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5.4 Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG (Stand 12.2025)_MUSTER.pdf

Straßenbauarbeiten an der Bruchmühler Straße und im Wiesengrund

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 17:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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VHB-Bbg Formular5.4 Stand:12/2025 VereinbarungMindestanforderungenNU/VerleiherBbgVergG

Namebzw.FirmenbezeichnungdesBietersOrt,Datum
Anschrift

Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Ar- beitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Min- destanforderungennachdemBrandenburgischenVergabegesetz

Lieferung/Leistungvon

Straßenbau Bruchmühler Straße 2. BA und Wiesengrund

30.09.2026 AufforderungzurAbgabeeinesAngebotesvom

1.VergütungderArbeitsleistungderBeschäftigten

Den bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten wird für den Einsatz im Rahmen dieses Auf- tragsmindestensdasnach§6Abs.2desBrandenburgischenVergabegesetzesgeltendeBruttoent- gelt gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahltenGrundentgeltfüreineZeitstunde,ohneSonderzahlungen,ZulagenoderZuschläge.

Das gilt nicht, wenn für die zu beschaffenden Leistungen bereits durch das Mindestlohngesetz, auf- grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindes- tentgeltdefiniertist,welchesdasMindestarbeitsentgeltgemäß§6Absatz 2desBrandenburgischen Vergabegesetzeserreichtoderübersteigt.

-Lieferleistung:

BeieinerLieferleistunggiltdiesfürdiemitderAnlieferungzusammenhängendenLeistungen,insbe- sondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallenebenfallsdieserVereinbarung.

DasderzeitgültigeMindestentgeltnach§6Absatz2 desBrandenburgischenVergabegesetzesbeträgt 13,00Eurobrutto. DernachdemMindestlohngesetz(MiLoG)abdem 1.Januar2026gültigeBundes-Mindestlohnbeträgt 13,90Eurobrutto.

-LängerfristigeVerträge:

Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhö- hung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des §6 Absatz2 Brandenburgisches Vergabegesetz

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unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung desArbeitsentgeltsfürdieBeschäftigtenanwendbar.

Solange der Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz höher ist, als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, finden die nachstehenden, aus der Mindestentgelt- verpflichtung des Brandenburgischen Vergabegesetzes resultierenden Regelungen keine Anwen- dung.SiefindendannwiederAnwendung,sobalddasMindestentgeltnachdemBrandenburgischen VergabegesetzdenBundes-MindestlohnnachdemMindestlohngesetzübersteigt.

2.EntgeltnachweiseundStichprobenkontrollen

Soweitmeine/unsere Leistungen betroffen sind,werde ich meinen/unseren Vertragspartner bei der Erfüllung der Vorlagepflicht von anonymisierten (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudonymisierten (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung) Lohn- und Gehaltsab- rechnungen in Verbindung mit einer Rechnung über die Leistung unterstützen. Der Zusammenge- hörigkeitderBelegezurselbenPersonmusserkennbarsein. Ich/Wir(Nachunternehmer/Verleiher)verpflichte(n)mich/unsgegenüber (Auf- tragnehmer)mitWirkungzugunsten (öffentlicher Auftraggeber), dem eigenen Auftraggeber und dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Ein- blick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Über- prüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudo- nymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der eigene Auf- traggeberundderöffentlicheAuftraggeberodereinevondiesembeauftragtePersonmeine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens überdenEinsatzbeimAuftraggeberunddieArbeitsentgelthöheund–zahlungbefragen.

3.EntgeltzahlunganBeschäftigte

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller – auch der im Ausland ansässigen - Be- schäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereit- zuhaltenundaufWunschdesAuftraggebersoderdesöffentlichenAuftraggebersimjeweiligenBüro des Auftraggebers oder öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8Uhr und 17Uhr, freitags bis 14Uhr den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestattenunddieseoderimBeiseineinerauftraggeberseitigenPersongefertigteKopienaufVerlan- gen gegen Quittung zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusam- mengehörigkeiterkennbarist.

4.WeitereNachunternehmerundVerleiher

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, weitere Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauf- tragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evt. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmernvorlegt.DasselbegiltsinngemäßfürVerleihervonArbeitskräften.

5.Verstöße,AuftragssperrenundVertragsstrafen

Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltene vertragliche PflichtenübereinenAusschlussvomWettbewerbbiszudreiJahrenentscheidenunddiesenzueiner

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zentralenSperrlistemeldenkann,ausderbrandenburgischeAuftraggeberAuskunftüberdieEintra- gung erhalten.Es bestehtdie Möglichkeitdurcheine „Selbstreinigung“ eineKürzung derSperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber demAuftraggebergeltendzumachen,derdieEintragungbewirkthat.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Ver- pflichtungenausZiffer1erfolgtenEntgeltverkürzunggegenübereinem/einervonmeinem/unseren Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Dul- dung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, maximal 25000Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5% der Auftragssumme, ma- ximal 250000Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Be- schäftigter/nundMonateinenFalldar.VerstößegegendiePflichtzurDuldungvonStichprobenkon- trollenbildenebensoeinenFall. BeiVorliegenderVoraussetzungennachSatz1dieserVereinbarungerwirbt (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu for- dern.

-VerstößevonweiterenNachunternehmernundVerleihern

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß demselben Vereinbarungstext mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiese- nen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftrags- summe, maximal 25000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5% der Auftragssum- me,maximal 250000Euro,zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten jeBeschäftigter/nundMonateinenFalldar.VerstößegegendieDuldungvonStichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunterneh- mernoderVerleihernvor.

6.Kündigungsrecht

Ich/wir räume/n dem eigenen Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung mei- ner/unsererindiesemAngebotsteilbegründetenVerpflichtungenein.


(Ort,Datum,Stempel,UnterschriftAuftraggeber (Ort,Datum,Stempel,UnterschriftNachunternehmer/

desNachunternehmers/Verleihers) Verleiher)

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