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INGENIEURGRUPPE PTM
■ ASPHALTPRÜFSTELLE ■ BAUSTOFFPRÜFUNGEN ■ BAUGRUND
Gutachten Nr.: 24-7681
■ GEOTECHNIK ■ GEORADAR ■ ZERSTÖRUNGSFREIE MESSUNGEN Projekt: Glockengarten ■ ERDBAULABORATORIUM in Bochum ■ ALTLASTEN ■ DEPONIEWESEN ■ FACHBAULEITUNGEN ■ FACHPLANUNGEN Untersuchungs- Erweiterte Bestandsuntersuchung und ■ ROHSTOFFGEOLOGIE auftrag: Substanzbewertung ■ HYDROGEOLOGIE ■ FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG ■ SEMINARE UND SCHULUNGEN
INGENIEURGESELLSCHAFT Auftraggeber: Stadt Bochum PTM DORTMUND MBH
Tiefbauamt frische luft 155 44319 dortmund Hans-Böckler-Straße 19 telefon: 0231/92 71210 fax: 0231/92 712122 e-mail: dortmund@ptm.net 44777 Bochum internet: www.ptm.net
geschäftsführung: sarah mörchen dr. daniel gogolin
st.-nr. fa unna 316/5741/0813 ust.-id-nr.: de 8147 53 914 hbr 19971 ag dortmund
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Dieses Gutachten enthält 24 Seiten Text und 71 Blatt Anlagen. sparkasse arnsberg-sundern BIC: WELADED1ARN IBAN: DE86 4665 0005 0001 0267 72
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mitglied im bundesverband unabhängiger prüfinstitute ingenieurkammer nrw nr. 102497 Dortmund, 11. Dezember 2024 WEITERE STANDORTE Sachbearbeiter: D. Wlecklik, M.Sc. ■ARNSBERG ■BAUTZEN ■DANZIG ■HAMBURG ■JENA ■RIGA ■STADE ■TOSTEDT
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- Seite 2 von 24 - zum Gutachten Nr.: 24-7681
Inhaltsverzeichnis
Auftrag, Vorgang und Situationsbeschreibung .................................................. 5
Untersuchungsschritte und -beschreibungen .................................................... 6
2.1 Zerstörungsfreie Substanzerfassung mit dem Georadar (GPR) ..................... 6
2.2 Probennahme ................................................................................................. 6
2.3 Rammkernbohrungen nach EN ISO 22475-1 (2007) ..................................... 7
2.4 Rammsondierungen nach EN ISO 22476-2 (2012) ........................................ 7
2.5 Homogenbereiche nach DIN 18300 (2015) .................................................... 7
2.6 Chemische Untersuchungen im Labor ........................................................... 8
2.6.1 Untersuchung für die Verwertung von Ausbauasphalt ............................. 8
2.6.2 Untersuchungen zur Wiederverwertung und Deponierung .................... 10
2.7 Substanzielle Untersuchungen im Labor ...................................................... 12
2.7.1 Hinweise zur Bewertung der Asphaltstruktur (Bohrkerne) ..................... 12
2.7.2 Substanzbewertung der ungebundenen Materialien.............................. 13
Ergebnisse der Untersuchungen ....................................................................... 14
3.1 Vorhandene Schichtdicken und Zusammensetzung des Oberbaus ............. 14
3.1.1 Georadar-Ergebnisse ............................................................................ 14
3.1.2 Gebundener Oberbau (Bohrkerne) ........................................................ 16
3.1.3 Ungebundener Oberbau (Rammkernbohrungen, Schürfe,
Rammsondierungen) .......................................................................................... 16
3.2 Homogenbereiche, Kenndaten und bodenmechanische Kennwerte ............ 18
3.3 Chemische Untersuchungen ........................................................................ 19
3.3.1 Teer-/pechhaltige Bestandteile im Bindemittel ....................................... 19
3.3.2 Chemische Untersuchungen gemäß EBV und DepV ............................ 20
3.4 Bewertung der gebundenen Restsubstanz .................................................. 23
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3.4.1 Bewertung der Asphaltstruktur (Bohrkerne) ........................................... 23
3.4.2 Bewertung des Ausbauasphaltes nach visueller Ansprache ................. 24
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Entnahmestellen der Bohrkerne und Rammkernbohrungen / Schürfe und
Ansatzpunkte der Rammsondierung ........................................................................... 6
Tabelle 2: Einstufung von Asphaltausbaumaterialien in Abhängigkeit der
Schadstoffgehalte ........................................................................................................ 9
Tabelle 3: Abfallschlüsselnummern gemäß AVV .................................................... 10
Tabelle 4: Einbauklassen gemäß den Bestimmungen der EBV ............................. 10
Tabelle 5: Abfallschlüsselnummern gemäß AVV .................................................... 11
Tabelle 6: Parameter der Georadar-Messung ........................................................ 14
Tabelle 7: Klassifizierung gemäß den Belastungsklassen der RStO 12, Tafel 1, Zeile
1 15
Tabelle 8: Gesamtstärken des gebundenen Oberbaus (Bohrkerne) ...................... 16
Tabelle 9: Bodenmechanische Literaturwerte zur Interpretation der DPH .............. 17
Tabelle 10: Bodenkennwerte Lockergesteine ....................................................... 18
Tabelle 11: Ergebnisse der Analyse auf teer-/pechhaltige Bestandteile ............... 19
Tabelle 12: Probenzusammenstellung .................................................................. 21
Tabelle 13: Deklarationsanalyse nach Ersatzbaustoffverordnung (2021) ............. 22
Tabelle 14: Deklarationsanalyse nach DepV ........................................................ 22
Tabelle 15: Orientierungswerte für die Ablagerung in Deponien der DK I bis DK II
(maximal zulässige Schadstoffkonzentration im abzulagernden Abfall) .................... 23
Tabelle 16: Bewertung des gebundenen Oberbaus anhand der Bohrkernstruktur 24
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Anlagen
Anlage 1: Lagepläne ( 3 Blatt)
Anlage 2: Bohrkerndokumentation und -analyse ( 8 Blatt)
Anlage 3: Rammkern- und Schurfprofile ( 1 Blatt)
Anlage 4: Chemische Analyse nach RuVA ( 1 Blatt)
Anlage 5: Chemische Analyse nach EBV ( 6 Blatt)
Anlage 6: Chemische Analyse nach DepV ( 3 Blatt)
Anlage 7: Schichtenprofile GEORADAR ( 1 Blatt)
Anlage 8: Schichtenverzeichnis GEORADAR ( 1 Excel)
Anlage 9: Analysenprotokolle GBA (47 Blatt)
Anlage 10: Probenentnahmeprotokoll ( 1 Blatt)
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Auftrag, Vorgang und Situationsbeschreibung
Die Ingenieurgesellschaft PTM Dortmund mbH wurde von der Stadt Bochum beauf-
tragt,
den vorliegenden Bestand des gebundenen Oberbaus und ungebundenen
Oberbaus für den Glockengarten in Bochum zu erfassen und
eine Aussage über eine Wiederverwertung für die gebundenen Schichten nach
RuVA-StB 01 sowie für die ungebundenen Schichten nach Ersatzbaustoffver-
ordnung sowie über eine Entsorgung gemäß den Vorgaben der Deponieverord-
nung zu treffen.
