LV_Entstopfungen_V21.pdf

Störungsdienst, Instandhaltung und Abrufleistungen für Sanitär- und Abwasseranlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 12:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

LEISTUNGSVERZEICHNIS

Störungsbeseitigung und Betrieb sanitärtechnischer Anlagen

Auftraggeber: Flughafen Düsseldorf GmbH

Standort: Flughafen Düsseldorf

1

[Seite 2]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

Inhalt

  1. Allgemeine Projektbeschreibung ................................................................................................... 3

  2. Gegenstand der Ausschreibung...................................................................................................... 3

  3. Anlagenbestand Versorgungstechnik ............................................................................................ 5

  4. Zahlungsbedingungen ..................................................................................................................... 5

  5. Vertragslaufzeit, Preisangaben und Preisanpassungen ................................................................ 5

  6. Servicezeiten und Techniker-Ankunftszeiten vor Ort ................................................................... 6

  7. spezifische Leistungsbeschreibungen .......................................................................................... 12

7.1 Leistungsbeschreibung Leistung 1 Entstopfungsdienst abwassertechnische Anlagen ..... 12

7.1.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung Entstopfungsdienst ............................................... 12

7.1.2 Leistungsumfang ............................................................................................................. 12

7.1.3 Verschleißmaterialien ..................................................................................................... 13

7.1.4 Nicht zulässige Verfahren ............................................................................................... 13

7.1.5 Erfolgsdefinition .............................................................................................................. 13

7.1.6 Vergütung – Preisblatt Leistung 1 .................................................................................. 13

7.2 Leistungsbeschreibung Leistung 2 Störungsbeseitigung, Kontrolle und Instandhaltung WC-Anlagen ...................................................................................................................................... 14

7.2.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung ................................................................................ 14

7.2.2 Regelmäßige Begehungen .............................................................................................. 14

7.2.3 Prüfumfang der Begehungen .......................................................................................... 14

7.2.4 Kleinstörungen ................................................................................................................ 15

7.2.5 Materialvorhaltung Leistung 2 ....................................................................................... 16

7.2.6 Dokumentation der Störungsbeseitigung ...................................................................... 16

7.2.7 Materialzuschlagsposition .............................................................................................. 17

7.2.8 Vergütung – Preisblatt Leistung 2 .................................................................................. 17

7.3 Leistungsbeschreibung Leistung 3 Sanitär, Abwasser und Kleinstinstandhaltung sowie Hausmeisterdienst ............................................................................................................................ 17

7.3.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung ................................................................................ 17

7.3.2 Leistungsumfang ............................................................................................................. 19

7.3.3 Stundenverrechnungssätze, Mehrarbeit und Zuschläge ............................................... 19

7.3.4 Materialzuschlagsposition .............................................................................................. 20

  1. Vertragsstrafen / Malus-Regelung für die Leistungen 1 und 2 ................................................... 21

8.1 Vertragsstrafen-Regelung Leistung 1 Entstopfungsdienst abwassertechnische Anlagen 21

8.1.1 Überschreitung der Reaktionszeit ...................................................................................... 21

8.1.2 Überschreitung der maximalen Entstörzeit ....................................................................... 21

2

[Seite 3]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

8.1.3 Nicht ordnungsgemäße Entstörung .................................................................................... 22

8.1.4 Verwendung unzulässiger Verfahren ................................................................................. 22

8.1.5 Wiederholungsstörungen ................................................................................................... 22

8.1.6 Nicht erfolgte Gefahrenabwehr .......................................................................................... 22

8.1.7 Verfügbarkeit der Leistungen ............................................................................................. 23

8.1.8 Nichteinhaltung Personaleinsatzplan ................................................................................. 23

8.2 Vertragsstrafen-Regelung Leistung 2 Betrieb und Kontrolle der WC-Anlagen ................. 23

8.2.1 Nicht durchgeführte Begehungen .................................................................................. 23

8.2.2 Unvollständig oder fehlende Dokumentation ............................................................... 23

8.2.3 Fehlende Materialverfügbarkeit .................................................................................... 23

8.3 Höchstgrenzen der Vertragsstrafen .................................................................................... 24

  1. Allgemeine Projektbeschreibung

Die Flughafen Düsseldorf GmbH betreibt am Standort Düsseldorf einen internationalen Verkehrsflughafen mit derzeit drei Passagierterminals sowie einem Zentralgebäude.

In den kommenden Jahren wird ein jährliches Passagieraufkommen von über 24 Millionen Fluggästen erwartet.

Zum Flughafenkomplex gehören unter anderem:

• Passagierterminals • Flugsteige und Vorfeldbereiche • Zentralgebäude • Parkhäuser und Parkflächen • DB-Fernbahnhof • S-Bahn-Haltestelle unter dem Zentralgebäude • Verwaltungsgebäude • Technikgebäude • Logistik- und Hallenflächen • Feuerwachen und Wetterdienstgebäude

Weitere Liegenschaften befinden sich in:

• Düsseldorf-Lohausen • Düsseldorf-Unterrath • Ratingen-Hösel

Ein erheblicher Teil der Gebäude ist öffentlich zugänglich. Der störungsfreie Betrieb der technischen Anlagen ist daher 24 Stunden täglich und 365 Tage im Jahr sicherzustellen.

  1. Gegenstand der Ausschreibung

Störungsbeseitigung, technische Erstversorgung sowie der Betrieb der sanitären Anlagen auf dem Gelände des Flughafens Düsseldorf.

3

[Seite 4]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

➢ Die ausgeschriebenen Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt:

Los 1 ➢ Leistung 1: Entstopfungsdienst abwassertechnische Anlagen ➢ Leistung 2: Störungsbeseitigung, Kontrolle und Instandhaltung WC-Anlagen

Los 2: ➢ Leistung 3: Rahmenabruf Sanitär, Abwasser und Kleinstinstandhaltung, Hausmeisterdienste

Eine Angebotsabgabe ist für ein oder mehrere Lose zulässig. Für Los 1 müssen die Leistungen 1 und 2 zwingend gemeinsam angeboten werden; eine Angebotsabgabe ausschließlich für Leistung 1 oder ausschließlich für Leistung 2 ist nicht zulässig. Los 2 kann unabhängig von Los 1 angeboten werden. Die Vergabe erfolgt losweise. Ein Bieter kann den Zuschlag für ein Los oder für beide Lose erhalten.

Alle in diesem Leistungsverzeichnis genannten Mengen-, Fallzahl-, Stunden-, Personal- und Kostenansätze beruhen auf Erfahrungswerten und sind unverbindliche Kalkulations- und Planungsgrößen. Sie begründen weder eine Mindestabnahme noch eine garantierte Auslastung; der AN hat seine Ressourcen so zu bemessen, dass die tatsächlich anfallenden Leistungen und die vereinbarten SLA jederzeit erfüllt werden.

Sämtliche Arbeiten sind mit für den Einsatzzweck geeignetem Fachpersonal mit entsprechender handwerklicher Grundausbildung durchzuführen. Die Nachweise über die Aus- und Fortbildung sind dem AG vor Einsatz unaufgefordert vorzulegen. Der AG behält sich vor, Personal aufgrund nicht gegebener Qualifikationen auszuschließen. Es sind mindestens acht Mitarbeitende dauerhaft mit einem Flughafenausweis auszustatten, ebengleich mindestens zwei Einsatzfahrzeuge mit einer Vorfeldplakette.

Es gelten die folgenden Mindestvoraussetzungen:

➢ Die Mitarbeitenden besitzen eine der folgenden Qualifikationen

  • Installateur
  • Heizungsbauer
  • Anlagenmechaniker SHK
  • Lüftungsbauer

➢ Das Unternehmen beschäftigt einen Mitarbeitenden, der eine Qualifikation gem. §§ 7 ff. der Handwerksordnung besitzt (bestenfalls einen Installateur- und Heizungsbauermeister). Dieser Mitarbeitende ist der Hauptansprechpartner des AN für den AG. Sollte er lediglich die Qualifikation gem. §§ 7 ff. der Handwerksordnung besitzen, so sind die entsprechenden Zulassungen gemäß Trinkwasserverordnung vorzulegen. Der Fernlehrgang "Wassertechnik" (ZFU-Zulassungsnummer 7157005) ist bei der HWK Düsseldorf zu absolvieren.

