522034 Neubau Sterntalerschule Brandschutzkonzept.pdf

Sportgeräte wie Kletteranlagen, Schaukeln und Tore

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BAUVORHABEN

Schulerweiterung Sterntalerschule Kindäcker Weg 2 63128 Dietzenbach

BAUHERR

Kreis Offenbach Fachdienst Gebäudewirtschaft Werner-Hilpert-Straße 1 63128 Dietzenbach

BRANDSCHUTZKONZEPT

522034

Neubau Sterntalerschule

Index --

DEUTSCH - BUCKERT - THOMAS

Ingenieursozietät

Beratende Ingenieure für Bauwesen lngKH VBI Tragwerksplanung für Hochbau · Industriebau · Tief bau Prüfingenieure für Baustatik

Gutleutstraße 175 · 60327 Frankfurt/M. · Tel.: 069/242318-0 · Fax: 069/242318-50

Dr.-lng. Ulrich Deutsch • Dipl.-Ing. Rolf Klarmann • Dipl.-Ing. Marco Bien • M.Eng. Malte Deutsch

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Datei: 522034-Sterntalerschule-Dietzenbach 1n ha ltsve rze ich n is Abschnitt Bezeichnung Seite 1 Allgemeines 7 1.1 Lage und örtliche Situation 7 1.2 Nutzung der Gebäude 7 1.3 Bauordnungsrechtliche Einordnung 7 1.4 Grundlagen 7 1.5 Rechtliche Grundlagen 8 1.6 Schutzziele 9 2 Grundsätzliche Anforderungen an Bauteile 10 3 Einzelanforderungen 16 zu brandschutzrelevanten Einzelheiten der Nutzung, nach den Kriterien des§ 2 Abs. 9 HBO, zum Nutzer kreis, zu Gebäudebereichen, die betrachtet werden, zu 2.a) bereits vorhandenen Brandschutzkonzepten, zu Be 16 sonderheiten (Explosions- oder erhöhte Brandgefah ren, Brandlasten, Gefahrstoffen, Risikoanalysen und strategisches Sicherheitsmanagement), zur Erschließung (Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Nachweis 2.b) der erforderlichen Löschwasserversorgung, Löschwas 17 sermenge sowie der Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche), 2.c) zu Löschwasser-Rückhalteanlagen, 17 zum System der Unterteilung in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie zum System der 2.d) 17 Rauchabschnitte und zum Verschluss von Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen, zu Rettungswegen auf dem Baugrundstück und in Ge 2.e) bäuden (ggf. durch rechnerische Nachweise), soweit 18 erforderlich zu Inanspruchnahme von Hubrettungsge-
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räten der Feuerwehr und zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungenvon Türen, Nachweis über die Nutzbarkeit der Rettungswege im 2.f) 21 Brandfall; Angabe Länge der Lauflinie bzw. Luftlinie, ggf. Darstellung der Lage, Anordnung und Bemessung sowie die Konzeption der baulichen und / oder betrieb lichen Maßnahmen zur Rettung von Menschen mit Be 2.g) 22 hinderung insbesondere bei Gebäuden die überwie gend von Personen genutzt werden, die sich nicht oder nur eingeschränkt selbst retten können, zur höchstzulässigen Zahl der Nutzerinnen und Nutzer der baulichen Anlage sowie Angaben zum Nutzerkreis, insbesondere zu Personen mit Behinderung, soweit 2.h) 22 besondere Maßnahmen z. B. zur Räumung des Ge bäudes (Selbstrettung und / oder Rettung über Ret tungsgerät der Feuerwehr) erforderlich sind, zu Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, ins 2.i) besondere der Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum 23 Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen, zu Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutz 2.j) 25 technischen Ausbildung wie, zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten, der Entrau chungsleitungen mit Angaben zum Brandverhalten und zum Feuerwiderstand, der Entrauchungsklappen sowie 2.k) 26 der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Ret tungswegen mit Darstellung der Lage, Anordnung und Bemessung der Anlagen mit Eintragung der Quer schnitte bzw. Luftwechselraten, zu elektroakustischen Notfallwarnsysteme oder Alar 2.1) mierungseinrichtungen sowie zu Gas-Warnanlagen 27 und CO-Warnanlagen, zu Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbe kämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigleitungen, 2.m) Wandhydranten, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu 28 Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonder löschmitteln, zur Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur 2.n) brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellrau 28 mes, zu Ersatzstromversorgungsanlagen (Batterien,
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Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen,

zu Aufzugsanlagen mit Brandfallsteuerung und Feuer 2.o) 29 wehraufzügen,

zu Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuer 2.p) 29 wehrtableaus sowie Auslösestellen,

2.q) zu Feuerwehrplänen, 29

zu betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung sowie zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen 2.r) inkl. Menschen mit Behinderung (Werksfeuerwehr, Be 29 triebsfeuerwehr, Selbsthilfekräfte, Brandschutzord nung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale)

zu ausgleichenden Maßnahmen, wenn materiellen An forderungen der hessischen Bauordnung oder Vor schriften auf Grund der Hessischen Bauordnung nicht 2.s) 30 entsprochen wird, bzw. Begründung und ggf. Nach weise, wenn Kompensationsmaßnahmen für nicht er forderlich gehalten werden,

zu verwendeten Verfahren nach Methoden des Brand 2.t) schutzingenieurwesens, (vfdb Leitfaden „Ingenieurme 31 thoden des Brandschutzes" (2020)) und

zu den für den Brandschutz verantwortlichen Personen 2.u) (z. B. Benennung Bauleiter, Fachbauleiter oder Brand 31 schutzbeauftraQte für den Betrieb eines Gebäudes).

