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Anlage 10_ZTV_TV-Inspektion VGW Leiningerland_Stand 18.09.2024.pdf

Straßen-, Wasserleitungs- und Kanalbau in der Speyerer Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 06:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Verbandsgemeindewerke Leiningerland

Vorgaben zur TV-Inspektion von Hauptkanälen Stand 18.09.2024

Die Inspektion ist nach der DIN EN 13508-2 durchzuführen. Die Daten sind im Isybau-XML Format Version 2013 abzugeben. Daneben sind ausreichende textliche Vorbemerkungen aufzuzeichnen, wenn eine Feststellung mit Kodes nicht vollständig beschrieben werden kann.

Grundsätzlich ist der Optischen Inspektion das DWA-Regelwerk, Merkblatt DWA-M 149-8, zu Grunde zu legen!

Folgende Pflichtangaben sind in jedem Fall einzugeben (Anforderungen gemäß BFR Ab- wasser):

Anlagentyp 1 für Haltung 2 Für Anschlussleitungen

Kodiersystem Inspektion muss zwingend im Kodiersystem 9 erfolgen, gemäß DIN EN 13508-2:2011 / Nationale Festlegung nach DWA M 149-2

Bezugspunkt Lage: Muss zwingend auf 2 stehen, für Rohranfang

Inspektionsrichtung: o für von oben, in Fließrichtung u für von unten, gegen Fließrichtung

Feld Videodatei 1 und

Feld Videodatei 2: müssen mit der jeweiligen Videobezeichnung gefüllt sein (Verknüpfung Video)

Der Nullpunkt der Längenmessung ist der Rohranfang. Bei Bauwerken entspricht der Null- punkt ebenfalls dem Rohranfang. Der Rohranfang und das Rohrende sind vom TV- Untersucher abzuschwenken. Die Gefällesituation einer Haltung bzw. Anschlussleitung (Un- terbögen, Gegengefälle) ist ständig zu dokumentieren. Es sind alle Stationierungen der An- schlüsse und die festgestellten Schadensstellen einzumessen und festzuhalten.

Die Kamerafahrt ist aufzuzeichnen und mobiler Festplatte zu dokumentieren und dem AG zu

übergeben. Die Einblendung in der Aufzeichnung muss eine eindeutige Zuordnung der Auf-

nahmen ermöglichen.

Haltungen und Leitungen sind auf der mobilen Festplatte zu trennen.

Die Übergabe der XML Datei erfolgt abschnittsweise getrennt nach Haltungen und Leitun-

gen.

Die straßenweise Aufteilung der XML-Datei für die Leitungen ist nicht gewünscht.

Sollte es Haltungen geben, deren Inspektion nicht möglich ist, so muss dies mit Begrün-

dung in Form einer Excel-Tabelle oder im Untersuchungsplan dokumentiert werden.

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Dateneinblendung und Datenherkunft im digitalen Video:

  1. Projektbezeichnung: z.B. VG Leiningerland – Abnahme-TV-Inspektion 2024

  2. Haltungsbezeichnung: aus den Kanalstammdaten

in der Regel Schacht oben

Beispiel: Schacht oben = Q1288 Schacht unten = Q1290 Haltungsnummer = Q1288

Bei Unklarheiten, beispielsweise wenn Schacht oben ein Verzweigungsschacht ist die Haltungsbezeichnung aus den entsprechenden Kanalstammdaten zu entnehmen oder Info beim AG einzuholen.

  1. Schacht oben: aus den Kanalstammdaten / Planunterlagen
  2. Schacht unten: aus den Kanalstammdaten / Planunterlagen
  3. Gebäude / Straße: aus den Kanalstammdaten / Planunterlagen

Um eine eindeutige Zuordnung der Videos zu gewährleisten, müssen die Videos wie folgt benannt werden: Videoname = Haltungsbezeichnung_Datum_Fließrichtung.mpg

Beispiel Bezeichnung der Videos:

Q1288_20230213_I.mpg (Haltungsbezeichnung_yyyyymmdd_Fließrichtung.mpg)

Für die Fließrichtung ist ein „I“ einzutragen, wenn die Inspektion in Fließrichtung erfolgt.