Es dürfen auch Hilfskräfte eingesetzt werden. Allerdings ist bei der Ausführung der Leistungen sicherzustellen, dass diese niemals allein vor Ort sind. Die Anwesenheit der ausgebildeten Fachkraft ist zwingende Voraussetzung.

Folgende Arbeiten dürfen allein durch die Hilfskraft ausgeführt werden

  • Montage Seifenspender, Papierspender
  • Begehung der Toilettenanlagen
  • Beschaffung von Material

Der Einsatz von Subunternehmen ist zulässig, insofern diese vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt werden. Mindestens 90% der Tätigkeiten sind durch dauerhaft eingesetztes Personal durchzuführen. Der Einsatz von Fremd-Personal ist dem AG tagesaktuell mitzuteilen. Es unterliegt denselben Qualifikationsanforderungen wie das Eigen-Personal.

4

[Seite 5]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

Um die Leistungen nach diesem LV erbringen zu können, fallen Kosten, u.a. für Ausweise, Vorfeldzulassungen und Schulungen, an. Sie sind im Verzeichnis der Leistungsentgelte einzusehen. Das Verzeichnis ist unter der folgenden Seite abzurufen:

https://www.dus.com/de-de/businesspartner/aviation/entgelte-und-regularien

  1. Anlagenbestand Versorgungstechnik

Sanitäranlagen

• ca. 500 WC-Anlagen • davon ca. 154 öffentlich zugängliche Anlagen (in diesen Anlagen ist der AN verpflichtet, sich vor Ort für die Dauer der Tätigkeit mittels vor Ort befindlicher Systeme zu registrieren.) • ca. 2100 WC-Becken • ca. 1950 Urinale • ca. 3400 Waschtische

Weitere Anlagen:

• Teeküchen • Einzelzapfstellen • Ausgussbecken • Bodenabläufe • Schmutzwasserpumpstationen inkl. Druckleitungen

  1. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Leistungen 1 und 2 erfolgt auf Basis der angebotenen Jahrespauschalen, die jeweils in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen abgerechnet werden. Sonstige nach dem Preisblatt zu vergütende Leistungen werden nach tatsächlicher Leistungserbringung gemäß den angebotenen Einheitspreisen, Stundensätzen oder Zuschlägen abgerechnet.

Die Zahlungsfrist beträgt für ordnungsgemäß eingereichte und prüffähige Rechnungen grundsätzlich 60 Kalendertage zum Monatsende. Die Zahlungsfrist beginnt erst mit Eingang einer vollständigen und prüffähigen Rechnung einschließlich aller erforderlichen Nachweise.

  1. Vertragslaufzeit, Preisangaben und Preisanpassungen

5.1 Die Vertragslaufzeit beträgt:

• 4 Jahre

Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

5.2 Preisangaben:

5

[Seite 6]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

Sämtliche Preisangaben sind vollständig und ausschließlich im bereitgestellten Preisblatt vorzunehmen. Maßgeblich sind die dort angegebenen beziehungsweise rechnerisch ermittelten Werte. Die im Preisblatt enthaltenen Formeln, vorbelegten Berechnungsfelder und Schätzmengen dürfen nicht verändert werden.

5.3 Preisanpassungen:

Nach 2 Jahren Vertragslaufzeit, frühestens ab dem 01.05.2029, kann eine Anpassung der Preise erfolgen. Diese berücksichtigt ausschließlich Tariferhöhungen aus dem jeweils gültigen Tarifvertrag für SHK Handwerk NRW, die ab dem 01. Mai 2028 wirksam werden. Tariferhöhungen vor dem 01. Mai 2028 bleiben unberücksichtigt.

Die Anpassung erfolgt für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses entsprechend den tariflich vereinbarten Lohnsteigerungen, jedoch höchstens in Höhe von 3,00 % pro Vertragsjahr bezogen auf die zuletzt gültige Vergütung.

Durch kontinuierliche Verbesserungen können für Leistung 1 und Leistung 2 jeweils gesonderte Effizienzsteigerungsraten für die Vertragsjahre 2 bis 4 im Preisblatt angeboten werden. Das erste Vertragsjahr dient als Basisjahr.

Die jeweils angebotene Effizienzsteigerungsrate gilt als verbindlicher Preisnachlass und reduziert ausschließlich die Jahrespauschale der betreffenden Leistung gegenüber der für das unmittelbar vorangegangene Vertragsjahr geltenden Jahrespauschale. Die Reduzierung gilt jeweils ab Beginn des betreffenden Vertragsjahres.

Sofern für eine Leistung oder ein Vertragsjahr keine Effizienzsteigerung angeboten wird, ist im Preisblatt 0,00 % einzutragen. Negative Werte sind unzulässig.

Für Leistung 3 werden keine Effizienzsteigerungsraten berücksichtigt. Material-Einkaufskosten, Materialzuschlagskosten, der Materialzuschlagssatz sowie die einmalige Materialbevorratung werden durch die Effizienzsteigerungsraten nicht reduziert. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben und Berechnungen im Preisblatt.

Für Vertragsverlängerungen über die feste Grundlaufzeit von vier Jahren hinaus werden die für das 4. Vertragsjahr geltenden Preise als Basis für die Folgejahre fortgeschrieben. Tariflich begründete Preisanpassungen gemäß Ziffer 4.1 bleiben hiervon unberührt und können weiterhin entsprechend den vereinbarten Regelungen geltend gemacht werden. 4.2

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dessen vereinbarter Beendigung oder bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der AN die vereinbarten Leistungen nicht oder über einen längeren Zeitraum nur mangelhaft erfüllt.

  1. Servicezeiten und Techniker-Ankunftszeiten vor Ort

Der Auftragnehmer hat die Leistungen ganzjährig an 365 Tagen pro Jahr und 24 Stunden pro Tag sicherzustellen. Die Organisation der Leistungserbringung obliegt dem Auftragnehmer.

Die nachfolgend definierten Prioritäten, Reaktionszeiten und maximalen Wiederherstellungszeiten sind zwingend einzuhalten, das eingesetzte Personal verfügt über die in Punkt 2 definierten Qualifikationen. 6

[Seite 7]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

Die Techniker-Ankunftszeit beginnt mit dem dokumentierten Eingang der Störungsmeldung im Ticketsystem des Auftraggebers und endet mit dem Eintreffen des qualifizierten Einsatzpersonals vor Ort. Die Entstörzeit beginnt mit dem Eintreffen vor Ort und endet mit der dokumentierten Wiederherstellung eines sicheren und funktionsfähigen Zustands. Sämtliche Zeitpunkte sind durch die Zeitstempel im Ticketsystem nachzuweisen.

Die täglichen Hauptverkehrszeiten liegen zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr.

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einen detaillierten und verbindlichen Personaleinsatz- und Vorhalteplan für die Leistungen 1 und 2 einzureichen. Dieser ist Bestandteil des Angebotes und wird bei Zuschlag Vertragsbestandteil.

Der Personaleinsatzplan muss mindestens folgende Angaben enthalten:

• Anzahl der eingesetzten Fachkräfte je Schicht und Wochentag

• Qualifikation jedes eingesetzten Mitarbeitenden

• Schicht- und Einsatzzeiten

• Vertretungskonzept bei Urlaub, Krankheit und sonstigen Ausfällen

• Rufbereitschafts- und Eskalationskonzept

• Benennung des verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Punkt 2 des Leistungsverzeichnisses

• Anzahl der dauerhaft für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeitenden

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Personaleinsatzplan zugesagten Personalressourcen während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich vorzuhalten und für Leistungen im Rahmen dieses Vertrages einzusetzen. Eine Unterschreitung der angebotenen Personalstärke ist unzulässig.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche im Personalkonzept benannten Mitarbeitenden in einem unbefristeten oder mindestens für die jeweilige Vertragslaufzeit gesicherten Beschäftigungsverhältnis stehen. Der Austausch von Schlüsselpersonen, die im Personalkonzept benannt wurden, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Ersatzpersonen müssen mindestens über eine gleichwertige Qualifikation und Berufserfahrung verfügen.