Für die Bestandsuntersuchung wurden die nachfolgend aufgeführten Untersuchungs-
schritte in situ durchgeführt:
Begutachtung der Verkehrsflächen und Festlegung der Probeentnahmestellen
am 22.08.2024
Zerstörungsfreie Substanzerfassung mit dem Georadar (GPR) am 07.08.2024
Probenahme (Bohrkerne, Rammkernbohrungen, Rammsondierungen,
Schürfe) am 22.08.2024
Die gewonnenen Proben wurden labortechnisch für weitere Materialanalysen
(chemisch und substantiell) untersucht.
Die detaillierten Beschreibungen zu den einzelnen Arbeits- und Untersuchungsschrit-
ten werden in dem nachfolgenden Kapitel 2 erläutert.
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Untersuchungsschritte und -beschreibungen
2.1 Zerstörungsfreie Substanzerfassung mit dem Georadar (GPR)
Die Georadar-Messung bietet ‒ gerade bei ständig variierenden Straßenbauverhält-
nissen ‒ durch eine lückenlose und flächendeckende Aufnahme grundsätzlich den
Vorteil einer deutlich gesteigerten Aussagekraft gegenüber einer punktuellen Bohr-
kernentnahme.
2.2 Probennahme
Zur Substanzbewertung des vorhandenen gebundenen Aufbaus der Straße, zur Be-
stimmung von Straßenpech und zur Kalibrierung der Georadardaten wurden an den in
der nachfolgenden Tabelle 1 sowie im Lageplan (Anlage 1) aufgeführten Untersu-
chungspunkten Asphaltbohrkerne entnommen und im Anschluss Rammkernbohrun-
gen / Rammsondierungen bzw. Schürfe durchgeführt.
Tabelle 1: Entnahmestellen der Bohrkerne und Rammkernbohrungen / Schürfe und Ansatz-
punkte der Rammsondierung
| Proben | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Positionierung | |||||
| -bezeichnung | Durchmesser | ||||
| [BK / RKB / SCH / | [mm] | Anmerkun- | |||
| Entnahmestelle | Ausrichtung | Ort | |||
| DPH]* | gen | ||||
| BK 1 / SCH 1 | 100 / - | St. 0+070 | Links | Fahrbahn | - |
| BK 2 / RKB 2 / DPH 2 | 100 / 80 / 43 | St. 0+100 | Rechts | Fahrbahn | - |
| BK 3 / RKB 3 / DPH 3 | 100 / 80 / 43 | St. 0+250 | Rechts | Fahrbahn | - |
| BK 4 | 100 | St. 0+350 | Links | Fahrbahn | - |
| BK 5 / SCH 5 | 100 / - | St. 0+490 | Links | Fahrbahn | - |
| BK 6 / RKB 6 / DPH 6 | 100 / 80 / 43 | St. 0+550 | Rechts | Fahrbahn | - |
| BK 7 / SCH 7 | 100 / - | St. 0+700 | Rechts | Fahrbahn | - |
(*) BK = Bohrkern; RKB = Rammkernbohrung; SCH = Schurf; DPH = schwere Rammsondierung
Durch die durchgeführten Rammkernbohrungen bzw. Schürfe werden nur punktuelle
Aufschlüsse des ungebundenen Untergrundes dargestellt. Bei inhomogenen Boden-
strukturen können im angrenzenden Bereich der Entnahmestelle deutliche Abwei-
chungen der Materialzusammensetzung und Schichtenfolge auftreten.
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- Seite 7 von 24 - zum Gutachten Nr.: 24-7681
Die Einstufung der Materialien in Bodengruppen gemäß DIN EN 18196 erfolgt grund-
sätzlich nach organoleptischer Analyse der Materialien ohne eine Siebanalyse, sodass
die Korngrößenanteile lediglich qualitativ geschätzt werden und abweichen können.
Eine Verifizierung ist mittels eines erweiterten Laborprogramms (Siebung / Schläm-
mung) möglich.
2.3 Rammkernbohrungen nach EN ISO 22475-1 (2007)
Nach EN ISO 22475-1 (Januar 2007) werden Rammkernbohrung für die Entnahme
von Boden- und Felsproben und Grundwasserstandsmessungen im Bohrloch für geo-
technische Erkundungen verwendet. Hierzu werden Kleinbohrungen mit einem Durch-
messer zwischen 36 mm und 80 mm durchgeführt.
