[Seite 1]
Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Version 27.04.2022 Seite 1 von 1
[Seite 2]
Land Berlin vertr. durch das LFU c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 1 0_ 1_7 8 _ _ B e r_lin_______________ (Ausschreibende Stelle)
(Ausschreibende Stelle) BI
| M Berliner Immobilienmanagemen t G m b H | |||
|---|---|---|---|
| Keibelstraße 36 | |||
| 10178 Berlin | |||
| Tel: (03003) 09/09106166 | 6 - 22 5 4 | ||
| Fax: + 4(093 300)9 9001166661 6166868 | |||
| einkauf@bim-berlin.de |
Berlin, 1 9 .1 0 . 20 2 6
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
| Es schreibt Ihnen: | |
|---|---|
| Bruno Fra n c es e |
Baumaßnahme G ro ß -B e rliner Damm 59 in 12487 Berlin H er ri ch t ung Aufnahmeeinrichtung Angebot für: S ta rk s tr omanlagen und Aufzugsanlagen N 2 2 05 0 -1_0_2_2_0_0_0_0-0_0_1-4_4_0_-0_1__________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll
im Offenen Verfahren vergeben werden.
- Auftraggebende Land Berlin vertr. durch das LFU Stelle: c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin
- Vergabeunterlagen : Alle maßgeblichen Vergabeunterlagen sind in dem beigefügten Vor- druck "Angebot" aufgeführt. Soweit einzelne dieser Unterlagen hier nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle einge- sehen /angefordert werden.
- Auskunft über Ver- B IM B erliner Immobilienmanagement GmbH gabeunterlagen, etwa- K e ib e l st ra ß e 3 6 10178 Berlin ige Ortsbesichti- Telefon: , Telefax: gungen, Anforderung E-Mail: e in k au f @bim-berlin.de zusätzlicher Unter- werktags, außer Sonnabend, auf Terminvereinbarung lagen u. dergl.:
Version 18.10.2018 Seite 1 von 4
[Seite 3]
- Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 1 9 .1 1 . 2 0 2 6 um 0 9 :1 0 Uhr vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä- rungen, elektronisch signiert oder in Textform auf die Vergabeplatt- form des Landes Berlin hoch zu laden. Bei elektronischer Angebots- übermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform) ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Ber- lin eingereicht werden, sind gemäß §16 EU i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!
Version 18.10.2018 Seite 2 von 4
[Seite 4]
- Vorlage von Nachwei- Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und gegebenenfalls für sen zur Eignungsprü- Nachunternehmer seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuwei- fung: sen. Der Nachweis der Eignung kann entweder
- durch einen Eintrag im ULV und zusätzlich der Vorlage der voll- ständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der Eigenerklärung und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
geführt werden. Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: A u s g ef üllter Eignungsbogen.
Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
- Aufteilung in Lose: nein
ja, Angebote können abgegeben werden für ein Los mehrere Lose alle Lose
- Nebenangebote: zugelassen nicht zugelassen ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol- che deutlich gekennzeichnet werden.
-
Bindefrist Die Bindefrist endet am 18.01.2027
-
Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen Ausführungsort (Bau- stelle), Ausführungs- zeit, Sicherheitsleis- tung, Zahlungsbedin- gungen
Version 18.10.2018 Seite 3 von 4
[Seite 5]
- Kriterien für die Auf Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe tragserteilung bei von § 16 d EU Abs. 2 VOB/A erteilt, bzw. unter Berücksichtigung der Haupt- und Nebenan- nachfolgenden Kriterien erteilt:
geboten:
| Nr. | Kriterium | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1 | Preis | 100 |
-
Bei Vergabe nach Absendetag der Bekanntmachung: EU-Richtlinien:
-
Bei Vergabe nach EU- Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe- Richtlinien stimmungen: Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wol- len, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künfti- ger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen i. A. Bruno Francese Einkauf
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
Version 18.10.2018 Seite 4 von 4
[Seite 6]
Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen • Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis mit Preisen
• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Angaben zur Preisermittlung
• Eignungsbogen für Bewerber/Bieter
• Selbstauskunft Bewerber/Bieter
• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt)
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)
• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR netto)
Version 15.07.2026 Seite 1 von 2
[Seite 7]
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen: • Verzeichnis der Nachunternehmer
• Selbstauskunft der Nachunternehmer
• Eignungsbogen (falls für eignungsleihenden NU zutreffend)
• Sonstige Nachweise:
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 8]
Bewerbungsbedingungen (BwB) für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Kommunikation
Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Version 05.09.2025 Seite 1 von 5
[Seite 9]
4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz ”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat als angeboten.
4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
Version 05.09.2025 Seite 2 von 5
[Seite 10]
Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen (z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).
Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.
Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen Pauschalpreis.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen werden.
4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Version 05.09.2025 Seite 3 von 5
[Seite 11]
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, – dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten, – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, einzureichen.
Version 05.09.2025 Seite 4 von 5
[Seite 12]
8 Auftragnehmerwechsel
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren vorgenommen.
Version 05.09.2025 Seite 5 von 5
[Seite 13]
Angebot (Bauleistungen)
Tel.: Fax: E-Mail: , den (Name und Anschrift des Bieters)
An
Land Berlin vertr. durch das LFU Ablauf der Bindefrist c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 am: 18.01.2027 10178 Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Baumaßnahme: Herrichtung Aufnahmeeinrichtung Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen Angebot für: N22050-10220000-001-440-01
- Leistungsverzeichnis mit Preisen Anlagen:
- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter
- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter
- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls gefordert)
- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000,- EUR netto)
- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen
Version 20.07.2026 Seite 1 von 6
[Seite 14]
Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen- folge gelten:
- Auftragsschreiben bzw. Vertrag
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen
- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“
- Angebot samt Anlagen
- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
- Bautagesbericht
- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019
- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –, Ausgabe 2016
- „Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Russland-Sanktionen)“
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge- nommen und beachtet.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | € | % |
Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:
| Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes) | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % |
- Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange- botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver- bindlich anerkannt.
Version 20.07.2026 Seite 2 von 6
[Seite 15]
Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.
Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach- name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge- ben.
Version 20.07.2026 Seite 3 von 6
[Seite 16]
Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/ h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
(Summe 1.4 und 1.5)
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellenallgemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten | Gesamtzu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.
Version 20.07.2026 Seite 4 von 6
[Seite 17]
Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
Version 20.07.2026 Seite 5 von 6
[Seite 18]
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.
Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü- gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter, 4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).
Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen), werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra- gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers
Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be- fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags- strafe führen.
Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu- stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever- fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots- preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga- nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits- preise die Abrechnungsgrundlage.
Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
Version 20.07.2026 Seite 6 von 6
[Seite 19]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 1 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis nach VOB Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis nach VOB
über
Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen nach DIN 18382
- Starkstromanlagen -
Liegenschaft Groß-Berliner Damm 59 12487 Berlin
Maßnahme Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, hier: Starkstromanlagen
Maßnahme-Nr. N22050-10220000-001 Objektbeschreibung Objektbeschreibung
Der Groß-Berliner Damm ist eine Straße im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick, die durch die Ortsteile Johannisthal und Adlershof verläuft. Das Gebäude Nr. 59 wurde unmittelbar am Groß-Berliner Damm erbaut - Baujahr ca. 1952 - zur Nutzung als Beherbergungsstätte. Es erstreckt sich zwischen der Piloten- und Landfliegerstraße. 1959 diente das Gebäude als Ledigenwohnheim, später bis 1989 als Gästehaus des MfS der DDR. Von 2009 bis Oktober 2015 diente es als Gästehaus des Bundesverwaltungsamtes und der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. In den Jahren 2004-2006 wurde das Gebäude grundlegend saniert. Von 2017 bis 2019 diente das Gebäude als Flüchtlingsunterkunft (Erstaufnahmeeinrichtung) bis zu 600 Menschen. Nach einigen Jahren Leerstand soll die Unterkunft nun wieder in Betrieb genommen werden. 2021 wurde der Bauantrag zur Umnutzung des Gebäudes von einer Beherbergungsstätte zur unbefristeten Aufnahmeeinrichtung als Gemeinschaftsunterkunft fur 326 Geflüchtete von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen genehmigt. Zufahrtsmöglichkeiten: Das Gebäude Nr. 59 liegt direkt am Groß-Berliner Damm. Eine Zufahrtsmöglichkeit (Baustellenzufahrt) zum Grundstück besteht über die Landfliegerstraße. Weiterhin ist das Grundstück über die Pilotenstraße erreichbar. Die Zufahrtswege dürfen nur für die Versorgung und Belieferung der Baustelle sowie für Materialan- und abtransporte genutzt werden. Ein Parken auf dem Baugelände (außer ausgewiesene Baustellen-Parkplätze) ist nicht gestattet. Die Verkehrswege müssen, auch im Hinblick auf Zu- und Abfahrt der Parkplätze sowie der Feuerwehrzufahrten, immer freigehalten werden. Eventuell notwendige Einschränkungen der Verkehrswege durch den Auftragnehmer sind vorher mit der Bauüberwachung des Auftraggebers und mit den betroffenen Auftragnehmern abzustimmen.
Gebäudedaten: Es handelt sich um ein freistehendes, mehrgeschossiges, unterkellertes
[Seite 20]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 2 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Gebäudedaten: EUR EUR Es handelt sich um ein freistehendes, mehrgeschossiges, unterkellertes Bestandsgebäude. Das Gebäude ist in massiver Bauweise errichtet. Die Tragkonstruktion besteht aus tragenden Mauerwerkswänden (S1), monolithischen Stahlbetonstutzen, monolithischen Stahlbetondecken, Stahlsteindecken (Verkehrslast Decken 2.0 kn/m2) und Stahlbetonunterzügen. Die Dachkonstruktion (massiv, nur im mittleren Bauteil, sog. Saalbau, ist eine Brettbinderkonstruktion) besteht aus monolithischen Stahlbeton. Das Dach ist als Satteldach ausgebildet und kann bauphysikalisch als Warmdach angesehen werden. Für die Dacheindeckung wurden Dachabdichtungsbahnen verwendet. Flurwände, Treppenraumwände und die nichttragenden Raumtrennwände wurden aus Mauerwerk errichtet. Die gemauerten Außenwände wurden mit einem Vollwärmeschutz (WDVS) verkleidet. Im Keller sind Lagerräume und Technikräume untergebracht. Im Erdgeschoss befinden sich Büros, eine Küche, Gemeinschaftsraum und Wohneinheiten. In den Obergeschossen befinden sich im Wesentlichen Wohneinheiten. Gebäudebreite: ca. 18 m Gebäudelänge: ca. 120,00 m Gebäudehöhe: ca. 16,80 m Bruttogrundfläche Gebäude gesamt: ca. 12.040,70 m² Nettogrundfläche Gebäude: 9.410m² Nutzfläche 1-7 (DIN 277): 6.800 m² Grundfläche: 2.182,60 m² Bruttorauminhalt: 40.930,40 m³ Geschosse: KG / EG/ 1. OG / 2. OG / 3. OG / DG (4 Vollgeschosse)
Nutzung des Gebäudes: ursprünglich Beherbergungsstätte Große Bewohnerzimmer: 17 bis ca. 25m² (2-3 Bewohner) Die Bewohnerzimmer sind über eine Eingangstür vom Hausflur über einen Vorraum erschlossen und verfügen über jeweils ein eigenes Bad. Im Gebäude befinden sich zusätzlich Gemeinschaftsräume, Buroräume, Lagerräume, Technikräume etc. Das höchstgelegene Geschoss (3. OG), in dem ein Aufenthalt von Personen möglich ist, befindet sich im Mittel bei mehr als 13 m über der Geländeoberkante, sodass das Bestandsgebäude nach § 2 (3) Nr. 5 BauO Bin in die Gebäudeklasse 5 eingeordnet werden muss. Aufgrund der geplanten Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft/Wohnheim mit wohnungsähnlicher Nutzung ist eine Einordnung entsprechend § 2 (4) Nr. 11 BauO Bln und aufgrund der Bruttogrundfläche des Gebäudes von > 1.600 m2 gemäß § 2 (4) Nr. 3 BauO Bln als Sonderbau erforderlich.
Baufeld und Lagerfläche: Auf dem Grundstück können Lagerflächen (Container/Material) zur Verfügung gestellt werden. Die Flächen sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen, der Platzbedarf der Baustelleneinrichtung des AN und die Nutzung der Flächen bedürfen der Abstimmung mit der Bauüberwachung. Alle genutzten Flächen (Lagerflächen, Containerstellflächen etc.) sind vor und nach Nutzung zu dokumentieren (Zustandsfeststellung als Fotodokumention) und mit Beendigung der Maßnahme in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben.
Transporteinrichtungen und Transportwege: Transporteinrichtungen, insbesondere Förderanlagen (Aufzug etc.) stehen seitens des AG nicht zur Verfügung.
Erschließung: Das Gebäude ist mit Baustrom erschlossen. Das Gebäude ist abwassertechnisch erschlossen.
[Seite 21]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 3 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Baubeschreibung (Maßnahmebeschreibung) Baubeschreibung (Maßnahmebeschreibung)
Es erfolgt eine Nutzungsänderung des Gebäudes von einer Beherbergungsstätte zu einer unbefristeten Aufnahmeeinrichtung als Gemeinschaftsunterkunft für 326 Flüchtlinge. Hierbei ist unter anderem ein Austausch von haustechnischen Anlagen, eine Instandsetzung von Wandoberflächen sowie ein Austausch der Bodenbeläge notwendig. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Schadstoffsanierung als vorgezogene Baumaßnahme Entfernung KMF-haltige Mineralfasern, Ausbau und Entsorgung asbesthaltige Heizkörperverschraubungen. Im Bereich der Kostengruppe 400 sind insbesondere die Erneuerung der Trinkwasser-, Abwasser-, Wärme- und Lüftungsanlagen, die Sanierung der Aufzugsanlage, die Erneuerung der Starkstrom- und Fernmelde- und IT-Anlagen sowie die Herstellung trockener Feuerlöschanlagen in den Treppenhäusern vorgesehen.
KG 300 Abbrucharbeiten Zum Austausch vertikal verlaufender Wasserleitungen müssen Bestandsschächte aus Mauerwerk geöffnet werden. Wegen Nutzungsänderungen sind zur Herstellung von Türöffnungen sind Wanddurchbrüche nötig.
Beton- und Mauerwerksarbeiten Bestandsöffnungen werden geschlossen. Technikschächte werden horizontal geschottet.
Fliesen- und Trockenbauarbeiten Zum Austausch der Wasserleitungen in den Bädern müssen jeweils zwei geflieste Wandelemente abgebrochen und nach Neuinstallation der Leitungen mit Vorwandelementen wiederhergestellt werden.
KG 400 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Das Trinkwassernetz und die Schmutzwasserleitungen werden vollständig ausgetauscht. Die Warmwasserversorgung erfolgt zentral. Die zentrale Anlagentechnik bleibt größtenteils erhalten. Die vorhandenen Sanitärobjekte werden erneuert. Im 3. Obergeschoss werden zusätzlich Hygienespülungen vorgesehen.
Wärmeversorgungsanlagen Die vorhandenen Heizflächen werden ausgetauscht. Das bestehende Rohrnetz bleibt erhalten. Die zentrale Anlagentechnik der Wärmeversorgung bleibt bestehen.
Lufttechnische Anlagen Die vorhandenen Einzelraumentlüftungen in den Bewohnerbädern und Allgemeinbereichen werden demontiert. Die Abluftstränge und Einzellüfter der Wohn- und Nutzerbereiche werden erneuert. Die Einzellüfter werden über die Lichtschalter mit Nachlaufsteuerung betrieben. Für den Waschmaschinenraum und die Personaltoiletten werden feuchtegeführte Abluftanlagen vorgesehen. Die bestehende Küchenlüftung wird an die Nutzung als Ausgabeküche angepasst.
Starkstrom- und FM- und IT-Anlagen Erneuerung der gesamten Starkstrom- und FM-und IT-Anlagen
Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz werden die Dachflächen der Gebäude in öffentlicher Zuständigkeit (in einer anderen Baumaßnahme) nach einer Potenzialanalyse sukzessive mit Photovoltaik ausgestattet. Das Objekt wird entsprechend des BIM-Standards "PV-ready" vorgerüstet.
Förderanlagen Der vorhandene Personenaufzug wird überarbeitet und mit eingeschränkter Nutzungserlaubnis nur durch das Personal (Schlüsselbedienung) künftig genutzt.
Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen In den Treppenhäusern werden trockene Feuerlöschanlagen vorgesehen.
KG500 Außenanlagen Rampenanlage am Eingangsbereich Groß-Berliner Damm Die Treppenanlage wird verbreitert und eine filigrane Rampenanlage aus
[Seite 22]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 4 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge KG500 Außen | Einheit anlagen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Rampenanlage am Eingangsbereich Groß-Berliner Damm EUR EUR Die Treppenanlage wird verbreitert und eine filigrane Rampenanlage aus Stahl neu erstellt. Umzäunung Wasserteich Im Außenbereich der Liegenschaft befindet sich ein gestalteter Wasserteich, welcher zur Regenwasserversickerung dient und als Biotop erhalten bleibt. Der Teich stellt für spielende Kinder eine Gefahr dar und soll daher eingezäunt werden. Ein Betreten des Teichumfelds durch Kinder soll nur in Begleitung von Erwachsenen erfolgen.
Ergänzung von Fahrradbügeln, Roden von Büschen und Hecken, Kieswege instandsetzen
KG 600 Allgemeine Ausstattung Einbau von Teeküchen und Tresen zur Küchennutzung, Vorhangschienen, Sichtschutz und Verdunkelung Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
- Allgemeines
Die nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Prüfung, Einweisung und Dokumentation der Starkstromanlagen der Kostengruppe 440 sowie der Förderanlagen der Kostengruppe 460.
Der Leistungsumfang umfasst:
Niederspannungsschaltanlagen Niederspannunginstallationsanlagen Beleuchtungsanlagen Förderanlagen
Sämtliche Anlagen sind vollständig, betriebsfertig und funktionsfähig herzustellen.
Die Ausführung hat entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Gesetzen, Verordnungen, DIN-, DIN EN-, DIN VDE-, MLAR- und sonstigen einschlägigen Vorschriften und Regelwerken zu erfolgen.
Darüber hinaus sind insbesondere die Vorgaben des Planungsleitfadens des ITDZ Berlin, die Baufachlichen Standards des AG, das Brandschutzkonzept, das Projekthandbuch des AG sowie sämtliche freigegebenen Ausführungs-, Werk- und Detailplanungen zu beachten.
Die jeweiligen Anforderungen aus den vorgenannten Unterlagen sind einzuhalten, sofern hierdurch keine widersprüchlichen oder unzulässigen Anforderungen entstehen. Festgestellte Widersprüche oder Unklarheiten sind vor Ausführung rechtzeitig mit der Bauüberwachung abzustimmen.
