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THB-Angebotsformulare-UVgO-Bietererklaerungen-Stand-07-2026.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 13:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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TH Brandenburg, Vergabestelle Formularsatz UVgO Verfahren BbgVergG Stand: 07/2026 Angebotsdeckblatt

Name bzw. Firmenbezeichnung des BietersOrt, Datum
Anschrift
TH Brandenburg
Angebot
Zentrale Vergabestelle
Magdeburger Str. 50
14770 Brandenburg an der Havel
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vomVergabenummerTelefon
Bezeichnung der Vergabe:
Art und Umfang der Leistung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Ausführung der beschriebenen Leistung wird hiermit zu den eingesetzten Preisen angeboten. Wir
halten uns / Ich halte mich bis zum Ablauf der Bindefrist lt. Angebotsaufforderung zur o. g. Vergabe an
dieses Angebot gebunden. Sofern sich der angebotene Preis auf Grund einer Prüfung nach der
Verordnung PR Nr. 30/53 als unzulässig erweist, gilt für einen Auftrag der preisrechtlich zulässige Preis.
Dem Angebot liegen die in der Aufforderung zur o. g. Vergabe zur Abgabe eines Angebots übersandten
Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen
zugrunde.
Ich erkläre / Wir erklären, dass das Unternehmen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
Kartellerklärung*
Das Unternehmen gehört einer Vereinbarung / einem Kartell gem. §§ 2, 3 GWB an.
Folgende Firmen sind beteiligt:
Das Unternehmen gehört keiner Vereinbarung / keinem Kartell gem. §§ 2, 3 GWB an.

Seite 1 / 7 Formularsatz für UVgO Verfahren nach dem BbgVergG für Verfahren ohne Nachauftragnehmer und o. Eignungsleihe

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TH Brandenburg, Vergabestelle Formularsatz UVgO Verfahren BbgVergG Stand: 07/2026 Angebotsdeckblatt

Laut beigefügtem Nachweis bin ich / sind wir bevorzugter Bewerber
als Werkstätte für behinderte Menschenals Blindenwerkstätte
Das Unternehmen ist Mitglied folgender Berufsgenossenschaft(en)*:
BezeichnungMitgliedsnummer
(Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen
Versicherungsträger an.)
Eine Haftpflichtversicherung* besteht bei folgendem Versicherungsunternehmen:
BezeichnungDeckungssumme
JaNein.
Ich bin / Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus
(EU-Staat/anderer Staat)
Ich beabsichtige / Wir beabsichtigen, Leistungen an Unterauftragnehmer weiter zu
vergeben oder eine Eignungsleihe vorzunehmen. Sofern die Vergabestelle hierzu keine
erforderlichen Formulare beigefügt hat, melde ich mich bei der Vergabestelle und fordere
diese Formulare an.
Eine ausführliche Übersicht sowie die Erklärungen der Unterauftragnehmer sind den
Angebotsunterlagen beigefügt.
Raum für weitere Erklärungen

H I N W E I S:

  • Insbesondere die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Angaben zur Kartellerklärung, zur Berufsgenossenschaft, zur Haftpflichtversicherung und zur Unternehmensgröße (KMU ja oder nein) sind zwingend erforderlich. Ohne diese Angaben gilt das Angebot als unvollständig und wird ausgeschlossen.

Seite 2 / 7 Formularsatz für UVgO Verfahren nach dem BbgVergG für Verfahren ohne Nachauftragnehmer und o. Eignungsleihe

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TH Brandenburg, Vergabestelle Formularsatz UVgO Verfahren BbgVergG Stand: 07/2026 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe 07/2024

Eigenerklärung

Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines/unseres Angebotes:

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass

− keine Person, deren Verhalten1 meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach2:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

− mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).

1 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. 2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Seite 3 / 7 Formularsatz für UVgO Verfahren nach dem BbgVergG für Verfahren ohne Nachauftragnehmer und o. Eignungsleihe

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TH Brandenburg, Vergabestelle Formularsatz UVgO Verfahren BbgVergG Stand: 07/2026 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe 07/2024

  1. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht

− bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

− zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

− im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung3 begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens4 infrage gestellt wird.

  1. Ich/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthalts-gesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) führen können.

Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen. Dies bestätige ich / bestätigen wir mit meiner Unterschrift / unseren Unterschriften am Ende der Angebotsunterlagen.

H I N W E I S:

Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, ausreichende Maßnahmen getroffen zu haben, sodass trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.

