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A02_Anlage_Nachweise_zur_Eignung_Teilnahmewettbewerb.pdf

Software zur dezentralen Erfassung und zentralen Genehmigung von Ausgangsrechnungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 14:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Anlage Nachweise – Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb AZ 115005/26

Nachweise

Nachfolgend genannte Einzelnachweise der Eignung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (GWB §122) sind beizulegen. Fehlen diese Nachweise, sind unvollständig oder veraltet, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.

Mit dem Teilnahmewettbewerb sind folgende Angaben und Unterlagen einzureichen:

  1. Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Aus- schlussgründe nicht vorliegen. Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag

  2. Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird

  3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt

  4. Erklärung(en) zu Unteraufträgen Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden

  5. Erklärung zum Verbot Zuschlagserteilung an RUS Unternehmen einschl. Lieferkette / Unterauf- tragnehmer gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Mindestanforderung: Vorlagen Erklärung Zuschlagsverbot (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)

  6. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an- zugeben. Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 400.000,00 Euro pro Jahr betragen. Der Nachweis erfolgt durch Angabe des jeweiligen Gesamtumsatzes für die drei maßgeblichen Geschäftsjahre.

  7. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Liste geeigneter Referenzen über in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig erbrachte, wesentliche Leistungen vorzulegen, die mit dem Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen müssen aufgrund ihres Leistungsinhalts geeignet sein, die für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit, insbeson- dere die einschlägige Erfahrung und Fachkunde des Bewerbers, nachzuweisen. Gefordert werden insgesamt drei geeignete und vergleichbare Referenzen.

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Die Referenzen müssen hinsichtlich des Leistungsgegenstands mit den ausgeschriebenen Leis- tungen vergleichbar sein. Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit sind insbesondere Art und In- halt der erbrachten Leistungen sowie Umfang, Komplexität, Vielschichtigkeit und Schwierigkeits- grad der Leistung maßgeblich. Mindestens eine der drei Referenzen muss aus dem Bereich der Hochschulverwaltung stammen. Als Referenz werden ausschließlich Leistungen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig abgeschlossen und erbracht sind. Noch laufende oder zum maßgebli- chen Zeitpunkt noch nicht vollständig erbrachte Leistungen werden nicht als Referenz berück- sichtigt. Zu jeder Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen:

  • Kurztitel bzw. Bezeichnung des Referenzprojekts,
  • Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt,
  • Name des Auftraggebers einschließlich der zuständigen Organisationseinheit bzw. des Fachbereichs,
  • Ansprechpartner beim Auftraggeber (Kontaktdaten)
  • Leistungszeitraum (Beginn und Abschluss),
  • Nettoauftragswert bzw. Nettoanteil des Bewerbers am Auftragswert,
  • Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen,
  • Darstellung der für die Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand maßgeblichen Leistungsmerkmale.

Aus der Darstellung der Vergleichbarkeit muss nachvollziehbar hervorgehen, inwiefern die jewei- lige Referenz hinsichtlich Art, Inhalt, Umfang, Komplexität, Vielschichtigkeit und Schwierigkeits- grad mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.

Mindestanforderung: Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Ange- botsfrist vorlegen, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen. Mindestens eine dieser Refe- renzen muss aus dem Bereich der Hochschulverwaltung stammen. Werden weniger als drei geeignete Referenzen vorgelegt oder erfüllen weniger als drei vorge- legte Referenzen die Anforderungen an die Vergleichbarkeit, ist die geforderte technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen. Gleiches gilt, wenn keine der gewerteten Refe- renzen aus dem Bereich der Hochschulverwaltung stammt.

  1. Allgemeine Unternehmensdarstellung Der Bewerber hat eine aussagekräftige allgemeine Darstellung seines Unternehmens vorzulegen. Diese soll insbesondere folgende Angaben enthalten:
  • Firma und Sitz des Unternehmens,
  • Unternehmensgegenstand und Tätigkeitsschwerpunkte,
  • Gründungsjahr,
  • Rechtsform,
  • Größe des Unternehmens bzw. Anzahl der Beschäftigten,
  • Darstellung der für den ausgeschriebenen Auftrag einschlägigen Geschäftsfelder und Leis- tungsschwerpunkte,
  • gegebenenfalls Darstellung vorhandener Niederlassungen oder Standorte, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind,
  • kurze Darstellung der Erfahrungen und fachlichen Schwerpunkte des Unternehmens im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands. Mindestanforderung:

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Der Bewerber hat eine vollständige und aussagekräftige Unternehmensdarstellung gemäß den vorstehenden Anforderungen vorzulegen.

Der Bewerber kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Nach dem An- fang Mai 2019 erfolgten Abschaltung des EU-Services zur Erstellung einer elektronischen Euro- päischen Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD) ist ein vergleichbarer alternativer deutschsprachi- ger EEE-Service derzeit über folgenden Link verfügbar: https://uea.publicprocurement.be/

Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vor- zulegen.

Es werden KEINE Eignungsnachweise nachgefordert - nur vollständige Teilnahmeanträge werden gewertet.

Zum Angebot aufgefordert werden die Teilnehmer, die mit ihrer Beschreibung in dem Teilnah- meantrag bzw. mit ihren Nachweisen die höchste Übereinstimmung (Deckungsgrad) mit den zu vergebenden Leistungen erzielen. Es werden drei bis maximal fünf Bewerber zum Ange- bot aufgefordert.

Die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge findet in folgender Reihenfolge statt:

  1. Sind alle angeforderten Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in den gewünschten Formaten eingereicht worden?
  2. Sind die Mindestanforderungen an die geforderten Eignungskriterien erfüllt?
  3. Relevanz der Referenzprojekte bezogen auf den Auftragsgegenstand.
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