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VOB - Teil B.pdf

Straßenbauarbeiten an der Bruchmühler Straße und im Wiesengrund

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 17:35 (Europe/Berlin)

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VOB Teil B hung des Einheitspreises soll im Wesentli- rechnungsgrundlagen für geänderte oder zu- Allgemeine Vertragsbedingungen für chen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich sätzliche Leistungen der Absätze 5 oder 6 ent- die Ausführung von Bauleistungen durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- sprechend. (VOB/B) und Baustellengemeinkosten und der Allge- 3. Die Vorschriften des BGB über die Ge- meinen Geschäftskosten auf die verringerte schäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entspre- bleiben unberührt. -Ausgabe 2016- chend dem neuen Preis vergütet. (9) 1. Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, 4. Sind von der unter einem Einheitspreis er- Berechnungen oder andere Unterlagen, die Bekanntmachung vom 31.07.2009, BAnz Nr. fassten Leistung oder Teilleistung andere der Auftragnehmer nach dem Vertrag, beson- 155 vom 15.10.2009 Leistungen abhängig, für die eine Pauschal- ders den Technischen Vertragsbedingungen zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom summe vereinbart ist, so kann mit der Ände- oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3) rung des Einheitspreises auch eine angemes- beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten. sene Änderung der Pauschalsumme gefor- 2. Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufge- § 1 Art und Umfang der Leistung dert werden. stellte technische Berechnungen durch den (1) Die auszuführende Leistung wird nach Art (4) Werden im Vertrag ausbedungene Leis- Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kos- und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als tungen des Auftragnehmers vom Auftragge- ten zu tragen. Bestandteil des Vertrags gelten auch die All- ber selbst übernommen (z.B. Lieferung von (10) Stundenlohnarbeiten werden nur vergü- gemeinen Technischen Vertragsbedingungen Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffen), so gilt, tet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn aus- für Bauleistungen (VOB/C). wenn nichts anderes vereinbart wird, § 8 Ab- drücklich vereinbart worden sind (§ 15). (2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten satz 1 Nummer 2 entsprechend. nacheinander: (5) Werden durch Änderung des Bauentwurfs § 3 Ausführungsunterlagen

  1. die Leistungsbeschreibung, oder andere Anordnungen des Auftraggebers (1) Die für die Ausführung nötigen Unterlagen
  2. die Besonderen Vertragsbedingungen, die Grundlagen des Preises für eine im Ver- sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und
  3. etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, trag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein rechtzeitig zu übergeben.
  4. etwaige Zusätzliche Technische Vertrags- neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- (2) Das Abstecken der Hauptachsen der bau- bedingungen, oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Ver- lichen Anlagen, ebenso der Grenzen des Ge-
  5. die Allgemeinen Technischen Vertragsbe- einbarung soll vor der Ausführung getroffen ländes, das dem Auftragnehmer zur Verfü- dingungen für Bauleistungen, werden. gung gestellt wird, und das Schaffen der not-
  6. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für (6) 1. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene wendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer die Ausführung von Bauleistungen. Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Nähe der baulichen Anlagen sind Sache des (3) Änderungen des Bauentwurfs anzuord- Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss Auftraggebers. nen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. jedoch den Anspruch dem Auftraggeber an- (3) Die vom Auftraggeber zur Verfügung ge- (4) Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Aus- kündigen, bevor er mit der Ausführung der stellten Geländeaufnahmen und Absteckun- führung der vertraglichen Leistung erforder- Leistung beginnt. gen und die übrigen für die Ausführung über- lich werden, hat der Auftragnehmer auf Ver- 2. Die Vergütung bestimmt sich nach den gebenen Unterlagen sind für den Auftragneh- langen des Auftraggebers mit auszuführen, Grundlagen der Preisermittlung für die ver- mer maßgebend. Jedoch hat er sie, soweit es außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistun- tragliche Leistung und den besonderen Kos- zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung ge- gen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen ten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst hört, auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprü- können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zu- vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren. fen und den Auftraggeber auf entdeckte oder stimmung übertragen werden. (7) 1. Ist als Vergütung der Leistung eine Pau- vermutete Mängel hinzuweisen. schalsumme vereinbart, so bleibt die Vergü- (4) Vor Beginn der Arbeiten ist, soweit not- § 2 Vergütung tung unverändert. Weicht jedoch die ausge- wendig, der Zustand der Straßen und Gelän- führte Leistung von der vertraglich vorgesehe- (1) Durch die vereinbarten Preise werden alle nen Leistung so erheblich ab, dass ein Fest- deoberfläche, der Vorfluter und Vorflutleitun- Leistungen abgegolten, die nach der Leis- halten an der Pauschalsumme nicht zumutbar gen, ferner der baulichen Anlagen im Baube- tungsbeschreibung, den Besonderen Ver- ist (§ 313 BGB), so ist auf Verlangen ein Aus- reich in einer Niederschrift festzuhalten, die tragsbedingungen, den Zusätzlichen Ver- gleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder vom Auftraggeber und Auftragnehmer anzu- tragsbedingungen, den Zusätzlichen Techni- Minderkosten zu gewähren. Für die Bemes- erkennen ist. schen Vertragsbedingungen, den Allgemei- sung des Ausgleichs ist von den Grundlagen (5) Zeichnungen, Berechnungen, Nachprü- nen Technischen Vertragsbedingungen für der Preisermittlung auszugehen. fungen von Berechnungen oder andere Unter- Bauleistungen und der gewerblichen Ver- 2. Die Regelungen der Absätze 4, 5 und 6 gel- lagen, die der Auftragnehmer nach dem Ver- kehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. ten auch bei Vereinbarung einer Pauschal- trag, besonders den Technischen Vertragsbe- (2) Die Vergütung wird nach den vertraglichen summe. dingungen, oder der gewerblichen Verkehrs- Einheitspreisen und den tatsächlich ausge- 3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten sitte oder auf besonderes Verlangen des Auf- führten Leistungen berechnet, wenn keine an- die Nummern 1 und 2 auch für Pauschalsum- traggebers (§ 2 Absatz 9) zu beschaffen hat, dere Berechnungsart (z.B. durch Pauschal- men, die für Teile der Leistung vereinbart sind; sind dem Auftraggeber nach Aufforderung summe, nach Stundenlohnsätzen, nach Absatz 3 Nummer 4 bleibt unberührt. rechtzeitig vorzulegen. Selbstkosten) vereinbart ist. (8) 1. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne (6) 1. Die in Absatz 5 genannten Unterlagen (3) 1. Weicht die ausgeführte Menge der unter Auftrag oder unter eigenmächtiger Abwei- dürfen ohne Genehmigung ihres Urhebers einem Einheitspreis erfassten Leistung oder chung vom Auftrag ausführt, werden nicht ver- nicht veröffentlicht, vervielfältigt, geändert o- Teilleistung um nicht mehr als 10 v.H. von gütet. Der Auftragnehmer hat sie auf Verlan- der für einen anderen als den vereinbarten dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gen innerhalb einer angemessenen Frist zu Zweck benutzt werden. gilt der vertragliche Einheitspreis. beseitigen, sonst kann es auf seine Kosten 2. An DV-Programmen hat der Auftraggeber
  7. Für die über 10 v.H. hinausgehende Über- geschehen. Er haftet außerdem für andere das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten schreitung des Mengenansatzes ist auf Ver- Schäden, die dem Auftraggeber hieraus ent- Leistungsmerkmalen in unveränderter Form langen ein neuer Preis unter Berücksichtigung stehen. auf den festgelegten Geräten. Der Auftragge- der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. 2. Eine Vergütung steht dem Auftragnehmer ber darf zum Zwecke der Datensicherung
  8. Bei einer über 10 v.H. hinausgehenden Un- jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche zwei Kopien herstellen. Diese müssen alle terschreitung des Mengenansatzes ist auf Leistungen nachträglich anerkennt. Eine Ver- Identifikationsmerkmale enthalten. Der Ver- Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich gütung steht ihm auch zu, wenn die Leistun- bleib der Kopien ist auf Verlangen nachzuwei- ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleis- gen für die Erfüllung des Vertrags notwendig sen. tung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer waren, dem mutmaßlichen Willen des Auf- 3. Der Auftragnehmer bleibt unbeschadet des nicht durch Erhöhung der Mengen bei ande- traggebers entsprachen und ihm unverzüglich Nutzungsrechts des Auftraggebers zur Nut- ren Ordnungszahlen (Positionen) oder in an- angezeigt wurden. Soweit dem Auftragneh- zung der Unterlagen und der DV-Programme derer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhö- mer eine Vergütung zusteht, gelten die Be- berechtigt.