- Allgemeines - Vorbereitungen
Vor Beginn der Ausführungsarbeiten hat der Auftragnehmer die örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen und sich mit dem vorhandenen Bestand sowie den vorgesehenen Installationswegen und Montagebedingungen vertraut zu machen. Hierzu sind, soweit für die Ausführung erforderlich, Bestandsbegehungen durchzuführen. Vorhandene Anlagen, Leitungsführungen, Anschlusspunkte, Montageflächen, Verteilungen, Technikräume und sonstige für die Ausführung relevanten Gegebenheiten sind vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen und mit den Ausführungsunterlagen abzugleichen. Die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung, die Ausführungsunterlagen auf Plausibilität und technische Umsetzbarkeit zu prüfen und erkennbare Abweichungen oder Behinderungen unverzüglich der Bauüberwachung mitzuteilen. Zur Vorbereitung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die erforderliche Koordination mit dem zuständigen Netzbetreiber Stromnetz-Berlin durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die erforderliche Abstimmung und Beantragung der Wandlerzähler. Erforderliche Demontage- und Rückbauarbeiten an vorhandenen Anlagen und Anlagenteilen der Kostengruppe 440 sind fachgerecht auszuführen. Ausgebaute Anlagenteile und Materialien sind, sofern nicht ausdrücklich anderweitig festgelegt, ordnungsgemäß zu sortieren, abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
- Ausführungsunterlagen und technische Abstimmung Vor Beginn der Montage sind die für die Ausführung erforderlichen Werk-, Montage- und Detailunterlagen durch den Auftragnehmer auf Grundlage der
[Seite 23]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 5 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge 3. Ausführu | Einheit ngsunterlagen und technische Abstimmung | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Vor Beginn der Montage sind die für die Ausführung erforderlichen WerEkU-R, EUR Montage- und Detailunterlagen durch den Auftragnehmer auf Grundlage der Ausführungsplanung der AG zu erstellen und der Bauüberwachung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
- Leitungsanlagen und Installationssysteme
Alle Leitungen sind entsprechend den jeweiligen Anlagenanforderungen, den gültigen Vorschriften sowie den Vorgaben der Ausführungsplanung bzw. Werk- und Montageplanung fachgerecht zu verlegen. Die Leitungsinstallation der Anlagen der Kostengruppe 440 ist entsprechend den Ausführungsunterlagen und den jeweiligen örtlichen Installationsbedingungen auszuführen. Die Leitungen sind grundsätzlich halogenfrei auszuführen, sofern in den jeweiligen Leistungspositionen bzw. den Ausführungsunterlagen keine abweichenden Anforderungen festgelegt sind. Je nach örtlichen Gegebenheiten erfolgt die Leitungsverlegung: auf Kabeltrassen, in Leerrohren, in Brüstungskanälen, unter Putz, innerhalb von Wänden bzw. Installationsbereichen, Leitungswege sind möglichst geradlinig und übersichtlich auszuführen. Kreuzungen und Parallelführungen mit Leitungen anderer Gewerke sind auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken. Leitungen sind dauerhaft und eindeutig zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss eine eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen Anlagen, Verteilern, Anschlusspunkten und Endgeräten ermöglichen. Erforderliche Befestigungs-, Trage- und Montagesysteme sowie sämtliche zur fachgerechten Installation erforderlichen Klein- und Befestigungsmaterialien sind Bestandteil der Leistung, soweit in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich anders beschrieben. Bei der Verlegung sind insbesondere die Anforderungen an Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege, Abschottungen sowie an die Funktionserhaltung sicherheitsrelevanter Leitungsanlagen zu beachten. Durchdringungen von Wänden und Decken sind nach den geltenden brandschutztechnischen Anforderungen auszuführen und nach Abschluss der Arbeiten dauerhaft und fachgerecht zu verschließen. Bei brandschutztechnisch relevanten Wand- und Deckendurchführungen sind die hierfür erforderlichen zugelassenen Abschottungen entsprechend den geltenden Anforderungen auszuführen und zu dokumentieren. 4.1 Kabeltrassen Die für die Ausführung erforderlichen Kabeltrassen einschließlich der zugehörigen Leitungswege sind durch den Auftragnehmer herzustellen. Die Kabeltrassen sind vom Erdgeschoss bis zum 3. Obergeschoss innerhalb der notwendigen Flure zu führen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu montieren. Zur brandschutztechnischen Abtrennung der Kabeltrassen gegenüber dem notwendigen Flur ist eine geeignete, zugelassene Brandschutzbekleidung der Feuerwiderstandsklasse I30 aus Gipsplatten durchgängig vorzusehen und fachgerecht herzustellen. Die Kabeltrassen werden auch für Installationen der Kostengruppe 450 mitbenutzt. Die erforderlichen Leitungswege, Trassenverläufe, Platzbedarfe und Anschlusspunkte sind daher rechtzeitig mit dem für die Kostengruppe 450 zuständigen Auftragnehmer abzustimmen und bei der Ausführung entsprechend zu berücksichtigen. Die erforderliche Koordination und Abstimmung zwischen den beteiligten Gewerken ist durch den Auftragnehmer eigenständig sicherzustellen. 4.2 Bohrungen und Kernbohrungen Kernbohrungen bis DN 100 mm sind durch den Auftragnehmer der Kostengruppe 440 herzustellen, einschließlich sämtlicher hierfür erforderlicher Nebenleistungen. Kernbohrungen mit einem Durchmesser ab DN 100 mm werden bauseits hergestellt. Die für bauseits herzustellende Kernbohrungen erforderlichen Bohrstellen sind durch den Auftragnehmer der Kostengruppe 440 rechtzeitig und eindeutig vor Ort anzuzeichnen. Die Anzeichnungen sind unter Berücksichtigung der freigegebenen Werk- und Montageplanung vorzunehmen. Vor dem Anzeichnen hat der Auftragnehmer die vorgesehenen Bohrstellen hinsichtlich Lage, Größe, Installationsweg und möglicher Kollisionen mit vorhandenen bzw. geplanten Bauteilen und Installationen zu prüfen. Die erforderliche Abstimmung der bauseitigen Kernbohrungen mit der Bauüberwachung und den betroffenen Gewerken ist durch den Auftragnehmer zu führen. Nach Abschluss der Installationsarbeiten sind sämtliche durch den Auftragnehmer der Kostengruppe 450 hergestellten Bohrungen und Kernbohrungen fachgerecht zu verschließen. Bei brandschutztechnisch relevanten Durchdringungen sind die erforderlichen zugelassenen Abschottungen entsprechend den geltenden Anforderungen auszuführen. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Dokumentationen sind Bestandteil der Revisionsunterlagen.
- Niederspannungsschaltanlagen
Für das Gebäude sind zwei Hausanschlüsse mit einer gemeinsamen
[Seite 24]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 6 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge 5. Niedersp | Einheit annungsschaltanlagen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Für das Gebäude sind zwei Hausanschlüsse mit einer gemeinsamen Hausanschluss-/Hauptverteilung-Kombination (HA/HV-Kombination) im Raum -050 "Elektrozentrale" vorgesehen. Ein Hausanschluss ist bereits vorhanden und wird im Zuge der Maßnahme entsprechend erweitert. Die HA-/HV-Kombination ist mit zwei Wandlerzählern aufzubauen, wobei ein Wandlerzähler ausschließlich für die Versorgung der Küche und der zweite Wandlerzähler für die Versorgung des übrigen Gebäudes vorgesehen ist.
- Niederspannunginstallationsanlage
Die Baustromanlage wird bauseits errichtet. Es werden neue Unterverteilungen für die Versorgung der jeweiligen Geschosse und Bereiche errichtet. Die Unterverteilungen im Erdgeschoss bis zum 3. Obergeschoss werden innerhalb der notwendigen Rettungswege angeordnet. Die Unterverteilungen sind ohne eigene Gehäusetür auszuführen und innerhalb eines entsprechend brandschutztechnisch zugelassenen Brandschutzkoffers mit zugehöriger Brandschutztür anzuordnen. Die Unterverteilungen im Untergeschoss und im Dachgeschoss sind als Aufputz-Unterverteilungen auszuführen. Die Steckdosenstromkreise in den Wohnräumen sind jeweils mit AFDD und FI/LS-Kombinationen abzusichern. Die allgemeinen Steckdosenstromkreise in den Büroräumen sind gemäß DIN VDE 0100-410 gruppenweise über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen abzusichern. Die EDV-Steckdosenstromkreise sind jeweils über FI/LS-Kombinationen abzusichern. In den Unterverteilungen sind Bestückungsreserven von mindestens 10 % sowie Platzreserven von mindestens 25 % vorzusehen. Für Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise sind getrennte Stromkreise vorzusehen. Die Leitungsverlegung erfolgt in halogenfreier Ausführung.
-
Beleuchtungsanlagen Die Errichtung der Beleuchtungsanlagen hat unter Anwendung der DIN EN 12464-1 und DIN EN 1838 zu erfolgen. Die Beleuchtung wird mit LED-Leuchten ausgeführt. In den Wohnräumen, Treppenhäusern, Fluren und WCs der Wohnbereiche werden runde LED-Anbauleuchten vorgesehen. In den WCs werden zusätzlich Spiegelleuchten installiert. In den Büroräumen sind LED-Anbau-Langfeldleuchten vorgesehen. In den Fluren werden Pendelleuchten eingesetzt. Die Schaltung der Beleuchtung in den Wohnräumen, Büroräumen, im Untergeschoss und im Dachgeschoss erfolgt über Schalter. In den Fluren erfolgt die Beleuchtungssteuerung über Präsenzmelder. In den Treppenhäusern erfolgt die Steuerung über in die Leuchten integrierte Präsenzmelder. Im Bestand sind im Außenbereich neun Laternenleuchten vorhanden. Bei diesen Leuchten wird ausschließlich der Leuchtenaufsatz durch einen LED-Leuchtenaufsatz ersetzt. Die vorhandenen Maste bleiben bestehen. Die vorhandene Verkabelung der Außenleuchten wird genutzt und wieder angeschlossen. Zusätzlich werden Außenleuchten an der Fassade installiert. Die Außenbeleuchtung wird über Dämmerungsschalter gesteuert. Im Untergeschoss ist eine Zentralbatterieanlage für die Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen. Die Zentralbatterieanlage ist für eine Überbrückungs- bzw. Betriebsdauer von mindestens 3 Stunden auszulegen. Es sind Rettungswegkennzeichenleuchten sowie Notleuchten in Fluren und Treppenhäusern vorzusehen. An den allgemeinen Ausgängen sind Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit geeigneter Notlichtfunktion vorzusehen. Für die Überwachung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist beim Pförtner eine zentrale Überwachungseinrichtung vorzusehen. Je Brandabschnitt und Geschoss sind zwei Stromkreise für die Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen. In den zugehörigen Unterverteilungen sind Phasenüberwachungsmodule vorzusehen. Die erforderliche Prüfung und Abnahme der Sicherheitsbeleuchtungsanlage durch einen hierfür qualifizierten Sachverständigen ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
-
Ertüchtigung Aufzugsanlage
Im Bestand ist eine Aufzugsanlage mit 4 Haltestellen vorhanden. Aufgrund sicherheitstechnischer Mängel wurde die Anlage außer Betrieb genommen. Die Aufzugsanlage soll technisch ertüchtigt werden und mit einer dynamischen Brandfallsteuerung entsprechend der Forderung des Brandschutzkonzeptes versehen werden. 1 Vorbereitung und Demontage
1.1 Vorbereitung
[Seite 25]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 7 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.1.1 Bestandsbegehung Begehung zur endgültigen Festlegung von Leitungswegen, Trassierungen, Steiger, Anschlusspunkte, Umfang der Demontagen von Bestandsleitungen und -anlagenteilen
Für die Bestandsbegehung ist der Einsatz einer Leiter vorzusehen. Sofern hochbauliche Arbeiten notwendig sind, ist dies mit der Hochbauleitung und der fachlichen Bauüberwachung abzustimmen.
Die angeglichenen Leitungswege und Informationen bezüglich der Bestandsanlagen sind in der Montageplanung fortzuschreiben.
Es ist mit 2 Monteure / 5 Arbeitstage zu kalkulieren.
1,000 psch 1.1.2 Sondierung und Prüfung der Bestandszuleitung der Außenbeleuchtung Sondierung der vorhandenen Zuleitung zu den Bestands-Mastleuchten einschließlich der erforderlichen örtlichen Freilegungs- und Untersuchungsarbeiten.
Die Leistung umfasst insbesondere:
Freilegen der vorhandenen Leitungsführung an beiden Enden des betroffenen Stromkreises durch vorsichtiges Aufnehmen der vorhandenen Pflastersteine und Herstellen der erforderlichen Such- bzw. Sondierungsgräben, Freilegen und Nachverfolgen der vorhandenen Zuleitung zur Ermittlung des Leitungsverlaufs, Prüfung und Feststellung, an welcher Stelle die Zuleitung in das Gebäude eingeführt bzw. aus dem Gebäude herausgeführt wird, soweit erforderlich, Freilegen der Leitung bis zur eindeutigen Feststellung des Leitungsverlaufs und der Gebäudeeinführung, Prüfung einer vorhandenen Bestands-Mastleuchte hinsichtlich der vorhandenen Lichttechnik, insbesondere Feststellung, ob die Leuchte bereits mit LED-Technik ausgestattet ist, Bereitstellung und Verwendung einer geeigneten Anlegeleiter mit einer Länge von mindestens 5 m für die Prüfung der Mastleuchte, fachgerechtes Wiederverfüllen und Verdichten der geöffneten Sondierungsbereiche nach Abschluss der Prüfung, fachgerechtes Wiederaufnehmen und Verlegen der vorhandenen Pflastersteine einschließlich Herstellung des ursprünglichen Zustands.
Die Arbeiten sind einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel vollständig auszuführen.
Es ist mit 2 Monteure / 2 Arbeitstage zu kalkulieren.
1,000 psch 1.1.3 Koordination mit dem Netzversorger Stromnetz-Berlin Koordination und Abstimmung der erforderlichen Arbeiten und Termine mit dem zuständigen Netzversorger Stromnetz Berlin, einschließlich Terminabstimmungen, technischer Abstimmungen, Begleitung und Koordination vor Ort sowie erforderlicher Rücksprachen im Zusammenhang mit dem Netzanschluss. Für die vorgenannten Leistungen sind 16 Stunden eines Obermonteurs einzukalkulieren. Die Leistung umfasst sämtliche hierfür erforderlichen Nebenleistungen und Aufwendungen.
1,000 psch 1.1.4 Beantragen Wandlerzähler Beantragen Wandlerzähler Der Wandlerzähler ist beim Stromversorger kurzfristig nach Auftragserteilung zu beantragen.
2,000 St
[Seite 26]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 8 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.1.5 Bestandskabel bis 5x6 mm2 an UV freischalten und ausklemmen Bestandskabel NYY-J bis 5x6 mm2 freischalten, auf Spannungsfreiheit prüfen und zur Demontage ausklemmen
50,000 St 1.1.6 Bestandskabel bis 5x16 mm2 an UV freischalten und ausklemmen Bestandskabel NYY-J bis 5x16 mm2 freischalten, auf Spannungsfreiheit prüfen und zur Demontage ausklemmenn
10,000 St 1.1.7 Bestandskabel bis 5x35mm2 an UV freischalten und ausklemmen Bestandskabel NYY-J bis 5x35 mm2 freischalten, auf Spannungsfreiheit prüfen und zur Demontage ausklemmen
5,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 27]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 9 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.2 Demontage
Bei allen nachfolgend beschriebenen Positionen handelt es sich um Demontagearbeiten, d.h. es werden nur Lohn- oder sonstige Kosten, die zur fachgrechten Demontage der einzelnen Positionen notwendig sind, kalkuliert.
Das anfallende demontierte Material muss fachgerecht entsorgt werden. Über die Entsorgung ist schriftlich Nachweis zu führen. Auf Anforderung des Auftraggebers ist der Nachweis zur Verfügung zu stellen. 1.2.1 Kabelsondierung Sondierung vorhandener Bestandskabel und Verteiler. Für Bestandskabel ist der Kabelweg durch geeignete Messverfahren zu sondieren. Das sondierte Kabel ist jeweils eindeutig zu kennzeichnen.
Es ist mit 1 Monteur / 20 Minuten zu kalkulieren.
100,000 St 1.2.2 Hauptverteilung Wandschrank Freischalten und Demontieren Bestehende Hauptverteilung als Wandschrank fachgerecht freischalten, Spannungsfreiheit feststellen, sämtliche zugehörigen Leitungen abklemmen und kennzeichnen. Verteilung einschließlich Einbaugeräte und Befestigungsmaterial demontieren. entsorgen gemäß den geltenden Vorschriften mit Nachweis
1,000 St 1.2.3 Unterverteilung Wandschrank freischalten und demontieren Unterverteilung Wandschrank Stahlblech, a.P. freischalten und einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien demontieren, bis Größe bis ca. BHT 800 x 1300x 200 cm, Zu- und Abgangsleitungen abklemmen, bis 100 Stromkreise, entsorgen gemäß den geltenden Vorschriften mit Nachweis
5,000 St 1.2.4 Demontage Potenzialausgleichschiene Demontage Potentialausgleichschiene Potentialausgleichsschiene abklemmen und demontieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Ausführung innerhalb des Bauwerks, entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
20,000 St 1.2.5 Leuchten demontieren Leuchte demontieren, befestigt an Decke oder Kabelbahn, demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
100,000 St 1.2.6 UP-Installationsgeräte demontieren UP-Installationsgerät demontieren Installationsgerät auf Unterputz, befestigt an Mauerwerk, einschl. Geräteeinbaudose ohne Beschädigung von Putz und Mauerwerk demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, in Behälter des AN laden, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Ausführung innerhalb des Bauwerks. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
[Seite 28]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 10 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Ausführung | Einheit innerhalb des Bauwerks. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der EUR EUR Bauüberwachung vorzulegen.
100,000 St 1.2.7 AP-Installationsgerät demontieren AP-Installationsgerät demontieren Installationsgerät auf Aufputz, befestigt an Mauerwerk, demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, in Behälter des AN laden, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Ausführung innerhalb des Bauwerks. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
150,000 St 1.2.8 CEE-Steckdosen demontieren CEE-Steckdosen demontieren befestigt an Mauerwerk, einschl. Gerätedose ohne Beschädigung von Putz und Mauerwerk demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, in Behälter des AN laden, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Ausführung innerhalb des Bauwerks. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
5,000 St 1.2.9 Anschlussdose demontieren Anschlussdose demontieren befestigt an Decken und Wänden, aus Kunststoff, einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, in Behälter des AN laden, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Ausführung innerhalb des Bauwerks. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
100,000 St 1.2.10 Kabelkanal bis 60x60mm demontieren Installationskanal bis 60x60mm demontieren befestigt an Decken und Wänden, einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, in Behälter des AN laden, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Ausführung innerhalb des Bauwerks. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
150,000 m 1.2.11 Kabeltrasse bis 200 mm demontieren Kabeltrasse bis 200 mm demontieren befestigt an Decken und Wänden, demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
100,000 m 1.2.12 Ausleger Kabeltrasse bis 200 mm demontieren Ausleger für Kabeltrasse bis 200 mm demontieren befestigt an Decken und Wänden, demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
100,000 St 1.2.13 Stiel Kabeltrasse demontieren Stiel für Kabeltrasse demontieren befestigt an Decken, demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen
[Seite 29]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 11 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Stiel für K | Einheit abeltrasse demontieren | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) befestigt an Decken, EUR EUR demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
100,000 St 1.2.14 Bauteil Installationsrohr kunstsoff Starr demontieren Bauteil Installationsrohr demontieren Starres Installationsrohr aus Kunststoff, auf Putz verlegt, einschließlich Schellen sowie Klein- und Befestigungsmaterial demontieren, gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie dem Stand der Technik entsorgen. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
50,000 m 1.2.15 Bauteil Installationsrohr Stapa demontieren Bauteil Installationsrohr demontieren Starres Installationsrohr aus Stahl, auf Putz verlegt, einschließlich Schellen sowie Klein- und Befestigungsmaterial demontieren, gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie dem Stand der Technik entsorgen. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
50,000 m 1.2.16 Bauteil flexibles Leerrohr demontieren Bauteil flexibles Leerrohr demontieren Isolierstoffrohr flexibel, mittelschwer, bis DN 50, geschlossene Verlegung, demontieren, gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie dem Stand der Technik entsorgen. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
50,000 m 1.2.17 Sammelhalter 15 demontieren Sammelhalter 15 demontieren befestigt an Decken und Wänden, aus Kunststoff, für ca. 15 Leitungen bis 3x1,5 mm², einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
50,000 St 1.2.18 Kabel und Leitungen bis 5x2,5 mm2 demontieren Kabel und Leitungen bis 5x2,5 mm2 demontieren befestigt durch Sammelhalter, in Kanälen oder in Rohren, demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauüberwachung vorzulegen.
