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Partnerfirmenordnung_Maerz_2026 (2).pdf

Software für das Schwachstellenmanagement mit Lizenzen und Dienstleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 15:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Partnerfirmenordnung

Inhaltsverzeichnis

  1. Zweck ............................................................................................................................ 2

  2. Geltungsbereich ............................................................................................................ 2

  3. Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ............................................................. 2

  4. Verantwortung, Pflichten und Aufgaben der Partnerfirma .............................................. 4

4.1. Qualifikation ........................................................................................................... 4

4.2. Gefährdungsbeurteilung ......................................................................................... 4

  1. Rollen bei der Auftragsdurchführung ............................................................................. 4

5.1. Auftragsverantwortliche Person der SWB-Gruppe ................................................. 4

5.2. Verantwortliche Person der Partnerfirma ................................................................ 4

5.3. Subunternehmen ................................................................................................... 5

  1. Umweltschutz ................................................................................................................ 5

6.1. Allgemeine Anforderungen / Meldepflicht ............................................................... 5

6.2. Gefahrstoffe ........................................................................................................... 6

6.3. Abfallentsorgung .................................................................................................... 6

6.4. Emissionen ............................................................................................................ 6

6.5. Energie .................................................................................................................. 6

  1. Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen .......................................................... 6

  2. Kontrollrecht / Konsequenzenmanagement ................................................................... 7

  3. Schlussbestimmungen ................................................................................................... 7

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1. Zweck

Die Partnerfirmenordnung legt verbindliche Anforderungen fest, um einen sicheren Ablauf aller Arbeiten sicherzustellen, die im Auftrag eines Unternehmens der Unternehmensgruppe Stadt- werke Bielefeld durchgeführt werden. Sie dient dazu, den Arbeits‑, Gesundheits‑ und Umweltschutz konsequent zu gewährleisten, Rollen und Verantwortlichkeiten klar zu definie- ren und ein einheitliches Verständnis aller Beteiligten über die erforderlichen Schutzmaßnahmen und betrieblichen Regeln zu schaffen.

2. Geltungsbereich

Die vorliegende Partnerfirmenordnung bildet einen integrierenden Bestandteil der zwischen der Stadtwerke Bielefeld GmbH, moBiel GmbH, BBF Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH, BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH und Bielefelder Netz GmbH (im Folgenden zusammen „SWB-Gruppe“ genannt) und dem Auftragnehmer (im Folgenden „Partnerfirma“ genannt), abgeschlossenen Werk- und Dienstverträge. Die Partnerfirmenordnung gilt nicht für Besucher.

3. Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen

Für die SWB-Gruppe steht der Schutz der Menschen und der Umwelt an oberster Stelle. Aus diesem Grund gelten bei uns für eigene Mitarbeitende und für Beschäftigte von Partnerfirmen folgende grundsätzliche Regeln:

  1. Ich analysiere und kontrolliere Risiken, bevor ich mit der Arbeit beginne.
  2. Ich führe nur Arbeiten aus, zu denen ich berechtigt bin.
  3. Ich überbrücke keine Sicherheitseinrichtungen oder setze sie außer Kraft und trage immer die erforderliche persönliche Schutzausrüstung.
  4. Ich arbeite nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschen- den Mitteln (wie z.B. Cannabis oder starke Schmerzmittel).
  5. Ich melde alle Vorfälle bei der auftragsverantwortlichen Person der SWB-Gruppe.

Die Partnerfirma realisiert bei der Vertragsdurchführung einen optimalen Arbeits- und Umwelt- schutz und erfüllt die vertraglich übernommenen Verpflichtungen unter Beachtung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Baustellenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.), der rele- vanten Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsregeln und Normen von Behörden, Fachstellen und Berufsverbänden sowie der standortspezifischen in- ternen Vorgaben vor Ort.

Die Managementsysteme der SWB-Gruppe, basierend auf den Normen DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO/IEC 27001 und DIN EN ISO 50001 sowie des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) sind im Rahmen der Vertragserfüllung zu unterstützen.

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Zusätzlich zu den zuvor genannten 5 Grundregeln sind auf den Betriebsgeländen der SWB-Gruppe folgende Vorgaben zu beachten:

  • Jeder Mitarbeitende der SWB-Gruppe und jeder Beschäftigte einer Partnerfirma ist be- rechtigt und verpflichtet, unsichere Arbeiten zu stoppen und dem Vorgesetzten bzw. der auftragsverantwortlichen Person der SWB-Gruppe zu melden.

  • Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist bestimmungsgemäß zu tragen und zu nut- zen. Die Partnerfirma hat ihren Mitarbeitenden die persönliche Schutzausrüstung in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen.

  • Auf den Betriebsgeländen der SWB-Gruppe: o gilt insbesondere in technischen Anlagen die Anwendungspflicht der jeweils vorgegebenen PSA o gilt die Straßenverkehrsordnung. Spezifische Beschilderungen und Hinweise, insbesondere zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, sind zu beachten. o ist das absolute Rauchverbot zu beachten. Rauchen ist nur in gekennzeichne- ten Bereichen gestattet. o besteht ein allgemeines Film- und Fotografierverbot. o ist eine An- und Abmeldung des eingesetzten Personals erforderlich.

  • Das Betreten von Betriebsteilen, welche nicht unmittelbar durch den Arbeitsauftrag be- troffen sind, ist grundsätzlich untersagt. Der Zutritt zu Bereichen mit Zugangsverbot ist erst nach vorheriger Absprache mit der auftragsverantwortlichen Person der SWB- Gruppe zulässig.

  • Der ggf. ausgegebene Besucher- oder Dienstleisterausweis ist dauerhaft mitzuführen, sichtbar zu tragen und nach Beendigung der Tätigkeit abzugeben. Die SWB-Gruppe behält sich vor, den Aufwand für nicht zurückgegebene Besucherausweise zu berech- nen.

  • Die SWB-Gruppe behält sich vor die Identität von betreffenden Partnerfirmenmitarbei- tenden bei der Ausgabe eines Besucherausweises anhand von z.B. Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen. Für Aufwände und Verzögerung, die sich aus dem Feh- len solcher Dokumente ergeben, übernimmt die SWB-Gruppe keine Haftung.

  • Des Weiteren müssen mit der auftragsverantwortlichen Person der SWB-Gruppe vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens folgende Inhalte abgesprochen werden:

  1. Erforderliches Erste-Hilfe-Material und Ersthelfer/Brandschutzhelfer
  2. Das Verhalten im Notfall sowie der jeweilige Sammelplatz
  3. Betriebsspezifische / Auftragsbezogene Gefährdungen
  4. Sicherheitsmaßnahmen
  • Gefährliche Arbeiten sind grundsätzlich nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung (Erlaubnisschein oder Freigabe) durch den Auftraggeber durchzuführen. Beispiele für gefährliche Arbeiten, sowie weitere Arbeiten mit besonderen Gefährdungen, sind: o Arbeiten in Behältern/Silos und engen Räumen o Arbeiten mit Zündgefahr (Schweißen, Brennen usw.) o Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen o Arbeiten an, mit oder in der Nähe elektrischer Anlagen

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4. Verantwortung, Pflichten und Aufgaben der Partnerfirma

Die Partnerfirma haftet eigenständig und vollumfänglich bzgl. Sicherheit, unabhängig der Min- destvorgaben der SWB-Gruppe. Die Partnerfirma ist verantwortlich, dass ihre Mitarbeitenden, beigezogene Mitarbeitende von Subunternehmern und temporäre Mitarbeitende die einschlä- gigen Vorschriften hinsichtlich der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes kennen und beachten.

