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VHB_214_10_Weitere_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Stahl-Wangentreppe und Balkonpodest mit Gitterroststufen und Sichtschutz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 08:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

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Maßnahme:Energetische Sanierung EGB 55 - THW OV Ladenburg Leistung:Schlosserarbeiten DIN 18360, 18299 Vergabe-Nr.:26-10204

Weitere besondere Vertragsbedingungen

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vergabeverfahrens mich betreffende personenbezogene Daten von den Vergabestellen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg erhoben und auf elektronischen Datenträgern aufgezeichnet und genutzt werden. Hierzu gehören insbesondere auch Informationen über die Qualität der von mir ausgeführten Leistungen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur im Rahmen der bestehenden Vorschriften und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen. Die Abgabe der vorstehenden Erklärung erfolgt in Kenntnis, dass ich diese verweigern oder widerrufen kann und in diesem Fall nur die zur Verfahrens- und Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten verarbeitet werden.

Angriffe auf die IT-Infrastruktur

Der Auftragnehmer wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur des Auftragnehmers oder des Auftraggebers, z.B. ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über anderweitige den Auftraggeber betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an die Informationssicherheit des BBBW mit der E-Mail-Adresse Informationssicherheit.Bundesbau@vbv.bwl.de zu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen:

  • konkrete Beschreibung des Vorfalls, - Zeitpunkt des Bekanntwerdens, - den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor, - Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landesverwaltung BW oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW, - ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Art. 33 DSGVO handelt und ob eine Meldung an die/den zuständige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationssicherheit erfolgt ist, - ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind, - die Benennung einer Ansprechperson des Auftragnehmers bzgl. des Vorfalls für den Auftraggeber, - die Art der Zugriffe der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW. Der Aufragnehmer wird den Auftraggeber erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO unberührt. Der Auftraggeber wird auf die berechtigten Interessen des Auftragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er erkennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch den Auftragnehmer Vorrang vor einer Meldung an den Auftraggeber haben kann.

Wasser- und Energieverbrauch

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Maßnahme:Energetische Sanierung EGB 55 - THW OV Ladenburg Leistung:Schlosserarbeiten DIN 18360, 18299 Vergabe-Nr.:26-10204

Die Wasser- und Energiekosten werden vom Auftraggeber übernommen, diese Kosten sind deswegen nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Übermittlung von Rechnungen

Ab dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg, der zusammen mit weiteren Informationen unter https:// service-bw.de/erechnung zu erreichen ist, zu verwenden. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die im Zuschlagsschreiben angegebene Leitweg-ID aufweisen. Außerdem ist im Feld Purchase-Order-Reference (BT-13) die im Zuschlagsschreiben angegebene Mittelbindungsnummer einzutragen. Es gelten die über E-Rechnung – Nutzungsbestimmungen für Rechnungssteller - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de) einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Baustellenbesprechungen

Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils 14-tägig statt.

Baufristenplan

Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 14 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in Digitaler Fertigung zu übergeben.

Behandlung von Plänen

Pläne oder Unterlagen können nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) eingestuft sein. SÜG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) Der Umgang mit diesen Unterlagen ist in der Verschlusssachenanweisung (VSA) geregelt

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de). Sämtliche den Auftragnehmern übergebene Pläne, insbesondere Lagepläne, dürfen nur für den internen Gebrauch benutzt und nicht der Öffentlichkeit oder Unbefugten zugänglich gemacht werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Unterlagen dem Auftraggeber unaufgefordert zurückzugeben bzw. digitale Dateien zu löschen.

Keine Verwendung gefährlicher Stoffe

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Stoffe zu verwenden, deren Bestandteile ganz oder teilweise als gefährliche Stoffe in der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 (BGBl. I S 3758) aufgeführt sind, sofern alternative Stoffe zur Verfügung stehen. Die Verwendung von asbesthaltigen Produkten ist nicht gestattet. Als Ersatz kommen vorzugsweise die in dem vom Bundesumweltamt herausgegebenen Ersatzstoffkatalog aufgeführten Stoffe in Betracht.

Feuergefährliche Arbeiten

Der Bauleiter des Auftraggebers, der Koordinator im Sinne der Baustellenverordnung sowie die für die Arbeitssicherheit und Brandschutz beauftragte Person der nutzenden Verwaltung sind bei Zuwiderhandlungen gegen Vorgaben der Berufsgenossenschaft zu feuergefährlichen Arbeiten berechtigt, die feuergefährlichen Arbeiten auf der Baustelle sofort einzustellen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung der damit verbundenen Kosten. Auch ist der Auftragnehmer verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wenn wegen der Arbeitseinstellung andere Unternehmer bzw. der planmäßige Fortschritt der gesamten Baumaßnahme behindert werden.

Commercial Court

Die Parteien vereinbaren, dass für Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000,00 Euro, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, ausschließlich der Commercial Court des Oberlandesgerichts Düsseldorf zuständig ist, sofern die Voraussetzungen des § 1 Abs.2 Nr.1a der Commercial-Court- und Commercial-Chambers-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegen.

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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