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Regelplan B I/11
Vierstreifige Fahrbahn mit Sperrung eines rechten Fahrstreifens bzw. dreistreifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der zweistreifigen Richtung
Querabsperrung durch Absperrschrankengitter
Längsabsperrung zur Fahrbahn durch einseitige Leitbaken, Abstand max. 9,0 m Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigem Baufeldrand
Querabsperrungen durch einseitige Leitbaken
Abstand längs 1,0 - 2,0 m quer 0,6 - 1,0 m
Längsabsperrung zum Gehweg durch Absperrschrankengitter mit Warnleuchten gemäß RSA Teil B, 2.4.3 Absatz 2
Teil B Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
1)andere Breiten siehe RSA Teil B, Abschnitt 2.4.2
2)[ ]Mittelstreifen in ausreichender Breite vorhanden; Verkehrszeichen beidseitig aufstellen
Z 531-10 -50 bis -70 m
gewheG 2)
m 00,3 .nim gewheG
0 m
Achtung Straßenbahn!
frei
Z 123 -70 bis -100 m