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Stand 01.07.2025
Stadtwerke Bielefeld Gruppe
Code of Conduct für Geschäftspartner
Präambel
Die Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe sind davon überzeugt, dass eine nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferkette von größter Bedeutung für die Ein- haltung grundlegender Menschenrechte und Umweltschutzvorgaben ist. Als Ge- schäftspartner der Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe spielen Sie eine wichtige Rolle bei der Umsetzung dieser Grundsätze. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie diese Werte teilen und sich für Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und die Einhal- tung der Menschenrechte entlang Ihrer gesamten Wertschöpfungskette einsetzen. Zu diesem Zweck konkretisiert der Code of Conduct diese Grundsätze und definiert Min- deststandards für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern.
Anwendungsbereich
Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe sind:
Stadtwerke Bielefeld GmbH Bielefelder Netz GmbH moBiel GmbH BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH BBF-Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH Interargem GmbH MVA Bielefeld-Herford GmbH Enertec Hameln GmbH
Geschäftspartner im Sinne dieses Code of Conducts sind natürliche oder juristische Personen, von denen Lieferungen oder Leistungen bezogen oder mit denen sonstige Geschäftsbeziehungen eingegangen werden, ohne dass diese Mitarbeiter:innen der Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe (verbundene Unternehmen gem. §§ 15 ff. AktG) sind. Dies können beispielsweise Lieferanten, Dienstleister, Kooperations- partner, Berater und sonstige Anbieter von Waren und Dienstleistungen sein.
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Grundsatz
Die Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe verpflichten sich selbst zur Einhal- tung der nachfolgenden Grundsätze und sehen diese für eine erfolgreiche Geschäfts- beziehung als unabdingbar an.
Insofern erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie
ihre Geschäftstätigkeiten integer und verantwortungsbewusst ausüben und alle anwendbaren Gesetze, insbesondere im Hinblick auf Straf-, Antikorruptions-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kartell-, Geldwäsche und Umweltrecht sowie Menschenrechte befolgen, entsprechende Vorkehrungen zur Einhaltung der in diesem Code of Conduct festgehaltenen Grundsätze treffen und sich darum bemühen und darauf hinwirken, dass diese Grundsätze auch von ihren eigenen Geschäftspartnern und Lieferanten, die von ihnen zur Ver- tragserfüllung mit den Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe einge- setzt werden, eingehalten werden.
Die nachfolgenden Grundsätze orientieren sich unter anderem an den 10 Grundprinzi- pien des United Nations Global Compact der Vereinten Nationen, den Kernarbeitsnor- men (Übereinkommen) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/engl. ILO), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct) des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V.
Grundprinzipien
In dem vorgenannten Sinne verpflichten sich unsere Geschäftspartner die nachfolgen- den Grundsätze in ihrer gesamten Tätigkeit im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten, auf deren Beachtung auch bei ihren Geschäftspartnern innerhalb der Lieferkette hin- zuwirken und anzustreben, etwaige Gefährdungen innerhalb der Lieferkette zu besei- tigen oder zu minimieren.
- Arbeit und Menschenrechte
1.1. Menschenwürde
Sie respektieren und schützen die Menschenwürde. Diskriminierung, Zwangs- arbeit, Kinderarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen sind inakzepta- bel. Sie achten darauf, dass Ihre Mitarbeiter, Lieferanten und Partner die Men- schenrechte achten und keine Form von Ausbeutung zulassen.
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1.2. Arbeitsbedingungen
Sie setzen sich für sichere, gesunde und faire Arbeitsbedingungen ein. Dies umfasst angemessene Arbeitszeiten, faire Entlohnung, das Recht auf Vereini- gungsfreiheit und Tarifverhandlungen sowie den Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit. Sie behandeln alle Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen und in Ih- rem Einflussbereich fair und gewährleisten deren Gesundheit und Sicherheit.