Die Partnerfirma stellt sicher, dass ausschließlich Mitarbeitende zum Einsatz gelangen, die für die vorgesehenen Arbeiten qualifiziert, geschult, körperlich und gesundheitlich geeignet sind. Die Partnerfirma gewährleistet, dass beim Einsatz der Mitarbeitenden alle arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt.

Fremdsprachige Mitarbeitende dürfen eingesetzt werden, wenn durch die Partnerfirma eine einwandfreie Verständigung in deutscher Sprache (ggf. durch Dolmetscher) und Schrift wäh- rend der gesamten Einsatzzeit vor Ort sichergestellt ist. Die Partnerfirma kontrolliert und überwacht die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen und Vorschriften fortlaufend.

4.1. Qualifikation

Die Partnerfirma bestätigt, dass Arbeiten mit besonderen Gefahren (gefährliche Arbeiten) und qualitätsrelevante Arbeiten nur durch Mitarbeitende (eigene und von Subunternehmern) aus- geführt werden, welche in Besitz der notwendigen Ausbildungen/Weiterbildungen sind.

4.2. Gefährdungsbeurteilung Die Partnerfirma hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung zu er- stellen, diese verfügbar zu halten und auf Verlangen der auftragsverantwortlichen Person der SWB-Gruppe vorzulegen. Für die Richtigkeit und Angemessenheit der Gefährdungsbeurtei- lung sowie der daraus zum Schutz seiner Mitarbeitenden abgeleiteten Maßnahmen (wie z.B. Tragen eines Sicherheitsgeschirrs bei einer ermittelten Absturzgefahr) bleibt die Partnerfirma allein verantwortlich. Der auftragsverantwortliche der SWB-Gruppe unterstützt die Partner- firma im Rahmen der Einweisung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und weist auf betriebsspezifische Gefahren hin.

5. Rollen bei der Auftragsdurchführung

5.1. Auftragsverantwortliche Person der SWB-Gruppe Der Name der auftragsverantwortlichen Person (gem. DGUV I 215-830) ist nach der Auf- tragserteilung und vor Aufnahme der Tätigkeiten durch die Partnerfirma zu erfragen. Die auftragsverantwortliche Person der SWB-Gruppe nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Weist die verantwortliche Person der Partnerfirma hinsichtlich betriebsspezifischer Ge- fahren, zu beachtender Vorschriften sowie den Einsatz erforderlicher Schutzeinrichtungen/PSA ein.
  • Koordiniert mit der verantwortlichen Person der Partnerfirma die Arbeiten vor Ort.

5.2. Verantwortliche Person der Partnerfirma Die Partnerfirma meldet vor Arbeitsbeginn der auftragsverantwortlichen Person der SWB- Gruppe den Namen der verantwortlichen Person der Partnerfirma (verantwortliche Person der Seite 4 von 7 Stand: 03/2026

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Fremdfirma gem. DGUV I 215-830). Um zu vermeiden, dass sich Mitarbeitende verschiedener Unternehmungen vor Ort in ihrer Ausführung gegenseitig gefährden oder behindern, sind die einzelnen Arbeiten und Einsatzpläne vor Arbeitsbeginn mit der auftragsverantwortlichen Per- son der SWB-Gruppe abzustimmen.

Die verantwortliche Person der Partnerfirma unterweist die zum Einsatz kommenden Mitarbei- tenden auftragsbezogen und informiert sie aktiv über mögliche Gefahren und notwendige Sicherheitsmaßnahmen vor Ort. Die verantwortliche Person der Partnerfirma überwacht und kontrolliert laufend die Arbeitsergebnisse und die Einhaltung der einschlägigen Regeln der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes, ist an dem Einsatzort anwesend oder mindestens ständig erreichbar. Dies gilt sinngemäß auch für die von der Partnerfirma eingesetzten Subunternehmen.

Die verantwortliche Person der Partnerfirma hat sich vor Arbeitsaufnahme bei der auftragsver- antwortlichen Person der SWB-Gruppe zu melden und alle Arbeiten abzustimmen.