1.500,000 m 1.2.19 Kabel und Leitungen bis 5x4 mm² demontieren Kabel und Leitungen bis 5x4 mm2 demontieren befestigt durch Sammelhalter, in Kanälen oder in Rohren, demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauleitung vorzulegen.
500,000 m 1.2.20 Kabel und Leitungen bis 5x10 mm² demontieren Kabel und Leitungen bis 5x10 mm2 demontieren befestigt auf Rinnen, Kanälen oder in Rohren, demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauleitung
[Seite 30]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 12 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge demontieren | Einheit und entsorgen nach den gesetzlichen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die EUR EUR ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauleitung vorzulegen.n
300,000 m 1.2.21 Kabel und Leitungen bis 5x16 mm² demontieren Kabel und Leitungen bis 5x16 mm2 demontieren befestigt auf Rinnen, Kanälen oder in Rohren, demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauleitung vorzulegen.
300,000 m 1.2.22 Kabel und Leitungen bis 5x35 mm² demontieren Kabel und Leitungen bis 5x35 mm2 demontieren befestigt auf Rinnen, Kanälen oder in Rohren, demontieren und entsorgen nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand der Technik. Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Bauleitung vorzulegen.
150,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 31]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 13 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.3 Entsorgung
1.3.1 Container AVV170407 Behälter/Container bereitstellen, Behältergröße 5-6 m3, mit Deckel, abschließbar, Bau- und Abbruchabfall, Abfall aus technischen Anlagen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 gemischte Metalle, gemischt angefallen, nicht schadstoffbelastet, Bereitstellung für bis zu 3 Monate, inkl. An-/Abtransport und Entsorgung Abfallstoffe mit Nachweis
3,000 St 1.3.2 Container AVV170411 Behälter/Container bereitstellen, Behältergröße 5-6 m3, mit Deckel, abschließbar, Bau- und Abbruchabfall, Abfall aus technischen Anlagen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170411 Kabel, gemischt angefallen, nicht schadstoffbelastet, Bereitstellung für bis zu 3 Monate, inkl. An-/Abtransport und Entsorgung Abfallstoffe mit Nachweis
1,000 St 1.3.3 Behälter AVV200136 Behälter bereitstellen, Behältergröße ca. 1 m3, Bau- und Abbruchabfall, Abfall aus technischen Anlagen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 200136 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, gemischt angefallen, nicht schadstoffbelastet, inkl. An-/Abtransport und Entsorgung Abfallstoffe mit Nachweis
1,000 St 1.3.4 Verlängerung Bereitstellung Container Verlängerung der Bereitstellung der vorbenannten Container
5,000 Wo
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 32]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 14 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2 Niederspannungsschaltanlagen
2.1 HA/HV
2.1.1 HA-/HV-Kombination HA-/HV-Wandlerkombination als anschlussfertige, isolierstoffgekapselte Niederspannungs-Schaltanlage als Energie-Schaltgerätekombination (PSC) nach DIN EN 61439-2 und nach den Technischen Anschlussbedingungen VNB TAB NS Nord 2023 von einem zugelassenen Hersteller (aufgeführt in Teil 1 der TAB) und EVU-Richtlinien (Stromnetz Berlin) als HA-HV-Wandlerkombination 500A als Standverteiler Abmessungen (H/B/T): ca. 1950/4500/265 mm Schutzart: IP54 Schutzklasse: II (schutzisoliert)
bestückt mit
2 Stück HA-Teil mit Sicherungslasttrennschalter NH 1, 3-polig, bis 250 A
1 Stück Potentialschiene
1 Stück Überspannungsableiter Typ 1 und 2 incl. Vorsicherung
1 Sicherungslasttrenner NH 3 als netzseitige Trennvorrichtung
2 Satz VNB Wandlerlaschen 500/5 A
2 Stück Lasttrennschalter 500A 3 p. als anlagenseitige Trennvorrichtung
2 Stück VNB Wandlerzählergehäuse
2 APZ-Gehäuse
1 Stück Sicherungslasttrenner NH01 3-polig incl. Sicherung 250A, als gemessene Abgänge, Abgang oben
15 Stück Sicherungslasttrenner NH00 3-polig incl. Sicherung 100A, als gemessene Abgänge, Abgang oben
15 Stück Sicherungslasttrenner NH00 3-polig incl. Sicherung 100A, als gemessene Abgänge, Abgang unten
Technische Daten: Bemessungsbetriebsspannung: 50Hz 230/400 V, Die PSC ist für folgende Bemessungswerte an der Einbaustelle ausgelegt: InA: 630 A Icw: 21 kA Netzform: TNS
alle Betriebsmittel anschlussfertig auf Zu- und Abgangsklemmen verdrahtet, einschl. maschineller Beschriftung, mit allem erforderlichen Befestigungs- material und den nötigen Sicherungen liefern, komplett montieren, Kabel und Leitungen auflegen, einschließlich technischer Abwicklung mit dem EVU (einschl. Stromlieferungsantrag bzw. Fertigmeldung)
1,000 St 2.1.2 Inbetriebnahme Wandlermessung Inbetriebnahme der Wandlermessung gemeinsam mit dem Stromversorger, Koordinierung Einbautermin des Wandlerzählers.
[Seite 33]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 15 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
2,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 34]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 16 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 3 Niederspannungsinstallationsanlagen
3.1 Unterverteilungen
3.1.1 Installationsverteiler Gehäuse Stahl verz U 400 V I 63 AInnenaufstellung IP44 IK07 Schrank Wandmontage 1REG-Verteilerfeld STLB-Bau 2026-04 054 8147 Installationsverteiler DIN EN 61439-3 (VDE 0660-600-3), U Index e tiefgestellt kleiner gleich 300 V AC gegen Erde, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, Gehäuse aus verzinktem Stahl, Oberfläche pulverbeschichtet, Schutzklasse I (Erdung), Bemessungsspannung U Index e tiefgestellt 400 V, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt 63 A, Basisschutz gegen elektrischen Schlag, Fehlerschutz gegen elektrischen Schlag durch Abschaltung, Innenaufstellung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK07 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur -20 Grad C, max. Umgebungstemperatur 40 Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert 25 Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C 50 %, Verschmutzungsgrad 2 (mittel) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN 2000 m, EMV-Umgebung A Gewerbe Industrie, Schrankbauform, Wandmontage, mit einem REG-Verteilerfeld, Höhe 800 mm, Breite 300 mm, geplante Verlustleistung 100 W, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr die Unterverteilung ist ohne Tür zu kalkulieren Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
2,000 St 3.1.2 Installationsverteiler Gehäuse Stahl verz U 400 V I 63 AInnenaufstellung IP44 IK07 Schrank Wandmontage 2REG-Verteilerfelder STLB-Bau 2026-04 054 8147 Installationsverteiler DIN EN 61439-3 (VDE 0660-600-3), U Index e tiefgestellt kleiner gleich 300 V AC gegen Erde, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, Gehäuse aus verzinktem Stahl, Oberfläche pulverbeschichtet, Schutzklasse I (Erdung), Bemessungsspannung U Index e tiefgestellt 400 V, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt 63 A, Basisschutz gegen elektrischen Schlag, Fehlerschutz gegen elektrischen Schlag durch Abschaltung, Innenaufstellung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK07 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur -5 Grad C, max. Umgebungstemperatur 40 Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert 35 Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C 50 %, Verschmutzungsgrad 2 (mittel) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN 2000 m, EMV-Umgebung A Gewerbe Industrie, Schrankbauform, Wandmontage, mit 2 REG-Verteilerfeldern, Höhe 800 mm, Breite 550 mm, geplante Verlustleistung 100 W, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr Die Unterverteilung ist ohne Tür zu kalkulieren Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
9,000 St 3.1.3 Installationsverteiler Gehäuse Stahl verz U 400 V I 63 AInnenaufstellung IP44 IK07 Schrank Wandmontage 3REG-Verteilerfelder STLB-Bau 2026-04 054 8147
[Seite 35]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 17 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Installationsverteiler DIN EN 61439-3 (VDE 0660-600-3), U Index e tiefgestellt kleiner gleich 300 V AC gegen Erde, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, Gehäuse aus verzinktem Stahl, Oberfläche pulverbeschichtet, Schutzklasse I (Erdung), Bemessungsspannung U Index e tiefgestellt 400 V, Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt 63 A, Basisschutz gegen elektrischen Schlag, Fehlerschutz gegen elektrischen Schlag durch Abschaltung, Innenaufstellung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK07 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), min. Umgebungstemperatur -20 Grad C, max. Umgebungstemperatur 40 Grad C, max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert 25 Grad C, max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C 50 %, Verschmutzungsgrad 2 (mittel) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), Höhe über NN 2000 m, EMV-Umgebung A Gewerbe Industrie, Schrankbauform, Wandmontage, mit 3 REG-Verteilerfeldern, Höhe 800 mm, Breite 800 mm, geplante Verlustleistung 100 W, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr die Unterverteilung ist ohne Tür zu kalkulieren. Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
17,000 St 3.1.4 Überspannungsschutzgerät Typ2 230/400VAC Nennableitstoßstrom20kA/Leiter TN-S-System Schutzpegel 1,5kV STLB-Bau 2026-04 050 3435 Überspannungsschutzgerät DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11), Typ 2, Einbauort in Verteilungsstromkreisen, zum Schutz von Betriebsmitteln der Schutzklasse II DIN EN 61140 (VDE 0140-1), Komplettbauweise, mit Funktionsanzeige, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Nennableitstoßstrom (8/20) je Leiter mind. 20 kA, für TN-S-System mit Schutzschaltung DIN VDE 0100-534, Schutzpegel max. 1,5 kV.
23,000 St 3.1.5 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA einpolig+NCharakter.C 10A STLB-Bau 2026-04 054 3462 Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, einpolig + N, Auslösecharakteristik C, Bemessungsstrom 10 A.
60,000 St 3.1.6 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 10kA einpolig+NCharakter.B 16A STLB-Bau 2026-04 054 3462 Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 10 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, einpolig + N, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 16 A.
86,000 St 3.1.7 Fehlerstromschutzschalter RCBO TypA unverzögert Charakter.B 16AFehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC STLB-Bau 2026-04 054 3474 Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz (RCBO) DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A pulsstromsensitiv, Auslösung
[Seite 36]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 18 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge DIN EN 6100 | Einheit 9-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE EUR EUR 0660-514), Typ A pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert, Auslösecharakteristik B, DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 10 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung.
30,000 St 3.1.8 AFDD mit FI/LS, Typ A, C10 A, 30 mA, 1P+N, 230 V AC, 6 kA Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD) mit integriertem Fehlerstrom- und Leitungsschutz (RCBO), als kombiniertes Reiheneinbaugerät für den Schutz eines Endstromkreises. Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung nach DIN EN 62606 (VDE 0665-10), Fehlerstromschutz mit Überstromschutz nach DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20). Ausführung als 1P+N bzw. 2-polig schaltendes Gerät, Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, Bemessungsstrom 10 A, Auslösecharakteristik C, Bemessungsfehlerstrom I?n 30 mA, Fehlerstromtyp A, pulsstromsensitiv, unverzögert, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA. Mit integrierter Fehlerlichtbogenerkennung zum Schutz gegen serielle und parallele Fehlerlichtbögen sowie integriertem Überlast-, Kurzschluss- und Fehlerstromschutz. Als Reiheneinbaugerät für Montage auf DIN-Tragschiene, fingersicherer Berührungsschutz, mit Schaltstellungs-/Funktionsanzeige und Prüfeinrichtung für den Fehlerstromschutz. Einschließlich erforderlichem Anschluss- und Befestigungsmaterial, Lieferung, Montage im Unterverteiler, elektrischem Anschluss, Beschriftung sowie Funktionsprüfung, komplett betriebsfertig.
180,000 St 3.1.9 AFDD mit FI/LS, Typ A, B16 A, 30 mA, 1P+N, 230 V AC, 10 kA Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD) mit integriertem Fehlerstrom- und Leitungsschutz (RCBO), als kombiniertes Reiheneinbaugerät für den Schutz eines Endstromkreises. Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung nach DIN EN 62606 (VDE 0665-10), Fehlerstromschutz mit Überstromschutz nach DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20). Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, Bemessungsstrom 16 A, Auslösecharakteristik B, Bemessungsfehlerstrom I?n 30 mA, Fehlerstromtyp A, pulsstromsensitiv, unverzögert, Bemessungsausschaltvermögen 10 kA. Ausführung 1P+N, mit integrierter Fehlerlichtbogenerkennung sowie Überlast-, Kurzschluss- und Fehlerstromschutz. Als Reiheneinbaugerät zur Montage auf DIN-Tragschiene, mit Berührungsschutz, Funktions-/Schaltstellungsanzeige und Prüfeinrichtung für den Fehlerstromschutz. Einschließlich Lieferung, Befestigungs- und Anschlussmaterial, Montage im Verteiler, elektrischem Anschluss, Beschriftung, Einstellung soweit erforderlich sowie Funktionsprüfung, komplett betriebsfertig.
267,000 St 3.1.10 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 10kA 3poligCharakter.B 32A STLB-Bau 2026-04 054 3462 Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 10 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 32 A.
2,000 St 3.1.11 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 10kA 3polig+NCharakter.B 32A STLB-Bau 2026-04 054 3462 Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
[Seite 37]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 19 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), EUR EUR als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 10 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig + N, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 32 A.
3,000 St 3.1.12 Fehlerstromschutzschalter RCCB TypA unverzögert 40A Fehlerstrom 30mA3polig+N 400VAC STLB-Bau 2026-04 054 3474 Fehlerstromschutzschalter (RCCB) DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert, Bemessungsstrom 40 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, 3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 10 kA, stoßstromfest bis 1000 A, mit Handbetätigung.
19,000 St 3.1.13 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 10kA 3polig+NCharakter.C 63A STLB-Bau 2026-04 054 3462 Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 10 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig + N, Auslösecharakteristik C, Bemessungsstrom 63 A.
25,000 St 3.1.14 Digitale Zeitschaltuhr 230V Gangreserve 1,5Jahre Jahresprogramm DCF772Kanäle 1S 16A Schaltabstand 1Min STLB-Bau 2026-04 054 3447 Digitale Zeitschaltuhr, als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715 (VDE 0660-520), Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, mit Gangreserve 1,5 Jahre, mit Jahresprogramm, mit DCF 77-Funksignal und Antenne, mind. 2 Kanäle, mit 1 S, Belastbarkeit 16 A, 230 V AC, min. Schaltabstand 1 min.
1,000 St 3.1.15 Dämmerungsschalter Schaltuhr Schalt-P 2200 W 3-2000lx Jahresprogramm1S STLB-Bau 2026-04 053 3259 Dämmerungsschalter 230 V AC mit Schaltuhr, für Montage auf Tragschiene DIN EN 60715 (VDE 0660-520), mit Fernmesselement, Schaltleistung 2200 W, Einstellbereich 3 bis 2000 lx, Einschaltverzögerung mind. 60 s, Ausschaltverzögerung mind. 60 s, mit Jahresprogramm, mit 1 S, min. Schaltabstand 1 min.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 38]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 20 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 3.2 Installationsgeräte
Vorbemerkungen Standardprogramm Schalter/ Steckdosen
Bei den nachfolgenden Installationsgeraeten ist, soweit nichts anderes beschrieben, ein einheitliches Schalterprogramm aus Duroplast, kratzunempfindlich, in Farbe reinweiß (RAL 9010) und quadratischer Grundform, Rahmen 1fach - 5fach, senkrecht wie waagerecht einsetzbar zu liefern und montieren. Installationsgeräte sind teilweise mittels eines separaten Dichtungssets wassergeschützt UP IP 44 einsetzbar. Möglichkeit der Beschriftung durch beschriftbare Rahmen, senkrecht wie auch quer, 1fach bis 5fach, abriebfeste Kennzeichnung der Produkte durch Lasertechnologie. Beleuchtbar nach Arbeitsstättenverordnung, Das eingesetzte Material ist halogenfrei und UV-stabil,
Oberflächen leicht zu reinigen und desinfektionsmittelbeständig.
Schalter und Steckdosen sind nach Auftragsvergabe mit dem Bauherrn und dem Nutzer zu bemustern.
