Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Sockelarbeiten für die Sanierung des Rathauses Meinersen

Status
Offen
Angebotsfrist
10.11.2026, 08:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
15.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
  • Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
subreport-elvis.de
Bekanntmachungsnummer
25932564

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 4 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Samtgemeinde Meinersen im Landkreis Gifhorn schreibt Sockelarbeiten für die Sanierung des Rathauses in Meinersen aus. Die Angebotsfrist endet am 10. November 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Sockelarbeiten Sanierung Rathaus Meinersen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Sanierung Rathaus Meinersen

    Sockelarbeiten Sanierung Rathaus Meinersen

    Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

4 Dateien laut Portal · Stand 15.10.2026
2026-10-08 Pläne.zipSonstiges633 KB
2026-10-14 Formulare.zipFormular1,6 MB
2026-10-14 GAEB.zipSonstiges26 KB
2026-10-14 VE11 - LV Sockelarbeiten.pdfLVLeistungsverzeichnis120 KB

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25932564

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.