Für die Fließrichtung ist ein „G“ einzutragen, wenn die Inspektion gegen Fließrichtung erfolgt.

Aufnahme:

  • Videoformat mpeg4

  • Die Auflösung des Videos muss für alle Rohrdimensionen mindestens 1.920 x 1.080 Pixel sein.

  • Framerate 25/sec.

Von Haltungsschäden sind Einzelaufnahmen zu erstellen. Analog den Videos müssen diese unmissverständlich benannt werden, deshalb ist auch hier der Bildname = Haltungsbe- zeichnung + Datum + fortlaufende Nummer. Der Dateiname des Videos und der digitalen Fotos muss entsprechend dem Austauschformat ausgelesen und in der XML-Schnittstelle übergeben werden.

Beispiel Bezeichnung der digitalen Bilder:

Q1288_20230213_001.JPEG (Haltungbezeichnung_yyyymmdd_xxx.JPEG)

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Aufnahmen:

  • Format JPEG

  • PAL-Auflösung 1.920 x 1.080 Pixel

Dem Auftraggeber sind die Videoaufzeichnungen, Fotos und die Befahrungsprotokolle (pdf- Datei) sowie die Planunterlagen zu übergeben. Die Unterlagen gehen in das Eigentum des AG über.

Bei Neubauvorhaben ist der aktuelle vom Inspekteur fortgeschriebene Kanallageplan (Stand Ausführungsplanung) den schriftlichen Unterlagen zur TV Befahrung hinzuzufügen.

Das Eingangstextbild ist bei sichtbarem Rohranfang mindestens 10 sec. einzublenden (ggf. beim Ablassen der Kamera in den Schacht). Das Eingangstextbild umfasst in Abstimmung mit dem Auftraggeber i. d. R. mindestens folgende Einblendungen:

• Objektbezeichnung • Schachtbezeichnungen (oben und unten) • Straße bzw. z.B. Flurstücksnummer bei Grundstücksentwässerungsanlagen • Inspektionsrichtung (in/gegen Fließrichtung) • Untersuchungsort • Datum und Uhrzeit • Ausführendes Unternehmen • Wetter

Während der Inspektion sind i. d. R. folgende Daten einzublenden. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber hierüber ist durch den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten herbeizuführen:

• Objektbezeichnung • Straße • Stationierung • Fließrichtung • Fotonummer • Kodierung Kurz- und Langtext

Zwischenschächte:

Sollten nicht in den Unterlagen vermerkte Zwischenschächte vorgefunden werden, sind diese

wie folgt zu benennen:

Schacht oben plus Zusatz ‚.1‘ (vor dem Straßenkürzel innerhalb der Schachtnummer)

Beispiel: Schacht oben: Q1288 Zwischenschacht: Q1288.1

Die folgende Haltung ist sinngemäß zu benennen:

Beispiel: Haltung oben: Q1288 Folgende Haltung nach Zwischenschacht: Q1288.1

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Gibt es mehr als einen Zwischenschacht, so sind diese fortlaufend weiter zu nummerieren z.B. Q1288.2

Die Zwischenschächte sind in den Planunterlagen zu dokumentieren und die Unterlagen dem AG zu übergeben.

Vorgaben zur TV-Inspektion von Anschlussleitungen

Die Dokumentation der Untersuchung sowie die Übergabe der Daten, Fotos und Berichte er- folgen analog zu den Vorgaben für die Haltungsinspektionen.

Folgende technische Vorgaben gelten:

  • Mindestauflösung 1.920 x 1.080 Pixel

  • Ausleuchtung ohne Reflexionen bei Leitungen < DN 150 mindestens 10 x DN

  • Framerate 25/sec.

