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UniversitätsklinikumCarlGustav CarusDresdenanderTUDresden AnstaltdesöffentlichenRechtsdesFreistaatesSachsen
GeschäftsbereichBauundTechnik Fetscherstr.74 01307Dresden
Fremdfirmenerklärung
Auftrag/SAP-Best.Nr.: Vorhaben:
AnschriftdesFremdunternehmers
VerantwortlicherderFremdfirmavorOrt
Name:
Funktion: Telefon:
VondennachstehendenPunktenhatderAuftragnehmerKenntnisgenommenundbestätigtmitUnterschriftderen Einhaltung.
1.VerhaltensregelnfürDienstleistendeimGeländedesUniversitätsklinikums DieVerordnungendes Auftraggeberswerdenanerkannt. 2.Arbeitsschutz DieDurchführungderbeauftragtenArbeitenerfolgtunterBeachtungdereinschlägigenGesetze,Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,SicherheitsregelnundNormen. 3.Umweltschutz FürdenUmweltschutzgeltendiegesetzlichenMaßgaben. 4.VerwendungvonGefahrstoffen DieStoffesindnurbestimmungsgemäßzuverwenden.DiefachgerechteEntsorgungwirdsichergestellt.Vor EinsatzvonGefahrstoffenisteineGenehmigungvomAuftraggebereinzuholen. 5.Zusammenarbeit ZurAbstimmungderArbeitenderbetriebsfremdenOrganisation(Fremdfirma)mitdenArbeitendesAuftraggebers oderweitererFirmenwurdeo.g.MitarbeiterzumAnsprechpartnerfürdenAuftragnehmerbestellt.Erwirddie geplantenArbeitenkoordinieren,um möglichegegenseitigeGefährdungenzuvermeiden.DerAnsprechpartnerhat WeisungsbefugnisgegenüberdenFremdfirmenmitarbeitern,soweitdiesfüreinensicherenArbeitsablauf erforderlichist.DiebetriebsfremdeOrganisationistweiterhinfürdieSicherheitseinerMitarbeiterverantwortlich.Er hatdieseauftragsbezogenzuunterweisen.TrifftdieFremdfirmaunerwartetaufweitereFirmen,soisteine AbsprachezurVermeidungvongegenseitigenGefährdungenzutreffen.SetztderFremdunternehmer Subunternehmenein,soisterfürdieseverantwortlichundzurWeitergabederArbeitsschutzbestimmungen verpflichtet.VorArbeitsaufnahmeisteineAbstimmungmitdem AuftraggeberdesUniversitätsklinikumszwingend erforderlich. 6.UmgangmitautomatischenBrandmeldeanlagen DerAuftragnehmerhatsichinjedem FallunmittelbarvorBeginnseinerArbeitenarbeitstäglichauchbei durchgehenderAbschaltungdieAusführungderbeantragtenAbschaltungvondenMitarbeiternder Gebäudeleittechnik(03514582011)bestätigenzulassen! DieBeschäftigtendesANsindüberdieAbschaltung/Außerbetriebnahmezuinformierenundanzuweisen,dassbei Feststelleneines BrandesunverzüglichdieFeuerwehrüberdieNotrufnummer03514582222oder funktionsfähigenHandfeuermelder(nichtautomatischerBrandmelder)zualarmierenist. DieBeendigungderArbeitenistdenMitarbeiternderGebäudeleittechnikzumelden(03514582011).
Datum /Unterschrift: