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Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) nach dem Sicherheitsüberprüfungsge-
setz (SÜG)
I. Grundsätzliches
Als zentraler IT-Dienstleister des Landes Berlin und Betreiber entsprechender Infrastrukturen verfügt das ITDZ Berlin über Stellen die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen lassen würde. Das ITDZ Berlin ist daher als eine sicherheitsempfindliche Stelle eingestuft.
Sämtliche, in einem sicherheitsempfindlichen Bereich eingesetzten Mitarbeitenden oder Mitarbeitende, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übernehmen sollen, müssen einer erfolgreich abgeschlosse- nen Sicherheitsüberprüfung SÜ 2 (personeller Sabotageschutz) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG Land Berlin oder Bund) unterzogen und entsprechend ermächtigt worden sein.
Dies gilt auch, wenn die Mitarbeitenden lediglich einen Remote-Zugriff erhalten.
II. Anforderungen/Ablauf
Der Bieter benennt den in seinem Unternehmen zuständigen Sicherheits- bzw. Sabotageschutzbevoll- mächtigen.
Nach Zuschlagserteilung nimmt der Geheimschutzbeauftragte des ITDZ Berlin Kontakt mit dem Sicherheits- bzw. Sabotageschutzbevollmächtigten des Auftragnehmers auf und stimmt die Voraussetzungen für den Arbeitseinsatz der Mitarbeitenden des Auftragsnehmers im ITDZ Berlin ab. Grundsätzlich kommt hierbei das nach Geheimschutzhandbuch vorgesehene Besuchskontroll- verfahren zur Anwendung
Ist der Bieter noch nicht in der Geheimschutzbetreuung des Landes oder Bundes, erklärt er sich bereit, bei Auftragserteilung in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin aufgenommen zu werden.
Ziel der Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung ist es, dass der Auftragnehmer die eigenen Mitarbei- tenden in Bezug auf den Geheim- und Sabotageschutz betreut. Hierzu gehört u. a. die Gestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten und dessen Schulung, die Einleitung von Sicherheitsüberprüfungen und An- tragstellung, die Durchführung von Belehrungen, dass Ausstellen von Sicherheitsbescheinigungen usw.
Das ITDZ Berlin stellt für den Auftragnehmer einen Antrag auf Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe). Nach Aufnahme in die Ge- heimschutzbetreuung ist der Sicherheitsbevollmächtigte des Auftragnehmers in der Lage, notwendige Anträge auf Sicherheitsüberprüfung für die eigenen Mitarbeitenden des Auftragnehmers bei der Senats- verwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) einzuleiten.
Der Auftragnehmer unterrichtet das ITDZ Berlin (Geheimschutzbeauftragten) über die Einleitung und den Fortgang des Geheimschutzverfahrens in regelmäßigen Abständen.
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