3.2.1 Schutzkontaktsteckdose 250V 16A reinweiß AP IP2X STLB-Bau 2026-04 053 3267 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V AC, 16 A, Farbton reinweiß, RAL 9010, in Aufputzausführung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
46,000 St 3.2.2 Schutzkontaktsteckdose 250V 16A reinweiß IP2X STLB-Bau 2026-04 053 3267 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V AC, 16 A, Farbton reinweiß, RAL 9010, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
465,000 St 3.2.3 Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 2fach reinweiß AP IP2X STLB-Bau 2026-04 053 3267 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V AC, 16 A, 2-fach, Farbton reinweiß, RAL 9010, in Aufputzausführung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
10,000 St 3.2.4 Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 2fach reinweiß IP2X STLB-Bau 2026-04 053 3267 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V AC, 16 A, 2-fach, Farbton reinweiß, RAL 9010, einschl. Zentralplatte, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
590,000 St 3.2.5 Schutzkontaktsteckdose 250V 16A Klappdeckel reinweiß IP44 STLB-Bau 2026-04 053 3267 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V AC, 16 A, mit Klappdeckel, Farbton reinweiß, RAL 9010, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
[Seite 39]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 21 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
158,000 St 3.2.6 CEE-Steckdose Klappdeckel 5polig 230/400VAC 16A AP BeschriftungsfeldIP65 STLB-Bau 2026-04 053 3267 CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), mit Klappdeckel, 5-polig, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 16 A, in Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 65 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
55,000 St 3.2.7 CEE-Steckdose Klappdeckel 5polig 32A AP IP44 STLB-Bau 2026-04 053 3267 CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), mit Klappdeckel, 5-polig, 32 A, in Aufputzausführung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
6,000 St 3.2.8 CEE-Steckdose Klappdeckel 5polig 63A AP IP44 STLB-Bau 2026-04 053 3267 CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), mit Klappdeckel, 5-polig, 63 A, in Aufputzausführung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
6,000 St 3.2.9 Wippschalter 2polig Aus/Wechsel 10A 250V reinweiß Gerätedose IP2X STLB-Bau 2026-04 053 3267 Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) 2-polig, Aus/Wechsel, 10 A, 250 V AC, Farbton reinweiß, RAL 9010, in Gerätedose, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
401,000 St 3.2.10 Wippschalter einpolig Serien 10A 250V reinweiß Gerätedose IP2X STLB-Bau 2026-04 053 3267 Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Serien, 10 A, 250 V AC, Farbton reinweiß, RAL 9010, in Gerätedose, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
155,000 St 3.2.11 Wipptaster einpolig Aus/Wechsel 10A 250V reinweiß Gerätedose IP2X STLB-Bau 2026-04 053 3267 Wipptaster DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus/Wechsel, 10 A, 250 V AC, Farbton reinweiß, RAL 9010, mit Gerätedose, einschl. Bedienelement, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
13,000 St 3.2.12 Präsenzmelder Passiv-Infrarot-Präsenzmelder für Innenräume, zur Deckenmontage, mit integriertem Leistungsteil und Helligkeitssensor. Erfassungswinkel 360°, Erfassungsbereich ca. Ø 20 m bei Montagehöhe 3,0 m, Empfindlichkeit einstellbar. Helligkeitseinstellung ca. 5-2.000 lx, Nachlaufzeit ca. 10 s-30 min. Versorgungsspannung 110-230 V AC, 50/60 Hz, Schaltkontakt max. 16 A, Standby-Leistung max. 0,3 W. Geeignet zur bewegungs- und helligkeitsabhängigen Steuerung der Beleuchtung. Erweiterung des
[Seite 40]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 22 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Schaltkonta | Einheit kt max. 16 A, Standby-Leistung max. 0,3 W. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Geeignet zur bewegungs- und helligkeitsabhängigen EUR EUR Steuerung der Beleuchtung. Erweiterung des Erfassungsbereiches durch Parallelschaltung mehrerer Geräte möglich. Umgebungstemperatur -5 bis +45 °C. Einschließlich Montage, Anschluss und Funktionsprüfung, komplett betriebsfertig.
Planungsfabrikat/ -typ: 'JUNG DWPM K 360 WW, alpinweiß' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
57,000 St 3.2.13 Abdeckrahmen einfach reinweiß Beschriftungsfeld IP2X STLB-Bau 2026-04 053 3267 Abdeckrahmen für Installationsgeräte, einfach, Farbton reinweiß, RAL 9010, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1).
511,000 St 3.2.14 Abdeckrahmen 2fach reinweiß Beschriftungsfeld IP2X STLB-Bau 2026-04 053 3267 Abdeckrahmen für Installationsgeräte, 2-fach, Farbton reinweiß, RAL 9010, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1).
600,000 St 3.2.15 4-fach Jalousiaktor AP 4-fach Jalousiaktor AP mit 4 Binäreingängen zum Schalten von sechs 230V-Sonnenschutzantrieben.
Schaltleistung pro Kanal bei 230VAC / 500VA Schutzart: IP30 Montageart: Aufputzgehäuse Maße BxHxT: ca. 158 x 180 x 60 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Warema, KNX Sonnenschutzaktor 4M230 AP' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
4,000 St 3.2.16 6-fach Jalousiaktor AP 6-fach Jalousiaktor AP mit 4 Binäreingängen zum Schalten von sechs 230V-Sonnenschutzantrieben.
Schaltleistung pro Kanal bei 230VAC / 500VA Schutzart: IP30 Montageart: Aufputzgehäuse Maße BxHxT: ca. 210 x 180 x 60 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Warema, KNX Sonnenschutzaktor 6M230 AP' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
[Seite 41]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 23 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4,000 St 3.2.17 Gerätedose halogenfr.Kunststoff ID 60mm T 40mm IP2X UP Hohlwand STLB-Bau 2026-04 053 3266 Gerätedose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) und DIN 49073, aus halogenfreiem Kunststoff, Innendurchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm, mit Schrauben, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Unterputz, in Hohlwand.
368,000 St 3.2.18 Geräteverbindungsdose halogenfr.Kunststoff weiß ID 60mm T 40mm IP2X UPHohlwand STLB-Bau 2026-04 053 3266 Geräteverbindungsdose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) und DIN 49073, aus halogenfreiem Kunststoff, Farbton weiß, Innendurchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm, mit Schrauben, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Unterputz, in Hohlwand.
184,000 St 3.2.19 Gerätedose halogenfr.Kunststoff ID 60mm T 40mm IP2X UP Mauerwerk STLB-Bau 2026-04 053 3266 Gerätedose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) und DIN 49073, aus halogenfreiem Kunststoff, Innendurchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm, mit Schrauben, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Unterputz, in Mauerwerk.
259,000 St 3.2.20 Geräteverbindungsdose halogenfr.Kunststoff ID 60mm T 40mm IP2X UPMauerwerk STLB-Bau 2026-04 053 3266 Geräteverbindungsdose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) und DIN 49073, aus halogenfreiem Kunststoff, Innendurchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm, mit Schrauben, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Unterputz, in Mauerwerk.
307,000 St 3.2.21 Gerätedoppeldose halogenfr.Kunststoff ID 60mm T 40mm IP2X UP Mauerwerk STLB-Bau 2026-04 053 3266 Gerätedoppeldose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) und DIN 49073, aus halogenfreiem Kunststoff, Innendurchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm, mit Schrauben, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Unterputz, in Mauerwerk.
278,000 St 3.2.22 Gerätedose Brandschutzdose halogenfr.Kunststoff ID 60mm T 40mm IP2X UPMauerwerk STLB-Bau 2026-04 053 3266 Gerätedose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) und DIN 49073, als Brandschutzdose, aus halogenfreiem Kunststoff, Innendurchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm, mit Schrauben, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Unterputz, in Mauerwerk.
323,000 St 3.2.23 Geräteverbindungsdose Brandschutzdose halogenfr.Kunststoff ID 60mm T40mm IP2X UP Mauerwerk STLB-Bau 2026-04 053 3266 Geräteverbindungsdose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) und DIN 49073, als Brandschutzdose, aus halogenfreiem Kunststoff, Innendurchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm, mit Schrauben, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Unterputz, in Mauerwerk.
389,000 St 3.2.24 Gerätedoppeldose Brandschutzdose halogenfr.Kunststoff ID 60mm T 40mmIP2X UP Mauerwerk STLB-Bau 2026-04 053 3266 Gerätedoppeldose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) und DIN 49073, als Brandschutzdose, aus halogenfreiem
[Seite 42]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 24 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Gerätedoppeldose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) und EUR EUR DIN 49073, als Brandschutzdose, aus halogenfreiem Kunststoff, Innendurchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm, mit Schrauben, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Unterputz, in Mauerwerk.
346,000 St 3.2.25 Elektrischer Festanschluss 5x4 mm² Anschluß bauseits gestellter Geräte 5x4 mm² herstellen
50,000 St 3.2.26 Verbindungsdose Einführungen halogenfr.Kunststoff weiß 80/80mm T 50mmIP2X 5x4mm2 AP STLB-Bau 2026-04 053 3266 Verbindungsdose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) als Abzweigkasten, mit Einführungen für andere Arten von Leitern/Leitungen oder Elektroinstallationsrohre, aus halogenfreiem Kunststoff, Farbton weiß, Grundfläche mind. 80/80 mm, Tiefe mind. 50 mm, luftdicht, mit Deckel mit Schraubbefestigung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 5 Klemmen 4 mm2, Aufputz, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
50,000 St 3.2.27 Verbindungsdose Brandschutzdose Einführungen E30 Funktionserhalthalogenfr.Kunststoff rot 80/80mm T 50mm IP2X 5x4mm2 AP STLB-Bau 2026-04 053 3266 Verbindungsdose DIN EN IEC 60670-1 (VDE 0606-1) als Abzweigkasten, als Brandschutzdose, mit Einführungen für andere Arten von Leitern/Leitungen oder Elektroinstallationsrohre, Feuerwiderstandsklasse E 30 DIN 4102-12, mit Funktionserhalt, aus halogenfreiem Kunststoff, Farbton rot, Grundfläche mind. 80/80 mm, Tiefe mind. 50 mm, luftdicht, mit Deckel mit Schraubbefestigung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 5 Klemmen 4 mm2, Aufputz, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
10,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 43]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 25 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.3 Kabel und Leitungen
3.3.1 Kabel halogenfrei N2XCH 4x16RE/16 STLB-Bau 2026-04 053 5394 Halogenfreies Kabel DIN VDE 0276-604 (VDE 0276-604) N2XCH 4 x 16 RE/16, Cu-Zahl 796, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
20,000 m 3.3.2 Kabel halogenfrei N2XCH 4x120SM/70 STLB-Bau 2026-04 053 5394 Halogenfreies Kabel DIN VDE 0276-604 (VDE 0276-604) N2XCH 4 x 120 SM/70, Cu-Zahl 5388, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
100,000 m 3.3.3 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 3x1,5RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 3 x 1,5 RE, Cu-Zahl 43.
12.390,000 m 3.3.4 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 5x1,5RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 1,5 RE, Cu-Zahl 72.
5.250,000 m 3.3.5 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 3x2,5RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 3 x 2,5 RE, Cu-Zahl 72.
18.100,000 m 3.3.6 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 3x2,5RE UP E30 Funktionserhalt STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 3 x 2,5 RE, Cu-Zahl 72, unter Putz, Feuerwiderstandsklasse E 30 DIN 4102-12, mit Funktionserhalt.
300,000 m 3.3.7 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 5x2,5RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 2,5 RE, Cu-Zahl 120.
100,000 m 3.3.8 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 3x4RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 3 x 4 RE, Cu-Zahl 115.
100,000 m 3.3.9 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 5x4RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 4 RE, Cu-Zahl 192.
[Seite 44]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 26 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 100,000 m 3.3.10 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 5x6RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 6 RE, Cu-Zahl 288.
100,000 m 3.3.11 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 5x10RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 10 RE, Cu-Zahl 480.
170,000 m 3.3.12 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 5x16RM STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 16 RM, Cu-Zahl 768.
1.350,000 m 3.3.13 Installationskabel symmetrisch J-H(St)H 4x2x0,8 Bd STLB-Bau 2026-04 061 824 Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), J-H(St)H, 4 x 2 x 0,8 Bd, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
200,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 45]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 27 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.4 Verlegesysteme
3.4.1 Kabelrinne gelocht Stahl bandverz H 60mm B 100mm STLB-Bau 2026-04 053 3278 Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), gelocht, mit einem Trennsteg, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 100 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
100,000 m 3.4.2 Kabelrinne gelocht Stahl bandverz H 60mm B 200mm STLB-Bau 2026-04 053 3278 Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), gelocht, mit einem Trennsteg, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 200 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
70,000 m 3.4.3 Kabelrinne gelocht Stahl bandverz H 60mm B 300mm STLB-Bau 2026-04 053 3278 Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), gelocht, mit einem Trennsteg, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 300 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
700,000 m 3.4.4 Stiel Ausleger Kabelrinne Stahl bandverz U-Profil bis 2kNDeckenbefestigung L bis 200mm STLB-Bau 2026-04 053 3278 Stiel für Ausleger für Kabelrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, als U-Profil, Tragfähigkeit bis 2 kN, an Decke befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Stiellänge bis 200 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
205,000 St 3.4.5 Ausleger Kabelrinne Stahl bandverz bis 2,5kN L 100mm an Stielen STLB-Bau 2026-04 053 3278 Ausleger für Kabelrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Tragfähigkeit bis 2,5 kN, Länge 100 mm, an Stielen, einseitig, Stiele werden gesondert vergütet, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Einbau im Innenbereich.
70,000 St 3.4.6 Ausleger Kabelrinne Stahl bandverz bis 2,5kN L 200mm an Stielen STLB-Bau 2026-04 053 3278 Ausleger für Kabelrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Tragfähigkeit bis 2,5 kN, Länge 200 mm, an Stielen, einseitig, Stiele werden gesondert vergütet, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
55,000 St 3.4.7 Ausleger Kabelrinne Stahl bandverz bis 2,5kN L 300mm an Stielen STLB-Bau 2026-04 053 3278 Ausleger für Kabelrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Tragfähigkeit bis 2,5 kN, Länge 300 mm, an Stielen, einseitig, Stiele werden gesondert vergütet, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln,
[Seite 46]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 28 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge EN 10346, T | Einheit ragfähigkeit bis 2,5 kN, Länge 300 mm, an | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Stielen, einseitig, Stiele werden gesondert vergütet, EUR EUR befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
80,000 St 3.4.8 Ausleger Kabelrinne Stahl bandverz bis 2,5kN L 100mm Wandbefestigung STLB-Bau 2026-04 053 3278 Ausleger für Kabelrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Tragfähigkeit bis 2,5 kN, Länge 100 mm, an der Wand aus Mauerwerk, Stiele werden gesondert vergütet, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
40,000 St 3.4.9 Ausleger Kabelrinne Stahl bandverz bis 2,5kN L 200mm Wandbefestigung STLB-Bau 2026-04 053 3278 Ausleger für Kabelrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Tragfähigkeit bis 2,5 kN, Länge 200 mm, an der Wand aus Mauerwerk, Stiele werden gesondert vergütet, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
25,000 St 3.4.10 Ausleger Kabelrinne Stahl bandverz bis 2,5kN L 300mm Wandbefestigung STLB-Bau 2026-04 053 3278 Ausleger für Kabelrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Tragfähigkeit bis 2,5 kN, Länge 300 mm, an der Wand aus Mauerwerk, Stiele werden gesondert vergütet, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
680,000 St 3.4.11 T-Abzweig Kabelrinne Stahl bandverz H 60mm B 100mm STLB-Bau 2026-04 053 3278 T-Abzweig, für Kabelrinne, einschl. Abdeckung, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 100 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
3,000 St 3.4.12 T-Abzweig Kabelrinne Stahl bandverz H 60mm B 200mm STLB-Bau 2026-04 053 3278 T-Abzweig, für Kabelrinne, einschl. Abdeckung, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 200 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1,000 St 3.4.13 T-Abzweig Kabelrinne Stahl bandverz H 60mm B 300mm STLB-Bau 2026-04 053 3278 T-Abzweig, für Kabelrinne, einschl. Abdeckung, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 300 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
[Seite 47]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 29 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
36,000 St 3.4.14 Bogen Kabelrinne 90Grad waager. Stahl bandverz H 60mm B 100mm STLB-Bau 2026-04 053 3278 Bogen, für Kabelrinne, 90 Grad, waagerecht, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 100 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2,000 St 3.4.15 Bogen Kabelrinne 90Grad waager. Stahl bandverz H 60mm B 200mm STLB-Bau 2026-04 053 3278 Bogen, für Kabelrinne, 90 Grad, waagerecht, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 200 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1,000 St 3.4.16 Bogen Kabelrinne 90Grad waager. Stahl bandverz H 60mm B 300mm STLB-Bau 2026-04 053 3278 Bogen, für Kabelrinne, 90 Grad, waagerecht, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 300 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2,000 St 3.4.17 Elektroinstallationsrohr halogenfr.Kunststoff AD 32mm APAbstandsschellen STLB-Bau 2026-04 053 3275 Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, aus Kunststoff, halogenfrei, einwandig, glatt, starr, Außendurchmesser 32 mm, Druckfestigkeit Klasse 3 - mittel (750 N) DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Klasse Schlagbeanspruchung 3 - mittel DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Verlegung offen, auf Putz, mit Abstandsschellen, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
500,000 m 3.4.18 Elektroinstallationsrohr halogenfr.Kunststoff AD 40mm APAbstandsschellen STLB-Bau 2026-04 053 3275 Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, aus Kunststoff, halogenfrei, einwandig, glatt, starr, Außendurchmesser 40 mm, Druckfestigkeit Klasse 3 - mittel (750 N) DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Klasse Schlagbeanspruchung 3 - mittel DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Verlegung offen, auf Putz, mit Abstandsschellen, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
200,000 m 3.4.19 Elektroinstallationsrohr halogenfr.Kunststoff AD 50mm APAbstandsschellen STLB-Bau 2026-04 053 3275 Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, aus Kunststoff, halogenfrei, einwandig, glatt, starr, Außendurchmesser 50 mm, Druckfestigkeit Klasse 3 - mittel (750 N) DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Klasse Schlagbeanspruchung 3 - mittel DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Verlegung offen, auf Putz, mit Abstandsschellen, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
[Seite 48]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 30 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
100,000 m 3.4.20 Elektroinstallationsrohr Stahl verz AD 32mm AP Abstandsschellen STLB-Bau 2026-04 053 3275 Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, aus verzinktem Stahl, einwandig, glatt, starr, mit Gewinde beidseitig, Außendurchmesser 32 mm, Druckfestigkeit Klasse 3 - mittel (750 N) DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Klasse Schlagbeanspruchung 3 - mittel DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Verlegung offen, auf Putz, mit Abstandsschellen, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
250,000 m 3.4.21 Elektroinstallationsrohr Stahl verz AD 50mm AP Abstandsschellen STLB-Bau 2026-04 053 3275 Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, aus verzinktem Stahl, einwandig, glatt, starr, mit Gewinde beidseitig, Außendurchmesser 50 mm, Druckfestigkeit Klasse 3 - mittel (750 N) DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Klasse Schlagbeanspruchung 3 - mittel DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Verlegung offen, auf Putz, mit Abstandsschellen, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
100,000 m 3.4.22 Elektroinstallationskanal Geräteeinbau H/B 60/100mmhalogenfr.Kunststoff Mauerwerk STLB-Bau 2026-04 053 3277 Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Geräteeinbaukanal, mit innenliegendem Oberteil, Breite 80 mm, Außenmaße H/B mind. 60/100 mm, aus Kunststoff, halogenfrei, Oberteil aus Kunststoff, halogenfrei, mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Mauerwerk, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
18,000 m 3.4.23 Elektroinstallationskanal Geräteeinbau H/B 60/130mmhalogenfr.Kunststoff Mauerwerk STLB-Bau 2026-04 053 3277 Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Geräteeinbaukanal, mit innenliegendem Oberteil, Breite 80 mm, Außenmaße H/B mind. 60/130 mm, aus Kunststoff, halogenfrei, Oberteil aus Kunststoff, halogenfrei, mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Mauerwerk, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
36,000 m 3.4.24 Endstück Geräteeinbau H/B 60/100mm halogenfr.Kunststoff Mauerwerk STLB-Bau 2026-04 053 3277 Endstück für Geräteeinbaukanal, mit innenliegendem Oberteil, Breite 80 mm, Außenmaße H/B mind. 60/100 mm, aus Kunststoff, halogenfrei, Oberteil aus Kunststoff, halogenfrei, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Mauerwerk, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
6,000 St 3.4.25 Endstück Geräteeinbau H/B 60/130mm halogenfr.Kunststoff Mauerwerk STLB-Bau 2026-04 053 3277 Endstück für Geräteeinbaukanal, mit innenliegendem Oberteil, Breite 80 mm, Außenmaße H/B mind. 60/130 mm, aus Kunststoff, halogenfrei, Oberteil aus Kunststoff, halogenfrei, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Mauerwerk, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür
[Seite 49]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 31 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge halogenfrei | Einheit , einschl. aller systembedingten Form- und | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Verbindungsstücke, auf Mauerwerk, Arbeitshöhe des EUR EUR Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
12,000 St 3.4.26 C-Profilschiene C-Profilschiene, Breite 34 mm, Höhe 18 mm, gelocht, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,25 mm, an Wand oder Decke befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln.