Der Auftragnehmer darf den Personaleinsatz flexibel anpassen, sofern sämtliche SLA sowie Qualitäts-, Sicherheits- und Kontinuitätsanforderungen eingehalten werden. Über wesentliche Änderungen der Einsatzorganisation ist der AG unverzüglich zu informieren.

Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Nachweise über die tatsächliche Personalvorhaltung anzufordern. Hierzu zählen insbesondere:

• aktuelle Dienst- und Schichtpläne

• Arbeitszeitnachweise

• Anwesenheitslisten

• Flughafenausweise

• Qualifikationsnachweise

• Nachweise über bestehende Beschäftigungsverhältnisse

Werden bei einer Überprüfung Abweichungen zwischen angebotener und tatsächlich vorgehaltener Personalstärke festgestellt, gilt dies als erhebliche Schlechterfüllung des Vertrages. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, Vertragsstrafen geltend zu machen, den Auftragnehmer abzumahnen oder bei wiederholten Verstößen das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. 7

[Seite 8]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, unangekündigte Stichprobenkontrollen zur Überprüfung der Personalvorhaltung durchzuführen.

Für sämtliche Vorfälle der Leistungen 1 und 2 sind sowohl die in der nachstehenden Priorisierungsmatrix festgelegte Techniker-Ankunftszeit als auch die maximale Entstörzeit verbindlich einzuhalten. Ist absehbar, dass eine dieser Fristen bei Priorität 3 und 4 nicht eingehalten werden kann, hat der AN unverzüglich eine begründete Ausnahme bei FDG zu beantragen und diese im Ticketsystem zu dokumentieren. Nur und ausschließlich mit Einwilligung der FDG wird eine Überschreitung zugelassen. Bei Priorität 1 und 2 sind keine Ausnahmen geduldet, da kritische Infrastruktur betroffen sein kann. Eine Ausnahme ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich durch FDG genehmigt wurde. Wird eine Frist überschritten und liegt keine genehmigte Ausnahme vor, gelten die Malusregelungen gemäß Ziffer 7.1.1 für die Ankunftszeit beziehungsweise gemäß Ziffer 7.1.2 für die Entstörzeit.

Priorität 1 - Gefahrenabwehr / Wasseraustritt

Ankunft eines qualifizierten Mitarbeitenden vor Ort:

Hauptverkehrszeit: maximal 30 Minuten

Nebenverkehrszeit: maximal 45 Minuten

Anwendungsfälle

Hierzu zählen insbesondere:

  • Jeglicher Wasseraustritt oder Feuchtigkeitsschaden an sanitären Einrichtungen, Armaturen, Entwässerungsanlagen, Rohrleitungen, Anschlüssen sowie aus Wand-, Decken- oder Bodendurchführungen. Hierunter fallen insbesondere tropfende, laufende oder spritzende Leckagen, austretendes Trink-, Betriebs- oder Schmutzwasser, Wasseransammlungen auf Bodenflächen, Feuchtstellen an Bauwerksteilen, Durchfeuchtungen von Decken und Wänden, Wasserzutritt aus Gebäudeteilen sowie Wasseransammlungen vor, hinter oder unterhalb von WC-Anlagen, Waschtischen, Urinalen sowie sonstigen Ausstattungs- oder Einrichtungselementen.

  • Jegliche Verstopfung oder Einschränkung der Entwässerung, unabhängig von Ursache oder Umfang. Hierzu zählen insbesondere langsam ablaufende oder vollständig verstopfte WC-Anlagen, Urinale, Waschtische, Bodenabläufe und Entwässerungsleitungen, Rückstaus aus Leitungen, überlaufende Sanitärobjekte, austretendes Schmutz- oder Fäkalwasser, Verstopfungen durch Fremdkörper sowie wiederkehrende Funktionsstörungen der Entwässerung an sanitären Einrichtungen sowie sonstigen Ausstattungs- oder Einrichtungselementen.

  • Defekte, fehlfunktionierende oder unkontrolliert betriebene Sanitäranlagen, insbesondere dauerhaft laufende WC-Spülungen, Urinalspüler oder Armaturen, nicht selbstständig schließende Auslaufarmaturen, defekte Betätigungsplatten, Spülauslösungen ohne Nutzereingriff, Fehlfunktionen von Sensoren, Magnetventilen oder Steuerungseinrichtungen sowie Anlagen mit übermäßigem Wasserverbrauch oder dauerhaftem Wasserzulauf an WC-Anlagen, Urinalen, Waschtischen sowie sonstigen Ausstattungs- oder Einrichtungselementen.

  • Beschädigte, gelockerte oder absturzgefährdete Bauteile der WC-Anlage, insbesondere WC-Becken, Urinale, Waschtische, Ausgussbecken, Armaturen, Spiegel, Trennwände, Türen, Decken- und Wandbekleidungen,

8

[Seite 9]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

Revisionsabdeckungen, Haltegriffe, Papierhalter, Hygienebehälter, Seifen- und Handtuchspender sowie sonstige Ausstattungs- oder Einrichtungselemente.

  • Beschädigungen mit Gefährdungspotenzial für Nutzer, Gebäude oder den laufenden Betrieb, insbesondere scharfkantige, lose, gebrochene oder herausragende Bauteile, Stolperstellen, Rutschgefahren durch Wasser oder Verunreinigungen, freiliegende Befestigungen, beschädigte Oberflächen, instabile Konstruktionen sowie Schäden mit Folgerisiken für angrenzende Gebäudebereiche, technische Anlagen sowie sonstige Ausstattungs- oder Einrichtungselemente.

  • Ausfälle oder Defekte einzelner Komponenten mit sicherheits- oder betriebsrelevanten Auswirkungen, insbesondere bei Armaturen, Spüleinrichtungen, Absperrorganen, Rohrleitungen, Hebeanlagen, Rückstausicherungen, Be- und Entlüftungseinrichtungen, Steuerungen, Sensorik oder sonstigen technischen Einrichtungen sowie sonstigen Ausstattungs- oder Einrichtungselementen, sofern hierdurch die sichere Nutzung oder Funktion der WC-Anlage beeinträchtigt wird.

  • Hygienerelevante Störungen oder Mängel, insbesondere Verunreinigungen durch Schmutz- oder Fäkalwasser, fehlende Geruchsverschlüsse, starker Austritt von Kanalgasen oder unangenehmen Gerüchen, hygienisch bedenkliche Zustände infolge technischer Defekte sowie Mängel an sanitären Anlagen sowie sonstigen Ausstattungs- oder Einrichtungselementen, die zu einer Einschränkung der bestimmungsgemäßen Nutzung führen.

  • Alle sonstigen Störungen, Schäden oder Mängel, die eine unmittelbare oder mittelbare Gefahr für Personen, Sachwerte, Hygieneanforderungen, die Betreiberverantwortung des Auftraggebers, die Betriebssicherheit, die Verfügbarkeit oder die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der WC-Anlage einschließlich aller technischen Komponenten sowie sonstiger Ausstattungs- oder Einrichtungselemente darstellen oder erwarten lassen.

Maximale Entstörzeit

2 Stunden

Priorität 2 - Funktionsstörung mit unmittelbarer Nutzungsbeeinträchtigung von WC-Anlagen

Ankunft eines qualifizierten Mitarbeitenden vor Ort:

Hauptverkehrszeit: maximal 60 Minuten

Nebenverkehrszeit: maximal 90 Minuten

Anwendungsfälle

Hierzu zählen insbesondere:

  • Beeinträchtigungen der Entwässerungsfunktion, insbesondere verminderter Wasserabfluss, Teilverstopfungen, verzögerte Entleerung von WC-Anlagen, Urinalen, Waschtischen oder Bodenabläufen, wiederkehrende Ablaufprobleme, gluckernde oder saugende Geräuschbildungen innerhalb der Entwässerungsanlage, Luft- oder Druckprobleme im Rohrnetz, fehlende, beschädigte oder eingeschränkt wirksame Geruchsverschlüsse sowie vergleichbare Beeinträchtigungen der bestimmungsgemäßen Abwasserableitung.

