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Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller
Toilettenanlagen
Eignungs- und Zuschlagskriterien
1. Eignung zur Berufsausübung
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen: I. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. II. Bestätigung, dass eine Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder vergleichbarem Register vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert. III. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB sowie betreffend Russlandbezug. IV. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Anstelle eines aktuellen Nachweises wird auch eine (bis auf die Prämienzahlung) ohne weitere Bedingungen ausgestellte Bescheinigung einer Versicherung/Versicherungsmaklers akzeptiert, dass die entsprechenden Deckungssummen für den Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Bewerber bereits mit Abgabe der Bewerbung unwiderruflich, für den Fall der Auftragserteilung für die entsprechenden Deckungssummen zu sorgen (wesentliche Vertragspflicht). b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens 750.000 EUR netto jährlich im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz kann bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
c) Es sind mindestens drei Referenzen über ordnungsgemäß erbrachte oder noch laufende vergleichbare Dienstleistungen nachzuweisen. Als vergleichbar gelten technische Instandhaltungs-, Wartungs-, Reparatur-, Entstörungs- und Kleininstandsetzungsleistungen im Bereich der Sanitär-, Heizungs-, Klima- oder Versorgungstechnik (SHK). Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags muss die Referenzleistung seit mindestens 12 Monaten vertragsgemäß erbracht worden sein bzw. bei laufenden Verträgen seit mindestens 12 Monaten bestehen. • Durchführung von Wartungs-, Reparatur-, Austausch-, Instandsetzungs- und Entstörungsleistungen. • Leistungserbringung im laufenden Betrieb. • Die Leistungen wurden durch qualifizierte Fachkräfte des SHK-Handwerks oder vergleichbarer Fachrichtungen erbracht.
Die Referenzen dürfen für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht worden sein. Als vergleichbare Referenzobjekte gelten insbesondere Flughäfen, Industrieanlagen, Produktionsstätten, Messe- und Veranstaltungsstätten, Krankenhäuser, Universitäten, Logistikzentren sowie sonstige Liegenschaften mit vergleichbaren Anforderungen an Betriebssicherheit und Verfügbarkeit. Die Referenz muss nicht ausschließlich Sanitärleistungen umfassen. Vergleichbare Leistungen aus dem Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA), insbesondere der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Versorgungstechnik, sind zulässig.
Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Bezeichnung und kurze Beschreibung der Leistung, • Leistungszeitraum, • Art und Umfang der erbrachten Leistungen, • Anzahl der eingesetzten Fachkräfte • Auftraggeber
Bei einer noch laufenden Referenz wird der bis zum Ablauf der Angebotsfrist ordnungsgemäß erbrachte Leistungsteil berücksichtigt. Bei einer Bietergemeinschaft können die Referenzen durch eines oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
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2. Zuschlagskriterien
Die Zuschlagswertung erfolgt für jedes Los gesondert. Die jeweils anzuwendenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus den nachfolgenden losbezogenen Regelungen.
Los 1
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilt. Der Preis wird mit 60 % und die Qualität mit insgesamt 40 % gewichtet.
Die qualitative Wertung erfolgt anhand der nachfolgend beschriebenen auftragsbezogenen Konzepte und ihrer Unterkriterien.
Die Untergliederung dient der transparenten Darstellung der für die Wertung maßgeblichen Inhalte. Eine pauschale Gesamtbewertung der Konzepte findet nicht statt. Jedes Unterkriterium wird gesondert bewertet und entsprechend seiner Gewichtung in die Gesamtwertung übernommen.
Die Preiswertung erfolgt auf Grundlage des im vollständig ausgefüllten Preisblatt für Los 1 ausgewiesenen Netto-Gesamtwertungspreises für die vierjährige Grundvertragslaufzeit.