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§ 4 Ausführung 1. die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze fern. Die Vergütung etwaiger Mehrkosten re- auf der Baustelle, gelt sich nach § 2 Absatz 6. Die Rechte des (1) 1. Der Auftraggeber hat für die Aufrechter- 2. vorhandene Zufahrtswege und Anschluss- Entdeckers (§ 984 BGB) hat der Auftraggeber. haltung der allgemeinen Ordnung auf der gleise, (10) Der Zustand von Teilen der Leistung ist Baustelle zu sorgen und das Zusammenwir- 3. vorhandene Anschlüsse für Wasser und auf Verlangen gemeinsam von Auftraggeber ken der verschiedenen Unternehmer zu re- Energie. Die Kosten für den Verbrauch und und Auftragnehmer festzustellen, wenn diese geln. Er hat die erforderlichen öffentlich-recht- den Messer oder Zähler trägt der Auftragneh- Teile der Leistung durch die weitere Ausfüh- lichen Genehmigungen und Erlaubnisse – mer, mehrere Auftragnehmer tragen sie antei- rung der Prüfung und Feststellung entzogen z.B. nach dem Baurecht, dem Straßenver- lig. werden. Das Ergebnis ist schriftlich niederzu- kehrsrecht, dem Wasserrecht, dem Gewerbe- (5) Der Auftragnehmer hat die von ihm ausge- legen. recht – herbeizuführen. führten Leistungen und die ihm für die Ausfüh- 2. Der Auftraggeber hat das Recht, die ver- rung übergebenen Gegenstände bis zur Ab- § 5 Ausführungsfristen tragsgemäße Ausführung der Leistung zu nahme vor Beschädigung und Diebstahl zu überwachen. Hierzu hat er Zutritt zu den Ar- (1) Die Ausführung ist nach den verbindlichen schützen. Auf Verlangen des Auftraggebers beitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, Fristen (Vertragsfristen) zu beginnen, ange- hat er sie vor Winterschäden und Grundwas- wo die vertragliche Leistung oder Teile von ihr messen zu fördern und zu vollenden. In einem ser zu schützen, ferner Schnee und Eis zu be- hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten seitigen. Obliegt ihm die Verpflichtung nach und Bauteile gelagert werden. Auf Verlangen nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Satz 2 nicht schon nach dem Vertrag, so re- sind ihm die Werkzeichnungen oder andere Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. gelt sich die Vergütung nach § 2 Absatz 6. Ausführungsunterlagen sowie die Ergebnisse (2) Ist für den Beginn der Ausführung keine (6) Stoffe oder Bauteile, die dem Vertrag oder von Güteprüfungen zur Einsicht vorzulegen Frist vereinbart, so hat der Auftraggeber dem den Proben nicht entsprechen, sind auf An- und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über ordnung des Auftraggebers innerhalb einer wenn hierdurch keine Geschäftsgeheimnisse den voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Der von ihm bestimmten Frist von der Baustelle zu preisgegeben werden. Als Geschäftsgeheim- Auftragnehmer hat innerhalb von 12 Werkta- entfernen. Geschieht es nicht, so können sie nis bezeichnete Auskünfte und Unterlagen hat gen nach Aufforderung zu beginnen. Der Be- auf Kosten des Auftragnehmers entfernt oder er vertraulich zu behandeln. ginn der Ausführung ist dem Auftraggeber an- für seine Rechnung veräußert werden. 3. Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung zuzeigen. (7) Leistungen, die schon während der Aus- der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung (3) Wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, führung als mangelhaft oder vertragswidrig er- (Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur Stoffe oder Bauteile so unzureichend sind, kannt werden, hat der Auftragnehmer auf ei- vertragsgemäßen Ausführung der Leistung dass die Ausführungsfristen offenbar nicht gene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. notwendig sind. Die Anordnungen sind grund- eingehalten werden können, muss der Auf- Hat der Auftragnehmer den Mangel oder die sätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem tragnehmer auf Verlangen unverzüglich Ab- Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er auch für die Leitung der Ausführung bestellten Ver- hilfe schaffen. den daraus entstehenden Schaden zu erset- treter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Ver- (4) Verzögert der Auftragnehmer den Beginn zen. Kommt der Auftragnehmer der Pflicht zur zug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer der Ausführung, gerät er mit der Vollendung in Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für Verzug, oder kommt er der in Absatz 3 er- ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist die Leitung der Ausführung bestellt ist. wähnten Verpflichtung nicht nach, so kann der zur Beseitigung des Mangels setzen und er- 4. Hält der Auftragnehmer die Anordnungen Auftraggeber bei Aufrechterhaltung des Ver- klären, dass er nach fruchtlosem Ablauf der des Auftraggebers für unberechtigt oder un- trages Schadensersatz nach § 6 Absatz 6 ver- Frist den Vertrag kündigen werde (§ 8 Absatz zweckmäßig, so hat er seine Bedenken gel- langen oder dem Auftragnehmer eine ange- 3). tend zu machen, die Anordnungen jedoch auf messene Frist zur Vertragserfüllung setzen (8) 1. Der Auftragnehmer hat die Leistung im Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzli- und erklären, dass er nach fruchtlosem Ablauf eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher che oder behördliche Bestimmungen entge- der Frist den Vertrag kündigen werde (§ 8 Ab- Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an genstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfer- satz 3). Nachunternehmer übertragen. Die Zustim- tigte Erschwerung verursacht wird, hat der mung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. § 6 Behinderung und Unterbrechung der die der Betrieb des Auftragnehmers nicht ein- (2) 1. Der Auftragnehmer hat die Leistung un- Ausführung gerichtet ist. Erbringt der Auftragnehmer ohne ter eigener Verantwortung nach dem Vertrag schriftliche Zustimmung des Auftraggebers (1) Glaubt sich der Auftragnehmer in der ord- auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Leistungen nicht im eigenen Betrieb, obwohl nungsgemäßen Ausführung der Leistung be- Regeln der Technik und die gesetzlichen und sein Betrieb darauf eingerichtet ist, kann der hindert, so hat er es dem Auftraggeber unver- behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es Auftraggeber ihm eine angemessene Frist zur züglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er ist seine Sache, die Ausführung seiner ver- Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb die Anzeige, so hat er nur dann Anspruch auf traglichen Leistung zu leiten und für Ordnung setzen und erklären, dass er nach fruchtlosem Berücksichtigung der hindernden Umstände, auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen. Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde wenn dem Auftraggeber offenkundig die Tat- 2. Er ist für die Erfüllung der gesetzlichen, be- (§ 8 Absatz 3). sache und deren hindernde Wirkung bekannt hördlichen und berufsgenossenschaftlichen 2. Der Auftragnehmer hat bei der Weitergabe werden. Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitneh- von Bauleistungen an Nachunternehmer die (2) 1. Ausführungsfristen werden verlängert, mern allein verantwortlich. Es ist ausschließ- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleis- soweit die Behinderung verursacht ist: lich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und tungen Teile B und C zugrunde zu legen. a) durch einen Umstand aus dem Risikobe- Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu 3. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber reich des Auftraggebers, den Arbeitnehmern regeln. die Nachunternehmer und deren Nachunter- b) durch Streik oder eine von der Berufsver- (3) Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen nehmer ohne Aufforderung spätestens bis tretung der Arbeitgeber angeordnete Aus- die vorgesehene Art der Ausführung (auch zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers sperrung im Betrieb des Auftragnehmers oder wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kon- in einem unmittelbar für ihn arbeitenden Be- gegen die Güte der vom Auftraggeber gelie- taktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen trieb, ferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für c) durch höhere Gewalt oder andere für den Leistungen anderer Unternehmer, so hat er seine Nachunternehmer Erklärungen und Auftragnehmer unabwendbare Umstände. sie dem Auftraggeber unverzüglich – mög- Nachweise zur Eignung vorzulegen. 2. Witterungseinflüsse während der Ausfüh- lichst schon vor Beginn der Arbeiten – schrift- (9) Werden bei Ausführung der Leistung auf rungszeit, mit denen bei Abgabe des Ange- lich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt je- einem Grundstück Gegenstände von Alter- bots normalerweise gerechnet werden doch für seine Angaben, Anordnungen oder tums-, Kunst- oder wissenschaftlichem Wert musste, gelten nicht als Behinderung. Lieferungen verantwortlich. entdeckt, so hat der Auftragnehmer vor jedem (3) Der Auftragnehmer hat alles zu tun, was (4) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes weiteren Aufdecken oder Ändern dem Auf- ihm billigerweise zugemutet werden kann, um vereinbart ist, dem Auftragnehmer unentgelt- traggeber den Fund anzuzeigen und ihm die die Weiterführung der Arbeiten zu ermögli- lich zur Benutzung oder Mitbenutzung zu Gegenstände nach näherer Weisung abzulie- chen. Sobald die hindernden Umstände weg- überlassen: fallen, hat er ohne weiteres und unverzüglich

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die Arbeiten wieder aufzunehmen und den vom Auftraggeber oder einem anderen Gläu- für jeden Auftraggeber der Nachunternehmer- Auftraggeber davon zu benachrichtigen. biger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 kette, sofern sein jeweiliger Auftraggeber den (4) Die Fristverlängerung wird berechnet nach InsO) beziehungsweise ein vergleichbares Vertrag gemäß Satz 1 gekündigt hat. der Dauer der Behinderung mit einem Zu- gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein sol- (6) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. schlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten ches Verfahren eröffnet wird oder dessen Er- (7) Der Auftragnehmer kann Aufmaß und Ab- und die etwaige Verschiebung in eine ungüns- öffnung mangels Masse abgelehnt wird. nahme der von ihm ausgeführten Leistungen tigere Jahreszeit. 2. Die ausgeführten Leistungen sind nach § 6 alsbald nach der Kündigung verlangen; er hat (5) Wird die Ausführung für voraussichtlich Absatz 5 abzurechnen. Der Auftraggeber unverzüglich eine prüfbare Rechnung über längere Dauer unterbrochen, ohne dass die kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung die ausgeführten Leistungen vorzulegen. Leistung dauernd unmöglich wird, so sind die des Restes verlangen. (8) Eine wegen Verzugs verwirkte, nach Zeit ausgeführten Leistungen nach den Vertrags- (3) 1. Der Auftraggeber kann den Vertrag kün- bemessene Vertragsstrafe kann nur für die preisen abzurechnen und außerdem die Kos- digen, wenn in den Fällen des § 4 Absatz 7 Zeit bis zum Tag der Kündigung des Vertrags ten zu vergüten, die dem Auftragnehmer be- und 8 Nummer 1 und des § 5 Absatz 4 die ge- gefordert werden. reits entstanden und in den Vertragspreisen setzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Die Kün- des nicht ausgeführten Teils der Leistung ent- digung kann auf einen in sich abgeschlosse- § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer halten sind. nen Teil der vertraglichen Leistung be- (1) Der Auftragnehmer kann den Vertrag kün- (6) Sind die hindernden Umstände von einem schränkt werden. digen: Vertragsteil zu vertreten, so hat der andere 2. Nach der Kündigung ist der Auftraggeber

  1. wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Teil Anspruch auf Ersatz des nachweislich berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Handlung unterlässt und dadurch den Auf- entstandenen Schadens, des entgangenen Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch tragnehmer außerstande setzt, die Leistung Gewinns aber nur bei Vorsatz oder grober einen Dritten ausführen zu lassen, doch blei- auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff. Fahrlässigkeit. Im Übrigen bleibt der An- ben seine Ansprüche auf Ersatz des etwa ent- BGB), spruch des Auftragnehmers auf angemes- stehenden weiteren Schadens bestehen. Er
