verhältnisse

Lichte Höhe, Bauhöhen, lichte Weiten, Stützweiten; Trassierungselemente im Grund- und Aufriss mit NN- bzw. HN-Achsangaben, Gleisabstände; Querprofile mit Darstellung der Lichtraumprofile einschließlich der Lage des ungünstigsten Punktes im Grund- und Aufriss unter Berücksichtigung von Durchbiegungen und Setzungen; Querneigungen; Maß zwischen Schienen- bzw. Straßenoberkante und Unterkante des Überbaues an der ungünstigsten Stelle; NN- bzw. HN- Höhen an den wichtigsten Bauwerkspunkten

c) Baugrund und Gründungen 1

[Seite 31]

ZTV-ING − Darstellung der Baugrunduntersuchungen nach DIN 4023 einschließlich Lage der Baugrundaufschlüsse im Grundriss sowie der NN- bzw. HN-Höhen des angetroffenen Grundwasserspiegels mit Ablesedatum − Verlauf des Geländes vor und nach Ausführung des Bauwerkes − bei Baugrundverbesserungen oder Bodenaustausch die ausgeführte Dicke und die Stoffe einzelner Schichten sowie deren räumliche Ausdehnung − bei Flach- und Brunnengründungen die Gründungskoten und die rechnerisch größte Bodenpressung in der Aufstandsebene − bei Pfahlgründungen das System, die Pfahldurchmesser oder die Querschnittsflächen, die größten und kleinsten Längen, die Neigung, die Einbindelänge in den tragfähigen Untergrund, die Höhenkote der Unterkante der Pfahlkopfplatten, die Pfahlbelastung − bei Spundwänden das System, die Profilbezeichnung, Verlauf der Höhenkoten der Wandkrone, die größte und kleinste Bohlenlänge, die vorhandene Einbindelänge in den tragfähigen Untergrund − bei Verankerungen das System, die zulässige Tragkraft, die Höhenlage der Ankerköpfe, die Neigung sowie die größten und kleinsten Ankerlängen

d) Gewässer Fließrichtung, maßgebende Wasserstände, Querprofile, Schifffahrtsöffnungen, Ufer- und Sohlbefestigungen

e) Leitungen Kabel und Leitungen im bzw. am Bauwerk und in unmittelbarer Nähe nach Art, Lage, Abmessungen sowie Betreiber und/oder Eigentümer

f) Messpunkte die Lage der verbleibenden Messpunkte im Grund- und Aufriss sowie die zugehörigen Festpunkte

g) Geometrische Größen die wesentlichen geometrischen Größen des Bauwerkes und aller wesentlichen Konstruktionsteile

h) Art der Baustoffe mit Baustoffgüten, Festigkeitsklassen und Expositionsklassen

i) Bezeichnung der Spannverfahren und der zulässigen Spannkraft (getrennt nach Bauteil und Tragrichtung)

j) Tragfähigkeit Verkehrslasten nach DIN-Fachbericht „Einwirkungen auf Brücken“ und besondere Lastmodelle

k) Abdichtungen, Korrosionsschutz, Beläge und Fugen nach Art und Lage

l) Lager mit Lage der Pressenansatzpunkte, Gelenke, Fahrbahnübergänge, jeweils mit Angabe des Systems und des Fabrikates; Angaben über maximale und minimale Dilatationen und/oder Drehwinkel

m) Entwässerungsanlagen mit Neigungsverhältnissen und Anschlüssen an bestehende Leitungen oder Vorfluter

n) Absturzsicherungen

o) Ausrüstungen für die Unterhaltung und Instandsetzung der Bauwerke

p) sonstige Ausrüstungen (z.B. Verkehrszeichen, Verkehrszeichenbrücken, Fahrleitungsmaste, Lärmschutzeinrichtungen, Leitwerke, Beleuchtungen).

(4) Bestandsübersichtszeichnungen sind mittels CAD-System herzustellen und dem Auftraggeber im Original und als DXF-Datei zu übergeben. Ansonsten gilt für die Form Nr. 1.4.2 sinngemäß. Originalzeichnungen dürfen nicht gefaltet werden und sind mit gelochten Einhängestreifen zu versehen.

(5) Längsschnitte sind durch alle tragenden Konstruktionsteile zu führen. Widerlager und anschließende Flügel oder andere Stützbauwerke sind mit darzustellen.

(6) Bei veränderlichen Querschnitten sind die kennzeichnenden Schnitte darzustellen.

(7) Der Grundriss muss eine Draufsicht auf das fertige Bauwerk einschließlich der Böschungen und auf die Unterbauten enthalten.

2

[Seite 32]

ZTV-ING (8) Die Maßstäbe sind nach Tabelle1.2.1 zu wählen:

(9) Für den Grundriss ist im Allgemeinen derselbe Maßstab wie für die Längsschnitte zu wählen. Einzelheiten sind in geeignetem Maßstab darzustellen.

Tabelle 1.2.1 Maßstäbe für Längs- und Querschnitte in Abhängigkeit von den Bauwerksabmessungen

Längsschnitt durch GesamtbauwerkQuerschnitte durch Überbauten und Widerlagerflügel
Bauwerkslänge [m]MaßstabBreite zwischen den Geländern [m]Maßstab
=< 100 > 100 bis 200 > 2001:100 1:200 1:250=< 20 > 201:50 1:100

3

[Seite 33]

Anlage DIN

Auszug aus der DIN 1076 (Ausgabe 1999)

4 Unterlagen für Prüfung und Überwachung

4.1 Allgemeines

Als Unterlagen für die Prüfung und Überwachung dienen

Bauwerksverzeichnis (4.2),

Bauwerksbuch (4.3),

Bauwerksakte (4.4).

4.2 Bauwerksverzeichnis

Um einen Überblick über alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ingenieurbauwerke im Zuge einer Straße zu erhalten, soll ein Bauwerksverzeichnis aufgestellt werden, in dem alle im Straßenzug liegenden und ihn kreuzende Ingenieurbauwerke aufzunehmen sind, auch wenn sie in fremder Baulast stehen.

Das Bauwerksverzeichnis wird zweckmäßig im Sinne der Stationierung bzw. nach Straßenzügen geordnet.

Das Bauwerksverzeichnis soll mindestens folgende Angaben enthalten: − Bauwerksnummer, − Baulastträger, − Stationsangabe, − nächstgelegener Ort, − Lage oben/unten, − Bauwerksart, − Hauptabmessungen, − Unterhaltungspflicht, − Tragfähigkeit.

4.3 Bauwerksbuch

Das Bauwerksbuch gibt eine Übersicht über die wichtigsten Daten des Ingenieurbauwerks und dient zur Eintragung der vorgenommenen Prüfungen; es soll zur ersten Hauptprüfung des Ingenieurbauwerks vorliegen.

Der Datenumfang für das Bauwerksbuch ergibt sich aus der "Anweisung Straßeninformationsbank - Teilsystem Bauwerksdaten - (ASB-Bauwerksdaten)". Das Inhaltsverzeichnis enthält den jeweiligen Umfang des Bauwerksbuches für die verschiedenen Bauwerksarten, das automatisch aus den Bauwerksdaten mittels eines Programmsystems erstellt wird.

Steht zur Erstellung des Bauwerksbuches keine Straßendatenbank zur Verfügung, darf weiterhin das Bauwerksbuch zur DIN 1076, Ausgabe März 1983, angewandt werden.

Die zur Behebung von Mängeln oder Schäden durchgeführten Maßnahmen sowie der Zeitpunkt der Aus- führung sind jeweils in die Bauwerksbücher einzutragen.

Soweit es die Konstruktionsart des Ingenieurbauwerks, die örtliche Lage oder der Zustand erfordert, ist für die Bauwerksprüfung eine besondere Prüfungsanweisung aufzustellen und diese in das Bauwerksbuch aufzunehmen.

4.4 Bauwerksakte

Bauwerksakten sind für alle in 3.1 aufgeführten Ingenieurbauwerke anzulegen. Bei Neubauten soll dieses schon während der Bauausführung geschehen.

Die Bauwerksakten sollen alle für die Erhaltung und laufende Bearbeitung wichtigen Angaben zum Ingenieurbauwerk enthalten.

Für Bauwerke nach 3.2 können Sammelakten geführt werden.

[Seite 34]

Anlage PRÜF

Auszug aus der RI-EBW-PRÜF (Ausgabe 2004)

8 Zustandsbewertung (1) Die Zustandsnot von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 wird vom Programmsystem „SIB-Bauwerke“ automatisch ermittelt. Bei weiteren Prüfungen sowie durch Änderung von Schadensbewertungen und durch Fortschreibung der Schadensdaten infolge von Instandsetzungen erfolgt eine automatische Neuberechnung. Bei zeitnaher Datenfortführung dokumentiert die Zustandsnote somit den aktuellen Bauwerkszustand. (2) Die Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 sind unter Berücksichtigung der Schadensauswirkung auf die „Standsicherheit“, „Verkehrssicherheit“ und „Dauerhaftigkeit“ der Konstruktion wie folgt definiert:

NoteBeschreibung
1,0 – 1,4sehr guter Bauwerkszustand
Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind gegeben. Laufende Unterhaltung erforderlich.
1,5 – 1,9guter Bauwerkszustand
Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann auf längere Sicht geringfügig beeinträchtigt sein. Laufende Unterhaltung erforderlich.
2,0 – 2,4befriedigender Bauwerkszustand
Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann auf längere Sicht beeinträchtigt sein. Eine Schadens- ausbreitung oder Folgeschädigung, die langfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder Verkehrssicherheitsbeeintächtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist möglich. Laufende Unterhaltung erforderlich. Mittelfristige Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- sicherheit können kurzfristig erforderlich sein.
2,5 – 2,9noch ausreichender Bauwerkszustand
Die Standsicherheit des Bauwerks ist gegeben. Die Verkehrsicherheit kann beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann erheblich beeinträchtigt sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung, die mittelfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder Verkehrs- sicherheitsbeeintächtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist zu erwarten. Laufende Unterhaltung erforderlich. Kurzfristige Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- sicherheit können kurzfristig erforderlich sein.
3,0 – 3,4kritischer Bauwerkszustand
Die Standsicherheit des Bauwerks und/oder die Verkehrssicherheit sind beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist u.U. nicht mehr gegeben. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrs- sicherheit nicht mehr gegeben sind. Laufende Unterhaltung erforderlich. Umgehend Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- sicherheit oder Nutzungseinschränkungen können umgehend erforderlich sein.
3,5 – 4,0ungenügender Bauwerkszustand
Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist u.U. nicht mehr gegeben. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrs- sicherheit nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall einstellt. Laufende Unterhaltung erforderlich. Umgehend Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- sicherheit oder Nutzungseinschränkungen können sofort erforderlich sein.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung