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HVA F-StB LB Prüfingenieur
Bezeichnung der Leistung:
| VKE A043 | Projekt: A20, Teilstrecke 3, Weede - B 206 (Wittenborn) |
|---|---|
| Vertragsnummer AA04360312 | Leistung: Leistungen der statischen und konstruktiven Prüfung von Ingeni- eurbauwerken für Verkehrsanlagen nach RVP |
Leistungen der
statischen und konstruktiven Prüfung
von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen
Inhaltsverzeichnis Seite
A. Beschreibung der zu prüfenden Planungsaufgaben .............................................................. 2
- Allgemeines ............................................................................................................................ 2
- Beschreibung des Ingenieurbauwerks ................................................................................... 2
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers ................................ 3
- Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen zum Bauwerk ................................... 3
B. Leistungen nach Grundvergütung ............................................................................................ 4
- Statische Prüfung ................................................................................................................... 4
- Traggerüste ............................................................................................................................ 8
- Bauzustände ........................................................................................................................... 8
- mitzuverarbeitende Bausubstanz ........................................................................................... 8
C. Leistungen nach Zeithonorar .................................................................................................... 10
Leistungen .................................................................................................................................... 10
Stand: 03-22 10582 Seite 1
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HVA F-StB Leistungsbeschreibung Prüfingenieur
A. Beschreibung der zu prüfenden Planungsaufgabe
- Allgemeines
Als Fortsetzung der Ostseeautobahn A20, die von der A1 bei Lübeck bis zur A11 bei Prenzlau in Mecklenburg- Vorpommern als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 10 gebaut wurde, soll die A20 als Nord-West- Umfahrung Hamburg mit Anschluss an die geplante A26 in Niedersachsen realisiert werden.
Die A20 Nord-West-Umfahrung Hamburg liegt im südlichen Bereich des Landes Schleswig-Holstein und schließt bei Lübeck in Höhe der A1 an die bestehende A20 an. Die ersten beiden Abschnitte der A20 Nord- West-Umfahrung Hamburg von der A1 bis nach Weede sind fertiggestellt und befinden sich unter Verkehr.
Für die Strecke von Weede bis zum Anschluss der A20 an die A26 bei Stade in Niedersachsen ist ein Lini- enbestimmungsverfahren gemäß § 16 FStrG durchgeführt worden. Die Strecke gliedert sich in die Teilstre- cken 3 bis 8.
Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung ist das Bauwerk 5.12 Gieselteichbrücke in der Teilstre- cke 3, Weede - B 206 (Wittenborn). Das Bauwerk überführt die neu geplante A 20 über das Areal des Gie- selteichs. Unterführt werden die Verkehrswege L 83, DB 1043 NMS-OD und B 206n.
- Beschreibung des Ingenieurbauwerks
Der Neubau erfolgt als semiintegrale Achtfeldbrücke. Für jede Richtungsfahrbahn ist ein separates Teilbau- werk vorgesehen. Für den Querschnitt sieht der Ausschreibungsentwurf einen zweistegigen Spannbetonplat- tenbalken in Ortbetonbauweise vor. Die Überbauten sind im Grundriss gekrümmt. Die Stützen in den Achsen 50 und 60 sind monolithisch mit dem Überbau verbunden, alle anderen Achsen sind konventionell gelagert. Die Unterbauten werden auf Großbohrpfählen tief gegründet, die Pfahlkopfplatten erstrecken sich über beide Teilbauwerke ohne Bauwerksfuge. Die Herstellung des Überbaus erfolgt auf einem konventionellen Tragge- rüst. Der Ausschreibungsentwurf sieht eine Baufolge von Ost nach West vor, wobei die Brückenfelder über der B 206n und der DB-Strecke in überhöhter Lage herzustellen sind. Zur Pfahlkopfplattenherstellung sind teilweise Baugrubenverbauten erforderlich. Die nordwestliche Flügelwand erfährt ihre Fortsetzung als massive, flach gegründete Stützwand. Auf den Bauwerken sind Schutzwände angeordnet.