Die erforderlichen Zuschnitte, das Ablängen und Anpassen der C-Profilschiene an die örtlichen Gegebenheiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
60,000 m 3.4.27 Bügelschelle, 1fach Metalldruckwanne Bügelschelle, 1fach Metalldruckwanne Bügelschelle, für C-Profilschienen, Schelle und Schraube und Druckwanne aus feuerverzinktem Stahl DIN EN ISO 1461, maximaler Abstand Kabelschellen 300mm, an C-Profilschiene oder Steigleiter befestigt, Spannbereich 16-22mm.
2.000,000 St 3.4.28 Steigleiter B 300mm Steigleiter B 300mm Steigleiter, gelocht, Sprossenabstand 300 mm, mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 300 mm.
15,000 m 3.4.29 Steigleiter B 400mm Steigleiter B 400mm Steigleiter, gelocht, Sprossenabstand 400 mm, mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 400 mm.
25,000 m 3.4.30 Steigleiter B 500mm Steigleiter B 500mm Steigleiter, gelocht, Sprossenabstand 500 mm, mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 500 mm.
25,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 50]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 32 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.5 Durchführungen
3.5.1 Probebohrung Probebohrung Die Kernbohrungen ab Durchmesser 100 werden bauseits erstellt, in Abstimmung mit der Bauleitung sind für die Kernbohrungen örtliche Probebohrungen zu erstellen.
20,000 St 3.5.2 Bohrung bis 50 mm, Mauerwerk 300 mm Bohrung bis 50 mm, Mauerwerk 300 mm Bohrung herstellen, in Decken oder Wänden, Durchmesser bis 50 mm, in Mauerwerk bis 50 cm Stärke, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen
960,000 St 3.5.3 Bohrung 32-50 mm, Beton 300 mm Bohrung 32-50 mm, Beton 400 mm Bohrung herstellen, in Decken oder Wänden, Durchmesser 32 bis 50 mm, in Beton bis 40 cm Stärke, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen
24,000 St 3.5.4 Kernbohrung 50-80 mm, Beton 300 mm Kernbohrung 50-80 mm, Beton 300 mm Kernbohrung herstellen, in Decken oder Wänden, Durchmesser 50 bis 80 mm, in Beton bis 300 cm Stärke, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen
50,000 St 3.5.5 Anzeichnen Kernbohrung Anzeichnen Kernbohrung Anzeichnen der notwendigen Kernbohrung, die bauseits erstellt werden.
20,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 51]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 33 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.6 Brandschotts
3.6.1 Brandschutzabschottung Leitungsanlagen Mörtelschott S90 Durchm. bis50mm Gebäude Decke D 300mm STLB-Bau 2026-04 047 1204 Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als Mörtelschott, Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, runder Durchbruch, Durchmesser bis 50 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar), Schmelzpunkt größer gleich 1000 Grad C, im Gebäude, mit Kennzeichnungsschild, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Decke aus Stahlbeton, Dicke 300 mm.
50,000 St 3.6.2 Brandschutzabschottung Leitungsanlagen Mörtelschott S90 Durchm.50-100mm Gebäude Decke D 300mm STLB-Bau 2026-04 047 1204 Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als Mörtelschott, Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, runder Durchbruch, Durchmesser über 50 bis 100 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar), Schmelzpunkt größer gleich 1000 Grad C, im Gebäude, mit Kennzeichnungsschild, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Decke aus Stahlbeton, Dicke 300 mm.
24,000 St 3.6.3 Brandschutzabschottung Leitungsanlagen Mörtelschott S90 Durchm. bis50mm Gebäude Wand D 300mm STLB-Bau 2026-04 047 1204 Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als Mörtelschott, Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Durchmesser bis 50 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar), Schmelzpunkt größer gleich 1000 Grad C, im Gebäude, mit Kennzeichnungsschild, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Wand aus Mauerwerk, Dicke 300 mm.
40,000 St 3.6.4 Brandschutzabschottung Leitungsanlagen Mörtelschott S30 Durchm.50-100mm Gebäude Wand D 300mm STLB-Bau 2026-04 047 1204 Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als Mörtelschott, Feuerwiderstandsklasse S 30 DIN 4102-9, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, runder Durchbruch, Durchmesser über 50 bis 100 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar), Schmelzpunkt größer gleich 1000 Grad C, im Gebäude, mit Kennzeichnungsschild, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Wand aus Mauerwerk, Dicke 300 mm.
920,000 St 3.6.5 Brandschutzbekl. Beflammung innen, waagerecht Brandschutzbekleidung an Kabel-/Leitungsanlagen, Beflammung von innen, rechteckig, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis, mit Gipsplatten mit Vliesarmierung, Dicke 2 x 15 mm, Ausführung 2-seitig, Feuerwiderstandsklasse I 30 DIN 4102-11, waagerecht, im Gebäude, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche, einschließlich systemgebundener Deckenabhängungen bis 0,5 m Länge, Unterkante Brandschutzkanal ca. + 2,550 m üOKFFB
430,000 m2 3.6.6 I-30 Revisionsklappe 20x20cm
[Seite 52]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 34 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Revisionsklappe, Abmessungen ca. 20 × 20 cm, für die vorbeschriebene I30-Brandschutzverkleidung, zur Herstellung einer zugänglichen Revisionsöffnung.
Revisionsklappe einschließlich Rahmen, Klappenblatt, erforderlicher Unterkonstruktion, Befestigungsmittel und Verschlussvorrichtung, einschließlich fachgerechter Einbindung in die Brandschutzbekleidung.
Die Revisionsklappe muss für die vorgesehene Brandschutzkonstruktion geeignet und durch den entsprechenden brandschutztechnischen Nachweis des Systems abgedeckt sein. Die Feuerwiderstandsfähigkeit der vollständigen Konstruktion ist durch den jeweiligen Verwendbarkeits-/Anwendbarkeitsnachweis nachzuweisen.
Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitt-, Anpassungs-, Befestigungs- und Anschlussarbeiten sowie fachgerechter Wiederherstellung der Brandschutzbekleidung.
64,000 St 3.6.7 Brandschutzbekl. Beflammung innen, senkrecht Brandschutzbekleidung an Kabel-/Leitungsanlagen, Beflammung von innen, rechteckig, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis, mit Gipsplatten mit Vliesarmierung, Dicke 2 x 15 mm, Ausführung 3-seitig, Feuerwiderstandsklasse I 30 DIN 4102-11, senkrecht, im Gebäude, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche, einschließlich systemgebundener Deckenabhängungen bis 0,5 m Länge, Unterkante Brandschutzkanal ca. + 2,550 m üOKFFB
65,000 m2 3.6.8 I-30 Revisionsklappe 80x80cm Revisionsklappe, Abmessungen ca. 80 × 80 cm, für die vorbeschriebene I30-Brandschutzverkleidung, zur Herstellung einer zugänglichen Revisionsöffnung.
Revisionsklappe einschließlich Rahmen, Klappenblatt, erforderlicher Unterkonstruktion, Befestigungsmittel und Verschlussvorrichtung, mit Senatsschließung, einschließlich fachgerechter Einbindung in die Brandschutzbekleidung.
Die Revisionsklappe muss für die vorgesehene Brandschutzkonstruktion geeignet und durch den entsprechenden brandschutztechnischen Nachweis des Systems abgedeckt sein. Die Feuerwiderstandsfähigkeit der vollständigen Konstruktion ist durch den jeweiligen Verwendbarkeits-/Anwendbarkeitsnachweis nachzuweisen.
Einschließlich aller erforderlichen Zuschnitt-, Anpassungs-, Befestigungs- und Anschlussarbeiten sowie fachgerechter Wiederherstellung der Brandschutzbekleidung.
17,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 53]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 35 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 3.7 Beleuchtung, allgemein
3.7.1 Nr.1 Runde LED-Anbauleuchte 1300 lm 3000K Nr.1 Runde LED-Anbauleuchte 1300 lm 3000K
Flache runde LED-Anbauleuchte. Armatur Metall pulverbeschichtet. Diffusor aus vergilbungsfreiem Kunststoff (PMMA) opal. Befestigung des Diffusors mit patentierter Verschlusstechnik (Druckverschluss). Geeignet für Deckenanbau, Wandanbau.
Maße ca.: D 300 x H 65 mm Gehäusefarbe: weiß Betriebsgerät: schaltbar Schutzklasse: I Schutzart: IP 40 Lichtaustritt: vorwiegend direkt Lichtverteilung: symmetrisch Ausstrahlwinkel 125°. Spannung: 220 - 240 V / 50 - 60 Hz Leuchtenlichtstrom: 1300 lm Leuchtenleistung: 12 W Leuchteneffizienz: 108 lm/W Lichtfarbe: 3000 K Farbwiedergabeindex Ra: >= 80
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'RZB, 312084.002.1' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
125,000 St 3.7.2 Nr.2 Runde LED-Anbauleuchte 1900 lm 3000K Master Nr.2 Runde LED-Anbauleuchte 1900 lm 3000K Master
Flache runde LED-Anbauleuchte. Armatur Metall pulverbeschichtet. Diffusor aus vergilbungsfreiem Kunststoff (PMMA) opal. Befestigung des Diffusors mit patentierter Verschlusstechnik (Druckverschluss). Geeignet für Deckenanbau, Wandanbau. Mit integriertem HF-Bewegungsmelder. Funktionsparameter einer Masterleuchte (Deckenhöhe von ca. 2,8 m): HF-Melder 24 GHz mit integrierter Korridorfunktion. Erfassungsbereich: ca. 130° radial. Einfache Einstellung der Funktionen über 3 zugeordnete Druckschalter. Empfindlichkeit/Reichweite: 0,5-5 m radial, von 10-100% einstellbar. Zeitregelung 1 Sekunde bis 15 Minuten in 8 Stufen einstellbar. Tageslichterkennung über 5 Helligkeitsstufen und Einlernmodus einstellbar. An einer Masterleuchte können bis zu 9 zugehörige Slaveleuchten betrieben werden (max. bis zu 150 W / 230 W).
Maße ca.: D 360 x H 65 mm Gehäusefarbe: weiß Betriebsgerät: Betriebsgerät nicht notwendig Schutzklasse: I Schutzart: IP 40 Lichtaustritt: vorwiegend direkt Lichtverteilung: symmetrisch Ausstrahlwinkel 122°. Blendungsbewertungsindex RUG (4H 8H): 20.5 Spannung: 220 - 240 V / 50 - 60 Hz Leuchtenlichtstrom: 1900 lm Leuchtenleistung: 20 W Leuchteneffizienz: 95 lm/W Lichtfarbe: 3000 K Farbwiedergabeindex Ra: >= 80
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'RZB, 312085.002.1.19' oder gleichwertig,
[Seite 54]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 36 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Planungsfabrikat/ -typ: 'RZB, 312085.002.1.19' EUR EUR oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
22,000 St 3.7.3 Nr.3 Runde LED-Anbauleuchte 1900 lm 3000K Slave Nr.3 Runde LED-Anbauleuchte 1900 lm 3000K Slave
Flache runde LED-Anbauleuchte. Armatur Metall pulverbeschichtet. Diffusor aus vergilbungsfreiem Kunststoff (PMMA) opal. Befestigung des Diffusors mit patentierter Verschlusstechnik (Druckverschluss). Geeignet für Deckenanbau, Wandanbau. Slaveleuchte. Nur in Verbindung mit entsprechender Masterleuchte zu betreiben.
Maße ca.: D 360 x H 65 mm Gehäusefarbe: weiß Betriebsgerät: Betriebsgerät nicht notwendig Schutzklasse: I Schutzart: IP 40 Lichtaustritt: vorwiegend direkt Lichtverteilung: symmetrisch Ausstrahlwinkel 122°. Blendungsbewertungsindex RUG (4H 8H): 20.5 Spannung: 220 - 240 V / 50 - 60 Hz Leuchtenlichtstrom: 1900 lm Leuchtenleistung: 20 W Leuchteneffizienz: 95 lm/W Lichtfarbe: 3000 K Farbwiedergabeindex Ra: >= 80
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'RZB, 312085.002.1.191' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
62,000 St 3.7.4 Nr.4 Runde LED-Anbauleuchte 2600 lm 3000K Nr.4 Runde LED-Anbauleuchte 2600 lm 3000K
Flache runde LED-Anbauleuchte. Armatur Metall pulverbeschichtet. Diffusor aus vergilbungsfreiem Kunststoff (PMMA) opal. Befestigung des Diffusors mit patentierter Verschlusstechnik (Druckverschluss). Geeignet für Deckenanbau, Wandanbau.
Maße ca.: D 460 x H 65 mm Gehäusefarbe: weiß Betriebsgerät: schaltbar Schutzklasse: I Schutzart: IP 40 Lichtaustritt: vorwiegend direkt Lichtverteilung: symmetrisch Ausstrahlwinkel 124°. Spannung: 220 - 240 V / 50 - 60 Hz Leuchtenlichtstrom: 2600 lm Leuchtenleistung: 24 W Leuchteneffizienz: 108 lm/W Lichtfarbe: 3000 K Farbwiedergabeindex Ra: >= 80
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'RZB, 312240.002.1' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: ....................................................
[Seite 55]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 37 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Hersteller und Typ: EUR EUR .................................................... vom Bieter einzutragen.
213,000 St 3.7.5 Nr.5 Runde LED-Anbauleuchte 3050 lm 3000K Nr.5 Runde LED-Anbauleuchte 3050 lm 3000K
Flache runde LED-Anbauleuchte. Armatur Metall pulverbeschichtet. Diffusor aus vergilbungsfreiem Kunststoff (PMMA) opal. Befestigung des Diffusors mit patentierter Verschlusstechnik (Druckverschluss). Geeignet für Deckenanbau, Wandanbau.
Maße ca.: D 460 x H 70 mm Gehäusefarbe: weiß Betriebsgerät: dimmbar DALI Schutzklasse: I Schutzart: IP 40 Lichtaustritt: vorwiegend direkt Lichtverteilung: symmetrisch Ausstrahlwinkel 124°. Spannung: 220 - 240 V / 50 - 60 Hz Leuchtenlichtstrom: 3050 lm Leuchtenleistung: 32 W Leuchteneffizienz: 95 lm/W Lichtfarbe: 3000 K Farbwiedergabeindex Ra: >= 80
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'RZB, 312240.002.1.76' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
24,000 St 3.7.6 Nr.6 Runde LED-Spiegelleuchte 950 lm 3000K Nr.6 Runde LED-Spiegelleuchte 950 lm 3000K
Spiegelleuchte für Sanitärbereiche. Armatur und Endkappen Kunststoff weiß. Diffusor aus Kunststoff (Polycarbonat) opal, schlagzäh. Waagerechte und senkrechte Montage möglich. 2 mittige Kabeleinführungen zum Durchschleifen der Leitung. Betriebsgerät integriert und gekapselt.
Maße ca.: L 500 x B 46 H 60 mm Gehäusefarbe: weiß Betriebsgerät: schaltbar Schutzklasse: II Schutzart: IP 40 Lichtaustritt: vorwiegend direkt Lichtverteilung: symmetrisch Spannung: 220 - 240 V / 50 - 60 Hz Leuchtenlichtstrom: 950 lm Leuchtenleistung: 9 W Leuchteneffizienz: 111 lm/W Lichtfarbe: 3000 K Farbwiedergabeindex Ra: >= 80
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'RZB, 451215.002.2' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
[Seite 56]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 38 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 125,000 St 3.7.7 Nr.7 LED-Anbauleuchte 3000 lm 4000K Nr.7 LED-Anbauleuchte 3000 lm 4000K
Rechteckige LED-Deckenanbauleuchte mit vollflächiger, randloser PMMA-Abdeckung. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (RAL 9016). Mit symmetrisch begrenzt breit strahlender Lichtstärkeverteilung, Ausstrahlwinkel ca. 65°. Geeignet zur Ausführung von Durchgangsverdrahtungen, mit CE-Konformitätszeichen zertifiziert.
Blendungsbewertung nach UGR-Einstufung (EN 12464-1) kleiner gleich 19, Bildschirmgerecht gemäß EN 12464-1.
Betriebsgerät: Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar Lichtquelle gemäß Ökodesign-Anforderungen austauschbar Leuchtenlichtstrom in 6 Stufen einstellbar (Multilumen) Bemessungslichtstrom: 3000 lm Bemessungsleistung: 20 W Farbwiedergabeindex: 80 Farbtemperatur: 4000 K Schutzklasse (DIN EN 61140): I Schutzart (DIN EN 60529): IP20 Maße ca.: Länge 1193 mm x B 160 mm, Leuchtenhöhe 48 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Trilux, Opendo G2 D1-L PW19 15-40_6_ML-840 ET' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
51,000 St 3.7.8 Nr.8 LED-Feuchtraum-Anbauleuchte IP66, 2600 lm, 4000K Nr.8 LED-Feuchtraum-Anbauleuchte IP66, 2600 lm, 4000K
LED-Feuchtraum-Anbauleuchte mit PC-Leuchtenkörper und PC-Diffusor. Zur Wand- und Deckenmontage. Leuchtenfarbe Lichtgrau, ähnlich RAL 7035. Mit CE-Konformitätszeichen und ENEC zertifiziert.
Blendungsbewertung nach UGR-Einstufung (EN 12464-1) kleiner gleich 22,
Betriebsgerät: Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar Lichtquelle gemäß Ökodesign-Anforderungen austauschbar Bemessungslichtstrom: 2600 lm Bemessungsleistung: 19 W Farbwiedergabeindex: 80 Farbtemperatur: 4000 K Schutzklasse (DIN EN 61140): I Schutzart (DIN EN 60529): IP66 Maße ca.: Länge 1257 mm, Breite 102 mm, Leuchtenhöhe 91 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Trilux, OleveonF 12 B 2300-840 ET PC' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
160,000 St 3.7.9 Nr.9 LED-Pendelleuchte 2400 lm 3000K Nr.9 LED-Pendelleuchte 2400 lm 3000K
Lichtkanalsystem, Leuchtenkörper aus Aluminiumstrangpressprofil, Kopfstücke aus Kunststoff
[Seite 57]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 39 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Lichtkanalsystem, Leuchtenkörper aus EUR EUR Aluminiumstrangpressprofil, Kopfstücke aus Kunststoff (PMMA). Farbe weiß (ähnlich RAL 9016) opaler PMMA-Diffusor
Betriebsgerät: Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar Bemessungslichtstrom: 2400 lm Bemessungsleistung: 17,00 W Spannung: 220 - 240 V / 50 - 60 Hz Schutzklasse: I Farbwiedergabeindex: 80 Farbtemperatur: 3000 K Blendungsbewertungs nach UGR-Einstufung (EN 12464-1): < 25 Schutzart (DIN EN 60529): IP20 Schutzart raumseitig: IP20
Maße (L x B): ca. 1196 mm x 50 mm, Leuchtenhöhe 62 mm.