9

[Seite 10]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

  • Geruchsbelästigungen innerhalb der WC-Anlage, insbesondere durch die Sanitär- oder Entwässerungsinstallation, fehlende oder defekte Geruchsverschlüsse, Undichtigkeiten, Leitungs- oder Entwässerungssysteme, Kanalgasgerüche, stagnierendes Wasser, Ablagerungen oder sonstige technische Ursachen sowie vergleichbare Geruchserscheinungen mit Auswirkungen auf die Nutzbarkeit oder den Komfort der WC-Anlage.

  • Funktionsstörungen von Sanitär- und Spüleinrichtungen, einschließlich Hygienespülungen, Sensoriken, Steuerungen, Meldeeinrichtungen und sonstigen elektronischen Komponenten. Hierzu zählen insbesondere verzögerte, unvollständige oder fehlerhafte Auslösungen, Fehlanzeigen, fehlerhafte Schaltzustände, Ausfälle einzelner Funktionen, Kommunikationsstörungen sowie vergleichbare Einschränkungen der bestimmungsgemäßen Funktion.

  • Akustische Störmeldungen oder Fehlfunktionen von Armaturen, Spülungen und sonstigen technischen Einrichtungen der WC-Anlage, insbesondere ungewöhnliche Betriebsgeräusche, Pfeif-, Schlag-, Klapper-, Fließ- oder Vibrationsgeräusche, wiederkehrende Warn- oder Fehlertöne, dauerhaft aktive Signalisierungen sowie vergleichbare Auffälligkeiten ohne unmittelbare Gefährdung.

  • Ausfälle oder Defekte einzelner Komponenten, sofern hierdurch keine unmittelbare Gefahr für Personen, Gebäude oder Betrieb entsteht und die grundsätzliche Nutzbarkeit der Anlage erhalten bleibt. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall einzelner Armaturen, Spüleinrichtungen, Sensoren, Bedienelemente, Halterungen, Steuerungskomponenten oder sonstiger technischer Einrichtungen mit lediglich eingeschränkter Funktion einzelner Anlagenteile.

  • Beschädigungen an Ausstattungs- und Einrichtungselementen mit verbleibender Funktion und ohne sicherheitsrelevante Auswirkungen, insbesondere Kratzer, Abplatzungen, Verfärbungen, Oberflächenschäden, beschädigte Beschichtungen, lose Verkleidungen, optische Mängel oder Beschädigungen an Trennwänden, Spiegeln, Papierhaltern, Hygienebehältern, Seifen- und Handtuchspendern sowie sonstigen Ausstattungselementen, soweit deren sichere Nutzung weiterhin gewährleistet ist.

  • Alle sonstigen Störungen oder Mängel vergleichbarer Art, auch wenn diese vorstehend nicht ausdrücklich aufgeführt sind, welche die Funktionsfähigkeit, den Komfort, die Verfügbarkeit oder die Hygiene der WC- Anlage beeinträchtigen, jedoch keine unmittelbare Gefährdung für Personen, Sachwerte, den Gebäudebetrieb oder die Betreiberverantwortung darstellen.

Maximale Entstörzeit

3 Stunden

Priorität 3 - Sonstige Instandsetzungen / Komfortmängel ohne Verletzungsrisiko, sicherheitsrelevante oder betriebliche Auswirkungen

Ankunft eines qualifizierten Mitarbeitenden vor Ort:

Hauptverkehrszeit: maximal 8 Stunden

Nebenverkehrszeit: maximal 8 Stunden

Anwendungsfälle

10

[Seite 11]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

Hierzu zählen insbesondere:

  • Fehlende, lose oder beschädigte Zubehör- und Ausstattungsteile, soweit die grundsätzliche Nutzbarkeit der WC-Anlage erhalten bleibt. Hierzu zählen insbesondere Kleiderhaken, Papierhalter, WC-Bürstenhalter, Hinweisschilder, Abdeckungen, Blenden, Seifen- oder Handtuchspender, Hygienebehälter, Duftspender sowie vergleichbare Zubehör- und Ausstattungselemente mit lediglich eingeschränkter Komfort- oder Nebenfunktion.

  • Sonstige Mängel vergleichbarer Art, auch wenn diese vorstehend nicht ausdrücklich genannt sind, die zu optischen Beeinträchtigungen, Komforteinschränkungen oder geringfügigen funktionalen Abweichungen führen, jedoch weder sicherheitsrelevante, hygienische noch betriebliche Auswirkungen verursachen und die bestimmungsgemäße Nutzung der WC-Anlage grundsätzlich weiterhin ermöglichen.

Maximale Entstörzeit

24 Stunden

Priorität 4 - Kleinere Reparaturen, optische Mängel und geplante Instandhaltung

Ankunft eines qualifizierten Mitarbeitenden vor Ort:

Hauptverkehrszeit: maximal 24 Stunden

Nebenverkehrszeit: maximal 24 Stunden

  • Beschädigungen, Lockerungen oder Verschleißerscheinungen an Ausstattungs- und Einrichtungselementen der WC-Anlage, soweit keine unmittelbare Gefährdung oder wesentliche Nutzungseinschränkung besteht. Hierzu zählen insbesondere lockere Befestigungen, alters- oder nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen, schwergängige Beschläge, geringfügige Verformungen, Materialermüdungen sowie vergleichbare Mängel an Ausstattungs- und Einrichtungselementen bei weiterhin gegebener Funktionsfähigkeit.

  • Beschädigungen an Trennwänden, Beschlägen, Halterungen, Spendern, Haken, Abdeckungen, Beschilderungen und vergleichbaren Ausstattungsgegenständen, insbesondere Kratzer, Brüche, Ausbrüche, Verformungen, lockere Befestigungen, fehlende Abdeckkappen, beschädigte Oberflächen oder geringfügige Funktionsbeeinträchtigungen, soweit hierdurch weder die sichere Nutzung noch die bestimmungsgemäße Funktion wesentlich eingeschränkt wird.

  • Optische Mängel und Oberflächenbeschädigungen, einschließlich geringfügiger Schäden an Sanitärkeramiken, Fugen, Dichtungen, Verkleidungen, Beschichtungen oder sonstigen sichtbaren Bauteilen. Hierzu zählen insbesondere Kratzer, Verfärbungen, Abplatzungen, kleine Risse, Ausbesserungsstellen, Korrosionsansätze, Verschmutzungen mit Instandsetzungsbedarf sowie vergleichbare Mängel ohne Verletzungs-, Hygiene- oder Folgerisiko.

  • Sonstige Mängel vergleichbarer Art, auch wenn diese vorstehend nicht ausdrücklich genannt sind, die zu optischen Beeinträchtigungen, Komforteinschränkungen oder geringfügigen funktionalen Abweichungen führen, jedoch weder sicherheitsrelevante, hygienische noch betriebliche Auswirkungen verursachen und die bestimmungsgemäße Nutzung der WC-Anlage grundsätzlich weiterhin ermöglichen.

Maximale Entstörzeit

11

[Seite 12]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

7 Tage

Der Leistungsumfang umfasst neben den regulären Tätigkeiten auch anlassbezogene Begehungen, Kontrollgänge, Überprüfungen und ausführende Tätigkeiten. Art, Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit dieser Leistungen werden durch den Auftraggeber entsprechend den betrieblichen Erfordernissen festgelegt und sind durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

PrioritätSchätzbereich für die Anzahl der Vorfälle p.a.
Priorität 12200
Priorität 21200
Priorität 3700
Priorität 4300

Bei den obenstehenden Vorfällen handelt es sich ausdrücklich um Schätz- und Erfahrungswerte.

  1. spezifische Leistungsbeschreibungen 7.1 Leistungsbeschreibung Leistung 1 Entstopfungsdienst abwassertechnische Anlagen 7.1.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung Entstopfungsdienst

Der Auftragnehmer übernimmt die Beseitigung sämtlicher Verstopfungen an abwassertechnischen Anlagen innerhalb der Gebäude sowie auf dem Gelände des Flughafens.

Auf Basis der aktuellen 3-Jahres-Auswertung ist im Durchschnitt mit 6 Entstopfungen pro Tag zu rechnen.

Der Auftragnehmer schuldet unabhängig von dieser Schätzung die Beseitigung sämtlicher auftretender Störungen während der Vertragslaufzeit.

