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Landesbaudirektion Bayern
Leitstelle Nachhaltiges Bauen
Anlage 3
Materialanforderungskatalog “Schadstoffarmes Bauen” (QN 3)
Stand 13.09.2019
Gewerkeübergreifende Anforderungen Die Bauprodukte und technischen Anlagen sind vor dem Einbau zu doku- mentieren wie beschrieben in den Weiteren Besonderen Vertragsbedin- gungen Schadstoffarmes Bauen. Für bestimmte Produktgruppen werden in der folgenden Tabelle besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC lt. REACH-Verordnung) > 0,1 Gewichts- prozent ganz ausgeschlossen über aggregierte Produktkennzeichnungen (GISCODE-Kennzeichnung, Umweltzeichen etc.). Falls für eine Produktgruppe kein genereller Ausschluss von SVHC gilt, so sind Bauprodukte mit SVHC > 0,1 Gewichtsprozent vom AN generell zu deklarieren mittels Sicherheitsdatenblättern, Leistungserklärungen oder Herstellerauskunft. Falls ein Bauprodukt Biozide enthält, sind die eingesetzten Wirkstoffe und ihre Konzentration vom AN gemäß Biozid-Verordnung zu deklarieren.
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Gewerkeweise Materialanforderungen für QN3
LB 016Zimmer- und Holzbauarbeiten
| Pos. | Baustoff | Anforderungen |
|---|---|---|
| 26 | Holzschutzmittel an nichttragenden Bau- teilen innen und außen | Chemischer Holzschutz ist an nichttragenden Bauteilen im Innenraum unzulässig, mit Aus- nahme von Fenstern. An diesen dürfen nur Bio- zidprodukte mit BAuA-Zulassung verwendet wer- den. Auch an außenliegenden nichttragenden Holzbau- teilen (z.B. Dachlatten) dürfen nur Biozidprodukte mit BAuA-Zulassung verwendet werden.1 (Laut DIN 68800-2 ist bei Dachlatten jedoch eine Im- prägnierung grundsätzlich nicht erforderlich.) Zusätzlich gilt: Der Anteil an reproduktionstoxi- schen Borverbindungen muss kleiner 0,1 % sein. |
1 Das im Steckbrief 1.1.6 noch benannte RAL GZ 830 wird seit 01.01.17 nicht mehr vergeben.
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LB 017 Stahlbau- und Schlosserarbeiten
| Pos. | Baustoff | Anforderungen |
|---|---|---|
| 3a | Lacke inkl. Grundbeschichtungen auf Metalloberflächen im Innen- und Außen- bereich | Für Lackierungen auf Metalloberflächen im Innen- und Außenbereich dürfen nur wasserbasierende Lacke verwendet werden mit einem VOC-Gehalt < 130 g/l. Sie dürfen keine Pigmente und Sikka- tive auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI- Verbindungen enthalten. Der Anteil an reproduk- tionstoxischen Phthalaten muss kleiner 0,1 % sein. |
| 13 | Korrosionsschutzbeschichtungen für tra- gende und nichttragende Metallbauteile im Innenbereich (max. C2 hoch) | Für diese Korrosionsschutzbeschichtungen dürfen nur Lacke auf Wasserbasis mit einem VOC-Ge- halt < 140 g/l verwendet werden. |
| 14 | Korrosionsschutzbeschichtungen für tra- gende Metallbauteile (max. C3 hoch) mit werkseitiger Grundierung und bauseiti- ger Endbeschichtung | Für solche Korrosionsschutzbeschichtungen ist nur ein Beschichtungssystem mit einem VOC-Ge- halt < 90 g/m² zulässig (Gesamtsystem). |
| 15 | Korrosionsschutzbeschichtungen für tra- gende Metallbauteile (max. C4 hoch) mit werkseitiger Grundierung und bauseiti- ger Endbeschichtung | Für solche Korrosionsschutzbeschichtungen ist nur ein Beschichtungssystem mit einem VOC-Ge- halt < 120 g/m² zulässig (Gesamtsystem). |
