Leistungsbeschreibung Sportbekleidung für Gefangene 2027-2028.pdf

Sportbekleidung für Gefangene in Justizvollzugseinrichtungen Sachsen-Anhalts

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 20:41 (Europe/Berlin)

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Rahmenverträge Sportbekleidung für Gefangene in den

Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt

Az.: 5463-ZBS_2026-1_024

Standardkatalog 3 zur BAO Anlage 1

Leistungsbeschreibung

Stand: Oktober 2026

Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug

des Landes Sachsen-Anhalt

bei der Justizvollzugsanstalt Halle

Wilhelm-Busch-Straße 38

06118 Halle (Saale)

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Vergabenummer: 5463-ZBS_2026-1_024 Vergabeverfahren: Rahmenverträge Sportbekleidung in 2 Losen

I. Vorbemerkungen

Vergabestelle im hiesigen Verfahren ist die Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug

des Landes Sachsen-Anhalt (ZBS JV), welche die Leistungen im Auftrag des Landes

Sachsen-Anhalt vergibt.

Auftraggeber ist das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Justiz und

Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch die Ministerin, diese

wiederum vertreten durch die jeweilige Justizvollzugsanstalt bzw. Jugendanstalt (JVA bzw.

JA), diese vertreten durch die Leiterin bzw. den Leiter der jeweiligen JVA bzw. JA.

Der Auftraggeber schließt auf Grundlage des durchgeführten Vergabeverfahrens einen

Liefervertrag in Gestalt einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Los ab, der

mit Zuschlagserteilung zustande kommt. Auftragnehmer sind die anbietenden Unternehmen

(Bieter), welche im Falle des Zuschlags Vertragspartner des Auftraggebers werden.

II. Gegenstand der Leistung

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Justizvollzugsanstalten Burg, Halle und

Volkstedt sowie der Jugendanstalt Raßnitz mit Sportbekleidung für Gefangene für die Jahre

2027 und 2028. Maßgebend hierfür sind § 60 Abs. 1 Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch

des Landes Sachsen-Anhalt (JVollzGB I LSA) sowie die Bestimmungen der Bekleidungs-

und Ausstattungsordnung für die Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt (BAO)

in der jeweils gültigen Fassung.

Die Leistung Sportbekleidung für Gefangene wird in 2 Lose aufgeteilt.

Los 1 Trainingsanzug

Los 2 Sportsachen (kurz)

Je Los soll mit je einem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden.

III. Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet zum 31.12.2028, spätestens

jedoch mit der Lieferung der Bedarfsmengen für das Jahr 2028.

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IV. Lieferanschriften

Die Lieferungen sind direkt an die Justizvollzugsanstalten (Verwendungsstellen)

vorzunehmen:

  1. Justizvollzugsanstalt Halle 2. Justizvollzugsanstalt Halle

-Hauptanstalt- -Nebenstelle-

Am Kirchtor 20 Wilhelm-Busch-Straße 38

06108 Halle (Saale) 06118 Halle (Saale)

  1. Justizvollzugsanstalt Burg 4. Justizvollzugsanstalt Volkstedt

Madel 100 Am Sandberg 11

39288 Burg 06295 Lutherstadt Eisleben/OT Volkstedt

  1. Jugendanstalt Raßnitz

Gröberssche Straße 1

06258 Schkopau/OT Raßnitz

Die Lieferung hat durch den Auftragnehmer frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Alle Liefer-

und Liefernebenkosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.

V. Lieferfristen

Die Lieferungen haben spätestens 16 Wochen nach verbindlichem Abruf der Bedarfsmengen

durch die ZBS Vollzug zu erfolgen.

Jede Lieferung darf in maximal 2 Teillieferungen aufgeteilt werden. Lieferungen sind täglich

von Montag bis Donnerstag zu folgenden Zeiten möglich:

07.30 Uhr bis 09.00 Uhr sowie

10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Der tatsächliche Liefertermin ist spätestens 5 Werktage im Voraus bei den für die jeweilige

Verwendungsstelle benannten Ansprechpartner anzukündigen und konkret abzustimmen.

