Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

DG 6_212_Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen_national.pdf

Straßenbauarbeiten für den Umbau des Bahnübergangs „Im Steg“ in Stolberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 04:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).

1 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2 Angebot

1.1. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. 1.1.1. GAEB-Format x.83 Datei Wenn das Leistungsverzeichnis im Format x.83 zur Ausfüllung zur Verfügung gestellt wird, dann ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm als GAEB-Datei im Format d.84 oder x.84 und als PDF-Datei einzureichen. Bei Widersprüchen in den gemachten Angaben ist die PDF- Datei maßgeblich. Die GAEB-Datei ist lediglich Hilfsmittel. Seitens des Auftraggebers wird die Software AVA-Plan in der aktuellen Version verwendet. Die einzureichende Datei muss hierzu kompatibel sein. AVA-Plan stellt eine kostenlose Base-Version zur Verfügung, die das Importieren von x.83 sowie das Exportieren einer x.84 Datei ermöglicht. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

1.1.2. Excel-Format Wenn das Leistungsverzeichnis im Format .xlsx zur Ausfüllung zur Verfügung gestellt wird, dann ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm als .xlsx-Datei und als PDF-Datei einzureichen. Bei Widersprüchen in den gemachten Angaben ist die PDF-Datei maßgeblich.

2.1 Elektronische Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz DTVP.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen und Angeboten sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz DTVP.de hinterlegten Nutzungsbedingungen.

Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).

Elektronische Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote können – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren – grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:

  1. Einreichung in Textform nach § 126b BGB

  2. Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenem elektronischen Siegel

  3. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifiziertem elektronischen Siegel

Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.dtvp.de und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.

In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung der Interessensbestätigung, des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem von DTVP.de zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gelten die Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote und alle

Stand März 2026 (überarbeitete Version S&P) © Seite 1 von 4

[Seite 2]

212 (Teilnahmebedingungen) damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.

Bei Teilnahmeanträgen/Angeboten von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag/das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.

Etwaige Erklärungen Dritter sind mit Angabe von Vornamen und Nachnamen bzw. dem Unternehmensnamen dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen der Interessensbestätigung/des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie die Interessensbestätigung/der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.

2.2 Angebote, die Änderungen der Vergabeunterlagen beinhalten werden ausgeschlossen. Abweichende AGB des Bieters werden nicht Vertragsinhalt.

2.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

2.4 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt („Mischkalkulation“), benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

2.5 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3 Nebenangebote

3.1 Nebenangebote sind Angebote, die von der vorgegebenen Leistung des öffentlichen Auftraggebers abweichen. Die Abweichung kann inhaltlicher oder kaufmännischer Natur sein. Im Oberschwellenbereich müssen Nebenangebote zugelassen worden sein. Sind sie es nicht, so werden sie automatisch von der Wertung ausgeschlossen. Bevor Sie ein Nebenangebot abgeben, prüfen Sie bitte, ob diese im konkreten Vergabeverfahren zugelassen worden sind.

3.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

3.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 3.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

4 Bietergemeinschaften

4.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Stand März 2026 (überarbeitete Version S&P) © Seite 2 von 4

[Seite 3]

212 (Teilnahmebedingungen) Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben

4.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zu- gelassen.

5 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. Ist der Betrieb des Bieters nicht auf die angebotenen Nachunternehmerleistungen eingerichtet (s. Formblatt 233), sind Eignungsnachweise für das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bieter zurückgreift, vorzulegen.

6 Eignung

6.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Eignung nicht allein durch die Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis als solche geführt wird. Das Präqualifikationssystem dient lediglich der Erleichterung des Eignungsnachweises, ersetzt diesen jedoch nicht. Daher ist von jedem Bewerber bzw. jedem Bieter vorab zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise den aufgestellten Anforderungen des konkreten Vergabeverfahrens genügen.

Beabsichtigt ein präqualifiziertes Unternehmen andere Unternehmen zur Auftragsdurchführung einzusetzen, so hat es auf Verlangen nachzuweisen, dass deren Eignung vorliegt (entweder durch eine Präqualifikation oder durch Vorlage entsprechender Nachweise).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

6.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben

Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben Stand März 2026 (überarbeitete Version S&P) © Seite 3 von 4

[Seite 4]

212 (Teilnahmebedingungen) werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

Stand März 2026 (überarbeitete Version S&P) © Seite 4 von 4

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung