Sirenennetz für die Stadt Heidenheim
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Heidenheim
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
- Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
- Bauarbeiten (45000000)
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25987014
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 3 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Heidenheim schreibt ein Sirenennetz aus. Weitere Angaben zu Umfang und konkreten Leistungen sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 19. November 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Sirenennetz Sirenennetz Stadt Heidenheim
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Sirenennetz Stadt Heidenheim
Sirenennetz Sirenennetz Stadt Heidenheim
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
3 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026| Sonstiges | - | |
| Leistungsverzeichnis | 275 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 2,3 MB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25987014
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.