Die Ansprechpartner werden dem Auftragnehmer bei Zuschlagserteilung mit Telefonnummer

und E-Mail-Adresse mitgeteilt.

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Die Lieferung hat durch den Auftragnehmer frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Alle Liefer-

und Liefernebenkosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.

VI. Leistungsumfang

Die Vertragsausübung erfolgt auf der Basis einer Rahmenvereinbarung je Los mit je einem

Auftragnehmer.

Der quantitative Leistungsumfang ergibt sich dabei aus den beigefügten Übersichten „Preisblatt Los X“. Diese schlüsseln den voraussichtlichen Leistungsumfang entsprechend

der geplanten Abnahmen nach Jahren und Verwendungsstellen auf.

Die optionalen Höchstmengen bezogen auf die Gesamtlaufzeit der jeweiligen

Rahmenverträge ergeben sich aus der Summe der geplanten Abnahmemengen, unabhängig

der Verwendungsstelle, zuzüglich 10 Prozent.

Gesamtbedarf (gesamte Laufzeit / alle Verwendungsstellen)geplante AbnahmemengeHöchstmenge
Los 1 – Position 1 Trainingsjacke2.455 Stück2.701 Stück
Los 1 – Position 2 Trainingshose3.650 Stück4.015 Stück
Los 2 – Position 1 Sporthemd1.630 Stück1.793 Stück
Los 2 – Position 2 Sporthose (kurz)2.720 Stück2.992 Stück
Los 2 – Position 3 Basketballshorts590 Stück649 Stück

Die geplante Abrufmenge basiert auf der durchschnittlichen Gefangenenbelegung der

Anstalten und den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre.

Der Auftraggeber ist zur Abnahme oder zum Abruf bestimmter Mindestmengen nicht

verpflichtet. Abrufe erfolgen ausschließlich nach tatsächlichem Bedarf und unter dem

Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

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VII. Abruf der Bedarfsmengen für Folgejahre

Der jährliche größenspezifische Leistungsabruf der tatsächlichen Bedarfsmengen erfolgt

durch die ZBS Vollzug voraussichtlich jeweils im ersten Quartal eines Jahres.

VIII. Abrechnung

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber (hier: der jeweiligen JVA – Verwendungsstelle

vergl. IV. der Leistungsbeschreibung) eine nachprüfbare Rechnung vorzulegen. Die

Rechnung ist mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (netto) aufzustellen. Der

Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum

Zeitpunkt des Entstehens der Steuer gilt.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht

berechtigt, Forderungen aus dem Vertrag abzutreten oder an Dritte in sonstiger Weise zu

übertragen.

Bitte beachten Sie, die zur Lieferanschrift abweichende Rechnungsanschrift der 2.

Verwendungsstelle (JVA Halle -Nebenstelle-).

  1. Justizvollzugsanstalt Halle 2. Justizvollzugsanstalt Halle

-Hauptanstalt- -Nebenstelle-

Am Kirchtor 20 Am Kirchtor 20

06108 Halle (Saale) 06108 Halle (Saale)

  1. Justizvollzugsanstalt Burg 4. Justizvollzugsanstalt Volkstedt

Madel 100 Am Sandberg 11

39288 Burg 06295 Lutherstadt Eisleben/OT Volkstedt

  1. Jugendanstalt Raßnitz

Gröberssche Straße 1

06258 Schkopau/OT Raßnitz

IX. Eignungsprüfung und Ausschlusstatbestände

Die Rahmenverträge werden nur mit fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen

abgeschlossen, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.

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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende

Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises. Nicht präqualifizierte

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung

mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) vorzulegen.

Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch

den Auftraggeber akzeptiert.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes

Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Die Vergabe unterliegt dem TVergG LSA. Vom Bestbieter wird zusätzlich eine

Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA

gefordert.

X. Zuschlagskriterium und -erteilung

Bitte beachten Sie!

Der Auftraggeber führt vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung

durch.

