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Vergabenummer: 5463-ZBS_2026-1_024 Vergabeverfahren: Rahmenverträge Sportbekleidung in 2 Losen
Datenschutzhinweise nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Diese Datenschutzhinweise informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug Sachsen-Anhalt (ZBS JV) und versetzen Sie in die Lage, über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten in- formiert zu entscheiden.
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) vorgenommen.
- Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO
Justizvollzugsanstalt Halle Am Kirchtor 20 06108 Halle (Saale) Telefon: +49 345 220 0 Telefax: +49 345 220 1001 E-Mail: jva-halle@justiz.sachsen-anhalt.de
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erreichen Sie wie folgt: Justizvollzugsanstalt Halle Datenschutzbeauftragter Am Kirchtor 20 06108 Halle (Saale) Telefon: +49 345 220 0 Telefax: +49 345 220 1001 E-Mail: ds.jva-halle@justiz.sachsen-anhalt.de
- Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen
Die von Ihnen mitgeteilten Daten einschließlich Ihrer Kommunikationsdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Steuernummer) verarbeiten wir, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können sowie um das Vergabeverfahren durchführen und im Falle einer Auftragserteilung den Vertrag abwickeln zu können. Dies gilt auch, wenn wir Sie im Rahmen eines Vergabeverfahrens oder der späteren Ver- tragsabwicklung um die Übermittlung personenbezogener Daten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie die Einwilligung der be- troffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeholt haben, soweit dies erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) jeweils in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS-GVO. Sollten Sie in die Datenverarbeitung ein-
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gewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Ergän- zend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt.
- Datenverarbeitung
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden IT-gestützte Verfahren einge- setzt. Für diese sind technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen den unbefugten Zugriff zu schützen.
- Datenkategorie und Datenherkunft
Wir verarbeiten je nach Datenzweck nachfolgende Kategorien von Daten:
- Personenstammdaten
- Accountdaten/Anmeldedaten
- Kommunikationsdaten
- Vertragsrelevante Informationen
- Abrechnungsdaten
- Auskunftsangaben
- Empfänger und Kategorien von Empfängern
Im Rahmen der internen Vorgangsbearbeitung wird nur denjenigen Behördenmitarbeitern Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten gewährt, welche mit der Durchführung des je- weiligen Verfahrens betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind.
Zur Durchführung des behördlichen Verfahrens kann eine Übermittlung Ihrer Daten an fol- gende Kategorien von Empfängern erforderlich sein:
- Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
- zuständige Aufsichts- und Kontrollbehörden,
- Gerichte und andere Behörden,
- Vollstreckungsbeamte, Sachverständige.
Die Datenübermittlung erfolgt ausnahmslos nur in dem Umfang, wie dies für das jeweilige Verfahren oder zur Wahrnehmung der jeweiligen Aufsichts- und Kontrollrechte notwendig ist.
- Auftragsverarbeitung
Grundsätzlich verwenden und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur innerhalb unserer Behörde. Für den Fall, dass für bestimmte Verfahrensabschnitte eine Datenverarbei- tung im Auftrag erfolgt („Auftragsverarbeitung“), werden die Auftragsverarbeiter vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der da- tenschutzrechtlichen Regelungen zu verwenden und den Schutz der betroffenen Personen zu gewährleisten.
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- Dauer der Speicherung und Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung durch die Zentrale Beschaf- fungsstelle als Öffentlicher Auftraggeber und/oder den im Verfahren benannten anderen Öf- fentlichen Auftraggebern so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der einzuhaltenden Regelungen zu Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Im Anschluss an ein Vergabeverfahren sind die Angebote, die Teilnahmeanträge, die Inte- ressenbekundungen, die Interessenbestätigungen und Ihre Anlagen bis zum Ende der Lauf- zeit des Vertrages oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Personenbezogene Daten, die zur Durchführung vergebener Aufträge erforderlich sind, müssen wir bis zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit und evtl. Gewährleistungsfristen speichern. Die Gewährleistungsfristen richten sich nach den Bestimmungen des Bürgerli- chen Gesetzbuches; sie sind von der Art des jeweiligen Vertrages abhängig. Nach den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt betragen die Aufbewahrungsfristen für Bücher und Rechnungsunterlagen zehn Jahre, Bele- ge sind sechs Jahre aufzubewahren. Im Falle einer Weiterleitung der Daten an das zuständige Finanzamt beträgt die Speicherfrist nach der Abgabenordnung zehn Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der jeweilige Steuer- bescheid bestandskräftig geworden ist.
- Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
- Auskunft über die Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO),
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO),
- Löschung nicht mehr benötigter Daten (Art. 17 DS-GVO),
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO),
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO),
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)
- Das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
- Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 34a 39104 Magdeburg Telefon: +49 391 81803-0 Telefax: +49 391 81803-33 E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de Web: www.datenschutz.sachsen-anhalt.de