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Rahmenverträge Sportbekleidung für Gefangene in den
Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
Az.: 5463-ZBS_2026-1_024
Standardkatalog 3 zur BAO Anlage 1
Leistungsbeschreibung
Stand: Oktober 2026
Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug
des Landes Sachsen-Anhalt
bei der Justizvollzugsanstalt Halle
Wilhelm-Busch-Straße 38
06118 Halle (Saale)
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Vergabenummer: 5463-ZBS_2026-1_024 Vergabeverfahren: Rahmenverträge Sportbekleidung in 2 Losen
I. Vorbemerkungen
Vergabestelle im hiesigen Verfahren ist die Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug
des Landes Sachsen-Anhalt (ZBS JV), welche die Leistungen im Auftrag des Landes
Sachsen-Anhalt vergibt.
Auftraggeber ist das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Justiz und
Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch die Ministerin, diese
wiederum vertreten durch die jeweilige Justizvollzugsanstalt bzw. Jugendanstalt (JVA bzw.
JA), diese vertreten durch die Leiterin bzw. den Leiter der jeweiligen JVA bzw. JA.
Der Auftraggeber schließt auf Grundlage des durchgeführten Vergabeverfahrens einen
Liefervertrag in Gestalt einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Los ab, der
mit Zuschlagserteilung zustande kommt. Auftragnehmer sind die anbietenden Unternehmen
(Bieter), welche im Falle des Zuschlags Vertragspartner des Auftraggebers werden.
II. Gegenstand der Leistung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Justizvollzugsanstalten Burg, Halle und
Volkstedt sowie der Jugendanstalt Raßnitz mit Sportbekleidung für Gefangene für die Jahre
2027 und 2028. Maßgebend hierfür sind § 60 Abs. 1 Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch
des Landes Sachsen-Anhalt (JVollzGB I LSA) sowie die Bestimmungen der Bekleidungs-
und Ausstattungsordnung für die Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt (BAO)
in der jeweils gültigen Fassung.
Die Leistung Sportbekleidung für Gefangene wird in 2 Lose aufgeteilt.
Los 1 Trainingsanzug
Los 2 Sportsachen (kurz)
Je Los soll mit je einem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden.
III. Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet zum 31.12.2028, spätestens
jedoch mit der Lieferung der Bedarfsmengen für das Jahr 2028.
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IV. Lieferanschriften
Die Lieferungen sind direkt an die Justizvollzugsanstalten (Verwendungsstellen)
vorzunehmen:
- Justizvollzugsanstalt Halle 2. Justizvollzugsanstalt Halle
-Hauptanstalt- -Nebenstelle-
Am Kirchtor 20 Wilhelm-Busch-Straße 38
06108 Halle (Saale) 06118 Halle (Saale)
- Justizvollzugsanstalt Burg 4. Justizvollzugsanstalt Volkstedt
Madel 100 Am Sandberg 11
39288 Burg 06295 Lutherstadt Eisleben/OT Volkstedt
- Jugendanstalt Raßnitz
Gröberssche Straße 1
06258 Schkopau/OT Raßnitz
Die Lieferung hat durch den Auftragnehmer frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Alle Liefer-
und Liefernebenkosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
V. Lieferfristen
Die Lieferungen haben spätestens 16 Wochen nach verbindlichem Abruf der Bedarfsmengen
durch die ZBS Vollzug zu erfolgen.
Jede Lieferung darf in maximal 2 Teillieferungen aufgeteilt werden. Lieferungen sind täglich
von Montag bis Donnerstag zu folgenden Zeiten möglich:
07.30 Uhr bis 09.00 Uhr sowie
10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Der tatsächliche Liefertermin ist spätestens 5 Werktage im Voraus bei den für die jeweilige
Verwendungsstelle benannten Ansprechpartner anzukündigen und konkret abzustimmen.
Die Ansprechpartner werden dem Auftragnehmer bei Zuschlagserteilung mit Telefonnummer
und E-Mail-Adresse mitgeteilt.
