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AA04360312_Vertragsbedingungen.pdf

Statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für die A20

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 21:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.deges.de

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HVA F-StB Vertragsbedingungen

Bezeichnung der Leistung:

VKE A043Projekt: A20, Teilstrecke 3, Weede - B 206 (Wittenborn)
Vertragsnummer AA04360312Leistung: Leistungen der statischen und konstruktiven Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen nach RVP

Vertragsbedingungen

I. Besondere Vertragsbedingungen

I.1 Termine und Fristen 1.1 Beginn der Ausführung: Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am 01.03.2027 Spätestens am (Datum)

1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens Werktage nach Einzelfristen für Planpakete gem. EPLASS-Workflow 1.2.1 Statik Vorprüfung = spätestens 25 Werktage nach Vorlage 1.2.2 Statik Genehmigungsprüfung = spätestens 10 Werktage nach Vorlage 1.2.3 Pläne Vorprüfung = spätestens 20 Werktage nach Vorlage 1.2.4 Pläne Genehmigungsprüfung = spätestens 5 Werktage nach Vorlage

1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum: Spätestens 30.06.2031 Einzelfristen für 1.3.1 = spätestens (Datum) 1.3.2 = spätestens (Datum) 1.3.3 = spätestens (Datum)

I.2 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB F-StB betragen mindestens:

a) für Personenschäden3.000.000,00 EUR
b) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden)5.000.000,00 EUR
Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen.

I.3 Ergänzende Vereinbarungen

  1. Für die zu vereinbarenden Grundleistungen wird ein vorläufiges Berechnungshonorar vereinbart. Für die zu vereinbarenden Leistungen nach Zeithonorar wird ein vorläufiges Honorar auf Nachweis zum Höchstbetrag vereinbart.

  2. Regelmäßige Arbeitsgespräche und Planungsbesprechungen mit dem AG in Hamburg sind Vertragsgegenstand und werden nicht gesondert vergütet. Planungsbesprechungen mit dem Auftraggeber sind regelmäßig, mindestens einmal monatlich, bzw. auch aus besonderer Veranlassung durchzuführen. Hiervon sind jeweils unverzüglich Vermerke zu fertigen und der DEGES im Entwurf vorzulegen, die den Planungsstand und die Festlegungen zum weiteren Planungsablauf wiedergeben. Für die Vorbereitung und Teilnahme an den Planungsbesprechungen einschließlich der Bereitstellung von Vorabzügen der Planunterlagen erfolgt keine gesonderte Vergütung der Kosten und

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HVA F-StB Vertragsbedingungen

Aufwendungen. Die Durchführung von Planungsbesprechungen in Form von Videokonferenzen ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu ermöglichen.

  1. Die Erbringung der vereinbarten optionalen Leistungen setzt einen schriftlichen Abruf durch den Auftraggeber voraus. Erfolgt ein schriftlicher Abruf der Optionen nicht, entsteht auch kein Anspruch auf Erbringung bzw. Vergütung dieser Leistungen. Ebenso wenig besteht in diesem Fall Anspruch auf entgangenen Gewinn.

  2. Die beschriebenen Leistungen wird der AN mit dem dem AG vorgestellten bzw. benannten Personal durchführen. Personelle Änderungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG möglich.

  3. Die Leistungen, für die in I.1 dieser Vertragsbedingung keine Festlegungen getroffen wurden, sind entsprechend den Erfordernissen des Planungsablaufes zu erbringen. Insoweit erforderliche Zwischen- und Endtermine werden die Parteien einvernehmlich festlegen. Kommt keine einvernehmliche Festlegung mit dem Auftragnehmer zustande, erfolgt die Festlegung durch den Auftraggeber.

  4. Für den Zeitnachweis sind folgende Angaben mit Rechnungslegung einzureichen:

  • Name des Bearbeiters,
  • Datum der Leistungserbringung,
  • Beginn und Ende der Bearbeitung (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pausenzeiten),
  • Beschreibung der erbrachten Leistung.
  1. Alle Rechnungen sind an die DEGES Deutsche Einheit, Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54 in 10117 Berlin zu adressieren. Die o. a. Vertragsnummer ist bei allen Rechnungen und beim künftigen Schriftwechsel zu verwenden.

Die Rechnungen sind per E-Mail unter zwingender Berücksichtigung der in den “Ergänzende(n) Vertragsbedingungen der DEGES für die digitale Einreichung von elektronischen Rechnungen (E- Rechnung) aufgeführten Regelungen an Rechnung.Ingenieur@deges.de zu senden.

Die Rechnungen sind eindeutig als Abschlagsrechnungen, Teilschlussrechnungen oder Schlussrechnungen zu bezeichnen.

