Bewerbungsbedingungen Sekt-VO.pdf

Störungsdienst, Instandhaltung und Abrufleistungen für Sanitär- und Abwasseranlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 12:34 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen (SektVO) 6 Eigentumsübergang und Schutzrechte für die Abgabe eines Angebotes Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bietern und Verfahrensablauf vorgelegten Unterlagen, Klärungen etc. gehen in das Eigen- tum des AG über. Die Rechte des Bieters an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unbe- Hinweis: rührt. Der Auftraggeber verfährt ab Erreichen des jeweiligen Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für Schwellenwerts für förmliche EU-Vergaben gem. § 106 die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu ver- GWB nach den Vergabebestimmungen der Sektoren- werten, hat er hierauf in seinem Angebot gesondert hinzu- verordnung (SektVO), ohne dass diese Vertragsbestand- weisen. Gleiches gilt, falls der Bieter bei der Angebotsbear- teil wird. beitung etwaige Patent-, Schutz- oder Urheberrechte (auch 1 Begriffsbestimmungen Dritter) verwendet.

7 Projektsprache Bei den in den nachfolgenden Bedingungen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Schriftstücke Form für beide Geschlechter. (Unterlagen, Korrespondenz) sind in deutscher Sprache zu Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind verfassen. Einem Schriftstück/einer Datei, das/die in einer mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen, als auch Bieter- fremden Sprache eingereicht wird, ist grundsätzlich eine gemeinschaften gemeint; mit Auftraggeber (AG) ist die Übersetzung beizufügen, sofern der AG einer Abweichung Flughafen Düsseldorf GmbH als Auftraggeberin/Bauherrin nicht im Einzelfall zustimmt/zugestimmt hat. Soweit es sich gemeint. um fremdsprachige öffentliche Urkunden handeln sollte, 2 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunter- sind der Urkunde beglaubigte oder von einem öffentlich be- stellten oder vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer an- lagen gefertigte Übersetzungen beizufügen. Der AG behält sich al- Die Vergabe der Leistungen erfolgt auf der Grundlage der lerdings vor, auch solche fremdsprachigen Schriftstücke zu dem Bieter überlassenen Vergabeunterlagen, die der Bie- werten, deren Inhalt von den konkret mit der Verfahrens- ter mit Abgabe seines Angebotes als verbindlich anerkennt. durchführung befassten Personen problemlos und vollstän- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bie- dig verstanden werden kann. ters Fehler oder Unklarheiten, so hat der Bieter den AG vor Gespräche während des Verfahrens werden grundsätzlich der Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich hierauf in deutscher Sprache geführt. Der Bieter hat dafür Sorge zu hinzuweisen. tragen, dass Teilnehmer an etwaigen Gesprächen in der 3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Lage sind, deutsch zu sprechen und zu verstehen. Anderen- falls muss auf Verlangen des AG ein Dolmetscher oder Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit die- sonstiger Übersetzer auf Kosten des Bieters gestellt werden. sem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbe- Das Risiko von Übersetzungsfehlern liegt beim Bieter. werbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 8 Angebot 4 Vertraulichkeit der Information 8.1 Soweit in den Vergabeunterlagen Vordrucke vom AG Die Vergabeunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin versandt werden, sind diese Vordrucke für das Ange- enthaltenen Informationen und alle weiteren, vom AG zur bot zu verwenden. In diesen Fällen kann die Verwen- Verfügung gestellten Informationen sind vom Bieter auch dung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften nach Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln, und Kurzfassungen zum Ausschluss des Angebots soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind o- führen. der ohne Mitwirkung des Bieters bekannt werden. Sofern den Vergabeunterlagen Formblätter beigefügt 5 Eigentum an den Vergabeunterlagen sind, hat der Bieter die entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit seinem Angebot abzugeben. Die gegenständlichen Vergabeunterlagen und alle weiteren Die Nichtverwendung der vom AG übersandten Vor- Unterlagen, die dem Bieter ggf. zur Verfügung gestellt wer- drucke bzw. die Nichtabgabe auszufüllender Formblät- den, bleiben Eigentum des AG. ter kann dazu führen, dass das Angebot des Bieters nicht berücksichtigt wird.

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8.2 Das Angebot soll vollständig sein; unvollständige An- oder die Preisermittlung bedeutsam ist. Die örtlichen gebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot Verhältnisse und insbesondere die Einschränkungen soll die geforderten Preise und die in den Vergabeun- auf Grund des Luftsicherheitsbereichs hat der Bieter terlagen geforderten Erklärungen und Angaben ent- bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Bei et- halten. Alle Änderungen des Bieters an seinen Eintra- waigen Fragen kann sich der Bieter an die in der Auf- gungen müssen zweifelsfrei sein; Eintragungen müs- forderung zur Abgabe eines Angebotes bezeichnete sen dokumentenecht sein. Stelle wenden. Eventuelle Mehrkosten aufgrund von Änderungen und Streichungen oder Zusätze an den Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse können nicht Vergabeunterlagen können zum Ausschluss des An- geltend gemacht werden. gebotes führen. 8.5 Mit der Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter, 8.3 Alle Preise sind ausschließlich in der Währungseinheit dass er die Vergabeunterlagen einer vollständigen Euro und Euro-Cent anzugeben. Prüfung unterzogen hat und dass er die zu erbringen- Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrech- den Leistungen sowie die damit verbundenen Kosten nungssätze etc.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. mit der erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung Der Bieter bestätigt im Übrigen, dass Irrtümer oder des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebo- Fehleinschätzungen einen Teil seines Unternehmerri- tes hinzuzufügen. sikos bilden und zu seinen Lasten gehen. Die im Leistungsverzeichnis, Preisblatt o.ä. eingetra- 8.6 Das Angebot ist, soweit nicht in der Bekanntmachung genen Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind Fest- zum Vergabeverfahren etwas abweichendes bestimmt preise für die gesamte Dauer der Vertragsausführung, worden sein sollte, elektronisch in dem vom AG vorge- soweit nicht in den Besonderen Vertragsbedingungen gebenen Format über die vom AG bezeichneten Wege etwas anderes vereinbart ist. Mit solchen Festpreisen an den AG zu übermitteln. Soweit nichts Abweichen- sind alle Entschädigungen für Witterungsunbilden, des in der Auftragsbekanntmachung bestimmt wurde, Krankheits- und Urlaubstage sowie Auslösung, Wege- gilt Folgendes: alle Angebotsdateien sind vom Bieter in , Fahr- und Werkzeuggelder, ferner Erhöhungen von den üblichen und verbreiteten Dateiformaten .pdf oder Steuern (ausgenommen Umsatzsteuer), Abgaben, öf- .xls/.xlsx, elektronisch einzureichen. Die Dokumente, fentlichen Tarifen, Gebühren, Baustoffpreisen oder die nach ihrem jeweiligen Inhalt vom Bieter jeweils un- Erhöhungen aus sonstigem Grund abgegolten. terzeichnet werden sollen, sind dafür vom Bieter in der Mit Abgabe eines Pauschalangebotes versichert der ausgefüllten Form auszudrucken, im Original zu unter- Bieter, dass er alle Maße und Mengen anhand von zeichnen, mit der Unterschrift einzuscannen oder in vorliegenden Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Textform als .pdf-Datei elektronisch über den vorgege- Massenberechnungen, Bauzeichnungen etc. über- ben Weg zu übermitteln. Besondere Anforderungen an prüft und sie als ausreichend befunden hat. Der Bieter elektronische Signaturen oder Siegel sind nur zu befol- kann sich später nicht darauf berufen, dass Irrtümer gen, soweit entsprechende Anforderungen durch den oder Fehler in den vorgenannten Unterlagen vorliegen AG im Einzelfall z.B. in der Auftragsbekanntmachung oder auch einzelne Arbeiten und Lieferungen, die zur ausdrücklich gestellt werden sollten. vollen Erfüllung der Auftragserteilung gehören, nicht Das Angebot ist dabei in deutscher Sprache und den besonders aufgeführt sind. Vorgaben der Vergabeunterlagen entsprechend aus- Sofern in einem vom AG übersandten Leistungsver- gefüllt abzufassen. zeichnis eigens Stellen vorgesehen sind, in welche Angebote, die den vorgenannten Anforderungen nicht Preise, die Aufgliederung der angebotenen Preise, die gerecht werden, können ausgeschlossen werden. Einzelsummen und die Seitensummen einzutragen sind, hat der Bieter die entsprechenden Eintragungen 8.7 Das Angebot muss zwingend innerhalb der Angebots- vorzunehmen. frist beim AG eingegangen sein. Nach Ablauf der An- Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Po- gebotsfrist eingegangene Angebote werden nicht mehr sition) nicht im Ergebnis der Multiplikation von Men- berücksichtigt. genansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis 8.8 Der Bieter ist auf besonderes Verlangen des AG ver- maßgebend. pflichtet, bereits mit der Übergabe seines Angebotes 8.4 Der Bewerber ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines eine Preisermittlung (Kalkulation) zu übermitteln. Die Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu unter- Preisermittlung (Kalkulation) muss dabei in einer sol- richten, sofern dies für die Ausführung der Leistung chen Qualität vorliegen, dass jeder Preis im Einzelnen