Bauwerkskenndaten Brücke
| ASB Nr. | 2027552 |
|---|---|
| Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.) | 5.12 |
| Bauwerksname | Gieselteichbrücke |
| Brückenklasse | LM1 nach DIN EN 1991-2 |
| Gesamtlänge | 371,0 m |
| Einzelstützweiten | 36,0/45,0/48,0/48,0/65,0/48,0/45,0/36,0 |
| Breite zwischen Geländern (ges. BW) | 31,10 m |
| Brückenfläche (ges. BW) | 11.540 m² |
| Lichte Höhe | >4,70 m |
| Kreuzungswinkel | 92,718 gon / 62,880 gon / 78,443 gon |
| Konstruktion | semiintegral, Tiefgründung |
| Konstruktionshöhe | ca. 1,93 m (i. M.) |
| Hauptbaustoff des Überbaus | Spannbeton (Längsvorspannung) |
Bauwerkskenndaten Stützwand
| ASB Nr. | 2027555 |
|---|---|
| Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.) | 5.12 STW |
| Bauwerksname | Gieselteichbrücke Stützwand |
| Brückenklasse | LM1 nach DIN EN 1991-2 |
| Gesamtlänge | 133,5 m |
| Blocklängen | Regelblock 8,0 m |
| Ansichtsfläche (ges. BW) | 750 m² |
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HVA F-StB Leistungsbeschreibung Prüfingenieur
| Wandhöhe (Konstruktionshöhe) | 4,0 m bis 8,5 m |
|---|---|
| Konstruktion | Winkelstützwand, Tiefgründung |
| Wanddicke | 1,0 m |
| Hauptbaustoff | Stahlbeton |
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers
Für die A20 Teilstrecke 3, Weede - B 206 (Wittenborn) ist das Planänderungsverfahren im Jahr 2023 einge- leitet worden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 14.03.2025 erteilt. Baubeginn für das BW 5.12 soll im August 2027 sein.
Der Prüfingenieur hat im Rahmen seines Prüfauftrages unter Berücksichtigung der Besonderheit der bauli- chen Anlage sicher zu stellen, dass die Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit des Ingeni- eurbauwerkes und seiner Bauwerksteile sowohl für den Bau- als auch für den Endzustand gewährleistet sind. Dazu legt er selbständig Inhalt, Umfang und Methoden der bautechnischen Prüfung fest und bestimmt die Anforderungen, die an die Erfüllung dieses Schutzziels zu stellen sind. Der Prüfauftrag umfasst die nachfolgenden Prüfleistungen, auf Grundlage der „Richtlinie über die Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen“ (RVP). Die Prüfung und Freigabe der Ausführungsplanung (Genehmigungsstatik und Ausführungspläne) erfolgt un- ter Verwendung des elektronischen Planmanagementsystem EPLASS nach standardisiertem Workflow aus- schließlich digital. Auf Wunsch kann dem Auftragnehmer ein Papierexemplar der zu prüfenden Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Prüfberichte werden in das elektronische System eingestellt und von diesem gemeinsam mit den geprüften Dokumenten digital an den Empfänger weitergeleitet. Grüneinträge können digital in den Dokumenten vorgenommen werden. Es sind zwei Prüfläufe vorgesehen, ein Vorprüflauf und ein anschließender Hauptprüflauf. Demnach ist für die zu prüfenden Dokumente ein Vorprüfbericht und ein Prüf- bericht zu erstellen. Nach dem Vorprüflauf hat der Aufsteller die Möglichkeit Korrekturen und Ergänzungen auf Basis der Prüfhinweise zu tätigen. Der abschließende Hauptprüflauf führt dann zur Genehmigung und Freigabe der Dokumente. Die einzelnen zu prüfenden Dokumente werden ggf. zeitlich gestaffelt in sogenann- ten Planpaketen zur Prüfung vorgelegt. Ein Planpaket beinhaltet eine prüfbare in sich geschlossene Teilleis- tung. Das digitale Dokumentenmanagement bietet gegenüber der analogen Arbeitsweise erhebliche Vorteile für alle Beteiligten und ist Stand der Technik. In dem zu vereinbarenden Prüfhonorar sind sämtliche Aufwendun- gen im Zusammenhang mit dem elektronischen Planmanagementsystem EPLASS und dem vorgesehenen Workflow (2 Prüfläufe) inkludiert. Zur Nutzung des o.g. Softwareprodukts stellt der Auftraggeber maximal zwei Lizenzen zur Verfügung. Werden weitere Lizenzen benötigt, so hat der Auftragsnehmer hierüber eine eigenständige Vereinbarung mit der E- PLASS GmbH zu tätigen. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. Diese werden in der Regel per Videokonferenz und in Ausnahmefällen in der DEGES Zweigstelle Hamburg abgehalten.
- Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen zum Bauwerk
- Übersichtskarte
- Lageplan
- Ausschreibungspläne
- EPLASS Workflow (unverbindliches Muster)
- Geotechnischer Bericht (nach Auftragserteilung)
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| B. Leistungen nach Grundvergütung | ||
|---|---|---|
| [wird bei angekreuzten Grundleistungen keine Bewertung eingetragen, gilt die jeweilige Bewertung der Grundleistung] |
| Grund- leistung | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung [%] | Eintrag Bewertung [%] | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | ||||||||||||||
| Die Folgenden Leistungen sind zu jeder Teilleistung zu erbrin- gen: | ||||||||||||||
| unter Berücksichtigung von A „Beschreibung der zu prüfenden Planungsaufgabe“ | ||||||||||||||
| Sichten der Unterlagen (entsprechend der jeweiligen Teilleistung z. B. Aufgabenstellung des Entwurfsverfassers, Geotechnischer Bericht, Entwurfsstatik, Bauvertrag, Ausführungsstatik und -un- terlagen, Bestandsunterlagen, Bauwerksbuch, Prüfberichte nach DIN 1076 bzw. DB Richtlinie 805) | ||||||||||||||
| Erstellung des Prüfberichts bzw. Aufnahme in den Prüfbericht | ||||||||||||||
| 1. Statische Prüfung | ||||||||||||||
| 1.1 | Prüfung der rechnerischen Nachweise für die Entwurfsplanung | 0,3 | ||||||||||||
| Prüfen der statischen Berechnung (Entwurfsstatik) aus der Ent- wurfsplanung (HOAI, § 51, Lph 3) in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht für die Haupttragwerke unter Berück- sichtigung der Herstellung und der Bauverfahren: • Prüfen der Richtigkeit der Last- bzw. Bemessungsan- sätze • Prüfen der Ergebnisse der Zahlenrechnung • Prüfen der statischen Auswirkungen der konstruktiven Festlegungen z. B. Hauptabmessungen des Tragwerks, Querschnittsausbildung usw. • Prüfen der ermittelten Materialmengen | ||||||||||||||
| 1.2 | Prüfung der zugehörigen Entwurfszeichnungen in statisch-kon- | 0,15 | ||||||||||||
| struktiver Hinsicht (s. RVP, Kap. 11) | ||||||||||||||
| Prüfen von Entwurfszeichnungen aus der Entwurfsplanung (HOAI, § 43 und § 51, Lph 3) in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht z. B.: • Prüfung auf Übereinstimmung mit der statischen Be- rechnung (Entwurfsstatik) • Prüfung auf konstruktiv richtige Ausbildung • Prüfung der Maße in statisch-konstruktiver Hinsicht | ||||||||||||||
| 1.3 | Prüfung der rechnerischen Nachweise für die Ausführungspla- | 1,0 | 1,0 | |||||||||||
| nung | ||||||||||||||
| Prüfung der statischen Berechnung und Bemessung (Ausfüh- rungsstatik) in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hin- sicht (HOAI, § 51, Lph 4): • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der stati- schen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Prüfen der Richtigkeit der Zahlenrechnung • Prüfen der Nachweise der maßgebenden Bauzustände • Prüfen der ermittelten Materialmengen | ||||||||||||||
| Überprüfung des Standardsachregisters (Fundstellenverzeich- nis) und Überprüfung der Zusammenstellung der Ausführungs- unterlagen gem. ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2 | ||||||||||||||
| 1.4 | Prüfung der zugehörigen Ausführungszeichnungen in statisch- | 0,5 | 0,5 | |||||||||||
| konstruktiver Hinsicht (s. RVP, Kap. 11) |
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| Grund- leistung | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung [%] | Eintrag Bewertung [%] | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | ||||||||||
