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Anlage 5 Erklaerung_zu_Art.5k_Abs1_VO_EU_2022_576.docx

Straßenbauarbeiten für Minikreisverkehr und Bushaltestellen in der Westerfeldstraße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 20:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Auftraggeber: Maßnahmennummer: Vergabe-/Auftragsnummer: Baumaßnahme: Leistung:
[ ] Bewerber [ ] Bieter [ ] Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft [ ] Nachunternehmer [ ] anderes UnternehmenName/Adresse:

Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen gemäß

Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

***

Auszug aus Artikel 5k:

„(1)   Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder

juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %

unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen

gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im

Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten

Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.“

***

Die vollständige EU – Verordnung finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R0576 oder über folgenden Link: Verordnung (EU) 2022/576

Hiermit erkläre ich/wir, dass

ich/wir, mein/unseres Unternehmen, meine/unsere Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen.

(Datum) (Unterschrift Bewerber/Bieter)

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