Für die Störungserfassung stellt der AG ein System zur Verfügung. Der AN ist verpflichtet, die erforderliche Lizenz für die Nutzung des Systems zu erwerben. Die Kosten hierfür betragen derzeit ca. 116,40 € netto p. a. je Nutzer. Der Einsatz des Systems wird im Vertragszeitraum ausgeweitet und soll künftig die vollständige Dienstleistungssteuerung ermöglichen

Anwesenheit- und Bereitschaftszeiten:

Die Anwesenheit- und Bereitschaftszeiten ergeben sich aus Nr. 5 (Servicezeiten und Techniker-Ankunftszeiten vor Ort).

7.1.2 Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen insbesondere (im Störungs- und/oder Bedarfsfall):

• Vollständige Reinigung von Abwasserleitungen, Druckleitungen, Fettschleppleitungen im Störungsfall • Prophylaktische Reinigung von Abwasserleitungen, Druckleitungen, Fettschleppleitungen • Demontage und Montage von Sanitärgegenständen • Nachweisführung sowie Ursachensuche mittels Kamerabefahrung mit inkludierter Dokumentation auf Anweisung AG

12

[Seite 13]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

• Reinigung von Bodenabläufen innerhalb von Gebäuden und Parkhäusern • Reinigung von Regenabläufen, auch auf Dachflächen (idR zugänglich, im Einzelfall bei beispielsweise benötigter Steighilfe in Absprache mit dem AG) • Abdeckung der Arbeitsbereiche mit Planen • Ausstattung der Mitarbeitenden mit offizieller, zwingend zu tragender Arbeitskleidung • Verwendung eigener, Sichtgeschützter Transportwagen für die Beförderung der Rohrreinigungsmaschinen

7.1.3 Verschleißmaterialien

Bei Bedarf (defekt, Undichtigkeit):

• Siphons (Urinal / Waschtisch) • WC-Dichtungen • Anschlussdichtungen

Verschleißmaterialien sind in ausreichendem Maße zu bevorraten. Sie werden nicht gesondert vergütet, sondern sind im Gesamtpreis einzukalkulieren.

7.1.4 Nicht zulässige Verfahren

Folgende Verfahren sind nicht zulässig:

• chemische Rohrreiniger • Pumpfix • Saugglocken

Die Beseitigung der Störung hat ausschließlich mechanisch oder durch den Austausch von Bauteilen (Siphon, Verschlüsse, etc.) zu erfolgen.

7.1.5 Erfolgsdefinition

Eine Störung gilt als beseitigt, wenn:

• der Nennvolumenstrom der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände wieder hergestellt sowie • keine Querschnittsverengung mehr vorliegt sowie die entsprechend Position 5 Erläuterten Definitionen über eine erfolgreiche Störungsbeseitigung.

7.1.6 Vergütung – Preisblatt Leistung 1

Entstopfungsdienst abwassertechnische Anlagen an 365 Tagen im Jahr

Gesamtpreis Leistung 1: Preisblatt ausfüllen.

13

[Seite 14]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

7.2 Leistungsbeschreibung Leistung 2 Störungsbeseitigung, Kontrolle und Instandhaltung WC- Anlagen

7.2.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer stellt einen permanenten Störungsdienst für sämtliche WC-Anlagen sicher.

Auf Basis der aktuellen 3-Jahres-Auswertung ist im Durchschnitt mit 5 Störungen pro Tag zu rechnen.

Die Anwesenheit- und Bereitschaftszeiten ergeben sich aus Nr. 5 (Servicezeiten und Techniker-Ankunftszeiten vor Ort).

Leistungen:

• Für die Störungserfassung stellt der AG ein System zur Verfügung. Der AN ist verpflichtet, die erforderliche Lizenz für die Nutzung des Systems zu erwerben. Die Kosten hierfür betragen derzeit ca. 116,40 € netto p. a. je Nutzer. Der Einsatz des Systems wird im Vertragszeitraum ausgeweitet und soll künftig die vollständige Dienstleistungssteuerung ermöglichen.

• Leckage-Beseitigung

• Austausch defekter Bauteile entsprechend eines durch den AG definierten Standards (FDG-Standard)

• Die Leistungen sind stets bis zum ersten Absperrventil und/oder zur Wand- oder Deckendurchführung des Entwässerungssystems durchzuführen.

7.2.2 Regelmäßige Begehungen

Alle öffentlich zugänglichen WC-Anlagen im Terminal und den Flugsteigen sind stets zu kontrollieren. Die Kontrollen sind über das Check-Me-Now System vor Ort zu dokumentieren. Für die Nutzung fällt kein Entgelt an.

Mindestumfang:

• Jede Anlage mindestens 1× pro Woche

Zusätzliche Kontrollen erfolgen bei:

• erhöhtem Passagieraufkommen (Ferien) • Veranstaltungen (Messen, Festivals)

durch Aufforderung des Auftraggebers.

7.2.3 Prüfumfang der Begehungen

Kontrollpunkte:

• WC-Spülungen • Urinal-Spülungen • WC-Sitze • Betätigungsplatten • Armaturen • Waschtische 14

[Seite 15]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

• Sensorarmaturen • Sanitärkeramik • Bodenabläufe (Geruchsverschluss, prüfen, ob Wasservorlage vorhanden ist, ggf. auffüllen) • Beleuchtung • Geruch • Fugen • Fliesen • Papier- und Seifenspender • Steckdosen • Türen • Beschläge

Hierzu werden die vor Ort durch den AG fest installierten Endgeräte genutzt (Feedback-Systeme WC-Anlage).

7.2.4 Kleinstörungen

Festgestellte oder durch Dritte gemeldete Kleinstörungen und Defekte an sanitären Einrichtungen, Ausstattungs- und Einbauelementen sind innerhalb der für die im Ticket dokumentierte Priorität geltenden Entstörzeit zu beseitigen. Sämtliche hierfür erforderlichen Nebenleistungen sind mit dem angebotenen Pauschalpreis abgegolten.

Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • Austausch von Drückerplatten einschließlich Betätigungsstangen, Befestigungen, Halterungen und Abdeckungen.
  • Austausch von Spülkastentechnik einschließlich Heberglocken, Ablaufventilen, Füllventilen, Schwimmern, Zulaufschläuchen, Panzerschläuchen, Dichtungen, O-Ringen, Bassindichtungen, Ventilsitzen, Absperrventilen und sonstigen Funktionsteilen.
  • Austausch von WC-Betätigungseinrichtungen einschließlich mechanischer, pneumatischer oder elektronischer Komponenten.
  • Austausch von Waschtisch-, Urinal- und WC-Armaturen einschließlich Sensorik, Steuerungseinheiten, Magnetventilen, Batteriefächern, Netzteilen, Mischern, Ausläufen, Strahlreglern, Eckventilen, Flexschläuchen und Anschlusskomponenten.
  • Austausch von WC-Sitzen, WC-Deckeln, Scharnieren, Befestigungssätzen und Dämpfungselementen.
  • Austausch von Urinalkeramiken einschließlich Anschlussgarnituren, Befestigungen und Dichtungen.
  • Austausch von Urinalsteuerungen einschließlich Sensoren, Elektroniken, Magnetventilen, Siphons, Schmutzsieben, Filtern, Dichtungen, Verbindern und sonstigen Zubehörteilen.
  • Austausch von WC-Keramiken einschließlich Anschlusssets, Wandbefestigungen, Schallschutzsätzen, Verbindern, Dichtungen und Zubehör.
  • Austausch von Waschtischen einschließlich Waschtischbefestigungen, Stopfenventilen, Ablaufventilen, Ablaufgarnituren, Siphons, Geruchsverschlüssen, Eckventilen, Flexanschlüssen, Anschlussrohren, Silikon und Verbindern.
  • Austausch von Papier-, Toilettenpapier-, Handtuchpapier-, Hygienebeutel-, Seifen-, Desinfektionsmittel- und sonstigen Spendersystemen einschließlich Befestigungsteilen.
  • Austausch von Eckventilen, Unterputz-Siphons, Unterputz-Steuerungen, Revisionsabdeckungen, Farbsets, Rosetten, Anschlussgarnituren und vergleichbaren Sanitärbauteilen.

