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Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Baumaßnahme: Erweiterung des Neubaugebiets "Pläthchen“ in der Ortsgemeinde Freirachdorf
Inhaltsverzeichnis:
10.1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ...................................................................................... 3
10.1.1 Auszuführende Leistung ..................................................................................................... 3
10.2 Ausgeführte Vorarbeiten ............................................................................................................... 5
10.2.1 Beweissicherung ................................................................................................................. 5
10.2.2 Vermessung, Festpunkte .................................................................................................... 5
10.2.3 Kampfmittelerkundung ........................................................................................................ 5
10.3 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten, Arbeiten anderer AN .......................................................... 5
10.4 Angaben zur Baustelle .................................................................................................................. 6
10.4.1 Lage der Baustelle .............................................................................................................. 6
10.4.2 Zugänge, Zufahrten ............................................................................................................ 6
10.4.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen .............................................. 6
10.4.4 Lager- und Arbeitsplätze ..................................................................................................... 6
10.4.5 Baugrund- und Grundwasserverhältnisse .......................................................................... 6
10.4.6 Schutzbereiche und -objekte .............................................................................................. 7
10.4.7 Anlagen im Baubereich ....................................................................................................... 7
Leitungen, Kabel ................................................................................................................. 7
Bauwerke, bauliche Anlagen .............................................................................................. 8
10.4.8 Öffentlicher Verkehr im Baubereich .................................................................................... 8
10.5 Angaben zur Ausführung .............................................................................................................. 8
10.5.1 Bauablauf, Bauabschnitte ................................................................................................... 8
10.5.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung.......................................................... 8
10.5.3 Abwicklung der Baustelle .................................................................................................... 8
10.5.4 Verkehrsregelung, Verkehrssicherung ............................................................................... 8
10.5.5 Wasserhaltung Oberflächenwasser: ................................................................................... 9
10.5.6 Bauwerksgründung, Bodenaustausch ................................................................................ 9
10.5.7 Stoffe, Bauteile .................................................................................................................... 9
10.5.8 Ausbaustoffe, Abfälle .......................................................................................................... 10
10.5.9 Verwertung und Beseitigung von Böden, Bauschutt und Straßenaufbruch ....................... 10
10.5.10 Sicherungsmaßnahmen ...................................................................................................... 10
10.5.11 Prüfungen ............................................................................................................................ 10
Eignungsprüfungen- und nachweise................................................................................... 10
Eigenüberwachungsprüfungen ........................................................................................... 11
Kontrollprüfungen ................................................................................................................ 11
10.6 Ausführungsunterlagen ................................................................................................................ 11
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Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Baumaßnahme: Erweiterung des Neubaugebiets "Pläthchen“ in der Ortsgemeinde Freirachdorf
10.6.1 Vom AG gestellte Ausführungsunterlagen .......................................................................... 11
10.6.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen ............................. 11
10.7 Mitgeltende Regelwerke ................................................................................................................ 12
10.7.1 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen .................................................................... 12
10.7.2 Auswahl geltender Technischer Lieferbedingungen ........................................................... 13
10.8 Weitere Angaben ............................................................................................................................ 14
10.8.1 Ausgewogenheit der Kalkulation......................................................................................... 14
10.8.2 Nachweise der Fachkunde ................................................................................................. 14
DVGW-Nachweis ................................................................................................................ 14
Gütesicherung Kanalbau .................................................................................................... 14
10.8.3 Haftung/Bauleistungsversicherung ..................................................................................... 14
10.8.4 Beauftragung von Nachunternehmern ................................................................................ 14
10.8.5 Bauzeitenplan ..................................................................................................................... 15
10.8.6 Bautagesberichte ................................................................................................................ 15
10.8.7 Ansprechpartner des AN ..................................................................................................... 15
10.8.8 Lieferscheine ....................................................................................................................... 16
10.8.9 Abrechnung ......................................................................................................................... 16
10.8.10 Nachtragsangebote ............................................................................................................. 17
10.8.11 Abnahme ............................................................................................................................. 17
10.8.12 Verjährungsfrist für Mängelansprüche / Sicherheitsleistung .............................................. 18
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10.1 Allgemeine Beschreibung der Leistung
10.1.1 Auszuführende Leistung
Die Ortsgemeinde Freirachdorf beabsichtigt in einem gemeinsamen Vergabeverfahren mit den Ver- bandsgemeindewerken Selters die Arbeiten für die Erweiterung des Neubaugebietes „Pläthchen“. Im Rahmen des Vorhabens werden insgesamt 16 neue Bauplätze erschlossen. Die Entwässerung des Neubaugebietes erfolgt im Trennsystem. Darüber hinaus wird eine Wasserversorgungsleitung als Ring- leitung verlegt. Das bestehende Regenrückhaltebecken in der Wiesenstraße soll im Zuge der Maß- nahme vergrößert werden. Zusätzlich ist im Rahmen der Arbeiten der Vollausbau der Straße in Pflas- terbauweise vorgesehen.
Quelle: Google Maps
Kanalisation:
Die geplante Kanalleitung wird an die bestehenden Rohrenden im „Meisenweg“ und im „Lerchenweg“ angeschlossen. Die Kanalleitungen bestehen aus einem ca. 165 m langen PVC-U-Kanal DN 250 sowie einem ca. 145 m langen Stahlbetonkanal DN 300. Das im Neubaugebiet anfallende Oberflächenwasser wird über den geplanten Regenwasserkanal in der neuen Erschließungsstraße gesammelt und dem südlich gelegenen bestehenden Regenrückhalte- becken zugeführt. Die Hausanschlüsse werden jeweils ca. 1,00 m auf die Grundstücke vorverlegt und an die geplanten Hausanschlussschächte angeschlossen.