  • Videoformat .mpeg

Um eine eindeutige Zuordnung der Videos zu gewährleisten, müssen die Videos wie folgt benannt werden:

Videoname = Leitungsbezeichnung_Datum_Fließrichtung.mpg

Beispiel Bezeichnung der Videos:

Q1288GA01_20201104_G (Leitungsbezeichnung_yyyymmdd_Fließrichtung.mpg)

Für die Fließrichtung ist ein „I“ einzutragen, wenn die Inspektion in Fließrichtung erfolgt.

Für die Fließrichtung ist ein „G“ einzutragen, wenn die Inspektion gegen Fließrichtung erfolgt.

Bei vermessenen Straßeneinläufen, sind die Koordinaten und Deckelhöhen zwingend aus den Stammdaten zu entnehmen. Die Nummern sind fortlaufend der inspizierten Lei- tungen laut Regelwerk zu vergeben.

Schadensbilder

Von allen Schäden sind digitale Einzelaufnahmen im .JPEG-Format zu erstellen und in den Berichten mit Haltungsgrafik zu dokumentieren. Auch diese sind unmissverständlich zu be- nennen:

Bildname = Leitungsbezeichnung + Datum + fortlaufende Nummer.

Beispiel Bezeichnung der digitalen Bilder:

Q1288GA01_20230216_001.JPEG (Leitungsbezeichnung_yyyymmdd_xxx.JPEG)

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Der Dateiname des Videos und der digitalen Fotos muss entsprechend dem Aus- tauschformat ausgelesen und in der XML-Schnittstelle übergeben werden.

Achtung: Die Leitungspunktbezeichnungen und Leitungsbezeichnungen sind analog zu den Haltungsbezeichnungen entsprechend den jeweiligen Straßenkürzeln zu nummerieren!

(siehe Seite 2 Punkt 2. Haltungsbezeichnungen)

Nummerierung und Kennung von Anschlussleitungen

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Die Anschlusspunkte (AP) am Hauptkanal sind folgendermaßen zu nummerieren:

Haltungsnummer + Kennung + fortlaufende Nummer Gegen die Fließrichtung!

Die Einlaufpunkte erhalten die gleiche fortlaufende Nummer wie der Anschlusspunkt (AP) am Hauptkanal. Die Kennung ist abhängig von der Art des Anschlusses:AP Anschlusspunkt am Hauptkanal

AV Versickerungsanlage (Zu-/Ablauf)

BA Bodenablauf

DR Drainage (Anfang)

ER Entwässerungsrinne (Zu-/Ablauf)

GA Gebäudeanschlusspunkt

GP Gerinnepunkt

NN nicht bekannt

RR Regenfallrohr

RV Rohrende verschlossen

SE Straßeneinlauf

Die Anschlussleitungsnummer ist identisch mit der Einlaufpunktnummer (Leitungs- punkt oben)

Bei Verzweigungen der Anschlussleitungen wird die Hauptleitung nicht ge- teilt! Die Verzweigungen werden fortlaufend ab der Nummer .1 nummeriert.

Beispiel: A56M02AP01.1 und der dazugehörige Einlaufpunkt A56M02SE01.1

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Nummerierung von Anschlussleitungen am Schacht

Anschlussleitungen, die an einem Schacht angeschlossen sind werden wie folgt nummeriert:

Schachtnummer + Kennung + fortlaufende Nummer Bei 12 Uhr beginnend, im Uhrzeigersinn!

