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Bewerbungsbedingungen zum Vergabe-
verfahren
146/2025 OV RV Datenschleuse
Version 100
05.10.2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Bestimmungen zum Vergabeverfahren 2 2 Grundsätzliche Bestimmungen 2 3 Auftraggeber und ausschreibende Stelle 2 4 Elektronische Vergabe (eVergabe) 3 5 Kommunikation 3 6 Aufteilung in Lose 3 7 Vertraulichkeitserklärung Fehler! Textmarke nicht definiert. 8 Form und Inhalt des Angebotes 3 9 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Angebotes 4 10 Zahl der Haupt- bzw. Nebenangebote 4 11 Kosten und Vergütung 4 12 Eignung und Bedingungen für die Ausführung des Auftrags 4 13 Generalunternehmerschaft 5 14 Unteraufträge 5 15 Bietergemeinschaften 5 16 Zusatz für ausländische Bieter 6 17 Hinweise zur Leistungsbeschreibung 6 18 Hinweise zum Kriterienkatalog und zum Preisblatt 6 19 Prüfung und Wertung der Angebote 6 20 Vorgehen bei der Bewertung der Leistung 7 21 Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote / Informationspflicht 7 22 Zuschlagserteilung 8 23 Rechtsbehelf 8 24 Angabe der Vergabekammer 9 25 Vertraulichkeit 9 26 Datenschutz 9 27 Schutzrechte / Kennzeichnung von Betriebsgeheimnissen 9
Bewerbungsbedingungen zum Vergabeverfahren
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Allgemeine Bestimmungen zum Vergabeverfahren
1 Allgemeine Bestimmungen zum Vergabeverfahren
Der Auftraggeber (AG), das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- Dienstleister für die Berliner Verwaltung. Das ITDZ Berlin unterstützt beim Einsatz der Informa- tions- und Kommunikationstechnik und stellt dafür umfassende IT-Dienstleistungen bereit. Diese Aufgabe möchte das ITDZ Berlin mit modernster Technik, innovativen Lösungen und einem Full- Service-Angebot erfüllen.
Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration einer umfassenden Softwarelösung für den sicheren Datenaustausch und die Datensynchronisation zur eigenen Nutzung sowie zur Kun- dennutzung. Ein Weiterverkauf von Lizenzen ist nicht Teil dieses Rahmenvertrags. Die Lösung soll den kontrollierten Transfer von Dateien zwischen Netzwerkbereichen, Sicherheitszonen und Standorten mit unterschiedlichem Sicherheitsgefälle ermöglichen und dabei höchste Anforderun- gen an IT-Sicherheit, Datenschutz und Compliance erfüllen.
Kunden des ITDZ Berlin sind Stellen des Landes Berlin inklusive Bildungseinrichtungen.
Stellen des Landes Berlin sind die unmittelbare Landesverwaltung mit der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen, die Gerichte, die Verwaltung des Abgeordnetenhauses, die Berliner Be- auftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Rechnungshof, der Verfassungsgerichts- hof, die mittelbare Landesverwaltung mit ihren landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform mit unmittelbarer Beteiligung des Landes Berlin.
2 Grundsätzliche Bestimmungen
Das ITDZ Berlin schreibt die Leistung als Offenes Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkung (GWB) in Verbindung mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung aktuellen Fassung aus.
Es gilt deutsches Recht.
3 Auftraggeber und ausschreibende Stelle
Siehe Anlage Wirt-211EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots-0726.pdf – a), b), c), Absatz 1.
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Elektronische Vergabe (eVergabe)
4 Elektronische Vergabe (eVergabe)
Auf der Vergabeplattform Berlin werden alle Unterlagen, die für die Erstellung eines Angebotes im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erforderlich sind zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Interessenten wird eine Registrierung zum Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin empfohlen. Damit erhalten Sie die Vergabeunterlagen in bearbeitbarer Form und werden über Antworten auf Bieterfragen und Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert. Für eine Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/ zwingend erforderlich. Zu den technischen Voraussetzungen siehe Anlage Datei: „IV2121_V2121_Wirt_2121_Teilnahmebeding_elektr_Vergabeverf-0423.pdf“.
Es wird dringend empfohlen, mit dem Hochladen der Angebotsbestandteile Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist zu beginnen.
Weitere Details siehe Anlage Wirt-211EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots-0726.pdf –, Absatz 10.
5 Kommunikation
Siehe Anlage Wirt-211EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots-0726.pdf –, Absatz 2
Fragen zum Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich als einzelne Anfragen über die Vergabe- plattform des Landes Berlin zu stellen, um Transparenz und Gleichbehandlung für alle Interessen- ten/Bieter sicherstellen zu können. Bitte verwenden Sie außerdem sprechende Bezeichnungen für den Betreff, um Ihnen und der Vergabestelle eine Zuordnung der Fragen zu ermöglichen.
Für den Fall, dass Sie kein Angebot einreichen, bitten wir um eine Absage über die Vergabeplatt- form.
6 Aufteilung in Lose
Siehe Anlage Wirt-211EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots-0726.pdf – Absatz 5.