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Wasserversorgung:
Die Verlegung der gepl. Wasserversorgung (GJS 100) soll auf einer Länge von rd. 190 m Als Ringleitung verlegt werden. Der Anschluss an den Bestand erfolgt m „Lerchenweg“ und im „Meisenweg“. Die Hausanschlüsse werden 1,00m aufs Grundstück verlegt und gemäß dem Leistungsverzeichnis mar- kiert.
Regenrückhaltebecken
Das anfallende Regenwasser wird in ein bestehendes Regenrückhaltebecken eingeleitet. Im Zuge der Erschließungsmaßnahme soll das vorhandene, südlich des geplanten Neubaugebietes an der „Wie- senstraße“ gelegene Becken ausgebaut werden. Dabei wird das Rückhaltevolumen vergrößert und das gesamte Becken neu modelliert. Die anzulegenden Böschungen mit einer Neigung von 1:1 erhält auf der Krone einen ca. 2,50 m brei- ten Weg. Auf der Beckensohle, ist eine 0,50 m breite und ca. 25m lange Trockenwetterrinne zu mo- dellieren. Die Befestigung der Beckensohle erfolgt mit Rasen und in den Zu- und Ablaufbereichen mit Wasserbausteinen. Der bestehende Zulauf, sowie der Drosselschacht bleiben erhalten.
Straßenbau
Die Ortsgemeinde Freirachdorf sieht einen Vollausbau der geplanten Straße in pflasterweise vor. Die zu erschließenden Straßen im Baugebiet haben eine Regelbreite von 6 m und sollen einen Regelaufbau nach RStO 12, Belastungsklasse BK 1,0 erhalten. Die Straße besteht aus einer 4,5m brei- ten Fahrbahn, sowie einem 1,5m breiten Mehrzweckstreifen. Die Gesamtaufbaustärke des Straßenunter- und Oberbaus beträgt 60 cm, zuzüglich ca. 40 cm Bodenverbesserung gemäß Bodengutachten. Es ist vorgesehen, die Straßenbefestigung mit 10 cm starkem Verbundsteinpflaster herzustellen. Die äußere Abgrenzung entlang der Grenzen erfolgt mit einem Läuferstein und davor einem Tiefbordstein, so dass gewährleistet wird, dass keine Rückenstützen auf privatem Grund zum Liegen kommen. Die Entwässerung der Straßen wurde weitestgehend mit einer 50 cm breiten Mittelrinne in Muldenform vorgesehen und ist mit Betonformsteinen herzustellen. Gegenstand der ausgeschriebenen Arbeiten ist die Verlegung des Straßen- beleuchtungskabels und Herstellung der Leuchtenfundamente. Der Einbau der Mastleuchten erfolgt bauseits.
Versorgungsträger
Versorgungsträger für Strom und Telekommunikation beteiligen sich nicht an der öffentlichen Ausschreibung. Die Arbeiten werden von dem jeweiligen Versorgungsträger im Nachgang in Eigenregie vergeben. Hier bestehen für den Auftragnehmer möglicherweise erhöhter Abstimmungsbedarf sowie mögliche Arbeitsbehinderungen. Alle aus den vorher genannten gleichzeitig laufenden Arbeiten resultierende Mehraufwendungen werden nicht vergütet und sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern geltend zu machen.
Die Ausschreibung ist in folgende Lose / Titel gegliedert:
Los / Titel Gewerk Auftraggeber 1 Entwässerung, Wasser- Verbandsgemeindewerke Selters versorgung
2 Straßenbau Ortsgemeinde Freirachdorf
Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Baumaßnahmen zu informieren und sich genaue Kenntnis über den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeiten zu verschaffen. Hierzu empfehlen wir die Örtlichkeit zu besichtigen.
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Allgemeine Angaben:
Zwischenbauzustände für das Setzen von Schachtabdeckungen und Straßenkappen und den Einbau von Schiebergestängen und Hydranten auf die endgültige Höhe werden nicht vergütet und sind in die EP der entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Weitere Einzelheiten gehen aus den beiliegenden Planunterlagen, Gutachten sowie dem Leistungsver- zeichnis hervor. Die dem Auftragnehmer vorliegenden Planunterlagen entsprechen dem derzeitigen Stand der Ausführungsplanung und können durch den AG im Zuge der weiteren Bearbeitung noch ge- ringfügig geändert bzw. ergänzt werden.
10.2 Ausgeführte Vorarbeiten
10.2.1 Beweissicherung
Vor Baubeginn wird der AG für den Bereich des Baufeldes eine gutachterliche Bauzustandsfeststel- lung über den Zustand der vorh. Gebäude, Einfriedungen und sonstiger baulicher Anlagen durch ei- nen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchführen lassen.
10.2.2 Vermessung, Festpunkte
Die Vermessungspunkte (Höhenfestpunkte, Polygonpunkte) werden dem AN nach Auftragserteilung übergeben. Mit der Übergabe ist der AN für die Erhaltung dieser Punkte in der Örtlichkeit verantwortlich.
Die Kosten für eine Neuherstellung von Vermessungs- und Grenzmarkierungen hat der AN zu tragen, sofern er für den Verlust der Punkte verantwortlich ist. Eine Veränderung vorhandener Grenzsteine und Vermessungspunkte darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Der Unternehmer hat während der Bauarbeiten ständig alle für die Bauarbeiten notwendigen Messge- räte auf der Baustelle zur Verfügung zu halten.
10.2.3 Kampfmittelerkundung
Aufgrund bereits durchgeführter Bauarbeiten geht der AG nicht von einer Belastung des Baugeländes mit Kampfmitteln aus.
10.3 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten, Arbeiten anderer AN
Folgende gleichzeitig laufende Arbeiten, die nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sind, müs- sen entsprechend berücksichtigt und einkalkuliert werden:
− Evtl. Sicherung, Erneuerung bzw. Umlegung von Versorgungsleitungen durch Versorgungsträger bzw. deren Vertragsunternehmer. Hieraus resultierende Mehraufwendungen sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern geltend zu machen.