2.4 Rammsondierungen nach EN ISO 22476-2 (2012)
Nach EN ISO 22476-2 (März 2012) werden Rammsondierungen als indirekte geotech-
nische Untersuchung, zur Bestimmung der qualitativen Beurteilung der Bodenschich-
ten hinsichtlich ihrer Lagerungsdichte bzw. ihrer Konsistenz durchgeführt. Für einen
direkten und quantitativen Aufschluss über exakte Parameter wie Bodenzusammen-
setzungen, Schichtstärken, genaue Lagerungsdichten, Aussagen zur Tragfähigkeit
und Frostsicherheit sind weitere in – situ Versuche, wie Plattendruckversuche und
Schurfentnahmen / Rammkernbohrungen, aber auch Laborversuche, wie die Bestim-
mung der Korngrößenverteilung und Proctordichte notwendig.
2.5 Homogenbereiche nach DIN 18300 (2015)
Nach VOB/C DIN 18300 (August 2015) werden die Boden- und Felsarten gemäß dem
Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche (HB) eingestuft. Der Homogenbereich
definiert einen begrenzten Bereich bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden-
oder Felsschichten, der für das jeweilige Baugewerk bzw. Bauverfahren vergleichbare
Eigenschaften aufzeigt. Diese bodenmechanischen Eigenschaften werden auf der
Grundlage von geotechnischen Feld- und Laboruntersuchungen ermittelt und mit
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- Seite 8 von 24 - zum Gutachten Nr.: 24-7681
Erfahrungswerten ergänzt. Des Weiteren sind die umweltrelevanten Parameter zu be-
achten.
2.6 Chemische Untersuchungen im Labor
Mit den chemischen Untersuchungen der gebundenen Proben (Asphalt) gemäß RuVA-StB 01/05(1) der ungebundenen Proben gemäß EBV(2) sowie DepV(3),
wurde die Gesellschaft für Bioanalytik mbH (GBA), Bruchstraße 5c in 45883 Gelsen-
kirchen beauftragt. Die Ergebnisprotokolle liegen als Anlage 9 bei.
Nach Abgabe des Gutachtens werden die verbliebenen Bohrkernproben / Bodenpro-
ben der Laborversuche 6 Monate aufbewahrt und dann, falls vom Auftraggeber nicht
anders gewünscht, entsorgt.
2.6.1 Untersuchung für die Verwertung von Ausbauasphalt
An den entnommenen Bohrkernen aus der Straßenkonstruktion wurde jeweils ein
Nachweis auf teer-/pechhaltige Bestandteile im Bindemittel mittels Farbindikations- verfahren gemäß dem FGSV-Arbeitspapier 27/2(4) durchgeführt.
Die Ergebnisse dieser qualitativen Untersuchung sind zumindest stichprobenartig
durch quantitative chemische Untersuchungen auf PAK im Feststoff und Phenole im
Eluat entsprechend den RuVA-StB 01/05 zu bestätigen.
(1) Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandtei- len sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01/Fassung 2005)
(2) Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, Berlin 11. Juni 2021
(3) Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung, DepV) vom 16.07.2009, BGBI. I 2009; zuletzt geändert: 03.2016.
(4) Prüfung von Straßenbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel – Schnellverfahren, FGSV AP 27/2, 2000
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- Seite 9 von 24 - zum Gutachten Nr.: 24-7681
Bei Bestätigung der qualitativ negativ geprüften Einbaulagen/Bohrkerne können diese
nach RuVA-StB 01 der Verwertungsklasse A zugeordnet werden und im Heißmisch-
verfahren wiederverwertet werden.
Positiv getestete Einbaulagen sind in Abhängigkeit von der PAK- und Phenol-Konzent-
ration in die Verwertungsklassen B und C einzustufen und können nur im Kaltmisch-
verfahren wiederverwertet werden.
Die Tabelle 2 führt die Einstufungen nach RuVA-StB 01 sowie die resultierenden
Verwertungsverfahren auf.
Tabelle 2: Einstufung von Asphaltausbaumaterialien in Abhängigkeit der Schadstoffgehalte
| Verwertungsklasse nach RuVA-StB 01 | Verwertungsverfahren | |
|---|---|---|
| A | < 25 mg/kg PAK < 0,1 mg/l Phenole | Heißmischverfahren |
| B | > 25 mg/kg PAK < 0,1 mg/l Phenole | Kaltmischverfahren |
| C | PAK-Gehalt ist anzugeben > 0,1 mg/l Phenole |
Die Untersuchungen gemäß RuVA-StB 01 sowie die detaillierten Bewertungen und
Grenzwertkriterien liegen als Anlage 4 vor.
Ab dem 01.01.2018 wird von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra-
struktur empfohlen, auf den Wiedereinbau von Baustoffgemischen mit teer-/pechhalti-
gen Bestandteilen (Verwertungsklasse B und C gemäß RuVA-StB 01) in Bundesfern-
straßen zu verzichten.
Des Weiteren gilt dies für die Verwendung in Straßenkörper, wie zum Beispiel als
Verfüllmaterial in Widerlagern von Brücken oder zur Herstellung von Dammschüttun-
gen und Lärmschutzwällen. Die thermische Verwertung (z.B. bei der Zementherstel-
lung) oder die thermische Behandlung (vollständige Verbrennung der Schadstoffe und
Wiederverwendung der enthaltenen Gesteinskörnungen) werden empfohlen.
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- Seite 10 von 24 - zum Gutachten Nr.: 24-7681
Zusätzlich sind in der Anlage 4 die Konzentrationen von Benzo pyren und ∑PAK (a) 16
den Grenzwerten nach VM-Hinweis gegenübergestellt und die jeweiligen Abfallschlüs- sel gemäß der AVV(5) aufgeführt. In der Tabelle 3 sind die relevanten Abfallschlüssel-
nummern für Asphalt aufgelistet.
Tabelle 3: Abfallschlüsselnummern gemäß AVV
| Asphalt | 17 03 02 | Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen |
|---|---|---|
| 17 03 01* | kohlenteerhaltige Bitumengemische |
2.6.2 Untersuchungen zur Wiederverwertung und Deponierung
Am 1. August 2023 ist die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mine-
ralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke, die sogenannte Ersatzbau-
stoffverordnung (EBV) in Kraft getreten (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht
gefunden werden.) und ersetzt damit die LAGA M20. Hierdurch soll die Kreislaufwirt-
schaft gefördert, natürliche Ressourcen geschont und Boden sowie Grundwasser
nachhaltig geschützt werden.