Von insgesamt 100 möglichen Gesamtpunkten entfallen maximal 60 Punkte auf den Preis. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Netto- Gesamtwertungspreis erhält 60 Preispunkte. Die Preispunkte der übrigen Angebote werden nach folgender Formel berechnet:
𝐵𝑒𝑠𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = 𝑥 60 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠
Die Qualitätswertung erfolgt mit maximal 40 Punkten gemäß den nachfolgend beschriebenen Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt.
Ein gegenüber dem niedrigsten wertbaren Angebot doppelt so hoher Netto-Gesamtwertungspreis führt zu einer halbierten Punktzahl. Die Berechnung erfolgt für jedes Los gesondert. Die ermittelten Preispunkte werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
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| Zuschlagskriterium | Gewichtung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Preis | 60 % | ||||
| Personal-, Einsatz- und Verfügbarkeitskonzept | 15 % | ||||
| Entstörungs- und Technologiekonzept | 15 % | ||||
| Qualitätssicherungs- und Verbesserungskonzept | 10 % | ||||
| Gesamt | 100 % |
Los 2
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgebliches Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis. Die Wertung erfolgt zu 100 % auf Grundlage des im vollständig ausgefüllten Preisblatts für Los 2 ausgewiesenen Netto-Gesamtwertungspreises für die vierjährige Grundvertragslaufzeit.
Den Zuschlag erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtwertungspreis.
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Allgemeine Anforderungen an die Konzepte
• Die Konzepte müssen konkret auf die ausgeschriebenen Leistungen, den Anlagenbestand und die betrieblichen Rahmenbedingungen am Flughafen Düsseldorf bezogen sein. • Reine Unternehmensdarstellungen, allgemeine Aussagen, Referenzen oder die bloße Wiedergabe des Leistungsverzeichnisses werden nicht positiv bewertet. • Die Darstellungen müssen erkennen lassen, wer welche Maßnahme wann, womit und in welcher organisatorischen Verantwortung umsetzt. • Angekündigte Maßnahmen müssen realistisch, widerspruchsfrei, überprüfbar und mit dem Preisangebot vereinbar sein. • Die Konzepte müssen die jeweils angebotenen technischen, organisatorischen, personellen oder digitalen Maßnahmen nachvollziehbar beschreiben. Soweit Verbesserungen oder zusätzliche qualitative Leistungen angeboten werden, sind diese konkret hinsichtlich Einsatzbereich, Nutzen, Voraussetzungen, Verantwortlichkeiten und erwarteter Wirkung darzustellen. • Die Darstellungen müssen erkennen lassen, nach welchen fachlichen und organisatorischen Kriterien Maßnahmen ausgewählt, umgesetzt, überprüft und kontinuierlich verbessert werden.
Die Konzeptkriterien stellen Mindestqualitätsanforderungen im Rahmen der Angebotswertung dar. Das Erreichen der Mindestqualität ist zwingende Voraussetzung für die weitere Berücksichtigung des Angebots. Wird in mindestens einem Konzeptkriterium die Bewertungsstufe „mangelhaft“ oder „ungenügend“ vergeben, gilt die Mindestqualitätsanforderung als nicht erfüllt. Das Angebot wird in diesem Fall von der weiteren Wertung ausgeschlossen und nicht für den Zuschlag berücksichtigt.
Eine Abweichung von Mindestanforderungen oder sonstigen verbindlichen Vorgaben der Vergabeunterlagen ist nicht zulässig.
Soweit der Bieter über Mindestanforderungen hinausgehende oder qualitativ konkretisierende Leistungen anbietet, müssen diese eindeutig beschrieben und ohne gesonderte Vergütung im angebotenen Leistungsumfang enthalten sein.
Zur besseren Vergleichbarkeit der Angebote wird empfohlen, den Umfang des Konzepts auf maximal 6 DIN-A4-Seiten einschließlich Tabellen und Abbildungen zu begrenzen. Die Schriftgröße sollte mindestens 10 pt betragen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis werden hierbei nicht mitgezählt.
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4. Personal-, Einsatz- und Verfügbarkeitskonzept (15 %)
Ziel der Wertung: die zuverlässige, durchgängige und belastbare personelle Abdeckung der Leistungen 1 bis 3 einschließlich Parallelereignissen, Ausfällen und Spitzenlasten.