Der AN hat bei gleichzeitig laufenden Bauarbeiten grundsätzlich einen reibungslosen Bauablauf ohne Behinderungen zu ermöglichen. Soweit sich Berührungspunkte mit gleichzeitig laufenden Maßnahmen ergeben, muss auf die Maßnahme entsprechend Rücksicht genommen werden. Insbesondere sind die erforderlichen Zufahrten zu gewährleisten. Weiterhin kann es zu einer Verzögerung im Bauablauf für den Auftragnehmer kommen. Mögliche Erschwernisse, Unterbrechungen im Arbeitsablauf sowie ein erhöhter Abstimmungs- und Koordinationsaufwand sind daher einzukalkulieren.
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10.4 Angaben zur Baustelle
10.4.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich in 56244 Freirachdorf.
Der Baubereich betrifft den „Lerchenweg“ und den „Amselweg“
Zugänge, Zufahrten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über: − „Eichenweg“ − „Wiesenstraße“ (Regenrückhaltebecken)
Die Nutzung sonstiger Straßen und Wege ist nicht gestattet. Beschädigungen bei Nichtbeachtung gehen vollständig zu Lasten des AN.
Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend § 34 StVZO aufweisen. Der Auftragnehmer dieses Loses hat die Verkehrs- und Geländeverhältnisse sowie die regelmäßige Reinigung der Zufahrt in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Es erfolgt keine zusätzliche Vergütung für das Anlegen von Baustraßen, Schaffung von Wendemöglichkeiten, Zwischenlagerung von Erdmas- sen, die zum Abtransport vorgesehen sind und evtl. alternativen Bauweisen wie beispielsweise Arbeiten „Vor Kopf“ oder sonstiger Erschwernisse. Außer den in den einzelnen Gewerken aufgeführten Er- schwerniszulagen werden keine weiteren Erschwerniszulagen anerkannt.
10.4.2 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Seitens des AG werden keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfü- gung gestellt. Anschlüsse sind bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Die Kosten für die Herstellung, den Betrieb und den Rückbau von Anschlüssen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
10.4.3 Lager- und Arbeitsplätze
Lager- und Arbeitsflächen hat der AN eigenverantwortlich zu beschaffen und gehen zu dessen Lasten. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Bei der Zwischenlagerung von gefährlichem Abfall (z. B. Böden) auf unbefestigten Grundstücken aus der Disposition des AN sind technische Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um ein Auswaschen von Schadstoffen zu verhindern (u. a. Abdeckung und Unterlage). Erforderliche Genehmigungen für das Zwischenlager sind durch den AN einzuholen. Die Kosten für die Zwischenlagerung und Genehmigun- gen sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen.
Die entsprechenden Flächen sind nach Beendigung der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen und dem AG ist eine Freistellungserklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass keine Ansprüche von Dritten aus Benutzung von Privateigentum gegen den AN bestehen.
10.4.4 Baugrund- und Grundwasserverhältnisse
Ein Baugrundbericht einschl. umwelttechnischer Untersuchung liegt den Vergabeunterlagen bei und wird Vertragsbestandteil. Die Ergebnisse aus den gutachterlichen Stellungnahmen wurden im Leistungsver- zeichnis berücksichtigt.
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10.4.5 Schutzbereiche und -objekte
Natur-,Landschaftsschutz
Für den Natur- und Landschaftsschutz gelten die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen. Vor- handene Bäume und Pflanzenbestände im Bereich der Baustelle und der Zuwegung (Bestand) sind zu schützen.
Boden- und Gewässerschutz
Für den Gewässerschutz gelten die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen. Auftretende Scha- densersatzansprüche durch Gewässerverschmutzung gehen zu Lasten des AN und befreien den Auf- traggeber von jeglichem Regressanspruch.
Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Boden- und Grundwasserverunreinigung ausge- schlossen ist. Besonders im Hinblick auf den Gebrauch von wassergefährdenden Stoffen, z. B. das Betanken von Maschinen, ist besondere Sorgfalt geboten. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist entsprechend anzuwenden und zu beachten.
10.4.6 Anlagen im Baubereich
Leitungen, Kabel
Im Vorfeld sind vom AN sämtliche Trassenauskünfte bei den Ver- / Entsorgungsunternehmen aus haf- tungstechnischen Gründen verbindlich zu erfragen und Bestandspläne anzufordern.
Der AN hat auf Anweisung des AG vor Beginn der Maßnahme die Übereinstimmung der Bestandsun- terlagen über die im Baubereich vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen durch Herstellung von Suchgräben in Maschinen- und Handschachtung zu prüfen. Die Abrechnung erfolgt über die entspre- chenden Positionen des Leistungsverzeichnisses.
Den Vorgaben der Leitungseigentümer ist Folge zu leisten. Für die Beschädigung dieser Anlagen und deren Folgeschäden haftet der Auftragnehmer.
Zuständig für Strom: - energienetze mittelrhein Zuständig für Gas: - energienetze mittelrhein Zuständig für Kanal: - Verbandsgemeindewerke Selters Zuständig für Wasser: - Verbandsgemeindewerke Selters Zuständig für Fernmeldekabel: - Telekom Deutschland GmbH Zuständig für Kabel: - Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH
Vorgenannte Liste erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Es sind alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Entsorgungsleitungen, Versorgungsleitungen und der Kabel zu treffen. Rohrleitungen, Kabel, Strom- und Telefonmaste und sonstige Anlagen, die durch die Baumaßnahme berührt werden, sind sicher abzustützen, nötigenfalls fachgerecht aufzuhän- gen und zu schützen. Die Abrechnung erfolgt über die entsprechenden Positionen des Leistungsver- zeichnisses.
