12-PBG-24-157_Gewichtung der Zuschlagskriterien_final.pdf

Sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Geflüchteten in Pinneberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 21:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Gewichtung der

Zuschlagskriterien

Gewichtung der Zuschlagskriterien

12-PBG-24-157; Dienstleistung

Erstbegleitung und Betreuung Geflüchteter in der Stadt Pinneberg

ZuschlagskriterienGewich- tung %Grundlage für PunktebewertungPunkte min./max. je Kriterium
Preis60Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber10 0
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Bieters30höchster Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind übererfüllt Der Bieter weist umfangreiche Erfahrungen in der sozialpädagogischen Betreuung und Beratung von Geflüchteten nach. 2 oder mehr nachprüfbare und vergleichbare Referenzen über die sozialpädagogische Betreuung und Beratung von Geflüchteten von mindestens 3 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre für eine deutsche Kommune. Hoher Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind zum Großteil erfüllt bzw. vollständig erfüllt 1 nachprüfbare und vergleichbare Referenz über die sozialpädagogische Betreuung und Beratung von Geflüchteten von mindestens 3 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre für eine deutsche Kommune. durchschnittlicher Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind teilweise erfüllt 1 nachprüfbare und vergleichbare Referenz über die sozialpädagogische Betreuung und Beratung von Geflüchteten von weniger als 3 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre für eine deutsche Kommune. Geringer Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind teilweise erfüllt Der Bieter hat erste Erfahrungen in der die sozialpädagogische Betreuung und Beratung von Geflüchteten, aber noch keine nachprüfbare Referenz in einer Kommune, jedoch ähnliche Referenzen10 8 6 4 1

[Seite 2]

Ausführungsbeginn gem. Konzept10Angebote, die eine vollständige Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung gem. § 3 Mustervertrag bis zum 01.01.2025 schlüssig nachvollziehbar ausweisen Angebote, die eine vollständige Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung gem. § 3 Mustervertrag bis zum 01.02.2025 schlüssig nachvollziehbar ausweisen Angebote, die eine vollständige Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung gem. § 3 Mustervertrag bis zum 01.03.2025 schlüssig nachvollziehbar ausweisen Angebote, die eine vollständige Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung gem. § 3 Mustervertrag bis zum 01.04.2025 schlüssig nachvollziehbar ausweisen10 7 4 1
Summe10030

Ggf. ergänzt um Kriterien des § 58 VgV für EU-Verfahren.

[Seite 3]

Hinweise:

 Mit der Festlegung eines %-Satzes in der Spalte Gewichtung entscheidet die Vergabestelle verbindlich über die Auswahl der Zuschlagskriterien und deren Bedeutung für die spätere Vergabeentscheidung. Kriterien, deren Gewichtung mit 0 % angegeben ist, werden bei der Entscheidung über den Zuschlag nicht berücksichtigt.

 Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis (und ggf. auch Betriebskosten): Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0-10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2- fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.

 Punktebewertung für das Zuschlagskriterium „Ausführungsbeginn gem. Konzept“ Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0-10 Punkte festgelegt. Je nach dem dem Angebot beizufügenden Konzept ausgewiesenen und schlüssig nachvollziehbaren, frühestmöglichen Anfangszeitpunkt in Bezug auf die vollständige Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung gem. § 3 Mustervertrag erhält das vorgelegte Angebot entweder 10, 7, 4 oder 1 Punkt(e), je nach angebotenem Umsetzungsbeginn. Angebote, die eine entsprechende Umsetzung nicht genau am Ersten des Monats, sondern im Monatsverlauf beinhalten, erhalten die Wertungspunkte, die für Angebote vorgesehen sind, die danach zum jew. nachfolgendem Ersten eines Monats vorgesehen sind (Beispiel: Ein Angebot beinhaltet den 15.01.2025 als entsprechenden vollständigen Umsetzungsbeginn  das Angebot erhält hier 7 Punkte). Angebote, die eine vollständige Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung gem. § 3 Mustervertrag für Zeiträume nach dem 01.04.2025 vorsehen bzw. schlüssig erweisen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

 Punktebewertung für das Zuschlagskriterium „Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Bieters“ Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0-10 Punkte festgelegt. Je nach dem dem Angebot beizufügenden Referenzen ausgewiesene und schlüssig nachvollziehbaren Erfahrungen in der sozialpädagogischen Betreuung und Beratung von Geflüchteten. Je nach Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Bieters erhält das vorgelegte Angebot entweder 10, 8, 6, 4 oder 1 Punkt. Angebote, die keine Referenzen nachweisen können erhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.

 Das Punkteergebnis der einzelnen Zuschlagskriterien errechnet sich durch Multiplikation des betreffenden %-Satzes (Gewichtung) mit der im Rahmen der Angebotsbewertung vergebenen Punktezahl. Beispiel Wertungskriterium Preis: Eine Gewichtung mit 70 % und eine Bewertung mit 10 Punkten (= niedrigster Angebotspreis) ergibt eine Punktezahl von 700.

 Über die Rangfolge der Angebote entscheidet die Gesamtpunktzahl aller festgelegten Zuschlagskriterien.

 Bei einer losweisen Vergabe erfolgt die Berechnung der Gesamtpunktzahl separat für jedes einzelne Los.

 Wenn keine Gewichtung angegeben ist, gelten die Zuschlagskriterien in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung. Ggf. muss deshalb die im Vordruck vorgegebene Reihenfolge der Kriterien nach § 43 UVgO geändert werden. Bei EU-weiten Verfahren ist § 58 VgV einzubeziehen.

 Bei Punktegleichstand wird ein Losverfahren über den Zuschlag entscheiden.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung