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Baubeschreibung
Glockengarten
Ausbau (Wittener Str. bis Rombergstr.)
Ausschreibungsteil 5: Stadtwerke Bochum Netz GmbH
Das Tiefbauamt der Stadt Bochum plant den Ausbau der o.g. Straße in Teilbereichen. Bedingt durch diese Baumaßnahme, ist es seitens der Stadtwerke Bochum Netz GmbH erforderlich, elektrische Versorgungsleitungen sowie PVC-Rohre DA 160/125 neu zu legen bzw. den neuen Verhältnissen anzupassen. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch eine neue Anlage ersetzt.
Strom/ Telekommunikation
Im Zuge des Ausbaues ist die Legung von elektrischen Versorgungsleitungen (Mittelspannungs-, Niederspannungs- und Fernmeldekabeln) sowie PVC-Rohren DA 160/125 geplant
Für die Kabellegungen müssen in den Kreuzungsbereichen gemäß Projektplan neue Straßenrohrquerungen, bestehend jeweils aus 2-16 PVC-Rohren DA 160/125 hergestellt werden.
Die Kabelhausanschlüsse sowie Einbindungsstellen sind gemäß des Projektplans herzustellen bzw. zu erneuern und auf die die neuen Kabel umzubinden.
Die Legung der neuen elektrischen Versorgungsleitungen und PVC-Rohre soll in offener Bauweise im Gehweg (Teilabschnitte in der Fahrbahn) durchgeführt werden. Es ist geplant, die genaue Trassenführung zu Beginn der Baumaßnahme/einzelner Abschnitte mit allen Beteiligten abzustimmen. Unter Umständen (je nach Platzverhältnissen) müssen Kabelprovisorien, nach versorgungstechnischer Prüfung, erstellt und wieder zurückgebaut werden.
Genaue Details über Art und Umfang der neu zulegenden Leitungen und PVC-Rohre sowie über die Einbindungspunkte an das jeweils vorhandene Versorgungsnetz ist aus dem beiliegenden Projektplan „NK, MK, FK, BK und PVC- Rohre legen“ zu entnehmen.
Da auch Einbindungen der neuen Leitungen an die vorhandenen Versorgungsnetze außerhalb des eigentlichen Baubereiches erforderlich sind, müssen hier auch Tiefbauarbeiten durchgeführt werden.
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Für die Legung der Versorgungsleitungen ist es zwingend erforderlich, dass größere Grabenlängen (bis zu ca. 250 m) in offener Bauweise vorgehalten werden müssen. Die Vorgaben des Baubeauftragten der Stadtwerke Bochum Netz GmbH sind dabei unbedingt einzuhalten. Nach Möglichkeit sollen die identifizierbaren, außer Betrieb genommenen Kabel ausgebaut werden.
Alle Kabelzieharbeiten sind Bestandteil dieser Ausschreibung! Die BSE Kabelbau wird nicht gesondert vergütet und ist in den ausgeschriebenen Positionen der Kabellegung mit einzupreisen.
Sämtliche Kabelmontagearbeiten werden durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH ausgeführt.
Öffentliche Beleuchtung
Im Zuge der Umgestaltung des Glockengartens müssen 7 Maste mit LPH 6m mit je einer Trilux 9701 Ansatzleuchte demontiert werden. Zusätzlich muss ein Stahlmast LPH 8m mit Doppelausleger und zwei Trilux 9711 Ansatzleuchten demontiert werden.
Für die neue Beleuchtung werden 8 Peitschenmasten mit einer LPH von 8m mit je einer Siteco SL11 mini 3000K mit rückwirkendem Anteil ST1.2P1.0 gestellt. Zusätzlich wird ein Stahlmast 8m LPH mit Doppelausleger und zwei Siteco SL11 mini ST1.2a verbaut.
Im Zuge der Gehwegserneuerung werden ca. 1016m Beleuchtungskabel und 950m Schutzrohr verlegt.
Es sind auch Tiefbauarbeiten außerhalb des eigentlichen Baubereiches durchzuführen. Dies ist mit zu berücksichtigen bzw. einzukalkulieren!
Genaue Details über Art und Umfang der neu zulegenden Leitungen und PVC-Rohre sowie über die Einbindungspunkte an das jeweils vorhandene Versorgungsnetz sind aus dem beiliegenden Projektplan „NK, MK, FK, BK und PVC- Rohre legen“ zu entnehmen.
Sämtliche Arbeiten für die Montage der Beleuchtungsanlage sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung!
Die Kabellegungs.- u. Montagearbeiten für die Herstellung der neuen Beleuchtungsanlage werden durch eine von der Stadtwerke Bochum Netz GmbH beauftragten Firma durchgeführt.
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Allgemein
Die Legung der neuen Versorgungsleitungen ist im Gehwegbereich und Straßenbereich geplant und wird zu Beginn der Baumaßnahme/einzelner Bauabschnitte von allen Beteiligten verifiziert! Alle Tiefbauarbeiten für die Legung der Versorgungsleitungen müssen mit dem Straßenausbau und Kanalbau so koordiniert werden, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Im Bereich von Versorgungsleitungen liegt ein Hochspannungskabel 110 KV, der Westnetz GmbH. Die Genehmigungen/ Arbeitserlaubnis ist vor Beginn der Maßnahme vom AN einzuholen.
Das Führen von Baugeräten darf nur von Fachkräften durchgeführt werden, die eine Ausbildung und Prüfbescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 129 erhalten haben .
Die Arbeiten für die Stadtwerke Bochum Netz GmbH sind in die Bauphasen bzw. Vorgaben der Stadt Bochum (Tiefbauamt) einzuplanen und so auszuführen, dass eine Behinderung des Straßenausbaues ausgeschlossen ist. Zeitliche und technische Belange sind dabei zu berücksichtigen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die erforderlichen Bauzeiten, für die Arbeiten der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, sind in die Bauphasen bzw. in den Bauablauf mit einzukalkulieren! Erforderliche Rücksprachen bezüglich Netzabhängigkeiten können mit den Stadtwerken zur Erstellung eines belastbaren Bauzeitenplans erfolgen, dies muss frühzeitig nach Vergabe und vor Baubeginn seitens AN in die Wege geleitet werden. Eine Koordinierung zwischen den einzelnen Gewerken ist zwingend notwendig und obliegt dem Hauptauftragnehmer (Tiefbau).
Dieses gilt auch für Leitungslegungen bzw. Maßnahmen anderer Versorgungsträger. Stillstandzeiten sind dabei unbedingt zu vermeiden. Außerdem sind entsprechende „Vorlauf- zeiten“ für Montagearbeiten (Montagen Strom) zu berücksichtigen!
Ein paralleles Arbeiten mehrerer Gewerke in einem Baufeld gemäß Rahmenterminplan der Stadt Bochum ist zu berücksichtigen. Sämtliche benötigten Baumaschinen- und geräte sind entsprechend den örtlichen Verhältnissen zu wählen.
Dem Straßenausbau vorauseilende Maßnahmen werden nicht gesondert durch Zulagen vergütet! Sind aus plausiblen Gründen (z.B. Bauablauf) vorauseilende Maßnahmen notwendig, sind diese bei der Kalkulation in der Pos. NR. 0103060010 „vorauseilenden Tiefbau“ zu berücksichtigen und mit einzukalkulieren!
Durch diese Bauweise mögliche auftretende Erschwernisse bei Bodenaushub, Rückbau und Verfüllung sowie der eventuell mögliche Einsatz von „Kleingeräten“ werden ebenfalls nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren!