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Bauwerke, bauliche Anlagen
Die von der Baumaßnahme tangierten vorhandenen Anlagen und Bauwerke, insbesondere Wohn- und Nutzgebäude, Einfriedungen von Grundstücken in Form von Mauern und Zäunen sowie Straßenleuchten, Beschilderung, Fallrohre und Verteilerkästen einschl. Fundamenten sowie Oberflächen sind fachgerecht gegen jede Beschädigung zu schützen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise des LV mit einzu- rechnen.
10.4.7 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Der AN muss den ÖPNV und die Busunternehmen für die Schülerbeförderung frühzeitig im Vorfeld über geplante Sperrungen informieren.
10.5 Angaben zur Ausführung
10.5.1 Bauablauf, Bauabschnitte
Zur Gewährleistung von Grundstücks- und Betriebszufahrten ist die Baumaßnahme in Bauabschnitte zu gliedern.
Vor dem Beginn eines nächsten Bauabschnittes ist der vorige Bau- bzw. Teilabschnitt einschließlich der Asphaltdecke und Pflasterbelägen, Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen fertigzustellen.
Der Aufwand für die Ausführung nach den vor beschriebenen Bauabschnitten sowie sämtliche hieraus resultierende Erschwernisse und der erhöhte Abstimmungsbedarf sind in die Einheitspreise einzurech- nen und werden nicht separat vergütet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den notwendigen Maschinen- und Personaleinsatz zu sorgen, so dass die vorgegebene Bauzeit eingehalten werden kann. Witterungsbedingte Arbeits- unterbrechungen sind im Bautagebuch festzuhalten !
10.5.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Der Ausbaubereich wird größtenteils beidseitig von privaten Einfriedungsmauern und -zäunen sowie Hecken begrenzt. Alle sich daraus ergebenden Erschwernisse sowie der Einsatz von auf die Baustel- lengegebenheiten angepassten Baugeräten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
10.5.3 Abwicklung der Baustelle
Der AN hat auf einen geordneten Bauablauf zu achten und die einzelnen Arbeitsvorgänge so abzustim- men, dass die beim Bau Beschäftigten und sonstige Dritte nicht gefährdet werden.
Er hat alle Vorgänge von Bedeutung, Beanstandungen und Unstimmigkeiten im Bauablauf unter An- gabe von Tag und Stunde in lfd. Tagesberichten aufzuzeichnen, schwerwiegende Vorkommnisse wie Unfälle hat er der Bauüberwachung unverzüglich anzuzeigen. Insoweit ist der AN auch für die Tätigkeit seiner Nachunternehmer verantwortlich. Sofern der AN die Arbeiten an der Baustelle nicht selbst leitet, hat er der zuständigen Bauüberwachung einen Bauleiter in Textform zu benennen.
10.5.4 Verkehrsregelung, Verkehrssicherung
Während der gesamten Bauzeit sind die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen so durchzuführen, dass der öffentliche Verkehr und der Baustellenverkehr sich nicht gegenseitig behindern. Baustellenein-
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und -ausfahrten sind nach StVO zu sichern. Fahrbahnverschmutzungen sind nach Bedarf mit geeigne- tem Gerät zu entfernen. Alle hieraus resultierenden Aufwendungen, Erschwernisse und Behinderungen sind in die entsprechenden Positionen im LV mit einzurechnen.
Der Fußgängerverkehr und der Zugang für Rettungsdienste sind vollständig während der Bauzeit jeder- zeit aufrechtzuerhalten.
Der gewerbliche sowie private Anliegerverkehr ist während der Bauzeit so weit als möglich aufrechtzu- erhalten. Eingänge und Einfahrten sind so herzustellen, dass die Anlieger bis auf begründete Ausnah- mefälle abends auf die Grundstücke fahren, diese aber auf jeden Fall betreten können. Der Bauablauf ist entsprechend zu gestalten. Die Anlieger sind vom AN rechtzeitig vor Baubeginn zu informieren. Alle hieraus resultierenden Aufwendungen, Erschwernisse und Behinderungen einschl. al- ler Leistungen für die Überbrückung der Leitungsgräben und das Anschütten von Rampen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Die Kosten für sämtliche vor beschriebene „Verkehrsregelung- und -sicherungsmaßnahmen“ und die Erschwernisse durch den Anliegerverkehr sind in die entsprechende LV-Pos. einzukalkulieren.
Gräben und Baugruben sind während der gesamten Bauzeit nach Arbeitsende täglich komplett mit ei- nem Bauzaun einzuzäunen. Längsseits ist die Baustelle immer eingezäunt. Während Arbeitspausen oder sonstigen unvorhersehbaren Arbeitsunterbrechungen mit Abwesenheit des Baustellenpersonals und außerhalb der Arbeitszeit muss die Baustelle auf beiden Kopfseiten zusätzlich eingezäunt werden. Die Leistung ist in die Verkehrssicherung einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
10.5.5 Wasserhaltung Oberflächenwasser:
Das Sichern der Arbeiten gegen durch Niederschlag anfallendes Oberflächenwasser, auch aus an- grenzenden Bereichen, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung sind Nebenleistungen. Die Art der erforderlichen Wasserhaltung bleibt dem AN überlassen. Alle Kosten für die Herstellung von provisorischen Abflussmöglichkeiten oder deren Unterhaltung wer- den nicht gesondert vergütet.
10.5.6 Bauwerksgründung, Bodenaustausch
In Bereichen von stärker aufgeweichten Böden ist unter der normalen Rohrbettung eine zusätzliche Stabilisierung erforderlich. Der Gutachter empfiehlt für diese Abschnitte einen 15-30 cm starken Boden- austausch vorzunehmen (Körnung 0/45 bis 0/63), um die geforderten Tragfähigkeitswerte zu erreichen.
10.5.7 Stoffe, Bauteile
Für alle Stoffe und Bauteile hat der AN die Eignungsprüfungen auf der Baustelle vorzuhalten. Der Auf- traggeber behält sich vor, die Qualitäten sämtlicher durch den AN gelieferten Materialien in anerkannten Laboren oder Materialprüfungsanstalten überprüfen zu lassen. Sofern sich dabei herausstellt, dass die im LV geforderten Qualitäten nicht eingehalten wurden, gehen sämtliche mit der Prüfung entstandenen Kosten und sonstige durch das Liefern minderwertiger Ware entstandenen Folgekosten zu Lasten des Auftragsnehmers.
