LBD_Anl3_QN3_KKE3017_Stahlbauarbeiten.pdf

Stahl- und Metallbauarbeiten für zwei Gebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 08:08 (Europe/Berlin)

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Landesbaudirektion Bayern

Leitstelle Nachhaltiges Bauen

Anlage 3

Materialanforderungskatalog “Schadstoffarmes Bauen” (QN 3)

Stand 13.09.2019

Gewerkeübergreifende Anforderungen  Die Bauprodukte und technischen Anlagen sind vor dem Einbau zu doku- mentieren wie beschrieben in den Weiteren Besonderen Vertragsbedin- gungen Schadstoffarmes Bauen.  Für bestimmte Produktgruppen werden in der folgenden Tabelle besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC lt. REACH-Verordnung) > 0,1 Gewichts- prozent ganz ausgeschlossen über aggregierte Produktkennzeichnungen (GISCODE-Kennzeichnung, Umweltzeichen etc.).  Falls für eine Produktgruppe kein genereller Ausschluss von SVHC gilt, so sind Bauprodukte mit SVHC > 0,1 Gewichtsprozent vom AN generell zu deklarieren mittels Sicherheitsdatenblättern, Leistungserklärungen oder Herstellerauskunft.  Falls ein Bauprodukt Biozide enthält, sind die eingesetzten Wirkstoffe und ihre Konzentration vom AN gemäß Biozid-Verordnung zu deklarieren.

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Gewerkeweise Materialanforderungen für QN3

LB 016Zimmer- und Holzbauarbeiten

Pos.BaustoffAnforderungen
26Holzschutzmittel an nichttragenden Bau- teilen innen und außenChemischer Holzschutz ist an nichttragenden Bauteilen im Innenraum unzulässig, mit Aus- nahme von Fenstern. An diesen dürfen nur Bio- zidprodukte mit BAuA-Zulassung verwendet wer- den. Auch an außenliegenden nichttragenden Holzbau- teilen (z.B. Dachlatten) dürfen nur Biozidprodukte mit BAuA-Zulassung verwendet werden.1 (Laut DIN 68800-2 ist bei Dachlatten jedoch eine Im- prägnierung grundsätzlich nicht erforderlich.) Zusätzlich gilt: Der Anteil an reproduktionstoxi- schen Borverbindungen muss kleiner 0,1 % sein.

1 Das im Steckbrief 1.1.6 noch benannte RAL GZ 830 wird seit 01.01.17 nicht mehr vergeben.

Anlage 3 - Stand 13.09.2019 Seite 2 von 5

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LB 017 Stahlbau- und Schlosserarbeiten

Pos.BaustoffAnforderungen
3aLacke inkl. Grundbeschichtungen auf Metalloberflächen im Innen- und Außen- bereichFür Lackierungen auf Metalloberflächen im Innen- und Außenbereich dürfen nur wasserbasierende Lacke verwendet werden mit einem VOC-Gehalt < 130 g/l. Sie dürfen keine Pigmente und Sikka- tive auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI- Verbindungen enthalten. Der Anteil an reproduk- tionstoxischen Phthalaten muss kleiner 0,1 % sein.
13Korrosionsschutzbeschichtungen für tra- gende und nichttragende Metallbauteile im Innenbereich (max. C2 hoch)Für diese Korrosionsschutzbeschichtungen dürfen nur Lacke auf Wasserbasis mit einem VOC-Ge- halt < 140 g/l verwendet werden.
14Korrosionsschutzbeschichtungen für tra- gende Metallbauteile (max. C3 hoch) mit werkseitiger Grundierung und bauseiti- ger EndbeschichtungFür solche Korrosionsschutzbeschichtungen ist nur ein Beschichtungssystem mit einem VOC-Ge- halt < 90 g/m² zulässig (Gesamtsystem).
15Korrosionsschutzbeschichtungen für tra- gende Metallbauteile (max. C4 hoch) mit werkseitiger Grundierung und bauseiti- ger EndbeschichtungFür solche Korrosionsschutzbeschichtungen ist nur ein Beschichtungssystem mit einem VOC-Ge- halt < 120 g/m² zulässig (Gesamtsystem).
16Korrosionsschutzbeschichtungen für nichttragende Metallbauteile (Treppen- geländer, Zargen, Stahltüren,…) mit werkseitiger Grundierung und bauseiti- ger EndbeschichtungFür diese Korrosionsschutzbeschichtungen dürfen nur Lacke auf Wasserbasis oder lösemittelbasie- rende Produkte mit einem VOC-Gehalt < 300 g/l verwendet werden.
27Eloxierte bzw. passivierte Aluminium- und Edelstahlbleche und –profile für Oberflächenbekleidungen (Fassade, Fenster, Sonnenschutz,..)Keine Anforderung, die über QN1 (= Dokumenta- tion) hinausgeht.

Anlage 3 - Stand 13.09.2019 Seite 3 von 5

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LB 022 Klempnerarbeiten

Pos.BaustoffAnforderungen
30Kupfer- und Zinkbleche (unbeschichtet)Keine Anforderung, die über QN1 (= Dokumenta- tion der Schwermetalle) hinausgeht.

Anlage 3 - Stand 13.09.2019 Seite 4 von 5

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Erläuterung zu den grau markierten Zeilen

Für werkseitig beschichtete Bauteile wie z.B. Fertigparkett oder Stahltreppengeländer ist vom Hersteller/Verarbeiter die schriftliche Bestätigung einzuholen, dass bei der Beschich- tung im Werk die 31. BIMSchV bzw. TA-Luft eingehalten wurde. Wird diese Bestätigung vorgelegt, müssen die weiteren Angaben in den grau markierten Zeilen bei werkseitig be- schichteten Bauteilen nicht weiter beachtet werden. Falls diese Bestätigung nicht erbracht wird, müssen die in der Zeile aufgelisteten Anforderungen erfüllt und nachgewiesen wer- den.

Verzeichnis der Abkürzungen

AgBB-SchemaBewertungsschema für VOC-Emissionen aus Bauprodukten, ent- wickelt vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bau- produkten
BAuABundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
DIBtDeutsches Institut für Bautechnik
EP-ProdukteEpoxidharz-Produkte
EPSExpandiertes Polystyrol
GISCODEGefahrstoff-Informations-System-Code der BG-Bau
GK 0-5Gebrauchsklasse von Holz bzw. Holzprodukten gemäß DIN EN 335 (2013-06)
HBCDDHexabromcyclododecan = Flammschutzmittel
MS-PolymerSilanmodifizierter Polymerklebstoff
PBBPolybromierte Biphenyle = Flammschutzmittel, Weichmacher
PBDEPolybromierte Diphenylether = Flammschutzmittel
PIRPolyisocyanurate
PMMAPolymethylmethacrylatharz
PU oder PURPolyurethan
PU-HybridHybrid-Polyurethan = ein auf Polyurethan und Epoxidharz basie- rendes Klebstoffsystem
PVCPolyvinylchlorid = Polymer für Kunststoffe
REACH-Ver- ordnungRegistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemi- cals = EU-Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien
SMPSilanmodifierte Polymere = Basis für Dicht-/Klebstoffe wie MS-Po- lymer etc.
SVHCSubstances of Very High Concern = besonders besorgniserre- gende Stoffe
TCEPTris(2-chlorethyl)phosphat = Weichmacher und Flammschutzmittel
UF-SchäumeOrtschaum auf Basis Harnstoff-Formaldehyd-Harz
VOCvolatile organic compound[s] = flüchtige organische Verbindungen
XPSExtrudiertes Polystyrol

Anlage 3 - Stand 13.09.2019 Seite 5 von 5

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