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Proj.: FD-088-24 Anliegerstraßenbau 2027 - Q17-3
LV: 01 Scheererstraße/Am Sportplatz
1 Allgemeine Beschreibung der Baustelle
1.1 Auszuführende Leistungen
lm Rahmen des Bauvorhabens sind im Wesentlichen folgende Arbeiten auszuführen:
Scheererstraße ca. 920 rn3 Boden im Fahrbahn- und Seitenbereichen lösen, laden und abfahren ca. 1.090 m2 Asphaltbefestigung herstellen ca. 705 m Betonborde liefern und setzen ca. 170 m2 Parkflächen mit Pflasterbefestigung herstellen ca. 220 m2 Zufahrten mit Pflasterbefestigung herstellen ca. 165 m Mulden-Rigolen-System herstellen ca. 1.100m2 Straßenbegleitgrün herstellen 5 Stck Bäume pflanzen ca. 230 m Beleuchtungskabel liefern und verlegen 6 Stck Leuchten mit Mast liefern und aufstellen
Am Sportplatz (südlich) ca. 430 rn3 Boden im Fahrbahn- und Seitenbereichen lösen, laden und abfahren ca. 765 m2 Asphaltbefestigung herstellen ca. 490 m Betonborde liefern und setzen ca. 150 m2 Zufahrten mit Pflasterbefestigung herstellen ca. 140 m Mulden-Rigolen-System herstellen ca. 450 m2 Straßenbegleitgrün herstellen 3 Stck Bäume pflanzen ca. 150 m Beleuchtungskabel liefern und verlegen 5 Stck Leuchten mit Mast liefern und aufstellen
Am Sportplatz (nördlich) ca. 400 m3 Boden im Fahrbahn- und Seitenbereichen lösen, laden und abfahren ca. 520 m2 Asphaltbefestigung herstellen ca. 300 m Betonborde liefern und setzen ca. 90 m2 Zufahrten mit Pflasterbefestigung herstellen ca. 75 m Mulden-Rigolen-System herstellen ca. 350 m2 Straßenbegleitgrün herstellen 2 Stck Bäume pflanzen ca. 100 m Beleuchtungskabel liefern und verlegen 3 Stck Leuchten mit Mast liefern und aufstellen
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle und über Preis beeinflussende Umstände zu informieren. Forderungen infolge Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt.
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
entfällt
1.3 Ausgeführte Leistungen
entfällt.
1.4 gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Gleichzeitig mit dem grundhaften Straßenbau und dem Neubau der Regenentwässerungsanlagen soil der der Neubau der Beleuchtungsanlagen erfolgen. Umverlegungsmaßnahmen von Leitungen der Medienträger z.B. im Bereich von Hausanschlüssen sind möglich.
Diese Arbeiten sind auf der Baustelle zu koordinieren. Dadurch entstehende Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise der entsprechenden Postionen des Leitungsverzeichnisses einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Bei gleichzeitig laufenden Arbeiten anderer Unternehmer im Auftrag von Dritten sind die erforderlichen Koordinierungen vom Auftragnehmer vorzunehmen, damit der Fortgang der Straßenbauarbeiten nicht behindert wird.
Datum: 14.09.2026 Seite: 3
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2 Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich in 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf im Landkreis Märkisch - Oder land.
2.2 vorh. öffentliche Verkehrswege
Die Baubereiche sind öffentliche Verkehrsflächen.
2.3 Zugänge, Zufahrten
Die Baustelle ist von den öffentlichen Straßen zu befahren.
Vom AG werden keine besonderen Zugänge und Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle ist Nebenleistung des AN. Dazu gehören auch die Aufwendungen zur Erlangung der notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Der AN hat während der gesamten Bauzeit für den verkehrssicheren Zustand aller vom Baustellenverkehr beanspruchten Straßen- und Wegeflächen innerhalb der Baustelle zu sorgen und den AG von alien Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Strom- und Wasseranschlüsse sind auf der Baustelle möglich und müssen bei den örtlichen Versorgungsunternehmen beantragt werden.
Vom AG können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des AN.
Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Einheitspreisen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Baustelleneinrichtungsflächen sind nur stark begrenzt im Bereich der öffentlichen Straßen möglich und werden vor Baubeginn gemeinsam mit den Auftraggebern festgelegt.
Flächen des AG oder Dritter sind vor Abschluss der Bautätigkeit wieder in den ursprünglichen Zustand herzurichten (Plätze für Baustelleneinrichtung, Lagerplätze, Arbeitsplätze, Plätze für Unterkünfte). Die Freistellungserklärungen über den ordnungsgemäßen Zustand der zurückgegebenen Flächen sind bis zur Abnahme vom AN dem AG zu übergeben.
2.6 Gewässer
enffällt
2.7 Baugrundverhältnisse
Die Geotechnischen Berichte Projekt 24-05-16 der Dr. Marx Ingenieure GmbH (Eberswalde) vom 29.08.2024 sind zu beachten.
2.8 Ablagerungsstellen
Ausbaumaterialien können nur begrenzt auf der Baustelle gelagert werden und sind, soweit möglich, sofort abzufahren.
Flächen für Zwischenlagerung sowie Flächen Dritter sind vor Abschluss der Bautätigkeit wieder in den ursprünglichen Zustand herzurichten. Seitenentnahmen ohne Zustimmung der zuständigen Behörden sind nicht statthaft. Die Freistellung des Grundstückeigentümers ist erforderlich. Die Freistellungserklärungen über den ordnungsgemäßen Zustand der zurückgegebenen Flächen sind bis zur Abnahme vom AN dem AG zu übergeben.
2.9 Schutzbereiche und -objekte
Bäume im unmittelbarem Baubereich sind durch Stammschutz zu schützen. Zum Schutz der Straßenbäume sind die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und die RAS-LP 4 zu beachten und die Bäume einschließlich Wurzelwerk vor mechanischen Beschädigungen zu schützen.
Sicherungsmaßnahmen an Bäumen wie z. B. Lichtraumprofil herstellen, Rückschnitte an Wurzeln sind
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