Abweichungen vom Einsatzplan und/oder vom Arbeitsprogramm bedürfen der vorherigen Zu- stimmung der auftragsverantwortlichen Person der SWB-Gruppe.

5.3. Subunternehmen

Soweit der Einsatz von Subunternehmen nicht vertraglich ausgeschlossen ist und die Partner- firma beabsichtigt, die Vertragserfüllung durch Dritte vornehmen zu lassen oder mit Dritten zu bewirken (Subunternehmen), ist die Partnerfirma verpflichtet, zum Einsatz von Subunterneh- men spätestens 10 Arbeitstage vor Auftragsausführung die schriftliche Einwilligung der SWB- Gruppe einzuholen.

Die Partnerfirma hat zugleich schriftlich Name und Anschrift des vorgesehenen Subunterneh- mens bekanntzugeben. Die SWB-Gruppe kann die Einwilligung verweigern, wenn Gründe bekannt sind, die Zweifel an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages begründen.

Die Partnerfirma hat zudem zu überprüfen und dafür einzustehen, dass das Subunternehmen die in diesem Dokument genannten Bedingungen zum Arbeitsschutz befolgt. Verstöße des Subunternehmens gegen die Arbeitsschutzbestimmungen für Partnerfirmen muss sich die Partnerfirma als eigene Verstöße zurechnen lassen.

Setzt die Partnerfirma Subunternehmen ohne die vorstehende schriftliche Einwilligung der SWB-Gruppe ein, kann die SWB-Gruppe die Fortführung der Arbeiten durch den Subunter- nehmer untersagen. Die Partnerfirma bleibt dabei für die Einhaltung des Terminplans sowie aller anderen Vertragsinhalte (z.B. Arbeitsschutz, Umweltschutz, Qualität) verantwortlich.

6. Umweltschutz

6.1. Allgemeine Anforderungen / Meldepflicht Alle Beschäftigten der Partnerfirma sind zu einem umweltgerechten Verhalten verpflichtet. Die Umweltschutzauflagen und -gesetze sind einzuhalten.

Bei erkennbarer Gefahr für die Umwelt sind nach Möglichkeit sofort Gegenmaßnahmen ein- zuleiten und die auftragsverantwortliche Person der SWB-Gruppe zu informieren.

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6.2. Gefahrstoffe Der Einsatz und die Anwendung von Gefahrstoffen bzw. Stoffen mit gefährlichen Eigenschaf- ten sind der auftragsverantwortlichen Person der SWB-Gruppe vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen.

Die zu diesen Stoffen gehörenden aktuellen Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen sind am Einsatzort vorzuhalten. Für ausreichende Schutzmaßnahmen und Kennzeichnung der Gefahrstoffe bzw. Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften sowie eine entsprechende Unterwei- sung zum Umgang mit diesen hat die Partnerfirma zu sorgen.

Im Arbeitsbereich werden ausschließlich die Gefahrstoffmengen vorgehalten, die für den Fort- gang der Arbeiten erforderlich sind (Tagesverbrauchsmengen).

6.3. Abfallentsorgung Der umweltverträgliche Umgang mit Abfällen erfolgt anhand der 5-stufigen Abfallhierarchie vorrangig in der genannten Reihenfolge: Vermeiden – wiederverwenden – recyceln – verwerten – beseitigen.

Anfallende Abfälle werden, wenn nicht anderweitig vereinbart, durch die Partnerfirma mitge- nommen und in der oben angegebenen Reihenfolge behandelt. Die Entsorgung erfolgt ordnungsgemäß. Entsorgungsnachweise sind durch die Partnerfirma auf Anforderung bereit- zustellen. Bei gefährlichen Abfällen sind zusätzlich die Nachweise der gesetzeskonformen Abfallentsorgung (Übernahmescheine, Begleitscheine, Annahmeerklärung etc.) zur Verfügung zu stellen.