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Im Zuge der TV-Untersuchung sind die folgenden geometrischen Objektarten zu verwenden:

1 Schacht rund 2 Schacht eckig 3 Sonderschacht 4 Haltung 5 Leitung 6 Dränageleitung 7 Druckleitung 8 Anschlusspunkt (Abzweig/Stutzen) 9 Anschlusspunkt allgemein (NN) 10 Gebäudeanschluss (GA) 11 Regenfallrohr (RR) 12 Anschlusspunkt Straßenablauf (SE) 13 Zu-/Ablauf Entwässerungsrinne (ER) 14 Sonderbauwerk Speichereinrichtung 15 Sonderbauwerk Trenn- und Aufbereitungsanlage 16 Sonderbauwerk Kläranlage 17 Sonderbauwerk Auslaufbauwerk 18 Sonderbauwerk Pumpe 19 Sonderbauwerk Wehr und Überlauf 20 Sonderbauwerk Drossel 21 Sonderbauwerk Schieber 22 Absperschieber Druckleitung 23 Versickerungsfläche 24 Versickerungsanlage mit oberirdischer Speicherung 25 Versickerungsteich 26 Versickerungsanlage mit unterirdischer Speicherung 27 Versickerungsrohr 28 Versickerungsschacht 29 Zisterne 30 Entwässerungsrinne 31 Breitflächiger Zu- oder Überlauf Regenwasser 32 Gerinne 33 Zu-/Ablauf Versickerungsanlage 34 Rohrende verschlossen (RV) 35 Entwässerungspunkt im Gebäude (EG) 36 Bodenablauf (BA) 37 Zulauf Gerinne (ZG) 38 Drainage, Anfang (DR) 39 Gerinnepunkt (GP) 40 Sonderbauwerk Pumpwerk 41 Sonderbauwerk Rechen 42 Sonderbauwerk Sieb

Sollte es Leitungen geben, deren Inspektion nicht möglich ist, so muss dies mit Begrün-

dung in Form einer Excel-Tabelle oder im Untersuchungsplan dokumentiert werden.

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Achtung:

Anschlussleitungen, die gemäß der Hauptkanal-TV-Inspektion augenscheinlich ver-

schlossen sind, sind nicht zu inspizieren. Trotzdem inspizierte Anschlussleitungen werden

nicht vergütet!

Das Eingangstextbild ist bei sichtbarem Rohranfang mindestens 10 sec. einzublenden (ggf. beim Ablassen der Kamera in den Schacht). Das Eingangstextbild umfasst in Abstimmung mit dem Auftraggeber i. d. R. mindestens folgende Einblendungen:

• Objektbezeichnung • Schachtbezeichnungen (oben und unten) • Straße bzw. z.B. Flurstücksnummer bei Grundstücksentwässerungsanlagen • Inspektionsrichtung (in/gegen Fließrichtung) • Untersuchungsort • Datum und Uhrzeit • Ausführendes Unternehmen • Wetter

Während der Inspektion sind i. d. R. folgende Daten einzublenden. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber hierüber ist durch den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten herbeizuführen:

• Objektbezeichnung • Straße • Stationierung • Fließrichtung • Fotonummer • Kodierung Kurz- und Langtext

Vorgaben zur TV-Inspektion von Schachtbauwerken

Die Dokumentation der Untersuchung sowie die Übergabe der Daten, Fotos und Berichte erfol- gen analog zu den Vorgaben für die Haltungs- und Anschlussleitungsinspektionen.

Folgende technische Vorgaben gelten:

  • stufenlose Regulierung der Ausleuchtung zur Anpassung an verschiedene Nennweiten, Materialien und Wetterbedingungen (der Bereich der Schachtabdeckung ist bei starker Sonneneinstrahlung abzudunkeln um ein optimales Bildergebnis in diesem Schachtbereich zu gewährleisten)

  • die vorherige Schachtreinigung ist mit einem Zeitabstand bis zur Inspektion von mindes- tens 48 Stunden durchzuführen, damit die Schachtwandungen vollständig abgetrocknet sind

  • während der Schachtaufnahme darf die Kamera nicht mehr verschwenkt werden

  • Defekte oder verkratzte Kameralinsen sind sofort auszutauschen

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  • die Lage der zwei Halbkugelbilder zueinander ist regelmäßig zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren und eine optimale 360° perspektivische Ansicht zu gewährleisten

  • unterschiedliche Helligkeiten in den Halbkugelbildern sind zu kontrollieren und ggf. zu kor- rigieren

  • Aufnahme der Scan-Bilddaten mit einer max. Geschwindigkeit von 35 cm/sec

  • Bildaufnahme, Bildübertragung, Bilddarstellung und Bildspeicherung hat durchgängig digi- tal zu erfolgen

  • Bewertung der digitalen Schachtdaten gemäß DIN EN 13508-2 und DWA-M 149 Teil 2 und Übergabe der Inspektionsdaten im Format ISYBAU XML 2013.