  2. wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung sene Entschädigung nach § 642 BGB unbe- ist auch berechtigt, auf die weitere Ausführung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug ge- rührt, sofern die Anzeige nach Absatz 1 Satz zu verzichten und Schadensersatz wegen rät. 1 erfolgt oder wenn Offenkundigkeit nach Ab- Nichterfüllung zu verlangen, wenn die Ausfüh- (2) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. satz 1 Satz 2 gegeben ist. rung aus den Gründen, die zur Kündigung ge- Sie ist erst zulässig, wenn der Auftragnehmer (7) Dauert eine Unterbrechung länger als 3 führt haben, für ihn kein Interesse mehr hat. dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemes- Monate, so kann jeder Teil nach Ablauf dieser 3. Für die Weiterführung der Arbeiten kann sene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und Zeit den Vertrag schriftlich kündigen. Die Ab- der Auftraggeber Geräte, Gerüste, auf der erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf rechnung regelt sich nach den Absätzen 5 und Baustelle vorhandene andere Einrichtungen der Frist den Vertrag kündigen werde. 6; wenn der Auftragnehmer die Unterbre- und angelieferte Stoffe und Bauteile gegen (3) Die bisherigen Leistungen sind nach den chung nicht zu vertreten hat, sind auch die angemessene Vergütung in Anspruch neh- Vertragspreisen abzurechnen. Außerdem hat Kosten der Baustellenräumung zu vergüten, men. der Auftragnehmer Anspruch auf angemes- soweit sie nicht in der Vergütung für die be- 4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sene Entschädigung nach § 642 BGB; etwa- reits ausgeführten Leistungen enthalten sind. eine Aufstellung über die entstandenen Mehr- ige weitergehende Ansprüche des Auftrag- kosten und über seine anderen Ansprüche nehmers bleiben unberührt. § 7 Verteilung der Gefahr spätestens binnen 12 Werktagen nach Ab- rechnung mit dem Dritten zuzusenden. (1) Wird die ganz oder teilweise ausgeführte § 10 Haftung der Vertragsparteien (4) Der Auftraggeber kann den Vertrag kündi- Leistung vor der Abnahme durch höhere Ge- gen, (1) Die Vertragsparteien haften einander für walt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv un-
  3. wenn der Auftragnehmer aus Anlass der eigenes Verschulden sowie für das Verschul- abwendbare vom Auftragnehmer nicht zu ver- Vergabe eine Abrede getroffen hatte, die eine den ihrer gesetzlichen Vertreter und der Per- tretende Umstände beschädigt oder zerstört, unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dar- sonen, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Ver- so hat dieser für die ausgeführten Teile der stellt. Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 und Nummer bindlichkeiten bedienen (§§ 276, 278 BGB). Leistung die Ansprüche nach § 6 Absatz 5; für 2 bis 4 gilt entsprechend. (2) 1. Entsteht einem Dritten im Zusammen- andere Schäden besteht keine gegenseitige
  4. sofern dieser im Anwendungsbereich des 4. hang mit der Leistung ein Schaden, für den Ersatzpflicht. Teils des GWB geschlossen wurde, auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmun- (2) Zu der ganz oder teilweise ausgeführten a) wenn der Auftragnehmer wegen eines gen beide Vertragsparteien haften, so gelten Leistung gehören alle mit der baulichen An- zwingenden Ausschlussgrundes zum Zeit- für den Ausgleich zwischen den Vertragspar- lage unmittelbar verbundenen, in ihre Sub- punkt des Zuschlags nicht hätte beauftragt teien die allgemeinen gesetzlichen Bestim- stanz eingegangenen Leistungen, unabhän- werden dürfen. Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 mungen, soweit im Einzelfall nichts anderes gig von deren Fertigstellungsgrad. und Nummer 2 bis 4 gilt entsprechend. vereinbart ist. Soweit der Schaden des Dritten (3) Zu der ganz oder teilweise ausgeführten b) bei wesentlicher Änderung des Vertrages nur die Folge einer Maßnahme ist, die der Auf- Leistung gehören nicht die noch nicht einge- oder bei Feststellung einer schweren Verlet- traggeber in dieser Form angeordnet hat, trägt bauten Stoffe und Bauteile sowie die Baustel- zung der Verträge über die Europäische er den Schaden allein, wenn ihn der Auftrag- leneinrichtung und Absteckungen. Zu der Union und die Arbeitsweise der Europäischen nehmer auf die mit der angeordneten Ausfüh- ganz oder teilweise ausgeführten Leistung ge- Union durch den Europäischen Gerichtshof. rung verbundene Gefahr nach § 4 Absatz 3 hören ebenfalls nicht Hilfskonstruktionen und Die ausgeführten Leistungen sind nach § 6 hingewiesen hat. Gerüste, auch wenn diese als Besondere Absatz 5 abzurechnen. Etwaige Schadenser- 2. Der Auftragnehmer trägt den Schaden al- Leistung oder selbstständig vergeben sind. satzansprüche der Parteien bleiben unbe- lein, soweit er ihn durch Versicherung seiner rührt. gesetzlichen Haftpflicht gedeckt hat oder § 8 Kündigung durch den Auftraggeber Die Kündigung ist innerhalb von 12 Kalender- durch eine solche zu tarifmäßigen, nicht auf (1) 1. Der Auftraggeber kann bis zur Vollen- tagen nach Bekanntwerden des Kündigungs- außergewöhnliche Verhältnisse abgestellten dung der Leistung jederzeit den Vertrag kün- grundes auszusprechen. Prämien und Prämienzuschlägen bei einem digen. (5) Sofern der Auftragnehmer die Leistung, im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelasse-
  5. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte ungeachtet des Anwendungsbereichs des 4. nen Versicherer hätte decken können. Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen Teils des GWB, ganz oder teilweise an Nach- (3) Ist der Auftragnehmer einem Dritten nach lassen, was er infolge der Aufhebung des Ver- unternehmer weitervergeben hat, steht auch den §§ 823 ff. BGB zu Schadensersatz ver- trags an Kosten erspart oder durch anderwei- ihm das Kündigungsrecht gemäß Absatz 4 pflichtet wegen unbefugten Betretens oder tige Verwendung seiner Arbeitskraft und sei- Nummer 2 Buchstabe b zu, wenn der ihn als Beschädigung angrenzender Grundstücke, nes Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswil- Auftragnehmer verpflichtende Vertrag (Haupt- wegen Entnahme oder Auflagerung von Bo- lig unterlässt (§ 649 BGB). auftrag) gemäß Absatz 4 Nummer 2 Buch- den oder anderen Gegenständen außerhalb (2) 1. Der Auftraggeber kann den Vertrag kün- stabe b gekündigt wurde. Entsprechendes gilt der vom Auftraggeber dazu angewiesenen digen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlun- Flächen oder wegen der Folgen eigenmächti- gen einstellt, von ihm oder zulässigerweise