Zur Überprüfung des Angebots des Bestbieters je Los ist dem Auftraggeber jeweils ein

auftragsgegenständlicher Musterartikel je Position vor Zuschlag innerhalb von 10

Werktagen nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

Wird der geforderte und beschriebene Qualitätsstandard (Leistungsbeschreibung XII.) bei

der Bemusterung nur teilweise oder nicht erfüllt, wird dem Bieter einmalig Gelegenheit

zur Nachbesserung gegeben. Eine Preisänderung ist nicht möglich. Sollte danach

weiterhin das geforderte Anforderungsprofil nicht erfüllt sein, führt dies zum Ausschluss

des kompletten Angebots.

Die Angebotsmuster werden mit Zuschlagserteilung zum Liefermuster.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,

insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Wertungsrelevant ist dabei der zu

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zahlende Gesamtpreis je Los für die geplante Abnahmemenge über die gesamte

Vertragslaufzeit, die der Auftraggeber zu leisten hat, und schließt alle Zahlungen ein, die als

Voraussetzung für den Kauf der ggf. auch eingeführten Waren tatsächlich zu leisten sind.

Die Bieter werden zur Abgabe des Bewertungspreises auf dem jeweiligen „Preisblatt Los X“

aufgefordert.

XI. Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen der Rahmenverträge bedürfen der Schriftform.

Soweit einzelne Bestimmungen nichtig sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit des

Vertrages im Übrigen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Vereinbarung in dem

Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültig gewordene Bestimmung

beabsichtigte Zweck erreicht wird. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der

unwirksamen eine wirksame Klausel zu vereinbaren, die dem angestrebten Ziel möglichst

nahe kommt.

XII. Anforderungen an den Leistungsgegenstand

Mindestanforderung an alle verfahrensgegenständlichen Bekleidungsgegenstände:

 Industriewäsche geeignet (mind. 60°C)  Schrumpfarm (Schrumpfung ≤ 5 % nach 5 Waschzyklen)  keine gesundheitsgefährdenden Bestandteile

Die Anforderungen im Einzelnen ergeben sich aus dem im Folgenden dargestellten

Anforderungsprofilen je Los und Position.

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Los 1 Position 1 - Trainingsjacke

Anforderungsprofil:

 ohne Aufschrift oder Applikationen  Reißverschluss aus Kunststoff  ohne Kapuze  zwei seitliche Einschubtaschen ohne Reisverschluss  mit Bündchen (Arm, Bund) – kein Reisverschluss

100 % Baumwolle oder Baumwoll-Mischgewebe mit mind. 50 % Baumwollanteil 60° waschbar, Tumbler geeignet

Farbe: einfarbig, dunkelblau Größensortierung: Gr. S – 3XL

Los 1 Position 2 - Trainingshose

Anforderungsprofil:

 ohne Aufschrift oder Applikationen  zwei seitliche Einschubtaschen ohne Reisverschluss  elastischer Bund ohne Reisverschluss, kein Tunnelzugbund oder ähnliches  mit Bündchen am Beinabschluss – kein Reisverschluss

100 % Baumwolle oder Baumwoll-Mischgewebe mit mind. 50 % Baumwollanteil 60° waschbar, Tumbler geeignet

Farbe: einfarbig, dunkelblau Größensortierung: Gr. S – 3XL

Los 2 Position 1 – Sporthemd

Anforderungsprofil:

 ohne Aufschrift oder Applikationen  Achselshirt mit Rundhalsausschnitt

100 % Baumwolle oder Baumwoll-Mischgewebe 60° waschbar, Tumbler geeignet

Farbe: einfarbig, dunkelblau Größensortierung: Gr. S – 3XL

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Los 2 Position 2 – Sporthose (kurz)

Anforderungsprofil:

 ohne Aufschrift oder Applikationen  Short (keine „Sprinthose“!)  mit Innenslip

100 % Polyester 60° waschbar, Tumbler geeignet

Farbe: einfarbig, dunkelblau Größensortierung: Gr. S – 3XL

Los 2 Position 3 – Basketballshorts

Anforderungsprofil:

 ohne Aufschrift oder Applikationen  Bermuda-Schnitt  blickdicht  zwei seitliche Einschubtaschen  Kordelzug im Bund

100 % Polyester 60° waschbar, Tumbler geeignet

Farbe: einfarbig, grau oder schwarz Größensortierung: Gr. S – 3XL

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