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preislich nachvollziehbar bewertet ist. Kommt der Bie- Nebenangebote, die den vorstehenden Bewerbungs- ter dem Verlangen des AG zur Übermittlung einer Kal- bedingungen (Ziff. 10.1 und 10.2) nicht entsprechen, kulation nicht nach, so kann das Angebot unberück- von der Wertung auszuschließen. sichtigt bleiben. 11 Bedarfspositionen (Eventualpositionen) 9 Angebote mit abweichenden technischen Spezifi- Sofern der AG in seinem Leistungsverzeichnis Bedarfsposi- kationen tionen (Eventualpositionen) aufführt, darf der für diese Posi- 9.1 Eine Leistung, die von den vorgegebenen techni- tionen vom Bieter in Ansatz gebrachte Betrag nicht in die schen Spezifikationen abweicht, darf angeboten wer- Angebotsendsumme einfließen. Insoweit sind für den Fall, den, wenn Nebenangebote zugelassen sind und dass im Leistungsverzeichnis Einheitspreise abgefordert wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug werden, lediglich die Einheitspreise für die Bedarfspositio- auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglich- nen (Eventualpositionen) anzugeben, während die Spalte keit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Ange- für den Positionspreis (Gesamtbetrag der Bedarfsposition) bot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist nicht auszufüllen, sondern zu sperren ist. mit den Angeboten nachzuweisen. Im Übrigen muss der Bieter bei der Ermittlung des Einheits- preises oder des Pauschalpreises die Unsicherheit der Auf- 9.2 Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine tragserteilung der ausgeschriebenen Bedarfspositionen Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zu- (Eventualpositionen) und die entsprechenden Auswirkun- satz „oder gleichwertig“ bzw. „oder gleichwertiger Art“ gen auf die Bauauftragsrechnung kalkulatorisch berücksich- verwendet worden, und fehlt die für das Angebot ge- tigen. forderte Bieterangabe, so ist das in der Leistungsbe- Bei der Wertung der Angebote durch den AG bleiben Be- schreibung genannte Fabrikat Vertragsinhalt, wenn darfspositionen (Eventualpositionen) bei der Ermittlung des der Bieter von der ihm angebotenen Auswahlmöglich- Angebotspreises unberücksichtigt, sofern nicht zuvor etwas keit keinen Gebrauch gemacht hat. anderes im Einzelfall festgelegt wird. 10 Änderungsvorschläge oder Nebenangebote 12 Preisnachlässe 10.1 Soweit in der Bekanntmachung Änderungsvorschläge Ein Preisnachlass ohne Bedingungen ist unter eindeutiger / Nebenangebote zugelassen wurden und sonst Darlegung der Berechnungsweise zu erklären. nichts anders bestimmt wurde, sind Änderungsvor- Ein Preisnachlass unter Bedingungen ist ausführlich zu er- schläge oder Nebenangebote nur in Verbindung mit klären. einem Hauptangebot zugelassen. Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen 13 Bietergemeinschaften auf besonderer Anlage und getrennt vom Hauptange- Bietergemeinschaften haben spätestens mit ihrem Angebot bot eingereicht werden. Sie müssen als solche deut- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene lich gekennzeichnet sein. Erklärung abzugeben, Die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftrags- eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, wobei die fall erklärt ist, Gliederung des Leistungsverzeichnisses – soweit
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durch- möglich – beizubehalten ist. Die Änderungsvor- führung des Vertrages gegenüber dem AG bevollmächtig- schläge oder Nebenangebote müssen alle Leistungen ter Vertreter bezeichnet ist, umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
  • in der erklärt wird, dass der benannte bevollmächtigte Ver- Leistung erforderlich sind. Etwaige Genehmigungen treter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich zur Durchführung eines Nebenangebotes/Änderungs- vertritt, vorschlags hat der Bieter kostenfrei zu erbringen. Auf
  • in der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder Verlangen hat der Bieter die Gleichwertigkeit der Ne- für sämtliche vertragliche Verpflichtungen zugesagt ist, benangebote / Änderungsvorschläge auf eigene Kos-
  • in der eine Konto-Nr. bei einem näher bezeichneten Kre- ten nachzuweisen. ditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des 10.2 Die Anzahl von Nebenangeboten oder Änderungsvor- AG mit befreiender Wirkung für alle an der Bietergemein- schlägen pro Bieter soll maximal drei nicht überschrei- schaft Beteiligten geleistet werden können. ten. Der Bieter hat insoweit den entsprechenden Vordruck, der 10.3 Der AG behält sich vor, Änderungsvorschläge oder die vorgenannten Erklärungsinhalte aufweist und den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu verwenden und seinem