  • Lieferung der Betrachtungssoftware zur lückenlosen Schachtinspektion einschl. synchro- ner Darstellung der abgewickelten Schachtansicht und der Punktewolke zur Vermessung des Schachtes

  • Aufwärts- und Abwärtsfahrt mit wählbarer Geschwindigkeit. Freie Wahl der Blickrichtung und kontinuierliche, freie Verschwenkbarkeit des Blickwinkels in 360° perspektivischer An- sicht

  • die Stationierungen und Abmaße von Zu- und Abläufe, einragenden Bauteilen und weite- ren für den Betrieb und Erhalt des Bauwerks relevanten Schachtteilen und Schadstellen. müssen innerhalb der Filme durch das Programm zur Auswertung vermessen und erfasst werden und in der Betrachtungssoftware farbig gekennzeichnet werden

  • Genauigkeit der Schachttiefe und der Einlaufhöhen liegen bei < +/3cm (1 sigma)

  • Genauigkeit der Punktwolkevermessung liegt bei < +/-2% vom Messwert +/5mm

  • Nach Auswertung ist ein digitaler Report Viewer zu übergeben, der sowohl einen Schacht- bericht, eine Schachtgrafik und ggf. Bilder von Schadstellen jedes einzelnen Bauwerks be- inhaltet. Aus diesem heraus können die Filme, alle Untersuchungsdaten und -Bilder aufge- rufen und angesteuert werden.

  • Prüfung von vorhandenen Stammdaten, Korrektur von vorhandenen Stammdaten und Er- gänzung fehlender Stammdaten:

Die Schachtstammdaten liegen dem AG aktuell unvollständig vor. Teilweise sind Schachtstammdaten vorhanden. Diese sind in jedem Fall zu überprüfen und gege- benfalls zu korrigieren. Die fehlenden Stammdaten sind vom TV-Untersucher zu er- gänzen bzw. zu vervollständigen.

Abschließend sind vom TV-Untersucher die folgenden Schachtstammdaten vollständig zu übergeben:

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Allgemeine Angaben Schachtnummer Schachttiefe Entwässerungssystem Lage Oberfläche Funktion Anzahl Deckel Anzahl Anschlüsse Einsteighilfe Art Einstieghilfe Material Einstieghilfe

Angaben zur Abdeckung Deckeltyp Deckelform Länge Deckel Breite Deckel Abdeckungsklasse Schmutzfänger Anzahl Auflagerringe Höhe Auflagerringe Material

Angaben zum Aufbau Form Länge (falls eckig) Höhe Abdeckplatte Konus Material

Angaben zur Unteren Schachtzone (Angaben nur falls Übergangsplatte im Schacht vorhanden ist) Form Länge Breite Höhe Übergangsplatte Konus

Angaben zum Schachtunterteil Form Länge Breite (falls eckig) Höhe Gerinneform Gerinnematerial Material Unterteil

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Um eine eindeutige Zuordnung der Videos zu gewährleisten, müssen die Videos wie folgt benannt werden:

Videoname = Schachtbezeichnung_Datum_Fließrichtung.mpg

Beispiel Bezeichnung der Videos:

Q1288_20230216 (Leitungsbezeichnung_yyyymmdd_Fließrichtung.ipf)

Sollte es Schächte geben, deren Inspektion nicht möglich ist, so muss dies mit Begrün-

dung in Form einer Excel-Tabelle oder im Untersuchungsplan dokumentiert werden.

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