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Die zeitlichen Abläufe für die Einbindungen, der neuen Leitung an die vorhandenen Versor- gungsnetze, sind ebenfalls zu berücksichtigen und mindestens 2 Wochen vorab, dem Baubeauftragten schriftlich mitzuteilen. Hausanschlüsse können erst auf die neuen Leitungen umgebunden werden, wenn diese auch in Betrieb sind. Deshalb müssen eventuell Montagelöcher über einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Bedingt dadurch sind ggf. „Nachschachtungsarbeiten“ einzelner Montage.- bzw. Kopflöcher erforderlich. Mögliche Auswirkungen auf die Fertigstellung von Oberflächen sind dabei mit einzukalkulieren.
Für die Findung einer geeigneten Leitungstrasse ist ggf. die Herstellung von Probelöchern erforderlich. Die dafür notwendigen Erdarbeiten müssen überwiegend in Handschachtung durchgeführt werden. Dieses ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Die Herstellung aller für die einzelnen Leitungstrassen notwendigen Straßenrohrkreuzungen muss vorab erfolgen. Die Lage muss durch Suchgräben im Gehweg vorab überprüft werden, sodass die neuen Querungen fachgerecht genutzt werden können. Sämtliche Straßenrohrquerungen können, falls technisch möglich, auch mit Straßenrohrquerungen anderer Versorgungsträger gemeinsam hergestellt werden.
Die Schutzmantelumhüllung der Versorgungsleitungen erfolgt mit BMRH Siebsand (Anlage Herne) 0/2 oder Sand natürlicher Herkunft 0/2. Kabel werden nur mit einer 0/2 Körnung umhüllt. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist der Einbau von BMRH Sand zwingend anzustreben. Abweichungen aufgrund von Wetterverhältnissen werden während der Bauausführung mit den Stadtwerken Bochum Netz abgestimmt.
Für die Einbindung der neuen Leitungen an das vorhandene Versorgungsnetz müssen auch Tiefbauarbeiten außerhalb des eigentlichen Baubereiches durchgeführt werden. Dieses ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und mit einzukalkulieren!
Alte Versorgungsleitungen können erst außer Betrieb genommen bzw. ausgebaut werden, wenn die neuen Leitungen gelegt und dementsprechend ein.- bzw. umgebunden sind. Deshalb ist während sämtlichen Tiefbauarbeiten eine ordnungsgemäße Sicherung der in Betrieb befindlichen Versorgungsleitungen zu gewährleisten.
Zeitliche Belange bzw. Abläufe für den Ausbau vorhandener Versorgungleitungen und die damit verbundene Herstellung von Leitungsprovisorien sind zu berücksichtigen.
Da in den meisten Fällen die Gehwegbereiche mit einer Vielzahl von Versorgungsleitungen belegt sind müssen die vorhandenen Leitungen ggf. vorab aufgenommen und gesichert werden. In einigen Bereichen ist es eventuell notwendig Versorgungsleitungen vorab auszubauen. Dafür kann es allerdings erforderlich sein, dass zunächst Leitungen provisorisch gelegt und im Nachgang wieder demontiert werden müssen.
Die örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse im Tiefbau u.a. durch in Betrieb befindliche Leitungen müssen seitens AN berücksichtigt und selbstständig während der Bauausführung betreut werden. Unterstützend werden Mitarbeiter der Stadtwerke die Kontakte zu erforderlichen Schnittstellen weitergeben.
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Planungsänderungen können zu Änderungsbedarf der Stadtwerkeplanung führen. Dies muss seitens AN frühzeitig gemeldet werden, um seitens Stadtwerke erforderliche Schritte in die Wege leiten zu können. Ein zusätzlich erforderliches Umlegen von Leitungen aufgrund von Minderdeckungen oder Überbauung durch die neue Straßenplanung muss den Baubeauftragten der Stadtwerke seitens AN und Stadt Bochum frühzeitig mitgeteilt werden.
Die der Ausschreibung beigefügten „Vorbemerkungen zu den Positionen des ewmr-Standard- Leistungsverzeichnis - Aushub und Verfüllung“ sind unbedingt zu beachten.