15

[Seite 16]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

  • Austausch von Verbrauchs- und Verschleißzubehör wie Kleiderhaken, Toilettenbürsten, Bürstenhaltern, Papierhaltern, Seifenschalen, Spiegelbefestigungen, Ablagen und vergleichbaren Ausstattungsgegenständen.
  • Austausch von Beschlägen an WC-Trennwänden einschließlich Scharnieren, Griffen, Verriegelungen, Schließanzeigen, Türstoppern, Befestigungen und Verbindungselementen.
  • Austausch von WC- und Urinaltrennwänden einschließlich Befestigungs- und Verbindungstechnik.
  • Austausch von Revisionsklappen, Abdeckungen, Blendrahmen und sonstigen sichtbaren Ausstattungsbauteilen.
  • Austausch sonstiger vor der Wand befindlicher Einbauten einschließlich der hierfür erforderlichen Unterputztechnik.

Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Der Leistungsumfang umfasst darüber hinaus sämtliche vergleichbaren Kleinstörungen, Defekte, Verschleißerscheinungen oder Funktionsbeeinträchtigungen an Sanitäranlagen, Sanitärkeramiken, Armaturen, Steuerungen, Einbauten, Ausstattungs- und Einrichtungselementen. Nicht ausdrücklich genannte, jedoch technisch gleichartige Leistungen gelten als mit dem Pauschalpreis abgegolten.

Eine lückenlose Dokumentation hierfür ist unerlässlich (siehe Vertragsstrafen-Regelung Nr. 7.2.3).

Spender (Seife, Toiletten- und Handtuchpapier werden durch den AG kostenfrei zur Verfügung gestellt).

Vergütung der Störungsbeseitigung:

• Die Einsatzstunden für die Durchführung der Instandsetzungsarbeit sind „pauschal“ im Angebotspreis für die Leistung 2 inkludiert. • Materialkosten werden separat vergütet.

7.2.5 Materialvorhaltung Leistung 2

Der Auftragnehmer stellt eine ausreichende Materialbevorratung gemäß „FDG-Standard“ sicher, siehe Anhang. Der „FDG-Standard“ kann sich im Zeitablauf geringfügig ändern.

Um die Kosten für die Materialbevorratung geltend zu machen, kann der Auftragnehmer zum Vertragsbeginn den eingekauften Lagerbestand gemäß FDG-Standard und den dort formulierten Stückzahlen einmalig in Rechnung stellen.

Kosten für die Materialbevorratung gemäß Liste „FDG-Standard“: Preisblatt

7.2.6 Dokumentation der Störungsbeseitigung

Folgende Daten sind zu erfassen:

• Datum der Störung • Zeitpunkt Meldung • Einsatzbeginn • Einsatzende • Einsatzort • Störungsbeschreibung • Maßnahmen • verwendete Materialien • Fotodokumentation

16

[Seite 17]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

Übermittlung der Dokumentation:

• wöchentlich elektronisch

7.2.7 Materialzuschlagsposition

Aufwendungen für benötigte Materialien und Bauteile werden vom AG gesondert vergütet. Der Aufwand für benötigte Materialien und Bauteile wird auf 130.000 EUR pro Jahr geschätzt. Die Schätzung bildet jedoch keine Anspruchsgrundlage für den Auftragnehmer. Der AN rechnet nur den reinen Einkaufspreis mit dem im Angebot hinterlegten Materialzuschlagssatz ab. Auf Verlangen kann der AG entsprechende Einkaufsbelege anfordern. Der angebotene Materialzuschlagssatz auf Basis der vorstehenden einheitlich angegebenen Material- Einkaufskosten wird im Rahmen der Angebotsauswertung auf den Preis der angebotenen Dienstleistungen addiert.

Materialzuschlagssatz: ____ % x Geschätzte Materialkosten p.a.: 130.000 EUR

= Materialzuschlagskosten: Preisblatt

7.2.8 Vergütung – Preisblatt Leistung 2

Störungsbeseitigung, Kontrolle und Instandhaltung WC-Anlagen an 365 Tagen im Jahr

Gesamtpreis Leistung 2: Preisblatt ausfüllen.

7.3 Leistungsbeschreibung Leistung 3 Sanitär, Abwasser und Kleinstinstandhaltung sowie Hausmeisterdienst 7.3.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung Sanitär, Abwasser und Kleinstinstandhaltung sowie Hausmeisterdienste

Dieses LV Sanitär, Abwasser und Kleinstinstandhaltung regelt die Konditionen und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem AG und dem AN für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Neu- und Umbauarbeiten in den Gewerken der Sanitärtechnik, an abwassertechnischen Anlagen, die Instandsetzung von Trennwänden in Toilettenanlagen, Bodenausbesserungsarbeiten in Technikräumen, Spültätigkeiten gem. Trinkwasserverordnung, Kleinst – Leckageortung, Bautrocknung sowie Anlagenreinigung (bspw. Schachtreinigung).

Zudem sind unter anderem folgende Hausmeistertätigkeiten regelmäßig, jedoch nur auf Abruf, auszuführen

• Anbringung und Aktualisierung von Tür- und Hinweisschildern • Durchführung allgemeiner Kontrollgänge inklusive Erstellung von Gebäudeprotokollen • Inventarisierung von Mülltrennern, Standaschern, Bigbelly-Systemen, Desinfektionsgeräten, Küchen und sonstigen Ausstattungen • Austausch von Feedbacksystemen und Rückmeldestationen • Austausch von Duftstoff- und Duftölbehältern • Kontrolle, Reinigung und Nachfüllung von Duftstoffsystemen • Instandsetzung von Gurtständern, Bodenplatten und Gurtkassetten • Durchführung diverser Objekt- und Qualitätskontrollen • Beseitigung von Wasserflecken sowie Durchführung kleinerer Ausbesserungs- und Anstricharbeiten • Absicherung und Kennzeichnung von Baustellenbereichen • Umsetzung und Kontrolle von Bestuhlungsplänen sowie Vor- und Umräumarbeiten von Bänken

17

[Seite 18]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

• Anbringung von Informations-, Sicherheits- und Wegweisungsbeschilderungen • Aktualisierung, Austausch und Montage von Flucht- und Rettungswegplänen • Durchführung von Dachinspektionen und Sichtkontrollen • Beseitigung illegaler Müllablagerungen und wilder Müllstellen • Aufnahme, Bereitstellung und Entsorgung von Sperrmüll und sonstigen Abfallstoffen

Die genannten Anlagen befinden sich verteilt auf dem gesamten Gelände und sind zum Teil im Sicherheitsbereich des Flughafens Düsseldorf. Daher ist eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich.

Ferner sind Ausweise und Fahrerlaubnisse auf dem Vorfeldbereich erforderlich. Diese Kosten können bei der FDG erfragt werden, sind mit in die Positionen einzubinden und werden nicht separat vergütet.

Da sich die Mitarbeiter des AN während der Einsätze häufig in den öffentlichen Bereichen des Flughafens aufhalten, ist der AN verpflichtet, seine für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter jeweils mit sauberen und ordentlichen Arbeitsmitteln (Arbeitskleidung, Maschinen, Werkzeugkisten und sonstigen Ausrüstungen) auszustatten.

Der Firmenname ist zwecks Zuordnung der Mitarbeitenden auf der Arbeitskleidung erkenntlich auszuführen. Gegenüber den Kunden des AG haben die Mitarbeiter des AN stets freundlich und dienstleistungsorientiert aufzutreten, auch wenn die Kunden des AG dieses positive Auftreten nicht immer widerspiegeln sollten.

In solch einem Fall sind die Mitarbeiter des AN zu einem hohen Maß an Toleranz und Beherrschung verpflichtet. Material und Werkzeug des AN darf im sicherheitssensiblen Bereich auf keinen Fall unbeaufsichtigt bleiben. Den Anweisungen des AG ist Folge zu leisten. Einige Anlagen werden zur Weiterberechnung durch den AG an seine Mieter entstört. Der AN wird jedoch auch dann ausschließlich im Namen der FDG arbeiten. Eine direkte finanzielle Abwicklung zwischen den Kunden/Mietern etc. der FDG und dem AN ist dem AN strikt untersagt.

Der Arbeitsbereich ist mit professionellen Schildern kenntlich zu machen, sodass die Kunden des AG keinen Gefahren ausgesetzt sind und unverzüglich erkennen, wenn Einrichtungen temporär nicht genutzt werden können. Die Beschilderung werden durch den AN beschafft, sind aber im Vorfeld mit dem AG abzustimmen und müssen durch den AG als geeignet anerkannt werden.