Bei Bodenersatz mit zugeliefertem Material ist strengstens zu beachten, dass das einzufüllende Material gegenüber dem anstehenden Boden filterstabil sein muss.
Sämtliche für die in den Positionsbeschreibungen aufgeführten Leistungen erforderlichen Stoffe und Bauteile sind gemäß ATV DIN 18299 in ungebrauchter Form durch den AN zu liefern. Bauseitige Lie- ferungen sind ggf. in den Positionsbeschreibungen aufgeführt.
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10.5.8 Ausbaustoffe, Abfälle
Bauabfälle, Abbruchmaterial und sonstige Abfallstoffe hat der AN unter Beachtung der geltenden Ge- setze, Verordnungen Vorschriften und Richtlinien sowie Abfallsatzungen des zuständigen Landkreises bzw. der Gemeinde zu verwerten bzw. entsorgen. Der AN hat sich rechtzeitig in Eigenverantwortung über Standorte möglicher Deponien zu informieren.
10.5.9 Verwertung und Beseitigung von Böden, Bauschutt und Straßenaufbruch
Aushub und Aufbruchmaterial ist soweit möglich der Wiederverwertung zuzuführen. Die Entsorgungs- wege sind auf jeden Fall für alle abgefahrenen Materialien nachzuweisen. Maßgebend für die Wieder- verwertung von Boden in technischen Bauwerken ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde ein Baugrundgutachten zur Bewertung der bestehenden Unter- grundverhältnisse bezüglich Tragfähigkeit, Wasserverhältnissen sowie zur Erkennung evtl. vorhande- ner Schadstoffbelastungen der anfallenden Erdaushubmassen, durchgeführt.
Einzelheiten gehen aus dem beiliegenden Baugrundgutachten und dem Leistungsverzeichnis hervor.
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde ein Baugrundgutachten durchgeführt. Die Aushubmassen wurden laut Baugrundgutachten in LAGA Klassifizierung LAGA Z 0 / EBV BM-0 eingestuft.
Die Entsorgungsmöglichkeiten sind auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse direkt mit dem Entsor- ger/Verwerter zu klären. Der anbietende Unternehmer vor der Angebotsabgabe zu klären, ob die vor- gelegte Deklaration für die Annahme auf dem vom ihm gewählten Entsorgungs-/Verwertungsweg qua- litativ und quantitativ ausreichend ist. Sollte dies nicht der Fall sein, hat er vor der Angebotsabgabe eigenverantwortlich die nötigen Untersuchungen vorzunehmen.
Der AN hat mit der Abrechnung bzw. der Zwischenrechnung, Entsorgungsbelege über alle Überschuss- materialien und / oder Abfälle beizulegen, die laut den der Abrechnung beigefügten Massenermittlungen bei der Baumaßnahme angefallen und zur Weiterverwertung bzw. zur Beseitigung gelangt sind.
10.5.10 Sicherungsmaßnahmen
Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Straßenverkehrsordnung zu sichern. Für sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. die Herstellung von Schutzgelän- dern, Bauzäunen, Absperrungen, Schutzgerüsten, Beleuchtung, Beschilderung usw. ist der AN verant- wortlich. Die Kosten hierfür sind, sofern sie nicht als Leistungen im LV aufgeführt sind, in die Einheit- preise einzurechnen. Dabei sind neben der StVO u. a. auch die „Richtlinien für die Sicherung von Ar- beitsstellen an Straßen (RSA)“zu beachten. Die durch den AG angeordneten Sicherungsmaßnahmen entbinden den verantwortlichen Bauleiter des ANs nicht, den Baubetrieb im Hinblick auf die Sicherheit so risikolos zu führen, dass niemals eine Gefährdung der Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr und des Baustellenpersonals festzustellen ist.
10.5.11 Prüfungen
Eignungsprüfungen- und nachweise
Der AN hat den Nachweis der Eignung der vorgesehenen Baustoffe und der Baustoffgemische durch ein Eignungsprüfungszeugnis eines vom AG anerkannten Prüfinstitutes zu erbringen und dem AG spä- testens 14 Tage vor dem Einbau vorzulegen.
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Eigenüberwachungsprüfungen
Besonders wird auf die Ausführung und den Nachweis der Eigenüberwachungsprüfungen hingewiesen. Die Nachweise sind entsprechend dem Baufortschritt kontinuierlich durchzuführen, der Bauüberwa- chung sind die Termine der Überprüfungen rechtzeitig bekannt zu geben und die Ergebnisse ohne wei- tere Aufforderung sofort vorzulegen.
Der Mindestumfang der Eigenüberwachungsprüfungen sind entsprechend der jeweiligen ZTV zwingend auszuführen.
Darüberhinausgehende vom AG zusätzlich geforderte Nachweise sind auf Anweisung der Bauüberwa- chung vom AN unter den oben genannten Kriterien durchzuführen, werden jedoch entsprechend den Positionen des LV vergütet.
Kontrollprüfungen
Den Nachweis der Verdichtung eingebauter Schüttmaterialien durch Rammsondierungen, Lastplatten- druckversuche o. ä. behält sich der AG vor. Prüfungen, die infolge von durch den AN zu vertretenden Mängeln wiederholt werden müssen, gehen zu Lasten des AN. Unabhängig davon ist der AN zur Ei- genüberwachung verpflichtet. Der Einbau von bituminösem Mischgut darf erst nach Nachweis der ord- nungsgemäßen Verdichtung des Frostschutz-Planums erfolgen.