| 16 | Korrosionsschutzbeschichtungen für nichttragende Metallbauteile (Treppen- geländer, Zargen, Stahltüren,…) mit werkseitiger Grundierung und bauseiti- ger Endbeschichtung | Für diese Korrosionsschutzbeschichtungen dürfen nur Lacke auf Wasserbasis oder lösemittelbasie- rende Produkte mit einem VOC-Gehalt < 300 g/l verwendet werden. |
| 27 | Eloxierte bzw. passivierte Aluminium- und Edelstahlbleche und –profile für Oberflächenbekleidungen (Fassade, Fenster, Sonnenschutz,..) | Keine Anforderung, die über QN1 (= Dokumenta- tion) hinausgeht. |
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LB 022 Klempnerarbeiten
| Pos. | Baustoff | Anforderungen |
|---|---|---|
| 30 | Kupfer- und Zinkbleche (unbeschichtet) | Keine Anforderung, die über QN1 (= Dokumenta- tion der Schwermetalle) hinausgeht. |
Anlage 3 - Stand 13.09.2019 Seite 4 von 5
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Erläuterung zu den grau markierten Zeilen
Für werkseitig beschichtete Bauteile wie z.B. Fertigparkett oder Stahltreppengeländer ist vom Hersteller/Verarbeiter die schriftliche Bestätigung einzuholen, dass bei der Beschich- tung im Werk die 31. BIMSchV bzw. TA-Luft eingehalten wurde. Wird diese Bestätigung vorgelegt, müssen die weiteren Angaben in den grau markierten Zeilen bei werkseitig be- schichteten Bauteilen nicht weiter beachtet werden. Falls diese Bestätigung nicht erbracht wird, müssen die in der Zeile aufgelisteten Anforderungen erfüllt und nachgewiesen wer- den.
Verzeichnis der Abkürzungen
| AgBB-Schema | Bewertungsschema für VOC-Emissionen aus Bauprodukten, ent- wickelt vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bau- produkten |
|---|---|
| BAuA | Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |
| DIBt | Deutsches Institut für Bautechnik |
| EP-Produkte | Epoxidharz-Produkte |
| EPS | Expandiertes Polystyrol |
| GISCODE | Gefahrstoff-Informations-System-Code der BG-Bau |
| GK 0-5 | Gebrauchsklasse von Holz bzw. Holzprodukten gemäß DIN EN 335 (2013-06) |
| HBCDD | Hexabromcyclododecan = Flammschutzmittel |
| MS-Polymer | Silanmodifizierter Polymerklebstoff |
| PBB | Polybromierte Biphenyle = Flammschutzmittel, Weichmacher |
| PBDE | Polybromierte Diphenylether = Flammschutzmittel |
| PIR | Polyisocyanurate |
| PMMA | Polymethylmethacrylatharz |
| PU oder PUR | Polyurethan |
| PU-Hybrid | Hybrid-Polyurethan = ein auf Polyurethan und Epoxidharz basie- rendes Klebstoffsystem |
| PVC | Polyvinylchlorid = Polymer für Kunststoffe |
| REACH-Ver- ordnung | Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemi- cals = EU-Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien |
| SMP | Silanmodifierte Polymere = Basis für Dicht-/Klebstoffe wie MS-Po- lymer etc. |
| SVHC | Substances of Very High Concern = besonders besorgniserre- gende Stoffe |
| TCEP | Tris(2-chlorethyl)phosphat = Weichmacher und Flammschutzmittel |
| UF-Schäume | Ortschaum auf Basis Harnstoff-Formaldehyd-Harz |
| VOC | volatile organic compound[s] = flüchtige organische Verbindungen |
| XPS | Extrudiertes Polystyrol |
Anlage 3 - Stand 13.09.2019 Seite 5 von 5