3 Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere:

  • Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Erpressung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren.
  • Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden.
  • Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die keine Straftaten sind. 4 siehe Fußnote Seite 1

Seite 4 / 7 Formularsatz für UVgO Verfahren nach dem BbgVergG für Verfahren ohne Nachauftragnehmer und o. Eignungsleihe

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TH Brandenburg, Vergabestelle Formularsatz UVgO Verfahren BbgVergG Stand: 07/2026 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG 12/2025

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines/unseres Angebotes:

  1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten Den bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten wird für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrags mindestens das nach § 6 Abs. 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes geltende Bruttoentgelt gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.

Das gilt nicht, wenn für die zu beschaffenden Leistungen bereits durch das Mindestlohngesetz, auf-grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt.

  • Lieferleistung:

Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen ebenfalls dieser Vereinbarung.

Das derzeit gültige Mindestentgelt nach § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes beträgt 13,00 Euro brutto. Der nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ab dem

  1. Januar 2026 gültige Bundes-Mindestlohn beträgt 13,90 Euro brutto.
  • Längerfristige Verträge:

Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar.

Solange der Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz höher ist, als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, finden die nachstehenden, aus der Mindestentgelt-verpflichtung des Brandenburgischen Vergabegesetzes resultierenden Regelungen keine Anwendung. Sie finden dann wieder Anwendung, sobald das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz den Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz übersteigt.

  1. Nachweise (Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen) Alle Nachweise können in anonymisierter (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudonymisierter Form (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung) vorgelegt werden. Es muss erkennbar sein, dass Nachweise der Arbeitszeit für den Einsatz im öffentlichen Auftrag und die Entgeltberechnungs- und –zahlungsunterlagen sich auf dieselbe Person beziehen.
  • Lieferaufträge:

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit der Rechnung Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, die sich auf die Erbringung aller Leistungen beziehen, die mit der Anlieferung zusammenhängen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung.

  • Dienstleistungsverträge:

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit mindestens einer (Teil-)Rechnung über erbrachte Leistungen während der Vertragslaufzeit oder bei längeren Laufzeiten einmal kalenderjährlich Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, wobei der Auftraggeber den Zeitpunkt unter Wahrung der wechselseitigen Interessen bestimmen kann.

Seite 5 / 7 Formularsatz für UVgO Verfahren nach dem BbgVergG für Verfahren ohne Nachauftragnehmer und o. Eignungsleihe

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TH Brandenburg, Vergabestelle Formularsatz UVgO Verfahren BbgVergG Stand: 07/2026 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG 12/2025

  1. Stichprobenkontrollen

Dem Auftraggeber wird zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Auszahlungsbelege gegeben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Beschäftigten zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Über-prüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der Auftraggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und - zahlung befragen.

  1. Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereit- zuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr, den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungs-verhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorübergehend zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

  2. Nachunternehmer

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evtl. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.

  1. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltenen vertraglichen Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine „Selbstreinigung“ eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auftraggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren unschädlich sind.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall.

  • von Nachunternehmern

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht

Seite 6 / 7 Formularsatz für UVgO Verfahren nach dem BbgVergG für Verfahren ohne Nachauftragnehmer und o. Eignungsleihe

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TH Brandenburg, Vergabestelle Formularsatz UVgO Verfahren BbgVergG Stand: 07/2026 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG 12/2025

zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor.

  1. Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.
Ich erkläre mich / Wir erklären uns damit einverstanden, dass die von mir / uns
mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und
gespeichert werden können und nicht berücksichtigten Bietern der Name des
erfolgreichen Bieters und unter bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile
seines Angebotes mitgeteilt werden.
Es ist mir / uns bekannt, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und
von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.
5 –Rechtsverbindliche Unterschrift (en)* / ggf. zusätzlich Firmenstempel –
*)Ist
-ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
-bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen
Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben oder
-ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.

wird das Angebot ausgeschlossen.

5 Dieser Formularsatz für UVgO Verfahren nach dem BbgVergG fasst drei ursprünglich separat bestehende Formulare zusammen. Der Formularsatz ist für alle Verfahren ohne Nachauftragnehmer und ohne Eignungsleihe geeignet. Er besteht aus 7 Seiten und beinhaltet das so genannte Angebotsdeckblatt, das Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe und das Formular 5.3 Mindestanforderungen BbgVergG. Durch die Zusammenfassung in einem Formularsatz kann die separate Bearbeitung dieser drei Formulare vermieden werden, ein formaler Ausschuss des Angebotes wird dadurch verringert. Der Formularsatz ist insbesondere an den jeweils in hellem Gelb hinterlegten Feldern auszufüllen bzw. zu unterzeichnen. Die Erklärung am Ende des Formularsatz gilt für alle Eintragungen auf den zuvor ausgewiesenen Seiten.

Seite 7 / 7 Formularsatz für UVgO Verfahren nach dem BbgVergG für Verfahren ohne Nachauftragnehmer und o. Eignungsleihe

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung