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5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG (Stand 12.2025)_MUSTER.pdf

Straßenbauarbeiten in der Scheererstraße und der Straße Am Sportplatz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 08:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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VHB-Bbg Formular5.3 Stand:12/2025 VereinbarungMindestanforderungenBbgVergG

Namebzw.FirmenbezeichnungdesBietersOrt,Datum
Anschrift

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

Lieferung/Leistungvon

Straßenbau Quartier 17-3 Scheererstr. und Am Sportplatz

AufforderungzurAbgabeeinesAngebotesvom 30.09.2026

DienachstehendaufgeführtenErklärungensindBestandteilmeines/unseresAngebotes:

1.VergütungderArbeitsleistungderBeschäftigten

Den bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten wird für den Einsatz im Rahmen dieses Auf- tragsmindestensdasnach§6Abs.2desBrandenburgischenVergabegesetzesgeltendeBruttoent- gelt gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahltenGrundentgeltfüreineZeitstunde,ohneSonderzahlungen,ZulagenoderZuschläge.

Das gilt nicht, wenn für die zu beschaffenden Leistungen bereits durch das Mindestlohngesetz, auf- grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindes- tentgeltdefiniertist,welchesdasMindestarbeitsentgeltgemäß§6Absatz 2desBrandenburgischen Vergabegesetzeserreichtoderübersteigt.

-Lieferleistung:

BeieinerLieferleistunggiltdiesfürdiemitderAnlieferungzusammenhängendenLeistungen,insbe- sondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallenebenfallsdieserVereinbarung.

DasderzeitgültigeMindestentgeltnach§6Absatz2 desBrandenburgischenVergabegesetzesbeträgt 13,00Eurobrutto. DernachdemMindestlohngesetz(MiLoG)abdem 1.Januar2026gültigeBundes-Mindestlohnbeträgt 13,90Eurobrutto.

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-LängerfristigeVerträge:

Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhö- hung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des §6 Absatz2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung desArbeitsentgeltsfürdieBeschäftigtenanwendbar.

Solange der Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz höher ist, als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, finden die nachstehenden, aus der Mindestentgelt- verpflichtung des Brandenburgischen Vergabegesetzes resultierenden Regelungen keine Anwen- dung.SiefindendannwiederAnwendung,sobalddasMindestentgeltnachdemBrandenburgischen VergabegesetzdenBundes-MindestlohnnachdemMindestlohngesetzübersteigt.

2.Nachweise(Lohn-undGehaltszahlungsunterlagen)

Alle Nachweise können in anonymisierter (§3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudo- nymisierter Form (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung) vorgelegt werden. Es musserkennbarsein,dassNachweisederArbeitszeitfürdenEinsatzimöffentlichenAuftragunddie Entgeltberechnungs-und–zahlungsunterlagensichaufdieselbePersonbeziehen.

-Lieferaufträge:

Ich/Wirverpflichte(n)mich/unsmitderRechnungLohn-undGehaltszahlungsunterlagenvorzulegen, die sich auf die Erbringung aller Leistungen beziehen, die mit der Anlieferung zusammenhängen, insbesondereTransport,Aufstellung,MontageundEinweisungzurBenutzung.

-Dienstleistungsverträge:

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit mindestens einer (Teil-)Rechnung über erbrachte Leistungen während der Vertragslaufzeit oder bei längeren Laufzeiten einmal kalenderjährlich Lohn- und Ge- haltszahlungsunterlagen vorzulegen, wobei der Auftraggeber den Zeitpunkt unter Wahrung der wechselseitigenInteressenbestimmenkann.

3.Stichprobenkontrollen

Dem Auftraggeber wird zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Ge- haltsabrechnungen und Auszahlungsbelege gegeben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Beschäftigten zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Über- prüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudo- nymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der Auftragge- ber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und dieArbeitsentgelthöheund-zahlungbefragen.

4.EntgeltzahlunganBeschäftigte

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Be- schäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereit- zuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8Uhr und 17Uhr, freitags bis 14Uhr, den Zugang zu mei- nen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungs- verhältnisseundÜberweisungsbelegezugestattenunddieseoderimBeiseineinerauftraggebersei- tigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorübergehend zu überlassen. Die Nachweisekönnenpseudonymisiertsein,wenndieZusammengehörigkeiterkennbarist.

5.Nachunternehmer

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch

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VHB-Bbg Formular5.3 Stand:12/2025 VereinbarungMindestanforderungenBbgVergG

mich/uns und den Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evt. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dassel- begiltsinngemäßfürVerleihervonArbeitskräften.

6.Verstöße,AuftragssperrenundVertragsstrafen

Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltenen vertraglichen PflichtenübereinenAusschlussvomWettbewerbbiszudreiJahrenentscheidenunddiesenzueiner zentralenSperrlistemeldenkann,ausderbrandenburgischeAuftraggeberAuskunftüberdieEintra- gung erhalten.Es bestehtdie Möglichkeitdurcheine „Selbstreinigung“ eineKürzung derSperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer miteinerAuftragssperrebelegt,werdeichkurzfristigeinenanderenNachauftragnehmerbenennen. DerAuftraggeberräumtdieseMöglichkeitnurein,wennzeitlicheVerzögerungenimVergabeverfah- renunschädlichsind.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Ver- pflichtungen aus Ziffer1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einervon meinem/unserem Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Dul- dung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, maximal 25000Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5% der Auftragssumme, ma- ximal 250000Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Be- schäftigter/nundMonateinenFalldar.VerstößegegendiePflichtzurDuldungvonStichprobenkon- trollenbildenebensoeinenFall.

-vonNachunternehmern

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Zif- fer1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oderVerstößegegendiePflichtzurDuldungvonKontrollenandenAuftraggebereineVertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, maximal 25000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5% der Auftragssumme, maximal 250000Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die PflichtzurDuldungvonStichprobenkontrollenbildenebensoeinenFall.EntsprechendeErklärungen legeichauchvonweiterenNachunternehmernoderVerleihernvor.

7.Kündigungsrecht

Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer indiesemAngebotsteilbegründetenVerpflichtungenein.


RechtsverbindlicheUnterschrift(en)*/ggf.zusätzlichFirmenstempel


*WirddieErgänzungdesAngebotsschreibenshiernichtunterschrieben,giltdasAngebotalsunvollständig.

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