Vom Bieter einzureichende Darstellung
Der Bieter beschreibt anhand eines belastbaren Personaleinsatz- und Organisationsmodells, wie er die vertraglich geschuldete Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit sicherstellt. Darzustellen sind insbesondere Rollen, Qualifikationsmix, Schicht- und Bereitschaftsorganisation, Vertretungswege, verfügbare Reserven, Eskalationsstufen sowie das Vorgehen bei mehreren zeitgleichen Ereignissen. Für die Anlaufphase ist ein Termin- und Maßnahmenplan vorzulegen.
Unterkriterien und Gewichtung
| Nr. | Unterkriterium | Gewichtung | Bewertungsrelevanter Inhalt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Regelbesetzung und leistungsbezogene Einsatzorganisation | 6 % | Konkrete Zuordnung von Fachkräften und Hilfskräften zu den Leistungen 1 und 2 einschließlich Darstellung von Schnittstellen, Verantwortlichkeiten, Vertretungsregelungen, Übergaben und Dispositionsabläufen. Die im Personalkonzept dargestellte Personalstärke wird Vertragsbestandteil. Bewertet werden die Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit und qualitative Ausgestaltung der Personalvorhaltung über die im Leistungsverzeichnis geforderten Mindestanforderungen hinaus. Eine höhere Bewertung erfolgt insbesondere bei einer dauerhaft höheren Besetzung qualifizierter Fachkräfte je Schicht sowie bei nachvollziehbaren Vertretungs- und Eskalationskonzepten. | ||||||||
| 3.2 | Ausfall-, Vertretungs- und Bereitschaftsorganisation | 3 % | Belastbares Vorgehen bei Krankheit, Urlaub, kurzfristigem Ausfall sowie außerhalb der Anwesenheitszeiten; verfügbare Reserve, Aktivierung und Eskalation. | ||||||||
| 3.3 | Bewältigung paralleler Störungen und Spitzenlasten | 3 % | Auftragsbezogenes Priorisierungs-, Nachsteuerungs- und Verstärkungskonzept bei gleichzeitig auftretenden Störungen, erhöhtem Passagieraufkommen sowie Nacht- und Wochenendarbeiten. |
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| Nr. | Unterkriterium | Gewichtung | Bewertungsrelevanter Inhalt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.4 | Anlauf- und Übergangskonzept | 3 % | Maßnahmen bis zum Leistungsbeginn, insbesondere Personalaufbau, Sicherheitsüberprüfungen, Ausweise, Schulungen, Orts- und Anlagenkenntnis, Lager- und Fahrzeugorganisation sowie störungsfreier Übergang. |
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5. Entstörungs- und Technologiekonzept (15 %)
Ziel der Wertung: die schnelle, wirksame, anlagenschonende und nachhaltige Beseitigung von Störungen an abwassertechnischen Anlagen.
Vom Bieter einzureichende Darstellung
Der Bieter beschreibt sein technisches und organisatorisches Vorgehen für typische und schwierige Entstörungsfälle. Die Darstellung muss erkennen lassen, nach welchen Kriterien das jeweils geeignete zulässige Verfahren ausgewählt wird, wie der Entstörungserfolg geprüft wird und wie Wiederholungsstörungen reduziert werden. Zusätzlich sind angebotene technologische oder digitale Verbesserungen konkret mit Einsatzfall, Nutzen, Voraussetzungen und messbarer Wirkung darzustellen. Chemische Rohrreiniger, Pumpfix und Saugglocken sind ausgeschlossen.