Die Tabelle 4 stellt nachfolgend die Zuordnungsklassen BM-0 bis > BM-F3 dar.
Tabelle 4: Einbauklassen gemäß den Bestimmungen der EBV
| BM-0 | Gleichbedeutend mit der Einhaltung der Vorsorgewerte der BBodSchV |
|---|---|
| BM-0* / BM-F0* | Wiederverwertung im uneingeschränkten, offenen Einbau |
| BM-F1 | Wiederverwertung im eingeschränkten Einbau: siehe Tabelle 6 der EBV |
| BM-F2 | Wiederverwertung im eingeschränkten Einbau: siehe Tabelle 7 der EBV |
| BM-F3 | Wiederverwertung im eingeschränkten Einbau: siehe Tabelle 8 der EBV Es herrscht Anzeigepflicht |
| > BM-F3 | Keine Wiederverwertung möglich |
(5) Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001, BGBI. I S. 3379), zuletzt geändert: 22.12.2016
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Die gewonnenen Materialien aus den Rammkernbohrungen und den Schürfen werden
zu repräsentativen Mischproben zusammengestellt und homogenisiert.
In den Anlagen 5.1 bis 5.6 sind die Untersuchungsergebnisse den Zuordnungswerten
der Einbauklassen BM-0 bis BM-F3 der Ersatzbaustoffverordnung gegenübergestellt.
Zur Bestimmung der Deponieklasse werden die Proben einer Deklarationsanalyse
nach DepV unterzogen. Gemäß § 2 der DepV werden für die Ablagerung folgende
Deponieklassen (DK) unterschieden:
DK 0 - Deponie: Oberirdische Deponie für Inertabfälle (z. B. unbelasteter Boden und
unbelasteter Bauschutt)
DK I bis DK II – Deponie: Oberirdische Deponie für nicht gefährliche Abfälle
DK III – Deponie: Oberirdische Deponie für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle
In der deutschen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind die Abfallarten nach der Her-
kunft und dem Entstehungsprozess in 20 Hauptgruppen unterteilt. Jeder Abfallart wird
ein sechsstelliger Zahlencode (Abfallschlüsselnummer) zugeordnet. Des Weiteren
werden die Abfälle als gefährliche Abfälle (durch einen Stern * gekennzeichnet) und
als nicht gefährliche Abfälle klassifiziert. Diese Einstufung erfolgt über den Gehalt an
gefährlichen Inhaltsstoffen oder Eigenschaften.
In der Anlage 6 sind die detektierten Schadstoffgehalte den Zuordnungswerten der
Deponieklassen DK 0 – DK III gegenübergestellt und die jeweiligen Abfallschlüssel gemäß der AVV(6) aufgeführt. In der Tabelle 5 sind die relevanten Abfallschlüsselnum-
mern aufgelistet.
Tabelle 5: Abfallschlüsselnummern gemäß AVV
| Boden | 17 05 04 | Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen |
|---|---|---|
| 17 05 03* | Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten |
(6) Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001, BGBI. I S. 3379), zuletzt geändert: 22.12.2016
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2.7 Substanzielle Untersuchungen im Labor
2.7.1 Hinweise zur Bewertung der Asphaltstruktur (Bohrkerne)
Nachfolgend werden die zur Bewertung der Asphaltstruktur (Bohrkerne) heran-
gezogenen Strukturmerkmale erläutert:
Offenporigkeit:
(offensichtliche, über das übliche Maß hinausgehende Hohlraumstrukturen)
Die in diesem Gutachten als offenporig beschriebenen Bohrkernabschnitte
zeigen aufgrund ihrer Struktur ein erhöhtes Risiko für Verformung und Riss-
bildung. Zudem wird durch das Eindringen von Luft und Wasser die Alterung
des Bindemittels (Bitumen) beschleunigt und damit Schädigungen in Form von
Ausmagerungen und Versprödung begünstigt.
Schichtenverbund:
(fehlender Schichtenverbund zwischen zwei Einbaulagen)
Schädigungen dieser Art führen zwangsläufig zu einer Reduzierung der
Nutzungsdauer durch eine verminderte Aufnahme von Schub- und Scherkräften
bzw. Biegebeanspruchungen (kein monolithischer Aufbau).
Unterdimensionierung:
(signifikante Unterschreitung der Mindestdicke nach den RStO 12)
Die Mindestdicke richtet sich nach Belastungsklassen, die sich durch die vor-
herrschende Verkehrsbeanspruchung ermittelt. Eine Unterdimensionierung
führt zu verminderter Nutzungsdauer durch geringere Tragfähigkeit.
Rissbildung:
(Auftreten bzw. Verlauf eines Risses durch eine einzelne Schicht oder die
Gesamtkonstruktion)
Risse in Form von Ermüdungs-, Spannungs- und/oder Reflexionsrissen haben
u.a. durch eindringendes Wasser in die Konstruktion einen wesentlichen Ein-
fluss auf die Nutzungsdauer einer Straße.
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2.7.2 Substanzbewertung der ungebundenen Materialien
Die Einstufung der Materialien in Bodengruppen gemäß DIN EN 18196 erfolgt nach
organoleptischer Analyse der Materialien. Falls eine eindeutige Feststellung der Bo-
dengruppe nicht möglich ist, wird eine Siebanalyse nach DIN ISO 17892-4 (für Boden)
und DIN EN 933-1 (für Baustoffgemische) empfohlen, sodass die Korngrößenanteile
verifiziert werden können.
Die folgende Abbildung 1 entsprechend den ZTV E-StB 17 führt die Bewertung der
Frostempfindlichkeit in Abhängigkeit der Bodengruppe auf und bilden die Bewertungs-
grundlage für die untersuchten Bodenproben.
Abbildung 1: Zuordnung der Frostempfindlichkeitsklassen [ZTV E-StB 17]
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Ergebnisse der Untersuchungen
3.1 Vorhandene Schichtdicken und Zusammensetzung des Oberbaus
3.1.1 Georadar-Ergebnisse
Der zu untersuchende Streckenabschnitt der Strecke Glockengarten wurde in beiden
Richtungsfahrstreifen mittels Georadar erkundet (von dere Wittener Straße in Fahrt-
richtung West bis zur Sackgasse vor dem Springorum Radweg).
