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AA04360312_HE_Grundleistungen.pdf

Statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für die A20

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 21:53 (Europe/Berlin)

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HVA F-StB Vergütungsermittlung Prüfingenieure

Bezeichnung der Leistung:

VKE A043Projekt: A20, Teilstrecke 3, Weede - B 206 (Wittenborn)
Vertragsnummer AA04360312Leistung: Leistungen der statischen und konstruktiven Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen nach RVP

Honorarermittlung

Leistungen der

statischen und konstruktiven Prüfung

von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen

Stand: 03-22 10583 Seite 1

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HVA F-StB Vergütungsermittlung Prüfingenieure

ANRECHENBARE KOSTEN / VERGÜTUNGSERMITTLUNG STATISCHE UND KONSTRUKTIVE PRÜFUNG VON INGENIEURBAUWERKENAnlage-Nr.: 1.1-1
Vertrags-Nr.: AA04360312 Projektbezeichnung: Prüfung BW 5.12Vertrags-Nr.: AA04360312
Z e i l e [Z]A.) Ermittlung der anrechenbaren Kosten (ohne Umsatzsteuer)nach geschätzten Herstellungskosten nach Kostenberechnung nach Auftragssumme
EUREUR
1.1Herstellungskosten (Gesamt)40.000.000,00
1.2Kosten f. Baustelleneinrichtung, - vorhaltung, -räumung aus Z 1.1
2Nicht anrechenbare Kosten (gem. Negativkatalog RVP, Anlage 3, Spalte Straßen- und Brückenbau)
2.1Baum-Schutzvorrichtungen, Baubüro für AG, Bauschilder, Lagerraum und Labor, Hilfsleistungen für Kontrollprüfungen, Stundenlohnarbeiten für Leistungen, die nicht zur Herstellung des Bauwerks gehören, Einzäunun- gen, Wachdienst
2.2Technische Bearbeitung, Leistungen der Baustellensicherheit gem. BaustellV
2.3Entsorgung
2.4Baugrunderschließung und Bohrarbeiten / Bohrerkundung
2.5Verkehrssicherung
2.6Vorarbeiten wie Baugelände freimachen, Bewuchs entfernen, Bäume fäl- len, Oberboden andecken, Erdarbeiten und Bodenbewegungen
2.7Landschaftsbau
2.8Böschungs- und Sohlensicherung
2.9Leitungs- und Rohrgräben
2.10Wasserhaltung
2.11Entwässerungsanlagen bzw. –leitungen, soweit nicht fest mit dem Bau- werk verbunden
2.12Straßen- und Wegebefestigungen außerhalb der Baugruben aufnehmen; Straßen- und Wegebefestigungen und sonstige Oberflächenbefestigun- gen herstellen, ausgenommen auf dem Bauwerk
2.13Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten, sofern keine statischen Nachweise für Bauzustände erforderlich sind oder sofern sie nicht mit Herstellung bzw. Instandsetzung des (neuen) Bauwerkes im konstruktiven Zusam- menhang stehen
2.14Korrosionsschutz von Stahlbauwerken bzw. –teilen
2.15Oberflächenschutz von Beton
3Weitere nicht anrechenbare Kosten
3.1Behelfsbrücken, soweit sie dem öffentlichen Verkehr dienen (hierfür erfolgt stets ein gesonderter Prüfauftrag)
3.2Sonstige Bauleistungen, die den Prüfumfang nicht beeinflussen (z. B. Winterbauschutzvorkehrungen)
3.3Ggf. abzgl. Kosten für Baubehelfe bei gesondertem Prüfauftrag
4Baustelleneinrichtung, -vorhaltung, -räumung (siehe RVP 4.1) [(Z 2.1 bis Z 3.3) / (Z 1.1 - Z 1.2)] x Z 1.2
5Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis Z 4]4.000.000,00
6Zwischensumme anrechenbare Kosten [Z 1.1 – Z 5]36.000.000,00
7Ggf. Abminderung nach RVP, Kap. 8[Z 6 x v. H.]
8Anrechenbare Kosten [Z 6 oder Z 7]

Stand: 03-22 10583 Seite 2

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ANRECHENBARE KOSTEN / VERGÜTUNGSERMITTLUNG STATISCHE UND KONSTRUKTIVE PRÜFUNG VON INGENIEURBAUWERKENAnlage-Nr.: 1.1-2
Vertrags-Nr.: AA04360312
B.) VergütungsermittlungEUR
9. Übertrag der anrechenbaren Kosten aus Zeile 8:
10. Bauwerksklasse
10.1Das Objekt wird gem. RVP Kapitel 5, Anlage 2 der nebenstehenden Bauwerks- klasse zugeordnet:IV
11. GrundvergütungEUR
11.1Es gilt die Grundvergütung G nach der Formel gem. RVP, Kapitel 6
12. Prüfvergütung für Leistungen nach Grundvergütung
12.1Die Leistungen sind nach der Leistungsbeschreibung bewertet mit2,225 Ʃ Anteil L
12.2Hiernach ergibt sich eine Prüfvergütung für die Leistungen in Höhe [Z 11.1 x Z 12.1] von
13. Wiederholungen
13.1Prüfung mehrerer Objekte nach RVP, Kap. 9; [Z 12.2 x _____ (Faktor)]
13.2Eisenbahnbrücken nach RVP, Kap. 8.4 (60% Abminderung der Prüfvergütung); [Z 12.2 x 60 v. H] =
14.Vergütung nach Zeitaufwand
14.1Die vereinbarten Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung vergütet mit
15. Gesamtvergütung für statische und konstruktive Prüfung
15.1Gesamtvergütung [Z 12.2 + Z 13.1 - Z 13.2 + Z 14.1] (ohne Umsatzsteuer)

Stand: 03-22 10583 Seite 3

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ANRECHENBARE KOSTEN / VERGÜTUNGSERMITTLUNG STATISCHE UND KONSTRUKTIVE PRÜFUNG VON INGENIEURBAUWERKENAnlage-Nr.: 1.2-1
Vertrags-Nr.: AA04360312 Projektbezeichnung: Prüfung BW 5.12 StützwandVertrags-Nr.: AA04360312
Z e i l e [Z]A.) Ermittlung der anrechenbaren Kosten (ohne Umsatzsteuer)nach geschätzten Herstellungskosten nach Kostenberechnung nach Auftragssumme
EUREUR
1.1Herstellungskosten (Gesamt)2.500.000,00
1.2Kosten f. Baustelleneinrichtung, - vorhaltung, -räumung aus Z 1.1
2Nicht anrechenbare Kosten (gem. Negativkatalog RVP, Anlage 3, Spalte Straßen- und Brückenbau)
2.1Baum-Schutzvorrichtungen, Baubüro für AG, Bauschilder, Lagerraum und Labor, Hilfsleistungen für Kontrollprüfungen, Stundenlohnarbeiten für Leistungen, die nicht zur Herstellung des Bauwerks gehören, Einzäunun- gen, Wachdienst
2.2Technische Bearbeitung, Leistungen der Baustellensicherheit gem. BaustellV
2.3Entsorgung
2.4Baugrunderschließung und Bohrarbeiten / Bohrerkundung
2.5Verkehrssicherung
2.6Vorarbeiten wie Baugelände freimachen, Bewuchs entfernen, Bäume fäl- len, Oberboden andecken, Erdarbeiten und Bodenbewegungen
2.7Landschaftsbau
2.8Böschungs- und Sohlensicherung
2.9Leitungs- und Rohrgräben
2.10Wasserhaltung
2.11Entwässerungsanlagen bzw. –leitungen, soweit nicht fest mit dem Bau- werk verbunden
2.12Straßen- und Wegebefestigungen außerhalb der Baugruben aufnehmen; Straßen- und Wegebefestigungen und sonstige Oberflächenbefestigun- gen herstellen, ausgenommen auf dem Bauwerk
2.13Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten, sofern keine statischen Nachweise für Bauzustände erforderlich sind oder sofern sie nicht mit Herstellung bzw. Instandsetzung des (neuen) Bauwerkes im konstruktiven Zusam- menhang stehen
2.14Korrosionsschutz von Stahlbauwerken bzw. –teilen
2.15Oberflächenschutz von Beton
3Weitere nicht anrechenbare Kosten
3.1Behelfsbrücken, soweit sie dem öffentlichen Verkehr dienen (hierfür erfolgt stets ein gesonderter Prüfauftrag)
3.2Sonstige Bauleistungen, die den Prüfumfang nicht beeinflussen (z. B. Winterbauschutzvorkehrungen)
3.3Ggf. abzgl. Kosten für Baubehelfe bei gesondertem Prüfauftrag
4Baustelleneinrichtung, -vorhaltung, -räumung (siehe RVP 4.1) [(Z 2.1 bis Z 3.3) / (Z 1.1 - Z 1.2)] x Z 1.2
5Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis Z 4]250.000,00
6Zwischensumme anrechenbare Kosten [Z 1.1 – Z 5]2.250.000,00
7Ggf. Abminderung nach RVP, Kap. 8[Z 6 x v. H.]
8Anrechenbare Kosten [Z 6 oder Z 7]

Stand: 03-22 10583 Seite 4

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HVA F-StB Vergütungsermittlung Prüfingenieure

ANRECHENBARE KOSTEN / VERGÜTUNGSERMITTLUNG STATISCHE UND KONSTRUKTIVE PRÜFUNG VON INGENIEURBAUWERKENAnlage-Nr.: 1.2-2
Vertrags-Nr.: AA04360312
B.) VergütungsermittlungEUR
9. Übertrag der anrechenbaren Kosten aus Zeile 8:
10. Bauwerksklasse
10.1Das Objekt wird gem. RVP Kapitel 5, Anlage 2 der nebenstehenden Bauwerks- klasse zugeordnet:III
11. GrundvergütungEUR
11.1Es gilt die Grundvergütung G nach der Formel gem. RVP, Kapitel 6
12. Prüfvergütung für Leistungen nach Grundvergütung
12.1Die Leistungen sind nach der Leistungsbeschreibung bewertet mit1,875 Ʃ Anteil L
12.2Hiernach ergibt sich eine Prüfvergütung für die Leistungen in Höhe [Z 11.1 x Z 12.1] von
13. Wiederholungen
13.1Prüfung mehrerer Objekte nach RVP, Kap. 9; [Z 12.2 x _____ (Faktor)]
13.2Eisenbahnbrücken nach RVP, Kap. 8.4 (60% Abminderung der Prüfvergütung); [Z 12.2 x 60 v. H] =
14.Vergütung nach Zeitaufwand
14.1Die vereinbarten Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung vergütet mit
15. Gesamtvergütung für statische und konstruktive Prüfung
15.1Gesamtvergütung [Z 12.2 + Z 13.1 - Z 13.2 + Z 14.1] (ohne Umsatzsteuer)

Stand: 03-22 10583 Seite 5

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