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Die Lieferung hat durch den Auftragnehmer frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Alle Liefer-
und Liefernebenkosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
VI. Leistungsumfang
Die Vertragsausübung erfolgt auf der Basis einer Rahmenvereinbarung je Los mit je einem
Auftragnehmer.
Der quantitative Leistungsumfang ergibt sich dabei aus den beigefügten Übersichten „Preisblatt Los X“. Diese schlüsseln den voraussichtlichen Leistungsumfang entsprechend
der geplanten Abnahmen nach Jahren und Verwendungsstellen auf.
Die optionalen Höchstmengen bezogen auf die Gesamtlaufzeit der jeweiligen
Rahmenverträge ergeben sich aus der Summe der geplanten Abnahmemengen, unabhängig
der Verwendungsstelle, zuzüglich 10 Prozent.
| Gesamtbedarf (gesamte Laufzeit / alle Verwendungsstellen) | geplante Abnahmemenge | Höchstmenge |
|---|---|---|
| Los 1 – Position 1 Trainingsjacke | 2.455 Stück | 2.701 Stück |
| Los 1 – Position 2 Trainingshose | 3.650 Stück | 4.015 Stück |
| Los 2 – Position 1 Sporthemd | 1.630 Stück | 1.793 Stück |
| Los 2 – Position 2 Sporthose (kurz) | 2.720 Stück | 2.992 Stück |
| Los 2 – Position 3 Basketballshorts | 590 Stück | 649 Stück |
Die geplante Abrufmenge basiert auf der durchschnittlichen Gefangenenbelegung der
Anstalten und den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme oder zum Abruf bestimmter Mindestmengen nicht
verpflichtet. Abrufe erfolgen ausschließlich nach tatsächlichem Bedarf und unter dem
Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.
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VII. Abruf der Bedarfsmengen für Folgejahre
Der jährliche größenspezifische Leistungsabruf der tatsächlichen Bedarfsmengen erfolgt
durch die ZBS Vollzug voraussichtlich jeweils im ersten Quartal eines Jahres.
VIII. Abrechnung
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber (hier: der jeweiligen JVA – Verwendungsstelle
vergl. IV. der Leistungsbeschreibung) eine nachprüfbare Rechnung vorzulegen. Die
Rechnung ist mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (netto) aufzustellen. Der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum
Zeitpunkt des Entstehens der Steuer gilt.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht
berechtigt, Forderungen aus dem Vertrag abzutreten oder an Dritte in sonstiger Weise zu
übertragen.
Bitte beachten Sie, die zur Lieferanschrift abweichende Rechnungsanschrift der 2.
Verwendungsstelle (JVA Halle -Nebenstelle-).
- Justizvollzugsanstalt Halle 2. Justizvollzugsanstalt Halle
-Hauptanstalt- -Nebenstelle-
Am Kirchtor 20 Am Kirchtor 20
06108 Halle (Saale) 06108 Halle (Saale)
- Justizvollzugsanstalt Burg 4. Justizvollzugsanstalt Volkstedt
Madel 100 Am Sandberg 11
39288 Burg 06295 Lutherstadt Eisleben/OT Volkstedt
- Jugendanstalt Raßnitz
Gröberssche Straße 1
06258 Schkopau/OT Raßnitz
IX. Eignungsprüfung und Ausschlusstatbestände
Die Rahmenverträge werden nur mit fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen
abgeschlossen, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) vorzulegen.
Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch
den Auftraggeber akzeptiert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabe unterliegt dem TVergG LSA. Vom Bestbieter wird zusätzlich eine
Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA
gefordert.
X. Zuschlagskriterium und -erteilung
Bitte beachten Sie!
Der Auftraggeber führt vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung
durch.
Zur Überprüfung des Angebots des Bestbieters je Los ist dem Auftraggeber jeweils ein
auftragsgegenständlicher Musterartikel je Position vor Zuschlag innerhalb von 10
Werktagen nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
Wird der geforderte und beschriebene Qualitätsstandard (Leistungsbeschreibung XII.) bei
der Bemusterung nur teilweise oder nicht erfüllt, wird dem Bieter einmalig Gelegenheit
zur Nachbesserung gegeben. Eine Preisänderung ist nicht möglich. Sollte danach
weiterhin das geforderte Anforderungsprofil nicht erfüllt sein, führt dies zum Ausschluss
des kompletten Angebots.
Die Angebotsmuster werden mit Zuschlagserteilung zum Liefermuster.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Wertungsrelevant ist dabei der zu
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zahlende Gesamtpreis je Los für die geplante Abnahmemenge über die gesamte
Vertragslaufzeit, die der Auftraggeber zu leisten hat, und schließt alle Zahlungen ein, die als
Voraussetzung für den Kauf der ggf. auch eingeführten Waren tatsächlich zu leisten sind.
Die Bieter werden zur Abgabe des Bewertungspreises auf dem jeweiligen „Preisblatt Los X“
aufgefordert.
XI. Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen der Rahmenverträge bedürfen der Schriftform.
Soweit einzelne Bestimmungen nichtig sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Vereinbarung in dem
Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültig gewordene Bestimmung
beabsichtigte Zweck erreicht wird. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der
unwirksamen eine wirksame Klausel zu vereinbaren, die dem angestrebten Ziel möglichst
nahe kommt.
XII. Anforderungen an den Leistungsgegenstand
Mindestanforderung an alle verfahrensgegenständlichen Bekleidungsgegenstände:
Industriewäsche geeignet (mind. 60°C) Schrumpfarm (Schrumpfung ≤ 5 % nach 5 Waschzyklen) keine gesundheitsgefährdenden Bestandteile
Die Anforderungen im Einzelnen ergeben sich aus dem im Folgenden dargestellten
Anforderungsprofilen je Los und Position.
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Los 1 Position 1 - Trainingsjacke
Anforderungsprofil:
ohne Aufschrift oder Applikationen Reißverschluss aus Kunststoff ohne Kapuze zwei seitliche Einschubtaschen ohne Reisverschluss mit Bündchen (Arm, Bund) – kein Reisverschluss
100 % Baumwolle oder Baumwoll-Mischgewebe mit mind. 50 % Baumwollanteil 60° waschbar, Tumbler geeignet
Farbe: einfarbig, dunkelblau Größensortierung: Gr. S – 3XL
Los 1 Position 2 - Trainingshose
Anforderungsprofil:
ohne Aufschrift oder Applikationen zwei seitliche Einschubtaschen ohne Reisverschluss elastischer Bund ohne Reisverschluss, kein Tunnelzugbund oder ähnliches mit Bündchen am Beinabschluss – kein Reisverschluss
100 % Baumwolle oder Baumwoll-Mischgewebe mit mind. 50 % Baumwollanteil 60° waschbar, Tumbler geeignet
Farbe: einfarbig, dunkelblau Größensortierung: Gr. S – 3XL
Los 2 Position 1 – Sporthemd
Anforderungsprofil:
ohne Aufschrift oder Applikationen Achselshirt mit Rundhalsausschnitt
100 % Baumwolle oder Baumwoll-Mischgewebe 60° waschbar, Tumbler geeignet
Farbe: einfarbig, dunkelblau Größensortierung: Gr. S – 3XL
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Los 2 Position 2 – Sporthose (kurz)
Anforderungsprofil:
ohne Aufschrift oder Applikationen Short (keine „Sprinthose“!) mit Innenslip
100 % Polyester 60° waschbar, Tumbler geeignet
Farbe: einfarbig, dunkelblau Größensortierung: Gr. S – 3XL
Los 2 Position 3 – Basketballshorts
Anforderungsprofil:
ohne Aufschrift oder Applikationen Bermuda-Schnitt blickdicht zwei seitliche Einschubtaschen Kordelzug im Bund
100 % Polyester 60° waschbar, Tumbler geeignet
Farbe: einfarbig, grau oder schwarz Größensortierung: Gr. S – 3XL
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