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Lpe den 15.09.2026
Betreff:
Ausschreibung – VB26_056 - Projekt
Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna hat einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Wir bitten Sie, uns über die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. §15 VgV ein Angebot einzureichen.
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Vorbemerkungen Sofern nachfolgend die Begriffe „Bieter“ oder in diesem Zusammenhang der Begriff „Unternehmen“ verwendet wird, gilt dieser gleichermaßen für Bietergemeinschaften und deren Mitglieder. Sofern eine männliche Begriffsbezeichnung für die Bezeichnung von juristischen und/oder natürlichen Personen verwendet wird, so ist dies als Neutrum zu verstehen und gilt ausdrücklich geschlechterübergreifend. Dies gilt ausdrücklich und insbesondere für die Begriffe Bieter, Projektleiter und Mitarbeiter.
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Kurzzusammenfassung – Gegenstand der Beauftragung Interreg-Projekt
Sichere Elbe - Zusammenarbeit im tschechisch-sächsischen Grenzraum / Bezpecne Labe - spoluprace v cesko-saskem prihranici
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Leistung
Lieferung eines nicht genormten Einsatzfahrzeuges - Spezial-Lösch- und Bergungsfahrzeuges „ HWRU – Tactical High Water and Wildfire Response Unit“
Im Rahmen des Interreg-Vorhabens „Sichere Elbe“ wurde der Grundsatz der Barrierefreiheit und der gleichberechtigte Zugang zu den im Projekt vorgesehenen Maßnahmen berücksichtigt. Aufgrund des spezifischen Charakters und der Zielsetzung des Vorhabens ist eine vollständige barrierefreie Ausgestaltung jedoch nicht in allen Bereichen möglich bzw. nicht sachgerecht.
Eine vollständige barrierefreie Ausgestaltung der hierfür erforderlichen Fahrzeug-, Geräte- und Einsatzbereiche ist aufgrund dieser besonderen funktionalen und technischen Anforderungen nicht durchgängig möglich. Insbesondere ergeben sich Einschränkungen aus der Bauart des hochgeländegängigen Einsatzfahrzeugs, den erforderlichen technischen Komponenten und der bestimmungsgemäßen Nutzung im Katastrophen- und Hochwassereinsatz.
Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Barrieren - soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar - reduziert werden. Bei projektbezogenen Veranstaltungen, Schulungen, Informations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen wird die Barrierefreiheit, soweit relevant, gesondert berücksichtigt. Dadurch wird gewährleistet, dass die mit dem Interreg-Vorhaben verbundenen Informationen, Ergebnisse und Projektwirkungen möglichst allen relevanten Zielgruppen zugänglich gemacht werden.
Leistungszeitraum: 01.12.2026 bis 31.12.2027.
- Vergabeverfahren
a) Allgemeines Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Offenes Verfahren gem. § 15 VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz werden im gesamten Verfahren beachtet. Die Projekt- und Verfahrenssprache ist deutsch. Insbesondere das verbindliche Angebot sowie die komplette Dokumentation sowie alle weiteren Schriftstücke sind in deutscher Sprache abzufassen. Die gesamte Auftragsrealisierung (u. a. Korrespondenz, Besprechungen und Verhandlungen, Schulungen) muss in deutscher Sprache erfolgen. Dies gilt für alle Projektphasen. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
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Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
b) Fragen von Bietern und Wirtschaftsteilnehmern Enthalten diese Unterlagen und/oder Anlagen nach Auffassung des Wirtschaftsteilnehmers Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten, Fehler, sind unverständlich oder in sonstiger Weise zu beanstanden, so hat er den Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, dies allen Wirtschaftsteilnehmern mitzuteilen und damit die Möglichkeit zu geben, die ggf. geänderten Aspekte rechtzeitig zu berücksichtigen.
Sollten im Rahmen der Erstellung des Angebotes aufgabenbezogene oder verfahrensbezogene Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus diesen Unterlagen ergibt, so sind Rückfragen
bis spätestens 14.10.2026
ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform www.evergabe.de einzureichen.
Mündliche oder fernmündliche Rückfragen und/oder Anmerkungen werden nicht bearbeitet.
Es ist unzulässig, Informationen über das Ausschreibungsverfahren oder anderweitige vertrauliche Informationen auf einem anderen Weg abzufordern und/oder zu erlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern, die hiergegen verstoßen, auszuschließen.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind und allen Wirtschaftsteilnehmern durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden oder ohnehin allgemein zugänglich sind.
Im Interesse aller Bieter sollten Fragen unverzüglich gestellt werden. Es wird im Sinne einer zügigen Bearbeitung der Fragen und entsprechender Veröffentlichung darum gebeten, die Fragen neutral zu formulieren, soweit dies möglich ist.
c) Einreichung der Angebote und Bindefrist Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Die Unterlagen sind, soweit gefordert, zu unterschreiben und als elektronische Kopie einzureichen.
Um die Anforderungen an ein elektronisches Angebot zu erfüllen, ist zwingend die Abgabe über die Vergabeplattform www.evergabe.de erforderlich.
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Die elektronischen Angebote bzw. ggf. die Änderungen und Berichtigungen müssen bis spätestens zum 22.10.2026 – 13:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Vergabeplattform
eingegangen sein.
Angebote, die in anderer Form (z. B. per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Ein nicht fristgerecht eingegangenes Angebot wird ausgeschlossen. Bis zum Ablauf dieser Frist können Angebote zurückgezogen werden.
Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. Änderungen oder unzulässige Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss.
Die Bindefrist endet am 20.11.2026 (29 Tage nach Ende der Angebotsfrist).
d) Angebotsprüfung und Wertung
a. Formale Prüfung und Prüfung der Vollständigkeit der geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden.
Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich.
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Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund).
b. Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen:
- Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte.
- Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss.
- Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar.
- Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung.
c. Eignungsprüfung Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen:
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Rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen (in Textform) nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
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Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich.
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Angaben zum gesamten Umsatz über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
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Angaben zu mindestens 3 wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet Feuerwehrfahrzeuge.
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Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen: für Personenschäden 3.000.000,00 €
für sonstige Schäden 500.000,00 €
- Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ- Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
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- Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform).
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift (in Textform) ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
d. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen (in Textform) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
e. Bewertung der Angebote Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Wertung Ihres Angebotes ebenfalls vorzulegen:
- Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Ausgefülltes Preisblatt
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot mit dem insgesamt niedrigsten Wertungspreis erteilt.
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- Sonstiges Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der für den Auftraggeber zuständige Sitz.
Bestehen zwischen Teilen der Vergabeunterlagen, insbesondere der Angebotsaufforderung und der Bekanntmachung, Widersprüche, gilt der Inhalt der Bekanntmachung vorrangig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Heine
- Bürgermeister -
Anlagen 02_Leistungsverzeichnis 03_ Feuerwehrtechnische und feuerwehrtaktische Beschreibung 04_Preisblatt 05_Anlage A Unbedenklichkeitserklärung 06_Anlage B Russlandembargoerklärung
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