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der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Ange- Angebotsschreiben beizufügen, sofern er eine solche voll- ständige Erklärung nicht bereits freiwillig mit seiner Bewer- bote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für den AG ab- bung abgegeben haben sollte. gezeichnet haben, dass mehrere Verhandlungsrunden nicht sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als endgül- 14 Bevorzugte Bewerber tige Angebote gefordert werden. Ansonsten werden die Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt wer- überarbeiteten Angebote als Zwischenangebote gefordert den wollen, müssen dies in der Angebotserklärung ange- und bewertet. ben. Auf Verlangen ist unverzüglich der Nachweis zu er- Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote bringen, dass die Voraussetzungen für die Berücksichti- wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhand- gung als „Bevorzugter Bewerber“ erfüllt werden. Bieterge- meinschaften haben außerdem den auf beteiligte Bevor- lungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlun- zugte Bewerber entfallenden Anteil am Gesamtangebot gen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der nachzuweisen. Zwischenangebote entsprechend den Zuschlagskriterien in 15 Nachunternehmer die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen des Zwi- schenangebots berücksichtigt werden. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunter- Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere nehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verblie- Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführen- benen Bieter ggfls. ein oder mehrere weitere Zwischenan- den Leistungen angeben und die vorgesehenen Nachun- ternehmer benennen. Soweit mehr als 20 % der Leistung gebote einzureichen ist. von einem/mehreren Nachunternehmer(n) ausgeführt wer- Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Grobori- den sollen, hat der Bieter darauf gesondert hinzuweisen. entierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. 16 Vom Bieter unaufgefordert beigefügte Unterlagen Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vor- heriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, so- Vom Bieter unaufgefordert dem Angebot beigefügte Unter- weit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürch- lagen, die keinem Nachweis zugeordnet werden können, ten ist. werden bei der Bewertung der Angebote nicht berücksich- tigt. 19 Aufhebung des Vergabeverfahrens 17 Kosten Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Verga- Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird beverfahren ohne Zuschlagserteilung ganz oder teilweise zu eine Entschädigung nicht gewährt beenden bzw. aufzuheben, wenn es ganz oder teilweise

kein wirtschaftliches Ergebnis hat, weil z.B. das Budget für 18 Verfahrensablauf die zu vergebenden Leistungen überschritten wird. Bei der Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die fristge- Budgetfestlegung sind mögliche und erforderliche Kosten- recht eingegangenen Angebote werden zunächst einer for- einsparungen berücksichtigt worden. Entsprechendes gilt mellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. für den Fall, dass die Finanzierung aus unvorhergesehenen Der AG behält sich vor, nach Auswertung den Bietern Gründen nachträglich scheitern sollte. Weitere zulässige schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Auf- Aufhebungsgründe werden durch diese Regelung nicht aus- klärung des Angebotsinhalts zu stellen. geschlossen. Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot

abgegeben haben, ist im Rahmen von Verhandlungsver- 20 Mitteilungen über das Ausschreibungsergebnis fahren bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in Sofern die Leistung förmlich ausgeschrieben wurde, wird der der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich AG die Bieter entsprechend § 134 GWB vor Auftragsertei- aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtlicher und lung über die Gründe der Nichtberücksichtigung ihres Ange- auch kaufmännischer Art erörtert werden. Der AG behält botes, über den Namen des Bieters, dem der Auftrag erteilt sich jedoch einen unmittelbaren Zuschlag auch auf die ers- werden soll sowie über den frühesten Zeitpunkt des Ver- ten „indikativen“ Angebote ausdrücklich vor. tragsschlusses informieren. Die Bieter werden in der Regel – sofern nicht sofort auf die 21 Rügepflichten der Bieter, Nachprüfungsverfahren Erstangebote zugeschlagen wird – aufgefordert, auf Grund Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf

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Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 Abs.3 GWB unzulässig ist, soweit

21.1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß ge- gen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs- antrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in- nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

21.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf- traggeber gerügt werden,

21.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

21.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittei- lung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol- len, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Un- wirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

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