Erschwernisse bei der Bauausführung durch das Antreffen von Versorgungsleitungen jeglicher Art und Größe werden gemäß der Position 0102050050 „Fremdleitung quer- u. längsverlaufend“ abgerechnet. Für den Fall, dass Erdarbeiten durch Erschwernisse jeglicher Art in Handschachtung ausgeführt werden, erfolgt keine gesonderte Vergütung der Handschachtung über weitere Positionen. Die Preise für die Erdarbeiten gelten für Hand- und Maschinenschachtung und sind dementsprechend in die Tiefbaupositionen der Massenaufstellung mit einzurechnen. Asphaltschnitte werden nicht besonders vergütet und sind in den Positionen unter 010202…. „Schwarzdecke“ mit einzukalkulieren.
Bei der Durchführung der Tiefbauarbeiten, für die Herstellung der Leitungsgräben und der Montagelöcher, ist mit dem Antreffen von in Betrieb befindlichen Versorgungsleitungen jeder Art und Größe zu rechnen.
Die Herstellung von Montagegruben, Probegräben und Kopflöchern wird mit den Positionen des Leistungsverzeichnisses vergütet.
Notwendige Baustelleneinrichtungen bei der Ausführung von Tiefbauarbeiten jeglicher Art sind in die vorhandenen Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet! Gleiches gilt für die Kabelzugarbeiten! Dieses gilt auch für Tiefbauarbeiten jeglicher Art außerhalb des eigentlichen Straßenausbaues.
Für den Fall, das Positionen im Ausschreibungsteil der Stadtwerke Bochum Netz GmbH fehlen bzw. nicht berücksichtigt wurden, gelten die Positionen aus den jeweils anderen Teilen der Leistungsverzeichnisse.
Das Einmessen der Leitungen/ Kabel erfolgt durch den AG bzw. dessen Beauftragten. Die rechtzeitige Koordination der notwendigen Messtermine am offenen Graben unterliegt dem AN in eigener Verantwortung. Die notwendigen Kontakte werden zu Beginn der Maßnahme mitgeteilt. Bei Nichtbeachtung hat der AN die Kosten für nochmaliges Öffnen des Grabens, sowie die zusätzlich entstandenen Vermessungskosten zu tragen. Die Abrechnung der Vermessung erfolgt durch den AG.
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Außerdem weisen wir darauf hin, dass die beigefügten Projektpläne (inkl. schematische Grabenprofile) für den Ausschreibungsteil der Stadtwerke Bochum Netz GmbH keine Ausführungspläne sind und nur als Kalkulationsgrundlage dienen. Sie stellen lediglich eine schematische Darstellung über Art und Umfang der neu zulegenden Versorgungsleitungen dar. Die genaue Lage der neuen Versorgungsleitungen muss während der Ausführung der Baumaßnahme in der Örtlichkeit festgelegt bzw. mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Abweichungen sind in der Ausführung aufgrund der Vielzahl an Bestandsleitungen und Hindernissen zu erwarten.
Vor Angebotsabgabe kann der Bieter mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Stadtwerke Bochum Netz GmbH einen Ortstermin vereinbaren. Dabei kann sich der Bieter von der Lage der Baustelle und vom Umfang der Arbeiten, für die Stadtwerke Bochum Netz GmbH, an Ort und Stelle informieren, um alle Umstände, die die Preisermittlung beeinflussen rechtzeitig zu erkennen.
Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass er sich vor der Angebotskalkulation über die örtlichen Verhältnisse Kenntnis verschafft hat. Im Zusammenhang mit den vorliegenden Verdingungsunterlagen erkennt er ausdrücklich an, dass für ihn als Fachunternehmen die Leistung als ausreichend und vollständig beschrieben angesehen wird. Der Auftragnehmer kann sich später nicht darauf berufen, dass ihm bei Angebotsabgabe bestimmte Schwierigkeiten nicht bekannt gewesen sind.
Aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten, Bestandsleitungen (aller Versorgungsunternehmen) sowie der auszuführenden Arbeiten entstandenen Mehrkosten werden später nicht vergütet.
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