Subunternehmen sind bei der Abgabe des Leistungsverzeichnisses namentlich zu benennen. Der AG behält sich vor vorgeschlagenen Unternehmen ohne Benennung von Gründen abzulehnen. Für die Unternehmen gelten die gleichen Vorgaben wie für den AN.

Während der Vertragslaufzeit kann es zu baulichen Veränderungen in und an den Gebäuden auf dem Flughafengelände kommen. Bauliche Änderungen ergeben kein Recht des AN zur Preisanpassung, sofern sie nicht außerhalb dessen liegen, was bei einem ständig im Um- und Ausbau befindlichen internationalen Verkehrsflughafen hätte erwartet werden können.

Der AG fordert stets die Einhaltung der jeweils gültigen Verordnungen und Normen und nimmt die Bauleistungen auch nur in diesem Umfang ab. Sämtliche Sanierungen, Umbauten oder Instandsetzungen werden nach diesen Regelwerken ausgeführt, um einen langfristigen Betrieb der Assets zu gewährleisten. Bei Missachtung dieser Regelwerke, der Trinkwasserverordnung oder der Brandschutzverordnung wird eine Erneuerung der Leistung zu Lasten des AN durch den AG gefordert.

Der Sanitärbetrieb muss außerhalb der normalen Geschäftszeiten einen Notdienst zur Verfügung stellen. Sämtliche Absprachen mit Nutzer/innen, Mieter/innen und anderen Bereichen der FDG sind durch den AN selbst abzustimmen, ebenso Terminfindungen oder Dispositionen.

Aufgrund der geforderten Anlagenverfügbarkeit sind Nacht- und Wochenendarbeiten in regelmäßigen Intervallen zwingend erforderlich, erfahrungsgemäß etwa 60 Nächte sowie 10 Wochenenden pro Jahr. Da auch 18

[Seite 19]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

an diesen Tagen ggf. Arbeiten im Regelbetrieb stattfinden müssen, sollte der AN flexible Mitarbeitende einsetzten, um einen stetigen Personalstamm vor Ort halten zu können.

Tagelohn- und/oder Monteurberichte sind nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG binnen 24 Stunden digital vorzulegen. Ebenso werden, soweit möglich, fotografische Dokumentationen der Arbeiten gefordert.

Stundenzettel müssen eindeutig enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Dauer
  • Materialverbrauch Der Unternehmerzuschlag ist in den Stundensätzen enthalten. Der Unternehmerzuschlag beinhaltet nur die lohngebundenen Kosten einschl. einem angemessenen Gewinn. Kosten für Vorhaltung von Geräten, Werkzeugen, Gerüsten. Fahrtkosten, Fahrtzeiten, Auslösung usw. sind in den Einheitspreisen enthalten bzw. mit diesen abgegolten. Die Stundenzettel sind werktäglich einzureichen.

7.3.2 Leistungsumfang

Die angegebenen Mengen basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dienen als Schätzwerte. In den vergangenen Jahren lagen die Aufwendungen für die Leistung 3 bei ca. 250.000 EUR (ca. 130.000 EUR Material- kosten, ca. 120.000 EUR Lohnkosten) pro Jahr.

Das Abrufvolumen richtet sich nach den betrieblichen Anforderungen des Auftraggebers (AG) sowie der quantitativen und qualitativen Leistungserbringung des Auftragnehmers (AN) und kann sowohl unter- als auch überschritten werden. Ein vertraglich vereinbarter Mindestwert ist nicht vorgesehen.

Der AG ist nicht verpflichtet, Leistungen in einer bestimmten Höhe abzurufen. Der Rahmenvertrag wird über das Lieferantenportal Onventis oder ein zukünftiges System des AG abgebildet.

Für Los 2 (Leistung 3) gilt abweichend von den Leistungen 1 und 2 eine maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 8 Jahren (Grundlaufzeit einschließlich möglicher Verlängerungen). Das kumulierte Abruf- und Auftragsvolumen ist auf einen Gesamtumsatz von 2.000.000 EUR netto über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt. Los 2 ist hierbei vergabe- und vertragsseitig vollständig von Los 1 (Leistungen 1 und 2) getrennt zu betrachten.

Alle Leistungen werden getrennt nach Material- und Lohnanteil abgerechnet. Der Lohnanteil der Leistung ist mit Stundennachweisen abzurechnen. Der AN wird auf Anforderung des AG seine Einkaufspreise durch die Vorlage von Lieferantenrechnungen nachweisen. Außervertragliche Leistungen dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Freigabe durch den AG als Pauschalpositionen abgerechnet werden.

7.3.3 Stundenverrechnungssätze, Mehrarbeit und Zuschläge

Die angegebenen Stundenverrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. Auf die geschätzten Abrufmengen besteht kein Anspruch.

Monteurstunde Stundenverrechnungssatz geschätzte Abrufmenge p.a. Kosten p.a. bei geschätzter Abrufmenge ____ EUR 800 _______ EUR

Helferstunde Stundenverrechnungssatz geschätzte Abrufmenge p.a. Kosten p.a. bei geschätzter Abrufmenge ____ EUR 800 _______ EUR

19

[Seite 20]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

Zuschlag für Überstunde Monteur Zuschlagssatz geschätzte Abrufmenge p.a. Kosten p.a. bei geschätzter Abrufmenge ____ EUR 50 _______ EUR

Zuschlag für Überstunde Helfer Zuschlagssatz geschätzte Abrufmenge p.a. Kosten p.a. bei geschätzter Abrufmenge ____ EUR 50 _______ EUR

Zuschlag für Nachtarbeitsstunde Monteur Zuschlagssatz geschätzte Abrufmenge p.a. Kosten p.a. bei geschätzter Abrufmenge ____ EUR 50 _______ EUR

Zuschlag für Nachtarbeitsstunde Helfer Zuschlagssatz geschätzte Abrufmenge p.a. Kosten p.a. bei geschätzter Abrufmenge ____ EUR 50 _______ EUR

Zuschlag für Stunde Sonn- und Feiertagsarbeit Monteur Zuschlagssatz geschätzte Abrufmenge p.a. Kosten p.a. bei geschätzter Abrufmenge ____ EUR 50 _______ EUR

Zuschlag für Stunde Sonn- und Feiertagsarbeit Helfer Zuschlagssatz geschätzte Abrufmenge p.a. Kosten p.a. bei geschätzter Abrufmenge ____ EUR 50 _______ EUR

geschätzte Personalkosten p.a. netto: ____________ EUR

7.3.4 Materialzuschlagsposition

Aufwendungen für benötigte Materialien und Bauteile werden vom AG gesondert vergütet. Der Aufwand für benötigte Materialien und Bauteile wird auf 130.000 € pro Jahr geschätzt. Die Schätzung bildet jedoch keine Anspruchsgrundlage für den Auftragnehmer. Der AN rechnet nur den reinen Einkaufspreis mit dem im Angebot hinterlegten Materialzuschlagssatz ab. Auf Verlangen kann der AG entsprechende Einkaufsbelege anfordern. Der angebotene Materialzuschlagssatz auf Basis der vorstehenden einheitlich angegebenen Material- Einkaufskosten wird im Rahmen der Angebotsauswertung auf den Preis der angebotenen Dienstleistungen addiert.

Materialzuschlagssatz: ____ % x Geschätzte Materialkosten: 130.000 EUR p.a. netto

= Materialzuschlagskosten: _______ EUR p.a. netto

Wertungspreis Leistung 3: Preisblatt

Für Los 2 (Leistung 3) gilt eine maximale Vertragslaufzeit von 8 Jahren. Das über die gesamte Vertragslaufzeit abrufbare und abrechenbare Gesamtvolumen ist auf 2.000.000 EUR netto begrenzt. Diese Regelung gilt ausschließlich für Los 2 und ist vollständig unabhängig von Los 1 (Leistung 1 und Leistung 2).