- Umweltschutz
2.1. Nachhaltige Ressourcennutzung
Sie bekennen sich zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen und zur Minimie- rung der Umweltauswirkungen entlang Ihrer Wertschöpfungskette. Dies bein- haltet die Reduzierung von Emissionen, den verantwortungsvollen Umgang mit Wasser, Energie und anderen natürlichen Ressourcen sowie den Schutz der Biodiversität.
2.2. Umweltmanagement
Sie fördern umweltfreundliche Praktiken und Systeme. Dies beinhaltet die Ein- haltung geltender Umweltgesetze und -vorschriften, die kontinuierliche Ver- besserung der Umweltleistung, den Einsatz von umweltfreundlichen Technolo- gien und die Förderung der Umweltverträglichkeit bei der Produktentwicklung und -herstellung.
- Marktverhalten, Unternehmensethik und Integrität
3.1. Korruptionsbekämpfung
Sie bekämpfen Korruption in all ihren Formen und fördern transparente und ethische Geschäftspraktiken. Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller gelten- den Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Korruptionsbekämpfung und bestechungsfreiem Handeln. Als Geschäftspartner handeln Sie unvoreinge- nommen und objektiv, wobei Sie auf die strikte Trennung von persönlichen In- teressen zu Unternehmensinteressen achten.
3.2. Vertraulichkeit und Datenschutz
Sie achten die Vertraulichkeit von Informationen und personenbezogenen Da- ten, die Ihnen im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt werden. Sie behandeln diese Informationen vertraulich und nutzen sie nur für den vereinbarten Zweck. Sie treffen angemessene technische und organisato- rische Maßnahmen, um die Sicherheit und den Schutz dieser Informationen zu gewährleisten.
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3.3 Beschwerdemechanismus
Unsere Geschäftspartner bemühen sich um die Einführung beziehungsweise die Zurverfügungstellung eines Beschwerdemechanismus zur Abwendung, Er- mittlung, Begrenzung und Kompensation von Schäden für Mitarbeitende.
- Zusammenarbeit und Transparenz
4.1. Zusammenarbeit
Sie legen Wert auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Beziehung. Ge- meinsam arbeiten wir daran, unsere Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und un- sere Wertschöpfungskette kontinuierlich zu verbessern.
4.2. Kommunikation und Transparenz
Sie stellen sicher, dass Ihre Geschäftspraktiken transparent sind und Sie offen und ehrlich mit den Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe kommuni- zieren. Sie informieren uns über potenzielle Risiken, die sich auf unsere Ge- schäftsbeziehung auswirken könnten, und arbeiten aktiv an Lösungen und Ver- besserungen.
- Überprüfung und Verbesserung
5.1. Überprüfung der Einhaltung
Sie ermöglichen den Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe die Über- prüfung der Einhaltung dieses Code of Conduct, sei es mittels Durchführung von Audits mit Ihrer Zustimmung oder durch andere angemessene Überprü- fungsmechanismen.
5.2. Kontinuierliche Verbesserung
Sie verpflichten sich zur kontinuierlichen Verbesserung Ihrer Nachhaltigkeits- leistung und zur Umsetzung von Korrekturmaßnahmen bei festgestellten Ver- stößen gegen diesen Code of Conduct. Sie arbeiten aktiv daran, Risiken zu iden- tifizieren und zu minimieren und setzen sich für eine nachhaltige Entwicklung im Sinne des LkSG ein.
Indem Sie diesen Code of Conduct akzeptieren und umsetzen, zeigen Sie Ihr Engage- ment für nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln. Dieser Code of Conduct hat keine Schutzwirkung für Dritte und gibt Dritten keinerlei Ansprüche gegen die Unter- nehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe.
Wir schätzen Ihre Unterstützung bei den Bemühungen zur Umsetzung dieser Grunds- ätze und freuen uns auf eine erfolgreiche und partnerschaftliche Zusammenarbeit.
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