10.6 Ausführungsunterlagen
10.6.1 Vom AG gestellte Ausführungsunterlagen
Dem AN werden nach Auftragserteilung folgende Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt:
− Lagepläne − Längsschnitte − Regelquerschnitt
Die für die Bauausführung maßgeblichen Ausführungsunterlagen (Ausführungszeichnungen, Berech- nungen, Gutachten, Behördenbescheide, etc.) werden dem AN bei Auftragserteilung in zweifacher Aus- fertigung gegen Empfangsbestätigung des Verzeichnisses ausgehändigt. Der AN hat diese Unterlagen gegenüber dem LV zu prüfen und auf etwaige Unstimmigkeiten vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen.
Abweichungen in der Bauausführung gegenüber diesen Unterlagen bedürfen der schriftlichen Beantra- gung und Genehmigung durch den AG.
10.6.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Die Kosten für die nachfolgenden vom AN zu liefernden Unterlagen werden nicht gesondert vergütet.
− Bauzeitenplan − Bautagesberichte − Baustelleneinrichtungsplan
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10.7 Mitgeltende Regelwerke
Die Ausführungen der Baumaßnahme hat unter Beachtung und Anwendung sämtlicher Vorschriften, Normen, Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln und Anleitungen, Richtlinien, sowie Merkblätter in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung zu erfolgen.
Neben VOB A, B und C, jeweils in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung werden die nachfolgend aufgeführten Regelwerke ebenfalls Vertragsbestandteil. Evtl. hiervon abweichende Rege- lungen in den Vorbemerkungen oder in den Leistungspositionen haben Vorrang.
10.7.1 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
ZTV A StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgra- bungen in Verkehrsflächen
ZTV Asphalt-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt
ZTV BEA-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Asphaltbauweisen
ZTV E StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdar- beiten im Straßenbau
ZTV Ew-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau
ZTV FUG-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen
ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingeni- eurbauten
ZTV La-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Land- schaftsbauarbeiten im Straßenbau
ZTV M Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markie- rungen auf Straßen
ZTV Pflaster-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Her- stellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen
ZTV SA Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Siche- rungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen
ZTV SoB-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
ZTV Verm-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau
DIN EN 206-1 Beton-Festlegungen, Eigenschaften, Herstellung und Konformität
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DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton, und Spannbeton, Teil 2: Beton-Fest- legung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität, Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1
DIN 1045-3 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton, und Spannbeton, Teil 3: Bauausfüh- rung – Anwendungsregeln zu DIN EN 13670
DIN EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton
Richtlinie DAfStB Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V., Berlin
DIN EN 12350 Prüfungen von Frischbeton, Teile 1 – 7
DIN EN 12390 Prüfungen von Festbeton, Teile 1 - 4
ATV A139 Einbau- und Prüfung von Abwasserleitungen und kanälen (ATV Arbeits- blatt A 139)
10.7.2 Auswahl geltender Technischer Lieferbedingungen
Es gelten die nachfolgend aufgeführten genannten Technischen Lieferbedingungen:
TL Asphalt-StB Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Ver- kehrsflächenbefestigungen
TL BE-StB Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen Ausgabe 2015 (TL BE-StB 15) FGSV
TL Beton-StB Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07) FGSV
TL Bitumen-StB Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchs- fertige Polymermodifizierte Bitumen Ausgabe 2007 (TL Bitumen-StB 07, Fassung 2013) FGSV
TL BuB E – StB Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus
TL Fug-StB Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen
TL GeoK E-StB Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Stra- ßenbaues
TL Gestein-StB Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau Ausgabe 2004 (TL Gestein-StB 04), Fassung 2007
TL Pflaster StB Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen Ausgabe 2015 (TL Pflaster-StB 15) FGSV
TL SoB-StB Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Her- stellung von Schichten ohne Bindemittel Ausgabe 2020 (TL SoB-StB 20) FGSV
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10.8 Weitere Angaben
10.8.1 Ausgewogenheit der Kalkulation
Die Arbeiten sind nach einzelnen Funktionsabschnitten getrennt ausgeschrieben. Jeder einzelne Funk- tionsabschnitt (Titel) ist für sich ausgewogen zu kalkulieren. Eine offensichtliche Mischkalkulation zwi- schen den Funktionsabschnitten führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung.
10.8.2 Nachweise der Fachkunde
Die nachfolgend geforderten Nachweise der Qualifikation des Unternehmens sind, soweit in den Form- blättern 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und/oder 216 - Verzeichnis der im Vergabe- verfahren vorzulegenden Unterlagen nichts anders angegeben ist, mit dem Angebot abzugeben.
DVGW-Nachweis
Für den Rohrleitungsbau muss der Auftragnehmer die DVGW-Zertifizierung Arbeitsblatt GW oder einen vergleichbaren Fähigkeitsnachweis erbringen. Die Rohrverlegung darf nur durch geschultes Personal von anerkannten Fachfirmen erfolgen. Der Inhaber des Zertifikates muss während der Rohrleitungsar- beiten auf der Baustelle anwesend sein.
Gütesicherung Kanalbau
Bewerber müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gü- tesicherung – bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung – nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen. Nachweis der Gütesicherung der notwendigen RAL-Gütezei- chen der Gruppe „AK2“. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation und Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau nachweist oder einen vergleichbaren Fähigkeitsnachweis erbringt.
10.8.3 Haftung/Bauleistungsversicherung
Haftung / Bauleistungsversicherung Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsschei- nes der mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden: 2,0 Mio. EUR
- für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR
- für Umweltschäden: 1,5 Mio. EUR Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfü- gung stehen. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversi- cherung nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mit- glied gesamtschuldnerisch.
10.8.4 Beauftragung von Nachunternehmern
Die Beauftragung von Nachunternehmern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den AG.
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10.8.5 Bauzeitenplan
Der Auftragnehmer hat einen Bauzeitenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfris- ten ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berück- sichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Fest- legungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftrag- geber spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich, jeweils in einfacher Ausfertigung in Papierform sowie in digitaler Form zu übermitteln.