| Prüfung der Ausführungszeichnungen (z. B. Schal- und Beweh- rungspläne, Montagepläne) in statischer, konstruktiver und wirt- schaftlicher Hinsicht z. B.: • Prüfung auf Übereinstimmung mit der statischen Be- rechnung (Ausführungsstatik) • Prüfung auf konstruktiv richtige Ausbildung • Prüfung auf Vollständigkeit der dargestellten Tragwerks- bestandteile • Prüfung der Maße in statisch-konstruktiver Hinsicht • Überprüfung der Geometrie hinsichtlich der Hauptach- sen und Schnittpunkte (Lage, Kreuzungswinkel, Höhe in diesen Punkten); Stichproben der Hauptkoten in Längs- und Querschnit- ten • Prüfen von Positionsplänen oder Positionseintragungen | ||||||||||
| 1.5 | Prüfung der Werkstattzeichnungen | 0,2 | ||||||||
| des Stahlbaus oder Ingenieurholzbaus | ||||||||||
| Prüfung der Werkstattzeichnung in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht | ||||||||||
| 1.6 | Prüfung einer gesonderten Lastvorberechnung | 0,25 | ||||||||
| Prüfung der Lastvorberechnung bzw. des Lastenplans (z. B. als Grundlage der Grundbruch- und Setzungsberechnung in der Ge- otechnik oder der Lagerlastenaufstellung usw.) | ||||||||||
| 1.7 | Prüfung der Einstufung in militärische Lastenklassen | 0,15 | 0,15 | |||||||
| oder Prüfung der Bemessung nach STANAG 2021 für militäri- | ||||||||||
| sche Lastenklassen und Prüfung der Bemessung nach besonde- | ||||||||||
| ren Lasten wie z. B. besondere Schwerlastfahrzeuge, Straßen- | ||||||||||
| bahnen usw. (s. RVP, Kap.11) | ||||||||||
| • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der stati- schen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Prüfen der Richtigkeit der Zahlenrechnung • Prüfung der Berücksichtigung der Ergebnisse der Be- messung für militärische Lastenklassen oder für beson- dere Lasten in den Ausführungszeichnungen • Nur Brücke | ||||||||||
| 1.8 | Prüfung von Einflusslinien | 0,20 | ||||||||
| für die Berechnung von Schnittgrößen bzw. Lagerlasten (an- | ||||||||||
| wendbar z. B. für die Belastungsberechnung bei Schwertrans- | ||||||||||
| porten; s. RVP, Kap.11) | ||||||||||
| • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der stati- schen Berechnung • Prüfen der Richtigkeit der Zahlenrechnung • Prüfen der Auswahl der Nachweispunkte für die we- sentlichen tragenden Konstruktionsteile hinsichtlich Vollständigkeit • Prüfen der Einflusslinien für die entsprechenden Schnittkräfte einschließlich der entsprechenden Doku- mentationsvorgaben gemäß DB-Richtlinie 804. | ||||||||||
| 1.9 | Prüfen der Nachweise zur Ermittlung der Schienenspannungen | 0,30 | ||||||||
| (Zusammenwirken von Tragwerk und Oberbau; s. RVP, Kap.11) | ||||||||||
| Prüfen der Modellbildung der Tragkonstruktion zur Berechnung des Zusammenwirkens von Brückentragwerk und Oberbau | ||||||||||
| Prüfung der rechnerischen Nachweise und Einhaltung der zuläs- sigen Grenzwerte |
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| Grund- leistung | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung [%] | Eintrag Bewertung [%] | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | ||||||
| 1.10 | Prüfen einer dynamischen Berechnung, | 0,50 | ||||
| sofern ein Resonanzrisiko durch die vereinfachte Überprüfung | ||||||
| nach Ril 804 nicht ausgeschlossen werden kann bzw. die verein- | ||||||
| fachten Nachweise zur Überprüfung des Resonanzrisikos nach | ||||||
| Ril 804 nicht hinreichend sind | ||||||
| Zusätzlich zu den Berechnungen mit den Lastbildern LM 71, SW/0, SW/2 ist dann eine dynamische Berechnung mit Hochge- schwindigkeitszügen und Betriebszügen durchzuführen, wenn die Überprüfung des Resonanzrisikos durch Einhaltung der vor- gegebenen vereinfachten Kriterien nach Ril 804 nicht möglich ist: • Prüfen der dynamischen Berechnung unter Berücksichti- gung der zusätzlichen Lastfälle und maximalen Über- baubeschleunigung • Prüfen des Ermüdungsnachweises unter Berücksichti- gung der Resonanz, wenn die Kriterien der DB-Richtlinie 804 auf Verzicht eines Nachweises nicht vorliegen | ||||||