4 Schlussbemerkung 33

5 Anlagen 34

5.1 Brandschutzpläne 34

Unterschriftenseite

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Q r -- -·. - - 1 - I< , - . mu~ l 1 1 - 1 • - • c - ~ r -,;, II: . = · - , r ~ .i Fl .f.l .. t i]J, ~ -(1, ll'.11 ........ ::JL ~ ~wi - 1 r(. .... 'l · nr P..J.1-l ITlll 11 [ ' ~ 1 1 1 1 Brandschutzkonzept Liegenschaft: Schulerweiterung Sterntalerschule Kindäcker Weg 2 63128 Dietzenbach Art des Gebäudes: Schulbau mit Mensa und Sporthalle Gebäudeklasse 3 Bauherr: Kreis Offenbach FD 65 Gebäudewirtschaft Werner-Hilpert-Straße 1 63128 Dietzenbach Entwurfsverfasser: Raum z architekten GmbH Hanauer Landstraße 189 60314 Frankfurt am Main
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1. Allgemeines Der DBT Ingenieursozietät wurde der Auftrag zur Erstellung eines Brand schutzkonzeptes zum Neubau (Schulerweiterung) der Sterntalerschule in Dietzenbach erteilt. Die Sanierungsmaßnahmen sowie Umbaumaßnahmen der anderen Schulgebäude auf dem Gelände werden in diesem Konzept nicht betrachtet. Die Sterntalerschule ist eine bestehende dreizügige Grundschule und soll aufgrund wachsender Schülerzahlen auf eine Vierzügigkeit mit Sporthalle, zusätzlichen Betreuungsflächen und Bewegungsraum erweitert werden. Die Nutzfläche des Neubaus beträgt 2.762 m2 Die Bruttogrundfläche be • läuft sich auf 3.152 m2 Die Baumaßnahmen finden während des laufenden • Schulbetriebes statt. Die Maßnahmen umfassen die Herstellung eines Neubaus, sowie den Umbau des bestehenden Schulgebäudes. Durch die Schulerweiterung sind Neu- und Umverlegungen der Medienleitungen, auf dem Grundstück und im öffentlichen Raum notwendig. Der Neubau ist zweigeschossig ohne Unterkellerung. Das Bauwerk wird als Massivbau-Konstruktion aus Stahlbetonwänden und Stahlbetondecken geplant. Das Tragwerk des Sporthallendaches wird in Holzbauweise mit Trapezblechdeckung realisiert. Am Standtort des Neubaus befindet sich derzeit das Betreuungs- und Men sagebäude der Sterntalerschule, dieses Gebäude wird im Vorfeld abgebro chen. Für die gesamte Bauzeit ist eine Interimsanlage im Kindäcker Weg vorge sehen. Der Neubau wird als Erweiterung der bestehenden Grundschule und Schulbetreuung genutzt. Im Gebäudeteil „Neubau" können sich ca. 200 Kinder aufhalten. Insgesamt werden für Neubau und Bestand ca. 400 Kinder erwartet. Neben der Schule und Betreuung wird das Gebäude außerdem noch für externe Nutzungen für bspw. Sportvereine am Nachmittag (ab 17:00) zur Verfügung stehen. Mit einer gleichzeitigen Nutzung von Schule und externem Angebot ist nicht zu rechnen. Die Maßnahme beinhaltet ebenso die Überarbeitung des Bestandsgebäu des der Sterntalerschule. Der Neubau zeigt sich von außen als zurückhaltender Baukörper. Im Inne ren ist der Neubau: durch klare und einfache Strukturen gegliedert. Die Grundrissgestaltung ermöglicht Sichtbeziehungen und erleichtert die Orien tierung.