Die Randbedingungen zur Georadar-Aufzeichnung des zu untersuchenden Abschnitts
sind in der folgenden Tabelle 6 dargestellt.
Tabelle 6: Parameter der Georadar-Messung
| Antennensysteme | Hornantennen 1 GHz und 2 GHz |
|---|---|
| Messgeschwindigkeit | < 30 km/h |
| Abtastfrequenz | 50 scans/m |
| Anzahl der Messungen | 2 Längsprofile |
| Gemessene Strecke gesamt | 1.489 m (Längsprofil) |
Die Auswertungen der Georadar-Messung sind
in Form von Schichtenprofilen
Bildung homogener Abschnitte
einer Klassifizierung des gebundenen Oberbaus in Anlehnung an die RStO 12
den Anlagen 7 bis 8 zu entnehmen.
Die Ergebnisse der Georadar-Messung konnten anhand der durchgeführten Bohr-
kernanalysen verifiziert werden. Die detektierten Schichtgrenzen werden in schema-
tischer Form in Streckenbänder im Anlagenteil 7 dargestellt.
In der Anlage 8 sind die jeweiligen Schichttiefen in tabellarischer Form aufgelistet.
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- Seite 15 von 24 - zum Gutachten Nr.: 24-7681
Folgende Schichten wurden unterschieden:
Asphaltdeckschicht: Unterkante (rot)
Asphalttragschicht: Unterkante (blau)
Pflaster: Unterkante (grau)
Makadam: Unterkante (violett)
Asph.tragdeckschicht: Unterkante (dunkelblau)
Auffüllung / Kies: Unterkante (gelb)
Untergrund: orange
In Anlehnung an den Soll-Aufbau für die Belastungsklassen gemäß den RStO 12
wurde die Gesamtstärke des asphaltgebundenen Oberbaus meterweise nach dem
folgenden Schema eingestuft (vgl. Tabelle 7, Anlagen 7-8):
Tabelle 7: Klassifizierung gemäß den Belastungsklassen der RStO 12, Tafel 1, Zeile 1
| Gesamtmächtigkeit des gebundenen Oberbaus [cm] | Korrespondierende Belastungsklassen in Anlehnung an die RStO 12 | Farbschema |
|---|---|---|
| ≥ 30 | Bk 32 bis Bk 100 | |
| ≥ 26 bis < 30 | Bk 10 | |
| ≥ 22 bis < 26 | Bk 3,2 | |
| ≥ 20 bis < 22 | Bk 1,8 | |
| ≥ 18 bis < 20 | Bk 1,0 | |
| ≥ 14 bis < 18 | Bk 0,3 | |
| ≤ 14 | < Bk 0,3 |
(kommunal, geringe Verkehrsbeanspruchung)
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3.1.2 Gebundener Oberbau (Bohrkerne)
Die Gesamtstärken des gebundenen Oberbaus und die angrenzende ungebundene
Schicht sind für alle entnommenen Bohrkerne in nachfolgender Tabelle 8 zusammen-
gefasst.
Tabelle 8: Gesamtstärken des gebundenen Oberbaus (Bohrkerne)
| Bohrkern | Gesamtstärke des ge- | Art der Befestigung | Unterlagerndes ungebundenes Material | ||
|---|---|---|---|---|---|
| bundenen Oberbaus | |||||
| [cm] | |||||
| BK 1 | 12,4 | Asphalt | Schotter | ||
| BK 2 | 5,6 | Asphalt | Schotter | ||
| BK 3 | 4,2 | Asphalt | Schotter | ||
| BK 4 | 2,8 (5,7) | Asphalt (Makadam) | Schotter | ||
| BK 5 | 10,6 | Asphalt | Schotter | ||
| BK 6 | 6,4 | Asphalt | Schotter | ||
| BK 7 | 5,8 | Asphalt | Schotter |
Für die detaillierte Schichtenfolge und Strukturanalyse ist die Anlage 2 heranzuziehen.
3.1.3 Ungebundener Oberbau (Rammkernbohrungen, Schürfe, Rammsondie-
rungen)
Auf Grundlage von Rammkernbohrungen (RKB) und Schürfen (SCH) wurde das un-
gebundene Material des Oberbaus analysiert. Die Schichtdicken und -zusammenset-
zungen sowie die vorgetroffene Bodengruppe und die entsprechende Einteilung in die
Frostempfindlichkeitsklasse jeder Bohrung sind im Detail den Säulenprofilen der An-
lage 3 zu entnehmen. Die Bodenansprache der einzelnen Schichten erfolgte orga-
noleptisch.
Zur Ermittlung der Lagerungsdichte nicht-bindiger Böden bzw. der Konsistenz bindiger
Böden wurden im direkten Umfeld der Rammkernbohrungen RKB 2, RKB 3 und RKB
6 jeweils eine schwere Rammsondierung (DPH) bis in eine Tiefe von maximal 1,0 m
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- Seite 17 von 24 - zum Gutachten Nr.: 24-7681
unter GOK durchgeführt. In Tabelle 9 sind die Spannweiten der ermittelten Schlagzah-
len (N ) je nach angetroffener Bodenschicht dargestellt. Die Rammdiagramme sind 10
dem Anlagenteil 3 zu entnehmen.
Anhand der Schlagzahlen erfolgte in Anlehnung an die DIN EN ISO22476-2 eine In-
terpretation der Lagerungsdichte bzw. Konsistenzen der angetroffenen Bodenschich-
ten.