10.8.6 Bautagesberichte
Der AN und dessen Nachunternehmer haben arbeitstäglich ein Bautagebuch (DIN A 4 pro Tag) in 3- facher Ausfertigung zu führen und auf der Baustelle vorzuhalten. Sämtliche geforderten Informationen aus dem Formblatt VHB 411, Vergabehandbuch des Bundes, müssen im Bautagebuch des AN enthal- ten sein. Des Weiteren sind täglich einzutragen:
- alle Baustellenbesuche durch Vertreter des AG und der Aufsichtsbehörde;
- mündlich gegebene Anweisungen mit der Unterschrift des Bauleiters;
- Eintragungen über die Abnahmen von Bewehrungen, Materialprüfungen an der Baustelle;
- alle Materiallieferungen mit dem Hinweis auf die Nummer der Lieferscheine;
- besondere Ereignisse.
Das Bautagebuch ist dem Auftraggeber wöchentlich in Papierform vorzulegen. Mit der Schlussrechnung ist eine vollständige digitale Ausfertigung des Bautagebuches im Format „PDF“ vorzulegen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
10.8.7 Ansprechpartner des AN
Die Leistungen hat ein in der Ausführung derartiger Anlagen qualifizierter Bauleiter des Auftragnehmers ständig zu koordinieren und in fachlicher und terminlicher Hinsicht zu überwachen. Er hat für dessen persönliche und fachliche Eignung einzustehen. Im Rahmen der ihm übertragenen Befugnisse trägt der Bauleiter die Verantwortung des AN. Der AN hat dafür zu sorgen, dass ihn oder seinen Bauleiter Nach- richten der Bauüberwachung des AG jederzeit erreichen können. Der Name des Bauleiters sowie seines Stellvertreters ist vor Auftragserteilung dem Bauherrn in Textform bekanntzugeben. Die Ablösung des Bauleiters kann nur nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, den Bauleiter abzulehnen, falls sich während der Ausführung der Anlage herausstellen sollte, dass dieser nicht den gestellten Forderungen entspricht.
Dem Auftragnehmer, insbesondere dem örtlichen Bauleiter des Auftragnehmers ist zur Auflage ge- macht, dass er mit den anderen Gewerken der Bauausführung stets engsten Kontakt hinsichtlich ter- minlicher und technischer Koordinierung hält. Bei nicht oder nicht ausreichend erfolgter Koordinierung gehen die Kosten für spätere Änderungen voll zu Lasten des Auftragnehmers.
Seitens des AN ist die Baustelle ganztägig mit einem geprüften Polier / Schachtmeister zu besetzen, der in der Lage ist, die Baumaßnahme verantwortungsbewusst und nach den technischen Richtlinien abzuwickeln. Wird diese Forderung vom AN nicht erfüllt, ist die Bauüberwachung berechtigt, die Bau- maßnahme unverzüglich einzustellen. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN. Der o.g. Polier / Schachtmeister kann während der gesamten Bauzeit nicht gewechselt werden, es sei denn, dass Krankheit bzw. Urlaub die Gründe dafür wären. Die Beauftragung von Nachunternehmern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den AG.
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Die Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle sind im Detail mit dem Auftraggeber bzw. dem mit der Überwachung der Bauausführung beauftragten Ingenieurbüro abzustimmen. Die Überwachung der Ausführung und Kontrolle der Arbeiten erfolgt durch entsprechende Begehungen. Grundsätzlich hat der Bauleiter des Auftragnehmers (ggfls. dessen Stellvertreter) an den turnusgemä- ßen Baubegehungen teilzunehmen.
Die Leistungen sind des Weiteren durch eine Sicherheitsfachkraft des Auftragnehmers nach den Be- rufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu überwachen. Die Person sowie eine Vertretung für den Ab- wesenheitsfall sind spätestens 5 Arbeitstage nach Auftragserteilung dem Auftraggeber vorzustellen. Die Sicherheitsfachkraft hat von Beginn der Vertragsleistung bis zum Ende der Leistung verantwortlich dafür zu sorgen, dass sämtliche Unfallverhütungsvorschriften strikt eingehalten werden. Die Sicherheitsfach- kraft ist in allen Belangen des Unfallschutzes den Mitarbeitern des Auftragnehmers und seiner Nachun- ternehmer weisungsbefugt. Die Sicherheitsfachkraft hat zusammen mit allen Verantwortlichen am Pro- jekt, beteiligten Bauleitern des Auftragnehmers an allen vom Bauherrn oder seinen Vertretern einberu- fenen Sicherheitstechnischen Besprechungen teilzunehmen. Die Sicherheitsfachkraft hat die Anwei- sungen des SiGeKo zu beachten und umzusetzen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
10.8.8 Lieferscheine Alle Original-Lieferscheine sind ab der Materiallieferung auf die Baustelle bis zur Übergabe an den AG auf der Baustelle vorzuhalten. Auf den Lieferscheinen ist die Maßnahmenbezeichnung eindeutig zu vermerken. Lieferscheine sind durch Fahrer und Empfänger, bei Schüttgütern zusätzlich vom Wiege- meister zu unterschreiben. Lieferscheine vom Bauhof des AN werden nur anerkannt, wenn der AG diese vorher ausdrücklich als Abrechnungsgrundlage akzeptiert. Dies gilt auch für Kastenaufmaße von LKWs.
Sämtliche Schüttgüter, Beton und Asphalt sind neben den Aufmaßen immer über Lieferscheine nach- zuweisen, die den Rechnungen beizufügen sind. Es ist eine Auflistung der Liefer- und Wiegescheine zu erstellen mit Angabe des Materials, Lieferschein-Nr., Lieferdatum und Liefermassen. Der Soll-/Ist Nach- weis ist für die einzelnen Materialien, zusätzlich als Gesamtaufstellung für die Maßnahme zu erstellen.