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Die Gliederung erfolgt geschossweise. Im Erdgeschoss befinden sich Räume wie Mensa, Sporthalle, Bewegungsraum und Räume für die Nach mittagsbetreuung, die gemeinsam von den Kindern des Bestandsbaus und des Neubaus genutzt werden. Die Gliederung erfüllt den Wunsch des Nutzers nach einem Haus mit allen Nutzergruppen unter einem Dach. Die Möglichkeit der Abtrennung bzw. Rückzug in die „eigenen" Räume der Klassen im Obergeschoss ist gege ben. Dieser Klassenbereich teilt sich durch ein mittiges Treppenhaus in zwei Clusterbereiche auf, in deren Mitte sich jeweils ein zentraler Lern- und Garderobenbereich befindet. Die Barrierefreiheit des Neubaus ist gern. HBO gegeben. Neubau: Gemäß HBO § 2 Abs. 4 Pkt. 3 und Abs.9 Nr.12 ist das Gebäude als Gebäudeklasse 3, Sonderbau einzustufen. Bestandsschule: Gemäß HBO § 2 Abs. 4 Nr. 3 und Abs.9 Nr.12 ist das Ge bäude als Gebäudeklasse 3, Sonderbau einzustufen. Der Neubau liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans: B-Plan Nr. Ba „ZWISCHEN FRANKFURTER STRASSE UND BAHN" Der Nachweis des konstruktiven Brandschutzes ist nicht Gegenstand des Brandschutzkonzepts und ist für die tragenden und aussteifenden Bauteile durch einen Tragwerksplaner zu führen. Der Neubau weist gern. HBO § 2 Abs. 5 zwei Vollgeschosse auf und ist nicht unterkellert. Alle Aufenthaltsräume entsprechen den Anforderungen gern. HBO § 50. Die Haupterschließung des gesamten Gebäudeensembles erfolgt über den zentralen Pausenhofs über den gewohnten Zugang von der Rodgaustraße. Der Hauptzugang der Bestandsschule bleibt bestehen.
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1.1. Lage und örtliche Situation Der Neubau der Sterntalerschule liegt im Nordwesten des Areals zur Rod gaustraße. Die Feuerwehrzufahrt erfolgt von der Rodgaustraße im Nordos ten zur Feuerwehrbewegungsfläche auf dem Parkplatz mit mind. 7x 12m. (Abstimmung dazu mit Herr Neuen und Herr Martin, siehe Protokoll M.Urbansky). 1.2. Nutzung der Gebäude Die Gebäude auf dem Gelände der Sterntalerschule werden für rein schuli sche Zwecke genutzt. Der Schulbau ist als Grundschule mit Kindern im Al ter von 6-11 Jahren genutzt. 1.3. Bauordnungsrechtliche Einordnung Aufgrund einer mittleren Höhe des Rohfußbodens von ca. 3,80 m und einer Größe der Nutzungseinheiten von > 400 m2 ist das Gebäude gemäß HBO § 2 (4) Nr. 3 als Gebäudeklasse 3 einzuordnen. Das Gebäude ist aufgrund von § 2 (9) Nr. 12 als ein Schulbau. Das Gebäu de ist als Sonderbau einzustufen. Die Sporthalle und der Speisesaal werden nicht als Versammlungsstätte eingeordnet. Veranstaltungen sind rein schulisch (max. 199 Personen). Zur Sicherheit werden die Rettungswege in der Sporthalle aber gemäß Richtli nie für Versammlungsstätten ausgelegt um eine Sondergenehmigung für größere Veranstaltungen küftig zu erleichtern. 1.4. Grundlagen Pläne zum Schulbau: Raum z architekten GmbH, Hanauer Landstraße 189, 60314 Frankfurt am Main Planbezeichnung Format Datum STS-A-4-NEK-GR-E00-ARC-001 _ Grundriss EG pdf Stand und 2024-09-20 dwg STS-A-4-NEK-GR-E01-ARC-001_Grundriss OG1 Pdf Stand und 2024-09-20 dwg Index A 2024-10-10 STS-A-4-NEK-GR-EDA-ARC-001 _DA Pdf Stand und 2024-09-20 dwg STS-A-4-NEK-LA-0-ARC-001 _LP500 Pdf Stand und 2024-09-20 dwg
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PlanbezeichnungFormat Datum pdf Stand und 2024-09-20 dwg Pdf Stand und 2024-09-20 dwg Index A 2024-10-10 Pdf Stand und 2024-09-20 dwg
STS-A-4-NEK-GR-E00-ARC-001 _ Grundriss EG
STS-A-4-NEK-GR-E01-ARC-001_Grundriss OG1
STS-A-4-NEK-GR-EDA-ARC-001 _DA
STS-A-4-NEK-LA-0-ARC-001 _LP500Pdf Stand und 2024-09-20 dwg