Unterkriterien und Gewichtung
| Nr. | Unterkriterium | Gewichtung | Bewertungsrelevanter Inhalt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.1 | Methodenauswahl und technisches Vorgehen bei Leistung 1, 2 und 3 | 6 % | Situationsbezogene Auswahl und Abfolge zulässiger mechanischer Verfahren; eingesetzte Geräte, Werkzeuge und Aufsätze; Schutz von Anlagen, Oberflächen und Publikumsbereichen; Erfolgskontrolle. | ||||||||
| 4.2 | Diagnostik, Ursachenanalyse und Vermeidung von Wiederholungsstörungen bei Leistungen 1, 2 und 3 | 5 % | Einsatz und Auswertung von Kamerabefahrung oder vergleichbarer Diagnostik; nachvollziehbare Ursachenklassifikation; Ableitung konkreter Folgemaßnahmen und Umgang mit wiederkehrenden Störungen. | ||||||||
| 4.3 | Ablaufsteuerung im konkreten Störungsfall | 4 % | Durchgängiger Prozess von Meldung und Priorisierung über Absicherung, Diagnose und Entstörung bis Funktionskontrolle, Sauberkeit, Dokumentation und Rückmeldung. |
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6. Qualitätssicherungs- und Verbesserungskonzept (10 %)
Ziel der Wertung: die dauerhaft gleichbleibende Leistungsqualität sowie die systematische, datenbasierte Verbesserung der Leistung während der Vertragslaufzeit.
Vom Bieter einzureichende Darstellung
Der Bieter beschreibt, wie er die Qualität der Leistungserbringung prüft, dokumentiert und während der Vertragslaufzeit verbessert. Die Darstellung muss konkrete Verantwortlichkeiten, Prüfroutinen, Kennzahlen, Berichtswege, Korrekturmaßnahmen und Verbesserungszyklen enthalten. Die bloße Erfüllung der im Leistungsverzeichnis geforderten Dokumentationspflichten wird nicht zusätzlich bewertet; positiv bewertet werden deren qualitative Ausgestaltung, Plausibilisierung, Auswertung und Nutzung zur Leistungsverbesserung.
Unterkriterien und Gewichtung
| Nr. | Unterkriterium | Gewichtung | Bewertungsrelevanter Inhalt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.1 | Operative Qualitätssicherung und interne Kontrollen | 4 % | Verantwortlichkeiten, Prüf- und Freigabeschritte, Stichproben, Umgang mit Abweichungen sowie Sicherstellung vollständiger und plausibler Leistungsnachweise. | ||||||||
| 5.2 | Mängel-, Reklamations- und Ursachenmanagement | 3 % | Strukturierter Prozess zur Erfassung, Ursachenanalyse, Korrektur und Wirksamkeitskontrolle einschließlich Eskalation und Rückmeldung an den Auftraggeber. | ||||||||
| 5.3 | Kontinuierliche Verbesserung und Wissenstransfer | 3 % | Regelmäßige Verbesserungszyklen, konkrete Optimierungsvorschläge, Lessons Learned, Schulungsableitung und Nachverfolgung vereinbarter Maßnahmen. |
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7. Einheitliche Bewertungsmethode für sämtliche Unterkriterien
Jedes Unterkriterium wird anhand der nachfolgenden Bewertungsstufen mit 0 bis 5 Bewertungspunkten bewertet. Zwischenwerte sind nicht vorgesehen. Entscheidend ist der Erfüllungsgrad bezogen auf den jeweils beschriebenen bewertungsrelevanten Inhalt.