| 1.11 | Prüfung der rechnerischen Nachweise und der konstruktiven | 0,15 0,25 | ||||
| Durchbildung zum Schutz gegen Erdbeben | ||||||
| • Vereinfachtes Verfahren | ||||||
| • Genauer Nachweis | ||||||
| Prüfung, ob Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens richtig beurteilt worden sind | ||||||
| Prüfung der statischen Berechnung und Bemessung (Ausfüh- rungsstatik) in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hin- sicht: • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der stati- schen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Prüfen der Richtigkeit der Zahlenrechnung • Aufnahme in den Prüfbericht oder Erstellung eines ei- genständigen Prüfberichtes | ||||||
| 1.12 | Prüfung der Nachweise des | 0,10 0,10 0,10 | ||||
| • Schallschutzes, | ||||||
| • Wärmeschutzes | ||||||
| • Konstruktiven Brandschutzes | ||||||
| für Gebäude | ||||||
| Freier Text ergänzen | ||||||
| 1.13 | Prüfung von rechnerischen Nachweisen zur Nachrechnung | 0,7 0,3 | ||||
| gemäß Nachrechnungsrichtlinie (Straßenbrücken) | ||||||
| • Stufe 1 | ||||||
| • Stufe 2 | ||||||
| Prüfung der statischen Berechnung (Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie) in statischer und konstruktiver Hinsicht: • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen • Prüfen der Auswertung der Bestandsunterlagen, insbe- sondere der Bestandspläne und -statik • Prüfen der Annahmen für das statische System • Prüfen der Richtigkeit der Last- bzw. Bemessungsan- sätze • Prüfen der statischen Berechnung Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung, Prüfen der Richtigkeit der statischen Berechnung, Prüfung der Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich der |
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| Grund- leistung | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung [%] | Eintrag Bewertung [%] | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | ||||||
| Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Ermüdungssicherheit sowie Zuordnung des Bau- werks in die Nachweisklassen A bis C der Nachrech- nungsrichtlinie | ||||||
| 1.14 | Prüfung von rechnerischen Nachweisen zur Nachrechnung | 0,05 0,20 0,60 1,0 0,05 | ||||
| gemäß Richtlinie 805 (Eisenbahnbrücken) | ||||||
| • Prüfen der Abschätzung der Tragsicherheit | ||||||
| • Prüfen der überschlägigen Ermittlung der Tragsicherheit | ||||||
| • Prüfung des Nachweises der Tragsicherheit ohne Be- | ||||||
| stimmung der Sicherheit gegen Ermüden | ||||||
| • Prüfung des Nachweises der Tragsicherheit mit Bestim- | ||||||
| mung der Sicherheit gegen Ermüden | ||||||
| • Prüfen der messtechnischen Absicherung der Ermittlun- | ||||||
| gen als Ergänzung zu den Stufen 3 und 4 | ||||||
| Prüfung der statischen Berechnung (Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie) in statischer Hinsicht: • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der stati- schen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Prüfen der Richtigkeit der Zahlenrechnung | ||||||
| 1.15 | Prüfung der Ausführungsunterlagen in schweißtechnischer Hin- | 0,15 | ||||
| sicht | ||||||
| Prüfen der Schweißpläne bezüglich • der Schweißprozesse, • der Zusatzwerkstoffe, • der Herstellung (Schweißposition), • der Schweißfolge (Vermeidung von zu hohen Eigen- spannungen), • der Wärmeführung, • der Fugenformen und • Materialgüten, | ||||||