6.4. Emissionen Die Partnerfirma hat Vorkehrungen zu treffen, dass Tätigkeiten nicht zu unzulässigen Emissi- onen in Form von Stäuben, Gasen, Gerüchen, Lärm etc. im Betrieb und der Umgebung führen.

6.5. Energie Zur nachhaltigen Ressourcenschonung und zur Erfüllung der Umweltziele der SWB-Gruppe hat die Partnerfirma bei der Ausführung ihrer Arbeitsaufgabe darauf zu achten, dass möglichst energieeffiziente und umweltschonende Maschinen und Geräte zum Einsatz kommen.

Die Partnerfirma ist verpflichtet das Verhalten seiner Mitarbeitenden entsprechend dieser An- forderungen auszurichten:

  • Meldung von sichtbaren und hörbaren Leckagen (Druckluft, Falschluft etc.).
  • Begrenzung des Einsatzes von Werkzeugen, die Energie verbrauchen, wie sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erforderlich ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge.

7. Verhalten bei Unfällen und Schadensereignissen

Die verantwortliche Person der Partnerfirma stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden vor Beginn der Arbeiten über Kenntnis der wichtigsten Notfallnummern verfügen, die auftragsverantwort- liche Person der SWB-Gruppe, den Standort der nächstgelegenen Brandschutz- und Erste- Hilfe-Einrichtungen sowie den Sammelplatz kennen.

Sofern Mitarbeitende der Partnerfirma einen Unfall erleiden, bei dem ärztliche Hilfe benötigt wird, ist umgehend der Notruf der Rettungsleitstelle (Rufnummer 112) anzurufen. Seite 6 von 7 Stand: 03/2026

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Die verantwortliche Person der Partnerfirma meldet der auftragsverantwortlichen Person der SWB-Gruppe (nach Versorgung und Absicherung) unverzüglich sämtliche Verletzungen, Un- fälle, Gefahrenstellen, Stofffreisetzungen sowie Sachschäden und wirkt gegebenenfalls bei der Analyse der Ereignisse mit. Eine gegebenenfalls bestehende eigene Meldepflicht der Part- nerfirma bleibt hiervon unberührt.

8. Kontrollrecht / Konsequenzenmanagement

Die SWB-Gruppe behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Regeln über die Arbeitssicher- heit und den Umweltschutz zu kontrollieren sowie Nachweise zu Zertifizierungen und Qualifikationsnachweise stichprobenartig anzufordern, ohne dass damit eine Übernahme der Verantwortung bzw. der Haftung durch die SWB-Gruppe verbunden ist.

Werden die einschlägigen Regeln nicht eingehalten, so ist die SWB-Gruppe je nach Umstän- den des Einzelfalles berechtigt, die fehlbaren Personen zur sofortigen Einhaltung der betreffenden Regeln anzuhalten oder sie vom Areal zu verweisen und/ oder die Einstellung der Arbeiten anzuordnen. Die hierbei entstehenden Verzögerungen und Kosten trägt vollum- fänglich die Partnerfirma, die weiterhin für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich bleibt.

Im Wiederholungsfall und/ oder besonders schwerwiegenden Verfehlungen wird der Partner- firma der Auftrag entzogen, wobei die Partnerfirma keine Schadensansprüche geltend machen kann. Die SWB-Gruppe ist bis zur endgültigen Einigung mit der Partnerfirma berechtigt, Rech- nungsbeträge zurückzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

Ist eine der genannten Regelungen unwirksam oder unvollständig, so bleiben die weiteren Regelungen hiervon im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetz- liche Regelung.

Sämtliche mit diesem Dokument in Zusammenhang stehenden finanziellen Aufwände der Partnerfirma sind mit den Regelungen im Hauptvertrag abgegolten.

Änderungen dieses Dokuments oder Verfahrensänderungen bedürfen der Schriftform, sind an partnerfirmenordnung@stadtwerke-bielefeld.de zu senden und erfordern die Zustimmung der SWB-Gruppe.

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