6.3.5 Vertragslaufzeit und Höchstabrufvolumen 20

[Seite 21]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

  1. Vertragsstrafen / Malus-Regelung für die Leistungen 1 und 2

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Leistungsverzeichnis festgelegten Techniker-Ankunftszeiten vor Ort, Entstörzeiten und Leistungsqualitäten einzuhalten. Bei schuldhafter Nichteinhaltung dieser Anforderungen ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe (Malus) zu erheben.

Die Vertragsstrafe dient der Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der technischen Anlagen des Flughafens und stellt keine pauschalierte Schadensersatzforderung dar.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

Die Vertragsstrafe wird mit der jeweils nächsten Abrechnung verrechnet.

8.1 Vertragsstrafen-Regelung Leistung 1 Entstopfungsdienst abwassertechnische Anlagen 8.1.1 Überschreitung der Reaktionszeit

Wird die vertraglich vereinbarte Reaktionszeit überschritten, wird folgende Vertragsstrafe erhoben:

Überschreitung Vertragsstrafe

bis 15 Minuten 100 €

bis 30 Minuten 150 €

bis 60 Minuten 250 €

über 60 Minuten 500 €

Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Eintreffen des Einsatzpersonals vor Ort.

Bei mehreren gleichzeitig eingehenden Störungsmeldungen gelten die prioritätsspezifischen Reaktionsfristen für jede Meldung gesondert. Der AN ist verpflichtet, jederzeit ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen vorzuhalten, um die Einhaltung sämtlicher Reaktionsfristen auch bei gleichzeitig auftretenden Störungen sicherzustellen.

Der AN ist verpflichtet, innerhalb der jeweils geltenden Reaktionsfrist eine Vor-Ort-Prüfung der gemeldeten Störung durchzuführen.

Bei Überschreitung der vereinbarten Reaktionsfrist kann der AN eine begründete Ausnahme bei FDG beantragen. Der Antrag muss die Ursachen der Verzögerung nachvollziehbar darlegen und im Ticketsystem dokumentiert werden. Eine Ausnahme ist nur wirksam, wenn diese ausdrücklich durch den AG (FDG) geprüft und genehmigt wurde.

Wird die Frist überschritten und liegt keine genehmigte Ausnahme vor, gelten die vertraglich vereinbarten Malusregelungen für die Reaktionszeit.

7.1.1.1. greift nicht, wenn der AG mehrere Einsätze gleichzeitig bearbeitet. Dann gilt:

• Der AN priorisiert die Störungsmeldungen nach den Schadensauswirkungen • Der AN erledigt zunächst die Störungsmeldung mit dem potenziell größten entstehenden Schaden • Für diese Störungsmeldung findet die Fristenregelung Anwendung • Für die weiteren Störungsmeldungen entfällt die Fristenregelung. Sie müssen lediglich ohne schuldhaftes Zögern abgearbeitet werden

8.1.2 Überschreitung der maximalen Entstörzeit

Die maximale Entstörzeit beträgt gemäß LV.

Bei Überschreitung werden folgende Vertragsstrafen erhoben:

21

[Seite 22]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

bis 2 Stunden 250 €

bis 4 Stunden 300 €

über 4 Stunden 500 €

Die Entstörzeit beginnt mit dem Eintreffen des Personals vor Ort.

8.1.3 Nicht ordnungsgemäße Entstörung

Wird festgestellt, dass eine Störung nicht ordnungsgemäß beseitigt wurde und eine Nacharbeit erforderlich ist, wird folgende Vertragsstrafe erhoben:

• 250 € pro Fall

Dies gilt insbesondere bei:

• weiterhin vorhandenen Verstopfungen • unzureichender Reinigung der Leitung • wiederkehrender Störung innerhalb von 24 Stunden aufgrund derselben Ursache • Nicht abgedecktes und geschütztes Umfeld im Zuge einer Rohrreinigung, wodurch eine Nachreinigung durch einen weiteren Dienstleister erforderlich ist. Bei sämtlichen Arbeiten ist der gesamte Arbeitsbereich mit Planen zu schätzen, Fremdkörper sind in Geruchsdichte Behälter zu entsorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der Arbeitsbereich (Spülen, Böden, Keramik, Wände) in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Austretende Wassermassen o. Fäkalien, welche bereits vor Ankunft des AN vorhanden waren, werden durch einen Dienstleister beseitigt.

8.1.4 Verwendung unzulässiger Verfahren

Die Verwendung der folgenden Verfahren ist untersagt:

• chemische Rohrreiniger • Pumpfix • Saugglocken

Bei Verwendung eines unzulässigen Verfahrens wird eine Vertragsstrafe in Höhe von:

• 500,00 € pro Vorfall

erhoben.

8.1.5 Wiederholungsstörungen

Tritt dieselbe Störung innerhalb von 48 Stunden erneut auf und ist die Ursache der Wiederholung vom Auftragnehmer zu vertreten, wird eine Vertragsstrafe von

500 € je Vorfall

erhoben.

Für denselben Sachverhalt wird nur eine Vertragsstrafe erhoben; treffen mehrere Malustatbestände zu, gilt ausschließlich der betragsmäßig höchsten Malus. Eine zusätzliche Sanktion nach den Regelungen zur nicht ordnungsgemäßen oder nicht fristgerechten Entstörung ist für denselben Sachverhalt ausgeschlossen.

8.1.6 Nicht erfolgte Gefahrenabwehr

22

[Seite 23]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

Kann bei einem Priorität-1-Ereignis innerhalb der vorgeschriebenen Entstörzeit kein sicherer Betriebszustand hergestellt werden, wird zusätzlich zu den vereinbarten Schadensersatzansprüchen eine Vertragsstrafe in Höhe von

1.500 € je Vorfall

erhoben.

8.1.7 Verfügbarkeit der Leistungen

Kann der Auftragnehmer einen Auftrag nicht annehmen oder keine Einsatzkräfte disponieren, wird je Vorfall eine Vertragsstrafe von

1.000 €

erhoben.

8.1.8 Nichteinhaltung Personaleinsatzplan

Bei schuldhafter Nichteinhaltung des eingereichten und vertraglich vereinbarten Personaleinsatzplans wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR je festgestelltem Verstoß und betroffenem Kalendertag fällig. Als Verstoß gelten insbesondere das Unterschreiten der zugesagten Personalstärke, der Einsatz nicht vorgesehener Qualifikationen sowie die Nichtbesetzung der benannten Funktionen ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers.

Ab einer Unterschreitung von mehr als 10 % der vorgesehenen Personalstärke oder bei Ausfall von Schlüsselpersonal erhöht sich die Vertragsstrafe auf 3.500,00 EUR je betroffenem Kalendertag.

8.2 Vertragsstrafen-Regelung Leistung 2 Betrieb und Kontrolle der WC-Anlagen 8.2.1 Nicht durchgeführte Begehungen

Werden die vorgeschriebenen wöchentlichen Begehungen nicht durchgeführt oder nicht dokumentiert, wird folgende Vertragsstrafe erhoben:

• 500 € pro nicht durchgeführter Begehung

8.2.2 Unvollständig oder fehlende Dokumentation

Werden die geforderten Einsatzdokumentationen nicht oder unvollständig übermittelt, wird folgende Vertragsstrafe erhoben:

Verstoß Vertragsstrafe

• verspätete Dokumentation 100 € • unvollständige Dokumentation 150 € • fehlende Dokumentation 250 €

8.2.3 Fehlende Materialverfügbarkeit

Kann eine Störung aufgrund fehlender Materialverfügbarkeit nicht unmittelbar beseitigt werden, obwohl das Material gemäß LV vorzuhalten ist, wird folgende Vertragsstrafe erhoben:

• 250 € pro Vorfall

23

[Seite 24]

Leistungsverzeichnis Flughafen Düsseldorf GmbH

Störungsbeseitigung an abwassertechnischen Anlagen sowie Betrieb aller Toilettenanlagen 2027 - 2031

8.3 Höchstgrenzen der Vertragsstrafen

Die Summe aller Vertragsstrafen ist je Vertragsjahr begrenzt auf:

5 % des jeweiligen jährlichen Netto-Auftragswertes.

Nach Erreichen dieser Grenze kann der Auftraggeber weitere vertragliche Maßnahmen prüfen, insbesondere:

• schriftliche Abmahnung • Sonderkündigung aus wichtigem Grund • Neuvergabe einzelner Leistungen

24

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung