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Regelplan B I/18
Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung und Einmündung
Verkehrsregelung durch Licht- zeichenanlage
[ ]Einrichtung einer Umleitung [ ]Anpassung der vorhandenen Verkehrszeichen gemäß Eintragung
Querabsperrung auf Fahrbahn durch doppelseitige Leitbaken
Abstand längs 1,0 - 2,0 m quer 0,6 - 1,0 m
mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Längsabsperrung zur Fahrbahn durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max 9,0 m
Querabsperrung vor der Einmündung durch Absperrschrankengitter mit mind. fünf roten Warnleuchten und einseitiger Leitbake mit einseitiger gelber Warnleuchte
Querabsperrung auf Gehweg Absperrschrankengitter
Längsabsperrung zum Gehweg durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
1)andere Breiten siehe RSA Teil B, Abschnitt 2.4.2
2)[ ]Signalzeitenplan [ ]Signallageplan [ ]Phasenfolgeplan
als Anlage beigefügt und angeordnet
möglichst verkehrsabhängig Schaltung anordnen
3)in der Regel hinter der letzten Grundstückszufahrt
4)an der letzten vorgelagerten Kreuzung oder Einmündung, Z 357 entsprechend der tatsächlichen Durchlässigkeit
5)einseitige Leitbaken mit einseitiger gelber Warnleuchte
gewheG gewheG
m 02- )2
0 m
0 bis -10 m 4) 3) )1 m 03,1 .nim
0 m m 00,3 .nim gnunhcereB ehcsinhcetlangis eid rüf egnäL
Z 123 -50 bis -70 m Z 357-51 Z 267 Z 220-20 eßartsnhabniE Z 267 521 Z 01-022 Z m07- sib 05- 321 Z
Einbahnstraße )1 m 03,1 .nim
)1 m 03,1 .nim