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ger Versperrung von Wegen oder Wasserläu- Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über 3. Die Frist beginnt mit der Abnahme der ge- fen, so trägt er im Verhältnis zum Auftragge- die Fertigstellung der Leistung. samten Leistung; nur für in sich abgeschlos- ber den Schaden allein. 2. Wird keine Abnahme verlangt und hat der sene Teile der Leistung beginnt sie mit der (4) Für die Verletzung gewerblicher Schutz- Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Teilabnahme (§ 12 Absatz 2). rechte haftet im Verhältnis der Vertragspar- Leistung in Benutzung genommen, so gilt die (5) 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle teien zueinander der Auftragnehmer allein, Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach während der Verjährungsfrist hervortretenden wenn er selbst das geschützte Verfahren oder Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zu- die Verwendung geschützter Gegenstände anderes vereinbart ist. Die Benutzung von rückzuführen sind, auf seine Kosten zu besei- angeboten oder wenn der Auftraggeber die Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterfüh- tigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf Verwendung vorgeschrieben und auf das rung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme. der Frist schriftlich verlangt. Der Anspruch auf Schutzrecht hingewiesen hat. 3. Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder Beseitigung der gerügten Mängel verjährt in 2 (5) Ist eine Vertragspartei gegenüber der an- wegen Vertragsstrafen hat der Auftraggeber Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftli- deren nach den Absätzen 2, 3 oder 4 von der spätestens zu den in den Nummern 1 und 2 chen Verlangens an, jedoch nicht vor Ablauf Ausgleichspflicht befreit, so gilt diese Befrei- bezeichneten Zeitpunkten geltend zu ma- der Regelfristen nach Absatz 4 oder der an ih- ung auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertre- chen. rer Stelle vereinbarten Frist. Nach Abnahme ter und Erfüllungsgehilfen, wenn sie nicht vor- (6) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den der Mängelbeseitigungsleistung beginnt für sätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Auftraggeber über, soweit er sie nicht schon diese Leistung eine Verjährungsfrist von 2 (6) Soweit eine Vertragspartei von dem Dritten nach § 7 trägt. Jahren neu, die jedoch nicht vor Ablauf der für einen Schaden in Anspruch genommen Regelfristen nach Absatz 4 oder der an ihrer wird, den nach den Absätzen 2, 3 oder 4 die § 13 Mängelansprüche Stelle vereinbarten Frist endet. andere Vertragspartei zu tragen hat, kann sie 2. Kommt der Auftragnehmer der Aufforde- (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber verlangen, dass ihre Vertragspartei sie von rung zur Mängelbeseitigung in einer vom Auf- seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme der Verbindlichkeit gegenüber dem Dritten be- traggeber gesetzten angemessenen Frist frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die freit. Sie darf den Anspruch des Dritten nicht nicht nach, so kann der Auftraggeber die Män- Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von anerkennen oder befriedigen, ohne der ande- gel auf Kosten des Auftragnehmers beseiti- Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Be- ren Vertragspartei vorher Gelegenheit zur Äu- gen lassen. schaffenheit hat und den anerkannten Regeln ßerung gegeben zu haben. (6) Ist die Beseitigung des Mangels für den der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit Auftraggeber unzumutbar oder ist sie unmög- nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit § 11 Vertragsstrafe lich oder würde sie einen unverhältnismäßig der Abnahme frei von Sachmängeln, hohen Aufwand erfordern und wird sie des- (1) Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gel- 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vo- halb vom Auftragnehmer verweigert, so kann ten die §§ 339 bis 345 BGB. rausgesetzte, sonst der Auftraggeber durch Erklärung gegenüber (2) Ist die Vertragsstrafe für den Fall verein- 2. für die gewöhnliche Verwendung eignet dem Auftragnehmer die Vergütung mindern bart, dass der Auftragnehmer nicht in der vor- und eine Beschaffenheit aufweist, die bei (§ 638 BGB). gesehenen Frist erfüllt, so wird sie fällig, wenn Werken der gleichen Art üblich ist und die der (7) 1. Der Auftragnehmer haftet bei schuldhaft der Auftragnehmer in Verzug gerät. Auftraggeber nach der Art der Leistung erwar- verursachten Mängeln für Schäden aus der (3) Ist die Vertragsstrafe nach Tagen bemes- ten kann. Verletzung des Lebens, des Körpers oder der sen, so zählen nur Werktage; ist sie nach Wo- (2) Bei Leistungen nach Probe gelten die Ei- Gesundheit. chen bemessen, so wird jeder Werktag ange- genschaften der Probe als vereinbarte Be- 2. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verur- fangener Wochen als 1/6 Woche gerechnet. schaffenheit, soweit nicht Abweichungen sachten Mängeln haftet er für alle Schäden. (4) Hat der Auftraggeber die Leistung abge- nach der Verkehrssitte als bedeutungslos an- 3. Im Übrigen ist dem Auftraggeber der Scha- nommen, so kann er die Strafe nur verlangen, zusehen sind. Dies gilt auch für Proben, die den an der baulichen Anlage zu ersetzen, zu wenn er dies bei der Abnahme vorbehalten erst nach Vertragsabschluss als solche aner- deren Herstellung, Instandhaltung oder Ände- hat. kannt sind. rung die Leistung dient, wenn ein wesentlicher (3) Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leis- Mangel vorliegt, der die Gebrauchsfähigkeit § 12 Abnahme tungsbeschreibung oder auf Anordnungen erheblich beeinträchtigt und auf ein Verschul- des Auftraggebers, auf die von diesem gelie- (1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fer- den des Auftragnehmers zurückzuführen ist. ferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder tigstellung – gegebenenfalls auch vor Ablauf Einen darüber hinausgehenden Schaden hat Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleis- der vereinbarten Ausführungsfrist – die Ab- der Auftragnehmer nur dann zu ersetzen, tung eines anderen Unternehmens, haftet der nahme der Leistung, so hat sie der Auftragge- a) wenn der Mangel auf einem Verstoß gegen Auftragnehmer, es sei denn, er hat die ihm ber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine die anerkannten Regeln der