| Bewertungspunkte | Erfüllungsgrad | Beschreibung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5 | Sehr gut | Die Darstellung ist vollständig, außergewöhnlich schlüssig, konkret, auftragsbezogen und unmittelbar umsetzbar. Sie enthält belastbare, überprüfbare Maßnahmen und bietet einen deutlich erkennbaren qualitativen Mehrwert bei sehr geringem Umsetzungsrisiko. | ||||||
| 4 | Gut | Die Darstellung ist weitgehend vollständig, schlüssig, konkret und auftragsbezogen. Sie enthält überwiegend belastbare und überprüfbare Maßnahmen sowie einen erkennbaren qualitativen Mehrwert. Nur geringfügige Schwächen bleiben. | ||||||
| 3 | Befriedigend | Die Darstellung ist im Wesentlichen schlüssig und auftragsbezogen. Die Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet und umsetzbar, bleiben jedoch teilweise allgemein, lückenhaft oder nur eingeschränkt überprüfbar. | ||||||
| 2 | Ausreichend | Die Darstellung ist nur teilweise schlüssig oder konkret. Wesentliche Aspekte bleiben unklar, wenig belastbar oder mit erkennbaren Umsetzungsrisiken behaftet. Ein qualitativer Mehrwert ist nur gering erkennbar. | ||||||
| 1 | Mangelhaft | Die Darstellung weist erhebliche Lücken, Widersprüche oder geringe Auftragsbezogenheit auf. Die Umsetzbarkeit ist zweifelhaft; ein qualitativer Mehrwert ist kaum erkennbar. | ||||||
| 0 | Ungenügend / nicht wertbar | Keine Darstellung oder die Darstellung ist inhaltlich nicht verwertbar, nicht auftragsbezogen, widerspricht verbindlichen Vorgaben oder lässt keine geeignete Umsetzung erkennen. |
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8. Berechnung der Qualitätspunkte
Für jedes Unterkriterium werden die vergebenen Bewertungspunkte wie folgt in gewichtete Prozentpunkte umgerechnet: Gewichtete Punkte = (erreichte Bewertungspunkte / 5) × Gewichtung des Unterkriteriums Beispiel: Für ein mit 4 % gewichtetes Unterkriterium werden 4 von 5 Bewertungspunkten vergeben. Daraus ergeben sich (4 / 5) × 4 = 3,2 Qualitätspunkte. Die gewichteten Punkte sämtlicher Unterkriterien werden addiert. Maximal können 40 Qualitätspunkte erreicht werden. Der Preis wird entsprechend der in den Vergabeunterlagen gesondert festgelegten Preiswertungsformel mit maximal 60 Punkten bewertet. Gesamtwertung = Preispunkte + Qualitätspunkte.
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9. Wertungsmatrix
| Nr. | Unterkriterium | Gewichtung | Bewertungspunkte | Gewichtete Punkte | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Regelbesetzung und Einsatzorganisation | 6 % | 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 | |||||||||||
| 3.2 | Ausfall-, Vertretungs- und Bereitschaftsorganisation | 3 % | 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 | |||||||||||
| 3.3 | Parallele Störungen und Spitzenlasten | 3 % | 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 | |||||||||||
| 3.4 | Anlauf- und Übergangskonzept | 3 % | 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 | |||||||||||
| 4.1 | Methodenauswahl und technisches Vorgehen | 6 % | 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 | |||||||||||
| 4.2 | Diagnostik und Ursachenanalyse | 5 % | 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 | |||||||||||
| 4.3 | Ablaufsteuerung im Störungsfall | 4 % | 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 | |||||||||||
| 5.1 | Operative Qualitätssicherung | 4 % | 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 | |||||||||||
| 5.2 | Mängel- und Ursachenmanagement | 3 % | 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 | |||||||||||
| 5.3 | Kontinuierliche Verbesserung | 3 % | 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 | |||||||||||
| Summe Qualität | 40 % |
10. Verbindlichkeit der Konzepte
Die vom Bieter mit dem finalen Angebot eingereichten und im Rahmen der Wertung berücksichtigten Konzepte sowie sämtliche darin enthaltenen Leistungs-, Organisations-, Personal-, Qualitäts- und Verbesserungszusagen werden im Auftragsfall verbindlicher Bestandteil des Vertrages, soweit sie den Vergabeunterlagen nicht widersprechen. Bei Widersprüchen gehen die Mindestanforderungen und sonstigen verbindlichen Vorgaben der Vergabeunterlagen vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zugesagten Maßnahmen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Auftraggebers deren Umsetzung nachzuweisen. Änderungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig und dürfen das im Angebot zugesagte Qualitätsniveau nicht unterschreiten. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bei Schlecht- oder Nichterfüllung bleiben unberührt.
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