10.8.9 Abrechnung
Die Massenermittlung muss nach den Grundsätzen der REB (Regelungen für die Elektronische Bauab- rechnung) 23.003, Ausgabe 2009 und GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) zu erfolgen. Sie ist dem Auftraggeber zusätzlich zu den geforderten Papierfassungen in digitaler Form als Austauschdatei DA11 zu übergeben. Das Austauschformat zwischen AG und AN ist der GAEB XML 3.1 Standard.
Die Aufmaße sind durchgängig zu nummerieren. Die in der Massenermittlung aufgeführten Massen sind immer mit Bezug auf das jeweilige Aufmaßblatt zu versehen. Bei der Verwendung von Bezugsadressen sind die reellen Zahlen und Rechenwege im angegebenen Aufmaß zu hinterlegen. Ein Bezug im Aufmaß auf andere Positionen wird nur dann akzeptiert, wenn aus dem jeweiligen Aufmaß oder Bezugsposition der Rechenweg nachvollzogen werden kann. Reihen- bezüge über mehrere Positionen, die auf andere Positionen verweisen und lediglich aus Adressen be- stehen, werden nicht akzeptiert.
Angaben zu Abrechnungsabschnitten Die Abschlags- und Schlussrechnung(en) einschließlich der dazugehörigen Massenermittlungen, Auf- maßblätter, Lieferscheine und sonstiger Nachweise und Unterlagen müssen in Abrechnungsabschnitte aufgeteilt werden:
Rechnungsabschnitte/Teilung VG-Werke -Betriebszweig Wasser- • Ortsnetzleitung • Trinkwasserhausanschlüsse: Für jeden Anschluss ist eine getrennte Rechnung für Leistun- gen als Einzelnachweis mit Massenberechnung einzureichen.
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Rechnungsabschnitte/Teilung VG-Werke -Betriebszweig Abwasser- • Mischwasserleitung • Mischwasserseitenanschlüsse: Für jeden Anschluss ist eine getrennte Rechnung für Leis- tungen als Einzelnachweis mit Massenberechnung einzureichen.
Rechnungsabschnitte/Teilung Ortsgemeinde Freirachdorf • Gehwegentwässerung
Der Oberflächenaufbruch und die Wiederherstellung der Oberflächen (einschl. Unterbau) im Bereich der Kanal- und Wasserleitungstrassen sowie sämtliche anfallenden Haus- und Seiten-Anschlussleitun- gen, sind bei der Abrechnung auf die entsprechenden Gewerke bzw. Leitungstrassen aufzuteilen und werden bei jedem Gewerk separat berechnet. Die Aufteilung bei der Abrechnung hat in Rücksprache mit dem AG bzw. der Bauüberwachung zu erfol- gen und wird grundsätzlich von dem AG bzw. der Bauüberwachung festgelegt. Eine besondere Vergü- tung hierfür erfolgt nicht.
Abschlagszahlungen werden ab einem Rechnungsbetrag von 10.000,00 EUR brutto bis maximal 90 % der Auftragssumme nach Vorlage der entsprechenden Abschlagsrechnung ausgezahlt.
10.8.10 Nachtragsangebote
Bei Wegfall von ausgeschriebenen Leistungen mit Ersatz durch nachträglich angebotene Leistungen sind Art und Umfang der ausgeschriebenen, aber nicht zur Ausführung kommenden Leistung im Nach- tragsangebot vom Bieter anzugeben. Bei sämtlichen als Nachtrag angebotenen Leistungen sind kurze Erläuterungen für deren Erfordernis, sowie die Einbaustellen anzugeben.
Die Bauüberwachung behält sich vor, nur gemäß VOB/B aufgestellte Nachträge zu prüfen und an den AG zur Beauftragung weiterzuleiten.
Die beauftragten und ausgeführten Nachtragspositionen sind entsprechend gekennzeichnet in den Ab- rechnungen unter den Titeln aufzuführen, in denen sie angefallen sind. Das gleiche gilt für Positionen, die zwar unter einem bestimmten Titel ausgeführt wurden, aber als Leistungsbeschreibung nur unter einem anderen Titel erfasst sind. Einfügung und Auflistung solcher Positionen erfolgt am Ende des je- weiligen Titels, in dem die Leistung angefallen ist.
Ergeben sich Änderungen in Form von Nachträgen etc., ist das geänderte Auftrags-Leistungsverzeich- nis dem AG im Format XML 3.1 zur Verfügung zu stellen. Austauschformat AG/AN: GAEB XML 3.1-Standard. Zusätzliche Vergütung für das Einfügen, Verschieben oder Kopieren von Positionen in Abrechnungen (insbesondere EDV-Abrechnungen) sind ausgeschlossen.
10.8.11 Abnahme
Die Fertigstellung hat der AN dem AG bzw. der Bauüberwachung in Textform anzuzeigen, damit eine gemeinsame Abnahme stattfinden kann, welche erst nach Vorliegen dieser Anzeige vorgenommen wird. Die Abnahme erfolgt förmlich.
§ 640 Abs. 2 Satz 1 BGB findet keine Anwendung, es sei denn, der Auftraggeber kommt dem berech- tigten Verlangen des Auftragnehmers zur Durchführung einer förmlichen Abnahme nicht nach. In die- sem Falle hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Nach- frist – im Regelfalle weitere 7 Werktage – aufzufordern und dem Auftraggeber zusammen mit der Auf- forderung mitzuteilen, dass die Abnahmewirkungen eintreten, wenn die Abnahme durch den Auftrag- geber nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe von mindestens eines Mangels verweigert wird.
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10.8.12 Verjährungsfrist für Mängelansprüche / Sicherheitsleistung
Für Mängelansprüche wird eine fünfjährige Verjährungsfrist für den gesamten Arbeitsumfang verein- bart. Die Sicherheit für Mängelansprüche wird frühestens mit Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist zu- rückzugeben.
- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen –
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