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Planbezeichnung Format Datum STS-A-4-NEK-SC-0-ARC-001 -Schnitte pdf Stand und 2024-09-20 dwg Index A 2024-10-25 STS-A-4-NEK-AN-0-ARC-001 Ansichten pdf Stand und 2024-09-20 dwg Index A 2024-10-25 Tabelle 1: Plangrundlage Anmerkung: Das Brandschutzkonzept ist auf der Grundlage des Bauvorlagenerlasses gegliedert. Die Vorgaben auf den Brandschutzplänen sind ebenfalls zu be- achten. Das Brandschutzkonzept ist im Sinne einer Baubeschreibung zu verstehen. Es werden die geplanten und umzusetzenden brandschutztechnischen Maßnahmen beschrieben. 1.5. Rechtliche Grundlagen Benennung Stand HBO Stand: Hessische Bauordnung 28.05.2018 Fassung: 20.07.2023 H-WTB Erlass: Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 01.08.2023 DIN EN 13501-2 Stand: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhal- 2016-12 ten -Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwider- standsprüfunQen, mit Ausnahme von LüftunQsanlaQen DIN 4102-2 Stand: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, An- 1977-09 forderungen und Prüfungen MSchulbauR Fassung: Muster-Schulbau-Richtlinie 2009-04 Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Stand: 2007-02 Fassung: 2009-10 Tabelle 2: Rechtliche Grundlagen
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PlanbezeichnungFormatDatum
STS-A-4-NEK-SC-0-ARC-001 -Schnittepdf und dwgStand 2024-09-20 Index A 2024-10-25
STS-A-4-NEK-AN-0-ARC-001 Ansichtenpdf und dwgStand 2024-09-20 Index A 2024-10-25
Benennung Stand
HBO Stand: Hessische Bauordnung 28.05.2018 Fassung: 20.07.2023
H-WTB Hessische Verwaltungsvorschrift Technische BaubestimmungenErlass: 01.08.2023
DIN EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhal- ten -Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwider- standsprüfunQen, mit Ausnahme von LüftunQsanlaQenStand: 2016-12
DIN 4102-2 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, An- forderungen und PrüfungenStand: 1977-09
MSchulbauR Fassung: Muster-Schulbau-Richtlinie 2009-04
Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Stand: 2007-02 Fassung: 2009-10

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NR.

1.6. Schutzziele

Die Schutzziele ergeben sich aus der Hessischen Bauordnung. Bauliche Anlagen im Sinne des§ 1 (1) HBO, sind gemäß§ 3 HBO so an zuordnen, zu errichten und instand zu halten, dass die öffentliche Sicher heit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürliche Le bensgrundlage nicht gefährdet werden.

Die Schutzziele sind gemäß § 14 HBO folgende: • Vorbeugung von Brandentstehung, • Vorbeugung der Ausbreitung von Feuer und Rauch, • ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren und • ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten.

An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemei-nen Anforderungen nach § 3 HBO und gemäß § 53 HBO besondere An forderungen oder Erleicherterungen gestellt werden.

Bei dem betrachteten Objekt liegt der Fokus auf dem Schutzziel der schnellstmöglichen Selbstrettung im Brandfall.

Weiterführende Schutzziele können im Bedarfsfall zusätzlich formuliert werden und können folgenden sein (die Aufzählung ist nicht abschlie ßend): • Sachwertschutz • Arbeitsschutz • Umweltschutz

Die weiterführenden Schutzziele werden in diesem Brandschutzkonzept nicht explizit betrachtet.

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  1. Grundsätzliche Anforderungen an Bauteile

Die Bauteilanforderungen ergeben sich aus der aktuellen Fassung der HBO (Stand: 2018; Fassung 20.07.2023) sowie der aktuellen MSchulbauR (Fas sung: April 2009). Die nachstehenden Anforderungen sind für die Bauteile einzuhalten.

Tragende und aussteifende Wände und Stützen (§ 30, HBO)

Bauteil tragende und aussteifende Wände und StützenAnforderung an BaustoffeDIN 4102 und DIN EN 13501
NormalgeschossefeuerhemmendF30-B; R30-E-d2
Untergeschosse/ KellergeschossefeuerbeständigF90-A; R90-A2-s1, dO
In Dachgeschossen, wenn darüber Aufent- haltsräume liegenfeuerhemmendF30-B; R30-E-d2
In Dachgeschossen, wenn darüber keine Aufenthaltsräume lie- genNormalent- flammbarB2; E-d2

Tabelle 3: tragende und aussteifende Wände und Stützen

Außenwände, Außenwandteile (§ 31, HBO)

Bauteil Außenwän de und Außenwand teileAnforderung an BaustoffeDIN 4102 und DIN EN 13501
Nichttragende Außen wände und Außen wandteilenormalentflamm barB2; E-d2
Oberflächen von Au ßenwänden und Au ßenwandteilen sowie Außenwandbekleidun gen, Dämmstoffe und Unterkonstruktion so wie Balkonbekleidun gen die über erfordleri che Umwehrungshöhe hochgeführt werdennormalentflam m barB2; E-d2
Unterkonstruktionennormalentflamm- barB2; E-d2

Tabelle 4: Außenwände, Außenwandteile

Ausführung im betrachteten Gebäude: Die o.g. Anforderungen sind in der Planung zu berücksichtigen.

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Trennwände (§ 32, HBO) Bauteil Trennwand Anforderung DIN 4102 an Baustoffe und DIN EN 13501 Normalgeschosse feuerhemmend, F30-B; raumabschlie- (R)El30-E-d2 ßend zum Abschluss von feuerbeständig, F90-A; Räumen mit Explosi- raumabschlie- (R)El90-A2- ons- oder erhöhter ßend s1,d0 Brandoefahr Untergeschosse/ feuerhemmend, F30-B; Kellergeschosse raumabschlie- (R)El30-E-d2 ßend in Dachgeschossen, feuerhemmend, F30-B; raumabschlie- (R)El30-E-d2 ßend Feuerschutzabschlüsse feuerhemmend, T30-DS; von Öffnungen dicht-und selbst- El30-Sa-C5 schließend Feuerschutzabschlüsse Feuerhemmend, T30-RS; zu Hallen rauchdicht und El2 30-S200- selbstschließend C5 Tabelle 4: Trennwände Trennwände sind zwischen Nutzungseinheiten sowie Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen, ausgenommen notwendigen Fluren anzu- ordnen. Die Trennwände werden bis zur Rohdecke geführt, im Dachge- schoss bis unter die Dachhaut bzw. an eine raumabschließende, teuer- hemmende Decke. Ausführung im betrachteten Gebäude: Folgende Räume im Erdgeschoss erhalten eine Trennwand in der Qualität feuerbeständig, raumabschließend, nichtbrennbar: • Bereich Speisesaal mit Küche • Technikräume allgemein • Trennung der Cluster (gemäß Erleichterung) Die o.g. Anforderungen sind in der Planung berücksichtigt. Brandwände (§ 33, HBO) Bauteil Brandwän- Anforderung DIN 4102 de an Baustoffe und DIN EN 13501 Brandwände unter zusätzli- F90-A+M; eher mechani- (R)El90-M- scher Belastung A1 feuerbeständig, raumabschlie- ßend Wände anstelle von hochfeu- F60-BA; Brandwänden erhemmend, (R)El60-E- raumabschlie- A2-s1, d0 ßend Wände anstelle von feuerhemmend F30-B und
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Bauteil TrennwandAnforderung an BaustoffeDIN 4102 und DIN EN 13501
Normalgeschossefeuerhemmend, raumabschlie- ßendF30-B; (R)El30-E-d2
zum Abschluss von Räumen mit Explosi- ons- oder erhöhter Brandoefahrfeuerbeständig, raumabschlie- ßendF90-A; (R)El90-A2- s1,d0
Untergeschosse/ Kellergeschossefeuerhemmend, raumabschlie- ßendF30-B; (R)El30-E-d2
in Dachgeschossen,feuerhemmend, raumabschlie- ßendF30-B; (R)El30-E-d2
Feuerschutzabschlüsse von Öffnungenfeuerhemmend, dicht-und selbst- schließendT30-DS; El30-Sa-C5
Feuerschutzabschlüsse zu HallenFeuerhemmend, rauchdicht und selbstschließendT30-RS; El2 30-S200- C5
Bauteil Brandwän- deAnforderung an BaustoffeDIN 4102 und DIN EN 13501
Brandwändeunter zusätzli- eher mechani- scher Belastung feuerbeständig, raumabschlie- ßendF90-A+M; (R)El90-M- A1
Wände anstelle von Brandwändenhochfeu- erhemmend, raumabschlie- ßendF60-BA; (R)El60-E- A2-s1, d0

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Brandwänden als Ge (von innen nach F90-A bäudeabschlusswände außen) und feu (R)EI 30 E erbeständig von d2 außen nach in (i ->o) und nen) (R)El90 A2- s1, d0 (o->i) Feuerschutzabschlüsse feuerbeständig, T90-DS; von Öffnungen (innere dicht-und El2 90-Sa Brandwände) selbstschließend C5 Tabelle 5: Brandwände

Innere Brandwände dienen als Unterteilung ausgedehnter Gebäudeteile sie sind in Schulbauten im Abstand von 60 m anzuordnen.

Ausführung im betrachteten Gebäude: Im Gebäude ist eine Brandwand zum Bereich der Sporthalle geplant. Die Anforderungen an Brandwände werden in der Planung berücksichtigt.

Tragende und raumabschließende Decken (§ 34 HBO)

Bauteil Decke Anforderung DIN 4102 an Baustoffe und DIN EN 13501 Normalgeschosse feuerhemmend, F30-B; raumabschlie- REl30-E-d2 ßend Untergeschosse/ feuerbeständig, F90-A; Kellergeschosse raumabschlie- REl90-A2-s1, ßend d0 in Dachgeschossen, feuerhemmend, F30-B; wenn darüber Aufent- raumabschlie- REl30-E-d2 haltsräume liegen ßend in Dachgeschossen, normalentflamm- 82; wenn darüber keine bar E-d2 Aufenthaltsräume lie- qen zum Abschluss von feuerbeständig, F90-A; (unter und über) Räu- raumabschlie- REl90-A2-s1, men mit Explosions- ßend d0 oder erhöhter Brandge- fahr Tabelle 6: Decken

Elemente zur thermischen Entkopplung von Deckenbereichen (z. B. Schöck-lsokörbe) sind mindestens in der Feuerwiderstandsklasse feuer hemmend auszuführen.

