Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Stahlbau- und Geländerarbeiten am Güterbahnhof Tübingen

Status
Offen
Angebotsfrist
09.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
10.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Metallbauarbeiten (45262670)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
CXP4YMZM2P4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 8 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Projektgesellschaft mbH schreibt Stahlbau- und Geländerarbeiten für das Projekt am Güterbahnhof Tübingen aus. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren; Angebote müssen bis zum 9. November 2026 eingereicht werden. Angaben zu Umfang und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Vergabeunterlagen

8 Dateien laut Portal · Stand 11.10.2026
260924_Verfahrensleitfaden_6.pdfSonstiges129 KB
Angebotsformular_260924_Stahl_4.pdfFormular334 KB
Baubeschreibung_Neubau Außenanlagen_Losweise_3.pdfSonstiges1,2 MB
Besondere Vertragsbedingungen_LTMG_5.pdfVertragsbedingungen84 KB
Los 3 - Stahlbau.pdfSonstiges330 KB
Los 3.X83Sonstiges202 KB
Los 3.zipSonstiges3,5 MB
VOB-Einheitspreisvertrag LOS 3 Stahlbau_Geländer_2_5.pdfVertragsbedingungen110 KB

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.