Technik beruht, nach § 4 Absatz 3 obliegende Mitteilung ge- andere Frist kann vereinbart werden. b) wenn der Mangel in dem Fehlen einer ver- macht. (2) Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene traglich vereinbarten Beschaffenheit besteht (4) 1. Ist für Mängelansprüche keine Verjäh- Teile der Leistung besonders abzunehmen. oder rungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie (3) Wegen wesentlicher Mängel kann die Ab- c) soweit der Auftragnehmer den Schaden für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, de- nahme bis zur Beseitigung verweigert wer- durch Versicherung seiner gesetzlichen Haft- ren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder den. pflicht gedeckt hat oder durch eine solche zu Veränderung einer Sache besteht, und für die (4) 1. Eine förmliche Abnahme hat stattzufin- tarifmäßigen, nicht auf außergewöhnliche vom Feuer berührten Teile von Feuerungsan- den, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Verhältnisse abgestellten Prämien und Prä- lagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sach- mienzuschlägen bei einem im Inland zum Ge- die Verjährungsfrist für feuerberührte und ab- verständigen zuziehen. Der Befund ist in ge- schäftsbetrieb zugelassenen Versicherer gasdämmende Teile von industriellen Feue- meinsamer Verhandlung schriftlich niederzu- hätte decken können. rungsanlagen 1 Jahr. legen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbe- 4. Abweichend von Absatz 4 gelten die ge- 2. Ist für Teile von maschinellen und elektro- halte wegen bekannter Mängel und wegen setzlichen Verjährungsfristen, soweit sich der technischen/elektronischen Anlagen, bei de- Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwa- Auftragnehmer nach Nummer 3 durch Versi- nen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und ige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede cherung geschützt hat oder hätte schützen Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes verein- Partei erhält eine Ausfertigung. können oder soweit ein besonderer Versiche- bart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjäh- 2. Die förmliche Abnahme kann in Abwesen- rungsschutz vereinbart ist. rungsfrist für Mängelansprüche abweichend heit des Auftragnehmers stattfinden, wenn der 5. Eine Einschränkung oder Erweiterung der von Nummer 1 zwei Jahre, wenn der Auftrag- Termin vereinbart war oder der Auftraggeber Haftung kann in begründeten Sonderfällen geber sich dafür entschieden hat, dem Auf- mit genügender Frist dazu eingeladen hatte. vereinbart werden. tragnehmer die Wartung für die Dauer der Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftrag- Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt nehmer alsbald mitzuteilen. § 14 Abrechnung auch, wenn für weitere Leistungen eine an- (5) 1. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die dere Verjährungsfrist vereinbart ist. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen

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übersichtlich aufzustellen und dabei die Rei- schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurück- Verzögert sie sich, so ist das unbestrittene henfolge der Posten einzuhalten und die in gegebene Stundenlohnzettel gelten als aner- Guthaben als Abschlagszahlung sofort zu den Vertragsbestandteilen enthaltenen Be- kannt. zahlen. zeichnungen zu verwenden. Die zum Nach- (4) Stundenlohnrechnungen sind alsbald nach 2. Die vorbehaltlose Annahme der Schluss- weis von Art und Umfang der Leistung erfor- Abschluss der Stundenlohnarbeiten, längs- zahlung schließt Nachforderungen aus, wenn derlichen Mengenberechnungen, Zeichnun- tens jedoch in Abständen von 4 Wochen, ein- der Auftragnehmer über die Schlusszahlung gen und andere Belege sind beizufügen. Än- zureichen. Für die Zahlung gilt § 16. schriftlich unterrichtet und auf die Ausschluss- derungen und Ergänzungen des Vertrags sind (5) Wenn Stundenlohnarbeiten zwar verein- wirkung hingewiesen wurde. in der Rechnung besonders kenntlich zu ma- bart waren, über den Umfang der Stunden- 3. Einer Schlusszahlung steht es gleich, wenn chen; sie sind auf Verlangen getrennt abzu- lohnleistungen aber mangels rechtzeitiger der Auftraggeber unter Hinweis auf geleistete rechnen. Vorlage der Stundenlohnzettel Zweifel beste- Zahlungen weitere Zahlungen endgültig und (2) Die für die Abrechnung notwendigen Fest- hen, so kann der Auftraggeber verlangen, schriftlich ablehnt. stellungen sind dem Fortgang der Leistung dass für die nachweisbar ausgeführten Leis- 4. Auch früher gestellte, aber unerledigte For- entsprechend möglichst gemeinsam vorzu- tungen eine Vergütung vereinbart wird, die derungen werden ausgeschlossen, wenn sie nehmen. Die Abrechnungsbestimmungen in nach Maßgabe von Absatz 1 Nummer 2 für ei- nicht nochmals vorbehalten werden. den Technischen Vertragsbedingungen und nen wirtschaftlich vertretbaren Aufwand an 5. Ein Vorbehalt ist innerhalb von 28 Tagen den anderen Vertragsunterlagen sind zu be- Arbeitszeit und Verbrauch von Stoffen, für nach Zugang der Mitteilung nach den Num- achten. Für Leistungen, die bei Weiterführung Vorhaltung von Einrichtungen, Geräten, Ma- mern 2 und 3 über die Schlusszahlung zu er- der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat schinen und maschinellen Anlagen, für Frach- klären. Er wird hinfällig, wenn nicht innerhalb der Auftragnehmer rechtzeitig gemeinsame ten, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige von weiteren 28 Tagen – beginnend am Tag Feststellungen zu beantragen. Sonderkosten ermittelt wird. nach Ablauf der in Satz 1 genannten 28 Tage (3) Die Schlussrechnung muss bei Leistungen – eine prüfbare Rechnung über die vorbehal- mit einer vertraglichen Ausführungsfrist von § 16 Zahlung tenen Forderungen eingereicht oder, wenn höchstens 3 Monaten spätestens 12 Werk- das nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend (1) 1. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in tage nach Fertigstellung eingereicht werden, begründet wird. möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den wenn nichts anderes vereinbart ist; diese Frist 6. Die Ausschlussfristen gelten nicht für ein vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und wird um je 6 Werktage für je weitere 3 Monate Verlangen nach Richtigstellung der Schluss- zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachge- Ausführungsfrist verlängert. rechnung und -zahlung wegen Aufmaß-, Re- wiesenen vertragsgemäßen Leistungen ein- (4) Reicht der Auftragnehmer eine prüfbare chen- und Übertragungsfehlern. schließlich des ausgewiesenen, darauf entfal- Rechnung nicht ein, obwohl ihm der Auftrag- (4) In sich abgeschlossene Teile der Leistung lenden Umsatzsteuerbetrages. Die Leistun- geber dafür eine angemessene Frist gesetzt können nach Teilabnahme ohne Rücksicht gen sind durch eine prüfbare Aufstellung hat, so kann sie der Auftraggeber selbst auf auf die Vollendung der übrigen Leistungen nachzuweisen, die eine rasche und sichere Kosten des Auftragnehmers aufstellen. endgültig festgestellt und bezahlt werden. Beurteilung der Leistungen ermöglichen (5) 1. Alle Zahlungen sind aufs Äußerste zu muss. Als Leistungen gelten hierbei auch die § 15 Stundenlohnarbeiten beschleunigen. für die geforderte Leistung eigens angefertig- 2. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzu- (1) 1. Stundenlohnarbeiten werden nach den ten und bereitgestellten Bauteile sowie die auf lässig. vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. der Baustelle angelieferten Stoffe und Bau- 3. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, 2. Soweit für die Vergütung keine Vereinba- teile, wenn dem Auftraggeber nach seiner so kann ihm der Auftragnehmer eine ange- rungen getroffen worden sind, gilt die ortsübli- Wahl das Eigentum an ihnen übertragen ist o- messene Nachfrist setzen. Zahlt er auch in- che Vergütung. Ist diese nicht zu ermitteln, so der entsprechende Sicherheit gegeben wird. nerhalb der Nachfrist nicht, so hat der Auftrag- werden die Aufwendungen des Auftragneh- 2. Gegenforderungen können einbehalten nehmer vom Ende der Nachfrist an Anspruch mers für Lohn- und Gehaltskosten der Bau- werden. Andere Einbehalte sind nur in den im auf Zinsen in Höhe der in § 288 Absatz 2 BGB stelle, Lohn- und Gehaltsnebenkosten der Vertrag und in den gesetzlichen Bestimmun- angegebenen Zinssätze, wenn er nicht einen Baustelle, Stoffkosten der Baustelle, Kosten gen vorgesehenen Fällen zulässig. höheren Verzugsschaden nachweist. Der Auf- der Einrichtungen, Geräte, Maschinen und 3. Ansprüche auf Abschlagszahlungen wer- traggeber kommt jedoch, ohne dass es einer maschinellen Anlagen der Baustelle, Fracht-, den binnen 21 Tagen nach Zugang der Auf- Nachfristsetzung bedarf, spätestens 30 Tage Fuhr- und Ladekosten, Sozialkassenbeiträge stellung fällig. nach Zugang der Rechnung oder der Aufstel- und Sonderkosten, die bei wirtschaftlicher Be- 4. Die Abschlagszahlungen sind ohne Ein- lung bei Abschlagszahlungen in Zahlungsver- triebsführung entstehen, mit angemessenen fluss auf die Haftung des Auftragnehmers; sie zug, wenn der Auftragnehmer seine vertragli- Zuschlägen für Gemeinkosten und Gewinn gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leis- chen und gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt (einschließlich allgemeinem Unternehmer- tung. und den fälligen Entgeltbetrag nicht rechtzei- wagnis) zuzüglich Umsatzsteuer vergütet. (2) 1. Vorauszahlungen können auch nach tig erhalten hat, es sei denn, der Auftraggeber (2) Verlangt der Auftraggeber, dass die Stun- Vertragsabschluss vereinbart werden; hierfür ist für den Zahlungsverzug nicht verantwort- denlohnarbeiten durch einen Polier oder eine ist auf Verlangen des Auftraggebers ausrei- lich. Die Frist verlängert sich auf höchstens 60 andere Aufsichtsperson beaufsichtigt werden, chende Sicherheit zu leisten. Diese Voraus- Tage, wenn sie aufgrund der besonderen Na- oder ist die Aufsicht nach den einschlägigen zahlungen sind, sofern nichts anderes verein- tur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich Unfallverhütungsvorschriften notwendig, so bart wird, mit 3 v.H. über dem Basiszinssatz gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart gilt Absatz 1 entsprechend. des § 247 BGB zu verzinsen. wurde. (3) Dem Auftraggeber ist die Ausführung von 2. Vorauszahlungen sind auf die nächstfälli- 4. Der Auftragnehmer darf die Arbeiten bei Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen. gen Zahlungen anzurechnen, soweit damit Zahlungsverzug bis zur Zahlung einstellen, Über die geleisteten Arbeitsstunden und den Leistungen abzugelten sind, für welche die sofern eine dem Auftraggeber zuvor gesetzte dabei erforderlichen, besonders zu vergüten- Vorauszahlungen gewährt worden sind. angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. den Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, (3) 1. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird (6) Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Erfül- für Vorhaltung von Einrichtungen, Geräten, alsbald nach Prüfung und Feststellung fällig, lung seiner Verpflichtungen aus den Absätzen Maschinen und maschinellen Anlagen, für spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zu- 1 bis 5 Zahlungen an Gläubiger des Auftrag- Frachten, Fuhr- und Ladeleistungen sowie et- gang der Schlussrechnung. Die Frist verlän- nehmers zu leisten, soweit sie an der Ausfüh- waige Sonderkosten sind, wenn nichts ande- gert sich auf höchstens 60 Tage, wenn sie rung der vertraglichen Leistung des Auftrag- res vereinbart ist, je nach der Verkehrssitte aufgrund der besonderen Natur oder Merk- nehmers aufgrund eines mit diesem abge- werktäglich oder wöchentlich Listen (Stunden- male der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt schlossenen Dienst- oder Werkvertrags betei- lohnzettel) einzureichen. Der Auftraggeber ist und ausdrücklich vereinbart wurde. Wer- ligt sind, wegen Zahlungsverzugs des Auf- hat die von ihm bescheinigten Stundenlohn- den Einwendungen gegen die Prüfbarkeit un- tragnehmers die Fortsetzung ihrer Leistung zu zettel unverzüglich, spätestens jedoch inner- ter Angabe der Gründe nicht bis zum Ablauf Recht verweigern und die Direktzahlung die halb von 6 Werktagen nach Zugang, zurück- der jeweiligen Frist erhoben, kann der Auftrag- Forstsetzung der Leistung sichern soll. Der zugeben. Dabei kann er Einwendungen auf geber sich nicht mehr auf die fehlende Prüf- Auftragnehmer ist verpflichtet, sich auf Ver- den Stundenlohnzetteln oder gesondert barkeit berufen. Die Prüfung der Schlussrech- langen des Auftraggebers innerhalb einer von nung ist nach Möglichkeit zu beschleunigen.