Ausführung im betrachteten Gebäude: Die Decken werden in Stahlbetonmassivbauweise als Stahlbetonflachde cken errichtet. Die o.g. Anforderungen werden in der Planung berücksich tigt.

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Dächer (§ 35 HBO) Bauteil Dächer Anforderung DIN 4102 an Baustoffe und DIN EN 13501 Bedachung Harte Bedachung BROOF(t1) Dächer an aufgehender feuerbeständig, F90-A; Fassade einschließlich raumabschlie- (R)El90 der sie tragenden und ßend (für ein (i->o), A2-s1, aussteifenden Bauteile Brandbeanspru- d0 (über Sm) chung von innen nach außen) Tabelle 7: Dächer Ausführung im betrachteten Gebäude: Die Planung sieht eine Begrünung der Dächer vor. Die Begrünung ist ge- mäß der aktuellen Fassung der DIN 4102-Teil 4 auszuführen. Die o.g. Anforderungen werden in der Planung berücksichtigt. Notwendige Treppen (§ 37, HBO) Bauteil notwendige Anforderung DIN 4102 Treppen an Baustoffe und DIN EN 13501 Treppen Innen: Tra- Nicht brennbar A oder gende Teile oder F30-B; feuerhemmend A2-s1, d0 oder REl30- E-d2 Außentreppe Nichtbrennbar A; A2-s1, d0 Tabelle 8: Notwendige Treppen Ausführung im betrachteten Gebäude: Die o.g. Anforderungen werden in der Planung berücksichtigt. Notwendige Treppenräume, Ausgänge (§ 38 HBO) Bauteil notwendige Anforderung DIN 4102 Treppenräume, an Baustoffe und DIN EN Ausgänge 13501 Wände (bis unter feuerhemmend, F30-B; Dachhaut) raumabschlie- (R)El30-E-d2 ßend in Dachgeschossen, feuerhemmend, F30-B; raumabschlie- (R)El30-E-d2 ßend Feuerschutzabschlüsse Rauchdicht und RS; zu notwendigen Fluren selbstschließend S200-CS Zu sonstigen Räumen Dicht, und DSS; Sa-CS und Nutzungseinheiten selbstschließend Feuerschutzabschlüsse feuerhemmend, T30-RS; von Öffnungen zu Kel- rauchdicht und El2 30-S200- legeschossen, nicht selbstschließend CS ausqebauten Dach-
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Bauteil DächerAnforderung an BaustoffeDIN 4102 und DIN EN 13501
BedachungHarte BedachungBROOF(t1)
Dächer an aufgehender Fassade einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile (über Sm)feuerbeständig, raumabschlie- ßend (für ein Brandbeanspru- chung von innen nach außen)F90-A; (R)El90 (i->o), A2-s1, d0
Bauteil notwendige TreppenAnforderung an BaustoffeDIN 4102 und DIN EN 13501
Treppen Innen: Tra- gende TeileNicht brennbar oder feuerhemmendA oder F30-B; A2-s1, d0 oder REl30- E-d2
AußentreppeNichtbrennbarA; A2-s1, d0
Bauteil notwendige Treppenräume, AusgängeAnforderung an BaustoffeDIN 4102 und DIN EN 13501
Wände (bis unter Dachhaut)feuerhemmend, raumabschlie- ßendF30-B; (R)El30-E-d2
in Dachgeschossen,feuerhemmend, raumabschlie- ßendF30-B; (R)El30-E-d2
Feuerschutzabschlüsse zu notwendigen FlurenRauchdicht und selbstschließendRS; S200-CS
Zu sonstigen Räumen und NutzungseinheitenDicht, und selbstschließendDSS; Sa-CS
Feuerschutzabschlüsse von Öffnungen zu Kel- legeschossen, nicht ausqebauten Dach-feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließendT30-RS; El2 30-S200- CS