7 Form und Inhalt des Angebotes
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden.
Das Angebot sowie sämtliche beizubringende Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine Übersetzung beizufügen. Abweichend hiervon können Datenblätter und Zertifikate in eng- lischer Sprache dem Angebot beigefügt werden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Über- setzungen nachzufordern.
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Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Angebotes
Weitere Details siehe Anlage Wirt-211EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots-0726.pdf – Anlagen A bis D, Absatz 3.
Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Soweit Änderungen an den Vergabeunterlagen vor Zuschlag nicht erkannt werden, entfalten diese keine Wirkung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden und auf ihre Geltung darf auch nicht verwiesen werden. Anderenfalls gilt dies als unzulässige Änderung oder Ergänzung an den Vergabeunterlagen im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und führt ggf. zum Ausschluss des betroffenen Angebots.
8 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Angebotes
Der Bieter kann sein Angebot nur bis Ablauf der Angebotsabgabefrist berichtigen, ändern oder zu- rückziehen. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei sein.
9 Zahl der Haupt- bzw. Nebenangebote
Pro Bieter ist ein Hauptangebot zulässig. Bei Abgabe mehrerer Hauptangebote führt das zum Aus- schluss aller Angebote eines Bieters.
Weitere Details siehe Anlage Wirt-211EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots-0726.pdf – Absatz 6
10 Kosten und Vergütung
Für die Erstellung der Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
11 Eignung und Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Zur Prüfung der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit von Unternehmen (Eignung) gemäß § 122 GWB i. V. m. §§ 42 ff VgV sollen dem Angebot die in Anlage „Übersicht Erklärungen und Nach- weise“, Datei: 129_2026 OV RV Unterstützung SC_Übersicht Erklärungen und Nach- weise_Vxxx*.pdf aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Nimmt ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Un- ternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), hat er seine eigene Eignung zusammen mit der jedes ein- zelne der in Anspruch genommenen Unternehmen nachzuweisen. Zudem muss er darlegen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen, § 47 Abs. 1 VgV; vgl. dazu auch Tz. 12 bzw. 13.
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Generalunternehmerschaft
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft seine eigene Eignung nachzu- weisen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV, vgl. § 48 Abs. 3 VgV.
12 Generalunternehmerschaft
Der Bieter hat alle enthaltenen Leistungen anzubieten. Er ist berechtigt, alle Leistungen durch sein Unternehmen allein oder aber als Generalunternehmende zu erbringen. In letzterem Falle behält er aber gegenüber dem Auftraggeber die Gesamtverantwortung für die Ausführung der betreffen- den Leistung.
13 Unteraufträge
Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsver- gabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt und soweit bekannt, die vorgesehenen Unterauftragneh- mer zu benennen.
Bei bekannten Unterauftragnehmer sind deren Namen und Adressen anzugeben und deren Fach- kunde und Leistungsfähigkeit durch die im Bekanntmachungstext bzw. in der Anlage „Übersicht Erklärungen und Nachweise“, Datei: 146_2025 OV RV Datenschleuse_Übersicht Erklärungen und Nachweise_VXXX*.pdf aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie Bedingungen an die Auftragsausführung beizubringen.
14 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
Mit dem Angebot sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass im Auf- tragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird (Anlage: Wirt 238).
Für die Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft und für die Bedingungen an die Auftragsausführung gilt Tz. 11.
Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht.
Weitere Details siehe Anlage Wirt-211EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots-0726.pdf –, Absatz 4.
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Zusatz für ausländische Bieter
15 Zusatz für ausländische Bieter
Siehe Anlage Wirt-211EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots-0726.pdf –, Absatz 8.
16 Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung ist in Form:
-
einer Leistungsbeschreibung (Datei: 146_2025 OV RV Datenschleuse_Leistungsbeschrei- bung_Vxxx*.pdf),
-
eines Kriterienkataloges (Datei 146_2025 OV RV Datenschleuse_Kriterienkatal- og_Vxxx*.xlsx),
-
eines Preisblatts (Datei: 146_2025 OV RV Datenschleuse_Preisblatt_Vxxx*.xlsx),
-
einer Rahmenvereinbarung (Datei: 146_2025 OV RV Datenschleuse_Rahmenvereinba- rung_Vxxxx*.pdf) und
-
eines Mustervertrages / Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung (Datei: 146_2025 OV RV Datenschleuse_Vertrag zur Auftragsverarbeitung.docx).
beschrieben.
17 Hinweise zum Kriterienkatalog und zum Preisblatt
Hinweise zur Bearbeitung des Kriterienkataloges und des Preisblattes entnehmen Sie bitte den Ta- bellenblättern „Hinweis“ in den Dokumenten Kriterienkatalog (Datei: 129_2026 OV RV Unterstüt- zung SC_Kriterienkatalog_Vxxx*) und Preisblatt (Datei 129_2026_OV_RV_Unterstützung_SC_Preis- blatt_Vxxxx*).
18 Prüfung und Wertung der Angebote
Die Prüfung der eingehenden Angebote erfolgt gemäß §§ 122 ff. GWB i. V. m. § 56 VgV.
Ausgeschlossen werden alle Angebote, die nicht den Maßgaben des GWB und der VgV entspre- chen, insbesondere den Erfordernissen des § 53 VgV, Angebote von Unternehmen, die die Eig- nungskriterien nicht erfüllen und/oder die nicht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Systemvertrages genügen oder die nicht alle allgemeinen Ausschlusskriterien (A-Kriterien) erfül- len.
Zuschlagskriterien sind die Leistungspunkte und der Wertungspreis. Demnach bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Wertung erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode der gemäß UfAB.
Bei der hier angewandten Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet:
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Vorgehen bei der Bewertung der Leistung
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots
L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes
P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes (= Wertungspreis gemäß Preisblatt)
𝐿 (𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔) 𝑍 = 𝑃 (𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠)
Beispiel:
| Bietende/r 1 | Bietende/r 2 | Bietende/r 3 | Bietende/r 4 | Bietende/r 5 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Leistungs- punktzahl L | 9.500 | 9.200 | 8.900 | 8.500 | 7.400 |
| Preis in Euro P | 120.000 | 105.000 | 100.000 | 98.000 | 110.000 |
| Kennzahl Z | 0,079 | 0,088 | 0,089 | 0,087 | 0,067 |
| Rang | 4 | 2 | 1 | 3 | 5 |
Hinweis: Die Kennzahl Z ist beliebig skalierbar, um ganze Zahlen zu erhalten. So kann etwa die Kennzahl Z für alle Ergebnisse mit dem Faktor 1.000 multipliziert werden, ohne dass sich die Rang- folge verändert.
Alle Werte werden entsprechend kaufmännischer Regeln auf zwei Nachkommastellen gerundet.
19 Vorgehen bei der Bewertung der Leistung
Die Leistungsbestandteile (Kriterienkatalog inkl. Anlagen) der Angebote werden von zwei fachli- chen Mitarbeitenden (Auswertenden) des Auftraggebers geprüft und bewertet.
Dies erfolgt für alle Angebote gleichermaßen.
Weichen die Auswertungsergebnisse der einzelnen Auswertenden voneinander ab, kommt es zu einer Einigung auf ein Ergebnis (Punktzahl gemäß Erfüllungsgrad des Wertungsmaßstabs je Krite- rium).
20 Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote / Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 GWB.
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Zuschlagserteilung
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bieter mit Abgabe seines Angebotes ebenfalls den Bestim- mungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 62 VgV unterliegt.
Der Auftraggeber informiert gemäß § 39 VgV über die Auftragsvergabe nach Zuschlag.
Weitere Details siehe Anlage Wirt-211EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots-0726.pdf - Absatz 11.
21 Zuschlagserteilung
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung, d. h. mit Zugang der Mitteilung über den erfolgten Zu- schlag zustande.
Mit Abgabe seines Angebotes ist der Bieter bis zum auf der Vergabeplattform Berlin veröffentlich- ten Bindefristdatum an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Eine etwaige Aufhebung der Ausschreibung wird den Bietern mitgeteilt.
22 Rechtsbehelf
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
-
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsab- gabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots- abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
-
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Ver- trages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
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Angabe der Vergabekammer
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der be- troffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Ab- schluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi- schen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amts- blatt der Europäischen Union.
23 Angabe der Vergabekammer
Siehe Anlage Wirt-211EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots-0726.pdf - Absatz 14.
24 Vertraulichkeit
Alle Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Jede Veröf- fentlichung oder Weiterverwendung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des ITDZ Berlins nicht statthaft. Der Bieter hat nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bekannt gewordenen Interna des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verpflich- tung muss der Bieter an seine Arbeitnehmenden und eventuelle Unterauftragnehmer weiterge- ben, auch über die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses bzw. Unterauftragsverhältnisses hinaus.
25 Datenschutz
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie dem Merkblatt zum Datenschutz (Datei: ITDZ- Merkblatt_ Datenschutz.pdf).
26 Schutzrechte / Kennzeichnung von Betriebsgeheimnissen
Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte beste- hen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind oder erwogen werden.
Im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren oder Anträgen nach dem Informationsfreiheitsge- setz kann die ausschreibende Stelle verpflichtet sein, Akteneinsicht zu gewähren. Soweit Teile des Angebotes schützenswerte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters enthalten oder der Bieter dadurch ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann (§ 7 Berliner Informationsfreiheitsgesetz), sind die betroffenen Passagen (je nach Einzelfall einzelne Wörter, Absätze oder Seiten) des Angebotes deutlich mittels Aufdruck oder Stempel zu kennzeichnen und zu begründen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes in Vergabenachprü- fungsverfahren eine Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfolgen kann. Nimmt
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Schutzrechte / Kennzeichnung von Betriebsgeheimnissen
der Bieter keine entsprechende Kennzeichnung an seinen Angebotsunterlagen vor, so darf der Auftraggeber davon ausgehen, dass keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Angebot ent- halten sind.
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