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diesem gesetzten Frist darüber zu erklären, Sofern Rechnungen ohne Umsatzsteuer ge- ob und inwieweit er die Forderungen seiner mäß § 13 b UStG gestellt werden, bleibt die Gläubiger anerkennt; wird diese Erklärung Umsatzsteuer bei der Berechnung des Si- § 18 Streitigkeiten nicht rechtzeitig abgegeben, so gelten die Vo- cherheitseinbehalts unberücksichtigt. Den je- (1) Liegen die Voraussetzungen für eine Ge- raussetzungen für die Direktzahlung als aner- weils einbehaltenen Betrag hat er dem Auf- richtsstandvereinbarung nach § 38 der Zivil- kannt. tragnehmer mitzuteilen und binnen 18 Werk- prozessordnung vor, richtet sich der Gerichts- tagen nach dieser Mitteilung auf ein Sperr- stand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach § 17 Sicherheitsleistung konto bei dem vereinbarten Geldinstitut einzu- dem Sitz der für die Prozessvertretung des zahlen. Gleichzeitig muss er veranlassen, (1) 1. Wenn Sicherheitsleistung vereinbart ist, Auftraggebers zuständigen Stelle, wenn dass dieses Geldinstitut den Auftragnehmer gelten die §§ 232 bis 240 BGB, soweit sich nichts anderes vereinbart ist. Sie ist dem Auf- von der Einzahlung des Sicherheitsbetrags aus den nachstehenden Bestimmungen tragnehmer auf Verlangen mitzuteilen. benachrichtigt. Absatz 5 gilt entsprechend. nichts anderes ergibt. (2) 1. Entstehen bei Verträgen mit Behörden 2. Bei kleineren oder kurzfristigen Aufträgen 2. Die Sicherheit dient dazu, die vertragsge- Meinungsverschiedenheiten, so soll der Auf- ist es zulässig, dass der Auftraggeber den ein- mäße Ausführung der Leistung und die Män- tragnehmer zunächst die der auftraggeben- behaltenen Sicherheitsbetrag erst bei der gelansprüche sicherzustellen. den Stelle unmittelbar vorgesetzte Stelle an- Schlusszahlung auf ein Sperrkonto einzahlt. (2) Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart rufen. Diese soll dem Auftragnehmer Gele- 3. Zahlt der Auftraggeber den einbehaltenen ist, kann Sicherheit durch Einbehalt oder Hin- genheit zur mündlichen Aussprache geben Betrag nicht rechtzeitig ein, so kann ihm der terlegung von Geld oder durch Bürgschaft ei- und ihn möglichst innerhalb von 2 Monaten Auftragnehmer hierfür eine angemessene nes Kreditinstituts oder Kreditversicherers ge- nach der Anrufung schriftlich bescheiden und Nachfrist setzen. Lässt der Auftraggeber auch leistet werden, sofern das Kreditinstitut oder dabei auf die Rechtsfolgen des Satzes 3 hin- diese verstreichen, so kann der Auftragneh- der Kreditversicherer weisen. Die Entscheidung gilt als anerkannt, mer die sofortige Auszahlung des einbehalte-

  1. in der Europäischen Gemeinschaft oder wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb von nen Betrags verlangen und braucht dann
  2. in einem Staat der Vertragsparteien des Ab- 3 Monaten nach Eingang des Bescheides keine Sicherheit mehr zu leisten. kommens über den Europäischen Wirt- schriftlich Einspruch beim Auftraggeber er-
  3. Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, schaftsraum oder hebt und dieser ihn auf die Ausschlussfrist den als Sicherheit eingehaltenen Betrag auf
  4. in einem Staat der Vertragsparteien des hingewiesen hat. eigenes Verwahrgeldkonto zu nehmen; der WTO-Übereinkommens über das öffentliche 2. Mit dem Eingang des schriftlichen Antrages Betrag wird nicht verzinst. Beschaffungswesen zugelassen ist. auf Durchführung eines Verfahrens nach (7) Der Auftragnehmer hat die Sicherheit bin- (3) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den Nummer 1 wird die Verjährung des in diesem nen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss zu verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann Antrag geltend gemachten Anspruchs ge- leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist. eine Sicherheit durch eine andere ersetzen. hemmt. Wollen Auftraggeber oder Auftrag- Soweit er diese Verpflichtung nicht erfüllt hat, (4) Bei Sicherheitsleistung durch Bürgschaft nehmer das Verfahren nicht weiter betreiben, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Gutha- ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber den teilen sie dies dem jeweils anderen Teil ben des Auftragnehmers einen Betrag in Bürgern als tauglich anerkannt hat. Die Bürg- schriftlich mit. Die Hemmung endet 3 Monate Höhe der vereinbarten Sicherheit einzubehal- schaftserklärung ist schriftlich unter Verzicht nach Zugang des schriftlichen Bescheides o- ten. Im Übrigen gelten die Absätze 5 und 6 au- auf die Einrede der Vorausklage abzugeben der der Mitteilung nach Satz 2. ßer Nummer 1 Satz 1 entsprechend. (§ 771 BGB); sie darf nicht auf bestimmte Zeit (3) Daneben kann ein Verfahren zur Streitbei- (8) 1. Der Auftraggeber hat eine nicht verwer- begrenzt und muss nach Vorschrift des Auf- legung vereinbart werden. Die Vereinbarung tete Sicherheit für die Vertragserfüllung zum traggebers ausgestellt sein. Der Auftraggeber sollte mit Vertragsabschluss erfolgen. vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach Ab- kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, (4) Bei Meinungsverschiedenheiten über die nahme und Stellung der Sicherheit für Män- die den Bürgern zur Zahlung auf erstes Anfor- Eigenschaft von Stoffen und Bauteilen, für die gelansprüche zurückzugeben, es sei denn, dern verpflichtet. allgemein gültige Prüfungsverfahren beste- dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht (5) Wird Sicherheit durch Hinterlegung von hen, und über die Zulässigkeit oder Zuverläs- von der gestellten Sicherheit für Mängelan- Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer den sigkeit der bei der Prüfung verwendeten Ma- sprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldin- schinen oder angewendeten Prüfungsverfah- Dann darf er für diese Vertragserfüllungsan- stitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über ren kann jede Vertragspartei nach vorheriger sprüche einen entsprechenden Teil der Si- das beide nur gemeinsam verfügen können Benachrichtigung der anderen Vertragspartei cherheit zurückhalten. („Und-Konto“). Etwaige Zinsen stehen dem die materialtechnische Untersuchung durch
  5. Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Auftragnehmer zu. eine staatliche oder staatlich anerkannte Ma- Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf (6) 1. Soll der Auftraggeber vereinbarungsge- terialprüfungsstelle vornehmen lassen; deren von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein an- mäß die Sicherheit in Teilbeträgen von seinen Feststellungen sind verbindlich. Die Kosten derer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden Zahlungen einbehalten, so darf er jeweils die trägt der unterliegende Teil. ist. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt seine Zahlung um höchstens 10 v.H. kürzen, bis die (5) Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer geltend gemachten Ansprüche noch nicht er- vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. nicht, die Arbeiten einzustellen. füllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.

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