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räumen, Werkstätten, Läden, Lager- und ähnlichen Räumen sowie zu sonstigen Räumen und Nut zungseinheiten mit einer Fläche von mehr als 200m2 Grundfläche, ausgenommen Woh nungen Feuerschutzabschlüsse Feuerhemmend, T30-RS; zu Hallen rauchdicht und El2 30-C5- selbstschließend S200 Bekleidungen, Putze, Nichtbrennbar A; A2-s1,d0 Dämmstoffe, Unterde cken und Einbauten Bodenbeläge, ausge- schwerent- 81; Cfl-s1 nommen Gleitschutz- flammbar profile Tabelle 9: Notwendige Treppenräume, Ausgänge Die Anforderungen sind nicht erforderlich für Außenwände von Treppen räumen, die aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und durch andere an diese Außenwände anschließende Gebäudeteile im Brandfall nicht ge fährdet werden können. Öffnungen zu notwendigen Treppenräumen dürfen nicht breiter als 2,50 m sein. Die Feuer- und Rauchschutzabschlüsse dürfen lichtdurchlässige Seit enteile und Oberlichter haben, wenn der Abschluss insgesamt nicht breiter als 2,50 m ist. (hier Abweichung: siehe Punkt Erleichterungen) Ausführung im betrachteten Gebäude: Der notwendige Treppenraum wird gemäß derzeitiger Planung massiv in Stahlbeton errichtet. Die o.g. Anforderungen sind in der Planung berücksichtigt. Notwendige Flure und offene Gänge (§ 39, HBO) Bauteil notwendige Anforderung DIN 4102 Treppenräume, an Baustoffe und DIN EN Ausgänge 13501 Wände Normalge Feuerhemmend, F30-B; schoss (bis an Rohde raumabschlie (R)El30-E-d2 cke oder bis an Unter ßend decke mit gleichem Feuerwiderstand), Umwehrungen von offenen Gängen mit nur einer Fluchtrichtung Untergeschosse/ feuerbeständig, F90-A; Kellergeschosse raumabschlie (R)El90-A2- ßend s1, d0 Feuerschutzabschlüsse d ichtschl ießend DS;Sa zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten Feuerschutzabschlüsse feuerhemmend, T30-DS;
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räumen, Werkstätten, Läden, Lager- und ähnlichen Räumen sowie zu sonstigen Räumen und Nut zungseinheiten mit einer Fläche von mehr als 200m2 Grundfläche, ausgenommen Woh nungen
Feuerschutzabschlüsse zu HallenFeuerhemmend, rauchdicht und selbstschließendT30-RS; El2 30-C5- S200
Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterde cken und EinbautenNichtbrennbarA; A2-s1,d0
Bodenbeläge, ausge- nommen Gleitschutz- profileschwerent- flammbar81; Cfl-s1
Bauteil notwendige Treppenräume, AusgängeAnforderung an BaustoffeDIN 4102 und DIN EN 13501
Wände Normalge schoss (bis an Rohde cke oder bis an Unter decke mit gleichem Feuerwiderstand), Umwehrungen von offenen Gängen mit nur einer FluchtrichtungFeuerhemmend, raumabschlie ßendF30-B; (R)El30-E-d2
Untergeschosse/ Kellergeschossefeuerbeständig, raumabschlie ßendF90-A; (R)El90-A2- s1, d0
Feuerschutzabschlüsse zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheitend ichtschl ießendDS;Sa
Feuerschutzabschlüssefeuerhemmend,T30-DS;

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von Offnungen zu La dicht- und selbst El2 30-Sa gerbereichen in Keller schließend CS geschossen Feuerschutzabschlüsse Feuerhemmend, T30-RS; zu Hallen rauchdicht und El2 30-CS selbstschließend S200 Feuerschutzabschlüsse Feuerhemmen T30-RS; in inneren Brandwän de, rauchdichte El2 30-CS den (in notw. Fluren), und selbstschlie S200 wenn beiderseits der ßende Türen Türe im Abstand von 2,5 m keine Öffnungen sind Bekleidungen, Putze, Nichtbrennbar A; A2-s1, d0 Dämmstoffe, Unterde cken Tabelle 10: Notwendige Flure und offene Gänge Ausführung im betrachteten Gebäude: Im Zuge einer Erleichterung werden keine notwendigen Flure im Bereich der Cluster ausgebildet. Die Planung sieht die Ausführung von Lernclustern ohne notwendige Flure vor. Eine Erleichterung ist in Kapitel 3 s) formuliert. Aufzugsschacht(§ 42, HBO) Bauteil Aufzugs Anforderung HBO DIN schacht 4102 und DIN EN 13501 Fahrschächte feuerhemmend und F30-B; raumabschließend (R)El30- E-d2 Bekleidung von Auf nicht brennbar A; zuqsschächten A2-s1 ,d0 Tabelle 11: Aufzugsschacht Wenn der Aufzug im Treppenraum verläuft, werden keine Anforderungen an die Ausbildung der Sehachtwände gestellt. Hallen (Nr. 2.4 MSchulbauR 2009) Normalgeschoss: feuerhemmend, raumabschließend (F30; REI 30). Türen T30-RS Allgemein Erhöhte Anforderungen an Bauteile sind den Brandschutzplänen zu ent nehmen. Die Herstellerangaben zum Einbau der Brandschutztüren sind zu beachten. Insbesondere können sich hieraus Anforderungen an die Qualität der Wände ergeben.
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von Offnungen zu La gerbereichen in Keller geschossendicht- und selbst schließendEl2 30-Sa CS
Feuerschutzabschlüsse zu HallenFeuerhemmend, rauchdicht und selbstschließendT30-RS; El2 30-CS S200
Feuerschutzabschlüsse in inneren Brandwän den (in notw. Fluren), wenn beiderseits der Türe im Abstand von 2,5 m keine Öffnungen sindFeuerhemmen de, rauchdichte und selbstschlie ßende TürenT30-RS; El2 30-CS S200
Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterde ckenNichtbrennbarA; A2-s1, d0
Bauteil Aufzugs schachtAnforderung HBODIN 4102 und DIN EN 13501
Fahrschächtefeuerhemmend und raumabschließendF30-B; (R)El30- E-d2
Bekleidung von Auf zuqsschächtennicht brennbarA; A2-s1 ,d0

