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TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Fragen
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, ist darauf bitte unverzüglich hinzuweisen. Hinweise und Fragen der Bieter zu den Ausschreibungs- unterlagen sind vorrangig über den elektronischen Projektraum einzureichen.
Die Antworten auf Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen bzw. der in ihnen beschrie- benen Aufgabenstellung werden allen potentiellen Bietern zeitgleich über die Vergabe- plattform zugeleitet und sind bei der Ausarbeitung des Angebots in gleicher Weise zu Grunde zu legen wie die Inhalte der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitge- stellten Ausschreibungsunterlagen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dieser Anfrage an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Aus- künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unter- nehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist vorrangig elektronisch in Textform über den elektronischen Projektraum (Bietertool) einzureichen.
3.2 Das Angebot ist vollständig in deutscher Sprache abzufassen. Auch etwaige Auftrags- verhandlungen werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt.
3.3 Das Angebot ist auf der Grundlage der bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu er- stellen und muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklä- rungen und Angaben enthalten.
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zuge- lassen, wenn der Bieter in seinem Angebot den Text des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses ausdrücklich als allein verbindlich anerkennt. Der Angebotsvor- druck sieht eine entsprechende Bietererklärung vor.
3.3 Das Angebot muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Er- klärungen und Angaben enthalten.
Das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Mit der Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter, dass er die Ausschreibungsunter- lagen einer vollständigen Prüfung unterzogen hat, alle einzusehenden Unterlagen erfor- derlichenfalls tatsächlich eingesehen und etwa offene Fragen gestellt hat, sodass er die bei Vertragsschluss zu erbringenden Leistungen sowie die damit verbundenen Kosten mit der erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann.
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3.4 Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der bezeich- neten Stelle aufzuführen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeich- neten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen) bleiben Inhalt des An- gebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des AG die Urkalkulation oder die von ihr be- nannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von dem AG bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
5 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeich- nete Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevoll- mächtigte Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts- verbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
6 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er mit seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszu- führenden Leistungen angeben.
7 Kosten
Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebots sowie eine Teilnahme an Aufklärungs- oder Verhandlungsgesprächen wird keine Entschädigung gewährt.
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