| Prüfen der Schweißnahtprüfpläne bezüglich • der zerstörungsfreien Prüfung der Schweißnähte (z. B. Durchstrahlung, Ultraschallprüfung, Sichtprüfung) und • ggf. Festlegen des Umfangs der zerstörenden Prüfun- gen | ||||||
| Prüfen der Konstruktion auf Einhaltung schweißtechnischer Be- lange (z. B. schweißgerechte Ausführung von Konstruktionsde- tails, Wahl der Stahlsorten und -güten, Blechdicken, Nahtausfüh- rung im Hinblick auf Ermüdung und Kerbwirkung) | ||||||
| Mitwirken bei der Festlegung der Kerbfälle für den Ermüdungs- nachweis | ||||||
| 1.16 | Überprüfung der Geometrie in besonderen Fällen | 0,10 | ||||
| (s. RVP; Kap.11.1) | ||||||
| Freier Text ergänzen | ||||||
| 1.17 | Prüfung der Interpretation der geotechnischen Messergebnisse | 0,5 | ||||
| im Tunnelbau (Gebirgssetzung) | ||||||
| Prüfung folgender Aspekte: • Gültigkeit der Annahmen der statischen Berechnung (Baugrundkennwerte, Modellbildung Ausbau - Gebirge) • Übereinstimmung mit den Berechnungsergebnissen (Schnittkräfte) • Übereinstimmung mit den Verformungsberechnungen | ||||||
| Summe 1 – statische Prüfung | 1,65 (1,50) |
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| Grund- leistung | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung [%] | Eintrag Bewertung [%] | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | ||||||||||||||
| 2. Traggerüste | ||||||||||||||
| 2.1 | Prüfung von statischen Berechnungen für Traggerüste | 0,25 | 0,25 | |||||||||||
| Prüfung der statischen Berechnung in statischer und konstrukti- ver Hinsicht: • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der stati- schen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Prüfen der Ergebnisse der Zahlenrechnung | ||||||||||||||
| 2.2 | Prüfung von Ausführungszeichnungen für Traggerüste | 0,125 | 0,125 | |||||||||||
| Prüfung der Ausführungszeichnungen des Aufstellers in stati- scher und konstruktiver Hinsicht z. B.: • Prüfung auf Übereinstimmung mit der statischen Be- rechnung • Prüfung auf konstruktiv richtige Ausbildung • Prüfung der Maße in statisch-konstruktiver Sicht | ||||||||||||||
| Summe 2 - Traggerüste | 0,375 | |||||||||||||
| 3. Bauzustände | ||||||||||||||
| 3.1 | Prüfung von statischen Berechnungen und Ausführungszeich- | 0,8 | 0,2 | |||||||||||
| nungen aller Montage-, Bau- und Transportzustände | ||||||||||||||
| wie z. B. Freivorbau, Taktschieben und Einschieben/Einschwim- | ||||||||||||||
| men | ||||||||||||||
| Prüfung der statischen Berechnung sowohl in statischer, kon- struktiver und wirtschaftlicher Hinsicht: • Prüfen der Ergebnisse der Zahlenrechnung (Ausfüh- rungsstatik) • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der stati- schen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Nur Brücke | ||||||||||||||
| Prüfung der Ausführungszeichnungen des Aufstellers in stati- scher, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht z. B.: • Prüfung auf Übereinstimmung mit der statischen Be- rechnung • Prüfung auf konstruktiv richtige Ausbildung • Prüfung der Maße in statisch-konstruktiver Sicht • Nur Brücke | ||||||||||||||
| Summe 3 - Bauzustände | 0,2 (0,0) | |||||||||||||
| 4. Mitzuverarbeitende Bausubstanz | ||||||||||||||
| 4.1 | Prüfung der statischen Berechnung und der Ausführungspläne | 0,25 | ||||||||||||
| von mitzuverarbeitender Bausubstanz | ||||||||||||||
| Prüfung der statischen Berechnung sowohl in statischer, kon- struktiver und wirtschaftlicher Hinsicht: • Prüfen der Ergebnisse der Zahlenrechnung (Ausfüh- rungsstatik) |
Stand: 03-22 10582 Seite 8
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| Grund- leistung | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung [%] | Eintrag Bewertung [%] | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | ||||||
| • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der stati- schen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung | ||||||
| Prüfung der Ausführungszeichnungen des Aufstellers in stati- scher, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht z. B.: • Prüfung auf Übereinstimmung mit der statischen Be- rechnung • Prüfung auf konstruktiv richtige Ausbildung • Prüfung der Maße in statisch-konstruktiver Sicht | ||||||
| Summe 4 – Mitzuverarbeitende Bausubstanz | ||||||
| Summe 1 - 4 | 2,225 (1,875) |
Stand: 03-22 10582 Seite 9
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C. Leistungen nach Zeithonorar
| Titel | Leistungstext | M | Ein- heit | Pauschalsatz in € | GP in € | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||||||
| n | |||||||||||
| g | |||||||||||
| e | |||||||||||
| Leistungen | |||||||||||
| 1.01 | Örtliche Bauüberwachung von Baumaßnahmen | 10 | St | ||||||||
| in statisch-konstruktiver Sicht | |||||||||||
| (Optionale Leistung) | |||||||||||
| Ortstermin zur visuellen Überprüfung der Ausführung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen in besonderen Fällen zur Unterstützung der örtli- chen Bauüberwachung. Es ist von einer Überprüfungsdauer von mindestens 2 Stunden je Ortstermin auszugehen. Es ist ein Überwachungsbericht anzuferti- gen. Ausführung nach Aufforderung durch den AG. In die anzugebenden Ein- heitspreise sind alle für die Überprüfungstermine erforderlichen Kosten einzukal- kulieren. Hierzu zählen auch die Gerätekosten, Übernachtungskosten sowie die Reisekosten zur Baustelle und wieder zurück. Der ggf. erforderliche Einsatz von hinreichend qualifiziertem Hilfspersonal wird nicht gesondert vergütet. | |||||||||||
| 1.02 | Abnahme des Traggerüstes | 16 | St | ||||||||
| Ortstermin zur visuellen Überprüfung der Ausführung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen und zur Beurteilung des Traggerüstzustandes und seiner Tragfähigkeit und Standsicherheit. Überprüfung des Vorliegens und der Inhalte des Ausführungsprotokolls und des Überwachungsberichts gem. ZTV- ING. Es ist von einer Überprüfungsdauer von mindestens 2 Stunden je Ortster- min auszugehen. Es ist ein Überwachungsbericht anzufertigen. In die anzuge- benden Einheitspreise sind alle für die Überprüfungstermine erforderlichen Kos- ten einzukalkulieren. Hierzu zählen auch die Gerätekosten, Übernachtungskos- ten sowie die Reisekosten zur Baustelle und wieder zurück. Der ggf. erforderli- che Einsatz von hinreichend qualifiziertem Hilfspersonal wird nicht gesondert vergütet. Nur Brücke | |||||||||||
| 1.03 | Abnahme des Spannvorgangs | 16 | St | ||||||||
| Ortstermin zur visuellen Überprüfung der Ausführung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen insbesondere der Spannanweisung. Es ist von ei- ner Überprüfungsdauer von mindestens 4 Stunden je Ortstermin auszugehen. Es ist ein Überwachungsbericht anzufertigen. In die anzugebenden Einheits- preise sind alle für die Überprüfungstermine erforderlichen Kosten einzukalkulie- ren. Hierzu zählen auch die Gerätekosten, Übernachtungskosten sowie die Rei- sekosten zur Baustelle und wieder zurück. Der ggf. erforderliche Einsatz von hinreichend qualifiziertem Hilfspersonal wird nicht gesondert vergütet. | |||||||||||
| 1.04 | Freier Text ergänzen | ||||||||||
| ..................... ..................... | |||||||||||
| Summe Leistungen nach Zeithonorar |
Stand: 03-22 10582 Seite 10