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3. Einzelanforderungen a) zu brandschutzrelevanten Einzelheiten der Nutzung, nach den Krite- rien des § 2 Abs. 9 HBO, zum Nutzerkreis, zu Gebäudebereichen, die be trachtet werden, zu bereits vorhandenen Brandschutzkonzepten, zu Be sonderheiten (Explosions- oder erhöhte Brandgefahren, Brandlasten, Ge fahrstoffen, Risikoanalysen und strategisches Sicherheitsmanagement), Nutzerkreis Bei dem Gebäude (Neubau) handelt es sich um ein Schulgebäude mit Speisesaal und Küche im Erdgeschoss. Die Schule ist eine Grundschule mit Schülern zwischen 6 und 11 Jahren. Einzelne Nutzung Das Schulgebäude wird als eine Nutzungseinheit gesehen. Die Ausführung von Lernclustern bedarf es einer Erleicherung gemäß § 53, siehe hierzu Kapitel 3 s). Brandgefahren und Risikoanalyse Ein Brandentstehungsrisiko wird für die Schulnutzung eher gering einge stuft. Regelmäßige Räumungsübungen, die durch die Lehrkräfte durchgeführt werden, stellen eine sichere Evakuierung der Schüler/innen im Ernstfall si cher. Brandherde können von elektrischen Nutzgegenständen auskommen und zu einem Brand führen, die technische Prüfung dieser elektrischen Anla gen/Geräte ist daher regelmäßig durchzuführen. Besondere Gefahren: Abweichend von der HBO und der MSchulbauR wer den in Teilen (Lernclusterbereiche) keine notwendigen Flure vor den Räu men ausgebildet. In den Fluren vor den Klassenräumen befinden sich Brandlasten und es können sich dort Kleingruppen aufhalten die dort arbei ten oder lesen. Das Ereignis einer Brandstiftung wird bei der Bewertung nicht berücksich tigt. Im Zuge von weiteren Risikoanalysen sind durch den Betreiber der Schule folgende Vorschriften und Gesetze zu beachten: Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU), • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), • Gefahrstoffverordnung (GefStofN), • Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Aufzählung ist nicht abschließend!
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b) zur Erschließung (Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell und Bewe- gungsflächen für die Feuerwehr, Nachweis der erforderlichen Löschwas serversorgung, Löschwassermenge sowie der Hydrantenpläne mit Dar stellung der Schutzbereiche),

Erschließung: Das Gebäude (Neubau) der Sterntalerschule ist über die Feuerwehrzufahrt zur Bewegungsfläche auf dem Parkplatz im Nordwesten von der Rod gaustraße erreichbar.

Vor dem Gebäude sind ausreichend Bewegungsflächen vorhanden. Die Zu fahrt erfüllt die Anforderungen gemäß der Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr und hat eine Breite von 4 m. Die Zufahrt ist jederzeit frei zuhalten. Aufstellflächen sind nicht notwendig, da die Rettungswege baulich sichergestellt werden.

Löschwasserversorgung: Die Festlegung des Löschwasserbedarfs erfolgt für den Grundschutz. Den Unterzeichnern ist der Nachweis der erforderlichen Löschwasserver sorgung gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405 seitens der Stadtwerke Dietzen bach vorzulegen. Gefordert sind 96 m3/h Löschwasser über 2 Stunden.

c) zu Löschwasser-Rückhalteanlagen,

Für das Gebäude ist keine Löschwasserrückhaltung erforderlich.

d) zum System der Unterteilung in Brandabschnitte bzw. Brandbekämp- fungsabschnitte sowie zum System der Rauchabschnitte und zum Ver schluss von Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen,

Gemäß MSchulbauR Nr. 2.2 sind Brandabschnitte in Abständen von nicht mehr als 60 m anzuordnen. Aufgrund der Abmessungen des Gebäudes ist eine innere Brandwand her zustellen.

Abstände zu Grundstücksgrenzen und anderen Gebäuden werden einge halten. Der Abstand zu den Grundstücksgrenzen beträgt mehr als 2,50 m und zu möglichen zukünftigen Bebauungen mehr als 5,00 m.

Rauchabschnitte werden durch die geschossweise Trennung gebildet.

Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen sind mindestens in der Feu erwiderstandsfähigkeit dieser Bauteile ausreichend und fachgerecht zu ver schließen.

Die Lerncluster sind wie Hallen feuerbeständig abzutrennen und die Türen sind feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend auszuführen.

Bzgl. Der Ausführung der Bauteile zum Neubau, siehe Kapitel 2.

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