  1. Sofern vorgesehen ist, die aus diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen auf ein Konto eines Mitgliedes der INGE/ARGE und nicht auf ein Konto der INGE/ARGE abzufordern, ist eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung aller INGE/ARGE-Mitglieder einzureichen, dass alle Zahlungen für die INGE/ARGE mit schuldbefreiender Wirkung auf das konkret zu benennende Konto [Angabe Kontoinhaber, IBAN, Name des Kreditinstituts] erfolgen sollen.

Weiterhin ist auf jeder Rechnung folgender Hinweis aufzubringen: „Gemäß unserer Erklärung vom ….. überweisen Sie den Rechnungsbetrag mit schuldbefreiender Wirkung auf folgende Bankverbindung:

[Kontoinhaber] [IBAN]

[Name des Kreditinstituts]“zu bezeichnen.

  1. Störungen der Verfügbarkeit, der Integrität, der Authentizität und der Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse sind unverzüglich zu melden. Die Meldung muss Angaben zu der Störung, zu den technischen Rahmenbedingungen, insbesondere der vermuteten oder tatsächlichen Ursache, der betroffenen Informationstechnik und der Art der betroffenen Einrichtung oder Anlage enthalten.

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I.4 Datenschutz

Datenschutzklausel

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, sämtliche zur ordnungsgemäßen Planung, Prüfung, Ausführung, Überwachung und Dokumentation der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere Namen, Funktionen, Qualifikationen und Einsatzzeiten seines eingesetzten Personals, vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, für:

• Besprechungsprotokolle,

• Anwesenheitslisten und Bautagesberichte,

• Überwachungsprotokolle der Eigen- und Fremdüberwachung sowie der Überwachung des Auftraggebers,

• Materialprüfbescheinigungen,

• Nachweise der beruflichen Qualifikation (z. B. Schulungsnachweise, Zertifikate, Befähigungsnachweise),

• Prüf- und Kontrollnachweise sowie Übergabedokumentationen,

• Angaben im Rahmen der Koordination mit anderen Gewerken oder Behörden.

Weitere zur Vertragserfüllung erforderliche Daten, auch wenn sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind auf Anforderung des Auftraggebers (AG) ebenfalls zu übermitteln.

  1. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Durchführung des Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie im berechtigten Interesse des AG an der ordnungsgemäßen Planung, Durchführung, Qualitätssicherung und Dokumentation des Bauvorhabens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine separate Einwilligung der betroffenen Personen ist nicht erforderlich.

  2. Verpflichtung zur Transparenz und Information Der AN verpflichtet sich, seine eingesetzten Mitarbeitenden sowie etwaige Nachunternehmer und andere Unternehmen rechtzeitig, ordnungsgemäß und nachweislich über die vorgenannte Datenverarbeitung und ihre Zwecke zu informieren und deren Rechte zu wahren. Eine Geltendmachung datenschutzrechtlicher Einwände durch eingesetztes Personal entbindet den AN nicht von seiner vertraglichen Pflicht zur vollständigen Dokumentation.

  3. Verantwortlichkeit und Freistellung Der AN bleibt datenschutzrechtlich für die von ihm erhobenen und übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich. Er stellt den AG von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich seiner Mitarbeitenden sowie Nachunternehmer und andere Unternehmen) frei, die aufgrund einer unterlassenen oder fehlerhaften Information oder unzureichender datenschutzrechtlicher Absicherung erhoben werden.

  4. Gültigkeit für sämtliche Leistungsphasen Diese Regelung gilt für alle Phasen der vertraglich geschuldeten Leistung – einschließlich der Planung, Koordination, Ausführung, Überwachung, Qualitätssicherung und Übergabe – sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden Dokumentationen, Protokolle und Nachweispflichten.

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II. Technische Vertragsbedingungen

II.1Technische Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2021 (TVB-Landschaft)
II.2Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
II.3Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)
II.4Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung)
II.5Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung)
II.6Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik)
II.7Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2022 (TVB-Ingenieurvermessung)
II.8Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen, Ausgabe 2019 (TVB-Prüf)
II.9Technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen, Ausgabe 2019 (TVB-Verkehrsuntersuchung)
II.10Technische Vertragsbedingungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung, Ausgabe 2021 (TVB-SiGeKo)
II.11Zusätzliche Vertragsbedingungen der DEGES für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (ZVB-ING-DEGES, Stand 10/2022)
II.12
II.13

III. Allgemeine Vertragsbedingungen

III.1Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
III.2Ergänzende Vertragsbedingungen der DEGES für die digitale Einreichung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung, Stand: 11/2024)

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