Tabelle 9: Bodenmechanische Literaturwerte zur Interpretation der DPH
| Konsistenz -bindige Böden- | Schlagzahlen N 10 | Lagerungsdichte -nicht-bindige Böden- | Schlagzahlen N 10 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| breiig | 0 - 2 | sehr locker | 0 - 1 | ||||||||
| weich | 2 - 5 | locker | 1 - 4 | ||||||||
| steif | 5 - 9 | mitteldicht | 4 - 13 | ||||||||
| halbfest | 9 - 17 | dicht | 13 - 24 | ||||||||
| fest | >17 | sehr dicht | >24 |
Die angetroffenen Böden und die durchgeführten Untersuchungen dieser auf der Stre-
cke Glockengarten zeigen ein heterogenes Bild des Untergrundes. Die RKB und DPH
2 zeigt bereits ab 0,21 m bindige Auffüllungen, ab ca. 0,50 m bindige Böden. Die ge-
samte Untersuchungsstelle zeigt niedrige Schlagzahlen, die auf eine mitteldichte, bzw.
durchgehend steife Lagerungsdichte bzw. Konsistenz hinweisen.
In den Bohrungen der RKB 3 und RKB 6 sind bis in einer Tiefe von ca. 0,60 m grob-
und gemischtkörnige Auffüllungen angetroffen worden, auf die bindige Böden
(Schluffe) folgen. Während die DPH 3 eher durchschnittliche Schlagzahlen aufweist
(mitteldichte bis maximal dichte Lagerung bis 0,60 m, darunter eine steife bis halbfeste
Konsistenz), zeigt die DPH 6 deutlich festere Böden, mit hohen Schlagzahlen (durch-
gehend dichte bis sehr dichte Lagerung und darauf folgende halbfeste Konsistenz bis
in die Endtiefe von 1,0 m).
[Seite 18]
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Für den Fall, dass auf dem Planum der erforderliche E -Wert von 45 MPa nicht er- v2
reicht werden kann, empfehlen wir einen Austausch des Bodens mit Mineralstoffgemi-
schen, z.B. Hartsteinbruch oder güteüberwachte Recyclingbaustoffe der Korngrößen-
verteilung 0/45 oder 0/56 mm mit einem maximal zulässigen Feinteilgehalt (d ≤ 0,063
mm) von 5 M.-%.
Bei dem Bodenaustauschverfahren (d = 30 - 40 cm) kann zusätzlich ein Geogitter in-
klusive Trennflies als Trennschicht und Bewehrung eingebaut werden.
3.2 Homogenbereiche, Kenndaten und bodenmechanische Kennwerte
Die charakteristischen Bodenkennwerte wurden nach Bodenansprache und Schätz-
werten wie folgt festgelegt:
Tabelle 10: Bodenkennwerte Lockergesteine
| Parameter | Schicht I: | Schicht II: | Schicht III: | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Homogenbereich (DIN 18300:2015-08) | Bauteil 1.1 | Bauteil 1.2 | B |
| 2 | Ortsübliche Bezeichnung | Straßenoberbau | Straßenoberbau | Lockergesteine |
| 3 | Bodengruppen (DIN 18196) | GW, GU, SU, UL | GW | UL |
| 4 | Korngrößenverteilungen / Bodenarten | A,G,x‘‘-x‘,s‘-s,u‘‘- u‘ – A,S,g‘,u‘ – A,U,g,s‘ | A,G,x’’-x’,s’-s,u’’ | U,g’’-g’,s’-s |
| 5 | Anteil Steine und Blöcke [%] | 0 - 10 | 0 - 10 | 0 – 5 |
| 6 | Dichte, feucht [g/cm³] | 1,8 – 2,2 | 2,0 – 2,2 | 1,8 – 2,0 |
| 7 | Wassergehalt [%] | 5 – 25 | 5 – 10 | 10 – 25 |
| 8 | Konsistenz (optional) | - | - | weich - steif |
| 9 | Konsistenzzahl Ic [-] | - | - | 0,5 – 1 |
| 10 | Plastizitätszahl Ip [-] | - | - | 0,02 – 0,2 |
| 11 | Lagerungsdichte bzw. Lagerung | mitteldicht – dicht | mitteldicht | - |
| 12 | Organischer Anteil vgl [%] | 0 - 2 | 0 – 2 | 0 – 2 |
| 13 | Wichte k [kN/m³] | 17 - 21 | 19 - 21 | 17 – 19 |
| 14 | Reibungswinkel ‘k [Grad] | 25 - 40 | 30 - 40 | 25 - 30 |
| 15 | Kohäsion c’k [kN/m²] | 0 – 5 | 0 - 2 | 0 – 5 |
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| Parameter | Schicht I: | Schicht II: | Schicht III: | |
|---|---|---|---|---|
| 16 | Steifeziffer Es,k [MN/m²] | 5 - 40 | 30 - 40 | 5 - 15 |
| 17 | Probenbezeichnung chemische Analysen | MP 1, MP 2, MP 5, MP 6 | MP 4 | MP 3 |
| 18 | Einstufung nach EBV | BM-0*, BM-F1, BM-F3 | > BM-F3 | BM-0 |
| 19 | Einstufung nach DepV | DK 0 – DK 0° DK I° | DK I | DK 0 |
| 20 | Bodenklassen nach alter DIN 18300 | 3 - 5 | 3 - 5 | 3 - 5 |
Das Material des ungebundenen Straßenoberbaus der Schicht I kann gemäß den Mischproben zuge-
ordneten Einbauklassen verwertet werden; das Material der Schicht II muss gemäß den Anforderungen
der Deponieklasse DK I entsorgt werden. Zur Unterteilung der Bereiche können die Schichtenprofile der
Anlage 7 hinzugezogen werden.
3.3 Chemische Untersuchungen
Die gebundenen sowie ungebundenen Schichten wurden entsprechend der geltenden
Vorschriften Deklarationsanalysen unterzogen. Die Ergebnisse werden dabei entspre-
chend der Art des untersuchten Materials und der Untersuchungsmethode getrennt in
den nachfolgenden Unterkapiteln aufgeführt.
3.3.1 Teer-/pechhaltige Bestandteile im Bindemittel
An den entnommenen Bohrkernen wurde jeweils ein Nachweis auf teer-/pechhaltige
Bestandteile im Bindemittel mittels Farbindikationsverfahren nach FGSV-Arbeitspapier
27/2 durchgeführt (vgl. Anlage 2) und eine quantitative Bestimmung der PAK- und
Phenolgehalte vorgenommen (vgl. Anlage 4).
Die Tabelle 11 fasst die Analyse auf teer-/pechhaltige Bestandteile zusammen.
Tabelle 11: Ergebnisse der Analyse auf teer-/pechhaltige Bestandteile
| Nachweis auf teer-/ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwertungs- | Abfall- | |||||
| Gesamtstärke | pechhaltige Bestand- | Abweichende | ||||
| klasse | schlüssel | |||||
| Bohrkern | des Bohrkerns | teile (**) | Proben | |||
| gemäß RuVA-StB | gemäß | |||||
| [cm] | -bezeichnung | |||||
| [cm] | +/- | 01 | AVV | |||
| BK 1 | 12,4 | 0,0 - 12,4 | negativ | MP B1 | A | 17 03 02 |
| BK 2 | 5,6 | 0,0 - 5,6 | negativ | MP B1 | A | 17 03 02 |
[Seite 20]
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| Nachweis auf teer-/ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwertungs- | Abfall- | |||||
| Gesamtstärke | pechhaltige Bestand- | Abweichende | ||||
| klasse | schlüssel | |||||
| Bohrkern | des Bohrkerns | teile (**) | Proben | |||
| gemäß RuVA-StB | gemäß | |||||
| [cm] | -bezeichnung | |||||
| [cm] | +/- | 01 | AVV | |||
| BK 3 | 4,2 | 0,0 - 4,2 | positiv | MP B2 | B | 17 03 01* |
| BK 4 | 2,8 (5,7) | 0,0 - 5,7 | negativ | MP B3 | B | 17 03 01* |
| BK 5 | 10,6 | 0,0 - 3,4 | negativ | MP B4 | A | 17 03 02 |
| 3,4 - 10,6 | MP B5 | A | 17 03 02 | |||
| 0,0 - 3,0 | MP B4 | A | 17 03 02 | |||
| BK 6 | 6,4 | negativ | ||||
| 3,0 - 6,4 | MP B5 | A | 17 03 02 | |||
| BK 7 | 5,8 | 0,0 - 5,8 | negativ | MP B4 | A | 17 03 02 |
(**) mittels Farbindikationsverfahren Analyse geprüft
Die durchgeführten Untersuchungen nach RuVA-StB 01 an den aufgelisteten Bohrker-
nen (siehe Tabelle 11) stellen eine stichprobenartige Untersuchung des gesamten Un-
tersuchungsabschnittes dar.
In Bereichen von Ausbesserungsstellen, Aufgrabungen, alten Asphaltdecken, etc. be-
steht die Möglichkeit einer abweichenden PAK-Belastung bzw. Verwertungsklasse im
Ausbaumaterial.
Es wird empfohlen, beim Ausbau der Asphaltbefestigung die aufgenommenen Materi-
alien kontinuierlich einer organoleptischen Prüfung zu unterziehen und ggf. durch den
Schnelltest mittels Farbindikationsverfahren gemäß dem FGSV-Arbeitspapier 27/2 auf
eventuell mögliche Belastungsbereiche zu überprüfen.
3.3.2 Chemische Untersuchungen gemäß EBV und DepV
Hinsichtlich der Wiederverwertung und Deponierung der Ausbaumaterialien wurden
für chemische Untersuchungen repräsentative Mischproben wie folgt zusammenge-
stellt und homogenisiert (vgl. Tabelle 12):
[Seite 21]
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Tabelle 12: Probenzusammenstellung
| Proben- bezeichnung (*) | Zusammensetzung (RKB, SCH, Einbau- lage) | Teufe von - bis [m] | Material | Untersuchungsumfang | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| MP 1 | 1.1 – 1.4 | 0,12 – 0,68 | Auffüllung, Kies, Sand, Ziegelbruch <10%, Kohlereste <10% | EBV (BM-0*) / DepV | ||
| MP 2 | 2.1 – 2.2 | 0,06 – 0,50 | Auffüllung, Kies, | EBV (BM-0*) / DepV | ||
| Schluff | ||||||
| MP 3 | 2.3 3.3 6.3 | 0,50 – 1,00 0,60 – 1,00 0,66 – 1,00 | Schluff | EBV (BM-0*) / DepV | ||
| MP 4 | 3.1 – 3.2 | 0,04 – 0,60 | Auffüllung, Kies | EBV (BM-0*) / DepV | ||
| MP 5 | 5.1 6.1 7.1 | 0,11 – 0,68 0,06 – 0,38 0,06 – 0,20 | Auffüllung, Kies, Betonbruch <10% | EBV (BM-0*) / DepV | ||
| MP 6 | 6.2 7.2 | 0,38 – 0,66 0,20 – 0,55 | Auffüllung, Kies, | EBV (BM-0*) / DepV | ||
| Ziegelbruch <10%, | ||||||
| Asphaltbruch <10% |
(*) MP = Mischprobe Die Zusammenstellungen der Mischproben und die daraus folgende Deklarationen ge-
mäß EBV / DepV beruhen auf den punktuellen Aufschlüssen des ungebundenen Un-
tergrunds. Bei inhomogenen Bodenstrukturen und insbesondere Auffüllungen mit un-
terschiedlichen Fremdstoffanteilen können Schwankungen in den
Parameterkonzentrationen der jeweiligen Deklarationsanalyse auftreten.
Wenn im Zuge der Baumaßnahme andersartige Böden oder Fremdstoffe angetroffen
werden, wird empfohlen eine weitere Analytik durchzuführen um mögliche Schadstoff-
quelle zu überprüfen.
3.3.2.1 Ersatzbaustoffverordnung
Die Ergebnisse der chemischen Untersuchungen nach Ersatzbaustoffverordnung sind
in den Anlagen 5.1 bis 5.6 den Zuordnungswerten BM-0 bis BM-F3 gegenübergestellt.
Es lassen sich folgende Einbauklassen (siehe Tabelle 13) gemäß EBV (2021) ableiten.