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien und Pendelzubehör bis 2m
Planungsfabrikat/ -typ: 'Trilux, Finea Lichtkanalsystem' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
226,000 St 3.7.10 Nr.10 Ovalleuchte mit E27-LED Nr.10 Ovalleuchte mit E27-LED Robuste Kunststoff-Ovalleuchte im flachen Design. Gehäuse Kunststoff. Diffusor gehärtetes Kristallglas mit Struktur, opal. Befestigung des Diffusors mittels seitlichen Klemmfedern. Vollflächig homogene Ausleuchtung. Geeignet für Deckenanbau, Wandanbau. Schnelle Montage durch außenliegende Befestigungslaschen, 3 Kabeleinführungen, mit E27- Sockel, einschließlich austauschbarem LED-Leuchtmittel, schaltbar, Lichtstrom mindest. 800 lm, 3000K
Lichtaustritt:direkt Lichtverteilung:symmetrisch Spannung:220 - 240 V / 50 - 60 Hz Schutzklasse:I Schutzart:IP 65 Farbe:grau
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
10,000 St 3.7.11 Nr.11 LED-Anbauleuchte 3900 lm 4000K Nr.11 LED-Anbauleuchte 3900 lm 4000K
Rechteckige LED-Deckenanbauleuchte mit vollflächiger, randloser PMMA-Abdeckung. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (RAL 9016). Mit symmetrisch begrenzt breit strahlender Lichtstärkeverteilung, Ausstrahlwinkel ca. 65°. Geeignet zur Ausführung von Durchgangsverdrahtungen, mit CE-Konformitätszeichen zertifiziert.
Blendungsbewertung nach UGR-Einstufung (EN 12464-1) kleiner gleich 19, Bildschirmgerecht gemäß EN 12464-1.
Betriebsgerät: Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar Lichtquelle gemäß Ökodesign-Anforderungen austauschbar Leuchtenlichtstrom in 6 Stufen einstellbar (Multilumen) Bemessungslichtstrom: 3900 lm Bemessungsleistung: 26 W Farbwiedergabeindex: 80 Farbtemperatur: 4000 K Schutzklasse (DIN EN 61140): I
[Seite 58]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 40 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Farbwiederg | Einheit abeindex: 80 | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Farbtemperatur: 4000 K EUR EUR Schutzklasse (DIN EN 61140): I Schutzart (DIN EN 60529): IP20 Maße ca.: Länge 1193 mm x B 160 mm, Leuchtenhöhe 48 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Trilux, Opendo G2 D1-L PW19 15-40_6_ML-840 ET' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
14,000 St 3.7.12 Nr.12 LED LED-Anbauleuchte, 4200 lm, 3000K Nr.12 LED LED-Anbauleuchte, 4200 lm, 3000K
Rechteckige LED-Deckenanbauleuchte mit vollflächiger, randloser PMMA-Abdeckung. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (RAL 9016). Mit symmetrisch begrenzt breit strahlender Lichtstärkeverteilung, Ausstrahlwinkel ca. 65°. Geeignet zur Ausführung von Durchgangsverdrahtungen, mit CE-Konformitätszeichen und ENEC zertifiziert.
Blendungsbewertung nach UGR-Einstufung (EN 12464-1) kleiner gleich 19, Bildschirmgerecht gemäß EN 12464-1.
Betriebsgerät: Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar Lichtquelle gemäß Ökodesign-Anforderungen austauschbar Bemessungslichtstrom: 4200 lm Bemessungsleistung: 32 W Farbwiedergabeindex: 80 Farbtemperatur: 3000 K Schutzklasse (DIN EN 61140): I Schutzart (DIN EN 60529): IP20 Maße ca.: Länge 1493 mm x B 160 mm, Leuchtenhöhe 48 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Trilux, Opendo G2 D2-L PW19 42-830 ET' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
40,000 St 3.7.13 Nr.13 LED LED-Anbauleuchte, 4200 lm, 4000K Nr.13 LED LED-Anbauleuchte, 4200 lm, 4000K
Rechteckige LED-Deckenanbauleuchte mit vollflächiger, randloser PMMA-Abdeckung. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (RAL 9016). Mit symmetrisch begrenzt breit strahlender Lichtstärkeverteilung, Ausstrahlwinkel ca. 65°. Geeignet zur Ausführung von Durchgangsverdrahtungen, mit CE-Konformitätszeichen und ENEC zertifiziert.
Blendungsbewertung nach UGR-Einstufung (EN 12464-1) kleiner gleich 19, Bildschirmgerecht gemäß EN 12464-1.
Betriebsgerät: Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar Lichtquelle gemäß Ökodesign-Anforderungen austauschbar Bemessungslichtstrom: 4200 lm Bemessungsleistung: 32 W Farbwiedergabeindex: 80 Farbtemperatur: 4000 K Schutzklasse (DIN EN 61140): I Schutzart (DIN EN 60529): IP20 Maße ca.: Länge 1493 mm x B 160 mm, Leuchtenhöhe 48 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und
[Seite 59]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 41 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Maße ca.: L | Einheit änge 1493 mm x B 160 mm, Leuchtenhöhe 48 mm | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Trilux, Opendo G2 D2-L PW19 42-840 ET' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
11,000 St 3.7.14 Nr.14 LED-Anbauleuchte 1300 lm 4000K Nr.14 LED-Anbauleuchte 1300 lm 4000K
Rechteckige LED-Deckenanbauleuchte mit vollflächiger, randloser PMMA-Abdeckung. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (RAL 9016). Mit symmetrisch begrenzt breit strahlender Lichtstärkeverteilung, Ausstrahlwinkel ca. 65°. Geeignet zur Ausführung von Durchgangsverdrahtungen, mit CE-Konformitätszeichen zertifiziert.
Blendungsbewertung nach UGR-Einstufung (EN 12464-1) kleiner gleich 19, Bildschirmgerecht gemäß EN 12464-1.
Betriebsgerät: Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar Lichtquelle gemäß Ökodesign-Anforderungen austauschbar Leuchtenlichtstrom in 6 Stufen einstellbar (Multilumen) Bemessungslichtstrom: 1300 lm Bemessungsleistung: 10 W Farbwiedergabeindex: 80 Farbtemperatur: 4000 K Schutzklasse (DIN EN 61140): I Schutzart (DIN EN 60529): IP20 Maße ca.: Länge 1193 mm x B 160 mm, Leuchtenhöhe 48 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Trilux, Opendo G2 D1-L PW19 15-40_6_ML-840 ET' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
5,000 St 3.7.15 Nr.15 LED-Anbauleuchte 1700 lm 4000K Nr.15 LED-Anbauleuchte 1700 lm 4000K
Rechteckige LED-Deckenanbauleuchte mit vollflächiger, randloser PMMA-Abdeckung. Leuchtenkörper aus Stahlblech. Oberfläche weiß beschichtet (RAL 9016). Mit symmetrisch begrenzt breit strahlender Lichtstärkeverteilung, Ausstrahlwinkel ca. 65°. Geeignet zur Ausführung von Durchgangsverdrahtungen, mit CE-Konformitätszeichen zertifiziert.
Blendungsbewertung nach UGR-Einstufung (EN 12464-1) kleiner gleich 19, Bildschirmgerecht gemäß EN 12464-1.
Betriebsgerät: Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar Lichtquelle gemäß Ökodesign-Anforderungen austauschbar Leuchtenlichtstrom in 6 Stufen einstellbar (Multilumen) Bemessungslichtstrom: 1700 lm Bemessungsleistung: 13 W Farbwiedergabeindex: 80 Farbtemperatur: 4000 K Schutzklasse (DIN EN 61140): I Schutzart (DIN EN 60529): IP20 Maße ca.: Länge 1193 mm x B 160 mm, Leuchtenhöhe 48 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
[Seite 60]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 42 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge einschl. al | Einheit ler systembedingten Klein- und | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Befestigungsmaterialien EUR EUR
Planungsfabrikat/ -typ: 'Trilux, Opendo G2 D1-L PW19 15-40_6_ML-840 ET' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
4,000 St 3.7.16 Nr.16 LED-Anbauleuchte 430 lm 3000K IP64 Nr.16 LED-Anbauleuchte 430 lm 3000K IP64
Wandleuchte, LED, 5,2 W Leuchten-Anschlussleistung, Leuchten-Lichtstrom 437 lm, Farbtemperatur 3000 K. Farbwiedergabeindex (CRI) >80. Mit austauschbarem LED-Modul. Mit LED-Netzteil, 220-240V, 50-60Hz, Schutzart: IP 64, Leuchte aus Aluminiumhuss, Aluminium und Edelstahl, Farbe Grafit, Sicherheitsglas mattiert, Abmessungen ca.: 175 x 95 x 60 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'BEGA, 22 261K3' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
10,000 St 3.7.17 Nr.17 LED-Laterne 1800 lm 3000K IP65 Nr.17 LED-Laterne 1800 lm 3000K IP65
LED-Laterne für Mastaufsatzmontage, Montage an Bestandsmast, mit Leistungsreduzierung über Steuerphase, Mastzopf Durchmesser 76 mm, mittels separat zu bestellender Reduzierstücke auch zur Montage an Masten mit Zopf Ø 60 mm geeignet. Leuchtenkörper uas Aluminium-Druckguss, Leuchtendach aus korrosionsbeständigem Aluminium, hochwetterfest pulverbeschichtet. Farbe schwarz (ähnlich RAL 9005) Leuchtendach innen weiß pulverbeschichtet. Abschlusszylinder aus hochschlagzähem PMMA, klar.
Betriebsgerät: Mit elektronischem Betriebsgerät, schaltbar Lichtquelle gemäß Ökodesign-Anforderungen austauschbar Bemessungslichtstrom: 1800 lm Bemessungsleistung: 15,5 W Farbwiedergabeindex: 80 Farbtemperatur: 3000 K Schutzklasse (DIN EN 61140): II Schutzart: IP65 Maße ca.: D 770 mm, Leuchtenhöhe 690 mm
einschl. aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Trilux, 9821 RB6L-LR/1800-730 3G1S ET' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
9,000 St 3.7.18 Nr. 18 Bestands-Kristallleuchte aufarbeiten Bestands-Kristallleuchte aufarbeiten Kristallleuchte Bestand
[Seite 61]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 43 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Bestands-Kristallleuchte aufarbeiten EUR EUR Kristallleuchte Bestand Durchmesser ca. 1,5m, Gesamthöhe ca. 1m, Leuchtenstellen ca. 20 Stück, E-14-Fassung,
Die Bestands-Kristalleuchte ist neu zuverdrahten, einschl. Prüfung bzw. Erneuerung der Fassungen, Schutzklasse 1, Reinigung, Aufbereitung sämtlicher Glas-/Kristallelemente sowie des Leuchtenkörpers aus Messing inkl. oberflächen Reinigung,
Bestückung mit LED-Leuchtmitteln, mind. 800 Lumen
montieren und betriebsfertig anschließen, einschließlich Demontage und notwendiger Transporte zur Überarbeitungswerkstatt und zur Baustelle.
3,000 St 3.7.19 Hausnummernleuchte Hausnummernleuchte
Für 1 Lampe mit einer Leistung von max. 60 W, Sockel E 27, inklusive LED-Leuchtmittel, 6,5 W, 1055 lm, Farbtemperatur 3000 K, Schutzart IP 44, Leuchte aus Aluminiumguss und Edelstahl, Farbe Grafit, Opalglas, 2-stelligen Zahlen, "59", Spannung: 220 - 240 V / 50 - 60 Hz, Maße (L x B): ca. 210 mm x 210 mm, Leuchtenhöhe 120 mm.
Planungsfabrikat/ -typ: 'BEGA, 33768K3' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ: .................................................... vom Bieter einzutragen.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 62]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 44 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 3.8 Sicherheitsbeleuchtung
3.8.1 Zentralbatterieanlage Zentralbatteriesystems zur Versorgung und Überwachung von Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten, einschließlich aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten.
Ausführung als Zentralbatterieanlage mit folgenden Mindestanforderungen:
- Netzanschluss: 230 V AC, 1-phasig, L/N/PE
- Kapazität für mindestens 64 Endstromkreise
- Ausführung mit zentraler Einzel- bzw. Leuchtenüberwachung
- Bedienung und Anzeige über grafisches Touch-Display
- Anzeige von Betriebszuständen, Störungen und Meldungen bis auf Leuchtenebene
- Möglichkeit zur manuellen Auslösung und automatischen Durchführung von Funktions- und Betriebsdauertests
- Ladestrom: mindestens 3 A
- Batterieabsicherung: ca. 63 A, Sicherungssystem entsprechend der Anlagenanforderungen
- Batterieüberwachung einschließlich Temperaturüberwachung
- Batterieanlage für eine Nennbetriebsdauer von mindestens 3 Stunden
- Batteriespannung: ca. 216 V DC
- Batterieentnahmestrom: mindestens 13,8 A
- Geeignete verschlossene stationäre Bleibatterieanlage
- Anschlussmöglichkeit für einen Batteriesatz
- Türanschlag des Schaltschrankes: rechts
- Bedien- und Anzeigesprache: Deutsch
Endstromkreise: Ausführung mit insgesamt 36 Endstromkreisen, jeweils mit einer Absicherung von 2 A, einschließlich der erforderlichen Schalt-, Überwachungs- und Anschlusseinrichtungen.
Einschließlich Lieferung und Montage des erforderlichen Batteriesatzes für eine Nennbetriebsdauer von mindestens 3 Stunden, einschließlich Batterieanschlüsse, Absicherung, Überwachung und aller erforderlichen Komponenten.
Planungsfabrikat/ -typ: 'Inotec, CPS 220-64' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
1,000 St 3.8.2 Batterieüberwachungssystem Elektronische Batterieüberwachungs- und Batteriemanagementsystems zur kontinuierlichen Überwachung des Zustands und der Betriebsparameter der angeschlossenen Batterieanlage.
Einschließlich Montage, Verdrahtung, Parametrierung, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung.
Geeignet für den Einsatz in einer Zentralbatterieanlage der Sicherheitsbeleuchtung mit einer Nennbetriebsdauer von 3 Stunden.
1,000 St 3.8.3 Überwachungsstation Meldetableau / Überwachungsstation für Zentralbatterieanlage, passend zur vorbeschriebenen Zentralbatterieanlage. Über ein integriertes Grafikdisplay sind die Betriebszustände und Störmeldungen der angeschlossenen Anlagen übersichtlich darzustellen. Zusätzlich müssen manuelle sowie automatische Funktions- und Betriebsdauertests der angeschlossenen Anlagen zentral ausgelöst werden können. Einschließlich erforderlicher Bedienelemente, Anzeigeeinrichtung, Schnittstellen und Busanschluss zur
[Seite 63]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 45 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge ausgelöst w | Einheit erden können. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Einschließlich erforderlicher Bedienelemente, EUR EUR Anzeigeeinrichtung, Schnittstellen und Busanschluss zur Kommunikation mit den angeschlossenen Zentralbatterieanlagen. Ausführung als Aufputzgerät mit Schutzart mindestens IP 20, einschließlich erforderlicher Befestigungs- und Anschlussarbeiten sowie vollständiger betriebsfertiger Montage. Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Anschlussarbeiten, Parametrierung und Inbetriebnahme.
Planungsfabrikat/ -typ: 'Inotec, CPS64-MTB, 104657643' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
1,000 St 3.8.4 Phasenüberwachungsmodul Phasenüberwachungsmodul zur Überwachung der Netzversorgung in einer Unterverteilung.
Das Modul muss mindestens folgende Funktionen aufweisen:
- Erkennung von Unterspannung und Netzausfall im Drehstromnetz
- auch 1-phasig anschließbar
- Hutschienengeeignet
- beliebige Phasenfolge
- LED-Anzeige für L1,L2,L3
- einstellbare Nachlaufzeit nach Netzwiederkehr
- Nennspannung 230V/400V AC 50/60 Hz
23,000 St 3.8.5 N1 LED Anbau-Außenleuchte N1 LED Anbau-Außenleuchte Leuchtenausführung mit zwei getrennten Vorschaltgeräten und zwei getrennten LED-Kreisen für Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung. Passend zur vorbeschriebenen Zentralbatterieanlage.
- Befestigungsart: Wandmontage
- Material: Aluminium-Druckguss pulverbeschichtet, RAL 7024 (Graphitgrau)
- Blendenform: rund
- Abmessungen: ca. Durchmesser: 271 mm, Tiefe: 114 mm
- Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig
Technische Daten (Sicherheitsbeleuchtung)
- Leuchtmittel: 10 x 0,2W + 18 x 0,3W LED-Modul
- Lichtstrom: 209 lm
- Lichtfarbe: 3000 K
- Schutzart: IP65
- Schlagfestigkeit: IK10
- Schutzklasse: I
- Nennspannung: 230 V AC +/-10 % 50/60 Hz, DC: 176 V - 264 V
- Scheinleistung: 5,1 VA
Technische Daten (Allgemeinbeleuchtung)
- Lichtstrom: 601 lm
- Lichtfarbe: 3000 K
- Nennspannung: 230 V AC +/-10 % 50/60 Hz
- Scheinleistung: 10,4 VA
Planungsfabrikat/ -typ: 'Inotec, SN/A 6200 LED J/SV rund 3000 K, 101279013' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
6,000 St
[Seite 64]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 46 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.8.6 N2 LED Anbau-Sicherheitsbeleuchtung N2 LED Anbau-Sicherheitsbeleuchtung LED-Sicherheitsleuchte mit optimierter Lichtverteilung zur Ausleuchtung von Flächen. Gehäuse aus pulverbeschichtetem Aluminium zur Deckenaufbaumontage mit optionaler seitlicher Kabeleinführung.
LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzelleuchtenüberwachung und frei programmierbarer Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) ohne separate Busleitung. LED-Ausgang im Netzbetrieb in zwei Stufen dimmbar. Passend zur vorbeschriebenen Zentralbatterieanlage. Auswechselbares Betriebsgerät zur vereinfachten Wartung und Instandhaltung.
-
Befestigungsart: Deckenanbaumontage
-
Material: Aluminium-Druckguss pulverbeschichtet, RAL 9016
-
Blendenform: rund
-
Abmessungen: Durchmesser: 130 mm, Tiefe: 59 mm
-
Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig
-
Leuchtmittel: 1 x 3,5W LED-Modul
-
Lichtfarbe: 4000 K
-
Schutzart: IP40
-
Schutzklasse: I
-
Nennspannung: 230 V AC +/-10 % 50/60 Hz, DC: 176 V - 264 V
-
Scheinleistung: 7,6 VA
Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.
LED Treiber gem. EN 61000-3-2, EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.
Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.
Planungsfabrikat/ -typ: 'Inotec, SN 8400 -12 SLB LED J/SV RD RA L 9016' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
163,000 St 3.8.7 N3 LED Anbau-Antipanikbeleuchtung N3 LED Anbau-Antipanikbeleuchtung LED-Sicherheitsleuchte mit optimierter Lichtverteilung zur Ausleuchtung von Flächen wie WCs oder elektrische Betriebsräume. Gehäuse aus pulverbeschichtetem Aluminium zur Deckenaufbaumontage mit optionaler seitlicher Kabeleinführung.
LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzelleuchtenüberwachung und frei programmierbarer Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) ohne separate Busleitung. LED-Ausgang im Netzbetrieb in zwei Stufen dimmbar. Passend zur vorbeschriebenen Zentralbatterieanlage. Auswechselbares Betriebsgerät zur vereinfachten Wartung und Instandhaltung.
-
Befestigungsart: Deckenanbaumontage
-
Material: Aluminium-Druckguss pulverbeschichtet, RAL 9016
-
Blendenform: rund
-
Abmessungen: Durchmesser: 130 mm, Tiefe: 59 mm
-
Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig
-
Leuchtmittel: 1 x 0,9W LED-Modul
-
Lichtfarbe: 4000 K
-
Schutzart: IP40
-
Schutzklasse: I
[Seite 65]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 47 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge - Lichtfarb | Einheit e: 4000 K | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) - Schutzart: IP40 EUR EUR
- Schutzklasse: I
- Nennspannung: 230 V AC +/-10 % 50/60 Hz, DC: 176 V - 264 V
- Scheinleistung: 3,5 VA
Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.
LED Treiber gem. EN 61000-3-2, EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.
Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.
Planungsfabrikat/ -typ: 'Inotec, SN 8400 -03 SLB LED J/SV RD RA L 9016' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
8,000 St 3.8.8 Rettungswegkennzeichenleuchte Wandmontage PU Rettungswegkennzeichenleuchte Wandmontage
Rettungswegkennzeichen-Scheibenleuchte aus Aluminiumprofil. Kabeleinführung von hinten und von der Seite möglich.
LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzelleuchtenüberwachung und frei programmierbarer Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) ohne separate Busleitung. LED-Ausgang im Netzbetrieb in zwei Stufen dimmbar. Passend zur vorbeschriebenen Zentralbatterieanlage. Auswechselbares Betriebsgerät zur vereinfachten Wartung und Instandhaltung.
-
Erkennungsweite: 20 m
-
Befestigungsart: Wandmontage
-
Material: Aluminium
-
Abmessungen: Länge x Breite x Höhe: ca. 247 mm x 116 mm x 56 mm
-
Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig
-
Leuchtmittel: 12 x 0,1W LED-Modul
-
Lichtfarbe: 6500 K
-
Schutzart: IP40
-
Schutzklasse: I
-
Nennspannung: 230 V AC +/-10 % 50/60 Hz, DC: 176 V - 264 V
-
Stromaufnahme Batteriebetrieb: ca. 12 mA
-
Scheinleistung: ca. 3,7 VA
Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.
LED Treiber gem. EN 61000-3-2, EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.
Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.
einschl. Piktogrammscheibe PU und aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Inotec, SNP 7120 J/SV, 102045010' oder gleichwertig,
[Seite 66]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 48 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge 102045010' | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) oder gleichwertig, EUR EUR
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
30,000 St 3.8.9 Rettungswegkennzeichenleuchte Wandmontage Notausstieg mit Fluchtleiter Rettungswegkennzeichenleuchte Wandmontage Notausstieg mit Fluchtleiter
Rettungswegkennzeichen-Scheibenleuchte aus Aluminiumprofil. Kabeleinführung von hinten und von der Seite möglich.
LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzelleuchtenüberwachung und frei programmierbarer Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) ohne separate Busleitung. LED-Ausgang im Netzbetrieb in zwei Stufen dimmbar. Passend zur vorbeschriebenen Zentralbatterieanlage. Auswechselbares Betriebsgerät zur vereinfachten Wartung und Instandhaltung.
-
Erkennungsweite: 20 m
-
Befestigungsart: Wandmontage
-
Material: Aluminium
-
Abmessungen: Länge x Breite x Höhe: ca. 247 mm x 116 mm x 56 mm
-
Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig
-
Leuchtmittel: 12 x 0,1W LED-Modul
-
Lichtfarbe: 6500 K
-
Schutzart: IP40
-
Schutzklasse: I
-
Nennspannung: 230 V AC +/-10 % 50/60 Hz, DC: 176 V - 264 V
-
Stromaufnahme Batteriebetrieb: ca. 12 mA
-
Scheinleistung: ca. 3,7 VA
Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.
LED Treiber gem. EN 61000-3-2, EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.
Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.
einschl. Piktogrammscheibe Notaustieg mit Fluchtleiter und aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Inotec, SNP 7120 J/SV, 102045010' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
16,000 St 3.8.10 Rettungswegkennzeichenleuchte Seilmontage PU Rettungswegkennzeichenleuchte Seilmontage
Rettungswegkennzeichen-Scheibenleuchte aus Aluminiumprofil. Kabeleinführung von hinten und von der Seite möglich.
LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzelleuchtenüberwachung und frei programmierbarer Schaltungsart für Bereitschaftslicht (BL) und Dauerlicht (DL) ohne separate Busleitung. LED-Ausgang im Netzbetrieb in zwei Stufen dimmbar. Passend zur vorbeschriebenen Zentralbatterieanlage.
[Seite 67]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 49 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Dauerlicht | Einheit (DL) ohne separate Busleitung. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) LED-Ausgang im Netzbetrieb in zwei Stufen dimmbar. EUR EUR Passend zur vorbeschriebenen Zentralbatterieanlage. Auswechselbares Betriebsgerät zur vereinfachten Wartung und Instandhaltung.
-
Erkennungsweite: 20 m
-
Befestigungsart: Wandmontage
-
Material: Aluminium
-
Abmessungen: Länge x Breite x Höhe: ca. 247 mm x 116 mm x 56 mm
-
Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig
-
Leuchtmittel: 12 x 0,1W LED-Modul
-
Lichtfarbe: 6500 K
-
Schutzart: IP40
-
Schutzklasse: I
-
Nennspannung: 230 V AC +/-10 % 50/60 Hz, DC: 176 V - 264 V
-
Stromaufnahme Batteriebetrieb: ca. 12mA
-
Scheinleistung: ca. 3,7 VA
Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V 0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.
LED Treiber gem. EN 61000-3-2, EN 61347-1, EN 61347 2-13 und EN 61547.
Eine EG-Konformitätserklärung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG, RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU sowie der o.g. Normen ist nachzuweisen. Des Weiteren sind Datenblätter des Leuchtenherstellers zur Dokumentation bereitzustellen.
einschl. Piktogrammscheibe PU und aller systembedingten Klein- und Befestigungsmaterialien
Planungsfabrikat/ -typ: 'Inotec, SNP 7220 J/SV, 102045313' oder gleichwertig,
Hersteller und Typ .................................................... vom Bieter einzutragen.
54,000 St 3.8.11 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 3x1,5RE E30 Funktionserhalt STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 3 x 1,5 RE, Cu-Zahl 43, Feuerwiderstandsklasse E 30 DIN 4102-12, mit Funktionserhalt, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.320,000 m 3.8.12 Installationsltg halogenfrei NHXMH-J 3x1,5RE STLB-Bau 2026-04 053 5392 Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 3 x 1,5 RE, Cu-Zahl 43, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.000,000 m 3.8.13 Installationskabel symmetrisch J-H(St)H 4x2x0,8 Bd STLB-Bau 2026-04 061 824 Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), J-H(St)H, 4 x 2 x 0,8 Bd, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
80,000 m
[Seite 68]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 50 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Gesamtbetrag:
[Seite 69]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 51 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.9 Sonstiges
3.9.1 Schlitze herstellen, 30x30mm, Mauerwerk Schlitze herstellen, 30x30mm, Mauerwerk Schlitz herstellen durch Fräsen, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk, Schlitzbreite bis 3 cm, Schlitztiefe bis 3 cm, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung in allen Geschossen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, Schutt wird Eigentum des AN.
10.000,000 m 3.9.2 Schlitze herstellen, 50x30mm, Mauerwerk Schlitze herstellen, 50x30mm, Mauerwerk Schlitz herstellen durch Fräsen, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk, Schlitzbreite bis 5 cm, Schlitztiefe bis 3 cm, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung in allen Geschossen, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, Schutt wird Eigentum des AN.
1.500,000 m 3.9.3 Aufbau Abbau fahrbare Arbeitsbühne H bis 4,5m Aufbauen, Abbauen fahrbare Arbeitsbühne DIN EN 1004, Gruppe 2 (1,5 kN/m2), eine genutzte Gerüstlage, Höhe der obersten Gerüstlage/Standhöhe 3,5-4,5 m, Rahmenbreite: ca. 0,75 m, Plattformlänge: ca. 1,50-2,00 m, mit teleskopierbaren Stabilisatoren (gummiert), mit gummierten Rädern, im Gebäude
5,000 St 3.9.4 Vorhalten fahrbare Arbeitsbühne H bis 4,5m vorhalten vorbeschriebener Arbeitsbühne Pos. 3.9.3
20,000 d
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 70]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 52 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4 Ertüchtigung Aufzugsanlage
Im Bestand ist eine Aufzugsanlage mit 4 Haltestellen vorhanden. Aufgrund sicherheitstechnischer Mängel wurde die Anlage außer Betrieb genommen. Es handelt sich um eine Aufzugsanlage des Errichters Fa. KONE mit der Equipment Nr. 40082564 und der Seriennummer 810027. Die Aufzugsanlage soll, wie nachfolgend beschrieben ertüchtigt werden und mit einer dynamischen Brandfallsteuerung entsprechend der Forderung des Brandschutzkonzeptes versehen werden.
4.1 Vorbereitende Arbeiten und Reinigung
4.1.1 Durchführung der Brandschutz-/Schachtreinigung
- Aufzug fachgerecht außer Betrieb nehmen
- Alle Schachtwände innen und Rahmenkonstruktion absaugen
- Reinigung der Fahrkorb- und Gegengewichtsschienen, der Schienentraversen, der Türkämpfer
- Reinigung der Kabinendecke und aller Anbauteile
- Reinigung des Gegengewichtes und Traverse
- Reinigen und entflusen der Schachtgrube und aller Anbauteile
- Alle Türschließvorrichtungen und Türschwellen von innen reinigen und entflusen
- Alle Schachttüren von innen reinigen und entflusen
- Alle Schachttüren außen im Rahmenbereich entflusen und abwischen
- Bei Bedarf Reinigung des Maschinenraumes
- Diverse Reinigungsmittel, insbesondere geruchlose Sicherheitsreinigungsmittel
- Anlage wieder in Betrieb nehmen
- Fachgerechte Entsorgung der benutzten Reinigungsmittel
1,000 psch
Gesamtbetrag:
[Seite 71]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 53 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.2 Technische Ertüchtigung des Bestandsaufzuges
4.2.1 Modernisierung der Antriebsregelung und die Nachrüstung desSicherheiitssystem UCM
- Modernisierung des vollelektronischen Frequenzumrichters. Für einen stufenlos geregelten Fahrverlauf vom Start bis zum elektrischen Halt. Die Betriebsbremse hat nur noch Haltefunktion
- Lieferung und Montage einer neuen Hauptplatine für die Aufzugssteuerung mit einer neuen, leistungsfähigeren Prozessoreinheit
- Einbau einer neuen Logik - Platine zum Stoppen des Aufzuges bei erkannter unbeabsichtigter Bewegung
- Aufrüsten der automatischen Nachregulierung zur Korrektur der Bündigkeit in der Etage mit einer Genauigkeit von + / - 5 mm, z.B. beim Beladen der Anlage
- Anpassen der Verdrahtung im Schaltschrank im notwendigen Umfang
- Erneuern der Steuerungssoftware
- Fachgerechte Entsorgung der demontierten Komponenten
- Inbetriebnahme und Probefahrt
- Anpassen der Aufzugsdokumentation
- Anzeigen der Änderung bei der ZÜS und Erstellung der für die ZÜS-Prüfung erforderlichen Abnahmepapiere
- Die Abnahme der Maßnahme erfolgt bei der nächsten ZÜS-Hauptprüfung
Hersteller und Equipment Nr. 'KONE, 40082564'
1,000 psch 4.2.2 Modernisierung Kabinenbeleuchtung auf LED-Technik
- Aufzug fachgerecht außer Betrieb nehmen
- Abhängen, bzw. öffnen der Kabinendecke
- Reinigung möglicher Rückstände in der Zwischendecke (Staub etc.)
- Demontage der verbauten Kabinenbeleuchtung
- Montage der neuen LED-Beleuchtung incl. aller nötigen Anpassungsarbeiten
- Aufzug wieder in Betrieb nehmen
- Fachgerechte Überführung der Rest- und Gefahrstoffe in den Wertstoffkreislauf Es handelt sich um geschätzte Reparaturkosten. Die Arbeitskosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Hersteller und Equipment Nr. 'KONE, 40082564'
1,000 psch
Gesamtbetrag:
[Seite 72]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 54 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.3 Dynamische Brandfallsteuerung
4.3.1 Dynamische Brandfallsteuerung Aufzugsanlage Es werden fünf Potentialfreie Meldekontakte (Öffner / NC) zum Anschluss an die Aufzugssteuerung benötigt. Die Lieferung der entsprechenden Leitungen erfolgt bauseitig in den Aufzugschacht der obersten Haltestelle. Nach Lieferung der Leitungen erfolgen die Anschlussarbeiten durch den Aufzugserrichter. "Brandmeldung Gebäude allgemein" 1 x Potentialfreier Meldekontakt aus der BMZ "Brandmeldung EG" 1 x Potentialfreier Meldekontakt aus der BMZ "Brandmeldung 1.OG" 1 x Potentialfreier Meldekontakt aus der BMZ "Brandmeldung 2.OG" 1 x Potentialfreier Meldekontakt aus der BMZ "Brandmeldung 3.OG" 1 x Potentialfreier Meldekontakt aus der BMZ Funktionsbeschreibung:
- Bei Meldung "Brandfall Gebäude allgemein" evakuiert die Aufzugkabine in das Erdgeschoss (EG).
- Sollte die Meldung "Brandmeldung EG" anliegen evakuiert die Aufzugkabine in das nächste Geschoss in dem keine Brandmeldung anliegt.
- Sollte auch in dieser Etage eine Brandmeldung anliegen evakuiert der Aufzug in das nächste Geschoss in dem keine Brandmeldung anliegt; usw. Um diese Aufzugsfunktion zu installieren ist die Lieferung, Montage, Verdrahtung und Inbetriebnahme eines Schaltkastens mit Zusatzplatinen im Aufzugschacht in der obersten Haltestelle erforderlich. Arbeitsumfang:
- Aufzug fachgerecht außer Betrieb setzen
- Montage des Schaltkastens mit den Optionsplatinen im Schachtkopf
- Verdrahtung und Anschluss der elektrischen Komponenten
- Parametrierung der Aufzugsteuerung
- Inbetriebnahme und Test der Brandfallsteuerung
- Anschluss der bauseitig gelieferten Brandmeldungen der BMZ an die Aufzugssteuerung
Hersteller und Equipment Nr. 'KONE, 40082564'
1,000 psch
Gesamtbetrag:
[Seite 73]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 55 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.4 Dokumentation Aufzugsanlage
4.4.1 Zusammenstellung der Dokumentation der Änderungen Zusammenstellung der Dokumentation der Änderungen der Aufzugsanlage und der dynamischen Brandfallsteuerung und Ergänzung in der Gesamtdokumentation der Maßnahme
1,000 psch
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 74]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 56 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5 Dokumentationsunterlagen und Nachweisleistungen
5.1 Nachweisleistungen
Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr.10 VOB/B)
5.1.1 Obermonteur/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
5,000 h 5.1.2 Monteur/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10,000 h 5.1.3 Schulung und Einweisung Schulung und Einweisung der Benutzer/Teilnehmer zum sachgerechten Umgang mit den sicherheitstechnischen Anlagen, zur Erstinbetriebnahme, vor Ort, mit praktischen Übungen.
Einweisung des Nutzers in Bedienung und Funktionen folgender Anlagen:
- Aufzugsanlage
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage einschließlich Zentralbatterieanlage
Die Einweisungen sind getrennt nach Anlagentypen mit Angabe von
- Anlagentyp,
- Angaben zu Inhalten der Einweisungen,
- Datum der Ersteinweisung durch den Errichter,
- Name, Firma und Unterschrift des Ersteinweisers,
- Name(n) mit Firma/Funktion und Unterschrift(en) des/der eingewiesenen Person(en),
- übergebene Dokumente,
- besondere Hinweise, zu dokumentieren und zu quittieren.
Zeitansatz: 1 Obermonteur/ 8,0 Stunden
1,000 psch 5.1.4 Beistellen Personal TÜV-Abnahme Aufzugsanlage Beistellen von Personal (1 Techniker für bis zu 4 Stunden) für die TÜV-Abnahme der Aufzugsanlage, Vergütung des Sachverständigen durch den AG.
[Seite 75]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 57 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
1,000 psch 5.1.5 Sachverständigenprüfung der Sicherheitsstromversorgung Durchführung der Prüfung und Abnahme der vollständig errichteten Sicherheitsstromversorgung durch einen hierfür bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen einschließlich sämtlicher erforderlicher Vorbereitungs-, Prüf- und Dokumentationsleistungen. Die Prüfung umfasst die für die Sicherheitsbeleuchtungsanlage vorgesehene Sicherheitsstromversorgung einschließlich Zentralbatterieanlage, zugehöriger Einspeisung, Verteilungen, Stromkreise, Schutz-, Überwachungs-, Umschalt- und Meldeeinrichtungen sowie der vorgesehenen Schnittstellen zu anderen technischen Anlagen. Bestandteil der Prüfung sind insbesondere die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Sicherheitsstromversorgung, das bestimmungsgemäße Umschalten bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, die Überwachungs- und Störmeldefunktionen sowie das bestimmungsgemäße Zusammenwirken mit den angeschlossenen sicherheitstechnischen Einrichtungen. Prüfung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit den Planungs- und Bestandsunterlagen sowie Abgleich der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Die Prüfung ist einschließlich erforderlicher Abstimmungen mit dem Auftraggeber, der Bauüberwachung, dem Errichter der elektrischen Anlagen und den beteiligten Fachfirmen, der Teilnahme an der Prüfung vor Ort, der Durchführung bzw. Begleitung der erforderlichen Funktionsprüfungen sowie der Erstellung und Übergabe des Prüfberichtes vollständig auszuführen. Sämtliche für die vollständige Durchführung der Sachverständigenprüfung erforderlichen Nebenleistungen, Vorbereitungen, Prüfungen, Abstimmungen, Dokumentationsprüfungen, Nachweise und Dokumentationsunterlagen sind einzurechnen. Einschließlich Personal des Errichters für die Teilnahme an der Sachverständigenprüfung
1,000 psch
Gesamtbetrag:
[Seite 76]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 58 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.2 Dokumentation
5.2.1 Dokumentationsunterlagen Erstellung der Dokumentations- bzw. Revisionsunterlagen nach VOB/C DIN 18382 für die installierten Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen digital, inkl. Zeichnungen:
Grundrisse und Anlagenschemata als DWG-Datei
Die Bestandsunterlagen sind auf Datenträger (CD-ROM) in den Formaten .dwg (Zeichnungen), .xls (Tabellen), .doc (Text) bzw. .pdf zu übergeben.
Dokumentation u.a. von
- Gewährsbescheinigung
- Fachunternehmererklärung
- Bereitstellung von Messprotokollen und Beschaltungsplänen.
- Aufbaupläne
- Übersichtspläne
- Installationspläne
- Erstellung von Stücklisten mit Angaben zu Fabrikaten, Typen usw.
- Protokoll über Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonal
- Werksbescheinigung über VDE-gerechte Ausführung der Leistung
- Angaben zur Gewährleistung
- Werksbescheinigung über Ausführung von Brandschutzmaßnahmen
- Bedienungs- und Wartungsanleitung sämtlicher eingebauten Anlagenteile in deutscher Sprache
- Wartungspläne
Die Dokumentation ist gemäß den Vorgaben des Bauherrn (Projekthandbuch) zu erstellen.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 77]
LV: GBD-59-2 440 Elektro Seite: 59 Datum: 19.10.2026 LV-Datum: 01.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 Vorbereitung und Demontage 1.1 Vorbereitung 1.2 Demontage 1.3 Entsorgung 2 Niederspannungsschaltanlagen 2.1 HA/HV 3 Niederspannungsinstallationsanlagen 3.1 Unterverteilungen 3.2 Installationsgeräte 3.3 Kabel und Leitungen 3.4 Verlegesysteme 3.5 Durchführungen 3.6 Brandschotts 3.7 Beleuchtung, allgemein 3.8 Sicherheitsbeleuchtung 3.9 Sonstiges 4 Ertüchtigung Aufzugsanlage 4.1 Vorbereitende Arbeiten und Reinigung 4.2 Technische Ertüchtigung des Bestandsaufzuges 4.3 Dynamische Brandfallsteuerung 4.4 Dokumentation Aufzugsanlage 5 Dokumentationsunterlagen und Nachweisleistungen 5.1 Nachweisleistungen 5.2 Dokumentation
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
[Seite 78]
Baumaßnahme: Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Herrichtung Aufnahmeeinrichtung
Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen Angebot für:
N22050-10220000-001-440-01
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
Version 25.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 79]
- Objektüberwachung / Bauüberwachung
(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa- chung/Objektüberwachung:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36
10178 Berlin Tel.: (Name, Anschrift, Telefonnummer)
(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:
N.N. (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten Leistungen) unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages. gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung. an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh- rungsbeginn. am 18.01.2027 .
(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin) innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender Ziff. 2. Abs. (1). innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin. am 31.05.2027 .
(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs. 1 VOB/B: Ereignis: Frist:
Version 25.07.2024 Seite 2 von 3
[Seite 80]
- Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
- Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um- satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach- träge) und für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33 % der Netto-Schlussrechnungssumme.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson- dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers, soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher- gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge- stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.
-
Vergütung Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
-
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche- rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten: 55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)
(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.
Version 25.07.2024 Seite 3 von 3
[Seite 81]
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
Version 06.07.2026 Seite 1 von 17
[Seite 82]
- Leistungsverzeichnis
(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das Leistungsverzeichnis vor.
- Wahlpositionen, Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
- Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.
(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Hinterlegung der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung "Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx- xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,
Version 06.07.2026 Seite 2 von 17
[Seite 83]
Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen, insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für auftragsbezogene Zwecke verwenden.
- Einheitspreise
Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
- Ausführung der Leistung
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen als ungültig zu kennzeichnen.
- Angaben bei Ausschreibung
Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr
Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift (keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.
Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen einzureichen bei
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin.
Version 06.07.2026 Seite 3 von 17
[Seite 84]
(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen vorliegt. Dieses kann ungültig sein).
Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich, Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B. für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt insbesondere keine Behinderung dar.
Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:
"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL- Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann. Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.
Version 06.07.2026 Seite 4 von 17
[Seite 85]
Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen, können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/ Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin gespeichert.“
- Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.
(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie „Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen, erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.
(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigen.
(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine Vertragsstrafe vereinbart.
(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist mitzuteilen.
(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis zum Auftraggeber sicherzustellen.
(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden, • für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt werden,
Version 06.07.2026 Seite 5 von 17
[Seite 86]
• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach §§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind, • Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis, Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf der Baustelle mitführen.
(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen. Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten Werktag der Folgewoche zu erfolgen.
- Preisnachlässe
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
- Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den Abtretungsempfänger leisten.
- Versicherungspflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden, Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden, Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von Sachen und Schlüsseln abdecken.
Version 06.07.2026 Seite 6 von 17
[Seite 87]
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder • durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige Versicherungsprämie
oder alternativ • durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis bestätigt,
nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen.
(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.
- Steuerabzug bei Bauleistungen
(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde. Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der
Version 06.07.2026 Seite 7 von 17
[Seite 88]
Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
- Barrierefreies Bauen
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz (LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download - Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.
- Allgemeine Umweltschutzanforderungen
Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere • die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten, • bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und • bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen Umweltschutzanforderungen zu beachten.
- Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen
Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Version 06.07.2026 Seite 8 von 17
[Seite 89]
(2) Grundlagen • Rechtlicher Rahmen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.
Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.
Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin: • Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde“ • Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“ • Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ • Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“ • Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“
•
| Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung | |
|---|---|
| (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von | |
| Baumaßnahmen“ |
Baumaßnahmen“
Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden. Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Version 06.07.2026 Seite 9 von 17
[Seite 90]
http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/ • zu verwendende Formblätter Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen. • Beauftragung Dritter Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 VOB/B.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. • Kontaminationen bzw. Altlasten Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. • Verstöße Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Version 06.07.2026 Seite 10 von 17
[Seite 91]
(3) Nicht gefährliche Abfälle
Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende Leistungspositionen einzukalkulieren: • Sortieren des Abfalls • Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche • Aufschütten der Haufwerke • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container • Transport zur Annahmestelle • Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen • Verwertungs-, Entsorgungskosten
Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.
Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.
(4) Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.
Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche Abfälle einzukalkulieren: • Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge • Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen • Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage • Sämtliche Entsorgungskosten
Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die
Version 06.07.2026 Seite 11 von 17
[Seite 92]
Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung vorzuhalten.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig angedient (Andienungspflicht).
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
(5) Überschüssiges Baumaterial
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des Auftraggebers abgewichen werden.
Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
- Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen
(1) Grundlagen
Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.
Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.
Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest, KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf
Version 06.07.2026 Seite 12 von 17
[Seite 93]
abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise, etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen- und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung, die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des Arbeitsbereichs.
Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.
Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen Vertreter weiterzugeben.
Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden, die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung verfügen.
Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519, TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf. aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.
(2) Rechtlicher Rahmen
Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521 Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.
Version 06.07.2026 Seite 13 von 17
[Seite 94]
• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. • TRGS 521: Faserstäube. • TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen • Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie). • BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen. • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte. • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Handlungsanweisungen
Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten: • Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien Nov. 2007 • Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007 • Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007 • Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern (KMF) Apr.2002 • Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten Jan.2005 • Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009
(4) Umgang mit Feinstäuben
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.
Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein.
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung ist zu beachten.
(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete
Version 06.07.2026 Seite 14 von 17
[Seite 95]
Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.
(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz für Mensch und Umwelt - Berlin.de.
- Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle
(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.
Version 06.07.2026 Seite 15 von 17
[Seite 96]
- Abrechnung
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML Rechnung.
(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.
(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende Angaben an info.erv@bim-berlin.de: • Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“. • Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer. • Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an uns senden möchten.
Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.
Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:
| Auftraggeber | E-Mail-Adresse für Rechnungslegung |
|---|---|
| Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de |
Version 06.07.2026 Seite 16 von 17
[Seite 97]
| BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de |
|---|---|
| Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de |
| Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de |
| BBF Berliner Bodenfonds GmbH | rechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de |
- Datenschutz
Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum Datenschutz verpflichtet zu haben.
- Schlussbestimmungen
(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von Vertragslücken.
Version 06.07.2026 Seite 17 von 17
[Seite 98]
Maßnahme: Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Herrichtung Aufnahmeeinrichtung Teilnahmeantrag/ Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen Angebot für:
N22050-10220000-001-440-01
Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A
Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen hat.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.
Version 24.11.2022 Seite 1 von 2
[Seite 99]
In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB eingeräumt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/ Bewerber:
Version 24.11.2022 Seite 2 von 2
[Seite 100]
Maßnahme: G ro ß - B erliner Damm 59 in 12487 Berlin H e rr ic h tung Aufnahmeeinrichtung Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen Angebot für:
N 2 20 5 0 -10220000-001-440-01
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart (Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),
1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von 14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich: Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).
Version 15.07.2026 Seite 1 von 4
[Seite 101]
1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag
a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder
b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 4
[Seite 102]
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 3 von 4
[Seite 103]
Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:
e lektro_informationstechnisches_handwerk_01_broschuere_ab_01_2026_stand_03_202 5.pdf
Version 15.07.2026 Seite 4 von 4
[Seite 104]
Maßnahme: G ro ß - B erliner Damm 59 in 12487 Berlin H e rr ic h tung Aufnahmeeinrichtung Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen Angebot für:
N 2 20 5 0 -10220000-001-440-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)
über Umweltschutzanforderungen
Die Auftragnehmer verpflichten sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.
- Leistungskriterien
Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.
Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.
- Ausführungsbedingungen
Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
3.1 Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Ziff. 2 zu verpflichten.
3.2 Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmer eine Vereinbarung nach Ziff. 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
3.3 Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
3.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
3.3.2 die Auftragnehmer bzw. die weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen der Unterauftragnehmer anerkennen müssen, um die Leistung erfüllen zu können,
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 105]
3.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
3.4 Die Auftragnehmer haben über die Übertragung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 und 3.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach Ziff. 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
3.5 Verstoßen Unterauftragnehmer der Auftragnehmer gegen ihre nach Ziff. 3.1 und 3.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Ziff. 2, so werden diese den Auftragnehmern zugerechnet.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 106]
Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Maßnahme: Herrichtung Aufnahmeeinrichtung Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen Angebot für:
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teil B) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern in der Leistungsbeschreibung Anforderungen an die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen vorgegeben werden, diese zu erfüllen und seinen in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB – Teil C.
Version 05.12.2023 Seite 1 von 1
[Seite 107]
Maßnahme: G ro ß - B erliner Damm 59 in 12487 Berlin H e rr ic h tung Aufnahmeeinrichtung Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen Angebot für:
N 2 20 5 0 -10220000-001-440-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B)
- Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
1.1 die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteiligungsver- bote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beachten,
1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftrag- nehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Ver- tragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
Version 15.07.2026 Seite 1 von 2
[Seite 108]
2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbrin- gen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sankti- onsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 109]
Maßnahme: G ro ß - B erliner Damm 59 in 12487 Berlin H er ri c h tung Aufnahmeeinrichtung Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen Angebot für:
N 22 0 5 0 -10220000-001-440-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil B) zur Frauenförderung
Der oder die Auftragnehmende verpflichtet sich, wenn der Auftragswert mehr als 500.000 Euro/netto beträgt,
• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in wird der oder dem Auftragnehmenden zugerechnet.
• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB – Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 1 von 4
[Seite 110]
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung
Hinweis: Die Erklärung ist auszufüllen. Bei Vergaben mit einem Auftragswert von mehr als 500.000,00 Euro (netto) wird sie Bestandteil des Vertrags.
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen -
A Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja ☐
Nein (keine weiteren Angaben erforderlich) ☐
B Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I. Beschäftigungszahl1 Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
| - über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6) | ☐ |
|---|---|
| - über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
| - über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
| - über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 4
[Seite 111]
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
| 1. | Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans | ☐ |
|---|---|---|
| 2. | verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen | ☐ |
| 3. | Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen | ☐ |
| 4. | Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen | ☐ |
| 5. | Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil | ☐ |
| 6. | Einsetzung einer Frauenbeauftragten | ☐ |
| 7. | Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente | ☐ |
| 8. | Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind | ☐ |
| 9. | Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen | ☐ |
| 10. | spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen | ☐ |
| 11. | Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | ☐ |
| 12. | Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | ☐ |
| 13. | bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme | ☐ |
| 14. | Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit | ☐ |
| 15. | Angebot alternierender Telearbeit | ☐ |
| 16. | Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen | ☐ |
| 17. | Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit | ☐ |
| 18. | Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung | ☐ |
| 19. | Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen | ☐ |
| 20. | Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze | ☐ |
| 21. | Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen | ☐ |
Version 15.07.2026 Seite 3 von 4
[Seite 112]
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:
-
Der oder die Auftragnehmende hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
-
Sofern sich der oder die Auftragnehmende zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers oder einer Unterauftragnehmerin bedient, hat er sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer/-innen sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmer/-innen wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
-
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der oder die Auftragnehmende die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Version 15.07.2026 Seite 4 von 4
[Seite 113]
Maßnahme: G ro ß - B erliner Damm 59 in 12487 Berlin H e rr ic h tung Aufnahmeeinrichtung Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen Angebot für:
N 2 20 5 0 -10220000-001-440-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil C der
Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B), zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B), zur Frauenförderung (BVB - Teil B), zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe- dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei- her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai- gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle
Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol- gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli- chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon- trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein- schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset- zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,
Version 15.07.2026 Seite 1 von 8
[Seite 114]
§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be- treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest- stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).
1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge- setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver- einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe- schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor- mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern- arbeitsnorm (Teil B));
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));
1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh- rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B)).
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent- lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta- rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau- enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die- ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent- rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli- chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten- den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück- sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 8
[Seite 115]
1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf- tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes- sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er- forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag- nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit- stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:
• Arbeitsverträgen, • Entgeltnachweisen, • Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter- lagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe, • den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei- hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer- kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen, • ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität), • qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis- tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
Version 15.07.2026 Seite 3 von 8
[Seite 116]
• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer- scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions- mengen;
1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför- derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht, • Arbeitsverträgen, • ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen, • Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen, • ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi- schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla- gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge- heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver- leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit- stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten- schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf- tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-
Version 15.07.2026 Seite 4 von 8
[Seite 117]
terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent- ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un- terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba- rung zu treffen.
- Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver- hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi- gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann- ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge- führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz- steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be- sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B) nach Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein- verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege- ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
Version 15.07.2026 Seite 5 von 8
[Seite 118]
2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags- ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be- schäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver- einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be- schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor- mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe- rung;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver- langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan- forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar- ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge- führt wurden;
2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver- pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar- beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un- terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun- denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun- denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus- führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-
Version 15.07.2026 Seite 6 von 8
[Seite 119]
barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf- tragnehmerkette);
2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol- len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun- gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla- gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg- loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver- pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh- mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag- nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über- schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an- gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadensersatz
2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver- trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver- langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B)).
Version 15.07.2026 Seite 7 von 8
[Seite 120]
2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon- trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
Version 15.07.2026 Seite 8 von 8
[Seite 121]
Maßnahme: Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin
Herrichtung Aufnahmeeinrichtung
Teilnahmeantrag/ Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen Angebot für:
N22050-10220000-001-440-01
SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter
- Allgemeine Angaben
Firmenname:
Vor- und Nachname des Inhabers: (nur bei Einzelunternehmen)
Anschrift:
E-Mail:
Rechtsform:
Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte
Hauptsitz (Anschrift):
Niederlassung (Anschrift):
Betriebsstätte (Anschrift):
Kaufmännische Daten
Zuständiges Finanzamt:
Steuernummer:
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):
Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Version 09.07.2026 Seite 1 von 3
[Seite 122]
- Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)
- Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.
Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:
| Inländisches Register | Ausländisches Register |
|---|---|
| Registergericht (sofern zutreffend): | registerführende Stelle (sofern zutreffend): |
| Register-Nr. (sofern zutreffend): | Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend): |
- Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis
Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachweisen können.
Version 09.07.2026 Seite 2 von 3
[Seite 123]
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: |
Version 09.07.2026 Seite 3 von 3
[Seite 124]
Bautagesbericht
Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________
Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________
Name: _________________________________________ Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________
E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________
Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________
Wetter:
Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________
Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________
(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)
Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:
Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________
davon Hilfskräfte:_________________________
Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit
☐ ☐
☐ ☐
☐ ☐
Art und Umfang der geleisteten Arbeiten
Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt
Seite 1 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 125]
Bautagesbericht
Eingesetzte Großgeräte
Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel
Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)
Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer
Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe
Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)
Sonstige besondere Vorkommnisse
Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 126]
Bautagesbericht
Notizen:
Unterschrift: ___________________________________________________
(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________
Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 127]
N22050-10220000-001-440-01 Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin
Herrichtung Aufnahmeeinrichtung
B
170407 gemischte Metalle B 170411 Kabel B 200136 Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte B
[Seite 128]
N22050-10220000-001-440-01 Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Herrichtung Aufnahmeeinrichtung
[Seite 129]
Maßnahme: Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Herrichtung Aufnahmeeinrichtung
Angebot für: Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen
N22050-10220000-001-440-01
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bezeichnung:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass
- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-
gemeinschaft gebildet wird,
-
nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.
-
der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Version 30.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 130]
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Ende der Aufzählung
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass
-
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,
-
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
-
der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,
Version 30.07.2024 Seite 2 von 3
[Seite 131]
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
1Hinweis:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Version 30.07.2024 Seite 3 von 3
[Seite 132]
Nachunternehmer:
Teilnahmeantrag/ Angebot des Bewerbers/Bieters:
Angebot für: Groß-Berliner Damm 59 in 12487 Berlin Herrichtung Aufnahmeeinrichtung N22050-10220000-001-440-01 Maßnahme: Starkstromanlagen und Aufzugsanlagen
Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen
Selbstauskunft der Nachunternehmer
I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
Beschreibung der (Teil-) Leistungen/Gewerk:
II. Angaben zur Eignung
- Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis
Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.
Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 und III sind nur auszufüllen, wenn keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.
Version 21.03.2024 Seite 1 von 5
[Seite 133]
- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | Ich bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet. |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | ja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet. |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: |
III. Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Nachunternehmer zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für die Vergabe von Bauleistungen im Oberschwellenbereich gemäß §§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU
Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Oberschwellenbereich Kapazitäten nicht präqualifizierter Nachunternehmer in Anspruch, sind auch die Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU). Zu diesem Zweck reicht der jeweilige Nachunternehmer die untenstehende Eigenerklärung ein. Darüber hinaus kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner Nachunternehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.
- Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A vorliegen:
- Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Version 21.03.2024 Seite 2 von 5
[Seite 134]
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
- Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.
- Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 6 EU VOB/A vorliegen:
a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit nicht eingestellt,
c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
Version 21.03.2024 Seite 3 von 5
[Seite 135]
d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen,
e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen,
g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
- Ich/Wir erkläre (n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB vorliegen. Ich bin/ wir sind:
a) in den letzten 3 Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),
- gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
- gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
- gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.
b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.
c) nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden.
- Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:
Version 21.03.2024 Seite 4 von 5
[Seite 136]
IV. Abschließende Erklärung
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Nichterfüllung einer einschlägigen Eignungsanforderung durch den Nachunternehmer oder bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen, dass der Nachunternehmer ersetzt wird.
Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:
(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw. Firma bei juristischen Personen in Textform)
Version 21.03.2024 Seite 5 von 5
[Seite 137]
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Keibelstraße 36, 10178 Berlin
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz nord GmbH
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.
3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
- Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6 WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere
Version 14.03.2024 1
[Seite 138]
Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.
Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.
Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.
Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter gegangen ist.
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union. Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht.
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren (Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
Version 14.03.2024 2
[Seite 139]
- Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.
- Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt.
- Sonstiges
Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).
Version 14.03.2024 3