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Tabelle 13: Deklarationsanalyse nach Ersatzbaustoffverordnung (2021)
| Proben- bezeichnung | Ursachen für die Einbauklasse | Einbauklasse | Einbauweise | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Feststoff | Eluat | |||||||||
| MP 1 | Kupfer | - | BM-F3 | Anhang 2 | ||||||
| Tabelle 8 | ||||||||||
| MP 2 | ∑PAK 16 | - | BM-F3 | Anhang 2 | ||||||
| Tabelle 8 | ||||||||||
| MP 3 | - | - | BM-0 | Anhang 2 | ||||||
| Tabelle 5 | ||||||||||
| und Vorsorgewerte | ||||||||||
| BBodSchV eingehalten | ||||||||||
| MP 4 | ∑PAK 16 | ∑PAK 15 | > BM-F3 | Siehe DepV | ||||||
| MP 5 | Blei | - | BM-0* | Anhang 2 Tabelle 5 | ||||||
| Cadmium | ||||||||||
| Thallium | ||||||||||
| Zink | ||||||||||
| MP 6 | - | ∑PAK 15 | BM-F1 | Anhang 2 | ||||||
| Arsen | Tabelle 6 |
3.3.2.2 Deponieverordnung (DepV)
In der Anlage 6 sind die jeweils analysierten Schadstoffgehalte den Zuordnungswerten
der DK 0 – DK III gegenübergestellt.
Die ableitbaren Deponieklassen - unter Berücksichtigung zulässiger Ausnahmerege-
lungen gemäß der DepV - für die durch die Proben jeweils repräsentierten Materialien
können der nachfolgenden Tabelle 14 entnommen werden.
Tabelle 14: Deklarationsanalyse nach DepV
| Proben- bezeichnung | Ursachen für die Deponieklasse | Deponieklasse gem. DepV | Abfallschlüssel gem. AVV | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Feststoff | Eluat | |||||
| MP 1 | Lipophile Stoffe | Fluorid | DK I° | 17 05 04 | ||
| MP 2 | - | - | DK 0° | 17 05 04 | ||
| MP 3 | - | - | DK 0 | 17 05 04 | ||
| MP 4 | Lipophile Stoffe | - | DK I | 17 05 04 | ||
| ∑ PAK (1) 16 |
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| Proben- bezeichnung | Ursachen für die Deponieklasse | Deponieklasse gem. DepV | Abfallschlüssel gem. AVV | |
|---|---|---|---|---|
| Feststoff | Eluat | |||
| MP 5 | - | - | DK 0 | 17 05 04 |
| MP 6 | - | - | DK 0 | 17 05 04 |
° : Zulässige Anpassungen der Deponieklassen, die z. T. einer behördlichen Zustimmung bedürfen, können der Anlage 6 entnommen werden.
(1) In der aktuellen Deponieverordnung (Stand: September 2017) sind für die Deponieklasse DK I bis
DK III keine Zuordnungswerte für die Feststoffparameter BTEX, ∑ PCB7, Kohlenwasserstoff (MKW C10-C40) und
∑ PAK16 definiert. In der Vollzugshilfe vom 6. Dezember 2011 „Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organi-
schen Schadstoffen“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen, werden in Tabelle 1, Kapitel 3, Orientierungswerte für die Deponieklasse DK I und
DK II angegeben (siehe Tabelle 15).
Tabelle 15: Orientierungswerte für die Ablagerung in Deponien der DK I bis DK II (maximal
zulässige Schadstoffkonzentration im abzulagernden Abfall)
| Deponieklasse | BTEX [mg/kg] | ∑ PCB [mg/kg] 7 | MKW C -C [mg/kg] 10 40 | ∑ PAK [mg/kg] 16 |
|---|---|---|---|---|
| DK I | 30 | 5 | 4.000 | 500 |
| DK II | 60 | 10 | 8.000 | 1.000 |
3.4 Bewertung der gebundenen Restsubstanz
3.4.1 Bewertung der Asphaltstruktur (Bohrkerne)
Um Aussagen über die nutzbare Restsubstanz einer Asphaltbefestigung zu treffen,
muss die Bewertung/Prüfung generell aufsteigend - von der untersten Lage ausge-
hend - erfolgen. Die nachfolgende Tabelle 16 zeigt zusammenfassend die Bewertung
des jeweils vorgefundenen gebundenen Oberbaus auf Grundlage der in Anlage 2 auf-
geführten und analysierten Strukturen.
Die Bohrkerne BK 1, BK 3 und BK 5 bis BK 7 weisen keine substanziellen Auffälligkei-
ten auf.
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Tabelle 16: Bewertung des gebundenen Oberbaus anhand der Bohrkernstruktur
| Entnahme- stelle | Stärke [cm] | Vorhandene strukturelle Störungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Merkmal | Betroffene Lagen | Bereich / Lage [cm] | ||||
| BK 2 | 5,6 | Offenporigkeit | ACD | 2,3 bis 5,6 | ||
| BK 4 | 2,8 (5,7) | Offenporigkeit | Mak | 2,8 bis 5,7 |
ACD = Asphaltbetondeckschicht; Mak = Makadam
3.4.2 Bewertung des Ausbauasphaltes nach visueller Ansprache
Aufgrund der Asphaltstruktur und der visuellen Zusammensetzung lasst sich für die
entnommenen Bohrkerne der Straße Glockengarten ein Alter der ursprünglichen Stra-
ßenkonstruktion des hier beprobten Asphaltaufbaus von über 25 Jahren schließen.
Hinsichtlich der vorherrschenden Belastungsklasse Bk1,0 ist die vorhandene Substanz
als signifikant unterdimensioniert und somit als nicht geeignet einzustufen.
Die vorhandene Asphaltbefestigung verfügt über eine Dicke von 4,2 bis 12 cm, über-
wiegend jedoch < 11 cm. Gemäß RStO 12, Tafel 1 sind in Abhängigkeit der Bauweise
(mit FSS, STS oder Verfestigung) 18 cm bzw. 14 cm Gesamtasphaltdicke erforderlich.
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D. Wlecklik, M.Sc.